Mit "Bestandschutz" muss man bei technischen Anlagen vorsichtig sein, denn genau genommen, gibt es dieses Wort im Zusammenhang mit technischen Anlagen nicht. Wenn ein Netzbetreiber beispielsweise irgendeine Nachrüstung verpflichtend macht, dann kann man sich nicht auf "Bestandschutz" berufen. So geschehen im Bereich Trinkwasseranlagen, in denen (seit 1988?) ein Rückflussverhinderer nachgerüstet werden muss.
japi936 Wichtig ist: Die Tatsache, dass in den obigen Zählertafeln ein neuer Zähler eingesetzt wurde, bedeute noch nicht, dass die Zählertafel bzw. Installation zulässig ist. Das wird von den Zählermonteuren auch gar nicht geprüft, das ist schlichtweg nicht ihre Aufgabe, und dafür haben die auch gar keine Zeit. So lange es keine offensichtlich groben Mängel gibt, bauen die den Zähler ein bzw. ersetzen einen vorhandenen Zähler. Am Ende ist immer der Anlagenbetreiber für den korrekten Zustand und Betrieb der Anlage verantwortlich.
Alle alten Kabel wurden durch den Vorbesitzer bereits erneuert, sodass alles neue Kabel verbaut sind, also nicht mehr zweiadrig.
Wie schon geschrieben, hat er damit die Anlage wesentlich verändert, und hätte sie auf den zum damaligen Zeitpunkt aktuellen Stand bringen müssen. Er hat zwar einen RCD nachgerüstet, aber das ist nicht einmal die halbe Miete. So wäre bei uns vor dem Zähler ein SLS erforderlich, und das schon seit Jahrzehnten. Die sind verhältnismäßig teuer und werden deswegen gerne eingespart. Ein Elektriker würde das so nicht machen, was vermuten lässt, dass der vorherige Eigentümer hier selbst Hand angelegt hat.
Ich würde mir an deiner Stelle ein paar Gedanken darüber machen, wie man den Rest der Anlage modernisieren kann, und dabei auch gleich das Problem mit der Platzierung oberhalb der Treppenstufen lösen. Ich bevorzuge Stromkreisverteiler (Unterverteilungen) pro Etage bzw. Wohneinheit. Um so etwas umzusetzen müsste man aber erst einmal wissen, wo die vorhandenen Leitungen liegen, und ob man die so einfach an einer anderen Stelle zusammenführen und an eine UV anschließen kann.
Dann den Zählerschrank in der Nähe des HAK (meist im Keller, bei Freileitungen im DG). Es würde mich auch nicht wundern, wenn in Deinem Fall die Leitung zwischen HAK und Zähler unzureichend ist. Über so Dinge wie Überspannungsschutz oder PE/PEN reden wir noch gar nicht.
Es gibt also einiges zu tun.