Beiträge von R.B.

    Mit "Bestandschutz" muss man bei technischen Anlagen vorsichtig sein, denn genau genommen, gibt es dieses Wort im Zusammenhang mit technischen Anlagen nicht. Wenn ein Netzbetreiber beispielsweise irgendeine Nachrüstung verpflichtend macht, dann kann man sich nicht auf "Bestandschutz" berufen. So geschehen im Bereich Trinkwasseranlagen, in denen (seit 1988?) ein Rückflussverhinderer nachgerüstet werden muss.


    japi936 Wichtig ist: Die Tatsache, dass in den obigen Zählertafeln ein neuer Zähler eingesetzt wurde, bedeute noch nicht, dass die Zählertafel bzw. Installation zulässig ist. Das wird von den Zählermonteuren auch gar nicht geprüft, das ist schlichtweg nicht ihre Aufgabe, und dafür haben die auch gar keine Zeit. So lange es keine offensichtlich groben Mängel gibt, bauen die den Zähler ein bzw. ersetzen einen vorhandenen Zähler. Am Ende ist immer der Anlagenbetreiber für den korrekten Zustand und Betrieb der Anlage verantwortlich.


    Alle alten Kabel wurden durch den Vorbesitzer bereits erneuert, sodass alles neue Kabel verbaut sind, also nicht mehr zweiadrig.

    Wie schon geschrieben, hat er damit die Anlage wesentlich verändert, und hätte sie auf den zum damaligen Zeitpunkt aktuellen Stand bringen müssen. Er hat zwar einen RCD nachgerüstet, aber das ist nicht einmal die halbe Miete. So wäre bei uns vor dem Zähler ein SLS erforderlich, und das schon seit Jahrzehnten. Die sind verhältnismäßig teuer und werden deswegen gerne eingespart. Ein Elektriker würde das so nicht machen, was vermuten lässt, dass der vorherige Eigentümer hier selbst Hand angelegt hat.


    Ich würde mir an deiner Stelle ein paar Gedanken darüber machen, wie man den Rest der Anlage modernisieren kann, und dabei auch gleich das Problem mit der Platzierung oberhalb der Treppenstufen lösen. Ich bevorzuge Stromkreisverteiler (Unterverteilungen) pro Etage bzw. Wohneinheit. Um so etwas umzusetzen müsste man aber erst einmal wissen, wo die vorhandenen Leitungen liegen, und ob man die so einfach an einer anderen Stelle zusammenführen und an eine UV anschließen kann.

    Dann den Zählerschrank in der Nähe des HAK (meist im Keller, bei Freileitungen im DG). Es würde mich auch nicht wundern, wenn in Deinem Fall die Leitung zwischen HAK und Zähler unzureichend ist. Über so Dinge wie Überspannungsschutz oder PE/PEN reden wir noch gar nicht.


    Es gibt also einiges zu tun.

    Problem Nummer 1 der Abstand......

    Wenn hier ein DG Ausbau geplant und genehmigt ist, dann gibt es doch sicherlich Berechnungen eines Statikers zur Tragfähigkeit der Decke. Das neue Dach ist sicherlich auch nicht so einfach vom Himmel gefallen. Also in den Berechnungen nachschauen, mit welchen Annahmen gerechnet wurde, und was es evtl. noch an Reserven gibt. Wer weiß, evtl. müssen die Deckenbalken erst noch verstärkt werden, bevor man mit dem Bodenaufbau fortfährt, die neue Last ist ja nicht unerheblich. Wenn der neue Aufbau zu den Berechnungen passt, dann wird sich die Decke auch nicht unzulässig durchbiegen, die Durchbiegung bleibt innerhalb der zulässigen Grenzen.


    d.h. Erst wenn die Grundlagen bekannt sind, kann man den weiteren Aufbau planen. Hier solltest Du zusätzliche Vorgaben machen, also Bodenbelag, mit/ohne FBH usw.


    Achtung, Brüstungshöhe an den Fenstern beachten. Zugang zum DG (Treppe/-podest?) spielt auch eine Rolle.


    Problem Nummer 2 kein Deckenbalken an beiden Giebel Seiten . Jemand eine Idee?

    Die fehlenden Balken lassen sich ergänzen. Befestigung an den Pfetten und/oder an entsprechenden Punkten an der Giebelwand. Aus den Bildern lässt sich das nicht zuverlässig ableiten. Auch hier hilft ein Blick in die Statik. Wer weiß, vielleicht lassen sich die neuen Balken auch analog zu den anderen Balken auflegen. :haue:

    Es gibt also mehrere denkbare Lösungen. Jetzt muss man schauen was praktisch möglich ist, und das ist aus der Ferne anhand der bisherigen Infos nicht möglich.

    müssen wir diesen Sicherungskasten aus Gründen verlegen bzw. in den Kellerverlegen lassen oder könnte man das so lassen?


    Das ist der derzeitige Sicherungskasten.

    Bei uns wäre das nicht zulässig, da darf ein Zählerschrank nicht über Treppenstufen platziert werden. Evtl. sieht das Euer Netzbetreiber in seinen TAB oder in der "Praxis" nicht so eng, aber letztendlich ist immer der Betreiber der Anlage verantwortlich.

    Der Bereich vor einem Zählerschrank ist in einer Breite von 1m und einer Tiefe von 1,20m frei zu halten. Weitere Details stehen in den TAB bzw. VDE-AR-N-4100.....


    Ich würde davon ausgehen, dass man diesen schon bei der Modernisierung hätte verlegen müssen. Warum das nicht gemacht wurde, das müsste der vorherige Eigentümer beantworten. Spätestens wenn jetzt geändert, erweitert, oder modernisiert werden soll, würde ich den Zählerschrank versetzen lassen.

    Wo wurde der HAK platziert?

    Laminat (oder Parkett)

    Laminat und Parkett sind völlig unterschiedliche Materialien. "Öl" hilft bei Laminat gar nicht, denn eine laminierte Oberfläche (Folie) lässt sich nicht mit Öl beschichten, und Öl kann auch nicht in das Material eindringen.

    Falls man Laminatfugen "abdichten" möchte, dann sollte man die Paneele (Verbindungen) bei der Montage verkleben.


    Unter Parkett verstehe ich Massivholzparkett, das verhält sich anders als mit Folie laminierte "Pappe"paneele.

    Ich würde mir noch überlegen, wo die Wäsche getrocknet werden soll. Bei uns wandert nicht alles in den Trockner, schon gar nicht im Sommer. Da stellt sich dann die Frage, welche Wege muss man mit dem Wäschekorb zurücklegen. Bei Familien mit Kindern kommt einiges an Wäsche zusammen die man über´s Jahr gesehen durch die Gegend schleppt.

    Jepp. Bei den o.g. 6-8mm vorhandener Fugenreite muss man damit rechnen, dass das Acryl Bewegungen bis vielleicht 1mm aufnehmen kann.

    Was mir noch Bauchschmerzen bereiten würde (aus Erfahrung):


    Knauf schreibt beispielsweise in seinem Datenblatt "zur dauerhaften plastischen Verfugung". Das klingt erst einmal gut, deckt sich jedoch nicht mit meinen Erfahrungen, aber vielleicht verstehe ich unter "dauerhaft" etwas anderes als die Hersteller.

    Schau mal in die Datenblätter, da findesst Du Angaben zur min. Fugenbreite (typ. ca. 5mm) und max. Fugenbreite (typ. 20-30mm), sowie die notwendige Fugentiefe. Weiterhin Angaben zur zulässigen Verformung (typ. 10-15% der Fugenbreite).


    Beispiel:


    https://www.brillux.de/produkte/kat1/pm-pdfs/de/pm395.pdf


    Wie oben in #3 geschrieben, würde ich auch über Randleisten nachdenken um den Riss zu kaschieren. Beispielsweise eine Rechteckleiste mit 10x20mm o.ä. je nach gewünschter Optik. Das hat sich als längerfristige Lösung bewährt. Mit diesen Abmessungen gibt es auch Alu-Profil in die man LED stripes integrieren kann.

    Die Heizlastermittlung (EN12831) bezieht sich auf statische Verhältnisse, je nach Region bei einer Auslegungstemperatur -10°C oder -12°C und Raumtemperatur von 20°C. Temperaturwechsel oder Auswirkungen der Heizungsanlage (Masse Wasserinhalt etc.) werden dabei nicht berücksichtigt.


    Er hat jetzt vorgeschlagen, die Pumpe da rauszunehmen, da es sich um eine "Altlast" aus der Zeit handelt, als der VL noch mit 70° lief. Dann mal weiter beobachten.

    Das war auch mein Gedanke, aber die gezeigte Schaltung könnte trotzdem sinnvoll sein, wenn die FBH mit geringerer Temperatur betrieben werden kann als die Heizkörper. Man würde dann beispielsweise für die Heizkörper eine Vorlauftemperatur von 45°C aus dem Puffer bereitstellen, und für die FBH auf 35°C reduzieren. Bei Deiner Heizkurve würde die FBH ansonsten mit sehr hoher Wassertemperatur betrieben.

    Vaillant Arotherm Plus 55/8 VWL 8.1,

    Das ist doch das 5kW Modell, richtig?

    Wurde die Heizlast korrekt ermittelt?


    Bei 5kW Heizleistung kann es schon sehr lange dauern, bis die Solltemperatur erreicht ist, zumal bei den aktuellen Außentemperaturen auch die Heizlast entsprechend hoch ist. Muss die WP dann zusätzlich 200 Liter Wasser auf 50°C erhitzen, dann fehlt diese Zeit. Das sind sicherlich ca. 1,5-2h die alleine für die WW-Erzeugung benötigt werden, je nachdem wie stark der WW-Speicher "entladen" ist.


    Wie hoch die Heizlast Deiner 142m² ist das kann man nicht einmal abschätzen, ich würde aber davon ausgehen, dass diese höher ist als 5kW. Das würde bedeuten, dass die WP bei -6°C AT und Solltemperatur Pufferspeicher (VL Temperatur 48°C + Übertemperatur) schon sehr zu kämpfen hat. Um hydraulische Probleme zu diagnostieren müsste man sich das Hydraulikschema anschauen.

    Wenn der Unternehmer den Wasserfilter hätte mitplanen müssen, hilft dem TE das nicht viel, weil in dem beauftragten " Angebot " nichts zu einem Wassserfilter zu finden ist. Also - wenn überhaupt - wohl Sowieso-Kosten. Der Unternehmer hätte nur den ( geringen ) Mehraufwand selbst zu tragen, der bei einer etwa erforderlichen Verpflichtung zur Nachrüstung des Wasserfilters in Gestalt der Trennuing der Wasserleitung entstünde.

    Gratis gibt es so einen Wasserfilter natürlich nicht. Kosten für eine Hauswasserstation ca. 150,- € bis 200,- € plus Kleinteile. Der Arbeitsaufwand ist vergleichbar mit der Montage des Druckminderers, so dass es keinen Unterschied macht, ob ein Druckminderer oder eine Hauswasserstation montiert wird. Je nach Rohrmaterial dauert das vielleicht 30 Minuten, wenn überhaupt.


    Für Rückflussverhinderer, oftmals im Schrägsitzventil nach dem Zähler integriert, gibt es eine Nachrüstpflicht seit 1988. Damals haben die Wasserversorger/-netzbetreiber alle Anschlussnehmer informiert. Was viele Betreiber nicht wissen, so ein Rückflussverhinderer müsste an sich alle 12 Monate "gewartet" werden (Funktionsprüfung). Das dauert nur ein paar Minuten, ich kenne aber niemanden aus meinem Umfeld der das tatsächlich auch macht.


    Für Wasserfilter gibt es keine Nachrüstpflicht, bei Neuanlagen hingegen muss ein Filter intergriert werden. Der Handwerker des TE könnte nun argumentieren, dass er ja nur "Reparaturarbeiten" durchgeführt, und somit auf einen Wasserfilter verzichtet hat. Ich würde anhand der Bilder und Beschreibung in Richtung "wesentliche Veränderung der Trinkwasseranlage" tendieren, und eine Hauswasserstation nachrüsten lassen.


    Egal wie, letztendlich ist der TE als Betreiber der Anlage für einen ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich.

    Ach übriegens was noch so Thema war, bzw. der andere Herr uns sagte. Was ist mit einem Wasserfilter ? Ist das eigentlichen Standard? Steht nicht im Angebot und wurde, wie ihr sehen könnt ja auch nicht umgesetzt. Der andere HAndwerker/Gutachter meinte das ist eigentlich Standard und sollen die aufjendefall noch nachträglich einbauen.

    Was hast Du denn für Handwerker? Ich kann Dir zwar nicht sagen, warum das nicht mit angeboten wurde, aber wenn ich mir die obigen Bilder so anschaue, dann habe ich eine Vermutung.

    Die Notwendigkeit eines Wasserfilters ergibt sich für die Kundenanlage aus der DIN 1988 auf die auch in vielen TAB verwiesen wird, und zwar schon seit über 10 Jahren. Eine Nachrüstpflicht für Anlagen im Bestand gibt es nicht, doch in Deinem Fall wurde die Anlage wesentlich geändert. Somit würde ich davon ausgehen, dass ein Filter montiert werden muss.


    Üblicherweise verbaut man eine "Hauswasserstation", sprich Druckminderer mit integriertem Filter, entweder als Wechselfilter oder Rückspülfilter. Die Dinger sind nicht so teuer, dass es sich lohnen würde darauf zu verzichten. Diese sind dann Bestandteil der Kundenanlage, d.h. der Kunde ist für deren ordnungsgemäße Installation (Fachbetrieb) und Betrieb verantwortlich (Stichwort "Wartung").


    Unabhängig davon würde ich nicht auf einen Filter verzichten, denn es kann immer mal passieren, dass bei der Größe der Verteilnetze irgendwelche Partikel in das Trinkwasser gelangen, und die möchte ich nicht in meiner Trinkwasseranlage haben.

    Noch zur Ergänzung für die Mitleser, weil das oben etwas untergegangen ist. Oben war kurz von Kondensat die Rede. Hierzu muss man wissen, dass Kaltwasser vom Versorger ganzjährig mit Temperaturen < 10°C angeliefert wird. Um Kondensatbildung der im Vergleich dazu warmen Raumluft an den kalten Wasserrohren zu vermeiden, müssen diese nicht nur (wärme)gedämmt werden, sondern (wasser)dampfdiffusionsdicht. Ob eine Wärmedämmung diese Anforderung erfüllt, lässt sich den Datenblättern entnehmen. Man erkennt das mit etwas Erfahrung auch optisch am Material (Kautschuk?) oder an der Hülle, die dann gerne mal aus Kunstoff- oder Alufolie besteht.


    Wird das nicht berücksichtigt, dann besteht nicht nur die Gefahr, dass die Dämmung wirkungslos wird, sondern auch das Risiko, dass es zu Schäden an den Rohren und Verbindungen kommt. Das Material der Rohre und Verbindungen spielt hier natürlich auch eine Rolle (Verbundrohr ist nicht so empfindlich wie CU gelötet. VA verhält sich wiederum anders, usw.)


    Um ein unnötiges Risiko zu vermeiden, sollte man darauf achten, welches Material als Dämmung eingesetzt wird. Am besten man bleibt innerhalb eines Systems (Hersteller), so dass man es bei Problemen nur mit einem Ansprechpartner zu tun hat.

    Deswegen wäre es interessant zu wissen, was sich unter diesem Raum befindet. Der TE schreibt ja von "Kaltbereich", leider nicht eindeutig, was zumindest ein Indiz dafür ware, dass sich unter dem Raum ein unbeheizter Raum (Keller?) oder gar Außenluft befindet. Gerade bei älteren Gebäuden findet man ja teils abenteuerliche Konstruktionen.

    Die Dämmung wird nicht unter die Schellen gepackt.


    https://www.armacell.com/sites/default/files/2025/02/04/ArmaFlexMontageanleitung_DE.pdf


    ab S. 66


    In der Montageanleitung finden sich auch Lösungen für weitere "Probleme" beim Dämmen von Rohrleitungen (Bsp.: Armaturen o.ä.). Das umzusetzen erfordert etwas Zeit und eine entsprechende Vorbereitung. Leider wird bei der Montage der Rohre das Thema "Wärmedämmung" gerne mal vergessen und es steht kaum Platz (Abstand zur Wand, oder anderen Rohren) zur Verfügung. Dann gilt (für mich zuhause), besser schlecht gedämmt als gar nicht. Ich bevorzuge aber, wenn irgendwie möglich, dann die Variante mit dem Stoß an der Rohrschelle. Über den Stoß klappe ich dann ein Stück Dämmung (ein Stück von einer größeren Dämschale oder -matte) das am Stoß verklebt wird. Das ist bei neu verlegten Rohren meist kein Problem, weil ich die Dämmung schon bei den Rohrschellen und Stockschrauben berücksichtigen kann.

    Der Markt für Rohstoffe hat am Freitag eine heftige Korrektur vollzogen, neben Silber, Gold und Kupfer, hat auch Rohöl korrigiert, und heute Morgen setzt sich die Korrektur fort, wenn auch nicht so stark wie am Freitag.


    Am Heizölmarkt macht sich das jedoch kaum bemerkbar, man hat den Eindruck, dass man hier die Korrektur aussitzen möchte. Heizöl heute Vormittag immer noch 77,5Ct./Liter + MwSt. bei Abnahme von 3.000 Liter. Das macht brutto 92,22 €/100Liter. Mal sehen ob im Laufe des Tages noch eine Anpassung nach unten erfolgt.


    Gasöl 690,00 $ pro Tonne, Brent 66,04 $ pro Barrel und WTI 61,94 $ pro Barrel. Der Euro/USD liegt bei 1,1861 $.

    (Börsenwerte 02.02.2026, ca. 09:00 Uhr)


    In den letzten beiden Jahren war der Januar kein günstiger Monat für einen Einkauf. Dieses Jahr hatten wir Anfang Januar den Tiefststand, da gab es Heizöl für knapp über 85Ct./Liter inkl. MwSt. bei Abnahme von 3.000 Liter. Wir befinden uns aber noch mitten im Winter, der typischerweise kälteste Monat des Jahres ist gerade vorüber. Man könnte jetzt auf günstigere Preise im Mai spekulieren, aber wer weiß schon, was es bis dahin noch an politischen Aktionen und Reaktionen auf dieser Welt gibt, die den Ölpreis beeinflussen. Ich werde noch in diesem Jahr nachkaufen müssen, denn langsam schwindet mein Vorrat an Heizöl. Mein Zielpreis (70Ct./Liter + MwSt.) wurde bisher immer knapp verfehlt, aber im Laufe dieses Jahres muss ich zuschlagen sonst wird es nächsten Winter kalt in der Bude. Na ja, genau genommen wird es nicht wirklich kalt, denn ich habe ja noch weitere Wärmeerzeuger, aber die Ölheizung ist an sich die Hauptheizung.


    A propos "andere Wärmeerzeuger", der Pelletpreis liegt aktuell (wintertypisch) bei 390€/to (Abnahme 6to). In den letzten beiden Sommer war der Pelletpreis wieder auf erträgliche 250,- €/to (Jahr 2024) und 275,- €/to (Jahr 2025) gefallen, während in den Jahren 2022 und 2023 selbst der Sommerpreis sehr hoch lag (Stichwort Ukraine Krieg). Von den Preisen vor 2022 mit teilweise unter 200,- €/to sind wir noch meilenweit entfernt und es deutet nichts darauf hin, dass wir solche Preise in absehbarer Zeit wieder sehen werden. Schaut man sich die allgemeine Preisentwicklung an, dann würde ich sagen, solche Preise wir vor 2022 werden wir vermutlich nie wieder sehen, auch wenn man niemals "nie" sagen sollte, schon gar nicht wenn es um Energiepreise geht.

    Hat jemand Ideen und kann mir helfen?

    Wieviel Aufbauhöhe steht zur Verfügung?

    Was befindet sich unter diesem Raum?

    Details zur Holzbalkendecke?


    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann handelt es sich um eine Holzbalkendecke die einfach von oben mit Spanplatten beplankt wurde. Da würde ich mir erst einmal Gedanken über die Statik der Decke machen (Abmessungen, Balkenstärke, Abstände, Dicke der Beplankung usw.), denn der beste Bodenaufbau wird nicht mitspielen wenn die Balkendecke bereits Probleme bereitet (Durchbiegung?). Dabei geht es weniger darum, ob die Decke einstürzen könnte, das sollte natürlich auch verifziert werden, sondern um so Dinge wie Durchbiegung und Schwingen der Decke.

    Im nächsten Schritt würde man dann die Anforderungen an den Aufbau definieren, auch in Hinblick auf die Bauphysik (Wärme-/Feuchtedurchgang, Schall....). Hier kommt dann, neben den Materialien, auch die Aufbauhöhe mit in´s Spiel.


    Ob man hier die XPS Platten sinnvoll einsetzen kann? Evtl. als Wärmedämmung unter einem Trocken(bau)-Estrich.


    Mögliche Aufbauten findet man auch bei den Herstellern von Dünnschicht-FBH (wasserführend). Ich würde versuchen einen bewährten Aufbau zu wählen, vor allen Dingen um das Risiko für Schäden zu minimieren. Es wäre ärgerlich wenn man nach 1 Jahr festellen müsste, dass man noch einmal von vorne beginnen darf.

    Die Vorteile für BEV wurden 2023 und jetzt zum 01. noch einmal deutlich zusammengestrichen. Das hat unter anderem zu den steigenden Verkaufszahlen gegen Ende des letzten Jahres geführt.


    Worauf ich aber hinaus wollte, der Gebrauchtwagenmarkt für Verbrenner wird so schnell nicht austrocknen. Selbst wenn man die Verkaufszahlen für BEV betrachtet, so um die 150.000 bis 180.000 pro Jahr, wird es noch sehr lange dauern bis gut 2 Millionen Verbrenner ersetzt sind. Wahrscheinlicher ist, dass die Neuzulassungen wieder nachlassen.

    Wie man heute lesen konnte, hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ausgeweitet. Nun steht auch der ehemalige Sicherheitsbeauftragte der Gemeinde im Visier. Wie RTS berichtet, läuft nun auch ein Strafverfahren gegen diesen ehemaligen Sicherheitsbeauftragten. Er hat früher mehrere Sicherheitskontrollen durchgeführt, doch es stellt sich die Frage, warum diese anscheinend ab 2018/19 eingestellt wurde. So wurden die im Jahr 2018 angemahnten Mängel nicht weiter verfolgt, es wurde anscheinend seitdem auch nie geprüft, ob die geforderte Begrenzung der Anzahl der Personen jemals eingehalten wurde.


    Völlig grundlos hat die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren sicherlich nicht eingeleitet.


    Brandkatastrophe in Crans-Montana: Ermittler eröffnen offenbar neues Verfahren
    Wurde der Brandschutz in der Bar „Le Constellation“ vernachlässigt? Die Strafuntersuchungen sollen sich laut dem Schweizer Sender RTS auf einen ehemaligen…
    www.faz.net


    Originalbericht findest sich in frz. Sprache unter rts.ch

    Dazu kommt verschrottung abgabe Abgabe je nach Klimananlagenmittel

    Das ist aber Kleinkram im Vergleich zu den von mir oben genannten Steuern und Abgaben.


    Die Frage nach der Größenordnung deines Beispiel bleibst du schuldig.

    Was für eine Größenordnung möchtest Du denn haben? Ich verstehe den Bezug zu meinem Beitrag nicht. Was hat das mit Größenordnung zu tun?


    Bis dieser Bestand abgebaut ist wird es Jahrzehnte dauern. Interessant wird es den Gebrauchtwagenmarkt zu beobachten, insbesondere den Import von Gebrauchtwagen und Ersatzteilen aus der benachbarten EU nach Norwegen (in ein Nicht-EU Land).

    Meine Prognose :haue: ausgehend von den Bestandsveränderungen der letzten Jahr hält der Trend zum Zweit- oder Drittwagen an.

    Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf fast alle Produkte fällig, im Gegenzug kann man beim Export aus dem Ursprungsland die dort gültige MwSt. in Abzug bringen. Beim gewerblichen Import wird keine Einfuhrumsatzsteuer verrechnet, oder er holt sich diese gleich nach dem Import wieder, das Fahrzeug landet netto beim Händler. Der schlägt dann seinen Gewinn drauf und erst beim Verkauf an den Endkunden wird dann die "MwSt." in Rechnung gestellt.

    Die Besteuerung erfolgt für gewerblichen Import also anders als für eine Privatperson die ein Fahrzeug für den Eigenbedarf importiert. Letztere muss die Einfuhrumsatzsteuer schon beim Import bezahlen.


    Diese "MwSt." meinte ich jedoch nicht, sondern die Zollabgaben (10%) oder das was lange Zeit als Luxussteuer bezeichnet wurde. Es gab(gibt?) auch eine Art Zulassungssteuer, d.h. eine Steuer die zu bezahlen ist wenn ein PKW erstmalig in NO zugelassen wird. Diese sind (waren?) vom Alter und Wert des Fahrzeugs abhängig. Bei einem Neuwagen konnte sich dadurch der Preis nahezu verdoppeln.

    In DK ist es ähnlich geregelt.

    Die Einfuhrumsatzsteuer wird natürlich immer fällig, zumindest bei Privatpersonen. Das ist in jedem Land so. Beim gewerblichen Import wird diese erst beim Verkauf an den Endkunden im Land verrechnet.

    Ich dachte dabei an die Zollangaben (ehemals 10%).