vielleicht hilft mir da auch eine Passage aus dem Teilungsvertrag:
Sämtliche Änderungen dürfen Güte, Wert und Gebrauchsfähigkeit nicht mindern
Ist im Prinzip die gleiche Geschichte wie "gleichwertig", nur dass es hier um Änderungen allgemein geht, und dass Änderungen im positiven Sinn zulässig sind. Änderungen dürfen also höherwertig sein, während gem. Deinem obigen Zitat aus der Baubeschreibung nur die Mindestanforderung "gleichwertig" genannt ist. Zudem ist der Teilungsvertrag auch in die Zukunft gerichtet, die Baubeschreibung eine Vereinbarung zwischen Dir und der Baufirma. Der Teilungsvertrag hat auch noch Bestand wenn der "Bauvertrag" schon abgeschlossen ist.
Ich interpretiere die Baubeschreibung so, dass Dir die Baufirma eine KS Wand ODER eine gleichwertige Ausführung schuldet (eine höherwertige Ausführung ist nicht ausdrücklich vereinbart, vielleicht das Hintertürchen um dafür zusätzlich Geld verlangen zu können......aber wie gesagt, ich bin kein Jurist).
Was bedeutet nun "gleichwertig"? Nun, streng genommen setzt sich das Wort aus "gleich" und "Wert" zusammen, eine Alternative muss also den gleichen "Wert" haben, wobei man Wert nicht nur in Euro definieren darf. Wert bedeutet hier eher, vergleichbare "Produkteigenschaften", wobei ich hier einschränken würde, "für den jeweiligen Anwendungsfall relevante vergleichbare Produkteigenschaften". Das kann aber in meinen Augen auch über die typischen technischen Spezifikationen hinausgehen. Optik, Haptik, Akustik, das sind alles Dinge die man nicht unbedingt in technischen Daten festlegen kann. Dafür gibt es wiederum Eigenschaften die für die "Gebrauchsfähigkeit " (hier Zimmertrennwand) eher von untergeordneter Bedeutung sind.
Ich vermute, bei einer sachverständigen Beurteilung würde man den Schwerpunkt für einen Vergleich auf die Spezifikationen und Eigenschaften/Gebrauchsfähigkeit legen, die für den Anwendungsfall relevant sind (Schutz gegen Umwelteinflüsse oder eine Wärmedämmung dürften bei einer Zimmertrennwand weniger von Bedeutung sein, bei einer Außenwand hingegen schon).
Übrigens, der Auftragnehmer muss Dir nachweisen, dass die von ihm gewählte "gleichwertige" Ausführung auch tatsächlich gleichwertig ist. Ohne jetzt tiefer in einen Vergleich einzusteigen, dafür fehlen zu viele Informationen, würde ich mal unterstellen, dass ihm das relativ einfach möglich ist. Wie gesagt, das ist sicherlich nicht die erste Wohnung die er baut.
Einige Eigenschaften wurden oben schon genannt (Schall-/Brandschutz, Befestigung von Gegenständen, was eher der Nutzbarkeit zuzuordnen ist). Diese Aufstellung ist noch nicht abschließend, andererseits sind die Anforderungen an eine Zimmertrennwand auch nicht besonders umfangreich. Ich würde mal in den Raum stellen, dass ein Vergleich von einem halben Dutzend "Spezifikationen" bereits mehr als ausreichend ist um die Gleichwertigkeit zu begründen. Ob ein Richter das im Streitfall auch so sieht? Keine Ahnung. Das wird vermutlich auch davon abhängen, wie die Anwälte argumentieren.
Du siehst, Wortspielereien, Intepretationen, wenn es hart auf hart kommt dann zählt nur was geschrieben steht, und das sollte möglichst unmissverständlich vereinbart sein. Formulierungen wie "gleichwertig" führen zwangsläufig zu Diskussionen. Wenn ich mich richtig erinnere, dann ist die Verwendung dieser Formulierung auch nur in Ausnahmen zulässig, eine eindeutige Spezifizierung des "Produkts" (der Leistung) hat immer Vorrang. Praktisch ist das halt bei komplexeren Aufträgen kaum zu machen, bei einer Maschine kann man ja bei Bestellung auch nicht jede Schraube definieren, sondern man vereinbart den Leistungsumfang (bohrt xx Löcher pro Minute oder was weiß ich).
Wenn Dir die Trennwand in Ausführung "KS" so wichtig ist, dann versuche das mit der Baufirma zu klären, und zwar BEVOR die Wand erstellt wird. Vielleicht hält sich der Aufpreis in Grenzen. Steht die GK-Wand bereits, dann wird es noch teurer, dann bezahlst Du die Wand mindestens doppelt. Theoretisch könnten dann auch nachfolgende Gewerke einen Mehraufwand geltend machen, beispielsweise der Elektriker, weil er seine Leitungen in einer GK Wand einfacher verlegen kann als wenn er eine KS Wand schlitzen muss.
Meine persönliche Meinung, ich würde an Deiner Stelle überlegen, ob ich mich mit dieser Lösung "Gipskarton" anfreunden kann. Praktisch wirst Du kaum einen Unterschied feststellen können, aber es bleibt natürlich das Bauchgefühl. Ist das Bauchgefühl wichtiger, dann Geld in die Hand nehmen und mit der Firma einen deal machen. Wie die Firma den Aufpreis kalkuliert, das steht in den Sternen, das erfährst Du sobald es konkret wird. Ich bin mir sicher, mit ein paar hundert Euro ist das nicht erledigt, meist lassen sich die Firmen solcher Sonderwünsche vergolden.
Und bei der nächsten Wohnung streichst Du im Vertrag das Wort "gleichwertig" durch. 