Laienmeinung:
Das Haus wurde wohl nie mit einem als Wohnraum ausgebauten DG genehmigt und gebaut. Also wird es auch kein Wohnraum sein, und du kannst es nicht als Wohnraum verkaufen.
Ob ein zukünftiger Käufer aus dem DG einen Lagerraum, einen Hobbyraum, ein Kinderzimmer oder sonstwas macht, kann dir komplett egal sein. Wichtig ist nur, dass es in deinen Verkaufsunterlagen incl. Wohnflächenberechnung ganz klar als Nutzfläche gekennzeichnet wird.
insofern ist mir auch unklar, ob man dann nicht bei allen Häusern "hingehen" müsste und die Leute darauf hinweisen müsste, dass die dort vorgenommenen Bauänderungen vor 50 Jahren nun rechtswidrig sind und zurück gebaut werden müssten?!
Kannst es mal ja versuchen. Am Besten auch das Baurechtsamt informieren und parallel die örtliche Presse.
Würde ich alles allerdings nur tun, wenn ich sowieso vorhabe, in ein weit entferntes Land auszuwandern.