Mein Elternhaus ist in einer ehemaligen Arbeitersiedlung der Fa. FSAB. Die gesamte Siedlung (Häuser) wurde zur denkmalgeschützten Siedlung erklärt. So gibt es Auflagen wie z.B. Farbe der Außenfassade, keine Sat-Schüssel zur Strassse gerichtet, (noch) keine PV bzw. Solaranlage nach vorne, Vorgärten müssen erhalten bleiben ( keine Steingarten bzw. Parkplätze), bei Eigentümerwechsel Umzäumung wiederherstellen usw. damit der ursprüngliche Charakter gegeben bleibt. Als meine Mutter z. B. eine Mülltonnenabstellplatz vor dem Haus einrichten wollte, ihat sie sich auf dem Bauamt/Denkmalamt erkundigt ob es überhaupt erlaubt ist. Nach dem ok wurde die Aktion umgesetzt. Zusammenfassung: Ja es gibt Auflagen, aber diese sind eigentlich verständlich und auch einhaltbar.
Viele Grüße M.