ZitatDrei davon sind noch durch genauere Prüfung der Fachplanungen zu überprüfen, aber für den Bauträger Beseitigungkosten in Höhe von mehreren Mio € bedeuten könnten:
Wenn sich die Beseitigungskosten von mehreren Mio. € nach noch ausstehender Prüfung der Fachplanung als richtig herausstellen sollten, ist das Objekt je nach Relation zum Gesamtkaufpreis u.U. nicht abnahmefähig.
Merkwürdig: Wie hatten sich die BT-SV denn auf den Termin vorbereitet, wenn sie die Ausführungsplanung und die Prüfzeugnisse nicht zuvor eigehend studiert, geschweige denn diese Unterlagen zum Termin mitgebracht hatten. Trickbetrug war ja wohl auch, dass sie Beanstandungen der Erwerber und Ihres Privatgutachters zunächst nicht mit in das Protokoll aufnehmen wollten. Die BT-SV haben offenbar nicht verstanden, dass die Abnahme eine einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung der Erwerber ist und daher alles in das Protokoll aufzunehmen ist, was die Erwerber für beanstandungswert halten, egal ob es richtig oder falsch ist. Die BT-SV hatten demgegenüber offenbar die Vorstellung, dass nur die Punkte, die sie gesehen haben oder auf Vorhalt für richtig hielten, ins Protokoll aufzunehmen sind. In diesem Fall hätten sie das Protokoll, das ja den Ablauf und alle wesentlichen Erklärungen im Abnahmetermin beweiskräftig zu dokumentieren hat, für den BT gekapert.
In einem solchen Fall hatte ich schon einmal nach kurzem rechtlichen Hinweis erklärt, dass die Protokollführung von einem der Erwerber oder von derem SV übernommen wird, wenn dort nicht ab sofort all das aufgenommen wird, was nach Ansicht der Erwerber zu beanstanden ist. Denn dann steht es dem BT frei, die Beanstandugen als unberechtigt zurückzuweisen, was er dann allerdings zu beweisen hat. Das ist doch gerade der Clou der Geschichte: Bis zur Abnahme hat der BT zu beweisen, dass seine Leistungen mangelfrei sind.
ZitatIch bin jetzt sehr auf die "gutachterliche Stellungnahmen" der beiden ö.b.u.v. SV gespannt und natürlich auf die zusammenfassende Abnahmeempfehlung
Der Versuch, das sie das tun sollen, war clever. Aber sie sind hierfür nicht zuständig. Denn sie stehen im Lager des BT und sie können und dürfen die Protokollmängel daher im Verhältnis zu den Erwerbern nicht abschließend gutachterlich bewerten und auch keine Empfehlung zur Abnahme an die Erwerber aussprechen. Das ist die alleinige Aufgabe der Erwerber. Selbstverständlich können die Erwerber eine Empfehlung der BT-SV nach reiflicher Überlegung übernehmen. Wenn die Empfehlung negativ sein sollte, wird´s dann im Verhältnis SV zum BT wahrscheinlich lustig. Es steht daher zu erwarten, dass sich die BT-SV im Verhältnis zu den Erwerbern bedeckt halten und ihre Beurteilungen nur an den BT übermitteln.
Der " Ball " liegt demnach beim Skeptiker und der hat erhebliche Haftungsrisiken, die aber von seiner Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sein sollten.