PCP/Lindan wurde idR nur von Privatbastlern bei solchen Teilen eingesetzt. PCB eher garnicht. Wenn da eine hohe Belastung vorliegen sollte wäre da zunächst mal die Frage nach der späteren Nutzung des Bereichs und dann evtl. Luftanalysen sinnvoll. Man könnte dann ntl austausschen aber auch ggf kapseln.
Beiträge von KatMat
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Das mit dem ausgasenden Sofa würde ich bezweifeln. Evtl war da nur ein zeitlicher Zusammenhang und der Geruch kommt jetzt woanders her
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Schadstoffe sind alles und nichts. Wenn er konkrete Bedenken bzgl Asbest oder KMF hat kann man das testen. Ist aber als Luftmessung deutlich teurer als eine Begutachtung der Heizung. Was anderes kommt eigtl nicht in Frage
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Formaldehyd war zu dem Zeitpunkt meist schon deutlich reduziert, Asbest und PCB sowie auch PCP kein Thema mehr. Man kann sicher auch bei Kampa nachfragen, seit wann Sie E1 eingesetzt haben.
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Wenn der organische Anteil im Untergrund zu hoch ist klappt zwar wsl das Anheben zunächst. Setzungen können aber nach Jahren wieder auftreten wenn das weiche Material komprimiert wird und auch mikrobiell abgebaut wird. Dazu braucht es aber größere Mengen abbaufähiger Substanz.
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Klar wäre Sachsen und auch andere Mittelgebirgsrgionen wichtiger. Aber das ist ja letztlich auch eine billige Datensammlung für das Bundesland.
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Erdfall und Erdrutsch sind feste geomorphologische Begriffe, die zunächst mal nichts mit dem Sachverhalt hier zu tun haben. Erdfall kommt aus dem Karst und bezeichnet den Einsturz einer Doline (Lösungsform); Erdrutsch eine Massenverschiebung auf einer Gleitschicht (z.B. durchfeuchtete Tonschicht). KI ist leider doch sehr oft KD.
Wie ein Gericht das sehen würde ist wieder mal schwer vorherzusagen.
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BT 11 und BT 17 hatte ich vergesssen
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Für Floorflexplatten bzw. den Kleber gibt es zugelassene einfache Verfahren (Fräsen mit Absaugung) welche die Kosten senken und das ganze Procedere vereinfachen.
Asbest - ASI-Arbeiten: Aktuelle Ergänzungen zu den VerfahrenASI-Arbeiten: Neue Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeitenwww.dguv.de -
Und ein Labor untersucht auf das, was angegeben wird, z.B. gezielt auf Schimmelpilze bzw. -Sporen, oder CSB oder oder. Ohne konkreten Verdacht kommt man da schwer weiter.
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Wenn es nicht abgeht bleibt es halt dran. Das kann auch stellenweise wechseln. Sehr häufig war das nur ein Ölpapier. Stark PAK-haltiges Papier erkennt man idR auch bei leichtem Erwärmen am Geruch. Dann lohnt es sich ggf abzuspachteln wenn möglich. Geringere PAK-Gehalte gehen aufgrund der geringen Masse in der Bauschuttdeklaration unter. Asbest kann sein, aber eher selten bis sehr selten.
brauchbare Infos: https://www.google.com/url?sa=…Vaw08ciiVb7IiRt_f6M3GgxQ6
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Es gibt einen Bemessungswasserstand. Wenn die Durchführung oberhalb gebohrt wird sollte das unproblematisch sein.
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sieht für mich erstmal typisch nach normalen Asbestzementplatten aus. Metallplatten kenne ich vorzugsweise profiliert.
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Genau, Setzungsrisse verlaufen meist von Schwachstellen aus senkrecht oder treppenförmig. Wenn sich alles gleichmäßig setzt gibt´s ja keine Risse
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ab 1993 war in der BRD Asbestzement verboten
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Asbest in Dämmstoffen war hier bei uns die ganz große Ausnahme. Und es bringt wenig, über (verrückte) Vorschriften in anderen Ländern diskutieren, deren Auslegung zudem noch aus zitierten Google-Suchen stammt. Klar könnte man da mit Sicherheit viel besser machen. Allerdings liegt das nicht in unserer Hand.
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Asbest ist einnatürlich vorkommendes Mineral bzw Mineralgruppe. In den Schweizer Alpen läuft man z.B. darauf herum. Mit der Gefährdungsbeurteilung muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen. Minimierung der Exposition für Abbrucharbeiter und Renovierer ist bis zu einem gewissen Aufwand ok und wichtig. Aber die Allgemeinheit hat da kein quantifizierbares Risiko.
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Es wird heute hier im Rhein-Main-Gebiet zunehmend auch beim Abbruch von EFH gefordert, dass ein Schadstoffgutachten vorgelegt wird. Natürlich wird da nicht hochintensiv gesucht; das wäre für Privatpersonen auch nicht bezahlbar. Bei größeren Objekten wird da aber generell mehr Aufwand betrieben.
Also bei uns gibt es sicher auch weiterhin noch die ein oder andere berufsbedingte (nicht unbedingt belegbar berufsbedingte) Erkrankung. Generell ist das Risiko allerdings soweit minimiert wie sinnvoll möglich und teilweise auch darüber hinaus.In Ländern wie Indien ist da sicher noch viel mehr möglich aber man muss das auch im Verhältnis zum übrigen Arbeitsschutz sehen. Da ist das vergleichsweise nicht soo dringlich.
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Man wird ohnehin eine Baugrunduntersuchung machen lassen müssen. Dann kann man auch mit genaueren Auskünften rechnen:
1. wie der umgebende Boden aussieht und ob evtl. auch dort ausgetauscht werden muss,
2. wie eine Grabenverfüllung auszuführen und ob sie überhaupt notwendig wäre.
Unterkellerung wäre ja auch noch eine Alternative.
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PCB in Farben war nicht so unüblich. Im Privatbereich wurde im Prinzip ja alles eingesetzt was es gab, wenn auch teilweise seltener. Aber der Heimwerker, der "Holzschutz" in seiner Kellerbar benutzt hat war nicht soo selten. Insofern hilft da die Unterscheidung nicht wirklich weiter. Allerdings wären die PCB im Heizölkeller auch nicht wirklich gefährlich.
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Was bei PAK riecht ist manchmal Naphtalin (alte Mottenkugeln) oder bei Erwärmung ein typischer "Bahnschwellengeruch". Als fruchtig würde ich das nnicht bezeichnen. PCB waren weitgehend geruchlos und wurden in Klebern nicht verwendet.
Hoch PAK-haltiger Kleber ist eigtl. immer schwarz oder dunkelbraun. Laminat kam dann auch erst auf, als PAK in Klebern schon Geschichte war.
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1978 waren die Wandtafeln mit hoher Wahrscheinlichkeit Asbestzementplatten. An sich nicht schlimm, da außen. Aber es behindert alle zukünftigen Dämm- und sonstigen Arbeiten, bei denen an der Fassade gearbeitet werden muss. Aus statischen Gründen sind die meist auch nicht einfach austauschbar.
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nochmal ein wenig off-topic. Der Kork mit "Bitumen" ist sehr wsl Teerkork. Das ist allerdings nur bei einer evtl Entfernung relevant für Arbeitsschutz und Entsorgung.
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Die Antwort bezog sich auf die Fragestellung; die zielte erkennbar auf eine Gefährdung der informierten Nutzer. Und die ist bei verputzten AZ-Platten eben nicht gegeben.
Von einer generellen unbefristeten Unbedenklichkeit habe ich nichts geschrieben. Das sehe ich ähnlich wie Du, ThomasMD. Allerdings sollte man bei einer Gartenhütte auch generell "die Kirche im Dorf lassen".
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was soll denn bei einer verputzten Asbestzementplatte noch freigesetzt werden. Insofern ist das im Normalbetrieb (ohen Bohren o.ä.) absolut sicher.
Staubprobe würde da wenig bringen weil es genausogut Fasern vom Nachbarn sein könnten. Wenn aber Staubprobe, dann an einer glatten senkrechten Fläche, die länger nicht gewischt wurde. Sonst ist das fürs Labor so, als sollten sie eine Stecknadel im Urwald finden.
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Es war ja auch tatsächlich nicht nachvollziehbar, dass die Praxis mit Sammelentsorgungsnachweisen für Entsorger abgeschafft wurde. Heute braucht der Bauherr teilweise für einen Entsorgungsauftrag von 100 EUR eine Analyse + Beprobung für 500 EUR.
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Für eine Untersuchung, die allen Anforderungen und Regelungen genügt kämen in einem EFH schnell mal 10.000 EUR zusammen. Wenn dann z.B. "asbestbelasteter" Putz entfernt werden soll leicht nochmal das Doppelte. Und das wäre bei sicher 50% der Renovierungen von Häusern aus den 60er bis 70er Jahren der Fall. Für einen fraglichen bis minimalen Zugewinn an Sicherheit.
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Es ist absolut unpraktikabel und unbezahlbar, wenn der Bauherr für jede kleinere Baumaßnahme einen Gutachter beauftragen soll. Durch die heruntergesetzten Nachweisgrenzen für Asbest sind jetzt auf einmal Produkte und Abfälle asbesthaltig, um die sich früher niemand gekümmert hat. Klar gibt es da auch reale Gefährdungen; aber der Gesetzgebeber drückt sich bisher davor, praktikable Reglungen zu schaffen und stellt alles in die Verantwortung der Überwachungsbehörden und Bauherren.