Beiträge von S.D.

    als alleiniger Wärmeerzeuger ist das auch kein Problem, ist ja eine WP und so auch im GEG genannt. Knackpunkt in der obigen Diskussion war ja die Erweiterung einer Anlage zu einer Hybrid-Anlage. Dafür gibt es einen eigenen Paragraph (§71h) der in das neue GEG soll.

    Genau um das geht es.


    Gruß

    Das kann ich bestätigen, 5,6 kW mit 2 Innengeräten knapp 2000, all in all.

    Wenn die Dinger wirklich zur Erfüllung der 65 % ausreichen sollten, prognostiziere ich eine Verdreifachung des Preises in den nächsten Monaten.

    Vielleicht sollte man sich als Geldanlage schon mal die Garagen damit vollstellen.


    Gruß

    Und warum hast Du mich nicht gefragt? :lach:


    Über bivalente Heizungssysteme haben wir doch schon öfter mal geschrieben, insbesondere wenn es um Dimensionierung und Heizstabeinsatz bei WP geht. Auch zum Thema Heizlastabschätzung habe ich schon mehr als ein paar Zeilen getippt.

    Da hat der Strawalde schon Recht.

    Hätte sich das Ministerium hingestellt und gesagt: Schraubt Euch für 800 Euro eine Klimaanlage an die Wand und alles ist gut, hätte sich niemand darüber aufgeregt.


    Gruß

    @ Skeptiker: Von dem Carsten Herbert halte ich sehr viel. Trotzdem ist das endgültige Gesetz noch nicht verabschiedet und was letztendlich drin steht, weiss noch keiner.

    Und dass hier defakto keine "Technologieoffenheit" vorliegt (zumindest für die meisten) beschreibt ja sogar der Carsten Herbert.

    Für die meisten wird es deshalb auf eine Wärmepumpe rauslaufen, auch wenn diese dann nicht sonderlich effektiv betrieben werden kann.

    Dass jetzt auch Klimaanlage, die ja völlig solitär laufen, genauso wie eine in Heizsystem des Hauses eingebundene WP gelten sollen, wäre spektakulär und war auch

    bisher nicht so vorgesehen.


    Gruß

    Das mag für Dich eine überraschende Aussage sein, sollte es aber nicht. Auch Meinungen die hier im Forum vertreten werden müssen nicht zwangsläufig zu 100% korrekt sein. Das hat auch gar nichts mit dem Carsten Herbert zu tun, denn er kann auch nur den Entwurf interpretieren, was nicht automatisch bedeutet, dass er damit richtig liegt. Oben habe ich auszugsweise aus dem Entwurf zitiert, und danach ist der Einsatz von Klimageräten als Ersatz für eine wasserführende WP noch lange nicht in trockenen Tüchern. Ich würde mich nicht hinstellen und empfehlen, einfach ein paar Klimageräte zu kaufen, denn das könnte in´s Auge gehen.


    Es geht dabei nicht um den Weg wie er die 65% hergeleitet hat, das ist ein alter Hut, sondern um seine Aussage, dass man mit einem Klimagerät die Anforderungen des zukünftigen GEG erfüllen kann (ohne Wenn und Aber). Das kann man in meinen Augen momentan noch gar nicht sagen, wer weiß schon wie der nächste Entwurf aussehen wird.

    So sieht es aus.

    Vielleicht weiss der Carsten Herbert da schon mehr, was noch gar nicht an die Öffentlichkeit geraten ist und vielleicht ist es ja jetzt auch plötzlich politisch gewollt, dass man den Menschen eine solche Hintertür

    öffnet.

    Merkwürdig fände ich das schon.

    Ich hoffe nur, dass hier nicht voreilig falsche Hoffnungen geweckt werden und der eine oder andere sich schon mal fleißig mit Split-Klimageräten eindeckt. Und hinterher kommt´s doch ganz anders.


    Gruß

    Dann tu das!


    Eine erfreulich kompetente und sachliche Erklärung, wie das GEG nach aktuellem Wissensstand anzuwenden ist. Nein, keine Tricks und einfache korrekte Regelanwendung. Da macht sich nur jemand die Mühe Inhalte nüchtern zu erklären. Um es ganz deutlich zu schreiben: Dipl.-Ing. Carsten Herbert erklärt genau das Gesetz, das von BILD und Co. als "Habecks Heizungshammer" und von vielen Menschen in der Folge als "Öl- und Gas-Verbotsgesetz" bezeichnet wurde. Man kann sich natürlich viel schöner über frierende Rentnerinnen und Enteignungen aufregen, als sich die Mühe machen, zu verstehen, was das Gesetz tatsächlich fordert. Genau über das, was hier erklärt wird, erregten sich hier einige Diskutanten bis zum Schaum vor dem Mund - ohne gelesen zu haben, ohne zu wissen oder gar verstanden zu haben, was in diesem schlimmen Gesetz steht!

    Zum einen weiss ich nicht, wer sich hier irgenwie aufgrund des Videos erregt hat - ich finde keinen. Zum anderen - ja, der Carsten ist, was soche Sachen anbelangt, Top fit und immer auf dem Laufenden.

    Deshalb hab ich auch geschrieben, dass ich mich diesbezüglich vollständig korrigieren müsste.

    Warum Du deshalb gleich in Fettschrift "Dann tu das!" hier reinbollern musst, keine Ahnung.

    NIchts desto trotz halte ich so eine Aussage - zumindest in diesem Stadium - für gefährlich, denn zum einen (wie schon so oft geschrieben wurde) ist das endgültige Gesetz noch nicht verabschiedet. Und zum

    anderen, wäre sowas ja letzt endlich dann eine Lachnummer, wenn ich mir für 800 Euro eine Klimaanlage an die Hauswand schraube, mir mit viel Energie im Sommer die Bude runterkühle und das Ding zum

    Heizen gar nicht nutze - weil ja die "Annahme", dass es genutzt wird reicht.

    Und dann soll es auch noch möglich sein, dass ich die Heizlastberechnung selber durchführe. Na gut - ich fänds ja toll, aber glauben will ich das nicht so richtig.

    Du schreibst - er erkärt genau ein Gesetz. Ein Gesetz, dass es noch gar nicht gibt.

    Und der von Dir zitierte Heizungshammer von BILD u. Co. ist ja im Prinzip richtig - zumindest wurde der Gesetzesentwurf vor ein paar Wochen so betitelt. Möglicherweise hat ja auch die massive Berichterstattung

    (sowie die Berichterstattung zu den Habeckschen Machenschaften) dazu geführt, dass die ganze Sache immer mehr aufgeweicht wird.


    Gruß

    "Gemeinsames Gehäuse" halte ich für eine zu enge Interpretation: Die Regelung ist ja auch bei monovalenten Geräten nicht zwangsweise fester Teil des Heizungsgerätes (ob jetzt frei programmierbare Steuerung oder z.B. bei Buderus als RC310 Teil des Systems). Geht man davon aus, dass das Ziel ist, dass eine einmal eingestellte Anlage ohne manuelles Eingreifen des Nutzers die 65% erreicht, vermute ich mal, dass es darauf ankommt, dass es ein Steuergerät gibt, wo ich als Nutzer meine gewünschte Temperatur einstelle und die Anlage dann automatisch ausregelt, welchen Wärmeerzeuger sie in welcher Art und Weise nutzt.


    Damit wären vermutlich die bisherigen LLWPs als hybrides System nicht erfasst, da es dafür m.W. bisher keine entsprechenden Regelungen gibt und die Hersteller müssten da dann nacharbeiten?


    Klarheit werden wir auch nach Verabschiedung des Gesetzes vermutlich erst mit der Zeit kriegen, da einige Teile sicher der Auslegung bedürfen.

    Laut dem Energiesparkommisar (Carsten H.) reicht die Annahme, dass die Anlage entsprechend genutzt wird.


    Gruß

    Ausgangspunkt war:

    Ich kenne genug Mitbürger (nicht nur ü. 75), die mit Smarttphones und/oder Tablets o,garnichts am Hut hat und auch nicht haben will bzw kann (Kosten).

    Diese würden dann also ob des Fehlens eines "Zugangs" diskriminiert


    Meinst Du mich? Wenn ja, wo hab ich von einem Freibrief geschrieben/gesprochen?

    Da lägen dann aber viele Diskriminierungen vor. In allen möglichen Bereichen.


    Und von Freibrief hast Du sehr wohl geschrieben.


    Gruß

    Nein, es geht um eine übergreifende "gemeinsame" bzw. übergeordnete Steuerung, welche die Priorisierung der Anlagen nutzerunabhängig dauerhaft gewährleistet. Ob diese dann am Kipp-, am Drehschalter oder über eine App von einem stationären oder mobile Endgerät bedient wird, ist dabei für den Gesetzgeber egal.

    Ist wohl (merkwürdiger Weise) gar nicht nötig.


    Gruß

    Also es schein wohl tatsächlich auf die Heizlast des Gebäudes anzukommen. Siebel-Eltron bietet auf der HP einen Rechner an. Nach diesem Rechner hätte mein Gebäude eine Heizlast von 4,9kw. Um die 65% zu erfüllen würde es also ausreichen, das Gebäude 30 % elektrisch zu beheizen (1,47 kw).

    Also würde es bei mir im Prinzip ausreichen, eine Split-Klimaanlage zu installieren und der regenerative Anteil wäre erfüllt.


    Gruß

    Da Du es vermutlich angeschaut hast, kannst Du uns auch erzählen, was Dich so umtreibt.

    Ich habe Besseres zu tun, als jedem Link hinterherzuhecheln um anschließend zu raten, was Du oder sonstwer denn wohl für ein Problem damit hat.

    Du musst es ja nicht tun. Ich habe das Video verlinkt und sogar mit Angabe der Min., wo genau das beantwortet wird, was der TE wissen will.

    Und wenn Dir selbst das zuviel ist, lass es einfach sein.


    Ich persönlich fände es toll, wenn es so wäre - dann müsste ja ein entsprechender Kaminofen auch ausreichend sein. Sowas wurde beim Ba-Wü-Wärmegesetz nur angerechnte, wenn wasserführend,

    da sich ansonsten jeder einen Kaminofen holen könnte - ob und wie oft er tatsächlich im Einsatz ist, weiss hinterher kein Mensch.

    Und wenn sich jemand Klimaanlagen an die Hauswand hängt, beweist er damit auch noch nicht, dass er tatsächlich diese auch zum Heizen nutzt. Vermutlich wird er sie dafür im Sommer zum Kühlen

    nutzen. Wie gesagt - ich fänd´s ja ganz gut, wenn diese Variante möglich wäre, aber was das dann bringen soll - keine Ahnung.


    Gruß

    Wenn ich mir das Video des Energiesparkommisars anschaue, müsste ich mich vollständig korrigieren.


    Ab ca. Min. 11.


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Gruß

    Wo steht GENAU etwas von Verboten, die bisher nicht bekannt waren (Ölheizungen z.B.)

    Die 65 % stehen schon drin. Die zu erfüllen geht ja mit einem 1 : 1 Austausch von Öl- oder Gasheizungen gar nicht mehr. Ein sog. "Quasi-Verbot".

    Zuvor hat sich das schon anders gelesen.

    Aber was soll´s - Wortspielereien.

    Ich hab noch nie erlebt, dass eine Partei nach der Wahl das gemacht hat, was sie vor der Wahl versprochen hat.


    Gruß

    ... in der Praxis geht aber wohl kaum einer gegen die ganzen Einrichtungen hobbymäßiger Pferdehaltung vor.
    Theoretisch sind ja da auch die Unterstände und Zäune eben NICHT privilegiert und damit illegal.

    Kennst du da einen echten Fall aus deiner Praxis? Von der "Gegenseite" sind mir nur Probleme bei größeren baulichen Anlagen bekannt (geschlossene Hütten z.B.).

    Bei Pferdehaltung gibt´s da bei uns schon immer wieder Probleme, weil nicht jeder gerne Pferde in der Nachbarschaft hat.


    Gruß

    der eigentlich Zweck der Politik, um die Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt - einfach alles - in die jeweils gewünschte Richtung zu lenken.

    Eine Politik ohne Ziel ist keine. Wäre dann eher eine Anarchie, jeder macht das was er für am Besten hält.


    Funktioniert aber nur, wenn eine Mehrheit der Bevölkerung dahintersteht. Man kann keine Gesetze mit Gewalt durchsetzen, die eine Mehrheit der Bevölkerung nicht will. Sowas geht

    im Regelfall in die Hose. Natürlich kann man es auch nicht jedem Recht machen.


    Gruß

    was verstehst du dann mit einer

    "to fake" heißt in meiner Übersetzung "fälschen". Du hast wahrscheinlich eine alternative Übersetzung dafür...

    Mit "ge-faket" meine ich, dass die Fragestellung bewusst so gestellt wurde, dass ein bestimmtes Ergebnis rauskam.

    Gefälscht hiesse für mich, dass Zahlen manipuliert würden. Das unterstelle ich nicht.


    Es ist bestimmt auch nicht inhaltlich falsch, wenn man vor Wahlen ständig über bestimmte Politiker eine negative Berichterstattung betreibt.

    Nur mit Neutralität hat das nunmal nichts zu tun.


    Gruß

    Anderes Beispiel, wie man durch gezielt irreführende Fragestellungen ein Ergebnis verfälschen kann:

    Ein Bekannter von mir betreibt eine Vertragswerkstatt einen großen Deutschen Autobauers. Ein Kunde kommt mit einem Defekt, diesbezüglich wird ein Kulanzantrag gestellt, dieser

    wird vom Hersteller abgelehnt.

    Der Kunde läßt das Fahrzeug reparieren, Fahrzeug läuft wieder wunderbar, Kunde ist aber wegen der hohen Reperaturkosten etwas verärgert.

    Ein paar Tage nach der Reperatur bekommt der Kunde einen Anruf im Auftrag des Herstellers, ob er mit der Reperatur des Autohauses zufrieden war.

    Obwohl die Reperatur tadellos durchgeführt wurde, gibt der Kunde an, dass er nicht zufrieden, weil er auf so hohen Kosten sitzen geblieben ist. Die Dame

    am Telefon vermerkt, dass der Kunde nicht zufrieden war mit der Reperatur.

    Daraufhin kommt dann vom Werk ein Schreiben, dass ein Kunden mit der Reperatur unzufrieden war, und das Werk einen hohen Wert darauf legt, dass sowas nicht

    vorkommt. Der Hersteller will zufriedene Kunden. Sollte das öfters vorkommen, müsse er mit Konsequenzen rechnen.

    Dass der Kunde nicht mit der Qualität der Arbeit unzufrieden war, sondern wegen der Ablehnung der Kulanz verärgert war, interessiert nicht.

    Finde den Fehler.

    Finde auch dem Fehler beim ZDF.


    Gruß

    Und selbst wenn es so war: Who cares?

    Will die "Gegenseite" mit anders formulierten Fragen der Regierung nicht auch ständig bescheinigen, wie unbeliebt sie bzw. ihr Gesetzesentwurf ist?

    Beides ist ok - nicht ok ist aber das was du gemacht hast: jemandem vorwerfen, er hätte eine Umfrage gefälscht, ohne auch nur einen Verdacht in diese Richtung in der Hand zu haben.

    Wer ist die Gegenseite?

    Das ZDF ist eine öffentlich rechtliche Anstalt. Und da erwarte ich Neutralität.

    Da gibt es keine Gegenseite.

    Ich habe auch nicht gesagt, die Umfrage sei gefälscht, nur kann man aus den Antworten aus der Fragestellung nicht behaupten, dass ein Großtei der Bevölkerung das Heizungsgesetz befürwortet.


    Gruß

    @weiduwas: Deine Fragestellung mag zwar neutral sein, aber man muss da trotzdem unterscheiden, wer und wo da gefragt wird. Wenn ich mir da auf der Straße ein paar Omis rauspicke, dann werden die natürlich sagen, dass das ganz toll ist, wenn wir klimaneutral werden sollen und der Staat dann auch noch ordentlich Zuschüsse draufpackt.

    Wenn man so eine Umfrage im Rahmen einer Sendung macht, inder das Heizungsgesetz genauer erklärt wird, und den Leuten dann auch bewusst wird, dass es in den allermeisten Fällen

    auf eine Wärmepumpe rausläuft, die evtl. in ihrem unsanierten Altbau - trotz Fördergeld - noch relativ teuer ist u. U. hinterher gar nicht so kostengünstig läuft, dann sieht die Sache anders aus.


    Es sind auch ein ganz großer Teil der Bevölkerung dafür, Flüchtlinge aufzunehmen, wenn sie in Not sind. Was hier aktuell in diesem Bereich passiert, lehnen trotzdem die meisten ab (alles unkontrolliert

    reinlassen, Abschiebungen finden nicht statt, Kommunen werden überfordert usw.).


    Der Sprecher beim ZDF hatte gesagt, dass die Mehrheit der Deutschen hinter dem Heizungsgesetz steht. Das ist falsch.


    Gruß

    Dass das Ergebnis einer Umfrage extrem von der Formulierung der konkreten Frage abhängt, das wissen wir alle, vermutlich sogar diejenigen, denen diese konkrete Frage bzw. deren Ergebnis so gar nicht in den Kram passt.

    Aber anstatt das einfach zur Kenntnis zu nehmen oder alternativ eine ähnliche Umfrage mit genehmerem Ergebnis entgegenzustellen, wird halt wieder Niveau-Limbo betrieben und die ganze Umfrage als Fake bezeichnet.

    Mit dieser Umfrage wollte man doch einfach wieder der Regierung in die Karten spielen, indem man bewusst genauso gefragt hat. Und hinter kommt man zum Ergebnis, dass die Mehrheit

    dieses Heizungsgesetz befürwortet.

    Es wurde ganz bewusst mit entsprechenden Formulierungen gespielt, um ein bestimmtes Ergebnis zu erhalten.

    Umfragen zum Heizungsgesetz wurden durch mehrere Institute durchgeführt und das Ergebnis war immer in etwas gleich (ca. 80 % der Bevölkerung will dieses Gesetz nicht).

    Aber irgendwie musste ein anderes Ergebnis her.


    Gruß

    Vorsicht mit Behauptungen. Das ZDF hat lediglich gefragt, ob man mit erneuerbaren Energien heizen soll, was natürlich die Mehrheit befürwortet, weil die Mehrheit für den Klimaschutz ist. Es ist keine Absegnung des Gesetzes.

    Ja, klar. Es wurde ja mit Absicht so gefragt, dass es hinterher so aussieht, als würde die Mehrheit der Bevölkerung dieses Heizungsgesetz befürworten.

    Und dann wurde fleissig berichtet, wie toll die Deutschen das Heizungsgesetz finden.


    Wenn ich eine Umfrage starte, ob es richtig ist, dass man verfolgten und mit dem Tode bedrohten Menschen asyl gewährt, wird dies ein ganz großer Teil der Bevölkerung befürworten (ich auch).

    Daraus kann man aber nicht ableiten, dass ein Großteil der Bevölkerung die Flüchtlingspolitik für richtig hält (ich nicht).


    Gruß

    ZDF sorgt mit Umfrage zum Heizungsgesetz für Aufsehen
    Berlin/Mainz (dts Nachrichtenagentur) - Das ZDF hat mit dem unerwarteten Ergebnis einer Umfrage zum neuen "Heizungsgesetz" für Aufsehen gesorgt.
    www.hasepost.de


    Auf wieder so eine gefakte Umfrage, mit anders formulierter Fragestellung. Bei allen anderen Umfragen 80 % Ablehung in der Bevölkerung, aber das ZDF kommt

    zum Ergebnis, dass 56 % die Sache befürworten.


    Gruß