Richtig. Hier leider nur Einzelkauf. Aber aus Erfahrung um bis zu 80 % günstiger. Bei einzel erwerb sicher attraktiv.
Beiträge von maba
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Als mögliche "billigere" alternative zum angeführten Monopolisten in D kann man, wenn des englischen mächtig auch hier fündig werden.
Ich für meinen Bereich (nicht Baubranche) finde zumindest relevante ISO und EN Normen hier.
Und manchmal sind Normen auch bei DInMedia nur auf Englisch verfügbar....
Wie gesagt....schauen kann man....
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Aus welchem Holz ist die Fassade?
Habe ich diese Info vielleicht überlesen?
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Nun wenn die KK bezahlt und eine Genehmigung dafür ausgestellt hat, dann gilt zumindest für die KK das HMV Verzeichnis:
Hier ist geregelt welche Pflichten der Auftragnehmer bei der Installation bzw. Auslieferung hat.
Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes
Text hier reinkopiert:ZitatAlles anzeigenVII. Anforderungen an die zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringenden Leistungen
Die folgenden Anforderungen richten sich an die Leistungserbringer gemäß § 127 SGB V und sind den Verträgen nach § 127 SGB V zugrunde zu legen. In den Verträgen nach § 127 SGB V können weitergehende Anforderungen geregelt werden.
Im Rahmen der Leistungserbringung ist den individuellen Versorgungserfordernissen der Versicherten oder des Versicherten, z. B. hinsichtlich Alter, Geschlecht, Religion, Behinderung und chronischer Erkrankungen, Rechnung zu tragen.
Die folgenden Ausführungen zu den zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringenden Leistungen beziehen sich auf die zu versorgende Person; je nach konkretem Versorgungsfall sind ggf. deren Angehörige/Eltern bzw. gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter als Adressat zu verstehen.
VII.1 Beratung
- Die persönliche Beratung der Versicherten oder des Versicherten über die für ihre oder seine konkrete Versorgungssituation geeigneten und notwendigen Rampensysteme erfolgt durch geschulte Fachkräfte am Einsatzort des Hilfsmittels.
- Die Versicherte oder der Versicherte ist über den Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung aufzuklären. Ihr oder ihm wird eine hinreichende Auswahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln angeboten, die individuell geeignet sind.
- Das Beratungsgespräch einschließlich der mehrkostenfreien Versorgungsvorschläge ist zu dokumentieren, sofern in den Verträgen gemäß § 127 SGB V keine Ausnahmen für bestimmte Versorgungsfälle geregelt sind.
- Wählt die Versicherte oder der Versicherte eine Versorgung mit Mehrkosten, dokumentiert der Leistungserbringer, dass er im Sinne des Sachleistungsprinzips beraten und eine hinreichende Auswahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln, die für den Versorgungsfall geeignet waren, angeboten hat. Der Leistungserbringer dokumentiert darüber hinaus, welchen Mehrnutzen oder welche Merkmale das abgegebene Hilfsmittel gegenüber einem geeigneten mehrkostenfreien Hilfsmittel hat.
- Die Beratung von Kindern und Jugendlichen erfolgt altersgerecht unter Berücksichtigung/Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes (Eltern, Pflege- und/oder Betreuungspersonen, Therapeuten, Kindertagesstätten, Schulen). Der individuelle Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen für ihre soziale Teilhabe sind zu berücksichtigen.
VII.2 Auswahl des Produktes
- Die individuelle Bedarfsermittlung und die bedarfsgerechte Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der ärztlichen Verordnung, der Indikation/Diagnose, des Versorgungsziels, der Betreuungs-/Pflegesituation, des Einsatzortes und der möglichen Wechselwirkung mit bereits vorhandenen oder mit verordneten Hilfsmitteln.
- Das Rampensystem ist bei Bedarf am Einsatzort zu erproben.
VII.3 Einweisung des Versicherten
- Die Versicherte oder der Versicherte ist in den Gebrauch des Rampensystems einzuweisen. Die Einweisung bezieht sich auf die vom Hersteller vorgegebene fachgerechte Nutzung/Handhabung des Hilfsmittels, die Einweisung in dessen Bedienung und Einstellung, die Erklärung sicherheitsrelevanter Hinweise sowie Hinweise für die Pflege und Instandhaltung. Ziel der Einweisung ist, dass die Versicherte oder der Versicherte in den Stand versetzt wird, das Hilfsmittel im alltäglichen Gebrauch sicher zu bedienen und zu nutzen.
- Der Leistungserbringer überzeugt sich davon, dass die Versicherte oder der Versicherte das Hilfsmittel sachgerecht anwenden kann.
- Es ist eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache auszuhändigen. Diese ist im Bedarfsfall unter Verwendung der vom Hersteller bereitgestellten Dokumente in einem für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Format (z. B. in elektronischer Form) zur Verfügung zu stellen.
- Die Einweisung in den Gebrauch des Produktes ist durch den Leistungserbringer und die Versicherte oder den Versicherten schriftlich zu dokumentieren, sofern dies in den Verträgen gemäß § 127 SGB V nicht anders geregelt ist.
- Die Kontaktdaten des Vertragspartners nach § 127 SGB V sind auszuhändigen.
VII.4 Lieferung des Produktes
- Die Lieferung wird mit der Versicherten oder dem Versicherten vereinbart.
- Die Versorgung erfolgt zeitnah nach Auftragseingang in Absprache mit der Versicherten oder dem Versicherten.
- Der Leistungserbringer stellt die Abgabe eines funktionsgerechten sowie hygienisch und technisch einwandfreien Hilfsmittels sicher.
- Bei Hilfsmitteln aus dem Wiedereinsatz ist das Produkt entsprechend der Herstellervorgaben hygienisch aufbereitet und funktionstauglich zu liefern.
- Es erfolgt der fachgerechte Aufbau/die fachgerechte Anpassung des Rampensystems an die individuellen räumlichen Gegebenheiten.
- Der Empfang des Hilfsmittels ist schriftlich zu bestätigen.
VII.5 Service und Garantieanforderungen an den Leistungserbringer
- Der Leistungserbringer gewährleistet das Vorhalten von Kapazitäten und Kompetenzen, um die Instandhaltung und Wartung des Hilfsmittels sowie die Durchführung aller relevanten regelmäßigen Prüfungen unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen gemäß den Vorgaben des Herstellers zu übernehmen.
- Die Auskunft und Beratung werden durch geschulte Fachkräfte des Leistungserbringers während der üblichen Geschäftszeiten sichergestellt.
- Es ist auf die Verfahrensweise bei Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen hinzuweisen.
- Die Versicherte oder der Versicherte ist über den Versorgungsablauf bei notwendigen Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffungen zu informieren, auf Wunsch der oder des Versicherten auch schriftlich
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Der TE schreibt aber:
Merkst was???
Ich bin der Meinung, dass Forumsbeiträge auch gerne was für zukünftige Antwortsuchende da sein darf.....
Deswegen der Lösungsansatz der bei mir funktioniert hat.Auch bin ich der Meinung, daß ein Forum nicht unnötig vollgestopft werden sollte...leider verstoße ich gedade gegen diesen Vorsatz *Schade*
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Die gleiche Fragestellung war bei uns damals beim Bauen auch.
Folgende (bis heute) funktionierende Lösung:
Rohbauer erstellte ein Maßgenaues (Maße des kommenden Heizungssystems waren bekannt) Betonplatte (mit druckfester Wärmedämmung darunter).
Das durfte trocknen (wir waren früh dran mit dieser Planung). Danach wurde gefliesst und die Heizung konnte so auf das fertig geflieste (zusätzlich noch Lastverteilungsplatte unter dem schwersten Teil) aufgestellt werden.
Der Estrichleger stellete die Fuge ab und goß diese später mit irgend einem Harz o.ä. aus. Der Fliesenleger machte später auch eine Fuge an die Übergangsstelle.
So konnten wir mit der Wärmepumpe den Estrich trocknen.
Ging bisher gut.
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Hallo,
auf welche Mermale sollte ich beim Kauf eines Wasserfilters (kpl.) hinter dem Wasserhausanschluss achten?
Die Preisunterschiede reichen nach der ersten Recherche von 30 - 300 €.
Mir erschließen sich als Laie leider nicht die Unterschiede zwischen den Artikeln.
Es soll der vorhandene Wasserfilter komplett ausgetauscht werden.
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Zitat
Was ist denn für eine zentrale GIRA-Steuerung verbaut?
Boah...die Typenbezeichnungg hab ich leider jetzt nicht zur hand...aber ein Bild. Hilft das weiter?
Was ich als Laie nicht verstehe....hochfahren hat er Strom....runter geht nichts....Wie ist das denn verdrahtet? Kann das Trennrelais nur an der Stelle defekt sein, das zuständig ist für Fahrtrichtung nach unten?
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Da ich mit Elektrik nichts am Hut habe….frage ich nach der wahrscheinlichsten Ursache der folgenden Fehlerbeschreibung.
Einer von 4 Elektrischen Rollläden des Dachgeschoßes lässt sich nicht mehr nach unten bewegen. Weder über die Einzelansteuerung noch über die zentrale GIRA Steuerung des Stockwerkes. Nach oben lässt er sich über beide Varianten bewegen.
Die anderen drei funktionieren in beide Richtungen
Was ist die wahrscheinlichste Fehlerursache? Relais? Oder doch der Schalter? Beim Relais müsste ich dem Elektriker die unter Putz liegende Verteilung öffnen…was natürlich mehr Aufwand ist.
Meinungen?
Danke -
Zarge zusammenstecken (je nach System) - nicht verleimen....
In die Maueröffnung stellen - ausrichten (am besten zu zweit)
Schauen und Messen ob und wieviel abgeschnitten werden muss.
Anzeichnen ...Demontage der Zarge und ab damit zum nächsten Schreiner auf die Formatkreissäge.20 € in die Kaffekasse und gut ist.
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Hier kann ich Daten meiner Mutter dazu legen:
Freistehendes Einfamilienhaus BJ 1978 (Wandbildner: "Graue Hohlblocksteine" 36er Wand + 5 cm Dämmung)
Keller + 2 VGeschossé + ausgebautes Dachgeschoss) isoliert mit 15 cm Glaswolle
Wohnfläche ca. 170 m2 / 1 Person
Verbrauch von Juni 22 - Juni 23 : 1700 Liter Heizöl (Heizung + Warmwasser )
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Aber die fließen doch direkt in die von den Gutachterausschüssen veröffentlichten Zahlen ein, oder?
Ja schon. Aber mit einem Zeitverzug, der sehr unterschiedlich sein kann. Ein Freund von mir war mehrere Jahre in diesem Ausschuss im badischen Bühl. Dort lag der verzug ca. bei 6 Monaten.
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mein Bruder hat in Landshut gerade von den stadtwerken eine Erhöhung bekommen... habs nicht mehr genau im Kopf aber so in etwa..
NT von 19 => 26
HT von 25 => 31
Cent pro kwH brutto.
....da frag ich mich doch was bei meinen Stadtwerken schief läuft....siehe Post von letztem Donnerstag :thumpsdown:
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Hallo,
um noch ein paar harte Fakten der aktuellen Entwicklung zu bringen.
Stadtwerke im Nordbadischen. Heizung Wärmepumpe
Haushaltstrom zum 1.1.2023 von 44,85 auf 61,76 Cent (brutto) – Arbeitspreise blieben gleich.
Die bisherigen 44,85 waren anfangs des Jahres noch 34,99 Cent
Wärmestrom – HT und NT Tarif : Preisbindung endet am 31.12.2022
Bisherige Preise:
HT: 27,92 Cent (brutto) / NT: 20,53 Cent (brutto)
Heute Post von den Stadtwerken:
Keine Unterscheidung mehr in HT und NT :
Neuer Preis für beide Tarife: 46,71 Cent (brutto)
Die Erhöhung beträgt beim NT stolze 127%
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offtopic:
doppelseitiges Kopfhörerverbot
Was bedeutet das? Kenn ich leider nicht.....Kannst du das bitte näher erklären?
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Vielleicht auch hier.
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Hi,
Heizstabfunktion als erstes deaktivieren...wenn sie eingeschaltet ist.
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Ich meld mich auch mal zu Wort, als Hobby Betonwerker, der bereits 3 Möbelstücke aus Beton gebaut hat....
Für meine Sitzbank habe ich damals Vergussmörtel VG (auf tipp eines Forenmitgliedes) von Sakret verwendet.
Hat den Vorteil, dass eine sehr glatte Oberfläche erreicht wird, und ich meine, dass die Stabilität auch zu Baumarktbetonware deutlich höher ist.
Nachteil...natürlich der Preis....aber beim TE hält sich das Volumen ja in Grenzen....
Noch ein Nachteil....die verarbeitung ist tricky....gefühlt ändert jeder zusätzliche tropfen Wasser beim anmischen die Konsitenz schlagartig 😁
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Ich bin jetzt kein Fachmann was Schalldämmung angeht, aber folgenden threat fand ich als Mitleser sehr aufschlussreich. Vielleicht hilft er dir
Schallschutz: welche Füllmaterialien bei dünner Schallschutzwand
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Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass da nur ein paar Leitungen liegen, die vom HKV zum WC gehen. Ist also gut möglich, dass dort ein ausreichend großer Abstand zum treppenloch vorhanden ist. Oder eben nicht.
Leider keine Hilfe für den TE, aber als Praxisbeispiel aus meinem Haus. Der Zuständige hatte beim Verlegen der Fußbodenheizungsrohre gleich vorgeschlagen an allen Treppenlöchern einen ca. 40 - 50 cm Abstand zum Stahlwinkel und Treppenfüße zu lassen. Er hatte damals gesagt, wenn mal irgendwann was am Estrich bzw. Treppe ist, ist es einfacher...hab dann zugestimmt, Also Thomas Verdacht finde ich nicht abwegig....
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Helfen kann ich hier nicht, aber ich möchte noch was aus der Praxis dazulegen...(Früher zumindest). Geht hier in diesem Fall vom TE natürlich nicht mehr.
In meinem Lehrbetrieb (Schreinerei) haben wir, wenn dies vorgekommen ist, dass der "Fliesenplan" nicht die Zarge getroffen hat, die Zarge im Betrieb über die Kreissäge oder Tischfräse geschoben und von unten her bis Oberkante Fliesenprofil die Zarge angepasst.
MAnchmal kam es auch vor, dass der Stift schneller mit dem Zusammenbauen der Zargen auf der Baustelle war, wie die Begehung durch Meister oder Geselle, so dass die Zarge bereits verleimt war. Auch in diesen seltenen Fällen haben wir die (noch nicht eingebaute Zarge) zurück in den Betrieb und dort im verleimten Zustand bearbeitet. Ich fand das Ergebnis immer besser als Acryl oder zusätzliche Leiste.
Grundsätzlich muss halt der Türenmonteur mitdenken und nicht einfach machen....
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Off-Topic:
Kann man Gussasphalt auch ohne einen geplanten Oberbelag verwenden? Also evtl. verdichten und/oder versiegeln. Geht so was, oder stößt man hierbei auf spätere Schwierigkeiten (Haltbarkeit etc....)?
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Wir haben auch Korkstreifen bei uns als Trennung...- allerdings alles eben. Die sind jetzt nach 5 Jahren noch völlig ohne Schaden.
Wenn du jetzt schreibst, dass 7 mm höhenversatz da sind, die der Korkstreifen aufsteigt, würde mich die Kante an sich stören.
Ich persönlich glaube nicht, dass der Korkstreifen durch die Beanspruchung und Verjüngung beim "Schräg anschneiden" lange hält.
Also würde für mich nur eine Leiste (möglicherweise halt etwas unschöner) in Frage kommen....
Ein Bild wäre nicht schlecht um das ganze aber besser bewerten zu können
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Kirsche?
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Wenn man was nicht kaschieren kann, dann betone es...
Ich habe so einen ähnlichen Fall in der Vergangenheit mal mit einer Edelstahlschiene gelöst. Unterfüttert und geklebt....
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Wo zum Teufel ist die dritte Decke?
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Da kann ich auch ein Beispiel liefern:
Klasse 5 Gymnasium Englisch Vergleichstest:
Schnitt 4,0 bei 33 Schülern. Kein angepasster Notenschlüssel.
Standard Notenschlssel: Bei 50% der Punkte bekommt man 4,0
Hmmmh...so abgeschätz dürften ca. 10-12 Schüler besser wie 4,0 gewesen sein.
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ich post es mal als Bild...dann haben es die Suchmaschinen schwerer.
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Ich persönlich aus der fachlichen Sicht kann deine Unsicherheit nachvollziehen.
Aus meiner Erfahrung von mehreren hundert Quadratmetern verlegten Parkett-, Dielen-und Laminatböden als Handwerker würde ich sagen, der Unterschied wäre zu tolerieren. Alleine ein möglicher Umstand, dass beim Verlegen selbst evtl. nur oder vorwiegend Kunstlicht verfügbar war, und ich nicht davon ausgehe, dass deine Handwerker hier mutwillig irgendwelche Altbestände mit Neulieferung gemischt haben, zeigt mir, dass man als Handwerker nicht alles mit Kundenauge sehen kann.
Allerdings auch klar formuliert: ich habe keine Kenntnisse in Sachen Normenauslegung/Toleranzen bei Streiflicht o.ä.....
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Über eure Reihenfolge kann ich nicht viel sagen.
Aber da auch wir in der Rhein-Neckar region (Höhe 99 m ü. NN) habe ich die Erfahrung machen können, dass die Winter hier nicht so saukalt sind wie vielleicht im Nordosten oder sonstwo.. Wir haben auch die Elektro und heizunginstallation von Nov- Januar gemacht. Hat auch funktioniert. Aber wie gesagt in meinem Baujahr bin ich im November mit kurzem T-Shirt auf der Baustelle gewesen.
Vielmehr würde ich mich an deiner Stelle um die Verfügbarkeit deines Materials für die Fasadendämmung kümmern. Hier ist ja laut Forum der Markt ziemlich leergefegt.....