Moin, ich tippe das bei Dir eine V60 AL oder eine G200 S4 AL Verwendung gefunden hat. Beide Bahnen kann man gerade in diesem Temperaturfenster was wir aktuell haben kaum bis gar nicht ohne diese Risse verlegen. Es kann natürlich auch die falsche Lagerung sein, dann hast du die Risse aber meist in 20-25cm Abstand. Hier ist das Deckbitumen gebrochen, da die AL-Einlage die Belastungen nicht aufnehmen kann. Wenn man das vermeiden will: Besseres Material nehmen. Was ist hier vertraglich vereinbart worden?
Wie kritisch sind diese Risse und was sind dann gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen?
Wenn das eine Notabdichtung wäre, dann würde ich sagen = austauschen. Da es sich hier vermutlich aber nur um eine Schicht handelt die die Dampfdiffusion begrenzen soll halte ich die Risse für nicht so kritisch. Die "Abdichtung" wird im Bauprozess noch einiges vertragen müssen. Denn keiner schützt die Bahn wie es eigentlich sein sollte, bez. ist das für mich ein falscher Bauablauf.
Reparieren kannst du das nicht. Man könnte jetzt nur eine weitere Bahn drüber schweißen. Ob du ein Anrecht hast eine "heile" Bahn zu bekommen? Bestimmt. Allemal dann, wenn die Funktion nicht mehr gegeben ist.
Weiterhin gehen die Bitumenbahnen nicht bis komplett an den Rand der Bodenplatte
Das hängt maßgeblich von Abdichtungssystem ab was dort Stirnkantenseitig an der Bodenplatte und HRB-Wand Anwendung finden wird. Generell kann man sagen, dass diese Schicht ca. 10cm an der Stirnkante heruntergeklebt werden muss und dann in die Bauwerksabdichtung eingebunden wird. Bei hochwertigen Produkten und sauberer Arbeit stimme ich dem zu - das ist aber nicht Standard bei den Ausführenden.
Ich sag es mal so: So ein banales Detail kann viele Fehler quellen bergen, da muss man sich dann die Frage stellen ob das Ende mit der Betonkante am Ende nicht das "praktikabelste" ist im Sinne der Fehleranfälligkeit.