Beiträge von linch

    Hallo msl und danke für Deine Antwort.


    das meiste sind fragen an deinen sv ..

    Ich denke, bodengleiche Dusche ist ein Gewerk, bei dem häufig Fehler wie ein falsches Gefälle gemacht werden, die dann für Streitigkeit sorgen. Genau deshalb dachte ich, dass es einschlägige Normen gibt, die das Gefälle reglamentieren dass Sani's, Fliesenleger und auch SVs diese Normen kennen.


    Außerdem dachte ich, dass hier auch SVs im Forum unterwegs sind die diese Frage beantworten können. Es gibt sicherlich Fälle, die man sich erstmal Vorort anschauen muss. Aber in diesem konkretten Fall sind die Fragen ja ziemlich eindeutig und lassen sich mit "ja/nein" bzw. einer Angabe der Norm beantworten. Natürlich könnte ich einen SV beauftragen, aber ich dachte, dass in diesem eindeutig definierbaren Fall es keinen Bedarf gibt, ein paar Hundert Euros dafür auszugeben.


    Zitat von mls

    die schlussfolgerung in deinem letzten satz halte ich für falsch. was, selbst mit weit überdurchschnittlich gutem anwalt und gleichbürtigem techn. sachverstand (und das finde erstmal!) ist nicht klar, was rauskommt - das sagt dir die hohe see ..falls das theater auf quotelung rausläuft, bleiben dir neben der sanierung gequotelte eigenkosten für anwalt, sv, gericht.

    Fall es eindeutige Normen oder Richtlinien gibt, warum soll es nicht klar sein, was am Ende rauskommt? Und was der technische Sachverstand des Anwalts damit zu tun hat, verstehe ich auch ehrlich gesagt nicht. Unser Anwalt sagt z.B. selbst, dass er keinen technisches Sachverstand hat und diesen auch nicht braucht, weil am Ende die technischen Fragen sowieso von einem Gerichtsgutachter beantwortet werden.


    Und dass solche Streitigkeiten am Ende auf ein Vergleich hinauslaufen, habe ich auch schon öfters gehört. Aber warum das so ist, habe ich bis jetzt nicht verstanden. Vielleicht kann mir das jemand erklären? Wenn ich weiß, dass eindeutig ein Mangel vorliegt und der BT sich weigert, diesen Mangel zu beseitigen, warum soll ich mich auf eine Quotelung einlassen?


    Zitat von mls

    [offtopic='andernorts werden tragende bauteile erheblich unterdimensioniert, mauerwerk wird ohne mörtelfuge und aus unzulässigen steinen hergestellt, treppen sind nicht begehbar und abdichtungen werden dem profit geopfert .. oiso wos?'][/offtopic]

    Nur weil woanders sicherheitsrelevante Fehler gemacht werden, soll ich bei einer inkontinenten Dusche gar nicht jammern, oder was ist der Sinn Deiner letzten sarkastischen Anmerkung?


    Zitat von mls

    [...] abdichtungen werden dem profit geopfert [...]

    Was passiert denn in diesem Fall? Dann läuft irgendwo Wasser rein, wo es nicht reinlaufen soll. Und was passiert bei mir wegen der Größe des Duschbereichs und dem Gefälle drumrum? Genau, es fließt irgendwo Wasser rein, wo es nicht reinlaufen soll. Warum ist meine Frage also hier nicht abgebracht?


    Ich mag dieses Forum hier sehr, habe hier schon mehrere Fragen gestellt und mehrere gute Antworten darauf erhalten. Aber irgendwie muss ich mich bei (fast) jeder frisch gestellten Frage erst mal rechtfertigen, bevor die Experten hier die jeweilige Frage beantworten. Gehört es zu den Sitten hier oder stelle ich einfach meine Fragen irgendwie falsch?

    Hallo liebe Experten,


    es wird bei uns an der Zeit, nach ~ einem halben Jahr dem Bauträger ggü. die uns bisher aufgefallenen Mängel anzuzeigen. Daher möchte ich bei einigen komplizierteren Dingen nach Eurer Meinung fragen, ob dies tatsächlich Mängel sind.


    Meine erste Frage betrifft das Gefälle das Bodens innerhalb und außerhalb von bodenebenen Duschbereichen. Und zwar habe ich im Netz folgende Informationen gefunden (Zitat):


    "
    Bodenflächen in Nassräumen, Balkonen und Terrassen sowie Flachdach-, Hof- und Verkehrsflächen müssen zur Abführung des anfallenden Wassers mit Gefälle zu den an Tiefpunkten einzubauenden Abläufen ausgeführt werden. Um einen Wasserablauf ohne Pfützenbildung zu erzielen, können abhängig von der Art der zu entwässernden Flächen in der Regel folgende Mindestgefälle angenommen werden:

    Nassräume

    Mindestgefälle
    Fliesenbeläge bei geringem Wasseranfall

    1%

    Waschmaschinenräume o.ä.
    Fliesenbeläge bei hohem Wasseranfall

    2%

    Barrierefreie Duschen o.ä.
    Fliesenbeläge bei sehr starkem Wasseranfall

    3%

    Schlachtbetriebe o.ä.


    In häuslichen Bädern mit Bade- bzw. Duschwanne kann auf das Fußbodengefälle verzichtet werden, da die Flächen verhältnismäßig klein sind und nur mit Spritzwasser zu rechnen ist (gilt nicht für geflieste Duschen mit Bodenablauf).
    "
    - Leider steht in der Quelle bei diesem Punkt kein Verweis auf eine Norm oder Richtlinie. Wisst ihr, liebe Experten, woher diese Zahlen stammen und wie verbindlich sie sind?
    - Wie sieht es mit dem Boden außerhalb der Duschfläche (die Dusche ist bodengleich, keine Duschwanne)? Ist dieser Bereich von jeglichen Vorschriften ausgenommen, oder gehört er zur Kategorie "Fliesenbeläge bei geringem Wasseranfall"?


    Die zweite Frage ist wie folgt. Eine der Duschen wurde in Größe 90x110 cm beauftragt. Das Fertigmaß beträgt jedoch "nur" knapp 88x110cm. Nach [definition=25,0]DIN[/definition] 18202 (Toleranzen im Hochbau) ist eine Abweichung von +/- 10mm bei einem Soll-Maß unter 1m zulässig. Unsere Abweichung von >20mm bei 90 cm überschreitet nun diesen Maß erheblich. Ist das ein Mangel?


    Nun fragt ihr euch bestimmt, warum mich das interessiert und wieso ich das als Mangel melden möchte. Für die o.g. Dusche habe ich eine Duschkabine mit dem Nennmaß 90x110 cm installiert. Tatsächlich ist die Duschkabine etwa 89x109 cm groß. Vermutlich ist sie nicht umsonst ein wenig kleiner, als das Nennmaß. So wird nämlich sichergestellt, dass das Wasser von den Wänden sicher in den Duschbereich abfließen kann. Da der Duschbereich nun in eine Richtung aber noch kleiner als die Kabine ist, landet das Wasser auf der Seite gerade an die Grenze des Duschbereiches bzw. teilweise sogar außerhalb. Blöderweise ist dies die bewegliche Seite (Duschkabinentür), so dass man den Spalt dadrunter nicht komplett andichten kann. Die PVC-Dichtung an der Tür hält zwar das meiste Wasser vom Eindringen in das Badezimmer ab, an den Fugen und in den Ecken sickert das Wasser aber doch durch. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bodenfliesen um die Dusche herum ein Gefälle von der Duschkabine weg aufweisen (0,5° hat die erste Reihe, danach wird das Gefälle geringer, ist aber immer noch da). Das unter der Tür durchgesickerte Wasser macht sich also fröhlich auf den Weg ins Badezimmer. Noch mal erschwerend kommt hinzu, dass das Sieb im Abfluss ~ alle drei Tage verstopft. Passt man nicht auf, läuft der Duschbereich schnell über. Das ist dann noch viel mehr als durchsickernde Wasser, und wegen des Negativgefälles außerhalb der Kabine kann man das Wasser nicht mal mit einem Lappen o.ä. zurück in die Kabine "kehren".


    Es wäre zwar unschön, wenn der neue Boden komplett ausgerissen und wieder neu gemacht werden müsste, aber damit zu leben ist auch keine Lösung, zumal wir einiges an Geld in das Bad einfließen ließen (Feinsteinzeug-Fließen, schönere Sanitäranlagen und die bodenebenen Duschen). Daher, bevor wir gegen den BT klagen (anders geht es leider nicht, bei allen kostspieligen Mängel reagiert er gar nicht) würde ich gerne wissen, ob es sich tatsächlich um Mängel handelt, um nicht auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben.


    Schöne Grüße,

    Das ist wirklich nicht einfach, Armaturen mit Chromrohren zu finden. Nur als Beispiel: ich habe mir für ein anderes Bad vor wenigen Monaten aus Versehen diese Armatur bestellt: isdochegal Und selbst diese gibt es in dem Laden nicht mehr, nur noch wenige Händler haben Restbestände. Sie scheint also ebenfalls vom Markt zu verschwinden.


    Die gleiche Armatur mit dem hohen Standfuß, die ich für eine 16 cm Hohe Schüssel bräuchte, gibt es dann nur noch mit Flexschlächen: isdochegal


    Da ich aber sowieso eine zusätzliche Verbindungsstelle einbauen müsste (da die Armatur bezüglich der Anschlüsse asymmetrisch sitzt und somit recht lange Zuleitungen bräuchte, wäre meine Frage nun, ob man beides kombinieren könnte? Also von den Eckventilen bis zur Unterseite des Waschtisches die Chromrohre, dann ein Verbindungsstück und ab dem zur Seite die Flexschläuche, die ich unsichtbar in der Waschtischplatte verlegen könnte. Die Waschtischplatte hat von der Unterseite aus gesehen einen 4 cm hohen "Hohlraum". Sprich, sie ist 1,5 cm dick, hat aber von der Seite gesehen 5,5 cm.

    Bild

    Ich glaube , Du stellst Dir das mit den starren Rohren zu einfach vor ,die sind nämlich sehr starr, und zum 90 Grad biegen wird mit Sicherheit auch eine Biegevorrichtung benötigt , vielleicht reicht ja schon eine Biegefeder , ich glaubs aber nicht .

    Ich kann mir schon vorstellen, dass es nicht so einfach ist. Deswegen habe ich auch gehofft, dass es dafür passende 90°-Eckverbinder gibt. Aber zur Not würde es auch an der Biegevorrichtung nicht scheitern. Ich habe zwar keine, aber bei der Arbeit haben wir eine Werkstatt und sehr wahrscheinlich auch diverse Biegevorrichtungen. Ich müsste dann halt mit den Werkstattmitarbeitern reden, die sind aber ganz nett und erlauben normalerweise auch Büroratten wie uns nach dem Feierabend was für sich zu basteln.

    Zitat von AndyG

    Die Starren Rohre gibt es mit passenden Verschraubungen mit Gummidichtung .

    Das denke ich mir auch. Nur habe ich, wie gesagt, nicht den Überblick, wo ich mit der Suche anfangen soll. Das passendste, was ich bis jetzt gesehen habe, sind die Rohre von Schell: link_entfernt!
    Da ist aber das Problem, dass mit einer Mutter oder einem Bördel sich die Rohre wohl nicht kürzen lassen. Und wann man sie zurecht kürzt, dann bräuchte man wahrscheinlich zumindest an einem Ende eine Quetschverbindung.


    Hier sieht man auf dem Bild ungefähr das, was ich gerne hätte. ist_egal_Eckventil_2.jpg Leider sieht man nicht daran, wie die Armatur an die Starrrohre angeschlossen ist.

    Liebe Experten,


    ich möchte im Bad einen Waschtisch mit einem Aufsatzbecken installieren. So ähnlich wie auf dem angefügten Bild:

    Dabei sind die Anschlüsse sichtbar, was sicherlich keine Seltenheit ist. Denn auch bei jedem Keramikwaschbecken ohne einen Unterschrank sind ebenfalls die Anschlüsse sichtbar.


    Wie gestaltet man so etwas schön (ich meine die Anschlüsse) und was verwendet man in solchen Fällen "normalerweise"?


    Der Siphon und die Eckventile sind eigentlich unproblematisch. Der Markt ist voll mit diversen "Designersiphonen" und "-eckventilen". Aber was macht man mit den Wasserleitungen? Flexschläuche sind relativ unschön, deswegen habe ich an verchromte Kupferrohre gedacht. Leider habe ich aber noch nie damit was zu tun gehabt und habe daher keinen Überblick. Wenn ich darüber nachdenke, stellen sich für mich folgende Fragen:


    - Denke ich mit den Kupferrohren überhaupt in die richtige Richtung, oder gibt es noch andere Alternativen?


    - Da man unwahrscheinlich Rohre findet, die von der Länge exakt passen, muss man sie wahrscheinlich zurecht-kürzen. Sägt man sie einfach ab und entgratet, oder muss dabei etwas beachtet werden?


    - Die Rohre würde ich vertikal bis zur Tischplatte ziehen und dann horizontal unter der Platte bis zur Armatur. Würde ein Experte dafür die Rohre um die Ecke biegen, oder je zwei gerade Rohrstücke nehmen und mit einem Eckverbinder verbinden?


    - Gibt es Kupferrohre, die man auch mit Überwurfmuttern anschrauben kann, oder muss man mit Quetschverbindungen arbeiten?


    Viele Grüße

    Danke für die Idee. Nach innen gehen die Fenster auf, daher geht es leider auch nicht.


    Und die Plexiglasscheibe ist deswegen da, weil der Bauträger am Abfluss/Drainage der Schächte gespart hat. Das Plexiglas soll dann den meisten Regen abhalten. Der Rest, der doch seinen weg ins Schacht findet, muss man dann austrocknen lassen (wenn wenig) oder manuell entwässern (wenn viel).

    Hallo Zusammen,


    bei uns an der weißen Wanne sind XXXX Druckwasserdichte Lichtschächte verbaut. Das Haus ist, bis auf den Keller :D, mit "einbruchssicheren" Fenstern ausgerüstet (WK2 Beschläge, Sicherheitsglas, abschließbar). Nun, was ist der ganze Schutz schon Wert, wer der ohnehin schon besonders gefährdete Keller nicht gesichert ist.


    Als erste Überlegung haben wir an die Kellerrostsicherungen gedacht. Nun ist die Frage, welche und wie? Die Lichtschächte an sich haben bereits eine Abhebesicherung: XXX (Abhebesicherung des Lichtschachtherstellers). Diese ist aber so lächerlich dimensioniert, dass sie höchstens als Kindersicherung verwendet werden kann.


    Es gibt auch diverse Sicherungen zu kaufen, wie z.B. so etwas hier: XXX (massivere Lichtschachtabhebevorrichtung). Hier sehe ich aber grundsätzlich zwei Probleme:



    1) Die Schutzelemente stehen schon 6-10 mm über dem Rost drüber, was das direkte Dadrauflegen der Plexiglas-Abdeckung auf den Rost unmöglich macht. Dieses Problem könnte man lösen, indem man z.B. passende Sitze in die Roste reinfräst bzw. reinflext. SIcherlich aufwendig, aber machbar.



    2) Das vorhandene Gewinde für die Sicherung (s. Bild) ist wahrscheinlich ebenfalls unterdimensioniert, so dass das ganze System nur so sicher ist, wie dessen Verschraubung. D.h. man müsste wahrscheinlich in die Wand bohren und dübeln.



    Was muss man beim Dübeln in die weiße Wanne beachten, um deren Dichtigkeit nicht zu gefährden? Wie tief darf man in die Wand bohren? Wie dichtet man die Stellen nach?



    Erschwerend kommt hinzu, dass der Lichtschacht nicht direkt an der Wand sitz, sondern auf einem XXX (Produktname entfernt) XXX (Link entfernt). D.h. man müsste erst mal durch diesen Dämm-Block durch bis zur Wand bohren.


    Oder vielleicht habt ihr ganz andere Ideen.


    Grüße,

    Nochmal als Laienfrage /-Meinung. Widerspricht das gebaute nicht schlicht und einfach der Baubeschreibung? Der Sims ist Teil des Hauses. Und lt. Baubeschreibung entwässern die Häuser über Fallrohre und Rinnen und nicht über Tropfkanten.
    Klingt Pingelig, aber erscheint mir schlüssig...

    Wer entscheidet denn überhaupt, ob der Dachrücksprung gegen die Baubeschreibung verstoßt? Ein SV kann ja nur sagen, ob dieser nach [definition=13,0]a.R.d.T[/definition] ausgeführt wurde. Aber ob er der Baubeschreibung entspricht? ?( Ich habe als Laie auch keine Ahnung.

    wahrscheinlich ist der rücksprung im b-plan so vorgegeben.

    Hier kommt die Auflösung:

    Bei Gebäuden (Einzelhäuser, Doppelhäuser, Kettenhäuser oder Hausgruppen) mit einer Frontbreite von mehr als 8,0 m muss das Staffelgeschoss an der Front- und Rückseite um mindestens 0,3 m vom darunterliegenden Geschoss zurückspringen.


    Die RHs und DHHs sind zwar schmäler als 8,0 m (unsere DHH ist 7,04 m breit), aber wahrscheinlich wollten alle Bauträger ein einheitliches äußeres Erscheinungsbild beibehalten.

    Lieber Ralf,


    auch wenn das hier am Thema vorbei geht, möchte ich Dir schon (aus Sicht des ungeduldigen Kunden) widersprechen. Es gibt viele Aspekte:


    1) Der Kaufpreis.
    Wenn wir von der Bank gesagt bekommen, dass unser Oberlimit bei einer halben Million liegt, dann fallen schon mal nahezu alle freistehende EFHs in der Region weg, wenn sie in einer Ortschaft mit vorhandener Infrastruktur liegen (Eikafsmöglichkeiten, öff. Verkehrsanbindung an Frankfurt, etc.). Während der Suche sind wir einige wenige Bestandshäuser mit guter Preis/Leistung al Anzeige gesehen. Solche Häser konnten wir nicht mal besichtigen, weil es für sie innerhalb der ersten zwei-drei Stunden nach der Veröffentlichung der Anzeige i.d.R. über 30 Anfragen gab, so dass man uns direkt bei dem erster Kontaktaufnahme bereits abgesägt hat.


    2) Die Preissteigerung.
    In den letzten Jahren lag stiegen die Preise um Neubauten kontinuierlich um 7-11% an. Lässt man sich mit dem Kauf noch zwei Jahre Zeit, wird man für das Geld dann wahrscheinlich nicht mal eine unterkellerte DHH leisten können.


    3) Der Käufer ist meistens ein Laie
    und sieht bei dem Kauf noch nicht, watt für ein Blödsinn er kauft. Wenn der BT mit dreißigjähriger Erfahrung und tollen 3D-Bildern wirbt, glaubt man, eine seriöse Firma gefunden zu haben. Und Details, wie z.B. die problematische Belüftung des Kellers, Dachrücksprungentwässerung in den Spalt zwischen Vordach und Fassade, und viele viele andere undurchdachte Dinge, würde sicherlich nicht mal ein SV allein anhand der Baubeschreibung erkennen. Und sogar solche BT-Häuser gehen wie heiße Semmel weg. Wenn man da länger als eine Woche nachdenkt, werden die Häuser auch einfach an den nächsten verkauft (haben wir auch mehrfach erlebt).


    Ich finde, es ist auch sehr leicht gesagt: die Kunden sind an allem Schuld, weil sie es gekauft haben. Diese Aussage wäre genauso falsch, wie pauschal zu sagen, die BT sind grundsätzlich an allem Schuld. Wir haben schon versucht, uns soweit es geht zu schützen: wie ließen das (ungebaute) Haus bewerten, bevor wir den Vertrag unterschrieben haben; wir wollten uns nicht auf die "TÜV-begleitende" Qualitätssicherung verlassen und haben von Anfang an einen SV engagiert, in der Bauphase der 6x vorbei kommen sollte. Was sollten wir Deiner Meinung nach besser machen? Aushalten und abwarten wäre zwar denkbar, aber dann bräuchte man auch noch eine Strategie. Einfach abwarten bringt einen auch nicht in eine bessere Ausgangslage.

    so schauts aus.um was geht es eigentlich, um die eingangsüberdachung? wohin entwässert die überhaupt?

    Nein, es geht nicht um die Eingangsüberdachung. Sondern um die Entwässerung des Dachrücksprungs. Die Eingangsüberdachung entwässert aber direkt auf den Zuweg davor.


    irgendwie schaut das noch nicht fertig aus.

    Ist aber fertig, da kommt nichts mehr.


    beschi... und wenig nachgedacht ist das. aber ein mangel? nö....

    Ja, das habe ich bereits realisiert.


    bthway: Kannst Du mal die Entwässerung des Nachbarhauses fotografieren? Weil ich evtl. nen Knoten habe: Ich kann mir bei dem Gesims kein Gefälle zu ner Dachrinne vorstelle, das würde doch schräg aussehen.

    Ich habe jetzt kein gutes Fotos davon im Archiv gefunden und werde diese Woche ein besseres nachreichen. Aber so sieht es ungefähr aus:


    wenn mich meine augen nicht trüben, ist das gefälle vom gesims der nachbarhäuser doch auch weg vom baukörper ausgeführt, und nicht hin zum baukörper. was durchaus sinn macht. das ist ja keine attika, das ist s.o. Anda, ein gesims, nix anderes.

    Ja, so ist es.


    wäre ich der BT (ich bin bestimmt kein BT liebhaber), würde ich das vordach abmontieren lassen, wenn mir einer dumm kommt, und ruhe wäre im karton.


    als käufer sich über so etwas streiten zu wollen, lohnt sich nicht (finanziell), ansprechen kann man es ja mal.


    Abmontieren geht nicht, da ein Teil derBaubeschreibung. Streiten lohnt nicht, da kein nachweisbarer Mangel. Und ansprechen bring nichts, da der BT nur bei nachweisbaren Mängeln aktiv wird, und selbst dann erst nach langen Diskussionen. Also ist das Thema vom Tisch.


    ganz off topic----.
    sind das absturzsicherungen, oder ist das DG ein knast? schaut so aus.

    Ja, die Absturzsicherungen sehen mehr als scheußlich aus. Genauso scheußlich sieht auch die Halterung des Vordaches aus. Zumindest die Absturzsicherungen werden wir nach dem Umzug auf eigene Kosten austauschen lassen.


    @linch
    Schau Dir mal Vordächer an WDVS-Fassaden an, die ohne Spalt angeschlossen sind, nach ein paar Jahren an. Da siehst Du Fassadenbegrünung in Reinkultur.

    Darf ich als Laie fragen, was WDVS-Fassaden sind, und wo ich mir diese ansehen kann?

    So gesehen war Dein BT ein weiser Mann, als er sich für den Spalt entschied.

    Ich habe ja grundsätzlich nichts gegen den Spalt. Blöd ist nur, dass der Dachrücksprung exakt in diesen Spalt entwässert wird.

    Für das Glasputzen wünsche ich Dir viel Vergnügen in den nächsten 20 Jahren. Ist daran auch der Bauträger schuld, wenn das Dach dreckig ist?

    Jetzt übertreibst Du aber. Komme ich hier so asozial und unverschämt rüber, dass ich grundlos den BT beschuldige? Ich frage bloß bei diversen offensichtlich undurchdachten und suboptimalen Ausfürungen, ob diese Mängel im rechtlichen Sinne darstellen, oder eben nicht. Soll man als Käufer nichts hinterfragen und alles einfach hinnehmen? Dann wäre ja jedes Haus per Definition mangelfrei :D


    hallo
    wenn das wirklich so wie auf den bildern und der skizze ausgeführt ist, dann kannste das aussengerüst gleich dauerhaft stehen lassen ,--- ausser du bist ein freund von grün biotop auf der fassade.

    Kann ich denn noch was dagegen machen? Eine Ablaufrinne am Dachrücksprung in Eigenregie installieren? Wie teuer wäre so was?


    Hehe... :D Wofür hat man denn diesen Rücksprung für das DG gemacht? Ist doch völlig sinnlos...
    Oder lasst mich mal raten: Ursprünglich war das Musterhaus mit DG aus Holz, so wäre der optische Schnitt zum DG erklärbar, ansonsten ist der völlig daneben. Kunde wollte aber alles aus Stein, BT hat dann einfach die ursprüngliche Planung belassen und Stein gemacht, statt es gestalterisch anzupassen... ..


    Und dann hat der auch noch Geländer von der Stange gekauft, statt passende anzufertigen... Oh man... :wall:


    Ja, das sind die Bausünden, die man man landauf, landab immer wieder sieht... :skull:
    Das Bild könnte man in den Thread mit den Stilblüten am Bau verschieben. :D

    Liebe Experten, ich glaube mit dem Satz "Kunde wollte ...", den ich hier bereits mehrfach gelesen habe, unterschätzt ihr die aktuelle Marktsituation in Ballungsgebieten. Der Kunde muss schlucken, was er kriegt, oder woanders sich auf die Suche machen. Umsetzung solcher umfassenden Kundenwünsche kommt nicht mal ansatzweise in Frage.


    z.B. wollten wir das Fenster im DG auf der Giebelseite entweder in die Mitte der Wand verschieben, oder ein zweites Fenster symmetrisch auf dem anderen Ende der Wand einbauen lassen. Beides wurde vom BT abgelehnt, da es ihm zu viel Aufwand war, damit zum Bauamt zu gehen, um die Baugenehmigung zu aktualisieren. Stattdessen hat er uns eine "Fenstervorbereitung" verkauft. D.h. in der Wand wurde ein zweiter Fenstersturz eingemauert. Und um daraus ein zweites Fenster zu machen, müssen wir nach der Übergabe des schlüsselfertigen Hauses, von außen Verputzt und gestrichen und von innen tapeziert und mit verlegten Parkett, die Wand wieder zerlegen lassen, und anschließend wieder die Seite verputzten, tapezieren, von innen sowie von außen neu streichen lassen, etc. pp. Uns entstehen dadurch ein unverhältnismäßig höherer Aufwand und unverhältnismäßig höhere Kosten, nur weil der BT nicht mal beim Bauamt vorbei gehen wollte.


    wahrscheinlich ist der rücksprung im b-plan so vorgegeben.

    Irgendwas in die Richtung wird es wohl sein, da die anderen BT ebenfalls einen Dachrücksprung haben.

    Das war nicht mein Wunsch. Der BT verkauft im Neubaugebiet 35 mehr oder weniger baugleiche Häuser (als RH, DHH oder EFH), schlüsselfertig. All die Häuser haben als Standardausstattung einen voll gedämmten und beheizbaren Keller sowie eine Metalltreppe mit offenen Holzstufen. Der Kellerbereich ist vom Wohnbereich lüftungstechnisch nicht getrennt. Auch die Lichtschächte mit den Plexiglasabdeckungen gehören zur Grundausstattung.


    Man darf zwar als Käufer an einigen Stellen eingreifen und das Haus für viel Geld umplanen lassen, aber erstens möchte der BT ordentlich Geld für etwaige Sonderwünsche haben und zweitens sieht der Käufer als Laie die "Problemzonen" nicht sofort, sondern nach und nach mit dem Baufortschritt. Und bis es einem was komisch vorkommt, dann ist es i.d.R. für jegliche Änderungen zu spät.

    Ein Bild wäre hier wirklich sehr hilfreich, laut der Skizze würde ich es eher als Dachfläche ( die dann auch über Dachrinne zu entwässern wäre ) einordnen. Warum ist der Spalt zwischen Vordach und Fassade so groß?

    Hier sind zwei Bilder. Der Spalt zwischen dem Vordach und der Fassade ist nicht so groß, aber wie gesagt, es tropft genau in diesen Spalt. Und der Nachbar-BT entwässert den gleichen Vorsprung (die Form der Häuser ist leider durch den Bebauungsplan vorgeschrieben) tatsächlich über Dachrinne, unser BT jedoch nicht.

    Bei unserem TE kommt mir der Eindruck, dass er wohl gern eine Lüftungsanlage, wenns geht mit Wärmerückgewinnung, für seinen Keller haben möchte, aber keine bezahlen will.

    Wie ich bereits geschrieben habe, wurden die kleinen Schlitze in den Abdeckungen der Lichtschächte bei der Abnahme vom SV als unzureichend für die Belüftung des Kellers bemängelt. Dies haben wir im Abnahmeprotokoll festgehalten. Der BT sieht darin dagegen keinen Mangel. Deshalb habe ich hier gefragt, ob das ein Mangel ist, oder nicht.


    Anschluss des Kellers an die Lüftungsanlage wäre sicherlich eine mögliche Lösung, aber zunächst muss geklärt werden, ob unzureichende Lüftungsmöglichkeit tatsächlich ein Mangel ist, oder eben nicht. Und wenn ich die bisherige Antworten richtig interpretiere, scheint hier kein Mangel vorzuliegen.

    Das Schlagwort vom Stoßlüften wird gefährlich überstrapaziert.
    Man möge einfach mal nachrechnen, wieviele Luftwechsel man mit zwei oder drei täglichen Stoßlüftungen schafft und wieviele zum benutzerunabhängigen Feuchteschutz notwendig sind.

    Hier muss ich offen und ehrlich gestehen, daran nicht nachgedacht und schon gar nicht irgendwas nachgerechnet zu haben. Ich habe nur irgendwo gelesen, dass man den Keller bei warmen Außentemperaturen nicht lüften sollte, sonst kondensiert sich Wasser an den Kellerwänden. Dafür empfahl man den Keller bei Kühlen Außentemperaturen zu Lüften, am Besten durch Stoßlüften, damit sich die Wände nicht auskühlen.

    Wenn vernünftigerweise der Kellerbereich baulich vom Wohnbereich getrennt wird, kann man ohne Probleme ganzjährig die Kellerfenster kippen.

    Was heißt denn bei Dir "baulich vom Wohnbereich getrennt"? Weiter oben habe ich ebenfalls bereits geschrieben, dass eine offene Treppe den Kellerbereich mit dem Wohnbereich verbindet. Und diese stellt lüftungstechnisch ganz gewiss keine bauliche Trennung dar, da sie eben offen ist. Das Treppenhaus zum Wohnbereich sowie zum Keller offen, die Treppe an sich ist ebenfalls luftdurchlässig (offene Metalltreppe mit Holzstufen). Die einzigen Abtrennungen wären die Türen zu den einzelnen Kellerräumen.

    Liebe Frau Maier,


    es geht nicht um den Eingang und nicht um das Vordach, sondern um das Dach über dem Vordach (s. Skizze im Eröffnungsbeitrag).


    Der Nachbar-Bauträger z.B. hat dieses kleine Dach ebenfalls über eine Rinne & Fallrohr entwässert, und es sieht nicht unschön aus. Aber ich wiederhole, das Wasser tropft vom kurzen Dach zwischen dem OG und dem DG.

    Hallo Frau Maier. Es geht nicht um das Wasser, was vom Vordach tropft. Es geht um das Wasser, was von dem kleinen Dachstück über dem Vordach am Vordach vorbei tropft. Da dieses Dachstück jedoch nur 30-40 cm breit ist, sollte die Wassermenge ebenfalls nicht so hoch sein. Also wohl kein Mangel.


    Trotzdem ist es irgendwie blöd geplant, dass das Dach über eine Abtropfkante entwässert wird und dass das darunter stehende Vordach dieses tropfende Wasser nicht auffängt.

    Gute Frage :D


    Den Keller beheize ich (noch) nicht, denn ich bin noch nicht einmal umgezogen. Jedoch ist der Keller gedämmt und mit der Heizung versehen:

    Im Raum „Keller“ und „Hausanschluss“ kommt jeweils ein Heizkörper zur Temperierung (max. 19°C) zur Ausführung.

    Warum das so ist, habe ich nie hinterfragt. Ich dachte, das ist vielleicht heutzutage üblich, dass gedämmte Keller auch beheizt werden. In einem der Kellerräume haben wir sogar die Installation eines größeren Heizkörpers beauftragt, damit man evtl. die Wäsche dort besser trocknen kann.

    Hallo zusammen,


    damit es Euch hier nicht langweilig wird, gehe ich zur nächsten Frage über.


    Die Dachform sowie die Dachentwässerung können der angehängten Skizze entnommen werden. Das große Dach sowie die Dachterrasse werden ganz normal über Fallrohre entwässert, während das kleine Dachstück zwischen dem OG und dem DG ohne jegliche Ablaufrinne über eine Abtropfkante entwässert wird. Dazu steht zwar nichts in der Baubeschreibung:



    Die Entwässerung der Häuser erfolgt über Fallrohre und Rinnen aus Titanzink. Abdeckung der Attika der Dachterrasse als Titanzinkabdeckung.

    jedoch gehe ich davon aus, dass der BT so bauen darf, denn auch unser SV hat diese Konstruktion nicht bemängelt.


    Über dem Eingangsbereich und unter der o.ä. Abtropfkante befindet sich ein Vordach. Dieses Vordach schließt nicht bündig mit der Hauswand ab, sondern es gibt einen etwa 10 cm breiten Spalt dazwischen. Das Vordach ist genau so geplant worden. In der Baubeschreibung steht dazu folgednes:



    Vordach als feuerverzinkte Stahl – Glaskonstruktion mit Sicherheitsglas auf zwei Kragträgern an der Außenwand befestigt. Zwischen Vordach und Wand erfolgt keine Abdichtung. Das Vordach entwässert frei ohne Rinne.

    Das Problem dabei ist, dass beim Regen das Wasser von der Abtropfkante exakt in den Spalt zwischen dem Vordach und der Wand tropft, so dass man direkt vor der Tür einen sehr übertrieben gesagt "Wasserfall" hat. Es ist gewiss kein Wasserfall, jedoch tropft da recht oderntlich und wenn man z.B. die Haustür aufschließen möchte, kann man dem vom kleinen Dach tropfenden Wasser nicht wirklich entkommen.


    Daher stelle ich mir die Standardfrage: ist das ein Mangel, oder nicht?

    Danke Baumal,


    das ist zwar aus meiner Sicht schade, denn eine Belüftung im Keller, vor allem in der Waschküche, wäre m.M.n. schon sinnvoll. Deswegen habe ich gehofft, dass es eine Norm gibt. Wenn jedoch keine Norm existiert, dann muss ich das so akzeptieren.
    ---------- 28. Oktober 2016, 17:07 ----------


    Die [definition=28,0]EnEv[/definition] interessiert sich nicht für unbeheizte Bereiche.


    Noch eine offtopic-Nachfrage hierzu, die mit der ursprünglichen Frage nichts zu tun hat. Bei einem voll gedämmten Keller, der außerdem auch beheizt ist, wird die Kellerdämmung von der [definition=28,0]EnEv[/definition] ebenfalls nicht beachtet, oder doch?