Beiträge von OLger MD

    Einen Gedanken habe ich noch.

    ich habe gelesen, dass eine Hörakustik-Firma im Harz für Spitzensportler, Trainer und Betreuer spezielle in-Ear Kopfhörer / Gehörschutz hergestellt wird, damit die Umgebungsgeräusche (auch Sportgeräusche wie Schüsse beim Biathlon z.B.) sehr gut gedämpft werden, aber Sprache (für Unterhaltung bzw. Anweisungen über Funk) verständlich durchkommt.

    Diese "Stöpsel" werden nach Ohrabdruck gefertigt und sind dadurch hochwirksam.

    Aus bautechnischer Sicht sehe ich nach aktuellem Kenntnisstand / Randbedingungen vom Ruhesuchender 2 Wege zu einer Lösung.


    1. Eine Raumzelle

    Ja die heißen so und es sind quasi kleine Container, die von Herstellern für (Suchstichwort) Raumsysteme hergestellt werden und z.B. als Warte oder als "Meisterbude" in Produktionshallen stehen und Meistern/Schichtleitern/Vorarbeitern als Büro dienen. Diese Container sind gut schallisoliert, so dass man auch bei Maschinenlärm darin telefonieren kann, oder Schreibarbeit erledigen kann oder sich ohne Gehörschutz darin normal unterhalten kann.

    Üblicherweise gibt der Hersteller die zugesicherten Schalldämmwerte für so ein Bürocontainer an. Ob eine Anwendung im Freien möglich ist, wäre noch zu prüfen / zu recherchieren.


    Diese wäre eine einfache und vermutlich auch vergleichsweise preiswerte Lösung, die aufgrund der Serienfertigung auch zuverlässig funktionieren sollte. Möglicherweise kann man beim Hersteller oder auf einer Messe / bei einem Referenzobjekt sogar mal testen


    2. Raum in schwerer Bauweise als Massivbau.

    Ja, aufwändig und nicht billig.

    [Bei einem Industriebauobjekt hatten wir mal 3 große und sehr laute Maschinen abzuschotten. Um die Maschinen wurde eine Raum aus KS-Mauerwerk mit Vollziegeln in der Gewichtsklasse ≥ 2,0 kg/dm³ mit Vollverfugung und Betondecke gebaut. Zuvor gab es eine Schallschutzberechnung eines Ingenieurbüros, dass auf Basis der Maschinendaten und der Gebäudekonstruktion die Anforderungen an den Raum errechnet und festgelegt hat. Die Tür ist eine Schallschutztür eines niedersächsischen Herstellers.


    In der gleichen Fabrik gibt es auch eine große Produktionshalle, wo im Seitenschiff die Warte untergebracht ist - abgetrennt durch eine Betonwand mit großen Fenstern, da die Anlage einsehbar sein muss. Betonwand und Fenster trennen die Räume schalltechnisch sehr gut ab, aber auch brandtechnisch da es eine Komplextrennwand ist - aber das ist ein anderes Thema. Die Wände der Produktionshalle sind aus Betonfertigteilen mit innenseitig aufgetragenem Einkornbeton.]


    In Massivbauweise würde ich einen Ruheraum wie folgt angehen:

    2 Streifenfundamente auf Bodenaustausch durch Sand-und Kieshaltiges Material.

    Auf den Fundamenten elastische Lager aus Elastomer (dynamische Elastomerlager) o.Ä. so wie sie z.B. auch für Brücken oder Maschinen oder im Gleisbau (Masse-Feder-Systeme) eingesetzt werden. Alles Katalogware.

    Darauf eine Stahlbetonbodenplatte, ggf. als Fertigteil. Als Mauerwerk KS-Mauerwerk aus Ziegeln mit hoher Dichte (Vollziegel) und Vollverfugung. Die Decke ebenso als Stahlbeton. Eher so um die 20cm anstatt nur die statisch erforderliche Mindestdicke und auch keine Hohldeckenelemente.


    Zur Lüftung würde ich Fensterlüftung durch Ventilatorlüftung ersetzen, da vermutlich festverbaute Fenster bessere Schalldämmwerte bringen als Fenster mit beweglichen Elementen. Da Schallschutztüren auch Ihre Grenzen haben, würde ich eine Art Vorraum mit vorsehen, so dass man 2 Türen hat, beide ggf. mit absenkbarer Bodendichtung.


    Für die Lüftung würde ich auf extra leise Lüfter (PC-Technik) zurückgreifen. ((Habe damit mein NAS gepimpt, was jetzt bei Stille im Raum fast nicht mehr zu hören ist)).

    Die Luft würde ich aus dem Raum absaugen und Zuluft frei ansaugen lassen. Lüfter und Zuluft würde ich an einige Meter schallgedämmte Rohre in den Raum einbinden. Die Lüfter können im Vorraum stehen oder in einem extra Nebenraum/Dachraum. Lüfterfunktion mit Ausfallalarm. Zuluftrohr ggf. mit Heizung.


    Stromversorgung, Licht, etc. am besten ohne Trafos und Netzteile, um auch das Fiepen und Zirpen auszuschließen. Beleuchtung ggf. mit alten Glühbirnen, statt LED ohne Dimmer. Besser 3 versch. Glühbirnen mit unterschiedlicher Leistung und 3 Schaltern. Trafo/Netzteil für Lüfter im Vorraum. LAN nicht vergessen um Geräte (Tablet, lüfterloser PC + "Tastatur, die ohne Tasten auskommt") oder W-LAN betreiben zu können.


    Der Innenraum kann noch mit Schallabsorbern aus Pyramidenschaum / Polyester-Akustikschaumstoff-Prismen versehen werden, so wie z.B. auch Testräume beim HNO-Akkustiker oder in Physik-Laboren verwendet werden.


    Fußboden entsprechen von den Wänden entkoppelt und schalldämmend ausgeführt mit weicher Oberfläche, Möbel auf große Füße gestellt, dazwischen ggf. noch Klavieruntersetzer als i-Tüpfelchen.


    Da die Störfrequenzen weitestgehend bekannt scheinen,

    (Weitere typische laute Geräusche:

    Kindergeschrei (Baby): je nach Internetseite 90-130dB, meist mit 120dB als Maximalwert angegeben
    Motorrad: soll per Gesetz beim Fahren max. 77 dB haben, kann aber getunte werden! Im Stand bis 105 dB
    Hundegebell: 70-120 dB
    Gespräche 40-80 dB)


    Da auch flüsterleise Geräusche mein Nervensystem auf Dauer überlasten

    könnte eine schallschutztechnische Berechnung eine Minimalvariante ermitteln, die dann u.U. ggf. noch erweitert werden müsste, falls nicht ausreichend.


    Wenn der Platz im Garten es hergibt, könnten ggf. auch noch Lärmschutzwände neben dem Schallraum etwas bringen. Etwa in der Art, wie sie neben Autobahnen oder Schnellstraßen eingesetzt werden oder Schallschutzsysteme aus textilen Konstruktionen wie sie für Maschinen oder schallintensive Veranstaltungen eingesetzt werden. Gerne auch begrünt. Davor vertikale Beete / hängende Pflanztaschen oder Beetkästen mit Erdebeeren & Co..


    Bei längerer Nutzung in kühlen Jahreszeiten sollte man ggf. über Wärmedämmung nachdenken.

    in Stadtrat hat auch nichts mit der Brückenprüfung zu tun. Er kann diese auch nicht fordern. Brückenprüfungen haben nach gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Warum sollten diese Dokumente also planmäßig im Informationssystem einer Gemeinde/einer Stadt erscheinen. Der Rat kann sie allerdings wahrscheinlich im Rahmen von Entscheidungsprozessen des Rates über Sanierungs-/Ersatzneubaumaßnahmen der Gemeinde einsehen, um selbst ggf. über Priorisierungen zu entscheiden.

    Genau so sehe ich das auch.

    Ich vermute mal, (von wenigen Ausnahmen abgesehen), dass kaum einer der Stadträte/Gemeinderäte die Prüfberichte richtig lesen und verstehen kann, geschweige denn die erforderlichen und technisch notwendigen Schlüsse daraus ziehen kann.


    Das fällt selbst einigen Bauamtsmitarbeitern schon schwer - weniger in Großstädten oft auf Gemeindeebene. Das liegt aber nicht an der Qualifikation der MA, sondern an den Fachrichtungen, die oft im Bereich Hochbau, Kommunales Gebäudemanagement, Straßenbau, Facility Management o.Ä. angesiedelt sind.


    Üblicherweise entscheidet das TBA / Bauverwaltung der Gemeinde zusammen mit einem Ingenieurbüro in welcher Reihenfolge die Priorisierung erfolgt und lässt eine Vorplanung mit Kostenschätzung erstellen. Diese Kosten + Planungskosten + Nebenkosten + Teuerungsrate werden bei der Finanzverwaltung angemeldet. Ggf. werden Landes-/Bundesmittel angefragt und ggf. wird der Gemeinde/Stadtrat einbezogen. Dann werden die Planungsleistungen ausgeschrieben und darauf basierend wird die Ausführung ausgeschrieben.


    Die Räte erhalten i.d.R. eine Drucksache der Verwaltung: "Brücke x ist in einem sehr schlechten Zustand, schon seit #### auf x Tonnen herabgestuft, ... . Eine Instandsetzung ist möglich. Eine Instandsetzung kostet ... verbessert die Situation ... gemäß beiliegender Vorplanung und Kostenschätzung kommen folgende Kosten zusammen: Planung, Nebenkosten, Baukosten, Risiko, abzüglich beantragte Fördergelder. Verwaltung bittet um Zustimmung des Rates."

    Guten Tag zusammen,

    [...]

    Das Ziel ist es, im Bad mit ökologischen und feuchtigkeitsregulierenden Materialien zu arbeiten. D

    [...]


    "feuchtigkeitsregulierend" im Bad ist in erster Linie die Lüftung.

    Idealerweise dann, wenn der Wasserdampf entsteht, also während des Duschens.


    Sehr hilfreich beim Thema "feuchtigkeitsregulierend" im Bad ist eine allseitig geschlossene (auch oben!) Duschkabine, die nach der Nutzung (vor dem Öffnen!) mit einem Fenstergummi an allen Flächen, auch in der Duschtasse, abgezogen wird.


    Auf eine Dampfbremse würde ich nicht verzichten.

    Ich würde so viele wie möglich Flächen im Bad fliesen.

    Die Decke über dem Bad würde ich auf jeden Fall versuchen, irgendwie zu dämmen.


    Wenn es kritische Bauelemente im Bad gibt, wie ungedämmte Wände oder Decken, würde ich in erster Linie darauf hinarbeiten, die Entstehung von Wasserdampf im Raum zu minimieren. Dann darf man natürlich nicht nass tropfend aus der Dusche steigen und auch nicht darauf hoffen, dass das Spritzwasser schon irgendwie verschwindet. Ob man die nassen Handtücher im Bad trocknen lässt würde ich mir sehr genau überlegen!


    Gut geduscht ist, wenn der Spiegel im Bad nicht beschlägt.

    [...]
    Aus den Nachrichten ist der Brückensturz trotz erneuten Antrages der Opposition bereits verschwunden.
    [...]

    Meinst Du den Antrag der Fraktion "Frei Wähler / Freie Bürger" vom 21. 09. 2023?


    Ja, in einigen Medien wurde behauptet, dass die Stadt einen Antrag "auf Tragfähigkeitsprüfung der Brücken" abgelehnt hätte.

    Ob wohl es von einigen Schreiberlingen, insbesondere in sozialen Netzwerken behauptet wird, gab es gar keinen Antrag auf Tragfähigkeitsprüfung!


    In dem Antrag der Opposition stand:

    "Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat unverzüglich, spätestens bis zum 30. Juni 2024 einen Bericht über den Zustand aller Brückenbauwerke auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt vorzulegen."

    Zitatende.


    Diesen Antrag halte ich für völlig überflüssig, da sich die Stadträte beim Tiefbauamt einen Überblick über den Zustand der Brücken verschaffen können. Im Tiefbauamt liegen die Prüfberichte und die Noten der Prüfungen sowie die Bewertungen (separate Seite im Prüfbericht) und die Instandsetzungsempfehlungen nebst Kostenschätzung.


    Solche Prüfungen / Zustandsbegutachtungen / Nachrechnungen etc. werden nicht aufgrund von Anträgen im Stadtrat oder aufgrund von politischen Forderungen durchgeführt, sondern auf Basis von gesetzlichen Grundlagen, welche die regelmäßigen Brückenprüfungen nach DIN 1076 vorschreiben.

    Ist eine Brücke aufgrund des Alters, der Bauweise oder auf Basis von Prüfergebnissen in einem - ich sage mal - "bedenkenswertem" Zustand, sow werden i.d.R. die Prüfintervalle verkürzt und ggf. zusätzliche Besichtigungen, Messungen, etc. durchgeführt.


    Auf Basis der Prüfberichte und der Instandsetzungsempfehlungen kennt die Stadt den Investitionsbedarf, sowohl kurzfristig als auch langfristig.

    Die Carolabrücke insgesamt war ja schon in der Instandsetzung - nur eben abschnittsweise jedes Teilbauwerk für sich separat, amit nicht der gesamte Brückenzug gesperrt werden muss und weil es technologisch ggf. gar nicht sinnvoll wäre, alle TB gleichzeitig instandzusetzen.


    Der Verkehrsversuch hat meiner Meinung nach mit dem Einsturz überhaupt nichts zu tun, da dieser auf einem anderen Teilbauwerk durchgeführt wird.

    Hier wurde eine der x Autospuren in einen Radfahrstreifen umgewindmet, um mit angepassten Spuren und angepassten Ampelschaltungen den Verkehrsfluss zu optimieren. Der Verkehrsversuch ist eher der Abteilung Verkehrsplanung zuzuordnen und nicht dem Tiefbauamt, welches für den Brückenkörper zuständig ist.

    Dann macht der Bauleiter sich aber viel zu viel Arbeit, nämlich die des AG.

    Ja. Und nein.


    Klar kann man die Paragraphen nacheinander Wort für Wort abarbeiten bis zum Ende der Zuständigkeit.

    Man kann aber auch (in Grenzen) mitwirken, um den Verzug möglichst gering zu halten.

    Üblicherweise kennt man sich auf dem Bau und wenn der Baggerfahrer "in Sichtweite" ist, kann man ihn ja mal ansprechen und fragen, ob er sein Werk nochmal prüfen kann. Je nach Größe des BV und je nach Auftraggeber, insbes. Öffis, sollte man sich schon strenger an die Regeln halten.

    Insofern gebe ich Dir recht.

    Erst recht zum letzten Absatz.

    Der Dresner Brückensturz am 11.09.2024

    In einem anderen Blog beschreibt ein User, [...]. Plausibel?
    Werden die Spannglieder erst später eingezogen/-drückt?

    Plausibel? Ja.

    Möglich? Ja.

    Wahrscheinlichkeit? Selten.


    Da die Brücke aus der Anfangszeit des Spannbetonbaus ist, sind solche Fehler Unglücke aus Mangel an Erfahrung durchaus möglich.


    Vermutung!: Der zusammengedrückte Bereich lag in einem unteren Teil der Brücke, wo der Betonierdruck am höchsten ist oder es war kein "Zusammendrücken" sondern vielleicht eine Undichtigkeit, so dass Betonschlämme ins Rohr floss und den Platz für die Spannlitzen versperrte. Die erforderliche Reparatur wäre die selbe.


    Verspannen der Spannglieder mit nachträglichem Verbund ist eine übliche Bauweise. Da der Beton beim Erhärten schwindet - was sich bei großen Längen besonders bemerkbar macht - ist es auch besser, die Litzen später zu spannen und zu verpressen, weil sonst durch das Schwinden die Vorspannung nachlässt. Das spätere "Kriechen" tut sein übriges aber das lässt sich heute alles ganz gut berechnen.


    Da die Bruchstelle nicht in Feldmitte war - also dort wo die Spannglieder unten liegen - vermute ich mal, dass die Reparatur des Hüllwelrohres nicht am Versagen der Brücke beteiligt war.

    Hier ist die Spanndrahtbruchortung noch einmal mit anderen Worten erklärt. Also Untersuchung mit Radar + Magnetismus. Und hier steht, weshalb Spannungsrisskorrosion im Spannbeton mit nachträglichem Verbund bisher nicht direkt prüfbar ist.

    Es gibt schon tolle Techniken, Geräte und Verfahren, um "unsichtbare" Bauteile zu prüfen.

    Jedoch gibt es auch Einschränkungen.


    Elektronische, Magnetische, und Radar-basierte Verfahren werden sehr ungenau oder kaum noch anwendbar, wenn Spannstähle z.B. in Hüllwellrohren aus Metall verlegt sind - was eine übliche Bauweise ist.

    Sind in den kritischen Bereichen (über Auflagern, an Endquerträgern, an Koppelstellen o.Ä.) die Spannglieder von viel anderer Bewehrung umgeben (z.B. Wendelbewehrung, Spanngliedunterstützungen, etc.), wird es auch schwierig, die Spannnlitzen zu orten und mögliche Schäden zu identifizieren.


    Für "optimale" Spannglieder, wie z.B. bei Pylonbrücken, an die man gut rankommt, die gleichmäßig geformt sind, nicht mit anderen Rundstählen Allianzen bilden - dafür gibt es Mess- und Prüfmittel, die Risse und Korrosionsstellen orten, erkennen und deren Position präzise ermitteln können.

    Hier ein Foto eines solchen Gerätes im Einsatz an der neuen Elbbrücke in Magdeburg.


    Ein zu schmaler Arbeitsraum kann u.U. auch eine Gefahr für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle bedeuten - ja nachdem wie große die Restbreite vom Arbeitsraum ist (+ Bodenart +Böschungswinkel, etc.).


    Deshalb würde ich prüfen (lassen), ob hier u.U. auch die Arbeitsstättenverodnung / Baustellenverordnung als Begründung einer Behinderungsanzeige herangezogen werden kann. Gesetzlich wären wir dann vermutlich beim Arbeitsschutzgesetz.


    Als Bauleiter wäre folgender Ablauf denkbar:

    1. Auftraggeber anrufen und Sachverhalt vortragen, schriftliche Mängelanzeige mündlich ankündigen

    2. Abstimmen, wer den Tiefbauer anruft

    3. AG fragen, ob der Vermesser seine Absteckung noch einmal prüfen kann, um ggf. Fehler des Bauleiters Rohbau oder des Tiefbauers auszuschließen.

    4. Ergebnisse aus 1-3 schriftlich verarbeiten

    Ich habe heute morgen einen Artikel in unserer Heimatzeitung überflogen, in der sich Steffen Hörold, Chef von Sachsen-Anhalts Straßenbaubehörde äußerte - eine für mich vertrauliche Quelle. Tenor war:

    - Bauweise mit Wissensstand der 60er/70er Jahre

    - Beginn des Spannbetonbaus (demnach wenig Erfahrung)

    - Wahrscheinlich eine kritische Sorte Spannstahl verwendet.


    Ich vermute, es könnte die Sorte "Neptun" o.Ä. sein und die von JoWest verlinkte Korrosion eine sehr wahrscheinliche Ursache


    Ich gehe davon aus, dass die Brücke regelmäßig nach DIN 1076 geprüft wurde, dass die Prüfberichte vorliegen und die erforderlichen Instandsetzungsempfehlungen enthalten. Es wurde ja auch schon mit der Sanierung der ersten Teilbauwerke begonnen. Möglicherweise stand die Brücke auch unter engmaschiger Beobachtung.


    Es ist aber kaum möglich, den Spannstahl freizulegen und zu sichten. Wenn überhaupt dann nur an ganz wenigen einzelnen Stellen.


    Ein Kommentar im Radio heute morgen hörte sich in etwa so an:

    Es ist ein sehr seltenes Ereignis, dass auch bei hohen und sehr hohen Sicherheitsauflagen passieren kann, ähnlich wie beim Bahn- und Luftverkehr.


    Gerberträgerkonstruktion als statisches System ist denkbar (aber nicht wie in dem Text, den Skeptiker verlinkt hat), würde auch zu Fotos vom Ort passen. Ob aber der Trägerstoß versagt hat oder das Erstversagen woanders stattfand und infolge dessen auch das Gelenk versagt muss die Ursachenforschung ergeben.


    Interessant bleibt trotzdem der Fakt, dass die Brücke in einem lastfreien Zustand versagte, kurz zuvor aber noch gefüllte Straßenbahnen tragen konnte.


    Hinsichtlich der Temperatur würde ich eher der Massenträgheit vertrauen und den Aufbauten auf der Brücke (Gleise, Gleisbett, Schotter, Kappen) und der niedrigeren Temperaturen an den schattigen Unterseiten. Ein Hagelschauer im Hochsommer wäre m.M.n. schon etwas kritischer. i.A. gibt es bewegliche Lager, die Längenänderungen ausgleichen.

    Ich sehe (ohne entsprechende Zwischenlage) die Gefahr des "Klapperns"

    Das kann gelöst werden, indem die Platte leicht vorgebogen - also "unter Spannung" eingesetzt wird oder mit elastischen Zwischenlagen, oder mit zusätzlichen Querleisten.


    d.h. "reinquetschen" bildlich gesprochen, ja. Praktisch aber eher nicht, denn sonst könnte sich die Glasscheibe verabschieden.

    Leisten zuvor Lösen oder ausbauen schon, aber eine 0,x mm dicke Metall- oder Kunststoffplatte scheint dünn genug, dass nach dem Einbau die Leiste nicht übersteht, wie das bei einer schätzungsweise 3-5mm starken Holzfaserplatte passieren könnte.

    Der Herr bohrte zwei Löcher in eine Fliesenwand im Bad.

    Wurden die Fliesen seit den 60er ggf. schon einmal erneuert? Vielleicht sogar mit neuem Mörtelbett?

    Hat er einen Staubsauger benutzt, um das Bohrmehl abzusaugen?


    Unter den gegebenen Randbedingungen, dass

    - nicht sichergestellt ist, dass der Kleber überhaupt Asbestanteile enthält

    - dass es nur 2 kleine Bohrungen durch eine dünne Schicht waren

    - dass vorsichtig gebohrt wurde (Fliesen!) [und nicht z.B. mit einer schnelllaufenden Flex gearbeitet wurde]

    - dass (wenn!) die Fasern durch den Kleber gebunden waren

    - dass (wenn!) der Anteil an Fasern im Kleber gering ist [im Gegensatz z.B. zu Asbestzementplatten]

    - dass gut gelüftet wurde

    - dass gut gereinigt wurde

    schätze ich die Chancen auf eine signifikante Gesundheitsgefährung sehr gering ein.

    Ich halte die Holzwerkstoffplatte auch für die bessere Lösung.

    Ich würde versuchen, eine dünne Metallplatte zu finden, die zwischen Glas und den Leisten zusätzlich eingelegt wird.

    Eine dünne Platte lässt sich in den vorhandenen Spalt für das Glas ggf. noch mit "reinquetschen" ohne dass die Leisten bearbeitet werden müssen. Metall ist auch in sehr dünnen Materialstärken lichtundurchlässig und gleichzeitig sehr stabil.

    Eine Metallplatte kann auch farblich passend beschichtet werden oder mit Muster-Folien verziert werden.


    Zum Testen könnte man ja mal eine Rolle Dauerbackfolie probieren.

    Vielleicht ergibt sich ja, dass das Freihalten von schmalen Streifen (oben, oder mittig oder unten) hilft, den Tagesanbruch blendfrei erkennen zu können und tagsüber nicht gleich el. Licht zu benötigen.

    So wie es für mich aussieht, erweckt es den Anschein, dass keine Vorbereitung der Stahloberfläche vor der Ausführung der Beschichtungsarbeiten stattgefunden hat oder diese in schlechter Qualität ausgeführt wurde.


    "Vorbereiten der Oberfläche" ist bei Stahl i.d.R. 'Strahlen mit festem Strahlmittel auf Reinheitsgrad SA 2 1/2'

    Damit wird auf jeden Fall Blattrost und minderfester Rost entfernt. Leichter Flugrost wird in Grenzen nicht ganz zu entfernen sein.


    Damit erzielt man keine glatte Oberfläche (wie bei Karosserieteilen) aber eine gleichmäßige Oberfläche ohne erkennbare Rostspuren. Bei neuem Material dürften auch kaum Narben oder Lunker erkennbar bleiben - im Gegensatz zu Instandsetzungen bei alten Materialien (z.B. historische Geländer).


    Bei dem zweiten Foto hätte ich die Vermutung, dass hier mehrere Rohteile übereinander oder dicht nebeneinander gelagert waren und sich zwischen den Teilen Rost gebildet hat.


    Bei einem (hochwertigen) mehrlagigen Beschichtungsaufbau mit (ggf. Feuerverzinkung), Grund-, Zwischen-, und Deckbeschichtung mit Beschichtungsstoffen auf EP- oder PUR-Basis vermindern sich leicht Unebenheiten aufgrund der Mehrschichtigkeit und sind bestenfalls kaum noch zu erkennen.


    Bei einer (vermutlich) einlagigen Pulverbeschichtung bleiben Unebenheiten deutlich zu erkennen.

    Ich würde den Unterschied zwischen Architekt:Innen und bauvorlageberechtigten Bauingenieur:Innen erläutern, ggf. an Beispielen.

    Desweiteren würde ich die Bandbreite der möglichen Betätigungsfelder aufzeigen, denn das ist ja mehr als nur ein EFH zu zeichnen, angefangen von A wie Altbausanierung und Altlasten bis hin zu B wie Brandschutz und Baumhäusern.


    Dann würde ich von einigen außergewöhnlichen Einsätzen erzählen (in Höhen oder Tiefen, in großen oder ganz kleinen Größen) und auch die möglichen späteren Arbeitsplätze vorstellen: kleines Büro, Bürogemeinschaft, Großbüro, Arbeitsgemeinschaft mit einem BU/BT, Bauamt, Stadtplanung im Amt, etc... + Weiterbildung / Spezialisierungsmöglichkeiten


    Bei der Frage nach Mathe, Rechnen und Statik würde ich den Studienteil kunstvoll auslassen und die Praxis erläutern und ganz wichtig: Bauchgefühl und Plausibilität erklären. Das Rechnen machen dumme Maschinen, aber auf die Bewertung und Optimierung der Ergebnisse kommt es an.


    Ggf. auch mal anmerken, dass mit der Einführung von Eurocodes Auslandseinsätze innerhalb der EU (fast) nur noch die Sprachhürde haben (werden) - wenn die Harmonisierung gelingt.


    Und das, was Frau Maier gesagt hat.

    Ich vermute, mit "Kaltwasserzulauf" meinst Du den Heizwasserrücklauf.

    Nein.


    Heizwasserkreislauf bleibt 1:1 bestehen mit dem Brennwert-Ölkessel als "Feuerstätte".


    Wir planen, eine Brauchwasserwärmepumpe installieren zu lassen, die das Wasser zum Duschen erwärmen soll.

    (Kompaktgerät mit Speicher, das im Keller (ungedämmt) aufgestellt werden soll. Raumverbund ist vorhanden.

    Wärmeabgebende Geräte (Kühlschrank, Tiefkühler, Waschmaschine, Trockner) sind auch vorhanden.


    Die WP kann über einen rein el. Heizstab zusätzliche Wärme erzeugen oder kann an einen vorhandenen "fossilen" Wärmeerzeuger angeschlossen werden zum Zuheizen.


    Meine Idee war es jetzt, den Kaltwasseranschluss des Hauses zur WW-Bereitung an die WP anzuschließen und den WW-Ausgang der WP an den KW-Eingang der Ölheizung anzuschließen.

    Das spart jede Menge Wanddurchbrüche im Keller, da beide Geräte nicht im selben Raum stehen können (lichte Höhe!! :( ) und Leitungsverlegungen.

    Liefert die WP ausreichend warmes Wasser, muss die Ölheizung nicht mehr zuheizen. Bei hoher Abnahmequote von Warmwasser, oder bei ungünstigen Umgebungsbedingungen für die WP, wenn die WW-Temperatur der WP zu niedrig ist, dann heizt die Ölheizung nach. In diesem Fall mus nicht mit Strom 1:1 über den Heizstab zugeheizt werden.


    Das Haus ist alt, der Keller sehr flach, die Räume verwinkelt und der Bau langgestreckt (lange Leitungswege).

    Deshalb auch erst mal die WW-WP. Dann folgt zusätzliche Dämmung, danach PV, anschließend die große WP zum Heizen.

    Hallo,


    bin auf der Suche nach einer Definition / Abgrenzung der "Feuerstätte".


    LBO:

    "Feuerstätten sind in oder an Gebäuden ortsfest benutzte Anlagen oder Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen"

    (klar soweit)


    Baunetz Wissen:

    https://www.baunetzwissen.de/heizung/fachwissen/heizungsanlagen/feuerstaetten-161160

    (auch klar)


    Aus dem Internet:

    Feuerstätten: Definition, rechtliche Vorschriften & Pflichten - Kesselheld
    Als Feuerstätten werden alle Heizungsanlagen bezeichnet, die durch Verbrennung Wärme erzeugen. Alle Richtlinien & Vorgaben für Verbraucher zusammengefasst.
    www.kesselheld.de


    Hier ohne Quellangabe, aber die Liste erleuchtet schon etwas.

    Hiernach ist auch die komplette Abgasführung bis zur Schornsteinmündung inbegriffen.

    Klingt logisch - da Zuständigkeit des Schornis.


    Abgrenzung:

    Wo endet die Feuerstätte anlagenseitig?


    Die Umwälzpumpe für die Heizkörper würde ich noch zur Feuerstätte zählen, da diese von der Feuerstätte gesteuert wird.

    Alles hinter der Umwälzpumpe wäre für mich Haustechnik.

    Alle sichtbaren Warmwasser-Rohrleitungen hinter der Feuerstätte zu den Verbrauchsstellen und Kaltwasserzuleitungen zur Feuerstätte wären für mich auch Haustechnik.

    Der Einbau von Abzweigen, T-Stücken, etc. durch eine Fachfirma an den sichtbaren Rohrleitungen wären m.M.n. außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Schornsteinfegers.


    Wie seht Ihr das?


    Hintergrund:

    Es soll eine Warmwasser-Wärmepumpe (inhouse) in das System eingebunden werden.

    Idealerweise in den Kaltwasserzulauf zum Ölkessel, so dass der Ölkessel nur bei erhöhtem Abnahmevolumen oder bei ungünstigen Bedingungen für die WP nachheizen muss.

    Heizungsbauer meint: Genehmigung durch Schorni erforderlich.

    Ich denke: nix Schorni, da kein Eingriff/ keine Änderung an der Feuerstätte.

    Wie realisiert ihr bei den leuten im Homeoffice die Datensicherung?

    Bei uns arbeitet "Homeoffice" grundsätzlich über VPN verbunden auf dem Server/NAS im Büro.


    VPN zum Büro ist sowieso erforderlich, um an alle dort gespeicherten Daten/Informationen zu kommen.

    Zweitens werden alle gespeicherten Daten über die Backupfunktion des Büros gesichert.

    Drittens gehen für die anderen Kollegen keine Informationen verloren, die noch auf dem lokalen Gerät liegen.


    Alternative wäre die Auslagerung auf einen Server eines Providers - also "in die Cloud".

    Was kann denn "e" wie vereinfacht werden wenn:

    Zitat

    auf den eigentlichen Kern der Schutzziele der Bayerischen Bauordnung (Standsicherheit, Brandschutz, gesunde Lebensverhältnisse und Umweltschutz) zu reduzieren,


    Umweltschutz = Dämmung, Wärmeumpe, rezüklierbare Baustoffe, wenig Kunststoffe, etc.

    gesund Leben = schimmelfrei, ausreichende Luftwechselraten, normgerechte Wasserinstallationen, etc.

    + Brandschutz +Standsicherheit.


    Was kann "e"?

    - Raumhöhen reduzieren

    - Fensterflächen reduzieren

    - schmale steile Treppen

    - keine Schallschutzanforderungen, kein Trittschallschutz, keine Fußbodendämmung

    - Außentreppen zwischen den Etagen

    - Sanitärtrakt als separates Modul über Außenbereich zu erreichen

    - kein sommerlicher Wärmeschutz

    - Komfortreduzierung durch weniger Steckdosen, kein LAN, keine Rollos


    Was könnte ein "e"-Haus sein?

    Vorgefertigte Module aus Holz+Holzwerkstoffen in See-Containerformaten zum Stapeln mit Trapezblechverkleidung (nicht brennbare Fassade) + Harte Bedachung?

    Alle Kabel und Leitungen Aufputz mit Kupplungssteckern an den Trennwänden?


    Also rezüklierbare Raumsysteme mit Tauglichkeit für den Außeneinsatz?


    Mobile Homes a la USA?

    2 Tieflader und 1 Kran reichen für einen Umzug, Geschirr bleibt im Schrank.


    Statt Haus ein großes Wohnmobil?

    Maximale Platzausnutzung.

    Überwintern im Süden spart Heizkosten?

    Die 8 m3 liegen danach auf der Baustelle rum.


    OK, das sehe ich ein, bevor der arme Mann die Trommel mit Hammer und Meißel entleeren muss, ist das die bessere Alternative.

    Die 8m³ kann man in kleinen Klecksen "abladen", steckt idealerweise einen gebogenen Metallstab 'rein (Bewehrungsstahl o.Ä.), dann können die "Klekse" später aufgenommen und mit Transportern abtransportiert werden, um sie einer Wiederverwertung zuzuführen. Folie / Plane noch drunter und man könnte im Notfall auch auf einer Wiese abladen.


    Ob man den Beton im Fahrmischer auch "totrühren" kann weiß ich nicht.

    ...kommt immer drauf an, ob die Firma, die den Mangel verursacht hat gesprächsbereit ist. Grundsätzlich muss sie aber nur den Mangel beheben, ohne dass der AG einen Einfluss darauf hat wie sie es macht. Das gilt m.E. auch für die Folgegewerke, die dann vermutlich vom Mängelverursacher beauftragt werden müssten. Vielleicht kann ja Eric noch etwas dazu schreiben.

    Grundsätzlich Zustimmung,

    aber

    Wenn ein Mangel in der Ausführung schon jetzt Schäden verursacht und eine mangelhafte Nachbesserung weitere Schäden, ggf schwerwiegende, nicht dauerhaft unterbindet oder möglicherweise dafür sogar ursächlich ist, sollte die ausführende Firma dem Bauherren schon mitteilen, wie sie gedenkt, die Mängelbeseitigung auszuführen.


    Die Art und Weise ist ja grundsätzlich dem Unternehmer freigestellt.


    Der Bauherr könnte aber den Unternehmer höflich bitten, ihm den Zeitraum und die Art und Weise der Ausführung spätestens xx Wochen/Tage vor Ausführungsbeginn mitzuteilen. Gerade bei schwerwiegenden bzw. schadenträchtigen Mängeln hat der Bauherr m.M.n. ein erhöhtes Interesse daran, dass der Mangel sach- und fachgerecht sowie "dauerhaft" beseitigt wird.

    Letztendlich liegt so eine "Prüfung des Instandsetzungskonzeptes" ja auch Im Interesse des Unternehmers, dem ggf. mit einem technischen Hinweis geholfen werden kann, keine zweite und dritte Mängelbeseitigung ausführen zu müssen.


    Bei unseren (größeren) Projekten verlangen wir öfters mal ein "Instandsetzungskonzept" im Zuge der Mängelrüge, gerne auch mit technischen Hinweisen, was zu beachten ist.


    Ob es einen rechtlichen Anspruch darauf gibt, muss ein Jurist beurteilen - technisch halte ich es - bei schadenträchtigen Mängeln - für sinnvoll.