Noch zum Thema Garage: Ich dachte, die Garagenfläche zählt nicht extra, sondern gehört zur Grundflächenzahl. Oder ist sie, weil Nebengebäude, zusätzlich zur Grundflächenzahl zu sehen?
Beiträge von Anjakirsche
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Ich danke euch sehr!
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Vielen Dank für diese ausführliche Einschätzung. Da wir nur zu zweit sind (und bleiben) und seit über 10 Jahren auf 56qm wohnen, ist alles was größer ist, besser. 130qm wären für uns Luxus und mit 5m Breite könnten wir leben.
Das von dir angesprochene Problem mit der Ausrichtung des Giebels ist tatsächlich problematisch, ebenso die Frage nach einer Garage, die dann ja wohl eher in den Keller müsste - was wiederum mit 5 m Breite für 2 Autos ziemlicher Quatsch ist.
Sollte man das mal mit einem Architekten durchgehen?
Übrigens, die Maklerin sagte am Telefon, man dürfe den Altbestand abreißen. Das müsste man sich natürlich bestätigen lassen.
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Und ja, Alfons, in diesem Fall ist es absolut relevant, ob der Abstand 2,50 betragen darf oder doch 3 m betragen muss. Das ist für mich das erste Kriterium, ob wir überhaupt weiter über dieses Grundstück nachdenken oder nicht.
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das sollte der entsprechende Auszug sein:
Der Bodenrichtwert war übrigens, soweit ich das richtige Grundstück gewählt habe, bei 440 €/m² zum Stichtag 01.01.2022
Man sollte prüfen, ob hier die Abstandsfläche wirklich bei 3,0m liegt und nicht doch bei 2,5m. Das macht hier viel aus.
Außerdem würde ich prüfen, ob es Baulasten gibt. Sowohl zu Lasten als auch zu Gunsten des hier untersuchten Grundstücks...
Das würde ja bedeuten, dass der Preis mit 198.000 sogar noch über dem Bodenrichtwert liegt, richtig?
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Deswegen will ich ja raus kriegen, was man da bauen darf und was nicht. Ich will ja nur wissen, ob ein Bau realistisch wäre, bevor ich mir ernsthaft über einen Kauf Gedanken mache. Aber bevor ich mich hier weiter blöd anmachen lasse, frage ich dann mal direkt beim Baurechtsamt vor Ort nach. Danke für nix.
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Tut mir leid, mehr hab ich nicht. Laie eben.
Vom Makler gab es auf Nachfrage auch nicht mehr.
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Ganz lieben Dank für eure Antworten! Ich hänge noch 2 Screenshots an zum Lageplan (das kleine Gebäude ist das Gartenhäuschen, also der Altbestand) und zu den Bauvorgaben.
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Korrektur, so steht es in der LBO Bawü. Oder ich verstehe den Satz falsch (letzter Satz).
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Ok, in der LBO von Bawü habe ich das nicht gefunden.
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Das habe ich bei dejure.org gelesen.
Das Grundstück gehört zum Landkreis Karlsruhe.
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Hallo,
wir interessieren uns für ein Baugrundstück, das 10 m breit und 40 m lang ist (liegt in Baden-Württemberg). Also extrem schmal.
Wir interessieren uns dafür, weil Lage und Preis optimal wären.
Uns würde es prinzipiell nichts ausmachen, ein sehr schmales Haus zu bauen. Aber wenn die Abstandsflächen tatsächlich 3 m betragen, hätte man ja nur 4m Breite für das Haus zur Verfügung.
Ich habe eine Info gefunden, dass bei einem Haus, das nur 5 m breit ist, die Abstandsflächen nur 2 m betragen müssen. Aber stimmt das auch wirklich?
Es gibt übrigens auch einen Bebauungsplan der Gemeinde (Grundflächenzahl 0,2, Geschossflächenzahl 0,4). Das Grundstück ist schon erschlossen (Gartenhäuschen steht drauf).
Ich frage mich, wie es sein kann, dass man zwar bauen darf mit einer solchen Grundfläche, aber dann soll es nur 4 m breit sein dürfen?
Freue mich auf Antworten! Danke schon mal.