Das leuchtet mir ein, allerdings steht nichts davon in unserem Brief...
Entschuldigt, aber ich würde gerne einfach verstehen warum. Aus dem genannten Paragraphen kann ich eine solche Beschränkung nämlich nicht entnehmen.
Das leuchtet mir ein, allerdings steht nichts davon in unserem Brief...
Entschuldigt, aber ich würde gerne einfach verstehen warum. Aus dem genannten Paragraphen kann ich eine solche Beschränkung nämlich nicht entnehmen.
Ja, es sind nur zwei separate Grundstücke. Und es sind in der Gemeinde auch mehrere Wohngebiete und Dorfgebiete ausgeschrieben.
Hallo,
wir würden gerne ein Haus auf einem Grundstück bauen, das laut Bebauungsplan ein Dorfgebiet nach §5 ist. Zu diesen Bebauungsplan gehört nur noch ein weiteres Grundstück, auf dem bereits ein Wohnhaus steht.
Nun haben wir die erste Rückmeldung von unserem Landratsamt bekommen, dass der Bau eines Wohnhauses nicht zulässig ist, da ein landwirtschaftlicher Betrieb erbaut werden müsste, um den Charakter eines Dorfgebietes zu wahren.
Jetzt meine Frage. Ist es wirklich so, dass in einem Dorfgebiet nicht 100% der Grundstücke mit einem Wohnhaus bebaut sein dürfen?
Als kurze Nebeninfo. Der Bauplan wurde weit vor den 2000 erstellt und auch die Gemeinde steht unserem Bauvorhaben positiv gegenüber.
Vielleicht haben wir ja Glück und jemand kennt sich aus und weiß, was unsere Handlungsspielräume sind.
Viele Grüße!