In einem Mietvertrag wird nicht zugesichert, dass das Warmwasser so und solange fließt. Das sind selbstverständliche oder vertragliche Pflichten, welche sich aus dem Vorhandensein eine Mietvertrages ohnehin ergeben. Man muss auch nicht vertraglich zusichern, dass ein Haus überhaupt existiert, wenn ein Mietvertrag besteht. Man muss auch nicht vertraglich zusichern, dass 230 V aus der Steckdose kommen, wenn man in Deutschland wohnt.
Jetzt hör doch einfach auf, Dir einen Kopf zu machen, schreib der dummen Fuddel, dass kein Mangel besteht, dass es unvermeidbar ist, dass bei Beginn einer zusätzlichen Wasserentnahme an einer anderen Stelle für wenige Sekunden der Warmwasserdruck nachlässt, dass die phsyikalisch unvermeidbar ist und daher kein Mangel ist, dass die Mietminderung keine rechtliche Grundlage hat, die ausstehende Miete bis zum xx.xx. zu bezahlen ist und die Angelegenheit damit beendet ist.
Würze das ganze von mir aus noch mit der Drohung, dass der Rechtsweg für sie teuer wird, weil sie die Gutachter zahlen muss, verweise auf §91 ZPO und grüße freundlich.
Dann lehn Dich zurück, ignoriere Ihre Mails, warte auf den korrekten Kontostand und schicke eine Mahnung, wenn am Tag X die Kohle nicht da ist. Drohe dann an, dass Du den Rechtsweg beschreiten wirst, wenn sie nicht bald spurt. Wenn das immer noch nicht hilf, beauftrage von mir aus einen Anwalt, der ihr dann gleich die Kostennote schickt (den brauchst Du aber nicht, ein Mahnbescheid reicht).
Echt, das ist doch eine Lappalie, die Du als Vermieter locker abwettern kannst.
Die glaubt, sie ist im Recht, vielleicht glaubt sie auch, dass eine Rechtsschutzversicherung oder eine Mitgliedschaft im Mieterverein ausreicht, um auch aussichtslose Sache durchzudrücken, vielleicht glaubt sie auch, dass das Rechtssystem für sie nicht gilt. Erfahrungsgemäß reicht es in solchen Dingen, einmal knallhart klarzustellen, was Phase ist, und gut ist (ich spreche aus der Erfahrung mehrerer Auseinandersetzungen mit einer ExFrau und 2 Mietparteien).
Beiträge von Carsen_Peter
-
-
Zunächst braucht es keinen Anwalt.
Ein bisschen Schreibkram und gut ist. Den Anwalt muss man ja bezahlen.
1.) Schreiben, dass kein Mietminderungsfgrund vorliegt.
2.) die Ausstehende Miete fordern per Fristsetzung
Es ist zunächst die Darlegungslast der Mieterin, dass etwas nicht stimmt. Pauschale Behauptungen reiche nicht aus. Sie muss schon genau sagen, wieviele Minuten und wieviel Grad. Einfach nur sagen: Parr Sekunden paar Grad, reicht nicht aus. Wer was will, muss es begründen:
Es ist nicht DEINE Aufgabe, darzulegen, dass es unbegründet ist. -
Im übrigen gilt der Grunsatz: Wer ein Recht für sich beansprucht (Hier: Recht auf Mietminderung) trägt auch die Darlegungslast. Ich würde es mit o.g. Begründung abstreiten, die ausstehende Miete fordern, die Mieterin damit in Verzug setzen und abwarten was kommt. Dann würde ich völlig entspannt auf ihre Protokolle warten, die einen genauen Temperaturabfall darlegen müssen.
Den würde ich auch abstreiten, einen Mahnbescheid versenden und gleichzeitig androhen, einen Sachverständigen zu beauftragen, den, wenn er nachweist, dass die WW-Versorgung einwandfrei ist, die Mieterin zahlen muss, da Du dies streitig vor Gericht ausfichst (ergibt sich aus §91 ZPO). Das passiert sofort dann, wenn die Mietern auf dem Mahnbescheid "Widerspruch" ankreuzt. -
Vielleicht einfach so:
Widerspruch gegen die Mietminderung / Aufforderung zur Nachzahlung
Sehr geehrte Frau [Nachname der Mieterin],
ich nehme Bezug auf Ihre Mängelanzeige und die von Ihnen vorgenommene Mietminderung in Höhe von 10 %. Diesem Abzug widerspreche ich hiermit ausdrücklich.
Nach Auswertung Ihres Duschprotokolls sowie des Berichts des Sanitärfachbetriebs liegt rechtlich kein erheblicher Mangel vor, der zu einer Mietminderung berechtigt. Ich fordere Sie daher auf, die einbehaltenen Beträge bis zum [Datum in 14 Tagen einfügen] auf das bekannte Mietkonto nachzuzahlen.
Begründung:- Unerheblichkeit des Mangels (§ 536 Abs. 1 Satz 3 BGB):
Nach dem Gesetz bleibt eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Wohnung außer Betracht. Ihr eigenes Protokoll verzeichnet bei zehn Duschvorgängen lediglich dreimal einen Temperaturabfall von jeweils nur 3 bis 7 Sekunden. Solche minimalen, kurzzeitigen Schwankungen im Sekundenbereich bewegen sich im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos und der normalen Toleranzgrenzen. Sie schränken den vertragsgemäßen Gebrauch der Dusche nicht nachhaltig ein. Eine Mietminderung – erst recht in Höhe von 10 % – ist mangels Erheblichkeit gesetzlich ausgeschlossen. Eine konkrete, unzumutbare Gradabweichung wurde zudem nicht nachgewiesen. - Verletzung der mietrechtlichen Mitwirkungspflicht (§ 242 BGB):
Der von mir beauftragte Sanitärinstallateur hat die Heizungsanlage neu eingestellt. Eine sofortige Überprüfung des Warmwasserflusses wurde von Ihnen aus Gründen des Wasserverbrauchs untersagt. Damit haben Sie die Mängelbeseitigung und deren Überprüfung aktiv verzögert. Wer die Arbeit eines Handwerkers blockiert, verliert für diesen Zeitraum ohnehin jegliches Recht auf eine Mietkürzung.
Bitte stellen Sie die Mietzahlungen ab dem kommenden Monat wieder auf den vertraglich vereinbarten vollen Betrag um, um weiteren Mietrückständen vorzubeugen.
Mit freundlichen Grüßen - Unerheblichkeit des Mangels (§ 536 Abs. 1 Satz 3 BGB):
-
und wo stehen sie Kartons? Hoffentlich nicht in irgendeinem Privatkeller.
-
Hier nochmal die genauen Daten:
ich habe 3 Heizkreise: WW, FBH EG und Heizkreis OG
Jeder Heizkreis hat einen eigenen Wärmemengenzähler.
Von 01.02.2025 bis 31.12.2025 haben die ergeben:
Warmwasser: 7,99 MWh
FBH EG: 6,659 MWh
HZ OG: 1,762
dafür wurden 1721 Liter Öl verbraucht.
Die laut Auslegung der FBH geplante Wärmestromdichte:
105 qm (5 qm sind im Eingangsbereich und nicht beheizt).
4458 W Gesamtleistung.
also 42 W/qm
Die Spreizung beträgt bei VL 39° und RL 34° 5 K
Aktuell sind durch das Bewohnerverhalten 16 qm nicht beheizt, wodurch 860 W nicht gebraucht werden.
Aktuell habe ich geplant 3600 W auf 87,6qm, also 41 W/qm.
Effektiv dürfte es ein wenig weniger sein, da wir es nicht geschafft haben, die geplanten 828 M Rohr zu verlegen. Wir haben rund 700 Meter untergekriegt, also 84%. (Frage: D.h: Die mittlere Leistung ist auch nur 84% des geplanten??)
Für diese es wurden 6,659 MWh verbraucht, also 1848 h geheizt.
Kann man mit diesen Werten was genaueres Anfangen?
Ich könnte z.B. über den Zeitraum der kommenden 6 Wochen noch Temperaturen loggen.
-
Die Werte über den Verbrauch ergeben sich aus dem Litergenauen Verbrauch des Heizöls und des Wärmemengenzählers.
Insgesamt hat das Haus ca 16,9 MWh verbraucht, was auch ganz gut mit dem Ölverbrauch von 1700 Litern zusammenpasst.
Für Warmwasser hat die Familie aber immerhin 7 MWh verbraucht. Das, was jetzt noch fehlt ist ins OG gegangen, wobei dieses von Januar bis Okotber praktisch kaum beheizt wurde.
Das Nutzungsverhalten habe ich in der Tat bisher gar nicht berücksichtigt und unterschlagen.
Das Nutzungsverhalten der Familie ist so, dass das 16 qm große Schlafzimmer gar nicht beheizt wird und das rund 9 qm große Büro auf 19 Grad beheizt wird.
Die Zahlen, die ich genannt habe, haben sich auf den Zeitraum Februar bis Dezember (je einschl.) bezogen.
Im Keller gab es in dieser Zeit ausschließlich ungedämmte Warmwasser- und Heizungsrohre, diese sind jetzt jedoch gedämmt.
Kann ich aus dem Nutzungsverhalten und geschickt angebrachten Temperaturloggern irgendwie eine genauere Abschätzung erreichen?
Ich habe z.B. einen Kellerraum ohne jedes Rohr, welcher unter dem ungeheizten Schlafzimmer liegt, ich habe einen Raum ohne Rohr und Fremdwärme unter dem beheizten Wohnzimmer und den Raum ohne Fremdwärmeeintrag unter dem Büro mit 19Grad. -
Hallo,
ich beschäftige mich gerade mit der Dämmung meiner Kellerdecke und verstehe nicht so ganz was ich machen soll.
Vorneweg, bevor die Frage nach der Planung kommt:
Der Energieberater, der hier war sagte ganz klar: Ja, die Kellerdecke muss man dämmen, das steht so im GEG, es muss ein U-Wert von 0,3 her. Hat er ja recht. Viel gekostet hat er nicht, die Aussage war nichts wert, derjenige, der was wert ist, kostet aber soviel, dass er sich erst in 60 Jahren rentiert. Aber, ich schweife ab. Die Frage ist nun: Ist es wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar?
Die lichte Höhe des Kellers würde sich in manchen Räumen auf 205 cm absenken.
Die Rohrleitungen führen in manchen Räumen zu einem sehr hohen Aufwand
In 3 Räumen führen Rohre in Rohrkästen entlang der Außenwände der Räume, so dass dort eine vollwertige Dämmung nur mit verhältnismäßig hohem Aufwand realisierbar ist.
Kurz und gut: Ich rechne mit ca. 3000-5000 Euro Kosten als DIY oder eben mehr, wenn ich es machen lasse.
110 qm Decke.
Keller ist ungeheizt und grenzt an Erdreich. 2/3 des Kellers sind völlig von Erde umschlossen, an der Nordseite ist der Keller zu 1,8m im Erdreich, ca 40 cm schauen raus.
Baujahr: 1962
Kellerdecke: Betonbalken, Dazwischen Hohlblocksteine, 20 cm, darüber 4 cm Beton.
Kellerwände: 30 cm Bimshohlblock, 3-Kammer
Auf der Kellerdecke liegen 5mm PE-Schaumfolie, darüber 5 cm Estrich mit FBH, Abstand 10 cm, VL 34 Grad.
Raumtemperatur oben 21 Grad, im ungeheizten Keller 14 Grad im Winter.80 % des Kellers sind Sockelgedämmt, die Dämmung reicht ca 40 cm in das Erdreich.
Gebe ich das bei Ubakus ein, so bekomme ich für die Decke
einen Konstruktiven U-Wert von 1,592 und einen Effektiven U-Wert von 0,506.
Das verstehe ich nicht. Da die Kellerdecke doch ein beheiztes Bauteil ist und nicht nur Wärme durchlässt, sondern auch noch Wärme selber abstrahlt, müsste der eff. U-Wert doch viel höher sein???
Wenn ich jetzt 6 cm PUR, altkaschiert unter die Decke hänge, sinkt der U-Wert plötzlich auf sensationelle 0,332 konstruktiv und 0,23 effektiv.
Ich kann mir nun nicht ganz vorstellen, dass 60 mm PUR den Durchlass um 1,2 Watt senken können?
Ist Ubakus da ungenau?
Kann das stimmen?Irgendwie habe ich das Gefühl, dass hier was nicht stimmt, weil (aus meiner Intuition heraus) der Wärmedurchlass eines beheizten Bauteils doch irgendwie anders beschrieben werden muss, als der eines passiven Bauteils? Es kommt doch nicht nur Verlustwärme an, die von oben nach unten durch die Decke wandert, sondern auch Wärmeverlust, weil die FBH auch nach unten heizt?
So: Nun die Rechnung:
Aktuell hat das EG von 01.02.2025 bis 31.12.2025 als dreiköpfige Familie 700 Liter Öl für die FBH verfeuert.
Daraus hat der Ölbrennwertkessel laut Wärmemengenzähler im Heizkreislauf der FBH rund 6,9 MWh gemacht.
Die Heizkosten für das EG liegen also für 110 qm Wohnfläche bei rund 700 Euro.
Sollten die Werte von Ubakus stimmen, so würde ich..... was sparen?
Wenn ich den U-Wert um 1,3 Verbessen würde, und annehme, dass die FBH 7 Monate im Jahr arbeiten muss (okay: 8 )dann sind das ca 823 kWh oder 0,823 MWhIn Öl gerechnet sind das rund 82 Liter Öl. Eher weniger, denn die Temperaturdifferenz von 7 Grad gibt es ja nicht die ganze Heizperiode über. Auch im saukalten Winter ist bei völlig ungeheiztem EG (Umbauphase) und Minusgraden draußen die Kellertemperatur nie unter 13 Grad gefallen.
Teile ich nun die Kosten für die Dämmung (sagen wir 3500 Euro) durch 80 Liter Öl, dann amortisiert sich das (ohne Berücksichtigung der Inflation) in ca 40 Jahren.Was beim Energieverbrauch noch nicht berücksichtigt wurde: Die Heizrohre waren aus bestimmten Gründen in der gesamten Zeit (01.02-31.12.) umgedämmt und sind jetzt gedämmt.
Ich habe ehrliche Zweifel, ob sich die Kellerdeckendämmung rechnet, verstehe aber nicht, wie die U-Werte meiner Kellerdecke zu interpretieren sind.
Danke
CH
-
Ein kleines bisschen off-topic:
Ich habe meine eigene Badsanierung auch in die Hände eines professionellen Installateurs gegeben. Eine Fachfirma.
Da gab es ein ausführliches Gespräch, eine schön anzusehende 3D-Planung und eine Stückliste.
Und dann wurde es gebaut. Es gab keinen Detailplaner, keinen Fachplaner, keine Wandabwicklung, keinen Gutachter.
Aber offenbar ein Unternehmen, das ehrbare Arbeit zu leisten gewillt war.
Zwischendurch die eine oder andere Abstimmung, und gut war. Das Ergebnis ist so, wie ich es wollte.
Die wirklich von mir gestellte Frage, ob es denn noch detaillierte Verlegepläne gebe, haben sowohl der Elektriker (auch ein Fachunternehmen) als auch der Installateur mit „Nein“ beantwortet. Das sei hier nicht nötig, es liege ja auf der Hand, wie die Leitungen laufen müssen.
Warum ist es eigentlich in der Baubranche üblich, dass man zwar horrende Preise zahlen muss, aber als Laie jeden, aber auch jeden Hammerschlag vorher Fachplanen, Detailplanen, Bauleiten und Überwachen lassen muss. Ist es nicht üblich, dass man sich einfach mal darauf verlassen kann, dass ein beauftragtes Gewerk einfach ehrliche, saubere, gute und anständige Arbeit leistet und sich nicht hinter „gab ja keinen Fachplaner“ verstecken kann, wenn es Scheiße geworden ist?
Dem Bäcker gebe ich auch kein Rezept über das Brot, das ich haben will, und in der Autowerkstatt brauche ich auch keine Detailplanung abzugeben, die die Windschutzscheibe getauscht wird, und bei mir (Chirurg) braucht der Patient auch keine externe Fachplanung abgeben und mich bei der Op mit OP-Leiter überwachen lassen, damit ich ihn nach bestem Wissen und Gewissen operiere.
Diese ständige Ruferei nach Planung auch bei kleinsten Details ist (das habe ich nach 2 Jahren Sanierung eines Hauses gelernt) meist nichts anderes als eine Herumschieberei der Verantwortung für den eigenen (damit meine ich den Handwerker) Pfusch.
Und zu guter Letzt: Welcher Bauleiter, welcher Planungsingenieur plant eigentlich solch eine Banalität? Zu wem kann ich gehen, wenn nicht zu einer Fachfirma?
Grüße
CH
Jetzt renne ich mal am besten weg, um nicht ganz so viel Dresche zu bekommen.
-
Guten Tag,
man liest so oft auf den Beschreibungen, dass Beton, Betonestrich oder Betonbauteile für die Weiterverarbeitung (Grundierung, Fliesenkleber, was auch immer) alt, oder mindestens 28 Tage alt sein müssen, gelegentlich auch mal 3 Monate.
Gleichzeitig steht auf dem Betonsack, dass der Beton nach 24 oder 48 h begehbar ist, oder fest ist.
Was passiert eigentlich in den 28 Tagen, bzw. in der Ausreifezeit, bei der man von außen betrachtet eigentlich keine große Änderung mehr erkennt? Was ist der Grund, warum Beton "alt" sein muss?
Grüße
CH
-
Also ich verstehe ja nun wirklich nicht viel vom Bauen, aber so viel verstehe ich in diesem Feed:
Hier gehört ein sofortiger Baustopp verhängt, dann muss ein geeigneter Architekt her, der einen klar definierten Auftrag bekommt.
Und dann braucht es Statiker und Gutachter, die sich nicht nach Wahrscheinlichkeiten richten, sondern Aussagen auf Papier, mit Unterschrift und Stempel machen. Und zwar eingebettet in einen Gesamtprojekt.
Alles andere ist doch Nonsens. Ich bin der Meinung, dass man sehr viel am Haus selber machen kann und nicht für jeden Hammerschlag eine Fachplanung braucht.
Aber hier muss man doch mal ganz klar sagen: Risiko ist Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert mit Folgeschaden.
Es ist bereits tief in die Statik und Grundfeste des Hauses eingegriffen worden, weswegen die Wahrscheinlichkeit eines kapitalen Schadens nicht 0 ist. Und der Folgeschaden kann zum Verlust des Hauses führen. Also ist das Risiko immens.
Das sollte doch Grund genug sein, jemanden zu beauftragen, der das Projekt fachmännisch begleitet und dafür auch die Verantwortung übernimmt.
Ich fürchte, hier agiert man an der Grenze des Leichtsinnes. Fragt sich nur, auf welcher Seite dieser Grenze man ist.
Grüße
CH
-
Manches erledigt sich ja von selber oder wird durch die normative Kraft des Faktischen getriggert.
Nachdem die Schlecht-Wetter-Periode das Erdreich aufgeweicht hat, auf der Sohle des Grabens das Wasser steht und erste Zementsackgroße Erdklumpen im Graben liegen, kam man wohl auf die Idee, dass es so nicht bleiben kann. Jedenfalls sprachen der Bauherr und sein Gartenbauer gestern (ich weiß das, weil ich selber in meinem Garten aktiv war) von "Sicherungsmaßnahmen" und "Abstützungen"......
-
Naja, vielleicht hat der Gartenbauer ja rechte. Könnte ja sein, dass er, zumindest theoretisch Recht hat.
Jetzt komme ich als Laie, und rede dumm daher.
Der Gartenbauer sagt: Nein, ich bin Profi, ich weiß was ich tue. Ausbildung, Erfahrung, etc.
Ich als Laie kann das, was hier gesagt wrid, ja noch nicht mal fachlich einordnen, mangels eigener Expertise.
Jetzt stürzen die Schachtwände ein und jemand kommt zu schaden.
Mal abgesehen davon, dass ich dann persönlich damit klarkommen muss, dass ich mich dem Gartenbauer nicht in den Weg geworfen habe, um ihn aufzuhalten.....
Soll jetzt wirklich jemand herkommen, z.B. der Staatsanwalt und sagen: "Lieber Nachbar, Du bist zwar ausgesuchter Laie und völlig fachfremd, Du hast gar keine Ahnung, aber Du hast Deine Bedenken gegenüber demjenigen, der Kraft seiner Ausbildung und Expertise wesentlich mehr Erfahrung hat und der auch wesentlich mehr Ahnung von der Materie hat (oder haben sollte) nicht ausreichend klar formuliert. Hättest Du das getan, dann hätte er den Quatsch nicht vorangetrieben und wäre jetzt nicht tot. Zieh Dich mal warm an..."
ich glaube, ich habe meine Schuldigkeit getan und werde heute Nacht gut schlafen können......
-
Am Samstag das Gespräch gesucht:
......ja, man wisse um die Diskussion der Schachtwände, aber das hier sei so schwerer und lehmiger Boden, man habe ja auf Grund der Festigkeit des Bodens statt der avisierten 22 Stunden 40 gebraucht, um das Haus auszugraben.
Da passiere nichts, man mache das hier in der Gegend immer so......
Na dann.........
-
Wir erwarten kommende Woche eine Schlechtwetterphase, da wird der aktuell knochentrockene Boden aufweichen
Die letzten 2 Tage habe ich niemanden gesehen auf dem Bau, morgen, am Brückentag vlt. auch nicht
Einerlei, ich werde sehen, die Sache anzusprechen.
-
Was ist der Hintergrund der Frage?
Interesse/Hilfsbereitschaft/Nachbarstreit?
Interesse. Und exemplarische Darstellung der Dinge. Wenn ich Streit suchte, würde ich es anders anfangen.
-
Ist nicht mein Haus, aber das vom Nachbarn.
Ist das noch okay so?
Es soll abgedichtet und gedämmt werden.....
-
Genau diesen Fall hatte ich vor einem Jahr. Haarfangsieb abgeschraubt, weil die Duschtasse nicht abgelaufen ist. Dann hat sich die Dusche ins EG entleert, und die Decke müsste neu gemacht werden. Andererseits will ich ja auch nicht, dass sich das Wasser unter der Dusche sammelt und gammelt, weil die Wanne zur Wand nicht dicht ist.
-
Danke für die Antwort.
Eine bodentiefe oder bodengleiche Dusche war gar nicht geplant, das geht alleine schon deshalb nicht, da das Abflussrohr im Bereich der Dusche schon über dem Estrichniveau liegt und die Dusche daher entsprechend hoch gebaut werden muss. Eben auf einen Rahmen oder ein Podest. Aber ich wollte eben nicht nur die Dusche zur Wand hin abdichten, sondern eben auch den gesamten Badezimmerboden und dabei auch das Loch. Da sich das ja in der gegenwärtigen Situation als unmöglich erweist, muss das Loch, also die Vertiefung oder Aussparung erst geschlossen werden, so dass ich im gesamten Bad ein höhengleiche Oberfläche habe.
Die wollte ich dann abdichten, dann die Dusche aufstellen und die Duschtasse ihrerseits nochmal an der Wand abdichten, sozusagen mit 2 Abdichtungsebenen.
Ich muss ja einerseits verhindern, dass Wasser aus der Dusche an der Wand hinunterläuft, wie bereits geschehen, aber auch, das Wasser aus dem Bad unter die Duschwanne gelangt und dann im Holzboden versinkt.
Ich wollte eine zementgebundene Platte (Fermacell Powerpanel) nehmen, hatte und habe aber bislang noch bedenken, dass ich die Schüttung so hinbekomme, dass sie absolut eben ist und als Auflage für die Platte dienst. so dass die Sache dann höhengleich zum restlichen Estrich liegt.
-
Nein, nicht ganz. Die Platten (Reststücke) lagen da nur als Unterbau für den Kreuzlinienlaser, als ich was vermessen habe.
Der Aufbau ist: Holzbalken, Dielen (ca.20 mm dick), Gutex-Dämmplatte, irgendeine PE-Folie (liegt im gesamten OG auf den Dielen), Chino-Estrich zwischen 4 und. 5 cm, Fliesenkleber und Fliesen (beides entfernt).
Der Estrich ist von der örtlichen Estrichformat Chini verlegt worden und ist irgendein "Bioestrich", der mit Holzspäne angerührt wird. Ist offenbar etabliert und zugelassen, Steinhart, ohne Risse, augenscheinlich intakt.....
-
Verehrte Experten,
ich habe folgende Situation: Badezimmer im Obergeschoss, vom Vorbesitzer vor 15 Jahren teils in Eigenleistung, teils von Handwerkern eingebaut. Die Dusche (Acrylwanne) stand in dieser Lücke (Bilder), direkt auf einem Duschwannenenfuß. Der Wiederrum stand auf der Holzdecke. Abgedichtet war nichts, der Rigips war vergammelt, die Silokonfugen gerissen. Feuchteschäden unter der Duschwanne. Gehen wir davon aus, dass der Rigips nun vollständig entfernt ist, ich keinen wesentlichen Schimmelbefall hatte und die Holzbalkendecke (auch durch Kontrolle von unten) keine strukturellen Schäden aufweist.
Gehen wir weiter davon aus, dass das Verlegen der Rohrleitungen nur mit erheblichem, derzeit nicht machbarem Aufwand verbunden ist, weil dazu der Estrich herausgenommen werden müsste, was nicht geht.
Nun würde ich gerne eine neue Duschwanne einbringen, aber mit 2 Abdichtungsebenen. Die Wände werden mit Trockenputz verputzt, dieser wird mit Bahnen abgedichtet, die Duschwanne wird nach Herstellervorgaben abgedichtet.
Nun möchte ich die Wanne aber ungern einfach wieder auf den Holzboden stellen (mit Wannenträger), sondern eine wassersperrende Schicht einziehen. Mir fällt da aber im Grunde genommen nur ein, z.B. eine Fermacellplatte so einzubringen, dass sie die Leitungen abdeckt und stumpf gegen die Rigipsplatten an der Wand stößt. Die Fermacellplatte könnte ich sogar Bodengleich mit dem Estrich einbringen. Dann könnte ich die Wände, die Platte und den Boden des Bades abdichten. Die Duschwanne kommt dann auf einen Wannenträger, der Auf dem Fermacell steht. Die Fermacellplatte könnte z.B. auf einem geeigneten Unterbau aus Holzrahmen liegen.
Das Rohr links (nicht von dem Abzweig irritieren lassen, es kommt nur ein Rohr für den Abfluss der Dusche hin) würde die Seitenwange des Duschpodestes durchstoßen und müsste mit einer Manschette abgedichtet werden, das Rohr läuft dann in einer Verkofferung weiter zum Sammelrohr.
Dann hätte ich den abgedichteten Estrich im Bad, die Abdichtung zieht sich über die Fermacellplatte und die Wände hoch, dazu eine abgedichteten Verkofferung, aus der das Abflussrohr kommt. Dann kommt der Duschwannenrahmen da drauf, darauf dann die Wanne, die wiederrum nochmals abgedichtet gegen die Wand ist.
Wäre das machbar? Ist das grober Unfug?Liebe Grüße,
Carsten
P.S: Bitte nicht böse sein, dass ich es auch im Grünen gepostet habe.
-
Vielen Dank für eure Erklärung.
Ist mir jetzt einigermaßen klar.
-
Guten Morgen,
ich habe folgende Situation:
5-adriges Kabel geht von der Verteilerdose zur Steckdose. L1, N und PE gehen zur Steckdose. L2 und L3 sind NICHT angeschlossen. Mein Multimeter (REV Profi Hand-Multimeter digital CatIII) misst zwischen L2 und N, bzw. L3 und N 80V, und zwischen L2 bzw. L3 und E 93 V.
Der Duspol (Benning Spannugnsprüfer Duspol digital True RMS) misst aber nichts, bzw. nur schwache 12 V.
Woran liegt das? Kann mir das jemand erklären?
Grüße
Carsten
-
Zählerschrank für ein 2Famileinhaus mit 3 Zählern,
Brutto Materialwert 1680 Euro, die ich bezahlt habe. Stand Oktober 2024
-
Mei, die Hütte ist von 1962, steht auf meinem Grundstück und wird an 2 Parteien vermietet, beide haben ausreichend Kellerräume, die trocken sind. So what?
Ich bin eben ein bisschen in dem volkstümlichen Glauben groß geworden, dass eine feuchte Kellerwand sowas ähnliches wie ein Totalschaden ist, ein finanzieller Alptraum, und bald zur Pulverisierung des Mauerwerkes mit Einsturz des Hauses führen wird... (etwas überspitzt formuliert). Daher war ich natürlich entsprechend "nervös", als das mit dem feuchten Keller aufkam.
Das eine feuchte Wand etwas ist, was man durchaus auch einmal so lassen kann, wenn die sonstigen Bedingungen stimmen (und man weiß, WAS man so lässt), oder dass es auch möglich ist, den Schaden über die Jahre auszusitzen oder mit wenig Geld zu kontrollieren oder einzudämmen, war mir in dieser Form ein doch zunächst fremdartig erscheinende Idee. Aktuell tendiere ich doch dazu, das ganze so zu lassen, bzw. im Rahmen der Keller-Renovierung von innen anzugehen. Aber ich denke, die Idee, die Hütte auszugraben, und irgendwas an die Wand kleben zu lassen, um dem Wasser zuzusehen, wie es woanders rauskommt, die Idee begrabe ich gerade.
-
Also, es gibt ein Update in diesem Thema
Zusammen mit Architekten und Statiker erfolgte die Begehung der Baustelle. Der Architekt gibt offen zu, dass auch er in der Problematik sich weiteren Sachverstand dazuholen müsse. Zunächst geht man davon aus, dass es sich um ein Haus auf Streifenfundament mit getrennten Bodenplatten handelt, das sei ortstypisch und auch bauzeittypisch, fast alle in der Straße stehenden Bauten seien auf Streifenfundament. Wenn man das genau wissen wolle, müsse man eine Probegrabung machen, man sei aber erst schlauer, wenn man richtig tief grabe, man wisse ja nicht, wie dick die Bodenplatte sei, man wisse nicht, ob das Mauerwerk auf der Bodenplatte zurückgesetzt sei, man könne erst sicher sein, wenn man ein Stück des Fundamentes, ein halber Meter würde reichen, ausgegraben habe. Das sei noch nicht nötig. Die Wände bestehen aus Bimshohlblock, 30 cm. Der Untergrund besteht aus lehmigem Boden, es zeige sich zeitweise aufstauendes Sickerwasser, die Einbautiefe sei geringer als 3 m. Im Grundwasser stehe das Haus nicht.
Sicher sei ein Kondensatausfall auch anzunehmen, denn meine Beobachtungen zeigten, dass die Luftfeuchte im Keller bis zu 70 % beträgt und ich das Gefühl habe, dass sich bei aktuell schwülwarmer Witterung (ohne Regenfälle) die Wände doch ein bisschen feuchter anfühlten. Das würde aber nicht den sicht- und fühlbaren Feuchtebefall direkt am Anschluss Boden-Mauer an ca 30 cm Länge erklären. Sicher sei auch Feuchte von außen im Spiel.
Mit dieser Info sind 3 Fachfirmen beauftragt worden.
Abdichter 1, ein Deutschlandweit tätiges Unternehmen schickte einen jungen Mann, der gar kein Problem sah. Man müsse aufgraben, dann Hohlkehle machen, mehrlagig abdichten mit diesem und jenem. Man müsse eine Horizontalsperre einbauen, das könne man im Injektionsverfahren machen. Auf die Frage, wie man denn Bimshohlblocksteine abdichten wolle, wusste er keine rechte Antwort, das ginge schon, eventuell müsse man erst die Hohlkammern verschließen, dann könne man injezieren. Man könne auch die Fuge austauschen. Auf jeden Fall müsse man das ganze Haus abdichten, sonst suche sich das Wasser einen anderen Weg, man könne dieser Tage ein Angebot machen, es bestünde aber noch Bedarf, sich mit der technischen Abteilung abzustimmen, er, der auf der Baustelle war, würde das jetzt mal alles aufnehmen.
Abdichter 2: Es handelt sich vordergründig um ein ernstes Problem, der Keller sei ja feucht, es dringe Wasser ein. Auf den zweiten Blick sei es doch eher unerheblich. Seine vorläufige Messung zeige, dass die Feuchtigkeit nur ca 50 cm die Wand hochkrieche, und dann zum Stillstand käme. Es sei 1 von 6 Räumen betroffen. Die Putzschichten seien nur im untere Bereich der Wand sichtbar geschädigt, darüber mache die Wand einen trockenen Eindruck. Bims sei eigentlich nicht so sehr kapillar wirksam, dicht sei der Stein natürlich nicht. Wenn man ein Problem sehe, was bei der aktuell offenbar nicht hochwertigen Nutzung des Kellers doch sehr fraglich sei, dann müsse man von innen und außen vorgehen. Eine Horizontalsperre sei eigentlich kaum machbar, man müsse diese in das Streifenfundament injezieren und in den unteren Bereich der Kellerwand, man könne praktisch von innen durch die Wand nach schräg unten bohren, und dadurch eine Gelschicht außerhalb der Mauer aufbringen. Die Vertikalabdichtung der Wand nach außen sei natürlich gar kein Problem, das ginge von außen, wenn man tief genug aufgrabe. Da gebe es brauchbare Wege. Die Schwachstelle sei aber der Wandanschluss. Eigentlich im vorliegenden Fall ein doch relativ kostspieliges Unterfangen, wenn es vernünftig gemacht werden solle. Ob man bemerkt habe, dass auch eine der Innenwände Zeichen einer aufsteigenden Feuchte habe. Das sei ein relativ gutes Indiz für ein Streifenfundament oder eine kaputte Bodenplatte, wovon man aber nicht ausgehe, sichtlich sei sie da, wo kein Estrich liege, ja ohne Risse. Wahrscheinlich handele es sich um getrennte Bodenplatte, man habe einfach zwischen den Fundamenten den Boden verdichtet und Beton aufgegossen. Da sei auch eine Schwachstelle, denn dort könne ja auch Wasser eintreten. Alles in allem sei es technisch machbar, aber es sei fraglich, ob sich das lohne.
Abdichter 3: hat den Auftrag schlicht abgelehnt. Es sei mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand nicht möglich, den Keller abzudichten. Weil es Bimshohlblock sei, ginge es nicht. Auf Grund der Hohlkammern sei es mit vertretbarem Aufwand (man rede ja von einem nur minder genutzten Kellerraum eine Wohnhauses) nicht möglich, eine vernünftige Horizontalsperre einzubauen. Man müsse alle Hohlkammern verfüllen, dann könne man injezieren. Stahlhbleche kämen nicht in Frage, der Stein würde das nicht mitmachen und an so Dinge wie Steinreihen auszutauschen brauch man gar nicht denken, das würde sich nicht lohnen. Alles zwar technisch machbar, aber zu viel des Aufwandes. Zudem könne man das nur dann machen, wenn man alle, wirklich alle Wände im Keller so behandele, man schließe sich der Meinung an, dass es sich um ein Streifenfundament handele. Das sei Bauzeit- und Objekttypisch. Denn wenn man nur die aktuell schadhafte Wand behandele, dann würde sich das Wasser einen anderen Weg suchen und spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung an einer anderen Stelle durch die Wand kommen. Es sei allein von außen der Sache nicht beizukommen. Und innenseitig die Fundament-Anschlüsse freilegen…..
Man rate dazu, wenn es denn sein müsse, eine Negativabdichtung durchzuführen, und das nur im aktuell betroffenen Raum. Man könne innenseitig eine Hohlkehle ausbilden, die Bodenplatte versiegeln und die Wand mit Sperrputz abdichten. Man warne aber davor: Wenn nur die Außenwände feucht sei, dann ginge das sicher ganz gut und würde für die nächsten Jahre einen trockenen Raum versprechen, es sei auch mit wenig finanziellem Aufwand verbunden. Da aber auch in diesem Raum eine Innenwand betroffen sei, bei der auf der anderen Seite des Wand noch keine Feuchtespuren zu sehen seien, könne es sein, dass das Wasser, was ja zweifellos vorhanden sei, einen andere Weg finden werde. Man müsse aktuell keine Angst haben, dass die Wand komplett durchfeuchtet, sie sei ja jetzt auch nicht ganz nass bis zur Decke, sondern nur auf 50 cm hoch feucht, und Bimshohlblock würde keine Kapillarwirkung entfalten, die bis zur Decke reiche. Wenn man sich optisch an den Schäden störe, so sei ein Sanierputz das Mittel der Wahl, ggf. in Kombination mit einer Taupunktgesteuerten Belüftung. Man müsse aber damit rechnen, dass man alle 5-7 Jahre den Putz ausbessern müsse. Dann habe man aber immerhin einen Kellerraum, in dem die Wände trockener wären als jetzt.
Man solle sich im Klaren sein, dass man 1962 Keller gebaut habe, um einen Keller zu haben. Was anderes, wie Hobbyräume, Büroräume oder gar eine Souterrainwohnung sei nicht vorgesehen gewesen und auch nicht sinnvoll umzusetzen, man solle da nicht auf allumfassende Versprechungen hören. Gegen die Physik sei man halt machtlos.
Wenn einer, der mit Abdichten Geld verdient und hier sehr viel Geld verdienen könnte, diesen Auftrag gar nicht erst annehmen will, und das auch noch begründen kann, wird man wohl nicht so falsch liegen, wenn man auf ihn hört.
Grüße
CP
-
Danke für eure Antworten.
Ich gehe jetzt mit den ganzen Unterlagen zum örtlichen Architekten, und rede mit ihm. Wird ja nicht die Welt kosten und macht das Leben einfacher für mich.
Grüße,
CH
-
Guten Tag,
die Vorbesitzerin unseres Hauses hat vor einigen Jahren den Bau eines Carports geplant.
Es ist alles fertig: Statische Berechnungen, Pläne vom Architekten, Fertige Pläne vom Holzbauer etc. Es lag sogar eine Baugenehmigung vor, aber das Verfahren ist nie umgesetzt worden.
Mittlerweile ist das Architekturbüro erloschen und die Baugenehmigung auch. Der Holzbauer meinte: Naja, es ist ja alles da, Pläne etc, man hätte einfach loslegen können, holen Sie sich halt eine neue Genehmigung.
(wir reden jetzt nicht von einfachen Grundrisszeichnungen etc. sondern von konkreten Ausführungsplänen, die der Holzbauer damals vor 8 Jahren gemacht hat.)
Frage:
Brauche ich für den Antrag für eine Baugenehmigung einen Architekten oder kann ich das auch selber machen?
(die Frage bitte ich so zu verstehen: Brauche ich vor dem Oberlandesgericht einen Anwalt? Ja, den brauchst Du, da herrscht Anwaltszwang).
Grüße
CP.
p.S. wir sind in Baden Württemberg....
p.S. 2: Bebauungsplan der Gemeinde hat sich nicht geändert, die Gemeinde sagte am Telefon: Wenn es vor 8 Jahren durchgegangen ist, sehe man eigentlich keine Probleme, wenn es das selbe Vorhaben ist.
-
Es geht in der Tat nicht um die Ölwanne, das ist ja alles Schnee von gestern.
Ob Wasser in den Steinhohlräumen ist? -> Müsste ich anbohren. Vielleicht habe ich ja dann eine Quelle.
Es gibt aber in der betreffenden Ecke nur eine Wasserleitung für den Gartenwasserhahn (läuft unter der Decke, ist frei zugänglich, durchbricht dann die Kellerdecke ( ca auf Erdniveau) und geht dann noch 70cm an der Hauswand hoch. Die Leitung ist aber seit vorigem Herbst leer (ja, leer, denn die Leitung wurde über den danebenliegenden Heizungsraum entleert) und aktuell immer noch leer und drucklos (sie liegt übrigend weit von dem Ort entfern, an dem die Pfütze war). Von dort kann kein Wasser reinkommen. Andere Leitungen gibt es nicht. Außerdem ist das ganze Mauerwerk unterhalb der Kellerdecke trocken. Ca. ab 50 -60 cm oberhalb der "Bodenplatte" nimmt die Feuchte der Wand ab, um dann im oberen Bereich der Wand bis zur Kellerdecke praktisch trocken zu sein. Die Kellerdecke liegt in etwa auf Gländeniveau, der Kellerboden daher ca. 2,30 Meter unterhalb dem Geländeniveau.
Ich liefere heute Nachmittag mal eine Skizze nach.
Die ganz dunklen Flecken auf Bild 4 auf dem Boden sind, wenn man mit der Hand drüber fährt, wirklich nass. Man hat danach richtig feuchte Finger. Das hatten wir jetzt nach einer Regenperiode so. Ansonsten, wenn es länger trocken ist, dann beschränkt es sich im Wesentlichen auf dunkle Flecken oder eben messbare Feuchte.
Von außen kenne ich den Aufbau der Wand nicht genau, es ist auf den Steinen eine ca 2 cm dicke Putzschicht (ist es Putz?), rabenschwarz. Es wirkt spröde, hart, genaueres müsste ich heute Nachmittag rausfinden können.
Scheint ja dann so zu sein, dass das Wasser zwischen Wand und "Bodenplatte" durchdrückt (zumindest da, wo die Wand feucht ist).
-
Naja, das mit dem Ölschutzanstrich ist so eine Sache. Den gibt / oder gab es dort offenbar wirklich nicht, es sei denn, er verbirgt sich unter der weißen Wandfarbe. Glaube ich aber nicht so recht. Wenn man genau schaut, ist der beige Anstrich NACH dem weißen Anstrich drauf gekommen. Dieser vermeintliche Schutzanstrich führt auch um die Tanks herum, direkt unter den Tanks ist der Boden nicht angestrichen, sondern erscheint betongrau. Eine Brüstung im Türbereich gibt es immer noch. Bei dem Keller-Mauerwerk (Außenwände) handelt es sich um Bimshohlblocksteine (Dicke weiß ich gerade nicht). Ob irgendwo eine Horizontalsperre ist, weiß ich auch nicht. Die müsste man evtl. suchen. Verputzt ist es mit einem wahrscheinlich damals zeitgenössischem Putz.