Beiträge von Waschbaer

    Ist im GEG irgendwo definiert, welche Bedingungen ein Selbstnutzer zu erfüllen hat, um die 70% Heizungsförderung zu bekommen?

    Wie lange muss die Immobilie bewohnt gewesen sein oder in Zukunft bewohnt werden?

    Auf der Basis welchen Steuerjahres wird das zu versteuernde Haushaltseinkommen von unter 40000€ ermittelt?

    Gibt es eine Wohnflächenbeschränkung bei der Förderung in Abhängigkeit von der Anzahl der Personen?

    Wie sieht es mit Ferienhäusern/Zweitwohnsitzen aus?

    Das GEG ist gerade in der Mache, insofern ist mir klar, dass sich Details ändern können...


    Ein Haus / eine Wohnung, die bisher mit Kachelöfen oder Einzelraumheizern ausgestattet ist, bekommt eine geförderte Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Die Kachelöfen verbleiben in den Räumen. Müssen diese stillgelegt werden, damit die Förderung nicht aberkannt wird?

    Ich wünsche mir z.B. für Wasch- und Spülmaschine Heizstäbe mit drei- bis fünfhundert Watt, um die Leistungsüberschüsse meines BKW besser nützen zu können.

    Für "Expresswäsche" müsste aber der 2000W Heizstab trotzdem verfügbar sein.

    Zukunftsmusik.

    Für die Optimierung des Eigenverbrauchs bei Solar wären stufenlos regelbare Heizstäbe sinnvoll. Dann könnte noch weniger Strom für Pfennige ins Netz verkauft und weniger zu horrenden deutschen Strompreisen dazugekauft werden. Ebenfalls wäre so etwas für variable Stromtarife sinnvoll. Man stelle sich vor, es gäbe Überschussstrom für einige Minuten oder Stunden günstig zu kaufen und damit könnte irgendein Wasserspeicher erwärmt werden. Der Wasserspeicher wird durch das variable Aufladen nicht so abgenutzt wie ein Lithium-Ionen-Akku.

    Ein Elektroboiler für Warmwasser soll installiert werden. In welcher Weise könnte sinnvoll ein Solarthermiemodul vorgeschaltet werden, damit das Wasser schon vorerwärmt im Boiler ankommt?


    Ist es schädlich, wenn immer wieder neues Wasser durch ein Solarthermiemodul läuft bzw. wenn Wasser darin mehrere Stunden steht und nicht kontinuierlich durchläuft?


    Ist eine solche Konstruktion nur mit einem eigenen Speicher für das Solarthermiemodul sinnvoll?


    Der Boiler soll 80-110 Liter haben und hat keine zusätzlichen Anschlüsse für die Durchleitung eines Heizkreislaufs.

    Altbau, Mauerwerk, Südseite, Küche - in einer Wand, die offensichtlich zu DDR-Zeiten neu verputzt wurde, befindet sich unterm Putz eine schwarze Plasteschicht, die eine Dicke von 1 mm und eine Struktur ähnlich von Trapezblechen hat. Habe sowas noch nie in einer Wand gesehen. Ich nehme an, dass sie nicht diffusionsoffen ist und zur besseren Wärme- und Feuchtigkeitsisolierung eingebracht wurde. Rausholen oder drinlassen?

    Nein, darfst Du nicht.

    Für die Sicherstellung des gefahrlosen Betriebes Deiner Feierstätten bist Du und sonst niemand verantwortlich.

    Die Küchenhexe war nur ein Waschbärenscherz. Die wurde noch nie angemacht. Nehmen wir an, es gibt eine unbenutzte Feuerstätte und der Schornsteinfeger meldet sich mehrere Jahre nicht - kann dies irgendwelche negativen Konsequenzen haben? Brennen kann sie ohne Befeuerung nicht.

    Danke für eure Antworten. Darf ich davon ausgehen, dass ich - soweit ich keine neuen Feuerstätten in Betrieb nehme oder alte abnahmepflichtig verändere - auf der sicheren Seite bin, wenn ich abwarte und einen auf der Küchenhexe erwärmten Tee trinke?

    Der Schornsteinfeger, der sonst immer einen Termin oder wenigstens einmal pro Jahr eine Rechnung hatte, meldet sich nicht. Ist es meine Pflicht, den Schornsteinfeger ausfindig zu machen oder nimmt dieser seine öffentlich-rechtlichen Pflichten proaktiv wahr?

    Eine Solaranlage kann an manchen Wintertagen mit hohem Wirkungsgrad stundenweise viel Strom produzieren. In der Übergangszeit ist je nach Ausrichtung der Solarmodule auch eine gute Ernte möglich.

    Waschbär erwägt statt hoher Investition in Wärmepumpentechnik viele Wp Solar zu installieren, um damit in der Übergangszeit komplett zu heizen und im Winter einen besseren Frostschutz zu haben. Wenn man davon ausgeht, dass ungefähr ein Drittel des Jahresertrags in die Zeit zwischen Oktober und April fallen, könnte es sich rechnen. An extrem kalten und sonnenarmen Tagen braucht man natürlich eine Zusatzheizung (Kachelofen, Kamin u. ä.)

    Waschbärs Idee steht und fällt mit

    1. der Steuerung und 2. mit der Verfügbarkeit von geeigneten günstigen und sicheren Gleichstromheizelementen.

    Falls eine Inselanlage werden sollte, könnte der Überschussstrom im Sommer in einem beheizten Pool "verbraten" werden. Dem steht eine Einspeisung vom Überschuss als Alternative entgegen, die natürlich höhere Investitionskosten bedeutet.

    Falls Erdgas wieder den Vorkriegspreis erreicht, ist dieses Konzept zu teuer. Wenn man aber dauerhaft von Mindestenergiekosten von 0,10€/kWh ausgeht, ist diese wartungsarme Heitinstallation einen Gedanken wert. Was ist die Steuerungslösung? Und welche Heizelemente würdet ihr empfehlen?

    Das Objekt ist weder von der Lage noch vom Zustand "sexy". Kann es sein, dass ihr zu sehr auf dieses eine fokussiert seid? Schrott nach 40 Jahren Oma gibt es immer mal wieder. Geduld ist nötig, und dann muss man sich zügig entschließen. Das Eigenkapital scheint mir dramatisch gering, aber ich kenne eure Arbeitsverträge und Qualifikation nicht.

    Ich dachte, dass der entsprechend im Denkmalatlas gekennzeichnete Bereich das zeigt, Rose24 ? Das sind doch die hellrosa Flächen und was außerhalb dieser Fläche ist, da gibt’s keinen Einspruch vom Denkmalschutz.

    Kurzzeitig dachte ich an Ironie, aber es könnte tatsächlich ein Bundesland mit einem solchen Atlas geben. Brandenburg gehört meines Wissens nicht dazu. Da gibt es nur für den jeweiligen Kreis eine pdf-Liste mit den Gebäude-/Grundstücksadressen.

    Danke für die weiteren Antworten, die den Eindruck vermitteln, dass es keine greifbaren Richtlinien gibt, die abgrenzen, wo der Denkmalschutz Einspruchs- oder Beteiligungsrechte hat und wo nicht. Es ist alles fallabhängig und damit willkürlich.


    Die untere Denkmalschutzbehörde zu fragen ist selbstverständlich eine Möglichkeit. Nur befürchte ich dabei Fehler zu machen, die meine Baumöglichkeiten auf meinem Grundstück noch weiter einschränken.

    Guten Morgen!


    Waschbär hat ein denkmalgeschütztes Haus und möchte einen baugenehmigungsfreien Carport aufs Grundstück bauen. Bis zu welcher Entfernung vom Haus darf der Denkmalschutz dem Waschbären seinen Carport verwehren?


    Das Haus steht übrigens nur wenige Meter von der Grundstücksgrenze entfernt. Grenzabstand ist eingehalten. In wie weit muss Waschbärs Nachbar den Denkmalschutz einbeziehen, wenn er auf seinem Grundstück einen baugenehmigungsfreien Carport nah an Waschbärs Haus baut?


    Waschbärs Grundstück ist sehr groß. Waschbärs Carport könnte also 20 Meter vom Haus entfernt gebaut werden. Nachbars Carport wäre deutlich näher am Haus.

    Das gesamte Grundstück ist ein Baugrundstück im Innenbereich. Ein Bebauungsplan existiert nicht.