Beiträge von Skeptiker

    Von welchem PM`s sprichst du?

    Vermutlich meint weisduwas die oben verlinkten Pressemitteilungen der Stadtverwaltung Dresden wie diese. Wenn die von den Diskussionspartnern eingestellten Links nicht gelesen und hier nur mit Verweisen auf nahezu halbstündige und kaum kommentierte und teils reißerische Videos ("hochdramatische Situationen") beantwortet werden, wird es schwer bis unmöglich, der Diskussion zu folgen - wenn es denn überhaupt noch eine ist ...

    Aber dem wurde nicht widersprochen und es wurde dann über 15 Jahre auch so gehandhabt.

    Demnach hat U keine Möglichkeit mehr, die Einhaltung der nur zulässigen 2,0 m Heckenhöhe einzufordern, weil er dem unterschrittenen Grenzabstand nicht widersprochen hat, weil der ihm egal war? Sind dann, wenn eine Gesetzesübertretung des Nachbarn akzeptiert wird, auch alle weiteren zu akzeptieren? Das liest sich für mich als Laien ziemlich schräg!

    Gibt es in Berlin für Nachbarstreitigkeiten eine Streitschlichtung durch einen Schiedsmann. In diesem Fall könnte man das einmal versuchen.


    https://www.haufe.de/id/beitra…itigkeiten-HI6523106.html


    Ist in Berlin nicht obligatorisch ( verpflichtend ) vor einem Klageverfahren

    Das ist mir noch nie begegnet und völlig unbekannt. Meines Wesens gibt es zwischen O und U meines oben geschilderten Falles auch (bisher) keinen Streit, beide sind um dauerhaft auskömmliche Nachbarschaft bemüht. Ich habe die Geschichte geschildert bekommen und mich interessiert vor dem Hintergrund des Nachbarrechtsgesetzes hier die Rechtslage.

    War das keine Vereinbarung?

    Ein nebenbei einseitig gesagtes

    „Was Dich auf Deiner Seite stört, kannst Du wegschneiden!“

    würde ich als juristischer Laie nicht als eine "Vereinbarung" bezeichnen wollen - wie bereits geschrieben. Aber aus Deiner juristischen Sicht mag sich das vielleicht anders darstellen. Deshalb frage ich ja hier.

    Neuer Sachverhalt? Ich dachte, dem U ging es um die Höhe der Hecke.

    Nein, kein neuer Sachverhalt: Die ungefähr bei Jahr 12 erreichte Höhe der Hecke oberhalb von 2,0 m und der in dieser Höhe nicht mehr mit dem bis dahin akzeptieren Aufwand schneidbare Überhang:

    Nach 15 Jahren hat die Hecke erheblich an Höhe gewonnen und ist nun schon über 2,5 m hoch. Nachbar U ist älter geworden und kommt nicht mehr an die hohen Äste der Hecke heran um diese schneiden zu können. Er bittet seinen Nachbarn O, die Hecke nunmehr jährlich selbst zu schneiden und dabei auch deren Höhe zu reduzieren.

    ... um dann wieder den Überhang schneiden zu können. Es geht U genaugenommen und vor allem um die erst seit ca. 3 Jahren entstandene über 2 m hinausgehende Höhe der Hecke und den Überwuchs in dieser Höhe.

    Das müssen wir nicht " annehmen ". Das war von Anfang an so.


    Geändert hat sich lediglich, dass U den Heckenschnitt eingestellt hat, weil er meint, hierzu nicht mehr in der Lage zu sein. Obwohl: es gibt auch elektische Heckenscheren mit Gestänge!. Soweit die Hecke ihm mangels Rückschnitt in den letzten 3 Jahren zu hoch geworden ist, ändert dies nichts an der vor 15 Jahren getroffenen Vereinbarung ( = Vertrag ).

    Welche Vereinbarung?

    Welchen Hintergrund hat denn die seinerzeitige Vereinbarung?

    Nochmal: Welche Vereinbarung?


    U hat vor 15 Jahren abgegraben, befestigt und eingefriedet, danach hat O seine Hecke an den Zaun gepflanzt und in der ersten Vegetationsperiode beiläufig über den Gartenzaun gesagt: „Was Dich auf Deiner Seite stört, kannst Du wegschneiden!“ U hat den Überhang der anfänglich nur 1,0 m, dann 1,5 m, 2,0 m hohen Hecke wenige Zentimeter hinter seinem Zaun jährlich geschnitten - solange er dies mit einfachen Hilfsmittel (Heckenschere, Langstiel-Heckenschere, Hochentaster, Hochentaster von einer Leiter aus) tun konnte, u.a. anfänglich auch mit einer von O ausgeliehenen elektrischen Heckenschere.


    Es gibt keine hier nicht aufgeführten Verabredungen, keinen weiteren Hintergrund.

    Möglicherweise beruht sie darauf, dass der U sein Grundstück um 1,50 m tiefer gelegt hat und O den " Geländeabsturz " mit der zu nahe an der Grenze gepflnzten Hecke kaschieren wollte? Im Zuge der Diskussion über die Geländevertiefung ist es dann möglicherweise zu der Vereinbarung gekommen?

    Die Abgrabung passierte einschließlich aller Befestigungsmaßnahmen ausschließlich auf dem Grundstück von U. Es gab diesbezüglich keine „Diskussion“ zwischen U und O. U hat O lediglich vor Ausführung der Arbeiten über die beabsichtigte und mit seinem Bauantrag genehmigte Abgrabung informiert. O war öffentlich-rechtlich zur Abgrabung nicht zustimmungspflichtig und auch nicht formal in Kenntnis zu setzen.

    Nehmen wir an, U habe nichts gegen die Hecke an sich, auch nicht gegen deren Position, die Hecke ist ihm inzwischen nur etwas zu hoch geworden, weshalb er auch nur den Überwuchs höher 2,0 m über Geländeoberkante O / 3,5 m über Gelände U nicht mehr selbst beseitigen kann.

    Die Hecke gehört O, oder?

    Ja, die Hecke wurde von O auf eigenem Grundstück gepflanzt.

    Es handelt sich um die „rechte“ Einfriedung von U, sie steht exakt auf der Grenze. Es ist hier nicht gemeinsam einzufrieden.

    Der geringe abstand wäre für mich Indiz, da´es sich um eine, oben genannte gemeinsame Einfriedung handelt.

    Nein, es handelt sich eindeutig und unstrittig um keine gemeinsame Einfriedung.

    Allerdings ist in §32 eine Verjährung dieses Beseitigungsanspruches nach 5 Jahren festgelegt. Mangels Beseitigungsanspruch ist m.E. auch ein Recht auf Höhenbegrenzung damit nach 5 Jahren ausgeschlossen.

    Die Höhenbegrenzung wird erst seit ca. 3 Jahren überschritten.


    Auf die Posts von Eric und & hjo gehe ich in Einem späteren Post ein, Pause ist jetzt zuende!

    Was sagt der Bebauungsplan?

    Dazu? Ob es kurioser- und atypischerweise in der Berliner Innenstadt hier sogar einen B-Plan gibt, dieser beide Grundstücke umfasst und sogar noch ganz jung und aktuell ist: Nichts, überhaupt nichts.

    wie hoch darf das Gehölz überhaupt werden?

    Genau das ist hier die eine Frage. Die andere, wer für den Schnitt verantwortlich ist.

    Grundstücksgrenze in B mit beidseitiger Gartennutzung. Beide Nachbarn haben vor rd. 20 Jahren gleichzeitig neu gebaut.


    Nachbar U hat dabei sein Grundstück um bis zu 1,5 m tief abgegraben und seinerseits der Grenze abgefangen. Auf bzw. an der Grenze hat er einen Gartenzaun errichtet, der auch als Umwehrung der nun höher liegenden Fläche ausgelegt ist.


    Nachbar O hat bei Bezug des Hauses eine ca. 1,5 m hohen Hainbuchenhecke mit einem Stammabstand von 0,1 m zum Grenzzaun gepflanzt.


    Nachbar U hat die Hecke seiner 15 Jahre lang mit Zustimmung des Nachbarn O kurz hinter dem Zaun geschnitten.


    Nach 15 Jahren hat die Hecke erheblich an Höhe gewonnen und ist nun schon über 2,5 m hoch. Nachbar U ist älter geworden und kommt - nicht mehr an die hohen Äste der Hecke heran um diese schneiden zu können. Er bittet seinen Nachbarn O, die Hecke nunmehr jährlich selbst zu schneiden und dabei auch deren Höhe zu reduzieren. Nachbar O runzelt die Stirn und sagt, das könne Nachbar U auch weiterhin gerne selbst tun.


    Wie ist die Rechtslage zu beurteilen?

    Mir is es praktisch egal wie Hentschke das macht. Aus dem Kopf herraus, hat er einen pauschale Auftrag zum Abriss der Brücke.

    Nein, das habe ich nirgends finden können. Allein schon, dass in mehreren Veröffentlichungen die Abbruchkosten wie hier

    Zitat

    Die Firma Hentschke Bau GmbH wurde mit dem Abriss der Carolabrücke in Dresden beauftragt. Die Kosten für den Abriss werden auf 10 bis 18 Millionen Euro geschätzt. Der Abriss der noch stehenden Teile der Brücke soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

    nur geschätzt mit Werten von X bis Y € angegeben werden, spricht gegen eine pauschale Beauftragung. Einen pauschalen Preis für eine komplexe baulicher Aufgabe mit vielen Unbekannten wird kein Unternehmer bei Verstand anbieten. Nein, Fa. Hentschke hat demzufolge gerade keinen pauschalen Auftrag, sondern wird so gut wie sicher nach irgendwelchen Einheitspreisen bezahlt werden.

    Eigentlich sollte man ja mit den Jahren lernen. Ich glaube aber eher die Generation ruht sich einfach nur auf den Erfolgen der vorherigen Generation aus und sagt, hamma schon immer so gemacht.
    ...

    Ihr wollt ein Innovatives Land sehen mit know how ? dann schau dir jedenfalls nicht dem Umgang mit der Carolabrücke an. Auch nicht mit der Rahmedalbrücke...

    Warum baut wohl Dänemark den Fehmarnbelttunnel alleine? Einzig alleine die Anbindung auf Deutscher Festlandseite ist noch deutsches Thema, Warum wird wohl der Bau des BrennerBasistunnel schneller fertig sein als die Anbindung auf deutscher Seite?

    Nach dem 2.WK hat man den Schutt schneller abgeräumt als die Carolabrücke heute.

    Nö, hat man nicht:

    • In B lief die Enttrümmerung bis in die 1980er Jahre . Dass der Rückbau von weitgespannten Spannbetonbauteilen eine andere Nummer ist, als der von Mauerwerkswänden mit Holzbalkendecke dürfte klar sein.
    • Un dem in Dresden zu bleiben: Die Trümmer der Frauenkirche wurden erst 1993, also mehr als 48 Jahre nach der Bombardierung Dresdens abgeräumt und für den Wiederaufbau auseinander sortiert.

    Die Brücke steht als Symbol dafür wie blank wir an Fachkräfte und Fachfirmen sind, die dann von einer Überregulierung und Ängste und Bedenken behindert werden. Wie sollen denn bitte die tausende sanierungsbedürftigen Brücken saniert werden?

    Ich verstehe euren Pessimismus nicht:


    Wir sind keineswegs völlig "blank an Fachkräften und Fachfirmen". "Wir" als Gemeinde, als Stadt, also Bundesland, als Staat Bundesrepublik Deutschland wollen möglichst wenig Geld ausgeben ("Schuldenbrermse"), wollen neue Infrastruktur bauen und vergessen dann immer, dass der Erhalt der bestehenden Infrastruktur auch Geld kostet. Und wir wollen hochwertige Leistungen möglichst niedrig bezahlen, die es aber nicht umsonst gibt. Also gibt es für teure und selten benötigte Aufgaben auch nur ein geringes Angebot.


    Natürlich haben Schweizer oder Norweger schon aufgrund der anderen Topographie mehr Erfahrung und Spezialwissen zum Tunnelbau durch Gestein und Dänen und Norwegen mit dem Bau von langen Unterwasertunneln. Innerhalb von D benötigt man beides nicht soooo oft, wofür auch? Und in den genannten Ländern gibt es dann auch nur ein, zwei oder vielleicht drei Planungsteams und ein oder zwei ausführende Firmen, die das auch umsetzen können. Deichbau, Polderbau und Landgewinnung ist so seit Jahrhunderten eine Domäne der Niederländer etc., Stahlbau der Firma Eiffel und der Engländer etc..


    Bei Brückensanierungen und Brückenbau insbesondere beim Stahlbetonbau hingegen stehen deutscher Planungsbüros und Baufirmen international gut da. Ich denke da als Architekt an die berühmten Ingenieure Fritz Leonhardt, Jörg Schlaich, etc. ... aber da gibt es noch einige mehr - ist bezogen auf die Gegenwart nicht so ganz mein Thema ...

    Falls das Thema interessant ist, hier mal ein Datenblatt eines Herstellers zum Thema Abbrandrate und Schutzdauer

    https://www.egger.com/get_down…blatt_Abbrandrate_OSB.pdf


    Worauf nicht ausdrücklich eingegangen wird, ist das Thema "Temperaturerhöhung hinter der Platte".

    Wird eventuell (zumindest teilweise) durch die 4 Minuten Abzug kompensiert.

    Danke, aber genau auf den Rechenweg darin beziehe ich mich, denn ich befürchte ggf. eine signifikante bis drastische Verkürzung der Dauer, habe es aber noch nicht selbst nachgerechnet. (Grüße aus der S-Bahn! :) )

    Off-Topic:

    Ich bin jetzt wahrlich kein Experte was konstruktiver Brandschutz im Holzbau angeht, aber wie kommt man bitte auf die Idee, dass man mit Holzwerkstoffplatten an der Unterseite einer Holzbalkendecke kein F30 erreichen könnte? Wenn ich jetzt nicht total daneben liege und das Norm vollständig falsch verstehe, dauert es bei einer 25mm starken Holzwerkstoffplatte alleine fast 28 min (genauer: 27,8 min), bis diese bei einem Feuer versagt, so dass bei den Deckenbalken "nur" noch 2 min erreicht werden müssen, um F30 für die Deckenkonstruktion zu erreichen. Ein früheres Versagen der Befestigungsmittel kann allerdings auftreten.

    Und nach der saarländischen Landesbauordnung wird der TE im EFH auch für Decken auch nicht mindestens F30 erbringen müssen, sondern maximal F30, da das Einfamilienhaus ja wohl nicht in Gebäudeklasse 4 (F60) oder Gebäudeklasse 5 (F90) eingestuft werden muss. Handelt es sich gar nur um Gebäudeklasse 1, muss nach LBO Saar überhaupt keine Anforderung erfüllt werden.

    Bei letzterem stimme ich Dir zu: Sehr wahrscheinlich ist die Anforderung hier tatsächlich F-0!


    An Deiner Berechnungsmethode der Abbranddauer habe ich bei plattenförmigen Bauteilen Zweifel!

    Was der TWP allerdings bedenkenswert [kritisch wäre übertrieben] gesehen hat, war die Widerlagersituation [eine Stahlplatte im Sttüzenkopf, eine als Gegenstück im Binder - je Seite]. Diese Stahlplatten sind aktuell nicht parallel. Ob das gleich beim Einbau so war, zu der Zeit so wurde oder durch ein Nachgeben z.B. der Spannstähle qua Zeitlauf so wurde, ist nicht festzustellen. Gegen den Zeitlauf spricht das Fehlen von Rissen oder Spalten im Bogenträger.

    Der TWP hält trotzdem eine Maßnahme [hier Untermauerung] für angebracht. Auch zur Beruhigung des Bauordnungsamts, auch im Hinblick auf die fehlenden Altunterlagen und damit die nicht machbare Nachweisführung (soweit das mit heutigen Berechnungen noch möglich wäre).

    Tragende Wand drunter und gut.

    Also war das ursprüngliche Schreiben der Baubehörde doch nicht völlig aus der Luft gegriffen und nicht nachvollziehbar?

    Off-Topic:

    Update Nr. 3


    Ein Brief an die Bauordnung ist am 26.05.2025 als …

    Ich finde die Verwendung der Bezeichnung eines Gesetzes für die Behörde, die dies umzusetzen hat weiterhin irritierend bis irreführend. Aber das ausdrücklich nebenbei bemerkt.

    TWP hat ein bissel gerechnet und kommt ohne Kentnisse über die ursprüngliche Bewehrung mit seiner Idee von zusätzlichen Stützen nicht weiter und will jetzt ganz klassisch die vorhandene Trennung der Hallenabschnitte durch eine tragende Wand mit min. d = 24 cm zu ersetzen. Der Bogenträger würde zu einer Art oberer Betonbalken.

    Entgegen der bisherigen Darstellung scheint der TWP also aus seiner fachlichen Sicht Handlungsbedarf zu sehen oder verstehe ich das falsch? Und was hat es mit der Aufteilung der Halle auf sich, Brandschutzanforderungen?

    Off-Topic:

    Zitate wie dieses

    Das hat Gifa-Floor-Presto …

    werden erstellt, indem man


    1. den zu zitierenden Post oder dessen relevanten Teil markiert.
    2. über das dann aufgehende Kontextmenü oder das Logo unten rechts „zitieren“ sagt.
    3. im sich dann öffnenden neuen Editorfeld munter weiterschreibt und ggf. noch die Quelle oder den Link ergänzt oder modifiziert.

    OT-Beiträge / Beitragsteile werden hiermit



    als solche formatiert und damit erkennbar.

    Daran sind mehrere Aspekte Käse, äh, problembehaftet:


    obere Decke

    • Die OSB-Lage auf der kalten Seite der Wäda ist da per se "sehr ungünstig", wenn nicht ganz schlicht "falsch"!
    • Die horizontale Hinterlüftungsebene ist mit 2 - 4 cm viel zu flach um zu funktionieren. Wir mussten das vor einigen Jahren 'mal bei einem flach geneigten Holzdsach nachrüsten. Dabei kamen bei freier Luftzufuhr (Wind!) und einer Strömungslänge nach der entsprechenden a.R.d.T. eine freie Höhe von ca. 15 cm heraus. Das funktioniert mit 2 - 4 cm im Innenraum sicher nicht.
    • Weshalb ist die warmseitige Dampfbremse keine Dampfsperre um den vorstehenden Punkt unnötig zu machen?

    untere Decke

    • Der Trittschallschutz des lose verlegten Bodenbelags (Laminat) ist wahrscheinlich ein Witz und entbehrlich.
    • Es fehlt eine Maßangabe zur Fußbodenheizung. (Trockenestrich, Heizestrich?)
    • Es fehlt vermutlich ein Estrich (abhängig vom Punkt "Fußbodenheizung").
    • Es fehlt eine Trittschalldämmung.
    • Was soll die Holzfaserdämmung in der Decke zwischen zwei beheizten Räumen? Sinnvoller wäre hier Masse zur akustischen (Schwingungs-) Dämpfung der Decke!
    • Der Gipskartonbeplankung fehlt mind. eine Lage einer Unterkonstruktion
    • Welche Brandschutzqualität benötigt die Decke nach der Saarländischen Bauordnung und welche hat sie so? Ich rate 'mal: F 00. Das könnte eine echtes Problem sein - besonders, wenn die Decke schon fertig sein sollte. Lies Dich mal hier ein!

    Dann hätte er sie einfordern sollen. So ist [wahrscheinlich unwissentlich] in die Rolle des Ausführungsplaners "gerutscht" :rb:

    Und die Planung ist bezüglich der fehlenden Unterlegung des Anschlusses an die Gaubenwange mangelhaft (unter Vorbehalt, schaue nachher im Büro in die Fachregel!). Die monströse Größe des Wasserfangkastens hätte man schon in einer 1:50 Ansicht, spätestens aber in einem Detail 1:20 / 1:10 sehen und hinterfragen können / müssen.

    Die Ausführungsplanung ist mit beauftragt worden.

    Bei wem? Und vor allem, wurde sie erbracht und abgerechnet?

    Der Dachdecker hat aber anscheinend nach eigener Planung gebaut bzw. abgedichtet.

    Und was hat die von Dir beauftragte Objektüberwachung ("Bauleitung") bisher dazu gesagt?

    In der Entwurfsplanung.

    Dem Dachdecker war keine Ausführungsplanung bekannt

    Das ist schlecht! War beim Architekten keine Ausführungsplanung beauftragt? Wenn nein, wonach hat der Dachdecker gebaut, nach „eigener Planung“? Nach der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung kann man nicht bauen! Nichts desto trotz wird gerne so verfahren!

    Der Thread wurde von "Sanierung" hierher verschoben.


    Off-Topic:

    Alternativ wäre auch "Heizung" möglich gewesen, wo wir die Bezeichnung in "Heizung / Kühlung" ändern sollten, denn im Hochsommer geht es dort typischerweise um die Kühlung von Räumen.

    Die seitliche Anarbeitung an die Gaube ist handwerklich aus meiner Sicht mangelhaft. Fachgerecht wäre bezüglich des Blechs diese Ausführung mit einem Blech unter der Eindeckung und der Ausformung einer seitlichen Rinne im Übergang zu den Gauben-Wangen.


    Wasserfangkästen kann man unterschiedlich ausbilden und mit etwas Nachdenken oft auch ohne auskommen. Was war denn von wem in der Planung dargestellt und bestätigt worden?

    Falls es bei Dir fensterseitig montierbar ist, kannst Du eventuell eine "geteilte Mobilklimaanlage" nutzen, nennt sich von einem Anbieter "PortaSplit", doch es existieren mittlerweile verschiedene Modelle.

    Solche Split-Klimageräte haben nur den klitzekleinen Nachteil bei temporärer Nutzung (insbes. in der Mietwohnung) ein geöffnetes Fenster o.ä. zu benötigen, was der dauerhaften Kühlung eines Innenraumes als "Wärmeloch" natürlich entgegen steht.


    Eine zusätzliche äußere Verschattung, eine Verstärkung der Wärmedämmung und eine Vergrößerung der thermisch trägen Masse innerhalb der Wärmedämmung sind deshalb als mittel- bis langfristige Strategie zu bevorzugen, in jedem Falle aber ergänzend sinnvoll.

    Das war von 5.März 2025 saibot2107 . Das hat dem Skeptiker zwar nicht so ganz gefallen, aber OK. :grinning_squinting_face:

    Ich hatte kein Missfallen am gewählten Vorgehen geäußert, sondern lediglich bezweifelt, dass die von Dir in diesem Forum geäußerte Idee von der beauftragten Firma hier gelesen und dann übernommen wurde. Die Idee ist naheliegend und war offensichtlich von Anfang an in Dresden in der Diskussion.

    Ergo, ist der Vorwand, man hätte keinen Zugriff auf technisches Gerät hier vorgeschoben.

    Nein, dass ist er vermutlich nicht:


    Ich kann mir vorstellen, dass auf der Elbe rund um Dresden passende Pontons nicht in ausreichender Stückzahl bereit liegen, sondern erst angeschleppt werden müssen und dafür müssen sie erstmal leer und verfügbar sein, der / die Schlepper / Schuber ebenfalls, etc.. Wir warten bspw. seit zwei Monaten auf drei ganz banale Schwerlaststützen (200 kN auf 11 m Stützlänge, hydraulisch unter Last um mind. 50 mm ausfahrbar), von denen der Systemanbieter momentan aber nur zwei im Magazin hat und das irgendwo in Süddeutschland. Die An- und Abfahrt von dort und dorthin zurück ist außerdem teurer als die eigentliche Miete und eine Reservierung erfolgt erst, wenn die Miete zusammen mit der noch 3 x höheren Kaution vollständig auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Es gibt überhaupt nur einen zweiten Anbieter ähnlicher Stützen in D und die sind aber weniger tragfähig und vor allem zu kurz.


    Solche Spezialtechnik existiert meist überhaupt nur in geringer Stückzahl, aber dann regelmäßig nicht am benötigten Ort und ist oft auch in Benutzung, wie saibot2107 bereits beschrieben hat.

    Nach meinem Verständnis sollte der Einhängeträger zunächst angehoben und aus den Gelenken gehoben werden und dann auf den Pontons abgesetzt u d an Ufer gefahren werden. Der Elbwasserstand hätte zur Anfahrt wohl auch ausgereicht, die Baufirma wollte die Anfahrt schon beauftragen. Allerdings hat sich wohl gezeigt, dass der Untergrund der Elbe nicht ausreichend stabil ist um ein sicheres Aufstellen der Pontons zu gewährleisten, weshalb der Plan verworfen wurde.


    Gründe für die Abänderung des Abrisskonzeptes waren also Sicherheitsbedenken.

    Und zwar völlig unabhängig von der Beteiligung von Versicherungen, die ich tatsächlich bei üblichen Abbruch-Risiken noch nie erlebt habe - und wir, die wir planen und in der Objektüberwachung arbeiten, haften ja immer potentiell zu einem Drittel mit, bis hin zur Haftung für alles!

    Ich würde einfach mal davon ausgehen, dass auch das Absenken auf einen Ponton gedanklich durchgespielt wurde, beim statischen System der Brücke (Gerberträger) würde sich das nämlich in der Tat anbieten.

    In dem von NorskExistence verlinkten Ankündigungstext steht genau das. Da steht aber auch, dass dafür andauernd ein Elb-Pegel > 1,0 m benötigt wird. Typisch ist für Dresden anscheinend eine Pegelhöhe von ca. 1,5 m, momentan liegt er schon seit ein paar Tagen unter 1,0 m. Momentan hätte es damit also nicht geklappt. Im (Nord-) Osten Deutschlands (auch in Tschechien?) liegen seit Monaten die Niederschläge bei nur 60 % des langjährigen Mittels, weshalb der niedrige Wasserstand schon länger zu erwarten war.


    Ich meine mich zu erinnern, dass es um Ostern (?) hieß, ein Unternehmen sei aufgrund genau des Konzepts des Ausschwimmens beauftragt worden, welches von der Abrissplanung der Stadt abweiche. Um so erstaunlicher fand ich nun die Bilder vom Abriss nach dem ursprünglichen Rückbau-Konzept.


    Auf das Thema Versicherung von Rückbauarbeiten komme ich später noch mal zurück!

    Das ist ein sehr wichtiger Aspekt, welcher zu häufig untergeht.

    Bekannte im KFZ-Bereich mit sehr teuren Umbauten / Kundenwägen finden bspw. keine Versicherung.

    Wenn dort etwas geschieht - reicht ein Einbruch oder Brand - Heieiei. Insolvenz instant besiegelt.


    So etwas ist bei Hochrisikoaktionen a la Brückenmontage / -demontage ohnehin schon einsturzgefährdender Überreste natürlich noch Welten kritischer, da darf einfach kein Unfall geschehen und dementsprechend wird bestenfalls vorgegangen.

    :eek:


    Was für ein Nonsens! Das läuft im Bereich betriebsüblicher Abrissmaßnahmen über die bestehende pauschale Betriebshaftpflicht und fertig.


    Ich versichere doch mein Büro auch nicht für jedes EFH einzeln. Auch meine früheren AG waren selbst als Generalplaner immer nur pauschal versichert - außer in einem einzigen Riesenprojekt mit 4 UG, 20 OG und 200 m Länge mit U-Bahn-Überbauung. Man kann Probleme auch herbeiphantasieren, wo keine existieren.

    Die jetztige Abbruchvariante ist die die wenig Hirn braucht.

    Hüstel - ja, der Einsatz an komplexer Technik ist überschaubar und es wäre sicher auch viel komplizierter möglich (gewesen), aber was ist an Einfachheit schlecht? Gerade den Verzicht auf komplexe Technik halte ich bei identischem Ergebnis für die größere Denk- und Entscheidungsleistung, wenn sie zum sparsamen Mitteleinsatz führt. Genau den Eindruck habe ich hier - als Laie!

    Somit steht es 1:1 für alle.

    ganz eindeutig: nein!

    Der Vorschlag mit der Feuerwehr Drehleiter wurde hier auch ohne Ki getätigt.

    Nein, das ist falsch. Es ging um die gute alten mehrteiligen Schiebeleitern der Feuerwehr und dazu gab es ein Maß, dass zu einer Höhe von 12,2 m führte und ein geringeres Maß. Die heute üblichen Drehleitern erreichen bei einer seitlichen Ausladung von 12 m Höhen von 21 - 23 m. Das hat mit den 12 m exakt nichts zu tun. Ähnliche Drehleitern waren in Ost- wie West-Berlin übrigens schon seit den 1950er Jahren in größerer Anzahl im Einsatz - belegen also rein garnichts bezüglich der Berliner BauO 1985.

    Die Argumentation der KI bezüglich der Drehleitern verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Vermischt die Drehleiter da den horizontalen Abstand nicht mit der vertikalen Höhe?

    Ja, genau: Da werden auch nach meinem Verständnis munter vertikale und horizontale Maße verrührt!

    In der "Deep Research" werden verschiedene Maßangaben der Bauten, in denen jeweils 12 m explizit benannt werden, munter zusammengerührt: Die 12 m (horizontale) Ausladung der heute üblichen Hubrettungsfahrzeuge wird ebenso zur Erklärung einer vertikalen (!) Grenzziehung der Brüstungshöhe bei 12 m Absturzhöhe herangezogen, wie die Länge von (horizontalen) notwendigen Fluren oder die Länge horizontaler Feuerwehrzufahrten bzw. Aufstellflächen. Das ist kräftig zusammenhanglos verrührter Quark aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen zum Brandschutz, die zufälligerweise alle irgendwo das Maß 12,0 m enthalten, mal vertikal, mal horizontal, mal in BRB, mal in der Musterbauordnung.