Beiträge von Skeptiker

    Skeptiker

    ja, klar kW/h / m²/a

    äh, nein so nicht!


    Die korrekte Maßeinheit heißt tatsächlich


    kWh / m2 x a


    (ausgesprochen: „Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr“)

    Woher kommt deine Einschätzung, dass nach der 95 WSVO nur 100 kWh/m²/a zugelassen sind? Das habe ich nirgends gefunden. Unabhängig davon handelt es sich ja um den erfassten Energieverbrauch, der insbesondere von Lage und Heizverhalten abhängt.

    Das ist ein geschätzter Effektivwert aus jener Zeit in meiner Erinnerung, den ich hier in der Größenordnung bestätigt fand. Solche theoretischen / bauteilbezogenen rechnerischen und vergleichbar gemachten Werte erinnert man nach ewigen Diskussionen und Iterationsrunden merkwürdigerweise auch nach 30 Jahren noch für einzelne Projekte. Und ja, natürlich weicht die Realität immer nutzungs- und lagebezogen immer davon ab - deshalb (der gewünschten Vergleichbarkeit halber) sind diese Werte ja gerade nutzungsunabhängig errechnet. Komischerweise glauben alle immer locker 10 % drunter liegen zu können. Ich würde davon ausgehen, dass es im Regelfall - wie in Deinem Fall - eher drüber hinaus geht, vielleicht um 20 % auf dann 120 % der Berechnung.

    Jetzt habe ich dich richtig verstanden bzgl. der FBH, glaube ich. Du sagst sinngemäß, dass das Gesamtvolumen des Estrichs relativ klein ist und daher eine gerigere Wärmeaufnahme und Wärmeabgabe hat. Dadurch dauert es bei einer "echten" FBH mit 6 cm Estrich über der Heizung länger, dass der Raum warm wird,bleibt aber auch länger warm. In meinem Fall würde viel der Wärme direkt über die Leitungen an dieUmgebung abgegeben, weil diese ja beinahe direkt unterhalb des Belags liegen. Zutreffend? Ist diese schnellere Zuschaltbarkeit/Abschaltbarkeit ein großes Problem? Klar, der Rücklauf ist vermutlich nach längerer Nutzung stärker abgekühlt als bei einer echten FBH. Das ist im Hinblick auf eine Wärmepumpe nicht optimal. Aber macht das so viel aus? Immerhin würde die Abgabe mit steigender Temperatur im Raum auch wieder fallen, oder?

    Irgendwie schreiben wir aneinander vorbei! Eine gut steuerbare übliche Fußbodenheizung hat mit einer Estrichstärke von rd. 45 - 60 mm eine überschaubare Masse von 120 - 160 kg / m2 und reagiert spürbar binnen vielleicht 4 - 8 Stunden auf eine Thermostatverstellung. Die Masse Deiner diskutierten beheizten Bodenplatte ist mind. Um den Faktor 4 schwerer, wiegt also mind. 600 kg / m2 und bis zu ihrer thermisch spürbaren Reaktion dürften im Winter deshalb 24 - 36 Stunden vergehen. Das ist mein Erfahrungswert in einem Haus mit einer dazugehörigen ordentlichen Wärmedämmung, die bei extrem guten Hüllflächen / Volumenverhältnis zu einem jährlichen Quadratmeterverbrauch von ca. 60 kWh führt.


    Bei Deinen Überlegungen kann ich Dir leider hier nicht weiter folgen.

    Skeptiker  Ralf

    Die Perimeterplatte scheint dünn zu sein. Aber daran kann man ja recht wenig ändern. Oder würdet ihr darüber eine Dämmschicht einbauen, dann Estrich und FBH?

    Ich würde entweder mit dem Wärmeverlust nach unten und der völlig fehlenden (aber effektiv nicht unbedingt störenden) kurzzeitigen Steuerungsmöglichkeit leben - oder genau das (zusätzliche TSD- u. WäDä einbauen) tun und meine Heizung effizient laufen lassen, was aber Geld und Höhe kostet.

    Kann man ungefähr abschätzen, wie viel mehr Energie man benötigt, wenn man bei dem bisherigen Aufbau bleibt? Kennt ihr dazu rechner?

    Das kann man (ich nicht), aber kostet auch auf entsprechender Software Wissen und Zeit und damit am Ende Geld. Von Menschen, die davon leben, wirst Du das deshalb in diesem Forum vermutlich nicht umsonst bekommen, siehe auch die Nutzungsbedingungen. Dieses Forum ist diesbezüglich wegen seiner Asymmetrie zwischen fragenden Laien und antwortenden Profis etwas anders als klassische Peer-to-Peer-Foren in denen sich ausschließlich Gleichgesinnte auf ähnlichen Professionionalisierungsniveau treffen.

    Ich war 2018 mal an der Marina Coswig mit dem Wohnmobil,. da gab es so etwas ähnliches: hier ein historisches Bild. In der Zwischenzeit waren die Betreiber insolvent, es sieht jetzt anders aus. Die Röhren sind jedenfalls weg.

    Die ursprünglichen Betreiber in Barth scheinen ja schon vor der Fertigstellung insolvent geworden zu sein. Ein wirtschaftliches Erfolgsmodell waren die Dinger wohl nicht.


    In die stark hochwassergefährdeten Elbauen hätte ich die auch nicht gestellt mit dem sensiblen Innenausbau, denn wasserdicht sind die doch trotz Beton nicht, oder?


    In B gab’s mehrere Versuche mit ähnliche bis identischer Geometrie als Imbissbuden mit Aussichtsdeck (Hbf.), Infostände mit Aussichtsplattform oder Souvenirshop (Tempelhofer Feld) aber alle mit besseren Treppen und innerstädtisch liegend als Schlafbutze, aber ohne eigenes Bad - nee, sorry, die waren klassisch kubisch und anders.



    EFH (Ursprungsbaujahr 1936) mit zweischaligem KS-Mauerwerk und Luftschicht (2 x 11,5 und ca. 5 cm), 12 cm WDVS.

    … die Luftschicht zwischen den beiden Schalen im Bereich der Ortgänge zugemauert / vermörtelt, also nicht gedämmt. Der Wärmeverlust ist im Winterhalbjahr von außen deutlich erkennbar, wenn sich Rauhreif oder dünne Schneedecken auf dem Dach bilden. Man sieht dann deutlich oberhalb des Spaltes einen geschmolzenen Streifen.

    Das ist wenig überraschend, denn innerhalb der 5 cm starken Luftschicht kommt es zu einer walzenförmigen vertikalen Konvektion. Der Wärmeabfluss ist dabei oberhalb des oberen Endes der Luftschicht am deutlichsten zu sehen, findet aber über die volle Höhe statt. Wie er sich qualitativ über die Höhe verteilt, weiß ich nicht, aber vielleicht Alfons Fischer ?


    Und oben, wo es am wärmsten ist, sitzt eine Mörtelwärmebrücke und verhilft der sowieso vorhandenen unabänderlichen geometrischen Wärmebrücke zur Mehrleistung.

    Meine Idee:

    Den Luftspalt auf begrenzter Breite parallel zum Ortgang dämmen, ich habe dann zwar immer noch die beiden Mauerwerksscheiben, die oben ungedämmt enden, aber ich glaube die Wärmeverluste wären damit deutlich geringer.

    Glaube versetzt zwar bekanntermaßen sprichwörtlich Berge, aber nachweisbar leider nicht die unbesiegbare (Bau?) Physik! Ich würde es deshalb einmal ausrechnen (lassen) - was ausdrücklich nicht heißt, dass der Ansatz an sich unsinnig ist.


    Bei der Modellierung ist dabei aber die Verbindung beider Mauerwerksschalen mit darzustellen, die baualterstypisch „durchbindende“ sog. „Binder“ sein dürften, welche mit einen Steinquerschnitt beide Scheiben wärmeleitend verbinden, pro Quadratmeter einer, eher zwei oder noch mehr und um Wandöffnungen natürlich allseits herumlaufend.


    Ob der energetische Gewinn dabei absolut wirklich nennenswert ist, wäre zu errechnen, denn die Wärmebrücken bleiben ja unverändert erhalten.

    Ein komplettes Ausblasen der Luftschicht ist keine Option, außen WDVS, innen Wohnräume, das wären mir zuviele Löcher.

    Wie kommst Du darauf? Im Prinzip werden für jede Wandscheibe pro X m2 (20?, dämmstoffabhängig) nur genau zwei Löcher à 7 cm Durchmesser o.ä. benötigt und das innenseitig. Die lassen sich problemlos wieder schließen, baustoffhomogen. Also weshalb nicht?

    Außerdem möchte ich die bauphysikalischen Verhältnisse mit dem WDVS möglicht wenig verändern.

    Weshalb? Kennst Du sie? Bisher sind die doch offensichtlich oben nicht so toll!

    Wie ist eure Einschätzung dazu ?

    Schade, dass das Nächstliegende ausgeschlossen wird!

    Ben

    Ben? Nicht „Ted“? ;)

    Ich habe im Laufe der Jahre diverse Mauerwerksdurchbrüche in dem Haus gemacht, bislang waren es immer Drahtverbinder, komisch !

    Das passt dann nicht zum Baualter des Hauses, der KS aber theoretisch schon. Gab es damals in der Nähe ein Werk?

    Das was ich hochgeladen habe ist nicht die Baugenehmigung. Das ist eine statische Berechnung aus dem Jahr 1963

    Die Grüneinträge sprechen dafür, dass diese Berechnung von der Bauaufsichtsbehörde geprüft und freigegeben wurden und dass sie damit als Anlage durchaus Teil der Baugenehmigung sein könnten - jedenfalls sind das Pläne mit Grünanmerkungen oft.

    Allein schon für die Alliteration Habecks Heizunghammer bekommt obiges Blatt von mir eine sehr widerwillige Eins.

    jetzt kommt ja endlich „Reiches Reichskohle für Reiche“ oder „Staatskohle für Konzerngas“ jedenfalls wird mit dem dezentralen Grünstrom-Wachstum endlich Schluß gemacht, damit die Gaskonzerne auch noch Chancen auf Übergewinne haben. Endlich kommt mal Wirtschaftskompetenz aus der Wirtschaft - da lässt man die befreundeten Konzerne die Regeln schreiben, nach denen sie subventioniert werden sollen - und andere gerade nicht!

    Der Energieausweis weist als Endenergieverbrauch 120 und primärebergiebedarf 132 auf.

    kWh meist Du vermutlich. Dann lag ich mit meiner Schätzung ja nicht ganz so falsch.

    Ist eine FBH nicht immer thermisch träge, egal wie man es macht? Das ist doch dss Prinzip, oder? Inwiefern ändert sich das?

    Ja, FuBoHzg sind immer träge. Ihr Estrich muss bei Zementestrich je nach Bauart mind. 45 mm, typisch aber eher 60 mm stark sein. Dein Boden ist aber über der Wärmedämmung ...

    ... vielleicht 25 cm stark .

    bzw. Du bekommst eine

    ... vielleicht 25 cm starke ... "Fußbodenheizung".

    Die hat damit eine um den Faktor 4,5 - 5,5 größere Stärke, damit Masse und damit ein um diesen Faktor vergrößerte Trägheit. Die ist praktisch so groß, dass ein Ausfall des Wärmeerzeugers oder ein Ausstellen erst nach geschätzten 24 Std bemerkt wird. Entsprechend lange dauert es dann, bis die Soll-Temperatur wieder erreicht wird. Deshalb schrieb ich:

    Die Heizung wird in diesen Räumen praktisch nur über die Vorlauftemperatur geregelt.

    und ...

    Verdammt wenig überhaupt und erst recht für eine FBH

    Das ist wohl wahr und erklärt vermutlich zumindest teilweise den unerwartet hohen Heizwärmebedarf mind. 20 % über dem rechnerischen Bedarf.

    Konstruktiv lässt sich ein Verbundestrich auf einer Bodenplatte sicher einfräsen. Ob man die thermische Trägheit einer dann vielleicht 25 cm starken "Fußbodenheizung" wirklich haben möchte, wage ich zu bezweifeln - wobei, ich lebe sogar mit sowas: Die Heizung wird in diesen Räumen praktisch nur über die Vorlauftemperatur geregelt. In einem rechnerisch ausgelegten und fachgerecht gebauter Heizung / Haus funktioniert das gut. Aber ist bei Dir alles gerechnet und fachgerecht gebaut?


    Der schwimmende Estrich im OG ist zum einfräsen eigentlich zu dünn und hat bereist die Hälfte seines rechnerischen Lebens hinter sich. Ich würde daran nicht herumfräsen lassen, aber dazu gibt es hier im Forum auch andere Meinungen.


    In beiden Fällen würde die Estrichoberkante hinterher um 5 - 10 mm höher liegen als vorher.


    Und es wäre per Heizlastberechnung und Heizflächendimensionierung rechnerisch nachzuweisen, dass die FuBoHeizung tatsächlich in der Lage sein wird, die erforderliche Wärmemenge zu liefern - die Oberflächentemperatur einer FuBoHzg ist in D nämlich sinnvollerweise begrenzt - und damit auch die erreichbare Wärmeabgabe an den Raum. Bei einem Baujahr 1999 muss das nicht unbe4dingt ein Problem sein, aber Sicherheit schafft die rechnerische Überprüfung - vor dem Einbau.


    Einer Energieeffizienzklasse D entsprechen 100 bis unter 130 kWh/(m2a), die WSVO 95 hat aber eigentlich nur 100 kWh/(m2a) zugelassen. Egal weshalb, der Verbrauch ließe sich vermutlich mit überschaubarem Aufwand zusammen mit eh anstehenden Instandsetzungen und Modernisierungen (das Haus ist ja schon 27 Jahre alt) auf vielleicht 70 kWh/(m2a) bringen. Und dann würde vielleicht auch eine Anpassung des Heizungssystem an den verringerten Heizwärmebedarf möglich und eine FuBoHzg wäre völlig unproblematisch einzubauen.


    Womit wird denn bisher die Wärme erzeugt, Gas?

    Habe jetzt denn Obergeschoss und Keller hinzugefügt

    danke!


    Die in der Baugenehmigung mit LW bezeichneten grün schraffierten Wände (d = 11,5 cm, 10,0 cm oder 5,0 cm) sind mit hoher Wahrscheinlichkeit weder tragend noch aussteifend. Bei genau der fraglichen Wand im EG bin ich mir da aber nicht so sicher, weil a) gerade nicht "LW" dran steht und sie b) auf einer 24er Wand im UG aufsteht.


    Mein erneutes Fazit:

    An der Befragung eines Statikers aus der Umgebung (Deines Hauses) führt sowieso kein Weg vorbei, weil niemand im Forum weiß, ob das Haus tatsächlich so gebaut wurde, wie gezeichnet - siehe hier.)

    noch ausdrücklicher Verweis auf die Punkte 5. - 7. des verlinkten Posts.

    Angegeben werden 9 m2, aufgeteilt auf zwei Ebenen, macht 4,5 m2 pro Ebene, davon gehen oben noch einmal mind. ca. 0,25 m2 ab, also unten knappe 5 m2, oben gute 4 m2. Fairerweise müsste man unten aber auch noch den Querschnitt der Leiter abziehen, so dass unten vermutlich auch nur gute 4 m2 übrig bleiben. Nach WoFlV wäre aber aber effektiv nur die Fläche im EG anzurechnen, weil die obere deutlich unter 2,0 m Höhe liegt, bestenfalls also hälftig. Kurz: Statt der beworbenen 9 m2 sind es bei legaler Berechnung eher 4,5 - max. 7,0 m2.


    Ich verstehe auch nicht, wie man freistehende Kleinsthäuser aus Stahlbeton irgendwie als ökologisch verkaufen kann - noch dazu, wenn sich eine ähnliche Kubatur ganz wunderbar polygonal in Holz errichten ließe und damit vollständig regenerativ.

    Es wäre hilfreich, auch die Geschoss darunter und darüber sehen zu können - wenn dort Umbauten geplant sind auch danach.


    (An der Befragung eines Statikers aus der Umgebung führt sowieso kein Weg vorbei, weil niemand im Forum weiß, ob das Haus tatsächlich so gebaut wurde, wie gezeichnet - siehe hier.)

    Durch einen Zufall entdeckte ich beim Warten an einem Bahnhof in Mecklenburg diese



    auf den ersten Blick sehr speziellen Gebäude.


    Die Anlage blieb anscheinend unvollendet. Die Recherche zum Namen am Eingangstor



    führte zur Homepage eines e.V., dessen Vorsitzender ein Reisejournalist ist, aber nicht wirklich weiter. Eines der Häuser dort in Barth wird anscheinend als freistehendes „Hotelzimmer“ vermietet.


    Nach weiterer Recherche entdeckte ich schließlich, dass eine GmbH aus Sachsen-Anhalt unter den Namen Slube im Nordosten Deutschlands mehrere kleine „Hotels“ aus bis zu einem Dutzend solcher freistehenden „Türmchen“ betreibt - jeweils wassernah in Ausflugsgegenden.


    Als sommerliche Unterkunft am Wasser kann ich mir das - auch als Radreisender oder Wasserwanderer - sehr attraktiv vorstellen. Aus städtebaulicher, architektonischer, baukonstruktiver, energetischer und Nachhaltigkeits- Sicht habe ich aber viele Fragen.


    Was denkt das Forum über diese Gebäude als Ferienunterkunft und allgemein als Tiny-House?

    Wie Du selbst geschrieben hattest:

    … Tiefsstände werden normalerweise im Frühjahr erreicht …

    konkret im Februar (siehe mein Link), wenn der Niederschlag im Einzugsgebiet als Schnee und Eis liegen bleibt. Ab jetzt fällt der Pegel also im langjährigen Mittel bis Februar. Wir dürfen uns also mit hoher Wahrscheinlichkeit auf weitere Rekordtiefststände freuen!

    Für einen September ist der Pegel niedrig, aber Tiefsstände werden normalerweise im Frühjahr erreicht, und die liegen noch deutlich niedriger. Dieses Jahr war der See anscheinend im Frühjahr gut gefüllt im Vergleich zu früheren Jahren. Ob der bisherige "Rekord" (Niedrigwasser im Februar 1858) gebrochen wird das wissen wir in ein paar Monaten.

    Seit Juni liegt der Pegelstand unter den jemals gemessenen niedrigsten Werten und schreibt so täglich neue Minimalwerte. So niedrig wie jetzt war der Seespiegel des Bodensees zu dieser Jahreszeit noch nie. Aktuell liegt der Pegel bei 2,48 Meter und damit 1,05 Meter unter dem langjährigen Mittelwert (Stand: 7.10.). Damit ist der Wasserstand noch vor Beginn des Winters bereits niedriger als im Februar, wo der See normalerweise seinen natürlichen niedrigsten Stand erreicht. Mit dem dann folgenden Schmelzwasser steigt der Pegel zum Sommer hin eigentlich wieder an. In diesem Jahr kam eher wenig Schmelzwasser.

    Das kann nächstes Jahr schon wieder ganz anders aussehen.

    Aller Wahrscheinlichkeit nach würde es dies aber nur, wenn es im Einzugsgebiet des Bodensees in den nächsten 4 Monaten mehrfach massive Niederschlagsüberschüsse gäbe, also wirklich wiederholt zusätzliche mehrtägige Dauerregen und vor allem ab Dezember dann wiederholt tagelange dichte Schneefälle - über Wochen, eher Monate hinweg.


    Dazu, wie stark die Niederschläge sein müssten, mag niemand sich festgelegen, weil die Einflussfaktoren vielfältig und komplex sind. Aber es dürfte um hungerte von Litern /m2 gehen, also einen großen Anteil der Jahresniederschlagsmenge - wohlgemerkt zusätzlich zum langjährigen Jahresmittel!

    Regen ist durch und jetzt wieder schön. Aber immer noch nicht genug um den See wieder aufzufüllen. Pegel sinkt weiter. Mancherorts inzwischen unterhalb der Pegelmessung.

    Du hattest doch im Sommer noch geschrieben:

    Wasser müssen wir nicht einschränken. Trotz Niedrigpegel würde der menschliche Wasserverbrauch im See kaum bemerkbar sein. Aber man muss a besserl mehr laufen um ins Wasser zu kommen. Es ist aber noch genug drin um zu baden und Wassersport betreiben zu können.

    Also doch mehr als eine vorübergehende Lappalie?

    Wie muss man sich das vorstellen, ist das sowas wie Schotterrasen auf dem Dach? Oder wird die WP-Stellflaeche beschottert statt begruent?

    Nach meinem Verständnis der FLL-Richtlinien für Gründächer sind auf diesen unter und um aufgehenden Bauteilen 50 cm breite bewuchsfreie Kiesstreifen vorzusehen.

    Du (oder die KI?) schreiben von Kaeltemittelleitungen. Fliesst da wirklich ein Kaeltemittel oder ist das eine Monobloc-Waermepumpe, mit Wasser als Medium der Zirkulation zum Innengeraet?

    Das fragte ich mich auch schon!

    3) Strömungsgeräusche der Zirkuleitung. Manche störts nicht - mich schon.

    Strömungsgeräusche sind immer die Folge fehlender oder fehlerhafter Planung, sie sollten nicht sein!

    Da ich das so wollte und für mich die Installation auf dem Garagendach wichtig ist, suche ich derzeit mit meinem Heizungsbauer eine Lösung für die Umsetzung.

    Die baurechtlichen Aspekte scheinen ja schon geklärt zu sein.


    In der Summe geht es hier jetzt nur noch darum, hier mind. 5 Gewerke unter einen Hut zu bekommen:

    • Heizungsbau
    • Estrich
    • Putz / Wärmedämmsysteme
    • Dachabdichtung
    • Dachbegrünung

    Dich richtig verstanden zu haben, bin ich mir nicht zu 100 % sicher, aber planen sollte da deswegen eher eine Architektin oder ein Bauingenieur, notfalls die Dachdeckermeisterin, aber gewiss nicht der Heizungsbauer (auch nicht zusammen mit dem Estrichbauer), denn sonst wird das nichts!

    Wie Dick muss denn solch eine Leitung gedämmt sein? Im Außenbereich wird von 200% ausgegangen. Wie viel ist das im Innenbereich?

    Weiß ich nicht, das macht der TGA-Fachplaner zusammen mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz "GModG". Aus der Erinnerung des GEG würde ich vermuten, dass es um die Größenordnung von 1 DN geht, also die Hälfte Deiner 200 %. Aus einem Heizungsrohr mit einem (innen-) Nenndurchmesser von 20 mm werden so 20 mm + 2 mm + 20 mm + 2 mm + 20 mm = 64 mm Außendurchmesser. Im Fußbodenaufbau zwischen Wohnräumen gelten aber Sonderregeln (6 mm + 2 mm + 20 mm + 2 mm + 6 mm = 36 mm (?)). Profis vor!

    "DIN 4108 5.19 Wärmedämmung aus Polyurethan - und Polyisocyanurat -Hartschaum nach DIN EN 14318-1 NW 0,021".

    Hüstel - das ist luxuriöse gut und dünn und deshalb ganz besonders teuer. Das geht erheblich günstiger!

    Die Leitungen sollen auf der Betondecke mittels Band befestigt werden und dann in der Dämmung berücksichtigt werden (ausgeschnitten). Um dann lücken zuschließen, würde ich natürlich eine Schüttung einsetzen.

    Nein, so geht das nicht!

    Dass Leitungen aller Art in den Dämmschichten des Estrichs nichts zu suchen haben, sondern in eine darunter liegende (gebundene) Schüttung gehören, ist Dir klar?

    Inhaltlich stellen sich da einige Fragen:

    • Ist die Aufstellung auf dem Garagendach baurechtlich genehmigungsfähig?
    • Trägt das Garagendach die zusätzliche Last aus Außeneinheit + Sockel + Windlast + Wartungspersonal?
    • Wie wird das Wartungspersonal auf dem Dach vor Absturz geschützt?

    Du bist schon sehr viel weiter bei den Details, solltest aber erstmal das Grundsätzliche klären. Weiter zu den Details:

    • Passen die wasserdampfdicht gedämmten Leitungen innen wirklich in den Bodenaufbau?
    • Ist sichergestellt, dass die Zuleitungstrasse kreuzungsfrei bis zum Verteiler kommt? (Bei Innenverlegung des Steigestranges in der Gebäudemitte ist das eher unkritisch.)
    • Dass Leitungen aller Art in den Dämmschichten des Estrichs nichts zu suchen haben, sondern in eine darunter liegende (gebundene) Schüttung gehören, ist Dir klar?
    • Ich würde immer dann, wenn es vermeidbar ist, darauf verzichten, Dachflächen zu durchstoßen, weil ein sehr kritischer Punkt wegfällt.
    Off-Topic:

    auf meinem Smartphone und Tablet sind die Textteile in größerem Schriftgrad und die mehrstufige Hierarchie nur schwer lesbar:



    Das sieht auf dem großen Desktop-Display vielleicht cool oder vermeintlich professionell aus, auf dem Mobilgerät ist es einfach nur schwer zu lesen und führt zu vielem Scrollen. Die meisten Menschen lesen das Forum auf dem Mobilgerät, dürften das also nicht so toll finden.

    Off-Topic:

    Die Lehrbuch-Lösung bzgl DIN wird hier regelmäßig zitiert. Damit ist man natülich immer auf der sicheren Seite.


    Ich befasse mich in meinem Beruf mit der Interpretation von technischen Regeln. Aber völlig andere Branche und Materialien. Daher weiß ich auch, dass es neben "korrekt" und "murks" auch ein "gut genug/vertretbar" gibt. Und genau das will ich hier erfragen.

    Das sieht die deutsche Rechtsprechung deutlich anders:


    Als "Verbraucher" hast Du einen Anspruch auf die Einhaltung der "anerkannten Regeln der Technik" durch von Dir beauftragte ausführende Firmen, gleichermaßen in der Planung wie in der Ausführung. Diese Ausführungsart in mittlerer Art und Güte kannst Du jederzeit bei Planenden und Ausführenden einklagen. Auftragnehmer aller Art dürfen nur dann von den a.R.d.T. abweichen, wenn sie die Auftraggeber über die damit verbundenen Risiken und deren mögliche Folgen nachweisbar umfassend informiert und die AG danach explizit erklärt haben, diese Risiken auf sich nehmen zu wollen. (Das passiert in der Praxis praktisch nie. Ich selbst habe es in rd. 30 Jahren Berufspraxis exakt 2 x erlebt, in einem der beiden Fälle hatte ich den AG selbst davon überzeugt, dies zu tun.)


    Diese Forum legt zum Thema Eigenleistung (engl. "do-it-yourself" / "DIY") in Punkt 9.1. seiner Nutzungsbedingungen folgendes fest:

    § 9.1 ... Do_It_Yourself_Anfragen

    ...

    Anfragen zu Do-It-Yourself – DIY – Vorhaben werden im Forum nicht unterstützt und können - ebenso wie auch Antworten darauf ohne vorherige Ankündigung gelöscht werden, insbesondere, wenn aus diesen Vorhaben gefährdende Situationen für Leib und Leben oder erhebliche Sachwerte resultieren können. Eine Verpflichtung zur Löschung besteht seitens des Anbieters indes nicht. Eine Beratung zu Do-It-Yourself-Anfragen kann im Einzelfall erfolgen, wenn dem Nutzer angeraten wird, grundsätzlich Planer, Fachplaner und oder Fachunternehmen einzuschalten.

    Auf letzteres habe ich als Mod hier verzichtet, weil es hier nicht nicht um "gefährdende Situationen für Leib und Leben" geht, sondern "nur" um "erhebliche Sachwerte". Ja, nach aktuell geltender Rechtssprechung geht es bei Bauleistungen in D ab mittlerem Umfang (1.000 € oder so) immer um "erhebliche Sachwerte". Und in deren Zusammenhang haften Planende in vollem Umfang selbst dann, wenn sie ihre guten Ratschläge erklärtermaßen unentgeltlich und ohne besondere vertragliche Vereinbarung geben - wie bspw. hier im Forum.


    Deshalb gibt es unter den Expertinnen und Experten dieses Forums den Konsens, nur im Sinne der a.R.d.T. zu beraten und dem wird weitgehend gefolgt. Dies ist diesem bezüglich der Expertise (haftende Profis) besonderen Forum geschuldet und mag in Foren mit ausschließlich oder weitgehend nicht haftenden Laien anders aussehen, hier aber ist das erklärtermaßen so.


    Dazu dürfte auch beitragen, dass viele Experten hier wirtschaftlich selbstständig bzw. (als Berater) freiberuflich tätig sind und damit Haftung für sie ein Alltagthema ist, mit dem sie eher vorsichtig, jedenfalls bewußt, umgehen - auch wenn sie eine Berufshaftpflicht haben.


    Um noch einmal kurz zur eigentlichen Sache zu kommen:


    Aufgrund der bescheidenen / fehlenden Planung der Estrichfelder und deren in jedem Fall bescheidener Ausführung fallen mir nur genau drei fachgerechte Lösungen ein:

    1. Rück- und Neubau des Estrichs
    2. beide Estrichplatten fest miteinander verbinden (Harz + Klammern, ja, das scheint heute fachlich akzeptabel zu sein, auch bei Heizestrichen. Es wird jedenfalls von fachkundigen Bodenlegern regelmäßig so gemacht und hier geht es um eine zusammenhängende Fläche von gerade einmal 32 m2!)
    3. im Belag eine Bewegungsfuge ausbilden

    Die erste Option hatte ich Dir in meinem ersten Posr bewußt nicht vorgeschlagen.


    Die schwimmende Verlegung von Holz auf einer FBH ist übrigens energetisch immer ziemlich fragwürdig, jedenfalls bei bedarfsgerecht geplanten relativ effizienten modernen Fussbodenheizungen.

    Die "anerkannten Regeln der Technik" sagen ganz eindeutig (Auswahl):

    • DIN 18353 (Estrich) 3.1.5: Bewegungsfugen des Bauwerks müssen an gleicher Stelle mit gleicher Bewegungsmöglichkeit übernommen werden. (Mir ist klar, dass es sich hier nicht um eine Bauwerksfuge handelt, aber für den Untergrund eines starren Bodenbelags gilt das rein logisch sinngemäß.)
    • DIN 18332 (Naturwerkstein) 3.4.1: Bewegungsfugen des Bauwerks müssen an gleicher Stelle mit gleicher Bewegungsmöglichkeit übernommen werden.
    • Die Parkett-DIN habe ich grad nicht zur Hand, aber da steht das auch genau so drin.

    Ich habe bei Naturstein Fugen auch schon einmal nachträglich mit einer Schleppplatte verschoben, aber das ist unnötiger Aufriss, wenn man es gleich ansprechend planen kann.


    Manchmal lässt sich die Fuge auch noch nachträglich klammern und verharzen - ich würde das resultierende Risiko aber nicht eingehen wollen.

    Bei uns würden vor ungefähr eine Woche die Fenster eingebaut


    Zeigt eines der beiden Bilder aus Sicht der Fenstereinbaufirma einen fertigen Einbauzustand?


    Die Beschreibung des Sachverhaltes und ihre Form,

    … es sind 3 Fach verglaste Fenster und sie wurden komplett bündig mit der außenwand gesetzt weil vielleicht aber noch nicht sicher später mal eine Dämmung drauf kommt das kommt aber auf kostengründen darauf an jetzt haben wir ein Problem und zwar war extra ein Schreiner da um das einzubauen aber er hat die Fenster nur mit bauschaum an den Seiten das Fensters und eine mauerwerk eingeschäumt …

    lassen befürchten, dass keine klare und eindeutige Vereinbarung über die vom Schreiner zu erbringende Leistung getroffen und dokumentiert wurde.


    Deshalb lässt sich auf diesem Stand auch (noch?) nicht erkennen, ob der Schreiner den Auftraggeber möglicherweise auf die aus seinem offensichtlichen Abweichen von der „anerkannten Regeln der Technik“ resultierenden Risiken für den AG hingewiesen hat und dieser die Risiken akzeptiert hat - möglicherweise ohne diese dabei schon vollständig verstanden zu haben. Auch ob die Leistung aus Sicht des Schreiners schon vollständig erbracht worden sein soll, ist mir noch nicht klar. Liegt eine schriftliche Beauftragung vor? Und wenn ja, was genau steht drin?


    Handelt es sich wirklich um einen Meisterbetrieb als Mitglied einer Handwerkskammer oder um einen reinen "Fenster(einbau)"-Betrieb ohne nachgewiesene handwerkliche Qualifikation, vielleicht gar als "UG (haftungsbeschränkt)"?


    Off-Topic:

    (den text ohne Punkt und komma Oder Umbrüche und mit Willkürlicher groß- und kleinschreibung zu schreiben macht ihn sehr schwer verständlich aber vielleicht geht es ja nicht anders also nichts für Ungut ich will dann nix gesagt haben ich verstehe nur sehr langsam wenig es strengt einfach an das lesen zu müssen so daß man schnell die lust verliert zu antworten aber irgendwie geht es schon vielleicht)

    PAK hatten wir bisher vor allem als Abdichtung in alten Nassbereichen (auf und unter Estrichen) teils zusammen mit Asbestfasern. Die wurden abgeschliffen und danach nur der asbestfreie Rest entsorgt, was eine Menge Geld sparen kann, wobei das Schleifen natürlich auch Geld kostet. (Ich hasse diese Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Wir haben inzwischen kein Bestandsprojekt mehr ohne. Und immer sind die Neubaukosten denen einer Sanierung gegenüberzustellen - über 5, 20, 50 ... Jahre. Nein, das hat alles nichts mehr mit Architektur zu tun ...!)

    Die Teilungserklärung ist nach meinem Laienverständnis die privatrechtliche Vorbereitung einer eigentumsrechtlichen Aufteilung eines (Wohn-) gebäudes auf mehrere dann rechtlich unabhängige und damit eigentumsrechtlich eigenständige Einheiten separat veräußern und fortan separat bewirtschaften zu können. Damit eine WEG nach WEG begründet werden kann gehört aber auch noch der öffentlich-rechtliche Teil dazu:

    • eine Abgeschlossenheitsbescheinigung
    • die Anlage separater Grundbuchblätter

    Die Telungserklärung erscheint mir dabei als erster Schritt noch überschaubar, wobei die bei vernünftiger fachjuristischer Begleitung, Beurkundung etc. auch schon mal einen fünfstelligen Euro-Betrag kosten könnte. Die neue Abgeschlossenheitsbescheinigung und die grundbuchlichen Änderungen dürften sich auch deutlich im vierstelligen Eurobereich bewegen.


    Weshalb man sich sowas bei einem

    ... Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ...

    überhaupt antut, ist schon zu fragen, noch dazu, wenn sich alles in einer Hand befindet. Noch weiter aufzuteilen erscheint mir allenfalls bei vorliegender konkreter kurzfristiger Verkaufsabsicht potentiell sinnvoll und in sehr hochpreisigen Gegenden. In B kenne ich das nur von sehr großen freistehenden EFH auf großen Grundstücken im Südwesten der Stadt, also von dem, was man früher als "Villa" bezeichnete.


    Aber will man solch eine Konstellation einer WEG mit zwei Miteigentümern bei einem EFH wirklich? Und wer kauft sich da ein, wenn es nach Eigentumsanteilen eine absolute Mehrheit Dritter gibt?


    Für die Anerkennung einer eigenen Wohneinheit durch Fördergeber reichte in unseren Fällen bisher immer die Summe der folgenden Punkte aus:

    • Abgeschlossenheit der WE (eigene abschließbare Tür, die von außen ohne Querung anderer abgeschlossener Einheiten zum erreichen ist)
    • Ausstattung der WE mit
      • Aufenthaltsraum nach LBO,
      • Toilette
      • Platz für eine Kochgelegenheit

    in unseren Architektenpläne (Bauantrag) bzw. die erteilte Baugenehmigung oder ein ihr rechtlich gleichgestelltes Konstrukt.

    Man sollte auch die EVTL. A..s...p...estbelastung [KEIN Tippfehler]oder PAK-Belastung des Estrichs (und damit des Fräsguts) bedenken- Bei A..s..p..est wärs eh vorbei - Bearbeitungsverbot

    Asbestfasern und PAK sind mir bisher immer nur auf oder unter, nicht in Estrichen begegnet, aber das mag Zufall gewesen sein. Meine AG wollten bisher durchweg immer erkannte Schadstoffe loswerden - auch das mag Zufall gewesen sein.