Beiträge von Skeptiker

    Eine rote, runde Fensternische in einem markanten Gebäude irgendwo in Europa (vermute Deutschland).

    Kann man so gelten lassen, ist aber noch nicht mal die halbe Miete!


    Gesucht sind natürlich auch diesmal wieder der Name des Gebäudes, sein Standort und der Name des / der Entwurfsverfassers / in.

    Darf ich Fragen, welche KI genutzt wurde?

    Ich vermute, der Kollege arbeitet mit Gemini. Sicher kann ich es aber erst in ca. 4 Wochen erfragen, wenn unsere Urlaube beendet sind.


    (Der Kollege verlässt sich an allen Stellen, die eigene intellektuelle Leistungen oder Erfahrung benötigen, voll auf die KI. Vor ein paar Tagen wollte er eine Ausschreibung von mir überprüfen, indem er das vermeintlich zugrundeliegende Produktdatenblatt einlesen wollte. Er konnte mir nicht glauben, dass mein LV allein durch mich im Rahmen des StLB entstanden war und es keine "Vorlage" oder Herstellerzulieferung gab: "Aber wie hast Du das dann erstellen lassen?" "Ich habe es selbst erstellt!" "Aber Du musst doch eine Vorlage gehabt haben?" "Nein, ich habe die Informationen der Detailplanung mit der VOB/C in Einklang gebracht und mein eigenes Wissen abgerufen." "Aber Du kannst Dir das nicht alles selber überlegt haben, dafür braucht man doch eine Vorlage! - Und wenn davon jetzt irgendwas falsch ist - dass müssen wir doch bei einem der Hersteller abfragen, ob das alles richtig ist so!" "Ich denke, dass müssen wir als Planer selbst wissen und können - innerhalb des Büros jedenfalls!")

    Es gibt auch Roboter in Krankenhäusern die Routineaufgaben übernehmen, das spart Laufwege. Anstatt 8km muss die Pflegekraft dann halt nur 5km pro Dienst abspulen (zum Beispiel).

    Die Rohrpost und ähnliche Transportsysteme für kleine Gegenstände wurden schon ab 1850 in Großstädten wie London, Berlin (1865) und Wien (1875) stadtweit eingesetzt, in manchen Krankenhäusern und Laboren bis heute.


    Gerade die Ausgabe von Medikamenten, Messungen o.ä. im Gesundheitswesen stelle ich mir in der mechanisierten Umsetzung an / mit bettlägerigen Personen etwas schwierig vor, weil diese nur eingeschränkt reagieren können, sich selbst desinfizieren müssten etc.. Das funktioniert an anderem Ort sicherlich viel einfacher.


    Aber ehrlich gesagt, hat das erstmal noch nicht viel mit KI zu tun, sondern nur mit Mechanisierung und Automatisierung.


    KI wird - wie mir kürzlich ein Pathologe erklärte - bereits vielfach in der Auswertung bildbegebender Verfahren eingesetzt. Dass die Diagnosequalität dadurch wirklich so wie erhofft steigt, scheint noch nicht bewiesen zu sein, wobei Diagnosestellung durch Mustererkennung eine klassische KI-Anwendung ist und in der weiblichen Brustkrebs-Vorsorge wohl schon erfolgreich sein soll - schneller und zuverlässiger als Menschen.


    Generell scheint gerade die Analyse gleichartiger oder zumindest ähnlicher Daten auch in der Rechtssprechung in eng umrissenen Feldern sehr gut und zuverlässig zu funktionieren, wie im Amtsgericht Königswusterhausen bei Fließbandurteilen zu Fluggastrechten.


    Link 1

    Link 2 zur "KAI" (K önigs Wusterhausen A rtificial I ntelligence, no joke!)

    zu einem längeren Feature im DLF zu "KAI" habe ich leide keinen Link gefunden, wäre aber interessant


    Die oben genannten bewiesenen Stärken von KI lassen sich auch in der Architektur, in jedem Fall in der Bauplanung, einsetzen, ob im Entwurf, bin ich mir noch nicht sicher.


    Einige von einem Kollegen mit KI erstellte Gutachten und Ausschreibungen stellten sich bei näherer Betrachtung in mehrfacher Hinsicht als problematisch heraus:

    • dem ersten Anschein nach klar gegliedert - inhaltlich dann aber bei genauerer Betrachtung teils nebulös und unvollständig
    • allgemeine Aussagen sind schön formuliert inhaltlich zutreffend ( saibot2107 nennt es oben "Belletristik")
    • mit steigenden Anforderungen an Fachinhalte sinkt die Antwortgenauigkeit und es wird stark halluziniert - Fehlinterpretationen zu Abstandsflächen / Gebäudehöhen / ...
    • in der Einleitung erstellter LVs gemachte Versprechungen "nach VOB/B", "nach VOB/C" werden nicht (voll) umgesetzt, im Gegenteil: Diese werden in Teilen ignoriert, physikalische Paradoxien ausgeführt, Preise frei erfunden ... Arbeitsschritte folgen nicht logisch aufeinander
    • notwendige Arbeits(zwischen)schritte der Ausarbeitung (Rechenwege) werden nicht dokumentiert, so dass Berechnungen nicht nachvollzogen werden können
    • Einheitspreise sind halluziniert
    • Vergleiche halten nicht der kritischen Überprüfung der Quellen stand
    • KI "merkt nicht", wenn bei einer mehrstufigen Bearbeitung zwingend erforderliche Rahmenbedingungen nicht mehr eingehalten werden / verloren gehen (Verlust Bestandsschutz, Unterschreitung vorher nicht explizit genannter "selbstverständlicher" regulatorischer Rahmen, auf welche erfahrene Entwerfende / Planende von allein kommen)

    Der Einsatz von KI in der Planung / Ausschreibung ist bisher für mich also nur mit sehr kritischer Überprüfung jedes erstellten Dokuments verantwortbar.

    Unabhängig von der baukonstruktiven Frage:


    Ich kenne die bayerischen Regeln nicht, aber in Berlin und noch stärker in Brandenburg haben Anrainer an der Uferbefestigung natürlicher Gewässer überhaupt nichts zu suchen. Wenn dort etwas passiert, dann nur behördlich oder mit vorheriger expliziter behördlicher Erlaubnis, u.a. aus Gründen des Hochwasser- und Naturschutzes.

    Da melde ich Zweifel an. Ein Rollator hat Reifen mit 15 oder gar 20cm Durchmesser, der überfährt eine 3 mm Kante (wie beim TE) ohne dass man viel mehr Kraft aufwenden muss.

    Es geht hier nicht um einen Bordstein, sondern um einen Höhenversatz von 3 mm.

    Ja, besser geht immer, keine Frage, und 0 mm sind besser as 3 mm, auch das kann man nicht bestreiten Praktisch muss man aber mit der realen Welt klar kommen, und die ist nun mal nicht ideal. Wenn jemand mit einem Rollator draußen unterwegs ist, dann hat er noch mit ganz anderen Hindernissen zu kämpfen.


    Ich bleibe dabei, wegen der 3 mm hätte ich keine Bauchschmerzen. Ob man sich mit der Optik anfreunden kann, das steht auf einem anderen Blatt.

    Ralf, die zweifelsohne qualifizierte Fachempfehlung des ift-Rosenheim hast Du doch selbst gepostet:

    Ein paar Infos zur Schwelle vom IfT Rosenheim:


    https://www.ift-rosenheim.de/p…ngen-zur-barrierefreiheit

    Darin wurde der Überrollwiderstand unterschiedlich geformter und unterschiedlich hoher Schwellen gemessen:



    Dem Artikel sind folgende interessante Erkenntnisse zu entnehmen:

    • eine „Schwelle“ von nur 5 mm Höhe vergrößert den Überrollwiderstand eines Rollwagend ähnlich einem belasteten Rollators messbar um den Faktor 7,5 !
    • Mit Rollatoren werden gleiche hohe Schwellen als deutlich schwerer zu überwinden empfunden als mit Rollstühlen. (Vermutlich ist das so, weil bei Rollstühlen die höher belasteten hinteren Räder Größen von bspw. 28 Zoll haben und luftgefederten sind („Pneus“), nicht hartbereift wie die typischerweise viel kleineren Räder von Rollatoren.)
    • Von beiden Nutzendengruppen werden 20 mm hohe Schwellen bereits als „sehr schwer“ oder „unmöglich“ zu überwinden gewertet.

    Das deckt sich exakt mit meiner Beobachtung meines Vaters, der immer wieder bereits an nur wenige Millimeter hohen Hinternissen mit den Vorderrädern seines Rollators hängen bleibt und aus dessen Wohnung wir deshalb alle losen Teppiche verbannt haben, um Stürze darüber möglichst lange zu vermeiden.


    Was der TS mit seinen 3 Millimetern Höhenversatz macht, ist mir persönlich völlig egal, weil er in seinen eigenen 4 Wänden unterwegs ist und über die Verkehrssicherungspflicht dafür auch haftet. Ich halte sie aber für eine Stolperstelle und würde so planen, das es sie nicht gibt, wenn doch, dann aber mit einer breiten flachen Anrampung angleichen.

    Es geht mir nicht ums Stolpern, das wird nicht passieren.

    Das dachte ich selbst bei einer eigenen Planung im Bestand - bis ich mich bei der Abnahme rückwärts gehend mit Schmackes schmerzhaft auf den Hintern setzte. Zwei Stunden später zog sich der private Bauherr selbst eine Kopfplatzwunde am gegenüberliegenden Schrank zu - beim Gehen in Gefällerrichtung. Es war eine rampenartig geneigte Schwelle, die bei 10 cm Breite knappe 10 Millimeter Höhenunterschied vermitteln sollte (also ein Gefälle < 10 %!) - offensichtlich erfolglos. Seither baue ich sowas von vornherein nicht mehr. Blutstropfen auf der Bauherrenstirn sind einfach schlecht für's Geschäft!

    Wer ernsthaft über eine 3mm Schwelle stolpert, dem empfehle ich ein Geh- und Lauftraining. Und bitte nicht vor die Tür gehen, da draußen lauern extrem viele Stolperfallen.

    :wall:


    Das sieht die mit dem Arbeitsschutz beschäftigte Fachwelt der Arbeitsmedizin und des Unfallschutzes aber etwas anders: Versätze ab 4 mm sind ein Sturzauslöser und deshalb nach ASR A1.5 an Arbeitsstätten zu vermeiden, durch Rampen auszugleichen oder wenigstens deutlich sichtbar zu markieren. Okay, hier geht es nur um 3 mm Versatz, aber Spott ist auch da fehl am Platze: Nicht nur Menschen mit Wahrnehmungs-, Koordinations- oder Bewegungseinschränkungen stolpern über solche kleinen Kanten und verletzten sich dabei - gerne mit oft folgenreichen Prellungen, Platzwunden und Knochenbrüchen. Schön, wenn Dir das (noch) erspart bleibt! (Die Igno- / Arroganz und der Spottt der jungen, gesunden Starken ist oft schwer erträglich. Möge er ihnen im Alter von anderen zu Ohren kommen!)

    Naja...stimmt so nicht.


    Es gab eine zeitlang den Versuch mit Anrufen von "Microsoft" (vermutlich irgendwo aus Fernost, ich würde vermuten China). Da wurde man freundlicherweise von M angerufen um einem mitzuteilen, dass etwas Schlimmes mit deinem Rechner geschehen ist, man würde aber sofort helfen.

    Die blieben sehr beharrlich dabei helfen zurollen, auch dann wenn man erklärte von MS weder Betriebssystem noch Programme zu nutzen.

    Aktuell schafft es bei mir mind. eine Email mit "ELSTER" im Absender / Betreff pro Tag durch die Spam-Filter des Providers und des Mailprogramms. Oft ist die Betrugsabsicht anhand frei erfundener Behördennamen / Amtsbezeichnungen auf den ersten Blick zu erahnen, manchmal fällt man dann doch beinahe darauf herein, bspw. wenn eine leckere Steuerrückzahlung in Aussicht gestellt wird. Wenn diese dann aber für das Jahr 2025 erfolgen soll, für das man noch keine Erklärung abgegeben hat, sollte man aufmerksam werden, bevor man "die Kontoverbindung verifiziert".


    Beliebt sind momentan auch Schreiben von diversen Providern.

    Das Hauswasserwerk wurde mittels vierer Verankerungsschrauben lieblos im dünnen Betonboden (Estrich oder Zement - bin kein Fachmann) verankert. Dabei hat man wohl komplett durch den Boden gebohrt. Und wenn es stark regnet - wer kann’s sich denken - drückt da ein kleines Quell Wasser durch die ollen Löcher. Und da habe ich dann auch eine Pfütze - welche sich gern zum Rinnsal entwickelt.


    Das hat aber nix mit den Pfützen im anderen Kellerboden zu tun die es da so gibt….

    Naja, es dürfte Beides die selbe Ursache haben: Zeitweise aufstauendes Sickerwasser, also li3gt nach diesem Post bzw. der darin zitierten Norm Wassereinwirkungsklasse „WE-1“ vor (was rhetorische Fragen über die Möglichkeit einer vereinfachte Abdichtung überflüssig macht, da sie dem gegenüber nicht existieren). Ob es dafür sinnvolle Innenabdichtungen gibt, weiß ich nicht und mag ich jetzt auch nicht recherchieren.


    (Zement ist ein Bindemittel, welches mit Wasser versetzt, Sand und Kies zu einem Estrich oder Beton verbinden zu vermag.)

    saibot2107 :


    Hast Du Dir die 1905 neu eingeführten Profile



    ProfilbezeichnungHöhe (mm)Breite (mm)
    1313072
    1414076
    1515080


    einmal genauer angeschaut?


    13 (auch 14) könnte fast passen und wäre auch sehr leicht zu erklären, oder? Die aktuelle Lieferbarkeit von Ersatz und die mehrfache Zulassungsproblematik für deren Einbau sind damit natürlich noch nicht gelöst!

    Wenn ich jetzt das konkrete Beispiel dieses Threads nenne und mir vorstelle der gute Mann hätte eine Drainage mit Sammelschacht gebaut, welche …

    Dein Vorschlag war, um statt einer äußeren Abdichtung gegen drückendes Wasser nur eine Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser zu benötigen. Ein etwas eigenwilliger Vorschlag, wenn man bedenkt, dass die fragliche Feuchte laut dem Eingangspost punktuell durch die unabgedichtete durchlässige Bodenplatte kommt - von unten - und dass die Frage des TS lautete, ob eine raumseitige Beschichtung das Problem verringern könnte. Da die Erdarbeiten für die Nachrüstung einer Abdichtung für die ersten beiden Wassereinwirkungsklassen sich entsprechen, stellt sich die Frage nach einer zusätzlichen Drainage eigentlich schon per se und allein aus Kostengründen nicht, unter Berücksichtigung aller Randfaktoren (siehe oben) noch viel weniger.


    Sich dann später über die von anderen danach aufgezählten komplexen Anforderungen an die praktische Umsetzung des eigenen (fragwürdigen) Vorschlags lustig zu machen … na ja … Man könnte den Vorschlag auch einfach zurücknehmen.

    Die KI sagt, was auch ich spontan dachte: Amerikanische Stahlprofile wurden in nennenswertem Umfang in den westlichen Besatzungszonen und der jungen BRD erstmals im Jahrzehnt ab 1945 verbaut. Läßt sich das mit der Geschichte des Hauses irgendwie in Einklang bringen?

    Nur mal am Rande gefragt, soll die Decke samt Traeger spaeter sichtbar bleiben? Das waere zwar optisch toll.

    Aber beim Thema BS, Stahltraeger und Decke wird es lustig.

    Zwei klassische Lösungen bieten sich für diesen Fall hier an:

    1. intuminiszierender (Brandschutz-) Anstrich
    2. dauerhafte Brandlastfreiheit des Raumes unterhalb der Decke
    Off-Topic:

    Hätte ich den LETZTEN Satz sonst zitiert?

    Keine Ahnung! Man kann von einem 5-Gänge-Menü auch nur das Dessert oder den Käse und den Espresso genießen.


    Im Text geht es primär um

    … eine Art Überlauf/Versickerung …, falls die Drainage mal VIEL Wasser liefert.

    und die logische Unmöglichkeit eine solche hier (ohne Pumpe) sinnvoll anzuordnen. Deshalb die Nachfrage!

    Oder man schaltet eine Kammer davor mit Überlauf in den Sickerschacht …

    Das ist die geschilderte Zisterne mit Rigole, wobei letztere ja selbst unten offen sein und blöderweise, damit das Freigefälle funktioniert, im sich bereits anstauenden Wasser liegen muss.

    … und der Sickerschacht hat dann einen Überlauf in die Kanalisation.

    Welcher meines beschränkten Wissens regelmäßig unzulässig ist - in B kenne ich die jedenfalls als unzulässig, über lasse das Thema aber gerne den Kolleginnen von der Versickerungsplanung oder Entwässerungsprobleme.

    Wie ist das denn, wenn man das Dränwasser in eine Zisterne leitet, mit der man dann wiederum den Garten gießt?

    ja, das ist meines Wissens grundsätzlich zulässig, aber ich habe rein logisch Schwierigkeiten, mir das bildlich richtig funktionierend vorzustellen:


    Eine Drainage soll Sicker-, eher aber Grundwasser unter der Geländeoberfläche ableiten. Das kann die Drainageleitung nur in einen tiefergelegenen Hohlraum tun, in dem sich das Wasser dann sammelt, um wie hier angesprochen zur Gartenbewässerung genutzt werden zu können. Jetzt braucht aber eine Zisterne immer einen Überlauf, also ein Versickerungsvolumen, in das sie eintretendes Wasser unterhalb ihrer Vollfüllung überlaufend abgeben kann. Dieser Versickerungskörper muss nach unten offen sein („Rigole“). Außerdem muss er dem Gefälle der Wasserableitung folgend unterhalb der Drainleitung liegen. Da diese im Wasseranstau liegen muss, um zu wirken, liegt der Versickerungskörper also zwingend immer tiefer als die Drainleitung und ist damit bereits früher gefüllt als die Zisterne. Also würden damit de facto Zisterne und Rigole ihre vorgesehene Funktion tauschen und vor allem die Rigole zur zweiten Drainung werden. Man hätte als zwei mit einer zwischengeschalteten Zisterne gekoppelte kommunizierende Röhren gebaut - wenn ich alles richtig verstanden und beschrieben habe. Nur dass diese Rigole keinen Überlauf hat.


    Das hätte aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn und ist zumindest bei Starkregen wirkungslos und nur bei genau dem will man ja Sickerwasser eigentlich ableiten - Grundwasser natürlich immer. Aber für ständig nachlaufendes Wasser wäre die Konstellation ja aus den dargestellten Gründen sowieso ungeeignet.


    Davon abgesehen ist ein unterirdischer Sammelraum für die Entnahme von Wasser aus dem Boden ein „Brunnen“. Und für die Entnahme von Wasser aus Brunnen gilt in D spezielles Recht, mit dem ich mich nicht auskenne.

    Richtig, Ahnert und Kraus geben immer einen hervorragenden Systemeindruck, liefern aber leider keine Detailinformationen über einzelne Maße. Im konkreten Fall würde ich zuerst in den historischen Bautabellen, besonders Profiltabellen nachschauen. Das macht auch mein Haus- und Hofstatiker zuerst.


    Der Hinweis zur Volumenvergrößerung beim Rosten jucke mich auch schon in den Fingern. Im geschützt eingebauten Zustand ist der Faktor von 2,5 - 5,0 bezogen auf die Stärke des abschiefernden Rosts schon eine interessante Dimension, nach dem Rückbau des Mauerwerks aber vermutlich nicht mehr.


    Hier in B sind die Kappendecken zwischen alles mögliche gemauert, meistens allerdings schon zwischen IPN. Gut, das hilft hier anscheinend nicht weiter. An echte Peiner mag ich eigentlich nicht glauben, an IPE auch nicht, wenn vor dem ersten Weltkrieg umgebaut wurde. Welches war denn das nächste Stahlwerk? Und steht vielleicht etwas sachdienliches in den Bauantragsplänen?

    Gibts bei Euch sowas wie den Monumentendienst?

    Ich kenne den nur aus dem westlichen Niedersachsen. Es scheint eine dortige regionale Spezialität zu sein. Die kochen aber auch nur mit Wasser - will sagen besonders kenntnisreich waren die, die ich kennenlernen durfte, nicht. Die kannten regionale Bauarten und dabei typ. Schadensbilder sehr gut, waren aber bspw. in Statik und allg. Bauphysik nicht sonderlich fit.

    Ich könnte halt auch Gewindestangen nehmen.

    Soweit waren wir schon vor 10 Tagen in den Beiträgen # 16 und # 21!

    Dann musst Du aber das Loch größer machen, weil bei den 30 cm bekommst Du keine Bohrmaschine mit Bohrer rein um die Gewindestangen rein zu bohren.

    Auch an der Stelle waren wir schon:

    Grundsätzlich halte ich den Ansatz mit eingeklebten Gewindestäben für verfolgenswert. Dass man die Bohrmaschine dort nicht mit Schlag einsetzt, dürfte sich von selbst verstehen. Das wäre hier übrigens ein klarer Vorteil der Flex.

    Den Begriff "Peiner", der als allgemeines Synonym für alle Arten von Stahlträgern verwendet wird, kenne ich auch noch von meinem Baustellenpraktikum in Hamburg 1990.


    Im konkreten Fall wird es sich aber gerade nicht um "Peiner" im eigentlichen Sinne der ursprünglich patentierten oberflächenparallelen Flansche handeln. JoWest schreibt ja auch explizit, dass parallele Flansche gerade nicht gewünscht sind.


    Wir haben in ähnlichen Fällen auf aktuell neu lieferbare maßähnliche Standardprofile zurückgegriffen - nach statischen Erfordernissen natürlich. Das waren mehrfach IPN, die erfreulicherweise auch in passender Höhe lieferbar waren. Notfalls könnte man einen IPN auch auftrennen und den Steg durch Einschweissen eines Streifens erhöhen - oder verkürzen.


    Ansonsten fallen mir noch Händler für historische Bauelemente / Baustoffe als Bezugsquelle ein, aber die hiesigen verkaufen eher Fenster, Türen, Öfen, Dielen und Fliesen, keine Stahlprofile oder Balken - aber eine Nachfrage ist es wert.


    (Die echten typischen parallelflanschigen "Peiner" im eigentlichen Sinne wurden in den frühen Moderne wegen ihrer Knicksteifigkeit, vor allem aber wegen ihren "sauberen geometrischen" Ansicht gerne als freistehende Stütze eingesetzt, u.a. von großen Kollegen Hans Scharoun. Und die "Peiner" waren bei den Kollegen der Moderne für den sichtbaren Einsatz so beliebt, dass sie auch über große Distanzen eingekauft wurden, auch nach Süddeutschland und in die europäischen Nachbarländer!)

    Da die gezeigten Leitungen aus dem Boden kommen, vermute ich, dass das Haus keinen Keller hat?

    Wenn Ihr nicht auf einem arthesischen Brunnen sitzt, dürfte überhaupt kein Lastfall vorliegen.

    Ich muss mich in der Begrifflichkeit korrigieren:

    Wie ist das Haus gegen welchen Lastfall abgedichtet und welche Hauseinfürhung wurde genau verbaut?

    Die aktuelle DIN 18533 unterteilt in folgende Wassereinwirkungsklassen:


    W1-E – Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser
    W2-E – drückendes Wasser
    W3-E – nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken
    W4-E – Spritzwasser am Wandsockel sowie Kapillarwasser in und unter erdberührten Wänden


    Hier dürfte eine der Wassereinwirkungsklasse W1-E oder W2-E vorliegen, wahrscheinlich W1-E, aber eben doch eine, nicht keine!

    Hier mal ein Bild zum Anschluss:


    So sah es draußen aus:

    Ich kenne keine wasserdichte Hauseinführung, deren fachgerechte Ausführung auch nur annähernd so aussieht wie auf dem ersten Bild.


    Wie ist das Haus gegen welchen Lastfall abgedichtet und welche Hauseinfürhung wurde genau verbaut?


    Glasfaserleitungen haben in der Hauseinführung einen Außendurchmesser von ca. 10 mm. Es gibt für alle Abdichtungsarten Abdichtungsflansche, die über die Leitung gestülpt und angeklebt werden. Das funktioniert bei richtiger Ausführung so easy, dass ich an bestehenden dichten Hauseinführungen auf jegliche Experimente verzichten würde.