Roth Stückländereien sind nach der neuen Bewertung auch in der Landwirtschaft. Wer Grundbesitz statt Landwirtschaft erklärt, macht sich arm. Die Bewertungsunterschiede für die Flächen sind teilweise enorm, wir reden hier je nach Ertragsmesszahl vom Faktor 3 bis 6. Hinzu kommen die in fast allen Gemeinden niedrigeren Hebesätze für die Grundsteuer A. Also schau Dir mal genau an, was Du da erklärt hast
Der wichtigste Faktor, der die Veränderung in der Steuerbelastung hebelt, wird sein, wie stark sich der eigene Wert im Vergleich zu allen anderen Eigentümern, in der jeweiligen Gemeinde(!), verändert hat. Ich habe stellenweise auch Erklärungen, wo sich die Steuermesszahl halbiert hat. Wer im ländlichen Raum Sachsens in den letzten Jahren neu gebaut hat, der hat nicht selten eine niedrigere Steuermesszahl als vorher. Das bedeutet aber noch lange nichts. Denn das Problem ist doch folgendes: Aus Gemeindesicht gibt es einen Topf, der heißt Grundsteuereinnahmen. Wer wieviel einzahlt, ist der Gemeinde erstmal egal, Hauptsache der Topf wird insgesamt nicht kleiner. Die Neubewertung bedeutet nichts anderes, als dass die Anteile, wer wieviel in den Topf einzahlt, neu verteilt werden.
Folgendes fiktives Beispiel:
Gemeinde hat Grundsteuereinnahmen von 1.000 bei einem Messzahlvolumen von insgesamt 200 (= Hebesatz 500), das sich auf zwei Grundeigentümer, beide mit Steuermesszahl 100 aufteilt ( =jeder zahlt 500). Nach Abgabe der Steuererklärung steigt die Steuermesszahl von A um 20%, die von B um 80%. Neues Messzahlvolumen: 120 + 180 = 300. Wenn die Gemeinde weiterhin 1.000 EUR Einnahmen haben will, wird der Hebesatz auf 333 abgesenkt. Der A liegt mit seiner Veränderung unterhalb der Veränderung des gesamten Steuermesszahlvolumens und hat daher nun eine Steuerreduzierung (3,33*120 = 400) um 20%, der B liegt darüber und hat eine Steuererhöhung (3,33*180 = 600) um 20%.
Also hier bedeutet 20% Wertsteigerung = 20% weniger Grundsteuer und 80% Wertsteigerung = 20% mehr Grundsteuer. Man sieht, dass die Veränderung der Messzahl an sich noch keine Aussagekraft hat, sondern nur im Vergleich mit der Veränderung der Messzahlen der Nachbarn.
Einfache Faustformel: wenn die eigene Veränderung der Messzahl geringer ist als die Veränderung des Messzahlvolumens insgesamt in der Gemeinde, dann ist das gut. Liegt man darüber, ist es schlecht.