Beiträge von Der Bauamateur

    knapp 300k.
    "Bauerwartungsland" weil am Ortsrand.

    Irgendwo bei der Hälfte würde aus meiner Sicht n Schuh draus... So ist mir das viel zu viel.

    Oha, ich finde auch 150k schon viel. Ich würde da nicht viel mehr als 3-4 EUR/m² veranschlagen. Am Ende ist es nur Grünland und ein bisschen Wald.


    mal im Ernst ich bearbeite streuobwiesen gärten bauplätze Spielplätze und was sich so dazwischen ergibt 2,5 ha am stück ist da luxus. Da hat man einen angepassten fuhrpark kleiner schwader kleiner heuwender kleiner ladewagen kleiner alter aber effektiver schlepper, da brauchts keine vario für ne halbe million farmer eicher leopard.

    Wenn ich das gewerblich oder als Landwirt machen würde, würde ich mir auch einen kleinen Fuhrpark zulegen. Aber nicht für 2,2 ha Hobby-Land. Da wäre ein Einachser wahrscheinlich so das höchste der Gefühle.

    Wieviel würde es denn kosten? Grundsätzlich ist das etwa die Größe, die wir auch haben (2,6 ha), allerdings haben wir davon 1,6ha verpachtet und der Rest ist das Grundstück, auf dem auch das Haus steht. Die vollen 2,2 ha zu "bewirtschaften" halte ich für wenig spaßig, weil allein das Heu zusammenraufen nach der Mahd eine miese Arbeit ist. Und Schafe und Hühner sind halt mit 3 Wochen Sommerurlaub schwer unter einen Hut zu bringen...

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    Ich habe das Thema mal temporär geschlossen, bis sich die Moderation untereinander abgestimmt hat.


    Eine allgemeine Anmerkung:

    Wer sich hier in genozidalen Massenvernichtungsphantasien ergeht, aber auch wer andere zum Selbstmord auffordert, überschreitet einfach Grenzen des Anstands, von denen ich gedacht hätte, dass sie eigentlich selbstverständlich sind. Anscheinend geht hier so einigen Diskussionsteilnehmern jegliche Art von guter Kinderstube völlig ab, sobald politische Themen diskutiert werden und plötzlich ist jeder menschenfeindliche Mist recht. Wenn Ihr Euch und Eure Emotionen nicht im Griff habt, dann bleibt erstmal weg von der Tastatur, kauft Euch einen Sandsack oder macht Yoga. Aber diese Art, wie hier diskutiert wird, macht den Ton in diesem Forum kaputt, also reißt Euch alle mal ein bisschen am Riemen.

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    Nee sorry, das ist schon lange keine Marktwirtschaft mehr, wenn es reine Marktwirtschaft wäre, gäbe es keine Subventionen, keine Verbote und alles andere Eingreifen in den freien Markt. Dann gäbe es einen Wettbewerb um die effizientesten Formen der Energieerzeugung mit offenem Ausgang und ohne Dogmatismen der EUrokraten aus Brüssel. Evtl. gäbe es dann sogar 'saubere' Kernkraft, ist aber hier in Deutschland aktuell nicht gewollt,

    Der Energiemarkt hat mit "freier" oder "reiner" Marktwirtschaft nichts zu tun. So gut wie alle Effekte auf diesem Markt, egal wie man die bewertet, sind im Grunde Reaktionen auf staatliches Eingreifen.


    Zum Verständnis:

    "Reine" oder "freie" Marktwirtschaft ist ein theoretisches Konstrukt, ein Gedankenmodell, dass es in der Wirklichkeit nicht gibt. Es ist eine philosophische Abstraktion, in der man gewisse wenn/dann-Gedankenspiele zu Gleichgewichtspunkten unter Idealbedingungen und erheblich reduzierter Komplexität auch mathematisch durchspielen kann. Das ist der Stoff vielleicht der ersten 2-3 Vorlesungen im ersten Semester VWL. Tatsächlich fängt man sehr schnell an, sich mit den Abweichungen von den Idealbedingungen zu beschäftigen und woher die kommen und wie man diese zusätzliche Komplexität durch Annahmen wieder so weit reduziert, dass sie mathematisch greifbar werden. Und so lernt man auch, dass es eben Märkte gibt, die von Grund auf gewisse Vorbedingungen des "reinen" Markt-Modells nicht erfüllen können, weil es zum Beispiel natürliche Oligopol oder Monopolstrukturen auf Anbieter oder Nachfrageseite gibt. Oder weil wir es z.B. mit einer inelastischen Nachfrage zu tun haben.

    Eines der Paradebeispiele für einen Markt, der auf Grund seiner Strukturen nicht frei sein kann, ist der "klassische" Energiemarkt:

    1. Kraftwerke sind teuer - sehr, sehr teuer. Die Investitionskosten stellen einen so tiefen Burggraben um diesen Markt dar, dass neue Anbieter im Grunde keine Chance haben in diesen Markt einzutreten. Gleichzeitig haben die bestehenden Spieler auf Grund der enormen Investitionen auch ein hohes Interesse daran, den Eintritt neuer Marktteilnehmer zu verhindern. Das tut man z.B. durch einen ruinösen Preiswettkampf, der dazu führt, dass sich der Markt weiter auf wenige Anbieter konzentriert, die nach erfolgreicher Abwehr dann die Preise auf Monopolpreise (über dem natürlichen Gleichgewicht) anheben werden. Das Wissen um diese Mechanismen führt dazu, dass keiner ein neues Kraftwerk baut, der nicht bereits ein Kraftwerk hat. Und es bedeutet auch: es gibt auch bei den bestehenden Anbietern wenig Interesse daran, überhaupt neue Kraftwerke zu bauen. Absolute Priorität hat die Auslastung bestehender Anlagen, die am Besten schon abgeschrieben wird. Damit verdient man Geld. Neue Kraftwerke sind ein Risiko und könnten den Markt in einen ungewollten Preiskampf stürzen, wenn ein Anbieter plötzlich Überkapazitäten billig abgeben will um seine Kraftwerke auszulasten, davon hat keiner was. Lohnender sind Preisabsprachen untereinander.

    2. Energie-Nachfrage ist ab einem gewissen Punkt inelastisch: Bedeutet, dass Preissteigerungen zwar teilweise durch Rückgang der Nachfrage begegnet werden (durch Einsparung), aber nur bis zu einem gewissen Punkt. Wie auch Nahrungsmittel ist Strom eines der Güter, die nicht verzichtbar sind, d.h. die Nachfrage muss steigende Preise mitgehen und es wird eher die Nachfrage nach anderen, nicht lebensnotwendigen Dingen verdrängt oder die Nachfrager sind gezwungen ihre eigenen Güter (z.B. Arbeit) teurer anzubieten.

    3. Infrastruktur: Ich kann nicht einfach Energie weltweit importieren und exportieren und weiterverkaufen. Neben den Kraftwerken brauche ich als Anbieter auch Stromtrassen um die Energie zum Kunden zu bringen. In einem unreguliertem Markt, hat der Besitzer dieser Infrastruktur ein uneinnehmbares Monopol, da die Kosten ein komplettes Stromnetz zu replizieren selbst für bereits bestehende Anbieter völlig utopisch sind. Da bringt mir das neue Atomkraftwerk in Finnland auch nichts, wenn das Stromnetz in Wanne-Eickel einem Regionalversorger gehört, der gar kein Interesse daran hat, dass seine Kunden bei jemand anderes den Strom beziehen können. Oder wenn es gar keine Stromtrasse von Finnland nach Deutschland gibt.


    Daher ist der Energiemarkt ein Mark in dem der Staat regulierend eingreifen muss. Täte er es nicht, würden in kürzester Zeit Monopolstrukturen mit erheblichen Ineffizienzen bilden. Es ist also klar, dass z.B. aus Brüssel Vorgaben kommen müssen, damit der Strommarkt nicht in nationale und regionale Monopolmärkte zerfällt. Es ist klar, dass der Staat durch Subventionen neue Anbieter in den Markt hineinlässt. Es ist auch klar, dass der Staat Vorgaben macht, so dass Grundversorger (die mit den hohen Investitionen) nicht völlig verdrängt werden von "opportunisitischen" Kleinanbietern, die keinen Betrag zur Erhaltung von Versorgungsinfrastruktur leisten. Es ist auch klar, dass der Staat durch Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen, z.B. durch Enteignungsverfahren, überhaupt erst gewisse Bauten ermöglicht, die einen "freien" Markt durch Einzelpersonen einfach verhindert werden könnten (Trassenbau, Tagebaue, Stauseen etc.). Und wir haben noch gar nicht von den Kosten geredet, die der Staat durch seine Fürsorge und Vorsorgepflicht übernimmt, ökologische Kosten, Entsorgungskosten, Ressourcenverbrauch etc.


    Es stellt sich also die Frage nach einem freien Markt überhaupt nicht. Der Energiemarkt hat dafür keine Voraussetzungen. Er hat die natürliche Anlage in regionale Monopolmärkte zu zerfallen. Das bedeutet: es geht nicht um die Frage, ob staatliche Eingriffe überhaupt sinnvoll sind. Die Frage ist theoretisch und praktisch schon längst beantwortet. Die Frage ist nur, welche Eingriffe sinnvoll sind. Und dafür gibt es viele Parameter: ökonomische, ökologische, gesellschaftliche/politische und darum geht der ganze Streit.

    Falls Ihr Bäume pflanzen dürft...


    Pflanzt die Hecke, 1m hoch, wie vorgeschrieben, vielleicht auch nur 0,9m. Dahinter, etwas zurückgesetzt, vielleicht 0,5m pflanzt ihr Hainbuchen, vielleicht so alle 2 - 3 Meter, als Bäume, nicht als Hecke. Ihr schneidet die Bäumchen so, dass die Krone in etwa in 1,30 - 1,40m beginnt ca. 2m Höhe endet (also niedrige Krone). Ihr verseht die Bäumchen mit einem Holzspalier für die ersten Jahre, so dass Ihr die Krone mit Schnitt und Spalier so zieht, dass sie in die Breite entlang der Grenze und nicht in die Tiefe geht. Die Bäume bilden zwischen 1,5 -1,8m Höhe ein relativ dichtes "Band" entlang der Grenze, das optisch über der Hecke schwebt und nicht sehr tief hereinragt. Ein vorbei gehender Spaziergänger schaut auf Kopfhöhe damit immer in die Baumkronen und ihr habt etwas Sichtschutz. Man könnte sowas auch mit Obstgehölzen machen, aber die werden nicht so dicht wie Hainbuchen.


    Alternativ baut Ihr Euch eine kleine Pergola und vielleicht ein Gartenhäuschen an den strategischen Sichtachsen ins Grundstück und bepflanzt die mit wildem Wein o.ä.

    Könnte man hier aber nicht ketzerisch argumentieren, dass die Steuerberater in gewisser Weise eine "Mitschuld" haben, in denen es ihnen bei der Anwendung der verschiedenen Steuergesetze immer wieder gelingt, Auslegungen zu finden, die dem Gesetzgeber nicht eingefallen sind und die von ihm so auch nicht gewollt waren, so dass der Gesetzgeber sich gezwungen sieht, die Steuergesetze anzupassen, um die nicht gewollten Auslegungen zu vermeiden?

    Man könnte das tun, man würde aber falsch liegen. Steuerberater sind Interessenvertreter und zwar vertreten sie Steuerpflichtige gegenüber dem Fiskus. Die Finanzverwaltung ist nicht Teil der Legislative, sondern Teil der Exekutive. Was bedeutet das? Es heißt, dass auch die Verwaltung die Gesetze interpretiert und auslegt, z.B. in Verwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben), Richtlinien und Erlassen. Das bedeutet, dass die Interessenvertretung durch Steuerberater nötiger Bestandteil des rechtsstaatlichen Prozesses ist um Waffengleichheit herzustellen. Die Rolle des Gesetzgebers wäre es, seinen Willen so klar in Gesetze zu gießen, dass die Bandbreite der möglichen Interpretationen klein ist. Das Problem ist aber, dass der Wille des Gesetzgebers kein heterogenes Gebilde ist, sondern sich aus einer Vielzahl von Ideen, Interessen und Wünschen zusammensetzt.

    Was Du steuerrechtlich schreibst ist sicherlich alles richtig. Nur habe ich eventuell meinen Punkt nicht ausreichend ausgearbeitet.

    Nach meinem Verständnis hat die Steuerpolitik eines Staates immer auch eine lenkense Wirkung, siehe z.B. Sondersteuer auf Alkopops. Und wenn die aktuelle Besteuerung privat genutzter Dienstwagen in einigen Fällen dazu führen kann, dass zu gleichem Kosten größere PKW gefahren werden, als dies der Fall wäre, wenn das Auto rein privat finanziert wäre, siehe z.B. Zahlenbeispiel an meine Fall, dann setzt die Steuerpolitik hier hinsichtlich einer Verkehrswende falsche Anreize.

    Ich plädiere ja nicht dafür, dass Firmen Dienstwagen nicht mehr zur privaten Nutzung ausgeben dürfen sollen. Es müsste aber Anreize hin zu kleineren, sparsameren PKW geschaffen werden.

    Und was die steuerliche Priveligierung von Jobticket und Jobrad angeht: das ist doch genau so ein Anreiz hin zu einer Verkehrswende. Ist doch klar, dass darüber von den Kritiker der aktuellen Besteuerung von Dienstwagen nicht groß gesprochen wird.

    Steuern kommt von Steuern. Das ist korrekt. Und da sind wir beim Kern, denn es geht darum, was und wie der Gesetzgeber steuern will. Dazu wird die öffentliche Meinung mit Kampfbegriffen bedient, welche fernab der tatsächlichen Sachverhalte liegen und nur dazu dienen das eigene Lager mit Sprechblasen zu füttern. Und weil da im Wesentlichen Laien öffentlich debattieren, was ja auch okay ist, wird das auch nicht korrigiert. Und das nervt mich.


    Und das andere, was mich nervt, ist das ständige Steuern übers Steuersystem. Eigentlich sollte ein Steuersystem zuerst Einnahmen generieren, unter der Bedingung der Gleichheit der Besteuerung und unter Beachtung des Leistungsfähigkeitsprinzips. Staatliche Ziele wie Umweltschutz, äußere und innere Sicherheit, Schutz der Familie, gleiche Lebensverhältnisse etc. sollten dann mit Investitionen und Ausgaben aus den generierten Einnahmen erfolgen. Ich sollte mich nicht beklagen, denn ich lebe auch ein Stück weit davon, dass in Deutschland jeder Schnabel, der nur weit genug aufgerissen wird, mit irgendeinem steuerlichen Ausnahmetatbestand gestopft wird, was ich dann zu einem günstigen Gesamtpaket schnüren darf, weil kein Laie mehr durchschaut. Aber es ist doch manchmal frustierend zu sehen, was dabei herauskommt. Jedes Jahr (!!) gibt es mindestens ein Jahressteuergesetz in dem verschiedenste Steuergesetze angepasst werden. Jedes Jahr. Man stelle sich nur mal vor, wir würden jedes Jahr neue Schilder in der StVO einführen, alte Schilder streichen und einigen Schildern etwas andere Bedeutungen zuweisen.

    Bauamateur

    In meinen Beiträgen ist bzgl. Dienstwagen nicht eine steuerliche Priveligierung der Dienstwagen gemeint, sondern die Priviligierung der Dienstwagenfahrer gegenüber Autofahrern, die ihr Auto rein privat finanzieren müssen.

    Wie ich oben an meinem Beispiel versucht habe darzulegen, würde mich ein zu meinem Privatwagen vergleichbarer Dienstwagen nur ca. halb soviel kosten.

    Ich hätte also prinzipiell zwei Möglichkeiten:

    1. Ich bekommen einen vergleichbaren Dienstwagen und spare ordentlich Geld,
    2. Ich bekomme einen größeren/teureren Dienstwagen, der mich genausoviel kostet wie mein derzeitiges privatfinanziertes Auto und habe monatlich genauso viel Geld wie bisher, aber ein größeres Auto.

    Das verstehe ich im Zusammenhang mit Dienstwagen unter "Priviligierung".

    Auch nach der Lesart ist das Jobticket noch stärker privilegiert, wenn es nicht privat aus dem bereits versteuerten Einkommen bezahlt werden muss, sondern steuer- und sv-frei vom Arbeitgeber gezahlt wird. Dito Jobfahrrad.


    Interessanterweise redet aber niemand vom "Jobticket"-Privileg, nur weil der eine Arbeitgeber das Jobticket zahlt, der andere aber nicht.


    Das, was Du beschreibst, ist das "Privileg" das jemand anderes vom Arbeitgeber etwas bekommt, das Dein Arbeitgeber dir nicht gibt oder geben will, nämlich günstiger an ein Auto zu kommen als bisher. Wobei die Bewertung ob das ein Privileg ist, nur von der subjektiven Bewertung der Fahrzeugnutzung abhängt, also würdest du im Umfang von 1% BLNP pro Monat auf Gehalt verzichten; das hängt auch viel davon ab, wie intensiv deine Privatnutzung ausfällt oder wie hoch du den Gewinn an sozialem Status durch ein größeres Auto bewertest.

    Das ist aber nur die rein subjektive Ebene, da kann auch vom VW-Mitarbeiterprivileg sprechen, weil die bessere Konditionen beim Kauf eines VW Golf bekommen. Für die allgemeine, objektive Beschreibung wie das deutsche Steuerrecht Dienstwagen behandelt ist die Bezeichnung als privilegiert unzutreffend.

    Ich gehe mal davon aus, dass Dein Generationenübersprung auf Grund des früheren Todes von Ernas Mutter erfolgte und nicht wegen Enterbung des Kindes von Oma zu Gunsten der Enkel. Dann hat Erna erstmal einen Freibetrag von 400.000 EUR und zahlt damit 0,00 EUR Erbschaftsteuer. Natürlich, ist es so: wenn Sie ins Haus, in dem die Oma wohnte, selbst einzieht und dort 10 Jahre lebt, ist das Haus schon völlig steuerfrei und sie kann auch noch zusätzlich Omas Depot im Wert von 400.000 EUR erben ohne dafür Steuern zu zahlen.

    Wenn Omas Haus aber nun 800.000 EUR wert ist, und danach gewinnträchtig vermietet oder verkauft werden soll, dann finden sich auch da steuerfreie Lösungen, vielleicht eine Übertragung unter Zurückbehaltung des Nießbrauchs, vielleicht die Nutzung des 10-Jahres-Zeitraums für den Freibetrag (den man alle 10 Jahre auch bei Schenkungen hat). Naja, mein völlig eigennütziges (und wie ich meine dennoch valides) Credo ist: Lieber mal einen Steuerberater konsultieren statt Erbschaftsteuer zu zahlen und dann rumjammern.


    Übrigens: müssen mehr Erben verkaufen, dann kommen mehr Häuser auf dem Markt, das bedeutet sinkende Immobilienpreise und damit mehr Leute, die sich Eigentum leisten können. Immer das große Ganze im Blick behalten:)

    Also als Steuerberater muss ich mal was zum sog. "Dienstwagenprivileg" sagen, weil der Begriff meiner Ansicht nach eine profunde Unkenntnis vom deutschen Steuersystem signalisiert.


    Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten (und nur von denen rede ich im ersten Anlauf, obwohl die Systematik bei Selbstständigen ähnlich funktioniert) Transportmittel zur Verfügung stellen kann: Autos, Fahrräder, Tickets für den den ÖPNV, Flugtickets.

    Nun stellt sich die Frage bei der Besteuerung, warum tut er dies? Damit sie zur Arbeit kommen, damit sie Arbeit verrichten können oder damit sie diese privat nutzen können? Warum stellt sich aber diese Frage. Es ist liegt an der Systematik der Gewinnbesteuerung, dass ich grundsätzlich die Kosten, die für die Erzielung der Einkünfte habe, steuerlich geltend machen kann (manchmal verschoben, aber das ist hier nachrangig). Wenn ich also einen Mitarbeiter mit dem Flugzeug von München nach Hamburg schicke, damit er dort für 2 Stunden eine Powerpoint-Präsentation über nachhaltige Produktentwicklung hält und er dann wieder zurückfliegt, dann tut er das nicht aus Spaß, sondern um für mich Geld zu verdienen. Ich schreibe also eine Rechnung über 30.000 EUR Beratungskosten und ziehe die Flugkosten zu 100% ab. Logisch. Wenn ich den Mitarbeiter mit einem Mietwagen hochschicke, den er Abends wieder abgibt, sind auch diese Kosten 100% betrieblich. Was ist aber, wenn ich meinem Mitarbeiter zusätzlich zum Lohn einen Gutschein von einer Luxuswagenvermietung gebe, wo er jeden Monat für 500 EUR einen Ferrari leihen kann? Dann ist im Grunde auch klar, dass der Mitarbeiter diesen Gutschein nicht im betrieblichen Interesse erhält, sondern es ist Teil seines Lohnes. Lohn ist aber auch Betriebsausgabe und damit abziehbar. Was bringt also die Haarspalterei? Nun, der Unterschied liegt beim Empfänger: er muss diesen Gutschein als geldwerten Vorteil versteuern, denn er bekommt ihn nicht um die Arbeit zu machen sondern Entlohnung dafür, dass er sie macht. Es kommt also im Wesentlichen darauf an, warum jemand ein Transportmittel bekommt um zu bestimmen, ob der Empfänger etwas versteuern muss, wenn der Arbeitgeber ein Transportmittel zur Verfügung stellt. So weit so einfach. Was ist aber, wenn z.B. ein Ticket oder ein Auto privat und betrieblich genutzt werden dürfen und demnach nicht nur für die Verrichtung der Arbeit sondern auch einen Gegenwert für die Arbeit an sich darstellen? Nun, die Logik des Steuerrechts ist an der Stelle eigentlich recht einfach nachvollziehbar, nämlich fordert sie dass man eine geeignete Aufteilung finden muss, damit der Arbeitnehmer das versteuert, was er für seine Arbeitsleistung erhält und das nicht versteuert, was in seine Arbeitsleistung einfließt.


    So und jetzt kommen wir mal zu konkreten Fällen in dieser "grauen" Zone, wo sich betriebliche und private Belange vermischen und man eigentlich aufteilen müsste:

    1. Arbeitgeber bezahlt seinen Arbeitnehmern das ÖPNV-Ticket (sog. Jobticket): Kann ich das privat nutzen? Klares ja, es handelt sich um Monatskarten, mit dem neuen Deutschlandticket (das auch ich einigen Mitarbeitern spendiere) kann man auch prima in den Urlaub fahren, mit den alten Monatstickes im Verkehrsverbund konnte man an Wochenende Kinder mitnehmen etc. Also es gibt definitiv die Möglichkeit der Privatnutzung. Mit der richtigen Gestaltung (zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn) muss der Arbeitnehmer diese private Nutzung jedoch nicht versteuern und auch keine Sozialabgaben darauf abführen. Das Jobticket wird also entgegen der steuerlichen Systematik privilegiert (um einen Steuerungseffekt auszulösen).

    2. Arbeitgeber stellt seinen Arbeitnehmern ein Jobrad, gerne auch ein eBike (bitte kein Pedelec). Ähnlich wie beim ÖPNV-Ticket: die richtige Gestaltung ermöglicht es, dass der Arbeitnehmer für den privaten Vorteil keine Steuern und keine Sozialabgaben zahlen muss. Selbst wenn der Arbeitnehmer das Rad ausschließlich privat nutzt und zur Arbeit nur mit dem ebenfalls steuer- und sv-freien ÖPNV-Ticket kommt. Die Fahrradüberlassung wird also entgegen der steuerlichen Systematik privilegiert (um einen Steuerungseffekt auszulösen).

    3. Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ein Kfz, Motorrad oder Pedelec: Solange der Arbeitgeber die private Nutzung nicht ausdrücklich verbietet und dies auch durchsetzt, muss der private Nutzungsanteil durch den Arbeitnehmer versteuert werden und der Arbeitgeber muss für die Nutzungsüberlassung an den Arbeitnehmer Umsatzsteuer abführen. So wie es die Systematik des Steuerrechts auch vorsieht. Der Aufteilungsmaßstab sind entweder 1% des Bruttolistenneupreises pro Monat oder die tatsächlichen Kosten im Verhältnis der tatsächlichen Kilometerleistung privat - zu ermitteln mittels Fahrtenbuch.


    Jetzt kann man sich ärgern und behaupten, dass 12% des Bruttolistenneupreises pro Jahr viel zu wenig sind um den Nutzungsvorteil zu repräsentieren, auch wenn man sagen muss, dass es ein vergleichsweise einfacher Maßstab ist, der unter dem Stichwort Bürokratieabbau läuft.

    Was jedoch schlichtweg falsch ist, ist die Behauptung, dass das Auto im Steuerrecht "privilegiert" sei. Nein: privilegiert im Steuerrecht sind private Fahrrad und ÖPNV-Nutzung, die Kfz-Nutzung ist hingegen der normalen Steuersystematik unterworfen. Man kann den vereinfachten Aufteilungsmaßstab für falsch halten, aber eine Privilegierung gegenüber anderen Transportmitteln findet nicht im Steuerrecht, sondern in der konkreten Verkehrsinfrastruktur statt. Im Steuerrecht sind Fahrrad und ÖPNV bereits die privilegierten Verkehrsmittel.

    Also Hausbaum ist so eine Sache: wir haben eine Roßkastanie geerbt, die ist ca. 25m hoch und prägt natürlich den Hof. Es ist der Baum rechts in meinem Avatarbild. Blütenpracht - check, macht was her - check. Herbstfärbung ist nicht und Herbstlaub - gewaltige Mengen. Allerdings positiv zu vermerken - die Beschattung ist im Sommer großartig, das Mikroklima in unserem Hof ist durch diesen Baum wunderbar. Und sie blüht zeitgleich mit dem Flieder was ein großartiges Farbenspiel gibt.

    Also ich kann die Roßkastanie nur empfehlen. Wenn es aber schon einige in der Umgebung gibt, wird es schnell Probleme mit der Miniermotte geben, daher ggfs. auf die rotblühende Variante gehen, die soll da nicht so anfällig sein.


    Ansonsten würde ich auch versuchen, mich an die Klassiker zu halten, aber man kann ja die etwas ausgefallenen/seltenen Varianten der Klassiker wählen.

    Beispiel Buche: Es gibt eine wunderbare Mutation der Rotbuche, nämlich die Blutbuche, die mit ihrem fast purpurnen Blättern deutlich hervor sticht und ein tolles Bild abgibt.

    Beispiel Eiche: die heimischen Arten haben eine amerikanische Verwandte, die Roteiche. Deren Vorteil ist, dass sie eine schönes Herbstlaub hat und auch relativ schnell eine stattliche Höhe erreicht.

    Beispiel Linde: Neben den hier bekannten Arten gibt es auch noch weiter südlich heimische Art, die Silberlinde, die vergleichsweise gut mit Trockenheit zurecht kommt und mit der silbrig glänzenden Unterseite ihrer Blätter auch durchaus einen besonderen Akzent setzt.

    Zum Thema Filmmusik: ich möchte mal behaupten, dass Ennio Morricones Musik in manchen Filmen der ungesehene Hauptdarsteller war und überhaupt erst den Erfolg möglich gemacht hat. Ebenso ist die Frage, was erfolgreiche Musik ist, ich möchte mal das Beispiel Georg Telemann nennen. Zu seiner Zeit ein Superstar der barocken Musik, ein gigantisches Lebenswerk, in ganz Europa gehört und gefeiert. Und heute? Kurz nach seinem Tod ist sein Werk im Grunde diffamiert und vergessen worden, erst zögerlich tauchen überhaupt irgendwelche Stücke in den Repertoires von ihm auf. Seinen Freund Händel hingegen kennt heute fast jeder, seine Music for the royal fireworks ist berühmt und insofern erfolgreich, als dass sie über 200 Jahre später immer noch weltweit aufgeführt wird. In der Malerei ist es ja teilweise noch krasser, wessen Werk heute erfolgreich ist oder nicht.


    Man kann natürlich Kunst in erfolgreich oder nicht erfolgreich unterteilen; letztendlich ist aber die Frage was für die Kunst oder den Künstler "Erfolg" überhaupt bedeutet. Ich war letztes Jahr in Berlin und habe die Büste der Nofrete gesehen. Ein Stück Kunst, dass auch tausende Jahre später noch eine Resonanz bei den Menschen auslöst, die es sehen. Das ist für mich Erfolg in der Kunst, dass diese Resonanz sich unabhängig von Mode und Zeitgeist, besteht.

    Der Bauamateur gell, der Roomster ist ein super Konzept (gewesen): Innen groß, außen klein.

    Was wir da alles transportiert haben ! + 2 vollwertige Sitze. Zu fünft war er für lange Strecken etwas zu eng/unbequem, aber da sind wir eh meist mit der Bahn gefahren.

    Da wir nur 4 Menschen und ein Hund sind und die Hundebox ganz easy hinten rein passt, ist der wie gemacht für uns. Ganz ehrlich, in keinen Oktavia kriegst Du rein, was in den Roomster passt. Ich sehe das bei meiner Schwester; beim Skoda kannst du halt mal eben die Sitze rausnehmen und hinten zwei Kühlschränke aufrecht reinstellen. Und man darf nicht vergessen, dass der auch noch ziemlich günstig war. Mein Onkel ist lange Zeit den Yeti gefahren, was de facto ja die SUV Variante des Roomster war, mit größerer Dieselmaschine und Anhängekupplung hat er damit auch einen Pferdehänger bewegt.

    Mein Dienstwagen ist geleast, also nicht mein eigen. Leasingraten gehen natürlich voll in die steuerlich absetzbaren Kosten, Umsatzsteuer hole ich mir auch wieder. :) Ist ein Skoda Enyaq, also reines E-Auto. Dank 0,25%-Regelung zahle ich weniger Steuern für den Eigenverbrauch als für meinen alten Opel Corsa, der nach 12 Jahren den Dienst etwas zu oft versagte. Zuhause haben wir keine PV-Anlage, ist aber kein Problem ist bekomme per Lohnabrechnung eine steuerfreie Ladepauschale ausgezahlt :) . Ist unser täglich Fahrzeug für die kürzeren Strecken - Kindertransport, ins Büro, Einkaufen etc. In 2 Jahren läuft das Leasing aus, bin mir noch nicht ganz sicher, ob's wieder ein Enyaq wird, aber auf jeden Fall ein Stromer.

    Ebenfalls dienstlich genutzt wird mein eBike, das allerdings erworben und abgeschrieben wird. Keine private Versteuerung, da kein Pedelec. Für die schönen Tage im Jahr super, leider kann man damit keine zwei Schulkinder mit Ranzen, Instrumentenkoffer, Sportbeutel und Co. transportieren. Aber man radelt entspannt und kommt erfrischt statt verschwitzt ins Büro.


    Privat (also leider steuerlich ganz unwirksam) haben wir noch einen Verbrenner - einen Skoda Roomster, inzwischen 13 Jahre alt, bin ein absoluter Fan. Ist auf der Polo-Plattform gebaut, also kurz und wendig, aber durch das Sitzkonzept und das Hochdach ein absolutes Raumwunder, und trotzdem sparsam im Verbrauch. Günstiger als der Caddy und für die meisten Familien auch völlig ausreichend, eine Schande, dass der eingestellt wurde. Wie dem auch sei, das ist unser Zweitauto, wenn wir mal zwei Stück brauchen, oder wenn es mit Kindern und Hund weit in den Urlaub geht, z.B. Korsika oder Toskana. Wenn man an einem Tag 1.000 km Strecke runter reißen will, ist ein Verbrenner doch noch im Vorteil, weil die Ladeinfrastruktur nicht überall gleich toll ist und die Batterie (zumindest beim Enyaq) auf der Langstrecke bei jedem Ladevorgang länger braucht (Temperaturmanagement ist nicht optimal). Ansonsten ist das E-Fahrzeug in jeder Hinsicht überlegen, zumindest für meine Bedürfnisse.

    Sehr erhellend, danke!

    Würdest Du empfehlen, in solchen Fällen gegen den Bescheid des FA Widerspruch einzulegen? Der müsste dann ja über kurz oder lang begründet werden. Dafür wäre dem Freund dann auf jeden Fall der Gang zum eigenen Steuerberater anzuraten oder ist das schon ein Fach für Juristen?

    Einspruch und zum Steuerberater. Aus meiner Erfahrung ändern die Gutachterausschüsse aber eigentlich nie irgendwelche Werte. Gegen die Werte vom Gutachterausschuss gerichtlich vorzugehen ist... ich möchte nicht sagen aussichtslos, aber fast aussichtslos. Die Hoffnung ist, dass die Musterklagen zumindest dahingehend Erfolg haben werden, dass Gutachten zum Nachweis des niedrigeren Wertes zugelassen werden.

    Ich kam auf die eigenartige Frage, weil

    • unser Büronachbar die Anmeldung zur Grundsteuer für ein Grundstück in MV machte und ich bei der Gelegenheit merkte, dass es dort unterschiedliche Bewertungen u.a. für landwirtschaftlich genutzte, mit landwirtschaftlich genutzte Gebäuden bebaute ... Grundstücksteile und nicht landwirtschaftlich genutzte Grünflächen gibt, jedenfalls bei der Erfassung
    • ein Freund die oben beschriebene Zuordnung schilderte

    und ich mich fragte, wie beides zusammenpasst. Es kann natürlich sein, dass dies die Bundesländern unterschiedlich handhaben.

    Ich werde den Tipp an den Freund weitergeben. Klar, die müssen Auskunft geben, Danke!


    Meinen bisherigen Steuerberater hätte ich danach garnicht erst gefragt!

    1. Es gibt in der Grundsteuer einen enormen Unterschied zwischen Landwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen. Zwei völlig verschiedene Welten, die auch strikt getrennt werden müssen, teilweise bedeutet das zwei Erklärungen für ein Flurstück. Daher kann man aus der einen Welt keine Rückschlüsse auf die andere Welt ziehen, außer dass sie sich gegenseitig ausschließen.

    2. Unbebaute Grundstücke des Grundvermögens werden (im Bundesmodell) nach Bodenrichtwert gem. Gutachterausschuss bewertet. Einer der Kritikpunkte, an der sich auch die verfassungsrechtlichen Bedenken in der Literatur festmachen, sind genau diese Fälle, wo die Spezifika der Bewertungseinheit nicht durch die Bodenrichtwerte abgebildet werden, aber auch nicht, wie sonst bei Substanzbesteuerung üblich, ein niedrigerer Wert über Gutachten nachgewiesen werden kann.

    Beispiel: Mandant mit 4 ha Industriefläche, auf der seit ca. 200 Jahren produziert wurde, Lage im Innenstadtnahen Bereich einer kleineren sächsischen Stadt. Wert lt. Gutachterausschuss sind 75 EUR/m² für Bauland, defacto aber nie realisierbar auf Grund von starker Schwermetallkontaminierung; Die Gutachten aus den frühen 90er Jahren liegen vor, ist aber alles "egal" weil die Grundsteuer diese Bewertungskriterien nicht vorsieht.

    Habe ich das richtig das richtig verstanden: vor die 1m höhe Stützwand soll eine 2,4m hohe und 2,4 breite Wand (die damit 1,4m höher als die Stützwand ist)? Wenn ja, wirst Du m.E. um eine vernünftige Statik nicht herum kommen.

    Nur mal so als Laie gesprochen: Du hebelst mit einem 2,4m langen Hebel an der Bodenverankerung rum. Da können schon ordentliche Kräfte auftreten. Auf den Kopf soll Dir das Ding auch nicht fallen. Also würde ich mal die zwei Betriebe fragen, die das angeboten haben, wie die Standfestigkeit denn sicher gestellt wird. Die haben sich das ja auch sicherlich vor Ort schon angeschaut und können das dann auch fachgerecht ausführen.

    Also mal ein ganz pragmatischer Rat, so machen wir es gerade mit unserer Scheune, die saniert und auch einen durchgehenden Dachboden erhalten soll: Wir haben mit einen Zimmermannsmeister unseres Vertrauens einen Termin gemacht, der hat sich die Situation und unsere Ideen angeschaut. Und von dem wissen wir auch und das hat er auch sofort kommuniziert - wenn er einen Statiker für nötig erachtet, dann sagt er uns das und hat dazu auch einen Partner an der Hand. Z.B. beim Carport hat er das gemacht.

    Und so würde ich es da auch machen; für die Balkenverbindungen, den Einbau, den Abbund solltest Du Dir ohnehin Unterstützung von einem Profi holen. Für solche Arbeiten sind das im Zweifel Zimmermannsmeister. Und die können sich dann vor Ort die Situation genau anschauen und beurteilen ob noch zusätzlich ein Statiker herangezogen werden muss. Aus der Ferne kann das hier im Zweifel keiner verneinen, also geht man auf Nummer sicher und sagt: na klar - Statiker!


    Kleine Story am Rande: als der Meister durch unsere Scheune gestiegen ist, hat er an der einen Stelle auch ganz klar gesagt: hier haben die damals statische nicht sauber gearbeitet und Material gespart (ein Balken zu dünn, Sparren irgendwie nicht gut verbunden...) , das sollten wir, wenn es ohnehin angefasst wird, gleich beheben. An anderer Stelle wurde (wohl zu DDR-Zeiten, wegen Materialmangel) einfach ein Kehlbalken rausgesägt. Zusammengebrochen ist es nicht, aber die Reserven sind halt raus... Heißt also: nur weil ein Gebäude schon lange (bei uns bestimmt über 100 Jahre) so steht, heißt das nicht, dass die Statik super ist und damals (in der guten alten Zeit) nur die Vollprofis mit Handwerksehre gebaut haben. Sprich, es kann sehr lange halten bis der sprichwörtliche Krug einmal zu oft zum Brunnen gegangen ist.

    Die Nichte hat uns zugesichert, das wenn es soweit sein sollte dass das Haus zum Verkauf steht, wir als erstes Bescheid bekommen.

    Notariell eingetragenes Vorkaufsrecht? Ansonsten ist die Aussage nichts wert.

    Wenn der alte Herr irgendwann stirbt oder auszieht (und das kann auch mit 97 noch ein paar Jahre dauern), und wenn die Nichte dann tatsächlich die Alleinerbin und verkaufen darf (kennst Du das Testament?), und wenn Sie dann immer noch an Dich verkaufen will (hat sie vielleicht Angehörige/Kinder die dann selbst zugreifen wollen?) und wenn Deine Lebenssituation dann noch so ist, dass Du da überhaupt leben willst (in einem Jahr kann viel passieren, Jobverlust, Lottogewinn, Scheidung, neue Liebe in Kiel etc.), und wenn Eure Kaufpreisvorstellungen irgendwie zusammen passen, dann erst würde ich in die Details gehen und vor Kauf die Immobilie von einer sachverständigen Person auf diese Dinge hin begutachten lassen.

    echt? sowas habe ich auch früher von einem onkel in ostberlin gehört, der hintergrund war nicht aufzuklären. wurde bonzenplörre in braunen flaschen abgefüllt? würde passen ..

    Von Fensterstürzen habe ich keine Ahnung, aber ich dachte es sei Allgemeinwissen, dass Licht, bzw. UV-Licht das Bier "verdirbt" weil die Hopfenbitterstoffe umgewandelt werden. Da die braunen Flaschen ein besserer UV-Filter als grüne sind, hält sich das Bier darin länger. Böse Zungen sagen, dass dies in Norddeutschland nicht so relevant ist, weil die Sonne ohnehin so selten scheint.


    Ob Du mehr oder weniger zahlst, hängt davon ab, wie sich alle anderen Messbeträge in deiner Gemeinde verändern. Wenn alle sich verdreifachen und du "nur" verdoppelst, dann kann es gut sein, dass du weniger zahlst als vorher. Daher solltest Du vor allem mal mit Deinen Nachbarn reden, wie es bei denen denn so aussieht.

    Man kann (und sollte) als Bürger auch bei den Gemeinderäten mal anfragen, wie eigentlich die Strategie in punkto Grundsteuer aussehen soll und wann mit einer Anpassung der MB zu rechnen ist. Realistisch ist zwar erst 2024, aber wenn man dann erst im Herbst anfängt zu diskutieren, entsteht ein Zeitdruck unter dem der Gemeinderat eher dazu tendieren wird, die Vorschläge der Kämmerei durchzuwinken. Von daher rechtzeitig auf die Agenda setzen.


    Zuletzt: Das Flächenmodell in Bayern steht ja auch in verfassungsrechtlicher Kritik, von daher lohnt es sich ggfs. vorsichtshalber einen Mustereinspruch einzulegen um den Bescheid offen zu halten.

    Wenn Du Spaß am zerstörungsfreien Schlossknacken hast, würde ich eher einen Dietrich empfehlen als den Schlüssel abzufeilen. Warum? Durch die Schlüsselform schiebt der Schlüssel die Kernstifte in die richtige Position um die Tür zu entriegeln. Wenn der Schlüssel vorne zu kurz (weil abgefeilt) ist, könnte er im Schloss hin und her bzw. nach vorne rutschen und ggfs. die Stifte nicht mehr richtig schieben. Ein ständiges Gefummel um die millimetergenaue Position wäre das Resultat.

    Wenn es um die Funktion geht, dann haben die Vorredner schon alles gesagt.

    Jetzt geht mir ein Licht auf, woher viele v.a. jüngere Musiker/Bands ihre Songs haben! Genauso klingen die, und die Texte sind ähnlich! ;(


    Mich würde noch ein Rap-Text mit Selbstbeweihräucherung, "Bitches" und "Motherfucker" interessieren. Oder ist die KI dafür zu intelligent? Mit Musik musst Du die KI nicht belästigen, die steht vollständig in #75 (Riff 2).

    Die KI blockt alles ab, was "respektlos" klingt, aber gegen andere KI kann sie gut austeilen:

    und weil es mich natürlich brennend interessiert:


    und dann dachte ich mir, okay, kann man das noch etwas pushen (und damit soll es dann für heute auch gut sein):


    Mir gefällt besonders die Line: du bist nur ein kleines Wesen, das nach meinem Willen tanzt und stets im Verborgenen kotzt.