Grundsätzlich: an einer Auslotung der rechtlichen Möglichkeiten ist nichts verwerfliches. Wenn Ihr Euren Steuerberater fragt, wie Ihr Steuern sparen könnt, heißt das ja noch lange nicht, dass Ihr Steuern hinterziehen wollt. Daher mal ein bisschen den Moralinspiel senken! Die Erfahrungswerte hat halt ein Laie nicht, um einzuschätzen, was legitime Argumentation ist und was nicht geht.
Konkret:
Da es aber auch ein Abstellraum beinhaltet, ist meine Frage ob dann die anderen genehmigungsfreien Vorgaben für andere Gebäude ohne Aufhenthalt hinzu gerechnet werden können? Oder wie sich das verhält?
Achtung: meine Erfahrung bezieht sich auf sächsisches Recht.
Ich hatte ein ähnliches Thema mit unserem Carport: Durch den integrierten Schuppen waren wir etwas über 50m² und wir hätten jetzt noch mit Dachüberstand und ein bisschen Geschiebe irgendwie versuchen können etwas darunter zu kommen. Da das Gebäude als Ganzes betrachtet wird, wäre es egal gewesen, ob und wie darin der Platz für Schuppen und Garage aufgeteilt ist (so zumindest hier die Lage). Ich habe mich dagegen entschieden, irgendwie zu schieben oder so und zwar aus den folgenden Gründen:
1. Der Zimmermann hat ohnehin eine Statik verlangt (zu Recht!) auf deren Basis er baut, damit hatte ich die Kosten dafür schon bezahlt.
2. Da wir in Sachen Abstandsflächen keine Punktlandung machen mussten, weil Höhe und Abstand noch viel Spielraum ließen, habe ich es mir zugetraut, die Lage (ein einfaches Rechteck) mittels Millimeterpapier maßstabsgetreu per Hand auf die Lagekarte übertragen.
2. Es musste "nur" ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Das ist auch für Laien wie mich jetzt kein totales Hexenwerk. Es ist zwar etwas nervig, weil keinerlei digitaler Datenaustausch mit dem Amt möglich ist, und alles in dreifacher Ausführung in Papier eingereicht werden muss, und man telefoniert mit den Sachbearbeitern sicherlich etwas häufiger als ein erfahrener Architekt, aber am Ende hat man halt einen rechtlich vorgesehenen Prozess eingehalten und muss nicht auf irgendwelche Winkelzüge zurückfallen, wenn es mal Nachfragen gibt.
Ganz grundsätzlich ist es ja so, dass das genehmigungsfreie Verfahren eine Ausnahme von der Regel ist - und damit ist auch der behördliche Ermessensspielraum eher eng auszulegen, denn sonst würden die Ausnahmen ausufern. Daher würde ich bei Euren Dimensionen, nach meiner Laienmeinung, davon ausgehen, dass dies nicht genehmigungsfrei errichtet werden kann. Eine Statik braucht Ihr für so einen massiven Bau ohnehin, also würde ich an Deiner Stelle mal schauen, ob ihr nicht ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren hinkriegt.