Das Dach hat 5 auf 1 m. Auf der Entwässerung angewandten Seite steht 25-30mm Wasser, mittig auf Dach noch 15-20mm und am Ablauf 10mm. Das Dach hat also quasi ein negatives Gefälle.
Beiträge von harkonsen
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Ja also jetzt hab ich mehrfach den Punkt mit der maximalen Durchbiegung gelesen.
Das ist das Kriterium dass hier eine Attika Entwässerung meiner Meinung nach ausschließt.
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Ich glaube es geht um die Situation Flachdach ohne Gefälle.
Hab gerade gelesen:
ZitatDachflächen ohne Gefälle erfordern besondere Maßnahmen, z. B. die Anordnung der Abläufe an den Stellen maximaler Durchbiegung.
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Er meinte nur der Überlauf wäre so Standard aber wenn der Hauptablauf senkrecht baulich möglich sei wäre das nach DIN klar als Variante geboten.
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OK jetzt nochmal ne wichtige Ergänzung. Ich habe mit einem Sachverständigen vom Verband privater Bauherren gesprochen. Der meinte das überhaupt so eine waagerechte Entwässerung beim Flachdach nicht direkt nach DIN wäre und nur in Ausnahmefällen statt einer senkrechten Entwässerung eingebaut werden darf. Ist da was dran?
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Kurze Frage wäre es eine kleine Hilfe wie auf dem Bild gezeigt, Bautenschutzmatten zu verlegen?
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Okey erstmal Danke für die vielen Antworten, hat auf jeden Fall geholfen!
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Ich versuchs
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Also ja der Zimmermann hat die Abdichtung angebracht aber da hatte ich eigentlich keine Sorge, das schien mir schon fachkundig gemacht worden zu sein.
Also für die Überdachung gab es schon detaillierte Werkpläne, der Ablauf war aber nur durch seinen Standort grob definiert und sollte dann durch die Anforderung des Zimmermann definiert werden, ob DN50-60-70 und durch welches EPDM System der Zimmermann dann verwendet, also der Ablauf hat ja direkt die Folie am Rohr verschweißt und die Folie wird dann mit der Dachfolie verklebt.
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Danke Ralf, dass du dir die Zeit genommen hast für 4 neue Fragen und 0 Antworten
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Hallo zusammen,
wir haben eine Eingangsüberdachung aus Holz die noch beplankt und verputzt werden soll.
Auf dem Flachdach ohne Gefälle! wurde zur Abdichtung EPDM Folie verlegt.
Jetzt wurde der Ablauf so gesetzt, dass dauerhaft recht viel Wasser auf dem Dach steht.
Bis da mal was abläuft können sich rund 3 cm Wasser anstauen. Da Wasser verschwindet natürlich über die Zeit wenns nicht regnet, einige Tage stand es aber jeweils schon.
Der Zimmermann hat für das Dach Werkpläne von der Architektin bekommen, wie aber genau der Ablauf gesetzt wird war nicht definiert. Der Zimmermann meinte er konnte den Ablauf nicht anders setzen.
Das Dach bekiesen dürfen wir laut Statiker nicht.
Jetzt ist die Frage wie kritisch ist bei so einem Dach stehendes Wasser?
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Hallo zusammen,
Wir haben bei unseren Haus Baujahr 1970 bei starkem Regen teilweise etwas mit Feuchtigkeit im Sockelbereich im Keller zu kämpfen. Wir haben beim Haus keinen schützenden Dachüberstand.
Wir haben im Zuge von Sanierungsmaßnahmen bzw. Dämmmaßnahmen das Haus rundum für die Perimeterdämmung ca. 1-1,5 m rundherum ausgegraben und dort „neu abgedichtet“.
Dabei haben wir auch gesehen, dass das Haus zumindest damals etwas Bitumen auf den Kelleraussenwänden hatte. Wie es mit der Drainage genau aussieht wissen wir nicht, es ist aber vermutlich eine vorhanden.
Nichtsdestotrotz werden wir das Haus aus Kostengründen jetzt nicht mehr rundherum ausbuddeln können und alles ordentlich machen. Ich weiß, dass das die einzige ordentliche Lösung wäre, dafür reicht aber das Geld nicht mehr.
Was ich jetzt von ein paar Stellen gehört habe, ist das man zumindest soetwas wie ein unterirdisches Dach (underground roof oder below grade flashing) nachträglich relativ „einfach“ noch realisieren kann.
Wenn ich es richtig verstehe würde man da ca. einen Meter tief an die Aussendämmung z. B. ca. 1-2 m breite EPDM Folie rund ums Haus mit Gefälle verlegen, um das Wasser von der Aussenwand bzw. Sockel etwas wegzuleiten.
So eine Folie mit Verlegematerial bekommt man für ca. 1000 Euro. Da wären Schleierinjektionen im Keller deutlich kostspieliger.
Habt ihr von so einem unterirdischem Dach mal was gehört und macht soetwas überhaupt Sinn?
Vielen Dank für eure Hilfe! -
Vereinbart wurde nur mündlich, dass wir im wilden Verband bzw. Schiffsboden verlegen. Hat ja auch im ganzen Haus schön geklappt. Nur hier nicht,
Mir gehts jetzt hier nicht darum zum Parkettleger zu gehen und zu sagen "ich habs hier schriftlich, dass du falsch verlegt hast und wenn nicht .... dann..."
Ich will nur wissen ob es eigentlich klar ist, wenn das ganze Haus wild verlegt wird und in einem Raum dann mit "Muster" ob man dann üblicherweise im Recht (moralisch nicht rechtlich) ist Nachbesserungen zu fordern?
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Hallo zusammen,
wie der Titel schon sagt wurde bei uns jetzt schwimmender Parkett mit einem ungewolltem Muster bzw. in einer Linie verlegt.
Der Rest vom Haus ist super, nur hier in den Endzügen des Verlegens hat der Parkettleger gemeint, weil er anscheinend nicht mehr viele Dielen hatte und sich Sorgen um den Verschnitt gemacht hat, im Ankleidezimmer hier so die Dielen verlegt.
Ich verstehe, dass die Dielen mit Feder und Nut nicht unbegrenzt umgedreht und rumverteilt werden können. Aber da wir jetzt noch am Ende 3 Packungen Dielen übrig hatten, finde ich die Verlegung schon seltsam.
Kann man hier eine Korrektur einfordern, also hat man das Recht auf Nachbesserung bei solchen "Mustern"?
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Leinölfirnis, dachte das wäre so für mich als Laie da übliche Prozedere.
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Hallo zusammen,
kurze knappe Frage.
Wir haben im DG alte Holzbalken aus den 70ern. Die waren bisher zugebaut und jetzt sichtbar.
Ich habe diese mit einer Satinierbürste ordentlich sauber gemacht und die Maserung freigelegt.
Die Balken sehen jetzt ganz ok aus aber Öl sollte vermutlich schon noch dran.
Um sie gut zu ölen sollte ich sie vermutlich jetzt vorher abschleifen, aber dann geht ja auch wieder die schöne natürliche Struktur des Holzes flöten.
Die Frage jetzt, ist nach dem Bürsten das Schleifen vor dem Ölen zwingend notwendig?
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Was passiert wenn der Estrich auf die Styropor Dämmung läuft?
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Ich dachte wenn wir da die Noppenplatte raus machen und mehr Estrichdicke dort haben ist vielleicht der Schallschutz besser und der Bodenaufbau gleichmäßiger zum Rest des Raumes. Der Wechsel des Heizsystems ist damit in den Schlafräumen die Decken bzw Dachschrägen aktiv gekühlt werden können.
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Hallo zusammen,
wir haben im DG in manchen Räumen Fußbodenheizung und in anderen Räumen Deckenheizungen.
Jetzt wurden aus Versehen im Schlafzimmer (wo Deckenheizungen sind) Noppenplatten für die Fußbodenheizung verlegt. An diesen Stellen sollte nur noch teilweise neuer Estrich hinzugefügt werden aber keine FBH.
Jetzt sagt der Estrichbauer, wir lassen die Noppenplatten (unter den Noppenplatten sind jeweils noch grob ein cm Styropordämmplatten) einfach drin und füllen mit Estrich auf.
Schaden wir das natürlich nicht, aber wäre es an sich nicht trotzdem besser die Platten rauszuhauen und einfach voll und ganz Estrich reinzuschütten?
Vielen Dank für die Hilfe!
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Hallo zusammen,
wir renovieren gerade das gesamte Haus. Dabei bekommt das Haus rundum eine ordentlich Dämmung. Dabei bleibt der Keller nach Außen ungedämmt, nur die Kellerdecken werden gedämmt.
Der Keller ist weitestgehend unbeheizt.
Jetzt haben wir 2 Etage plus Keller, wobei das Treppenhaus beheizt wird. Zum Treppen haus führen in jeder Etage und Keller eine Tür.
Im Keller des Treppenhauses haben wir jetzt ein paar "Kältebrücken".
Die Wand 1 geht Richtung Erdreich und ist bis jetzt ungedämmt. Die Wand 2 geht Richtung Vorratsraum der kalt ist. Der Boden bleibt auch ungedämmt.
Die Wand die die Treppe hochführt geht im Keller Richtung kalten Waschraum im Keller, diese Wand kann aber wegen der Treppe nicht gedämmt werden (auch nicht von der anderen Seite).
Wir würden gerne Wand 1 und Wand 2 noch dämmen. Idealerweise mit minimaler Dicke (PU/PIR oder so). Sonst haben wir überall ums Haus Mineralwolle oder Holzfaser.
Was müssen wir da jetzt beachten, unser Energieberater meinte das wäre im zu kompliziert mit Tauwasser usw. und hat gemeint wir sollen einen Bauphysiker engagieren (wegen 2 Wänden?!).
Macht dämmen hier sinn und wenn ja wie?
Vielen Dank!!
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Das wäre ne Idee stimmt. Die Öffnungen sind nur im Durchgang zum bzw. im Badeingang, da haben wir gerade schon gerade so 80cm breiten Durchgang. Da wäre es mir um jeden cm schade wo ich noch vereng. Aber ja vermutlich wäre das ein Weg. Danke dir.
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Hallo zusammen,
wir renovieren gerade unser Bad. Jetzt wollen wir die Revisionsöffnungen der Kaminrohre erneuern.
Am schönsten wäre es wenn die Türen verputzt und flächenbündig sein könnten. Ich finde da jetzt aber nichts in unserem Format von 20x30 (stillgelegter Ofen früher, zukünftig vielleicht Zuluft für Kaminofen) und 15x30 cm (Abluft Kaminofen Wohnzimmer).
Hat da jemand Erfahrung wie man das sonst noch schön hinbekommt und kennt Systeme/Hersteller oder hat sonstige Ideen.
Vielen Dank!
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Hallo zusammen,
wir haben einen Gussasphaltestrich der über einen 40 m2 Raum ca. 5 mm Unterschied in den Bodenhöhen aufweist.In den Gussasphalt wird gefräst und Leitungen einer FBH gelegt.Jetzt will unsere Estrich Mensch darüber die Bodenhöhen ausgleichen. Spachteln wäre die dünnste Methode aber teuer. Er würde jetzt mit (Calcium Sulfat, da die Ausdehung wie beim Gussasphalt sein soll) Fliesestrich drauf gehen. Da wäre aber der Bodenaufbau insgesamt auch an den hohen Stellen ca. 15 mm. Meine Frage wie wichtig gibt es noch ein Material hier auszugleichen und wieso ist der Ausgleich hier eigentlich so wichtig?
Vielen Dank!
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Wir wollen in den Estrich 18 mm tief fräsen und 16mm Rohre für Fußbodenheizung rein legen. Darauf soll dann Parkett kommen. Von unten wäre die Kellerdecke gedämmt.
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Hallo zusammen,
wir haben im ganzen Haus Gussasphalt Estrich aus den 1970ern.
Wir haben vorsichtshalber eine Laboranalyse wegen PAKs machen lassen.
Parameter Messwert
Naphthalin mg/kg <0,05
Acenaphthyten mg/kg <0,05
Acenaphthen mg/kg <0.05
Fluoren mg/kg 0,077
Phenanthren mg/kg 0,24
Anthracen mg/kg 0,056
Fluoranthen mglkg 0,45
Pyren mg/kg 0.32
Benzo(a)anthracen mg/kg 0,16
Chrysen mg/kg 0,21
Benzo(b)6uoranthen mg/kg 0.17
Benzo(k)fluoranthen mg/kg 0,063
Benzo(apyren mg/kg 0.13
Dibenz(ah )anthracen mg/kg <0.05
Benzo(ghi)perylen mg/kg 0,15
Indeno(12.3-cd)pyren mg/kg 0,059
Summe PAK EPA mg/kg 2,1
Phenol- Index mg/l <0,01
So wie ich es verstehe sind die Werte in Ordnung, bzw. so wie es zu erwarten wäre bei den bekannten PAK Werten für Bitumen.
Es sollten laut Literatur ja zwischen 2,5 und 100 mg/kg PAKs in Bitumen sein bzw. rund 0,1 bis 7 mg/kg in Gussasphalt Estrich, wenn man jetzt mit 6-8 % Bitumenanteil im Gussasphalt Estrich rechnet.
Oder was denkt ihr, Boden raus?
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Hallo zusammen,
kurze knappe Frage. Renovieren gerade das Haus.
Ich will meine alten stillgelegten Kamin öffnen, die üblichen Schlüssel funktionieren aber nicht.
Auf dem Foto zu sehen, dass es ein viereckiger "Eingang" ist aber danach kommt nur eine "Metallplatte". Der Kaminfeger meinte am Telefon einfach mit nem Kreuzschlitz rein, aber das war sinnlos.
Wie bekomme ich das Schloss auf?
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Hallo zusammen,
ich brauche Hilfe beim planen meiner Terrassenüberdachung. Wir wollen unsere Terrasse überdachen.
Es gäbe 2 Varianten dies zu tun. Als kurze und als lange Variante die mit der Hauswand abschließt.
Ich will jetzt am besten gar nicht sagen welche Gründe für uns die eine oder andere Variante besser erscheinen lassen, damit ich hier niemanden beeinflusse.
Was denkt ihr macht mehr Sinn und oder sieht stimmiger aus. Aber vor allem was ist dauerhaft die logischere Lösung. Vielen Dank!
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Vielen Dank für die Antworten!
Bezüglich der Abstände von Nebenanlagen zum Nachbargrundstück habe ich noch eine Frage.
Diese sind ja nicht in der BauNVO geregelt sondern in der LBO oder?! Gilt da bei einem B-Plan aus 1970 auch die damals gültige LBO aus 1964 (wie auch die BauNVO)!?
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Zitat von Escroda
Richtig, allerdings waren sie nicht formell illegal, weil sie i.d.R. genehmigungsfrei waren und daher keiner Formalität bedurften, sondern materiell.
Hat dieser Unterschied eine Auswirkung auf den Bestandsschutz oder Sonstiges bezüglich dieser Nebenanlagen?
Und noch eine Zusatzfrage: Kann es sein, dass Garagen gar keine Nebenanlagen hier sind? Sie zählen zwar zur GRZ Berechnung (die hier im Beispiel gar nicht greift) aber sind hier jetzt nicht betroffen bei dem Ausschluss von Nebenanlagen (wenn im B-Plan steht das Nebenanlagen (§14 BauNVO) in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht zugelassen sind).
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Ok dann nochmal vielen Dank für die nächste Runde an Antworten! So langsam wird es für mich überschaubar mit der ganzen Thematik
Dann noch eine Anschlussfrage:
Wenn in einem Baugebiet in dem laut B-Plan keine Nebenanlagen auf nicht überbaubaren Flächen zugelassen sind, nach 50 Jahren dann noch unzählige Nebenanlagen (in erster Linie Terrassen und Gartenhäuser) verbaut wurden, was ist dann wahrscheinlich passiert?:
-Denkt ihr es wurde alles schwarz gebaut und man toleriert dass in solchen Gemeinden dann einfach in der Regel?
-Denkt ihr die einzelnen Nebenanlagen wurden einzeln genehmigt bzw. befreit?
-Solche Anlagen haben ja eigentlich nie Bestandsschutz da sie ja formal nie erlaubt waren oder?
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Und bezüglich der Frage mit der GRZ, kann man auch bei neuen Vorhaben auf einem Grundstück mit Haus aus 1970 mit B-Plan aus 1970 neue Vorhaben auf gem Grundstück mit Nebenanlagen realisieren die dann weiterhin laut der damals gültigen BauNVO nicht angerechnet werden?