hmm macht (leider) auch Sinn
Beiträge von kaufparkangucker
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Schau mal nach Baumit Extrem oder Periplan Extra. Das sollte als Anhaltspunkt dienen um zu wissen wann man darauf Fliesen legen darf. Das sind zementäre, selbstnivelierende Ausgleichsmassen.
Ich gehe mal davon aus das der kein Anhydrid ins Bad kippt - ist ja ein Fliesenleger...
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Hallo Forengemeinde,
mein Nachbar hat einen Wintergarten nah an meine Grundstücksgrenze gebaut (2m Abstand).
Der Mindestabstand für Bauten ist in meinem Bundesland jedoch 3 Meter.Der Nachbar meinte das er das mit meinen Vorgängern (Vorbesitzer) abgesprochen hat und das der Wintergarten genehmigt ist.
Müsste dieser Wintergarten dann nicht irgendwo in meinen Unterlagen auftauchen?
Im aktuellen Baulastenkataster steht bei mir nichts drin.
Zusatzinfos:
-der (beheizte) Plastik - Wintergarten ohne Brandmauer ist an einer Seite ans Haus des Nachbarn gebaut und steht auf einer Doppelgarage.
-ich finde es merkwürdig das ein erhöhter, auf einer Garage gebauter, Wintergarten direkt neben meinem Haus überhaupt genehmigt wurde?!
-den Wintergarten hat damals ein Freund von mir aufgebaut (hat eine Fensterbaufirma) der mir versicherte das damals keine Baugenehmigung vorlag.
Das Bauamt wollte ich noch nicht fragen, eventuell können wir uns ja einigen.
Mich interessiert das Ganze nur weil ich eventuell eine überdachte Terrasse so bauen will das diese auch nur einen Abstand von 2m zum Nachbarn hat.
Im besonderen liegen die Terrasse und der Wintergarten, bezogen auf die Grundstücksgrenze, sich genau gegenüber.Ich mache mir Sorgen das das Bauamt dann meine Terrasse nicht mehr genehmigt bzw. ich die Terrasse wesentlich schmaler bauen muss weil der Nachbar ja bereits näher an die Grundstücksgrenze gebaut hat.
Danke für Eure Hilfe
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Hmm...
Und wenn ich nun Photovoltaik auf die Pergola packe? Nimmt man die flexiblen Zellen so können die recht einfach so gelegt werden das kein Regen durch kommt.
Ist das dann eine Umnutzung zur Photovoltaikanlage unter der man sitzt?
Soll nur Ein Spaß sein.
Ich wollte nochmal was zu R.B. seinen letzten Kommentar erwähnen:
Eine dauerhafte Überdachung stellt in meinen Augen ein Alu-Lamellendach nicht dar. Die Lamellendächer die ich gesehen habe können ähnlich wie Markiesen komplett zur Seite gefahren werden.
Am Ende bleibt nur der Vorbescheid....
Schade das man im Vorhinein nicht präziese Infos findet.
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ok, danke für die Klarstellung
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Danke für Eure Erklärungen.
Verstehe ich das so richtig:
Auch bei Abständen von mehr als 2m zum Nachbarn darf der Sichtschutz ohne Genehmigung nicht höher als 2m sein?
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Hallo Forumsgemeinde,
ich finde leider nichts zum Thema "Höhe Sichtschutz" und Abstand zum Nachbarn.
Was ich für Sachsen gefunden habe ist das ein Sichtschutz bzw. eine Einfriedung mit einer Höhe 1,8m ok ist, bei einem Abstand von 0,5m zum Nachbarn.
Aber wir haben 2m und mehr Abstand zum Nachbarn. Gilt dann als Abstandsregel 0,4 * Höhe? Das würde einen 5m hohen Sichtschutz erlauben. Das wollen wir natürlich nicht - sähe auch gruselig aus. Aber wir wären uns gern sicher bevor wir einen 2,5m hohen Sichtschutz aufstellen.
Danke für Eure Hilfe!
Beste Grüße
Kauf.
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Wie wäre es wenn wir von der Pergola 3m überdachen?
Ist das dann genehmigungsfrei möglich?
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Ich habe mit einem Architektenbüro telefoniert. je nach dem welche Zeichnungen und Vermessungen es braucht liegen deren Kosten bei 3 bis 10 td€.
Das ist schon unverhältnismäßig für ein kleines Dach...
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Danke für Eure Antworten!
Antrag auf Vorbescheid...gut zu wissen!
Die Pergola ist bereits vorhanden. Bei mir stellt sich nur die Frage ob ich die teilweise bedachen darf ohne Baugenemigung.
Wenn ich die Pergola bis 3m überdache scheint es genemigungsfrei. Ich frage aber vorher mal beim Amt nach. Sicher ist sicher.
Bleiben dann noch 2m übrig die ich eben auch gern bei z.B. einem Platzregen verschließen möchte. Ich grille gern mit Freunden unter dieser Pergola. Ein Platzregen ist dabei ein echter Spielverderber. Stoffmarkiesen gehen wegen der Windlast leider nicht.
Eventuell hat jemand Erfahrung wie es mit Lamellendächern auf Pergolen bzgl. Genemigungsfreiheit aussieht?!
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Guten Tag,
ich habe bereits mehrere Tage recherchiert aber kann nichts finden.
Meine Frage ist ob eine Pergola mit einem transparenten, verstellbaren, Lamellendach immer noch eine Pergola ist oder aber eine überdachte Terrasse.
Die Pergola hat eine Fläche von 5x5m.
Pergolen sind in Sachsen genemigungsfrei.
Überdachte Terrassen sind bis 3x10m genehmigungsfrei.
Ich kann mir vorstellen das eine mobile Beschattung, wie z.B. Alu-Lamellendächer, genehmigungsfrei ist, denn der Charakter der Pergola geht nicht verlohren. Wenn aber das Lamellendach aus Glas besteht ist es ja keine mobile "Beschattung" mehr?!
Markiesen oder andere Stoffe gehen wegen hoher Windlast leider nicht.
Wie wäre es wenn man nur über 3m breite die Pergola fest überdacht? Das sollte doch auch gehen?!
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!
Beste Grüße
Kaufparkangucker