Vielleicht möchte der TE als Privatperson den §35a EStG anwenden und die Handwerkerleistung steuerlich absetzen. Dann benötigt er eine Rechnung aufgetrennt nach Lohn und Material, denn er kann nur vom ausgewiesenen Lohnanteil 20% p.a ansetzen, maximal jedoch 1200,- € (entsprechend Lohnanteil 6.000,- € p.a.). Das setzt jedoch u.a. voraus, dass die Maßnahme nicht durch öffentliche Mittel gefördert wird.
Das mag sein, ABER ICH kenne es so, daß der steuerlich relevante Lohnanteil in der Rechnung ausgewiesen wird. Nicht im Angebot. Weil die Finanzverwaltung ja zu Recht nur auf die wirklich erbrachte Leistung Steuervorteile gewährt