Beiträge von Mittelfranke

    Danke allen für die Beteiligung.


    Nach dem die Normen nun geklärt sind, was denkt ihr könnte "schlimmstenfalls" passieren?


    Die Wand dürfte aufgrund der horizontalen Sperre geschützt und in keinster Weise beeinträchtigt sein, korrekt?


    Wenn schaden entsteht, dann am Sockel/Sockelputz. Und auch hier nicht zwangsläufig. Richtig verstanden?

    Perfekt.

    Das entspricht in meinen Augen genau den Gegebenheiten (kein Keller vorhanden).

    Im Bodengutachten steht:


    "Es ist den Anforderungen gegen Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser (DIN 18533-1, W1.1-E) zu entsprechen. Oberflächenwasser muss geordnet vom Bauwerk weggeleitet werden (siehe DIN 18533-1, Abschnitt 8.2)."


    Besten Dank!


    Ich hab jetzt selbst in die DIN geguckt.

    Ich glaube der dritte Satz ist wichtig:


    Praxistipps: Abdichtung von Bodenplatten nach DIN 18533


    Die Abdichtung kann entfallen:

    • wenn unter oder auf der Bodenplatte eine vollflächig verklebte Schaumglasdämmplatte ausgeführt wurde, unter der Voraussetzung, dass die Fugen in den Platten vollständig geschlossen sind
    • bei RN1-E und einem Bemessungswasserstand von mindestens 50 cm unterhalb der Bodenplatte:
    • wenn eine kapillarbrechende Schicht mit einer Mindestdicke von 15 cm ausgeführt wurde

    Hi Ralf, sorry, für mich als Laien nicht immer einfach nachzuvollziehen, was benötigt wird, um eine Einschätzung zu treffen.

    Also die Stirnseiten der BoPla sind lediglich Frostschürzen und enthalten keine Bewehrung. Die Bodenplatte liegt auf einem Polster aus Frostschutzmaterial (über 80 Tief unter der 20 cm BoPla).


    Ob es ein Fugenkonzept gibt, weiß ich nicht. Ich bezweifle es.

    Nach Sichtung all meiner Unterlagen komme ich zu dem Schluss, dass kein Bitumenanstrich gefordert ist, denn weder im Sockeldetail noch in der Baubeschreibung der BoPla ist hierzu was ersichtlich / erwähnt.

    Lediglich die Dichtschlämme, die auf deb Grundputz mit Armierung zu kommen hat. Und die ist gemacht

    Grüße zusammen,


    ich mache mir aktuell bzgl. Abdichtung meines Sockels Gedanken und hoffe ihr könnt mich in die richtige Richtung schubsen.


    Vorab ein paar Infos:


    - Bodenplatte / Sockel sind aus "WU" Beton.

    - Horizontal wurde von der Fertighausfirma Bitumen auf die BoPla aufgebracht.

    - Unter der Holzständerwand ist horizontal auch nochmal eine Abdichtung vom Hersteller.

    - Kein drückendes Wasser, geht nur um Staunässe

    - Um den Sockel ist ein 30cm Spritzschutzstreifen.

    - Abdichtung mit Knauf Sockeldicht habe ich selbst 3 mal aufgebracht.


    Nun zu den Fehlern, die ich im Nachhinein sehe:


    1. Unter der XPS ist der blanke Beton und keine Abdichtung mit Bitumen. Die XPS wurde mit Knauf SM 700 geklebt.


    2. Die XPS sind unten nicht abgeschrägt.


    Punkt 1 (Fehlende Bitumen) macht mir im Nachhinein sorgen. Könnt ihr einschätzen wie gravierend das Problem ist und ob es Sinn macht hier direkt nochmal Hand anzulegen?


    Auf das Thema komme ich erst jetzt im Nachhinein, weil die Fertiggarage bald kommt und eine Seite ca. 30 cm Erdberührend ist und mich der Verkäufer aufs schärfste auf Abdichtung mit Bitumen hingewiesen hat.


    Anbei noch ein Foto vom Verbau der XPS und wie es heute mit Noppenbahn aussieht. Ist noch nicht gestrichen!


    Hallo zusammen,


    ja, Haus steht schon. Aufgrund Bebauungsplan auch gar nicht soo weit weg von dieser Böschung. Daher möchte ich die Seite eben haben um den Fahrrad-/Geräteschuppen + Weg hinzusetzen.


    Mehr später :)

    Guten Morgen allerseits,

    ja, das mit der Hecke ist ja eh klar.

    Das macht mir auch nix und ich bin ja selbst froh, dass sie da ist.


    Mir geht's darum, dass der Nachbar damals halt eine Böschung angelegt hat, die ich nun wieder entferne und anschließend den Höhenunterschied durch setzen von L-Steinen oder Gabionen ausgleiche.


    Danke trotzdem für eure Gedanken 👍

    Zum Nachbarschaftsrecht kann ich nicht viel sagen - aber warum muss die Böschung überhaupt abgefangen werden? Ich sehe keine Hangrutschgefahr - es hält ja wohl tatsächlich schon sehr lange so und es gibt keine steile Kante. Ob Gabionen oder L-Steine wirklich besser sind? Auf jeden Fall würden sie ein Hindernis für Kleintiere wie z.B. Igel darstellen und in meinen Augen deutlich hässlicher aussehen als die jetzt eher naturnah gestaltete Böschung.

    Berechtigter Einwand das mit dem Igel :)

    Allerdings soll gibt's ein kleines Gartenhäuschen, in dem Fahrräder etc. reinkommen sollen und nun ja - ich würde ungern auf die fast 60qm² Fläche verzichten, nur um die Böschung so zu behalten wie sie ist.

    Ah, da vergisst man die wichtigsten Infos!

    auf Bild 1 sieht man die Böschung, die auf meinem Grundstück ist. Die Hecke rechts daneben ist die besagte "Grenzhecke".

    Auf Bild 2 sieht man die Hecken in Nord-westlicher Richtung.

    Guten Abend allerseits,


    sind zufällig im Nachbarschaftsrecht bewandte Personen im Forum aktiv? :)

    Bei mir geht es um eine Fragestellung hinsichtlich dem Abfangen einer Böschung bzw. wer für diese zuständig ist.

    Mein Nachbar hat vor gut zwei Jahrzehnten gebaut und zum Nachbargrundstück (nun meinem) eine Böschung "auslaufen" lassen.

    Außerdem hat er direkt auf die Grenze eine Hecke gepflanzt, die nun prächtig zu mir in Südrichtung wächst und gut 90 cm in mein Grundstück hineinragt. In seins nur 20-30 cm, da er im Norden ist und Pflanzen bekanntlich die Sonne mögen.

    Ich füge zwei Bilder bei, so dass ihr euch davon ein Bild machen könnt.


    Dass das mit der Hecke auf jeden Fall nicht i.O. war, weiß ich schon. Ist aber bereits verjährt, daher Schnee von gestern und so schlecht finde ich die auch tatsächlich nicht. Der Sichtschutz dient ja beiden, also kann die von mir aus auch gerne stehen bleiben.

    Was mich aber vom Stuhl gehauen hat, war ein Kostenvoranschlag eines Galabauers zum sauberen "abfangen" des Geländes mit Gabionen oder L-Steinen. Da reden wir von über 5.000 Euro.

    Den Zustand so lassen wie er aktuell ist, finde ich auch doof, da ich einfach einen sauberen Abschluss des Geländes haben möchte.


    Was tut man also in diesem Fall -> freundlich mal beim Nachbarn nachfragen, ob er denn kostenseitig dabei wäre, wenn wir Halbe/Halbe machen würden und der Drops wäre gelutscht, ein Bierchen auf gute Nachbarschaft und weiter geht's.

    Was aber wenn der Nachbar so gar nicht begeistert von der Idee ist, sich an den Kosten zu beteiligen, weil: Hat jetzt 20 Jahre gut getan und "Was geht mich das an?"

    Tja, jetzt sitz ich da und weiß auch nicht so recht weiter. Wer hat Recht? Kennt sich jemand aus?

    Ich bin weiß Gott keiner, der streiten will, aber so ganz fair finde ich das ganze auch wiederum nicht. Daher bin ich auf eure Meinungen gespannt.


    Besten Dank euch wie immer!

    Habe ich doch :)


    "Als Abhilfemaßnahme wurde eine eigene/zusätzliche Sicherung für die Raffstores installiert, so dass es im o.g. Fall nicht zu einem kompletten Blackout im Haus kommt.

    Diese Überlegung funktioniert soweit auch. Nun ist es aber so, dass es trotzdem im zwei bis drei Wochenrythmus dazu kommt, dass der FI der Raffstores auslöst."


    Sorry, falls das unterging oder falsches Vokabular ist.

    Ist er für die Rollladensteuerung überhaupt in der Pflicht oder war das eine direkt mit dem Eli vereinbarte Zusatz-/Sonderleistung. Wenn der Gü dran wäre: Ist er noch in der Gewährleistung?

    Dann reicht eine Beschreibung des Mangel. LS/FI/RCD löst aus. Ursachensuche wäre dann sein Part

    Alles wurde über den GÜ gemacht. Ich hatte mit niemandem sonst ein Vertragsverhältnis. Und Übergabe war heuer im März.

    Könnte durch ein Blockieren in Endposition verursacht werden...... schwer zu sagen, weil nicht bekannt ist, was hier wie verschaltet ist und gesteuert wird.

    Das spannende ist ja, dass es normalerweise funktioniert. Ich kann manuell die Jalousien unendlich oft auf End- oder Starzposition fahren lassen, ohne das etwas passiert.


    Nur ab und zu (ca. alle 3 Wochen im Schnitt) stelle ich verwundert fest wieso die Raffstores oben sind und dann sehe ich, dass der FI wieder ausgelöst hat.

    Das Auslösen lässt sich nicht simulieren.

    Es löst nur dann aus (und auch dann nicht immer, sondern nur manchmal), wenn es regnet und wind geht und der Windwächter das Signal sendet, dass hochgefahren werden soll.

    Bei diesem Befehl sind dann alle betroffen. Interessanterweise fällt der FI erst aus, wenn alle Raffstores oben in Endposition angelangt sind.

    Guten Abend allerseits,


    bereits vor der Hausübergabe durch den GÜ ist aufgefallen, dass die Raffstores sporadisch und nicht nachvollziehbar für ein Auslösen der Sicherung im Sicherungskasten führen.

    Leider konnte bis heute nicht nachvollzogen werden weshalb es zu diesem Phänomen kommt. Ich vermute, dass es irgendetwas mit dem Windwächter auf dem Dach und dem Signal hochzufahren zu tun hat.


    Als Abhilfemaßnahme wurde eine eigene/zusätzliche Sicherung für die Raffstores installiert, so dass es im o.g. Fall nicht zu einem kompletten Blackout im Haus kommt.

    Diese Überlegung funktioniert soweit auch. Nun ist es aber so, dass es trotzdem im zwei bis drei Wochenrythmus dazu kommt, dass der FI der Raffstores auslöst.

    Ich habe das alles auch bereits mit meinem GÜ und auch mit dem Sub direkt besprochen. Leider kam bisher immer als Feedback, dass es schwierig / unmöglich sei den Fehler zu lokalisieren und wir "weiter beobachten" müssten.


    Blöderweise kann ich den Fehler ja nicht simulieren.


    Bevor ich nun nochmals auf den GÜ zugehe und um Abhilfe bitte, wollte ich euch fragen, wie ich am besten vorgehe.

    Ein Protokoll mit Datum/Uhrzeit meines "Entdeckens des ausgelösten FI" habe ich bereits gemacht.

    Bin ich in der Beweispflicht nachzuweisen, dass was auch immer nicht in Ordnung ist - oder muss der GÜ vielmehr nachweisen, dass alles ok ist und vor allem wie macht man das dann?

    Ich kann ja schlecht eine Videokamera auf den offenen Sicherungskasten richten und im Zeitraffer ein Video über mehrere Wochen laufen lassen :)


    Wie immer besten Dank für Euren Rat.

    Autsch!

    ja, natürlich. Oder die Eingabe erfolgte so, weil dann keine weiteren Maßnahmen mehr erforderlich waren, also mit Vorsatz.

    Nein, wahrscheinlich nicht.

    Hm, dann informiere ich am besten Mal die Firma und bitte um Berichtigung.

    Bin gespannt was dann rauskommt.


    Andererseits... Kann mir dadurch etwas an KFW-Förderung verloren gehen? Das wäre natürlich extremst ärgerlich...


    feelfree : Doch das kann ich :) Es ist exakt wie du beschrieben hast das Komma verrutscht.

    Guten Tag zusammen,


    die letzten Wochen waren ja hinsichtlich der Temperaturen ziemlich stattlich.

    In meinem Neubau hatte ich vorgestern gute 26° im OG trotz vollständigem Umsetzen aller gängigen Tipps (alle Rolläden Richtung Süden, Weste, Osten dauerhaft zu, Raffstores komplett unten, Lüftung über KWL tagsüber 1 und Nachts 2-3 mit nach wie vor eingesetzem Wärmetauscher.

    Nachts mache ich aktuell einige Fenster auf und kann das Haus damit auf ca. 22-23 Grad runterkühlen.


    Soviel zur Vorgeschichte. Jetzt habe ich mir mal meinen Energiesparnachweis angesehen und nach dem Sommerlichen Wärmeschutz gesucht.

    Und hier bin ich stutzig geworden, denn hier passen meiner Laienmeinung einige Werte auf den ersten Blick nicht.


    Mein Wohn-Ess-Koch-Bereich zieht sich über die gesamte Südseite mit 11 Metern Länge und 8 qm Fensterfläche gen Süden. Davor die o.g. erwähnten Raffstores.

    In der Tabelle "Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2 2013-02" ist die Gesamtfläche des Raumes richtig angegeben, jedoch die Fensterfläche mit 1,32 qm und somit einem Prozentsatz von ca. 3 %.


    Ich frage mich weshalb hier nicht die gesamte Fensterfläche aufgeführt ist (so wie bei anderen Räumen).

    Hat das ggf. mit den Raffstores zu tun?


    Der Raum hat die Anforderung erfüllt und es steht explizit dabei, dass keine Nachtlüftung erforderlich ist.


    Freue mich auf Eure fachkundigen Meinungen.


    VG

    Mittelfranke