Beiträge von grawurfel

    Ich muss drei Kabel (zwei mal Solarkabel 6mm^2, einmal Potentialausgleich 16mm^2) durch eine 6 0cm Bruchsteinwand in die Garage einführen. Die Stelle ist wettergeschützt (dauerhaft vor direktem Sonnenlicht & Niederschlag geschützt). Da die Garage eh nicht 100%-ig nach außen abgedichtet ist, hatte ich überlegt, einfach ein 20-25mm Leerrohr in die Wand zu setzen und die Kabel da durchzuführen. Warum sollte ich das ggfs. nicht machen?


    Was wäre die einfachste fachgerechte Lösung? Von so einer einfachen Warmschrumpf-Mauerdurchführung bräuchte ich ja gleich drei Stück und erscheint mir hier etwas Overkill.

    Das BFX ist in der Tat nicht verbaut -- sollte ich darauf bestehen, das das noch eingebaut wird? Was ist das Problem, so wie es jetzt ist?


    Vielleicht zwei Bilder zur Übersicht: Dachaufbau ist Sparren / Schalung (Nut-Feder) / Dachpappe / 14cm EPS / Konterlattung / Lattung. Also keine Dampfsperre in Form einer Folie. Die alten Fenster waren mit einer an den Sparren/Wechseln angeklebten Folie angeschlossen.


    Zu den beiden Fenstern auf den Fotos hier habe ich jetzt die Rückmeldung bekommen, dass morgen jemand kommt und Dämmung und Anschluss macht -- hier war beim Einbau auch alles offen, da ein altes VT048 gegen ein MK08 ersetzt wurde.


    Unsicher bin ich mir noch bei den Fenstern im First. Hier war es ein 1:1 Austausch, die Verkleidung wurde also (wo nicht beim Ausbau) beschädigt nicht angefasst. Die Die Konstruktion mit einer angeklebten Folie war hier aber die gleiche. Der Dachdecker argumentiert hier, dass er a) nicht hätte anschließen können, ohne die Verkleidung abzumachen und b) dass das mangels ordentlicher Dampfsperre am Dach eh keinen Unterschied machen würde.


    a) erscheint mir plausibel, da kann man dann vermutlich diskutieren, ob das extra zu vergütende Aufwände wären. An b) mache ich aber ein großes Fragezeichen, so erscheint es mir nicht fachgerecht.



    Es kann vorkommen, dass der BDX Rahmen bei einem Fenstertausch der gleichen Größe nicht passt, weil ein Sparren im Weg ist. Als Bsp. Fensterbreite alt 66 cm, hat damals genau zwischen die Sparren gepasst, heute beim Austausch kommt jedoch noch der BDX Rahmen dazu und die Fensteröffnung müsste in der Breite min. 5 cm größer sein. Der richtige Weg wäre hierbei, eine Auswechslung herzustellen, um auch seitlich noch die Chance/Platz für eine Wärmedämmung zu bekommen.

    Spielt der Sparren da auch noch eine Rolle, wenn es eine Aufdachdämmung ist? Wenn ich mir das obere Bild so anschaue, wurde da nämlich kein Dämmrahmen verbaut - mit den zwei Fenstern nebeneinander und dem Kamin direkt daneben ist es da natürlich eine recht beengte Situation.

    Nur zur Klarheit: Die BauO regelt die Abstände zu DEINER Brandwand (BW) / Gebäudeabschlusswand, nicht zur Grenze und auch nicht zur BW des Nachbarn! Bezugsgröße ist dabei die deinerseitige Oberfläche der BW / Gebäudeabschlusswand!

    Das ist klar. Das wäre auf dem Bild unten in etwa die grüne Linie -- davor muss ich auf jeden Fall bleiben.

    Das jetzige Dach hat ja vermutlich auch nur eine Anforderung an "Harte Bedachung" und keine Anforderung an "Feuerbestaendigkeit."

    Sollte - zumindest finde ich in §32 BauO RP nichts, was darüber hinaus geht:

    Zitat

    (1) Die Bedachung muss gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sein (harte Bedachung).

    Mittlerweile bin ich bei einer rein dachparallelen Anlage gelandet. Im Sinne einer möglichst guten Ausnutzung der Dachfläche unter Berücksichtigung der relevanten Regeln möchte ich noch mal auf das Thema "Brandschutz" zurück kommen.

    Die Regelung aus §32 (5) Satz 2 der Muster-Bauordnung (mindestens 0,50m Abstand für dachparallele Anlagen) wurde also nicht übernommen. Das heißt, explizite Abstands-Regelungen für dachparallel Anlagen in GK1/2 macht der Paragraph nicht -- aber auch keine Aussage, das 0,50m reichen.


    Zusätzlich habe ich auch noch eine Antwort des Ministeriums der Finanzen (RLP) auf eine kleine Anfrage gefunden:

    Die Regelungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz bei Dächern von Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 (z. 8. Reihenhäuser) gehen bereits über die Abstandsregelung der Musterbauordnung hinaus und lassen im Einzelfall einen geringeren Abstand der PV-Module als 50 cm zur Gebäudeabschlusswand zu. Dabei steht das Ziel

    im Vordergrund, einen Brand nicht unterhalb der PV-Module oder unterhalb der Bedachung auf angrenzende Gebäude zu übertragen.

    Da Brandwände nicht überbrückt werden dürfen, muss die Anlage also auf jeden Fall vor der Brandwand enden (also auf der im Foto vorderen Seite ungefähr unterhalb des zweiten Ziegels von oben). Kann man davon ausgehen, dass das Schutzziel aufgrund des deutliche höheren Nachbarhauses erreicht ist, auch wenn die Module bis direkt an die Brandwand geführt werden ?

    Bei aller Skepsis, die ich gegenüber KI-Werkzeugen habe, habe ich sie in Bereichen, wo ich mich grundsätzlich auskenne, als hilfreich erlebt. Und gleichzeitig muss man immer damit rechnen, dass das Ergebnis totaler murks ist. Das ist ok, wenn man eine Möglichkeit hat, das Ergebnis mit weniger Aufwand zu verifizieren, als das Erstellen gekostet hätte.

    Nochmal zu den Außenrollos: Bisher hatte ich für die Giebelfenster Außenrollos und für die (im Ursprungsthread diskutierten) Fenster am Arbeitsplatz die manuelle Hitzschutzmarkise für außen geplant. Letztere habe ich letztes Jahr montiert und war damit im Sommer sehr zufrieden: Deutlicher Hitzeschutz und Tageslicht. Meines Wissen kann man die beiden Varianten leider nicht kombinieren.


    Muss mir mal überlegen, was mir wichtiger ist bzw. ob ich mit teilweise runtergelassenen Rollos zufrieden bin.

    Um das Thema Nebenthema Garagendämmung noch mal abzuschließen: Ich habe vor 2,5 Jahren die Garagendecke mit Isover Topdec DP3 120mm gedämmt (gedübelt, da kleben leider nicht funktioniert hat). Die Garage ist weiterhin klar frostfrei. Temperaturkurven habe ich leider nicht aufgezeichnet, vom gelegentlichen Blick auf das Thermometer gehe ich davon aus, dass die Temperatur bei niedrigen Außentemperaturen 1-2°C niedriger liegt, als das früher der Fall war. Aber so richtig lange, richtig kalte Phasen hatten wir ja auch nicht ...

    Ich habe ein Angebot vorliegen, dass zum Einbau zwei Positionen aufführt:


    Beideckung Dachflächenfenster: Fachgerechte Beideckung der neu eingebauten Dachflächenfenster in die vorhandene Dacheindeckung mit vorhandenem Material sowie Hinzulieferung von neuem Ergänzungsmaterial. Enthält nicht die Beiarbeit / Anschluß an die vorhandene Innenleibung bzw. Herstellung einer neuen Innenleibung.

    sowie

    "Velux Ausstiegsfenster mit Eindeckrahmen liefern und einbauen".

    Bei der Formulierung kann wohl nicht davon ausgehen, dass das schon enthalten ist, oder?

    Gerade noch mal genauer gelesen. In der ausführlichen Produktbeschreibung zu Fenstern im Angebot vor der Position steht "Der Anschluss an die Dacheindeckung erfolgt mit einem geeigneten Eindeckrahmen inkl. Dämm- und Anschluss-Set für den fachgerechten Anschluss des VELUX Dachfensters an die Dämmung des Daches.".

    Danke euch allen für die Antworten; das Votum für die bestmögliche Verglasung war ja eindeutig.

    im Ursprungsthread haben wir über die Problematik der nicht gleichmäßigen Beheizung gesprochen: der Heizkörper ist an ganz anderer Stelle im Raum (Spitzboden) als das DFF. Konkret ist der Heizkörper 6 Meter vom betroffenen Fenster entfernt. Die Laibungssituation tut ihr Übrigens, vielleicht auch die Möblierung oder andere Besonderheiten des Raums (die wir aber nicht kennen)...

    Die Heizung hab ich auf dem Schirm, aber bislang nicht angegangen. Das ist der einzige Raum mit Heizkörpern statt Fußbodenheizung und im Hinblick auf die mittelfristig geplante Wärmepupe wollte ich eigentlich nicht mehr Heizkörper einbauen, die eine höhere VL-Temperatur erfordern. Derzeit denke ich dort über eine Klimaanlage nach, aber das ist noch mal ein anderes Thema.

    daran denken, dass die Innenverkleidung abgenommen wird, um die Dampfbremse unter der Aufdachdämmung an das neue Dachfenster wieder anzuschließen, inkl. BGX Dämm-, und Montagerahmen für die Aufdachdämmung .

    Ich habe ein Angebot vorliegen, dass zum Einbau zwei Positionen aufführt:


    • Beideckung Dachflächenfenster: Fachgerechte Beideckung der neu eingebauten Dachflächenfenster in die vorhandene Dacheindeckung mit vorhandenem Material sowie Hinzulieferung von neuem Ergänzungsmaterial. Enthält nicht die Beiarbeit / Anschluß an die vorhandene Innenleibung bzw. Herstellung einer neuen Innenleibung.

    sowie

    • "Velux Ausstiegsfenster mit Eindeckrahmen liefern und einbauen".

    Bei der Formulierung kann wohl nicht davon ausgehen, dass das schon enthalten ist, oder?

    Ein Außen Rollladen würde ich auch verwenden.

    Zu welchem Zweck? Als zusätzliche Dämm-Maßnahme? Oder für den Hitzeschutz? Für letzteres bin ich bei den derzeitigen Fenster ganz zufrieden mit so einem Außennetz, das deutlich Wärme wegnimmt, es aber auch nicht ganz dunkel macht.

    Hallo zusammen,


    ich bin gerade dabei, dass Projekt "Austausch Dachflächenfenster" anzugehen und würde dabei – wo möglich – die entsprechenden Austauschfenster von Velux einbauen lassen (siehe Dachfenster feucht - Wie Abhilfe schaffen? zur Vorgeschichte).


    Ich frage mich, ob es sich lohnt, statt der Verglasung "ENERGIE" (Uw=1,0 W/m²K, g=0,46) die Verglasung "ENERGIE WÄRMEDÄMMUNG" (Uw=0,88 W/m²K, g=0,44). Wenn ich richtig gerechnet habe, beträgt der Unterschied im Energie-Verlust (auf 4 Fenster PK06 mit ~1,1mm²) 0,532 W/K. Bei einer Gradtagzahl von 2540Kd/a Grad wären das gerade mal 30kWh/a. Lege ich die Preise auf der Velux-Seite zugrunde, ist der Aufpreis für Fenster für die "ENERGIE WÄRMEDÄMMUNG" inkl. MwSt, abzgl. 20% Förderung 940€. Da müsste ich schon einen Preis von 1,20€/kWh zugrunde legen, dass sich das auf 25 Jahre finanziell rechnet.


    Daher die Frage: Habe ich einen wahrnehmbaren Komfort- oder sonstigen Vorteil durch die bessere Verglasung? Der Schallschutz ist zwar auch besser, habe bislang aber auch schon keine Beschwerden.

    Opferbrett würde an den Fenstergewänden auf den Fotos auch nur bedingt helfen. Wer tauscht das aus / pflegt das. [in X m Höhr über Grund]?

    Gerüst?

    Off-Topic:

    Zu den Fenstergewänden findet sich in den Regeln m.E. nichts, es sei denn, man ordnet sie als "Dachgauben und ähnliche Außenwandanschlüssen an schräge Bedachungen oder Dachabdichtungen" ein.

    Exakter Wortlaut war gefragt:


    Zitat von Facheregeln des zimmererhandwerks - Außenwandbekleidungen aus Holz, März 2023. §8.8 Details für untere Abschlüsse bei Wänden und Gauben

    (1) Im Sockelbereich kann Spritzwasser auftreten. Zur Verminderung von Spritzwasser sind folgende konstruktive Hinweise zu beachten:

    • Die Sockelhöhe ist abhängig vom Untergrund. Üblicherweise ist zwischen der Außenwandbekleidung aus Holz oder Holzwerkstoffen und Oberkaten Gelände ein Abstand von 300 mm einzuhalten (Abb. 25).
    • Der Abschluss der Außenwandbekleidung aus Holz oder Holzwerkstoffen kann auf 150 mm über Oberkante Gelände reduziert werden, wenn gemessen ab Außenkandte der Außenwandbekleidung eine mindestens 150 mm breite Kiesschüttung (Korngröße 16/32) vorhanden ist (Abb. 26).
    • Für den spritzwasserbeanspruchten Sockelbereich zwischen Außenwandbekleidung aus Holz oder Holzwerkstoffen und dem unteren angrenzenden Gelände ollten spritzwasseruneempfindliche Materialien verwendet werden, wie beispielsweise Putze, Beton- oder Faserzemtenplatten.
    • Soll der untere Abschluss der Außenwandbekleidung aus Holz und Holzwerkstoffen auf bis zu 50 mm über Oberkante Gelände in den spritzwasserbeanspruchten Sockelbereich reduziert werden, sollen diese aufgrund der geringeren Lebensdauer als leicht austauschbare Verschließbauteile ausgeführt werden (Abb. 27).
    • Bei Metalrosten über einer Ablaufrinne kann der untere Abschluss der Außenwandbekleidung aus Holz und Hpolzwerkstoffen über Oberkante Rost auf bis zu 20 mm reduziert werden, wenn der Abstand vom Rinnengrund zur Unterkante der Bekleidung mindestens 150 mm beträgt und das Metallrost ab Außenkant der Bkleidung mindestens 150 mm breit ist. Es ist drauf zu achten, dass die Roste entnehmbar sind um eine regelmäßige Reinigung der Rinne gewährleisten zu können (Abb. 28)
    • [... Anschrägen von Brettern nicht notwendig]

    Mit Verschleißbrettern sind >= 50mm erlaubt. Mit Metallrost >= 20mm über Rost, >= 150mm über "Boden unter Rost"; Rost mindestens 150mm breit und entnehmbar.


    Off-Topic:

    Wollte dir eine PN schicken, aber du hast dein Konversationslimit erreicht.

    Mal angenommen, die Raumhöhe wäre kein Problem: Könnte man dann den ganzen Aufbau unterhalb der Sparren durchführen? Also statt einer Zwischen- eine Untersparrendämmung und die Unterspannbahn also in einer Ebene(!) unter statt über den Sparren?


    Ich vermute, üblicherweise kommt diese Variante schon wegen der Raumhöhe nicht in Betracht. Welche Herausforderungen gibt es da noch?

    Bei Bekannten hat ein nur leicht undichtes Rohr in einer (leider beidseitig verfliesten) Wand über die Jahre genug Wasser abgegeben, dass Wasser unter den Großteil des Erdgeschosses verteilt war. Dort musste überall der Boden raus; auch tragende Ständer mussten Stück für Stück ausgetauscht werden. Schaden im unteren sechstelligen Bereich. In dem Fall hat es glücklicherweise die Versicherung übernommen.

    Angenehmer als einen Rollgabelschlüssel finde ich einen großen Zangenschlüssel, wie ihn z.B. Knipex im Angebot hat.


    Den Hinweis von R.B. kann ich aber nur unterstreichen. Wenn alles gut läuft, sind viele Sachen einfach; geht was schief, steht man bei Wasser schnell vor einem Problem.


    Off-Topic:

    (Bei mir: Zirkulationspumpe wechseln. Kugelhähne klemmen, mit dem Tipp eines befreundeten Sanitärs ein paar Tage vorher durch wiederholtes Hin- und Herdrehen wieder gangbar gemacht. Als ich dann absperre, fängt ein Kugelhahn an zu spritzen. Als ich ihn wieder öffne, tropft er immer noch recht stark. Also Zuleitung zum Warmwasserspeicher zugedreht - das Ventil geht noch zu.


    Mit mir gerungen, ob ich jetzt selber versuche, was zu reparieren. Aber: Wenn noch was schief geht, habe ich nicht nur kein Warmwasser, sondern gar kein Wasser mehr, da ich dann den Haupthahn absperren muss. So sehr, wieder der Heizungsbauer dann bei der Reparatur geflucht hat, wäre das die falsche Entscheidung gewesen.)

    Danke, das ist ein sehr informatives Dokument! Die oben beschriebene Situation entspricht der Situation bei "einbindende Brandwand" auf dem Bild auf Seite 15. D.h., laut dem Dokument wäre hier ein Brandriegel aus nicht-brennbarem Dämmstoff von mindestens 20cm hinreichend. D.h., wenn ich einen solchen (fachmännisch angebracht) zwischen den Gebäuden hätte, wäre eine Holzfassade (die nicht über den Brandriegel übersteht) auf meiner Seite aus Brandschutz-Perspektive korrekt.


    Das Dokument redet nur über WDVS. Da nur auf einer Seite ein WDVS ist, vermute ich ein Brandriegel könnte auch ein nicht-brennbarer nicht-Dämmstoff sein? Für z.B. Stein, Beton, Mörtel klingt das plausibel. Wie wäre das bei dem oben angesprochenen Blech, das hat ja deutlich höhere Wärmeleitfähigkeit?

    Nein, ich denke, das müsste Gebäudeklasse 2 sein. Noch mal mein Gedankengang:

    Zitat

    Brandwände sind herzustellen

    1. zum Abschluss von Gebäuden, soweit die Abschlusswand in einem Abstand bis zu 2,50 m von der Nachbargrenze errichtet wird [...]

    Da der Abstand zur Grenze <= 2,50m ist, Brandwand (die Ausnahmen treffen nicht zu).

    Zitat

    (3) Anstelle von Brandwänden sind raumabschließende Wände zulässig, die

    1. in den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 bei Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 und in den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 3 bei Gebäuden der Gebäudeklasse 3 hochfeuerhemmend sind,

    Gebäudeklasse 1 wäre freistehend; ich gehe mal davon aus, dass das bei den beiden beteiligten Gebäuden nicht der Fall ist. Damit muss die Abschlusswand "hochfeuerhemmend" sein bzw. die oben zitierte abweichende Anforderung erfüllen..


    Falls ich da was übersehen habe, lasse ich mich gerne überzeugen :) Aber deswegen war ich auf die Idee mit dem Mörtel gekommen, da Stein definitiv nicht brennbar ist und mir das einfacher schien als eine die Anforderungen erfüllende Trockenbaukonstruktion.

    Es handelt sich um getrennte Gebäude auf getrennten Grundstücken. Damit sind wir dann m.E. bei einer Brandwand (§30 Absatz 2 Satz 1 Nr 1 LBauO RLP): Grenzständige Bebauung, 50m^3 sind auch überschritten. Nach Absatz 3 ist stattdessen eine raumabschließende Wand zulässig. Wenn ich das richtig lese, bestehen bei Gebäudeklasse 1 keine besonderen Anforderungen an die raumabschließende Wand. Allerdings stehen die Gebäude (fast) ganz auf der Grenze, damit sind wir dann bei GKL 2 (nicht freistehend) und damit bei einer hochfeuerhemmenden Wand, alternativ:


    [...] raumabschließende Wände aus brennbaren Baustoffen, deren Feuerwiderstand von innen nach außen dem feuerhemmender Wände und von außen nach innen dem feuerbeständiger Wände entspricht, mit einer gegen Brandeinwirkung widerstandsfähigen Bekleidung aus nicht brennbaren Baustoffen [...

    Hatte ich überlegt, wäre am einfachsten und m.E. auch optisch am schönsten. Ich vermute allerdings, dass da der Brandschutz gegen steht (links Wohnhaus mit Fenstern in 1-2m Abstand; rechts ein Nebengebäude, das im Erdgeschoss etwas hat, was vermutlich als Aufenthaltsraum zählt).

    Griffbereit hätte ich noch das Bild hier, Schichtdicke wären stark varierend, bis zu ~13cm.


    Wegen der Schichtdicke hatte ich einen Mörtel mit folgender Beschreibung rausgesucht:

    • Zum Verfüllen von Mauerwerksschlitzen.
    • Zum Erstellen von Vormauerungen.
    • Rein mineralischer Verfüllmörtel zum hohlraumfreien Schließen von Fachwerk-Gefachen in der Sanierung und im Neubau.

    Aber vielleicht stelle ich mir das auch zu einfach vor -- wenn das von der Fassade fallen könnte, wäre das natürlich an der Stelle lebensgefährlich.


    Geplant wäre höchstens noch ein verputzen -- es geht auch wirklich nur um den Mauerkopf. Daneben kommt eine Holzverkleidung (Nebengebäude, nicht beheizter Dachstuhl).