Beiträge von Grundbruch

    Wie kann so etwas passieren? Fehlende Aussteifung. Schauen wir in die KS-Maurerfibel Auflage 9, im Anhang Seite 275

    Zitat von Merkblatt für das Aufmauern von Wandscheiben

    1. Mauerwerk ist auch während seiner Ausführung nach DIN 1053-1 auszusteifen.

    2. Solange die für das fertige Bauwerk vorgesehenen Aussteifungen noch nicht zur

    Verfügung stehen, können zusätzliche Absteifungen gegen Kippen unter Windlast erforderlich werden.

    Ich sehe dort keine Aussteifungen. Der Betonpfeiler in Wandmitte scheint noch nicht betoniert. Auflast können wir auch ausschließen.
    In Anbetracht des weiten Trümmerfeldes scheint auch die maximal zulässige Höhe ohne Aussteifung im Fertigzustand überschritten worden zu sein. (höchste: Wanddicke 36,5 cm: 5 Steinschichten á 25cm = 1,25m)

    Grundsätzlich könnte man da noch an Anprall statt Wind als Ursache für das Kippen denken, das spielt im Ergebnis aber keine Rolle.

    Und wie pflegte mein Baustofflehre-Prof immer zu sagen: "Wenn man die Mörtelqualität im Nachgang zerstörungsfrei feststellen könnte, müsste man 90% alle Wände wieder abreißen".

    Während des Schreibens aktualisiert: Offenbar Porenbeton, das kann man nicht 1:1 auf KS ummünzen. Aber die Lasten und Grundthematik bleiben ja gleich bzw durch geringeres Eigengewicht verringert sich dann sogar die Standfestigkeit.
    Wenn dann sogar noch der Schwerpunkt weit genug außermittig ist, könnte ggf. auch Frosthebung die Wand zum kippen bringen. Ist halt nur im Bauzustand möglich (aber unwahrscheinlich).

    Gefälle: Offensichtlich vorhanden
    Materialwahl: Zweifelhaft
    Ausführungsqualität: Unterirdisch (Überirdisch)
    Dimensionierung und Formstücke: hydraulisch nicht optimal
    Funktion: Temporär gegeben

    Ich würde sagen, für ein Provisorium in Ordnung.
    Das (definitiv überlagerte) KG Rohr wird vor weiterer UV-Schädigung in kürze durch weitere Aufkleber konstruktiv geschützt, den Übergang Fallrohr zu Grundleitung bekommen selbst Fachbetriebe selten korrekt hin. Mangelnde Durchflussdurchmesser werden durch Panzerband als analogon zu einer Berstscheibe erfolgreich umgangen. Wickelfalzrohr meldet nach einer gewissen Zeit im Spritzwasserbereich direkt, dass da noch ein Provisorium hängt, falls man es vergisst, indem die entstehenden Rostlöcher Wasser in der Umgebung verteilen (Falls es das Panzerband nicht schon tut). Und die Restetruhe vom Bauhof ist jetzt auch erfolgreich leer.

    So billig wie möglich, so gut wie nötig. Ich denke, da war ein Ingenieur am Werk ;)

    Wenn das Kind des Architekten im Büro wütet... und alle Beteiligten dank langer Zusammenarbeit nur noch blind stempeln.

    Zumindest erinnert mich die Front leicht an das, was ich mit 3-9 Jahren so gemalt habe.

    Endlich mal jemand aus meinem Nachbarkreis. Da funktioniert die Glaskugel besser ;)

    durch den Bergbau und den aufgegebenen Bergbau sich die Bodenverhältnisse schleichend aber laufend ändern.

    Stukenbrock liegt jenseits der Mergelgrenze in der Senne, die insbesondere durch ihre Heidelandschaft und Sand bekannt ist. Altbergbau in der Form wie im Ruhrgebiet gibt es da nicht.
    Achtung, ab hier nur noch Glaskugel und Gerate ohne Garantie aufgrund eigener Bauerfahrungen im Kreis Gütersloh. :glaskugel:

    Gibts denn ein Baugrundgutachten mit Aussagen zum Wasserstand?

    Was ich da grob an eigenen Erfahrungen habe: In Stukenbrock bis auf wenige Ausnahmen am Berg im Teutoburger Wald generell Bemessungswasserstand zwischen seltenen -3m und 2m oberhalb der Grasnarbe, üblich eher Höhe GOK. Knapp ein halber Meter Oberboden, danach Feinsand, Mittelsand. Stellenweise im Osten Schluff, Ton bis Mergel innerhalb der ersten 7m.
    Kanalbau konnte ich südlich des Teutos bisher nur mit Wasserhaltung machen.

    weiterhin Probleme mit Wassereintritt in meinem Keller habe,

    Seit wann? Zu welchen Zeiten tritt Wasser aus? Immer oder nur im Zusammenhang mit Regen?
    Allgemein haben wir verglichen mit den letzten 10 Jahren hier in der Region einen relativ feuchten Sommer mit viel Starkregen.
    Wo liegt der Wasser-Hausanschluss? Läuft irgend eine Leitung (auch Leerrohre) in der Nähe der Wassereinbrüche vorbei? Generell sucht sich Wasser den leichtesten Weg, der oft durch mit Sand verfüllte Leitungsgräben führt.
    Bei plötzlich, ohne bauliche Veränderungen, auftretendem Wassereinbruch würde meine erste Vermutung immer in Richtung defekte Trink- oder Regenwasserleitung gehen. Fallrohr in der Ecke vorhanden?

    die Drainage um das Haus herum möglicherweise nicht funktioniert oder fehlt.

    Das sollte man meiner Meinung nach als erstes klären, denn die Existenz davon sollte man ja anhand von bei dem Baujahr hoffentlich noch vorhandenen Planunterlagen oder den auf dem Grundstück vorhandenen Schächten kostenarm nachweisen können. Würde mich jedoch fast schon wundern, wenn es ohne Hanglage eine gibt, denn irgendwo musste das Wasser bisher ja auch hin.

    Anbei ein schnell per Paint gezeichnetes Flowchart, wie ich ungefähr weiter vor gehen würde.

    Wäre hier ein Sachverständiger die richtige Wahl oder eine Abdichtungsfirma ?

    Zur Ursachensuche ein Sachverständiger, zur Leitungsüberprüfung einer mit Zulassung entsprechend (SüwVO Abw), zur Abdichtung eine Abdichtungsfirma. Der eine verkauft seinen Sachverstand, der andere eine Abdichtung. Wenn die Ursache nicht alleine an der Abdichtung liegt, hat man im schlechtesten Fall eine (hoffentlich funktionierende) Abdichtung, das Grundproblem aber noch nicht behoben.

    Kurzer Einwurf:
    Möglicherweise hängen die 12m damit zusammen, dass die 3-teilige Schiebleiter der Feuerwehr eine maximale Rettungshöhe von 12,20m vor sieht.
    Beziehungsweise die Leiterlängen der Steckleiterteile bei entsprechendem Winkel passen sollten.
    >1m Höhendifferenz ist schon für einen Geübten ziemlich nervig, um auf eine Leiter überzusteigen, Laien, selbst angeleint, haben da noch größere Schwierigkeiten.
    Moderne Drehleiterkörbe haben ja oft noch eine kurze zusätzliche Leiter oder Anwinkeloption, um Differenzen auszugleichen.

    Ist aber nur eine Theorie, ich war damals nicht dabei, als es festgeschrieben wurde.

    Wie dichtet ihr bei einem solchen Austausch Kunststoff-Kellerlichtschächte an den Bestand an?

    Mit dem vom Lichtschachthersteller dafür vorgesehenen Dichtelement auf der (gereinigten) Weißen Wanne? Zumindest ist mir von Firma A ein passendes Dichtband für die Nut von deren druckwasserdichten Kunststofflichtschächten bekannt.
    Ich gehe davon aus, dass andere Hersteller auch solche und ähnliche Elemente vorhalten und in der Einbauanleitung erläutern.

    zum 2. Fall:


    Vorteile für die Aufstellung eines mobile Tinyhouse kann ich hier weiterhin nicht erkennen.

    Ich wüsste da vielleicht noch welche:
    Ein verlebtes Tinyhouse (Neubau) als Altenteil kann man, wenn man das in der Planung berücksichtigt, als Erbe erheblich leichter beseitigen als ein Gebäude in Massivbauweise mit möglicherweise für Weiternutzung unpassendem Grundriss.
    Wenn baurechtlich machbar könnte man je nach Umgebung und Abnutzung auch über eine Weiternutzung als Ferienhaus nachdenken.

    Der "mobile" Aspekt ist aber meiner Meinung nach eher nur ein Gimmick beim Aufbau, die langfristige Nutzung der "Mobile Homes" als Analogon in den USA zeigt, dass es im Vergleich zu anderen Fertighäusern einfach nur keinen großen Kran braucht und gegebenenfalls auf große Betonagen verzichtet werden kann. Bei einem Umzug steht meist das Grundstück oder das Bauwerk so zu, dass es nicht passt und ein Neues angeschafft wird.

    1.) Auch ein temporär (z.B. als Materialausgabe) genutzter Überseecontainer braucht m. W. n.eine Baugenehnigung.

    2.) Ein Wohnwagen (zum Wohnen genutzt) erfordert eine Campingplatzgenehmigung.

    :rb:

    3. Ein Minihaus ist ein Haus.

    1. Ergänzung (für den o.g. Fall irrelevant): braucht es üblicherweise nur dann nicht, wenn es sich dabei um Baustelleneinrichtungen handelt.
    2. ist dann auch ein fliegender Bau (-> "Fliegende Bauten"), Stellplatz und Genehmigungspflicht s.o., regionale Abweichungen möglich. Ohne Wohnnutzung und zulässig nach StVZO ist das halt quasi "nur" ein abgestellter Anhänger.
    3. Volle Zustimmung.

    Gebrannt oder geschwelt hat dabei NIX.

    Vielleicht bin ich da durch diverse Einsätze Feuerwehr-vorgeschädigt ;-P

    Auch beim pressen kann man/frau ne Menge falsch machen

    Saubere, zueinander gerade, vorgerichtete Rohre habe ich mal vorausgesetzt.
    Gut, Schuster bleib bei deinen Leisten, selbst Heizwendelformteile hielt ich für quasi Narrensicher, bis ich eines besseren belehrt wurde...

    Heutzutage wird auch Kupfer meist gepresst, geht einfach schneller

    Und man hat keine (nennenswerte) Chance das ganze Haus mit abzufackeln.
    Auf das handwerkliche Können kommt es dabei auch nicht mehr wirklich an.
    Bei dem, was sich mittlerweile in einigen Gewerken herumtreibt, durchaus auch noch ein nicht unerheblicher Faktor.

    Ist nicht zuallererst der Bauherr, also der Bauträger, für die Abwässer verantwortlich? [...] Oder kann er die Verantwortung auf die Stadtwerke übertragen?

    Er ist für die Abwässer auf seinem Grundstück zuständig. Näheres dazu findet sich üblicherweise in der entsprechenden Abwassersatzung.
    Daraus ergibt sich dann auch ein entsprechender Anschlusszwang an die öffentliche Kanalisation, die der Betreiber der öffentlichen Kanalisation (in diesem Fall die Stadtwerke) im Rahmen der Grundstückserschließung herstellt.
    Üblicherweise wird dafür ein Stück Rohr vom öffentlichen Kanal bis kurz hinter die Grundstücksgrenze gelegt. Ab dem Punkt liegt es dann in der Verantwortung des jeweiligen Grundstückseigentümers.
    Die Kosten für diese Maßnahme werden meistens auch auf den Eigentümer des Grundstückes umgelegt.

    Ohne aber die Satzung, die technischen Anschlussbedingungen und eventuelle Nebenabsprachen (zB: Erschließung vollständig durch Arbeitskräfte des Bauträgers des Neubaugebietes, in Folge dessen keine Kostenumlage) zu kennen, ist das nur eine Mutmaßung.

    Das dürfte Grundbruch klar sein. Ich verstehe ihn so, dass seine VOB-Kenntnisse aufgrund abweichender Praxis-Gebräuche nicht wertgeschätzt wurden und er dazu in diesem Fall eine Analogie herstellen will.

    Genau so ist es. Die gelebte Praxis ist leider oft weit ab von den rechtlichen Vorgaben. Insbesondere wenn es darum geht einen Vorteil daraus zu ziehen.

    Richtig, denn in der VOB/B steht nicht zum hiesigen Thema.

    Und deswegen war das auch als Offtopic gekennzeichnet.

    Was " durchaus üblich " ist, entspricht - wie hier - nicht unbedingt dem Recht.

    Dies war mir schon klar, ich hätte es definitiv gestern noch Kennzeichnen sollen. Offenbar war ich beim Verfassen des Beitrages nicht mehr ganz wach. Mea Culpa.
    Auch wenn man es anhand meines Profils nicht erkennt (erkennen soll), ich habe bereits mehrere Jahre Projektleitungserfahrung, insbesondere als Nachunternehmer für einige Ver-/Entsorger. Auf die Schnelle fallen mir mehrere ähnliche Fälle ein, bei denen ich mittelbar an der Beschaffung von Leitungsrechten beteiligt war. Der überwiegende Teil ging direkt nach o.g. Schema durch. Wobei allerdings alle Fälle außergerichtlich gelöst wurden.

    Off-Topic:

    Bei den entsprechenden Unternehmen konnte ich aber auf Anraten der GF auch mein gesamtes Wissen zur VOB über Bord werfen, trotz enormen Nachtragspotentials


    Im Grundstudium hingegen wurde beim einsemestrigen Modul Recht so gut wie gar nicht auf Leitungsrechte eingegangen, dafür aber um so mehr auf das Thema Außenbereich im Innenbereich.

    In Rechtsfragen äußere ich mich daher generell eher selten und wenn dann sehr gewählt. Hatte hier auch schon deine fachkundige Meinung zum Fall erwartet und die Fragen gestellt, damit ich es anhand der mir bekannten Fälle für mich selber Einordnen kann.

    1. Ist ein solches Vorgehen üblich? (Ich fühle mich von den Stadtwerken überrumpelt).

    Das Vorgehen ist in der Branche durchaus üblich.

    2. Ist die angebotene Entschädigung üblich? (Der neue Kanal dürfte eine mögliche spätere Bebauung meines Grundstücks behindern oder einschränken).

    Ob die Höhe ortsüblich ist, lässt sich mit den gegebenen Details so nicht sagen. Ich würde aber generell eher eine Pacht statt einer einmaligen Entschädigung bevorzugen (Die Ent- und Versorger aber meist nicht).

    8m Breite... über welche Länge, 30m? Wie groß ist das Gesamtgrundstück? Liegt evtl. das Baufenster in diesem Bereich? Ist das Grundstück schon bebaut?
    Ein Schutzstreifen kann je nach Vertrag auch die Hecken und Baumfreiheit des Bereiches beinhalten.


    In meinem Grundstück sei schon ein Abwasserkanal von 1980

    Ist der mit den entsprechenden Rechten im Grundbuch eingetragen? Wenn nicht kommen da evtl. noch Entschädigungsansprüche (und Eintragung der Rechte ins Grundbuch) gegen den Eigentümer der Leitung bis zur Beseitigung hinzu. Wobei das nach 45 Jahren durchaus Einschränkungen hat.

    Ich würde mich erst einmal der Meinung meines Vorredners anschließen und direkt im Anschluss das Grundbuch prüfen (lassen).

    Somit landet es auf speziellen Deponien - und dann? Das ist keine Lösung, es ist eine Symptombekämpfung (Material fällt durch Ausbau an, wohin damit?).

    Die Lösung für die Entsorgungsfrage ist so einfach wie die Herkunft des Minerals. Zurück in die Abbau/Lagerstätte. Die Umgebung ist eh dauerhaft mit Fasern belastet. Und wenn das zu kostspielig ist, gibt es noch genug Altbergbau zu verkippen. Untertage werden nach Verschluss garantiert keine Fasern freigesetzt.

    einen Deckel aus dem Straßenbau

    Der billigste Betondeckel, den man als Standardlösung im Baustoffhandel bekommt, nicht für den Straßenbau geeignet, wegen Belastungsklasse A15;)


    Haupthaus

    Mit wie vielen Parteien soll der Hof am Ende bewohnt werden? Bei dem Invest sucht man sich seine Bewohner ja definitiv sehr gut aus.

    Ich glaube fast, dass ich das Haus im letzten oder vorletzten Urlaub gesehen habe... Franken ist klein :grinning_squinting_face:

    Aber schick ist es geworden!

    altersgerecht wird – also von Senioren > 75 Jahren genutzt werden kann.

    Wobei mich dabei die Stufe vor der Tür etwas stören würde. Da hätte ich eher eine Rinne an der Tür angeordnet statt dem Punktablauf, damit man ohne Stufe ins Haus kommt.

    Vielleicht poste ich nach Sonnenaufgang ein Bild von nur zweimal gekärchertem Asphalt.

    Gerne! Habe bisher die Reinigung per Hochdruckspülverfahren als "Harmlos" empfunden und noch keine Differenzen feststellen können, großtechnisch ist das ja auch ein Standartverfahren. Der Schadensmechanismus leuchtet ein, jedoch bin ich bisher davon ausgegangen, dass der Bitumen "elastisch" wirkt und daher die Fläche weniger Schaden nimmt.

    Die Steine sollten möglichst geradlinig sein (keine bzw. Minifase), mit möglichst kleinen Fugen.

    Also nach Möglichkeit eine fugenlose Einfahrt in Pflasteroptik? Kleiner Haken: Gibt es nicht bzw ist dann halt Ortbeton oder Asphalt (mit eingestanztem Muster).
    Die knapp 4mm Fuge wird es immer geben. Um Pflanzenwachstum einige Jahre in Schach zu halten, kann man aber auch die Fugen vergießen.

    Welches Stein-Format ist für so eine grosse Hofeinfahrt am besten geeignet?

    Ein für den Lastfall zugelassener Stein in mit passendem Format.

    Nimmt man dann nur ein Format oder mischt man die Formate?

    Das hängt von der gewählten Optik ab, wenn man das Geld in die Hand nimmt geht grundsätzlich viel. (Auch viel Murks)
    Am wichtigsten sei hier gesagt, dass die umliegenden Steine in zusammenhängenden Flächen immer die gleiche dicke haben sollen.

    Welches Verlegemuster ist zu empfehlen?

    Das hängt von dem Steinsystem und der gewünschten Optik ab.

    Habt ihr Hersteller- oder Stein-Empfehlung? (bei mir in der Nähe sind Godelmann und Huberstein)

    Grundsätzlich bin ich kein Freund der Steinsysteme aus den Ausstellungen der üblichen Steinfabriken, die werden gerne alle Jahre ausgetauscht und sind nicht lagermäßig verfügbar, Sonderanfertigungen sind dann nicht farbecht und sehr teuer. 10x20er Rechteckpflaster ist preiswert, auch in 30 Jahren noch verfügbar und Herstellerunabhängig in allen Stärken und vielen Farben verfügbar (befahren üblicherweise ab 10cm Stärke). Genau so wie viele Verbundpflaster. Da bricht man sich bei späteren Änderungen auch nicht die Steine oder den Rücken kaputt, wie bei den aktuell in Mode gekommenen 30x40cm Steinen mit Abstandhalter. Von s/f-pflaster würde ich aus dem Grund bei den meisten Einfahrten aber auch abraten.

    Habt ihr Fotos von eueren Lösungen?

    Ja, aber jede Einfahrt ist individuell. Mit Fotos von Pflasterflächen ist das Netz schon voll. Die Detailpunkte, auf die es ankommt, sieht man auf Fotos aber selten.

    Was ihr braucht und was ihr wollt muss nicht unbedingt das gleiche sein, deshalb stelle ich hier mal ein paar Gegenfragen:

    Wofür wird die Einfahrt derzeit genutzt? Wofür soll sie in den nächsten 20 Jahren genutzt werden?
    Sind (Enkel)Kinder im Haushalt oder geplant?
    Wie wird die Fläche gereinigt?
    Wohin entwässert die Fläche?
    Laufen unter der Fläche Leitungen?
    Was für ein Boden liegt an?
    Wie viele Parkplätze sind da, wie viele nötig?

    In jedem Fall braucht eine Pflasterfläche Planung. mit einfach mal eben rausrupfen, Sand rein und reinlegen ist es nicht getan, wenn es halten soll.
    Wenn Kinder potentiell auf der Fläche Spielen oder Rad fahren (lernen) würde ich definitiv kein scharfkantiges Pflaster einbauen (d.h. möglichst "viel" Fase).
    Wenn die Fläche per Hochdruckreiniger gereinigt werden soll, sind Asphalt oder einige Natursteine die bessere Wahl, beim Beton wird auf Dauer die Zementschlämme, teils der farbige Vorsatzbeton abgewaschen.
    Auch Asphalt hat viele Gestaltungsmöglichkeiten (Farbe, Form, Oberfläche, Gesteinskörnung).
    Wie Skeptiker schrieb würde ich auch eine Entsiegelung anstreben. Falls wie auf den Bildern sichtbar kein Ablauf besteht und die ganze Fläche auf die Straße entwässert, dann ist da auch unbedingt eine Rinne vor zu setzen.

    Der taugt nicht als Gründungspolster aus den schon genannten Gründen

    Das mag auf reinen Ziegelbruch 0/50 zutreffen, denn meist sind ja anders als beim TE Lochziegel mit im Bruch und zu wenig 0-Anteil dabei. Die üblichen RC-Gemische RC1 0/45 bzw 0/63, die ich auf meinen Baustellen kenne, kann man fast bedenkenlos als Tragschicht unter Fundamenten im EFH/MFH Bereich einsetzen. Gerade dann, wenn noch Kalk und Beton in der Mischung sind. Bei Baustellenbruch kleiner Maßnahmen muss man oft vorher nachbearbeiten.

    Je nach Beprobungsergebnissen und Mengen kann man die Haufen ja mischen, oder dazu weiteres Material anfahren, um erforderliche Werte zu erzielen.

    Ansonsten: Gibt es in der Region einen Brechplatz, der entsprechend zertifiziertes Material verkauft (und im Gegenzug ungebrochenen Abbruch annimmt)?
    Das kann je nach Fahrtstrecke und Menge günstiger sein, als vor Ort brechen zu lassen. Der Vorteil ist halt, dass man keinen "Schrott" hat, da entsprechend gütegeschütztes Material verbaut wird. Nebenbei freuen sich die Nachbarn über den fehlenden Staub und Lärm.

    lässt sich Ziegelbruch nicht gut verdichten, nimmt Wasser auf und würde sich potentiell (zu Lehm?) abbauen und sei anfällig für Setzungen

    Zu Lehm baut sich das zu unseren Lebzeiten garantiert nicht mehr ab, alleine schon da das Material, teils durch Sinterung, verändert ist. Die Setzungsanfälligkeit beruht auf der schlechten Verdichtbarkeit bei Lochziegeln und gewissen (oft) vorkommenden Korngrößenverteilungen, so dass eben Hohlräume verbleiben. Zudem neigt Ziegel im Nachgang zur Scherbenbildung, das Material wird gewissermaßen noch nachgebrochen. Der Prozess ist aber nach dem Einbau nicht dauerhaft.

    Wenn man Ziegelbruch 5/45 oder größer ohne Feinanteil hätte, könnte man den auch wunderbar als Gabionenfüllung verwenden.

    Man könnte die Ziegel grundsätzlich auch teilweise recyceln und den Mörtel abkratzen, um den Garten zu terrassieren. Das würde Füllboden sparen.

    PS: Stallwände und Böden können je nach Tieren und Nutzung durchaus sulfatbelastet sein, was eine weitere Nutzung einschränkt. "Weniger" Proben sind manchmal mehr. In der Baupraxis macht ja üblicherweise auch keiner eine Trennung von Schornstein und restlichem Mauerwerk, obwohl es abfallrechtlich so gefordert wäre.

    Ich weiß jetzt nicht, wie es sich mit den oft als (Aus)Beuthern bezeichneten bzw jetzt halt DIN-Media verhält, aber mit der DVGW / AGFW / DWA lässt sich durchaus verhandeln, vielleicht erzielt man nicht die besten Ergebnisse im 5 Mann Büro, aber bei 70+ MA und entsprechendem Engagement im Verband definitiv.
    Eigene Erfahrungswerte mögen nicht für jeden zutreffen. Telefonische Ansprechpartner bei den Verbänden helfen gerne weiter.

    Jeder Architekt/in ist per se auch SiGeKo, wenn er/sie mehrere Jahre Berufserfahrung hat. Von daher hat auch jeder Ingenieur im Bauwesen (heute von mir aus Bätscheler und Master) entsprechendes Wissen.

    Wäre mir jetzt neu, da die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse sowie die speziellen Koordinatorenkenntnisse eben nicht zwingend Bestandteil des Studiums sind und auch die weitere Tätigkeit die nicht zwangsläufig vermittelt.
    Wenn man aber nicht nur in LP 1-4, sondern insbesondere auch in der LP 8 tätig ist, mag das anders sein. Bei mir im Studium wurde sogar ein Teil der SiFa- Ausbildung mit der BG im Modul Arbeitssicherheit eingebracht, allerdings als Wahlpflichtmodul.

    Es macht einen Unterschied ob man Hilfe bei Not verweigert, oder nicht prophylaktisch versucht einen theoretisch möglichen Schadensfall zu verhindern

    (Wort mit Unterstreichung eingefügt) Das eine ist ein echtes Unterlassungsdelikt, das andere wäre ein unechtes Unterlassungsdelikt, benötigt also eine Garantenstellung. Sprich eine Rechtspflicht zu handeln.

    , den man nicht einmal fachlich einschätzen kann.

    Ob das hier im Thread zutreffen mag und sich eine Garantenstellung ergibt, darüber müsste vor Gericht entschieden werden.

    Es ist aber nicht meine Aufgabe den Nachbar davor zu warnen, dass er evtl. vom Baum fallen könnte.

    Sobald du in einer Garantenstellung bist, schon. Ob du aber so eine enge Lebensbeziehung mit deinem Nachbarn pflegst oder per Gesetz bzw. Vertrag dazu verpflichtet bist, weiß ich nicht. Ich wäre es aufgrund meiner Ausbildungen bzw per Gesetz.

    Ich kann auch nicht auf der Straße ein Auto anhalten und dem Fahrer sagen, dass er nicht zu schnell fahren soll, damit er keinen Unfall baut.

    Dafür wäre ein Polizist in der Garantenstellung, du jetzt nicht. Ob und in wie fern das aber in deren Freizeit noch zutreffen mag, da endet mein Wissen, alleine schon weil das Ländersache ist.

    Ich bin doch nicht dafür verantwortlich, wenn mein Nachbar auf einen Baum steigt und herunter fällt, so wichtig bin ich nun auch wieder nicht.

    Du wärst je nach Umständen vielleicht nicht eindeutig nachweisbar verantwortlich.
    Wärst du aber eine FASi/SiFa bzw SiGeKo oder dir durch Schulung etc ein entsprechendes Wissen in dem Bereich nachweisbar, dann sieht das aber ganz schnell anders aus.
    Genau so wie bei anderen besonders fürsorgepflichtigen Konstellationen, wärst du als "Garant" unterwegs. Ein eindringliches (und nachweisbares) "Komm da jetzt runter und nicht ohne PSAgA+Schulung wieder rauf" wäre da das Mindeste.
    §13 StGB ist echt toll.
    Ist die gleiche Geschichte, wie wenn ich als Feuerwehrmann privat bei einem Verkehrsunfall Hilfe unterlasse, da bin ich auch sofort im Vorsatz der Körperverletzung durch Unterlassen.
    Bei Skeptiker, mir und anderen müsste aufgrund des Berufsstandes schon eine Garantenstellung existieren. Es hilft dann einem selbst schon sehr oft mit Scheuklappen unterwegs zu sein, damit man nicht an jeder Straßenecke sich absichert.
    Dem TS ist entsprechendes Wissen in diesem einen Fall aufgrund dieses Threads nachweisbar, also kann ich Skeptiker da verstehen. Obwohl es unwahrscheinlich scheint, dass es zur Kombination: Unfall + Klage gegen den Nachbarn + Einbau des Threads in das Verfahren kommt.

    Erstaunlich, dass die Vibrationen und Masse der vorne ersichtlichen Baumaschine nicht schon Teile der Erde in den Graben fallen lassen.

    Aus eigener Erfahrung bei dem ein oder anderen Krauter: Es wird bei "guten" Mitarbeitern nicht sofort passieren, weil weit außen herum gefahren wird. Eine unbelastete Grabenkante kann durchaus schon mal länger stehen. Risse im Bodengefüge zeigen sich während die Grabenwand weiter ins Innere gedrückt wird, bis sich das natürliche Gleichgewicht des Bodens in Form einer Böschung ausbildet. Je nach Boden ist das durchaus plötzlich.

    Abgrabungen neben Stützen sind aber selbst diesen Mitarbeitern zu heikel.

    Das mag hin und wieder gut gehen, aber erfahrungsgemäß ist es vor der Picke schwarz. Niemand weiß, wie homogen der Boden ist und ob da nicht noch eine Schichtung ist, durch die ein Keil hineinrutscht.

    Unsere (regionalen) Lehmböden können im trockenen Zustand bis 60°, stellenweise temporär und räumlich stark begrenzt bis 80° geböscht werden (wenn die BG und Bauleitung alle Augen zudrücken oder ein passendes Gutachten liefern). Aber wehe diese Böden werden feucht...

    Ist das noch okay so?

    Aus Arbeitsschutzsicht: (Sofern keine abweichende Berechnung/Einschätzung eines Ingenieurs vorliegt) und rein optisch wird selbst der zu dem Beschluss kommen: NEIN.
    Aus statischer Sicht: Müsste man rechnen lassen. Ohne Berechnung und OK vom Statiker: NEIN
    Wenn das Punktfundament links nicht erheblich tiefer als die derzeitige Grabensohle einbindet und die derzeitigen Lasten aus dem Erddruck aufnehmen kann, ohne zu verschieben, dann kann ich nur dringend empfehlen den Graben zu zu schütten, bevor irgendjemand dort arbeitet oder das Haus betritt, alternative berechnen und passend abstützen (lassen).
    Aus Sicht der anstehenden Arbeiten: Siehe Arbeitsschutz. Ohne Ausbesserung des Putzes eher schlecht.

    Gerne kann ich noch mehr in die Details gehen, aber das oben ist halt der Klassiker mit dem Böschungswinkel, Grabenbreite und Unterfangen von Fundamenten. Machen unglaublich viele falsch und (zum Glück) gibt es viel zu wenig Tote für die Gefahren, die es birgt.
    Meldung bei der zuständigen BGBAU oder SVLFG (bei Garten-Landschaftsbau) hilft Leben zu retten. 0800 80 20 100 (0561 785-0 SVLFG)