Beiträge von Grundbruch

    Ja! Nein! Vielleicht -
    Im gleichen Atemzug, in dem ich den Gartenteich entfernt habe, habe ich auch Lavendel auf dem Balkon gepflanzt, seitdem weniger Mückenstiche.
    Kann aber halt auch an der fehlenden Aufzucht der Viecher liegen.

    Eine rote, runde Fensternische in einem markanten Gebäude irgendwo in Europa (vermute Deutschland).
    Für mehr reicht meine Glaskugel nicht, ist heute zu neblig ¯\_(ッ)_/¯

    Übrigens: warum ist das große ッ Zensiert?

    Darf ich grundsätzlich noch ein Stromkabel und/oder Netzwerkkabel durch diesen Anschluss nach draußen führen?

    Um mal nur die Frage nach meinem derzeitigen Kenntnisstand zu beantworten:
    Meines Wissensstandes nach in deinem Fall, als Eigentümer, ja, sofern es durch passt und aus elektrotechnischen/vertragsrechtlichen Gesichtspunkten nichts dagegen spricht. (Hier möge sich bitte ein Elektrotechniker dazu äußern. TAB der Versorger haben auch entsprechende Inhalte bzgl des Teilens eines "Leer"Rohres)

    Fachgerecht und vor allem Schadensfrei wird es dadurch aber nicht!

    Bezüglich der Abdichtung der Leitungsdurchführung haben sich ja bereits einige geäußert, passende Materialwahl der Kabel vorausgesetzt.
    Auf Baustellen im EFH Bereich habe ich schon einiges gesehen, manches funktioniert, anderes durfte ich wieder beheben. Die "Billig Variante einer MSHA" mit einem Leerrohr, diversen Leitungen und eben so vielen Dosen Brunnenschaum / Silikon / Hoffnung und gutes Zureden kann mal funktionieren und mal mehrere Tausend Euro zur Behebung bedürfen.
    Wenn die Glasfaserfirma durch unsachgemäßes Verlegen Schäden verursacht, sind erstmal nur sie in der Haftung. Wenn man dann aber eigene Änderungen bzw Ergänzungen vornimmt wird es schnell schwierig. Insbesondere, da ja bereits 2 weitere Betreiber sich die gleiche (wahrscheinlich nicht fachgerechte) Lösung teilen.

    Der verantwortliche Meister, der hoffentlich die Erweiterung der Elektroanlage abnimmt bzw verantwortet hat mit Sicherheit auch noch einmal etwas bezüglich der Leitungs(aus)führung anzumerken, es macht wahrscheinlich Sinn, mit diesem zuerst Kontakt aufzunehmen. Wahrscheinlich macht in eurem Fall, sofern Pfusch unerwünscht ist, eine Wanddurchführung mehr Sinn. Ein Netzwerkkabel kann man ggf noch durch Richtfunkstrecke bzw WiFi Mesh ersetzen.

    Wenn man bzgl. Brandschutz beim Betreiber auf taube Ohren stößt, dann hilft üblicherweise der Vorbeugende Brandschutz der Kommune weiter.
    Für Stuttgart wären die Ansprechpartner hier zu erreichen: https://feuerwehr.stuttgart.de…vorbeugender-brandschutz/

    So wie sich dein Post liest, scheint der Brandschutz aber nur ein Nebenschauplatz zu sein, was genau ist denn eigentlich dein genaues Problem mit wem genau? Dem Eigentümer, dem Betreiber, dem Installateur, X? Einfach nur die Optik und Akustik? Verwahrlosung des Baukörpers?
    Es ist nicht immer Zielführend in alle Richtungen zu schießen, wenn man ein einzelnes Problem hat.

    Folgende Schlussfolgerung kommt jetzt nur nach lesen dieses Presseartikel:
    Klingt nach einem Projekt der geotechnischen Kategorie 3, das an einen Marktteilnehmer ohne Qualifikation vergeben wurde.
    Das Abpumpen von Niederschlagswasser alleine ist ja kein Thema, spätestens beim Einleiten von Grund und Schichtenwasser fragen die mir bekannten Behörden aber sofort nach der Qualifikation der leitenden Mitarbeiter.
    Die Baupraxis ist aber meist "Wasser muss weg - Ab in den Einlauf dort", ohne Genehmigungen und Verfahren.
    Hier scheint es also im Zusammenhang mit den Tiefbauarbeiten eine nachteilige Beeinflussung des Baugrundes gegeben zu haben - Mit massiver Setzung der Umgebung!

    Haben wir über die Jahre auch schon 2-3 mal vom Hof gejagt.

    Ich frage mich auch immer wo die ihr Mischgut her bekommen. Die mir bekannten Mischwerke in der Umgebung schauen da schon recht genau nach, wer bei ihnen auf den Hof fährt. (3 Betreibergesellschaften innerhalb 1h Fahrtzeit, davon beliefert eine nur Firmengruppenintern). Als "Privatkunde" muss ich das bei den restlichen auch über das Firmenkonto laufen lassen und mit vernünftigem Fahrzeug (kein Pkw+Anhänger; <7,5t LKW mindestens mit Thermodecke) vor fahren, damit ich überhaupt etwas bekomme.

    Gibt es Praxisfälle, wo so ein digitaler Ablauf an seine Grenzen stößt?

    Die üblichen Vorgänge bei Soloselbständigen und auch größeren Unternehmen, die für manche Kunden 0€ Baustellen (Kleinstleistungen bei sonst hohen Kundensummen) durchführen.
    Ansonsten gibt es aber auch noch Gewährleistungsfälle, Kulanz und ähnliche Grenzfälle, die die Regel darstellen.
    Ein/Ausbuchen im "Lager" ist halt im Kleinbetrieb mit (1/4 - 1/2) jährlicher Inventur deutlich schneller als der ganze Gefrickel mit der Verwaltung.
    Das Einpflegen von Leihgeräten, die gegebenenfalls keine Rechnung haben, kommt da auch noch zu.

    Off-Topic:

    Werden in meiner Firma jedoch zusätzlich (oder ausschließlich) Arbeiten an PKW ausgeführt, also beispielsweise Reparaturen,

    Ganz blödes Beispiel, denn da fehlt der Zusatz: "Im Kundenauftrag".
    Ankaufen, reparieren und verkaufen in der Reihenfolge zählen dazu nicht. (Quelle: Familienmitglied im Prüfungsausschuss für die KFZ-Mechatroniker (PKW) der hiesigen HWK)

    Ist aber auch wieder so ein Grenzfall mit diversen Gerichtsentscheidungen wie die pflasternden Garten-&Landschaftsbauer oder Kanalbauer (IHK) gegenüber den Straßenbauern (HWK)
    MMN gehört das gesamte IHK, HWK und Zulassungssystem grundlegend Reformiert, das sprengt aber hier den Rahmen

    >13 Geschosse und Maße ähnlich 100m x 500m.
    Wer hat sich bitte überlegt, das als eine WEG zu gestalten?
    Die einzig sinnvolle Option in Form eines Gemeinschaftseigentums wäre da vielleicht noch als Baugenossenschaft. In jedem Fall mit deutlich reduzierter Einflussnahmemöglichkeit.

    Aufgrund der Gebäudegeometrie wäre ich aber eher ein Freund des Longfront-Baggers, oder eher so 3-5 davon. Explosive Verfahren sind zu aufwändig in der Genehmigung.
    Die einzige Lösung, um dahin zu kommen, ohne direkte Enteignung sehe ich aber nur in Form einer rapiden ungeplanten Wertminderung (Warm- oder Sprengsanierung).
    Angesichts des Baujahres, wie siehts da eigentlich mit den Schadstoffen aus? ;)

    den Erben

    Damit dann im Zweifel auch Erbengemeinschaften. In 2-3 Generationen hat dann jeder Eigentümer effektiv so etwas wie 1m³ Beton zzgl diverser Rechte und Pflichten.
    Streubesitz bei Immobilien ist lustig, je mehr desto lustiger wirds.

    In Cuxhaven Sahlenburg versucht die Verwaltung ja auch schon länger die Hochhäuser loszuwerden, nur fehlt es an den rechtlichen Optionen die letzten Bewohner und Erbengemeinschaften aus der Rechnung zu entfernen.

    Wurde der Boden auch entsprechend abgedichtet? Beton ist nicht automatisch Dicht.
    Woraus besteht das System (Gemauert, wenn ja mit welchem Stein?)?

    Wurden die Löcher in die Nachbargruben auch abgedichtet, wenn ja wie?
    Welche Dichtschlämme wurde wie genau aufgetragen?

    Alle mir bekannten Formen einer planmäßigen Drainage - die man heute kaum noch neu genehmigt bekommt - leiten Wasser um ein Bauwerk herum oder von ihm weg, nie aber in ein Gebäude hinein, denn dieses soll ja gerade trocken bleiben.

    Sorry - aber ich muss LEISE widersprechen.

    Ich auch.
    Andere Region, andere Geologie (Geschiebelehm, Sand, Schluff, Mergel, keine Hanglagen) ähnliche Bauwerke um die Jahrhundertwende und gleiches Konstrukt. Teils unter jedem Kellerraum ein Sammelschacht (unten offen), teils mit der gemauerten Sammelrinne um den Keller herum verbunden. Habe ich aber bisher erst in geringer zweistelliger Zahl gesehen.

    Aber eins haben alle gemeinsam gehabt: Wenn man sie nicht zuschüttet halten sie die Räume "trocken".

    Für mích sieht das aus, als ob eine alte Drainage (für Hang und oder Schichtenwasser) über die Jahre als DIY "Renoviert" und mit zur Wassergewinnung umgebaut wurde.

    Der Verbau der Zwischenräume sieht mit seinen Brettern sowieso sehr ungewohnt aus - und wenig vertrauenerweckend.

    Ungewohnt und mit der Optik der restlichen Baustelle wenig vertrauenerweckend, ja.

    Aber was haben wir hier Grundsätzlich:
    Eine aufgelöste Pfahlwand (hier mal nicht gebohrt) mit Holzbohlenausfachung. Müsste man durchrechnen, das Innere der Pfähle und die Einbindungstiefe ist für uns ja unsichtbar.
    Im Vergleich der dezent dünn Anmutenden Bohlen (vllt die Selben wie bei der Absturzsicherung?) sind das ja sehr massive Pfähle (800er/1000er Schachtringe?).
    Für mich sehen aber auch wesentliche Teile der Pfähle aufgesetzt, ausbetoniert und nie freigelegt aus. Vielleicht soll das Holz "nur" einen Bodenquader unter dem Gebäude halten, der nur Eigenlast haben soll.
    Eine Rückverankerung in "Massivbauweise" aus den Pfählen heraus oder Geotextil/Geogitter in einer Auffüllung ist für uns ja auch nicht sichtbar.
    Auf anderen Pressefotos sind auch Nachbargebäude des Ensembles mit den Pfählen dem Hang vorgesetzt.

    Ich würde sagen, mit entsprechend für uns unsichtbaren Kniffen könnte es eine Variante der Gründung und Hangsicherung ohne Sondermaschinen des Spezialtiefbaus sein. Der Platz scheint auch arg begrenzt zu sein.
    Für am Wahrscheinlichsten halte ich aber ein: "Das haben wir schon immer so gemacht" in Verbindung mit "Brauchen wir nicht" und "Das ist viel zu Massiv, das Hält auch mit den Bohlen" oder: "Chef sagt so, ich machen so"

    Eine fachgerechte Entfernung der Bretter sehe ich aber als wirtschaftlich nicht machbar an. Die werden die nächsten mindestens 30 Jahre noch Spaß haben, sobald die weg faulen.

    der Begriff "Ragen" als Substantiv

    Ich tippe im Zusammenhang mit Abdichtung und dem Begradigen mit L-Steinen (Winkelstützwänden) auf abschüssigen Rasen.
    Trotzdem ist die Gesamtsituation (Wer will was und wer bestellt was?) für mich noch nicht ganz klar, denn genau daraus ergibt sich die mögliche Kostenaufteilung.

    wer tankt da eigentlich und warum?

    Jemand ohne Ortskunde bzw mit Zeitmangel.
    Und wenn ich in den Urlaub oder zum Kunden kommen möchte, dann sind 30ct unterschied bei einem 35l Tanken ~10€ Unterschied.
    Dafür nehme ich garantiert nicht einen Umweg von 10 Minuten in Kauf, dafür bin ich zu teuer.

    Im Urlaub kann man mit dem entsprechenden Wissen ggf von der Routenplanung abweichen, abseits der Bahn sind eh mehr Sehenswürdigkeiten.

    Wie kann so etwas passieren? Fehlende Aussteifung. Schauen wir in die KS-Maurerfibel Auflage 9, im Anhang Seite 275

    Zitat von Merkblatt für das Aufmauern von Wandscheiben

    1. Mauerwerk ist auch während seiner Ausführung nach DIN 1053-1 auszusteifen.

    2. Solange die für das fertige Bauwerk vorgesehenen Aussteifungen noch nicht zur

    Verfügung stehen, können zusätzliche Absteifungen gegen Kippen unter Windlast erforderlich werden.

    Ich sehe dort keine Aussteifungen. Der Betonpfeiler in Wandmitte scheint noch nicht betoniert. Auflast können wir auch ausschließen.
    In Anbetracht des weiten Trümmerfeldes scheint auch die maximal zulässige Höhe ohne Aussteifung im Fertigzustand überschritten worden zu sein. (höchste: Wanddicke 36,5 cm: 5 Steinschichten á 25cm = 1,25m)

    Grundsätzlich könnte man da noch an Anprall statt Wind als Ursache für das Kippen denken, das spielt im Ergebnis aber keine Rolle.

    Und wie pflegte mein Baustofflehre-Prof immer zu sagen: "Wenn man die Mörtelqualität im Nachgang zerstörungsfrei feststellen könnte, müsste man 90% alle Wände wieder abreißen".

    Während des Schreibens aktualisiert: Offenbar Porenbeton, das kann man nicht 1:1 auf KS ummünzen. Aber die Lasten und Grundthematik bleiben ja gleich bzw durch geringeres Eigengewicht verringert sich dann sogar die Standfestigkeit.
    Wenn dann sogar noch der Schwerpunkt weit genug außermittig ist, könnte ggf. auch Frosthebung die Wand zum kippen bringen. Ist halt nur im Bauzustand möglich (aber unwahrscheinlich).

    Gefälle: Offensichtlich vorhanden
    Materialwahl: Zweifelhaft
    Ausführungsqualität: Unterirdisch (Überirdisch)
    Dimensionierung und Formstücke: hydraulisch nicht optimal
    Funktion: Temporär gegeben

    Ich würde sagen, für ein Provisorium in Ordnung.
    Das (definitiv überlagerte) KG Rohr wird vor weiterer UV-Schädigung in kürze durch weitere Aufkleber konstruktiv geschützt, den Übergang Fallrohr zu Grundleitung bekommen selbst Fachbetriebe selten korrekt hin. Mangelnde Durchflussdurchmesser werden durch Panzerband als analogon zu einer Berstscheibe erfolgreich umgangen. Wickelfalzrohr meldet nach einer gewissen Zeit im Spritzwasserbereich direkt, dass da noch ein Provisorium hängt, falls man es vergisst, indem die entstehenden Rostlöcher Wasser in der Umgebung verteilen (Falls es das Panzerband nicht schon tut). Und die Restetruhe vom Bauhof ist jetzt auch erfolgreich leer.

    So billig wie möglich, so gut wie nötig. Ich denke, da war ein Ingenieur am Werk ;)

    Wenn das Kind des Architekten im Büro wütet... und alle Beteiligten dank langer Zusammenarbeit nur noch blind stempeln.

    Zumindest erinnert mich die Front leicht an das, was ich mit 3-9 Jahren so gemalt habe.

    Endlich mal jemand aus meinem Nachbarkreis. Da funktioniert die Glaskugel besser ;)

    durch den Bergbau und den aufgegebenen Bergbau sich die Bodenverhältnisse schleichend aber laufend ändern.

    Stukenbrock liegt jenseits der Mergelgrenze in der Senne, die insbesondere durch ihre Heidelandschaft und Sand bekannt ist. Altbergbau in der Form wie im Ruhrgebiet gibt es da nicht.
    Achtung, ab hier nur noch Glaskugel und Gerate ohne Garantie aufgrund eigener Bauerfahrungen im Kreis Gütersloh. :glaskugel:

    Gibts denn ein Baugrundgutachten mit Aussagen zum Wasserstand?

    Was ich da grob an eigenen Erfahrungen habe: In Stukenbrock bis auf wenige Ausnahmen am Berg im Teutoburger Wald generell Bemessungswasserstand zwischen seltenen -3m und 2m oberhalb der Grasnarbe, üblich eher Höhe GOK. Knapp ein halber Meter Oberboden, danach Feinsand, Mittelsand. Stellenweise im Osten Schluff, Ton bis Mergel innerhalb der ersten 7m.
    Kanalbau konnte ich südlich des Teutos bisher nur mit Wasserhaltung machen.

    weiterhin Probleme mit Wassereintritt in meinem Keller habe,

    Seit wann? Zu welchen Zeiten tritt Wasser aus? Immer oder nur im Zusammenhang mit Regen?
    Allgemein haben wir verglichen mit den letzten 10 Jahren hier in der Region einen relativ feuchten Sommer mit viel Starkregen.
    Wo liegt der Wasser-Hausanschluss? Läuft irgend eine Leitung (auch Leerrohre) in der Nähe der Wassereinbrüche vorbei? Generell sucht sich Wasser den leichtesten Weg, der oft durch mit Sand verfüllte Leitungsgräben führt.
    Bei plötzlich, ohne bauliche Veränderungen, auftretendem Wassereinbruch würde meine erste Vermutung immer in Richtung defekte Trink- oder Regenwasserleitung gehen. Fallrohr in der Ecke vorhanden?

    die Drainage um das Haus herum möglicherweise nicht funktioniert oder fehlt.

    Das sollte man meiner Meinung nach als erstes klären, denn die Existenz davon sollte man ja anhand von bei dem Baujahr hoffentlich noch vorhandenen Planunterlagen oder den auf dem Grundstück vorhandenen Schächten kostenarm nachweisen können. Würde mich jedoch fast schon wundern, wenn es ohne Hanglage eine gibt, denn irgendwo musste das Wasser bisher ja auch hin.

    Anbei ein schnell per Paint gezeichnetes Flowchart, wie ich ungefähr weiter vor gehen würde.

    Wäre hier ein Sachverständiger die richtige Wahl oder eine Abdichtungsfirma ?

    Zur Ursachensuche ein Sachverständiger, zur Leitungsüberprüfung einer mit Zulassung entsprechend (SüwVO Abw), zur Abdichtung eine Abdichtungsfirma. Der eine verkauft seinen Sachverstand, der andere eine Abdichtung. Wenn die Ursache nicht alleine an der Abdichtung liegt, hat man im schlechtesten Fall eine (hoffentlich funktionierende) Abdichtung, das Grundproblem aber noch nicht behoben.

    Kurzer Einwurf:
    Möglicherweise hängen die 12m damit zusammen, dass die 3-teilige Schiebleiter der Feuerwehr eine maximale Rettungshöhe von 12,20m vor sieht.
    Beziehungsweise die Leiterlängen der Steckleiterteile bei entsprechendem Winkel passen sollten.
    >1m Höhendifferenz ist schon für einen Geübten ziemlich nervig, um auf eine Leiter überzusteigen, Laien, selbst angeleint, haben da noch größere Schwierigkeiten.
    Moderne Drehleiterkörbe haben ja oft noch eine kurze zusätzliche Leiter oder Anwinkeloption, um Differenzen auszugleichen.

    Ist aber nur eine Theorie, ich war damals nicht dabei, als es festgeschrieben wurde.

    Wie dichtet ihr bei einem solchen Austausch Kunststoff-Kellerlichtschächte an den Bestand an?

    Mit dem vom Lichtschachthersteller dafür vorgesehenen Dichtelement auf der (gereinigten) Weißen Wanne? Zumindest ist mir von Firma A ein passendes Dichtband für die Nut von deren druckwasserdichten Kunststofflichtschächten bekannt.
    Ich gehe davon aus, dass andere Hersteller auch solche und ähnliche Elemente vorhalten und in der Einbauanleitung erläutern.

    zum 2. Fall:


    Vorteile für die Aufstellung eines mobile Tinyhouse kann ich hier weiterhin nicht erkennen.

    Ich wüsste da vielleicht noch welche:
    Ein verlebtes Tinyhouse (Neubau) als Altenteil kann man, wenn man das in der Planung berücksichtigt, als Erbe erheblich leichter beseitigen als ein Gebäude in Massivbauweise mit möglicherweise für Weiternutzung unpassendem Grundriss.
    Wenn baurechtlich machbar könnte man je nach Umgebung und Abnutzung auch über eine Weiternutzung als Ferienhaus nachdenken.

    Der "mobile" Aspekt ist aber meiner Meinung nach eher nur ein Gimmick beim Aufbau, die langfristige Nutzung der "Mobile Homes" als Analogon in den USA zeigt, dass es im Vergleich zu anderen Fertighäusern einfach nur keinen großen Kran braucht und gegebenenfalls auf große Betonagen verzichtet werden kann. Bei einem Umzug steht meist das Grundstück oder das Bauwerk so zu, dass es nicht passt und ein Neues angeschafft wird.

    1.) Auch ein temporär (z.B. als Materialausgabe) genutzter Überseecontainer braucht m. W. n.eine Baugenehnigung.

    2.) Ein Wohnwagen (zum Wohnen genutzt) erfordert eine Campingplatzgenehmigung.

    :rb:

    3. Ein Minihaus ist ein Haus.

    1. Ergänzung (für den o.g. Fall irrelevant): braucht es üblicherweise nur dann nicht, wenn es sich dabei um Baustelleneinrichtungen handelt.
    2. ist dann auch ein fliegender Bau (-> "Fliegende Bauten"), Stellplatz und Genehmigungspflicht s.o., regionale Abweichungen möglich. Ohne Wohnnutzung und zulässig nach StVZO ist das halt quasi "nur" ein abgestellter Anhänger.
    3. Volle Zustimmung.

    Gebrannt oder geschwelt hat dabei NIX.

    Vielleicht bin ich da durch diverse Einsätze Feuerwehr-vorgeschädigt ;-P

    Auch beim pressen kann man/frau ne Menge falsch machen

    Saubere, zueinander gerade, vorgerichtete Rohre habe ich mal vorausgesetzt.
    Gut, Schuster bleib bei deinen Leisten, selbst Heizwendelformteile hielt ich für quasi Narrensicher, bis ich eines besseren belehrt wurde...

    Heutzutage wird auch Kupfer meist gepresst, geht einfach schneller

    Und man hat keine (nennenswerte) Chance das ganze Haus mit abzufackeln.
    Auf das handwerkliche Können kommt es dabei auch nicht mehr wirklich an.
    Bei dem, was sich mittlerweile in einigen Gewerken herumtreibt, durchaus auch noch ein nicht unerheblicher Faktor.

    Ist nicht zuallererst der Bauherr, also der Bauträger, für die Abwässer verantwortlich? [...] Oder kann er die Verantwortung auf die Stadtwerke übertragen?

    Er ist für die Abwässer auf seinem Grundstück zuständig. Näheres dazu findet sich üblicherweise in der entsprechenden Abwassersatzung.
    Daraus ergibt sich dann auch ein entsprechender Anschlusszwang an die öffentliche Kanalisation, die der Betreiber der öffentlichen Kanalisation (in diesem Fall die Stadtwerke) im Rahmen der Grundstückserschließung herstellt.
    Üblicherweise wird dafür ein Stück Rohr vom öffentlichen Kanal bis kurz hinter die Grundstücksgrenze gelegt. Ab dem Punkt liegt es dann in der Verantwortung des jeweiligen Grundstückseigentümers.
    Die Kosten für diese Maßnahme werden meistens auch auf den Eigentümer des Grundstückes umgelegt.

    Ohne aber die Satzung, die technischen Anschlussbedingungen und eventuelle Nebenabsprachen (zB: Erschließung vollständig durch Arbeitskräfte des Bauträgers des Neubaugebietes, in Folge dessen keine Kostenumlage) zu kennen, ist das nur eine Mutmaßung.