Beiträge von Grundbruch
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Die Steine sollten möglichst geradlinig sein (keine bzw. Minifase), mit möglichst kleinen Fugen.
Also nach Möglichkeit eine fugenlose Einfahrt in Pflasteroptik? Kleiner Haken: Gibt es nicht bzw ist dann halt Ortbeton oder Asphalt (mit eingestanztem Muster).
Die knapp 4mm Fuge wird es immer geben. Um Pflanzenwachstum einige Jahre in Schach zu halten, kann man aber auch die Fugen vergießen.Welches Stein-Format ist für so eine grosse Hofeinfahrt am besten geeignet?
Ein für den Lastfall zugelassener Stein in mit passendem Format.
Nimmt man dann nur ein Format oder mischt man die Formate?
Das hängt von der gewählten Optik ab, wenn man das Geld in die Hand nimmt geht grundsätzlich viel. (Auch viel Murks)
Am wichtigsten sei hier gesagt, dass die umliegenden Steine in zusammenhängenden Flächen immer die gleiche dicke haben sollen.Welches Verlegemuster ist zu empfehlen?
Das hängt von dem Steinsystem und der gewünschten Optik ab.
Habt ihr Hersteller- oder Stein-Empfehlung? (bei mir in der Nähe sind Godelmann und Huberstein)
Grundsätzlich bin ich kein Freund der Steinsysteme aus den Ausstellungen der üblichen Steinfabriken, die werden gerne alle Jahre ausgetauscht und sind nicht lagermäßig verfügbar, Sonderanfertigungen sind dann nicht farbecht und sehr teuer. 10x20er Rechteckpflaster ist preiswert, auch in 30 Jahren noch verfügbar und Herstellerunabhängig in allen Stärken und vielen Farben verfügbar (befahren üblicherweise ab 10cm Stärke). Genau so wie viele Verbundpflaster. Da bricht man sich bei späteren Änderungen auch nicht die Steine oder den Rücken kaputt, wie bei den aktuell in Mode gekommenen 30x40cm Steinen mit Abstandhalter. Von s/f-pflaster würde ich aus dem Grund bei den meisten Einfahrten aber auch abraten.
Habt ihr Fotos von eueren Lösungen?
Ja, aber jede Einfahrt ist individuell. Mit Fotos von Pflasterflächen ist das Netz schon voll. Die Detailpunkte, auf die es ankommt, sieht man auf Fotos aber selten.
Was ihr braucht und was ihr wollt muss nicht unbedingt das gleiche sein, deshalb stelle ich hier mal ein paar Gegenfragen:
Wofür wird die Einfahrt derzeit genutzt? Wofür soll sie in den nächsten 20 Jahren genutzt werden?
Sind (Enkel)Kinder im Haushalt oder geplant?
Wie wird die Fläche gereinigt?
Wohin entwässert die Fläche?
Laufen unter der Fläche Leitungen?
Was für ein Boden liegt an?
Wie viele Parkplätze sind da, wie viele nötig?
In jedem Fall braucht eine Pflasterfläche Planung. mit einfach mal eben rausrupfen, Sand rein und reinlegen ist es nicht getan, wenn es halten soll.
Wenn Kinder potentiell auf der Fläche Spielen oder Rad fahren (lernen) würde ich definitiv kein scharfkantiges Pflaster einbauen (d.h. möglichst "viel" Fase).
Wenn die Fläche per Hochdruckreiniger gereinigt werden soll, sind Asphalt oder einige Natursteine die bessere Wahl, beim Beton wird auf Dauer die Zementschlämme, teils der farbige Vorsatzbeton abgewaschen.
Auch Asphalt hat viele Gestaltungsmöglichkeiten (Farbe, Form, Oberfläche, Gesteinskörnung).
Wie Skeptiker schrieb würde ich auch eine Entsiegelung anstreben. Falls wie auf den Bildern sichtbar kein Ablauf besteht und die ganze Fläche auf die Straße entwässert, dann ist da auch unbedingt eine Rinne vor zu setzen. -
Der taugt nicht als Gründungspolster aus den schon genannten Gründen
Das mag auf reinen Ziegelbruch 0/50 zutreffen, denn meist sind ja anders als beim TE Lochziegel mit im Bruch und zu wenig 0-Anteil dabei. Die üblichen RC-Gemische RC1 0/45 bzw 0/63, die ich auf meinen Baustellen kenne, kann man fast bedenkenlos als Tragschicht unter Fundamenten im EFH/MFH Bereich einsetzen. Gerade dann, wenn noch Kalk und Beton in der Mischung sind. Bei Baustellenbruch kleiner Maßnahmen muss man oft vorher nachbearbeiten.
Je nach Beprobungsergebnissen und Mengen kann man die Haufen ja mischen, oder dazu weiteres Material anfahren, um erforderliche Werte zu erzielen.
Ansonsten: Gibt es in der Region einen Brechplatz, der entsprechend zertifiziertes Material verkauft (und im Gegenzug ungebrochenen Abbruch annimmt)?
Das kann je nach Fahrtstrecke und Menge günstiger sein, als vor Ort brechen zu lassen. Der Vorteil ist halt, dass man keinen "Schrott" hat, da entsprechend gütegeschütztes Material verbaut wird. Nebenbei freuen sich die Nachbarn über den fehlenden Staub und Lärm.lässt sich Ziegelbruch nicht gut verdichten, nimmt Wasser auf und würde sich potentiell (zu Lehm?) abbauen und sei anfällig für Setzungen
Zu Lehm baut sich das zu unseren Lebzeiten garantiert nicht mehr ab, alleine schon da das Material, teils durch Sinterung, verändert ist. Die Setzungsanfälligkeit beruht auf der schlechten Verdichtbarkeit bei Lochziegeln und gewissen (oft) vorkommenden Korngrößenverteilungen, so dass eben Hohlräume verbleiben. Zudem neigt Ziegel im Nachgang zur Scherbenbildung, das Material wird gewissermaßen noch nachgebrochen. Der Prozess ist aber nach dem Einbau nicht dauerhaft.
Wenn man Ziegelbruch 5/45 oder größer ohne Feinanteil hätte, könnte man den auch wunderbar als Gabionenfüllung verwenden.
Man könnte die Ziegel grundsätzlich auch teilweise recyceln und den Mörtel abkratzen, um den Garten zu terrassieren. Das würde Füllboden sparen.
PS: Stallwände und Böden können je nach Tieren und Nutzung durchaus sulfatbelastet sein, was eine weitere Nutzung einschränkt. "Weniger" Proben sind manchmal mehr. In der Baupraxis macht ja üblicherweise auch keiner eine Trennung von Schornstein und restlichem Mauerwerk, obwohl es abfallrechtlich so gefordert wäre. -
Ich weiß jetzt nicht, wie es sich mit den oft als (Aus)Beuthern bezeichneten bzw jetzt halt DIN-Media verhält, aber mit der DVGW / AGFW / DWA lässt sich durchaus verhandeln, vielleicht erzielt man nicht die besten Ergebnisse im 5 Mann Büro, aber bei 70+ MA und entsprechendem Engagement im Verband definitiv.
Eigene Erfahrungswerte mögen nicht für jeden zutreffen. Telefonische Ansprechpartner bei den Verbänden helfen gerne weiter. -
es sind aber zusätzliche Gurtwicklungen auf der Welle die ich nicht runterbekomme, da ich ihn eben nicht weiter hochziehen kann.
Wenn du den Panzer von der Welle löst, müsste sich doch die Welle frei drehen lassen? Im Anschluss wieder dran schrauben/stecken?
Dafür muss natürlich der Panzer unten sein. -
Jeder Architekt/in ist per se auch SiGeKo, wenn er/sie mehrere Jahre Berufserfahrung hat. Von daher hat auch jeder Ingenieur im Bauwesen (heute von mir aus Bätscheler und Master) entsprechendes Wissen.
Wäre mir jetzt neu, da die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse sowie die speziellen Koordinatorenkenntnisse eben nicht zwingend Bestandteil des Studiums sind und auch die weitere Tätigkeit die nicht zwangsläufig vermittelt.
Wenn man aber nicht nur in LP 1-4, sondern insbesondere auch in der LP 8 tätig ist, mag das anders sein. Bei mir im Studium wurde sogar ein Teil der SiFa- Ausbildung mit der BG im Modul Arbeitssicherheit eingebracht, allerdings als Wahlpflichtmodul. -
Es macht einen Unterschied ob man Hilfe bei Not verweigert, oder nicht prophylaktisch versucht einen theoretisch möglichen Schadensfall zu verhindern
(Wort mit Unterstreichung eingefügt) Das eine ist ein echtes Unterlassungsdelikt, das andere wäre ein unechtes Unterlassungsdelikt, benötigt also eine Garantenstellung. Sprich eine Rechtspflicht zu handeln.
, den man nicht einmal fachlich einschätzen kann.
Ob das hier im Thread zutreffen mag und sich eine Garantenstellung ergibt, darüber müsste vor Gericht entschieden werden.
Es ist aber nicht meine Aufgabe den Nachbar davor zu warnen, dass er evtl. vom Baum fallen könnte.
Sobald du in einer Garantenstellung bist, schon. Ob du aber so eine enge Lebensbeziehung mit deinem Nachbarn pflegst oder per Gesetz bzw. Vertrag dazu verpflichtet bist, weiß ich nicht. Ich wäre es aufgrund meiner Ausbildungen bzw per Gesetz.
Ich kann auch nicht auf der Straße ein Auto anhalten und dem Fahrer sagen, dass er nicht zu schnell fahren soll, damit er keinen Unfall baut.
Dafür wäre ein Polizist in der Garantenstellung, du jetzt nicht. Ob und in wie fern das aber in deren Freizeit noch zutreffen mag, da endet mein Wissen, alleine schon weil das Ländersache ist.
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Ich bin doch nicht dafür verantwortlich, wenn mein Nachbar auf einen Baum steigt und herunter fällt, so wichtig bin ich nun auch wieder nicht.
Du wärst je nach Umständen vielleicht nicht eindeutig nachweisbar verantwortlich.
Wärst du aber eine FASi/SiFa bzw SiGeKo oder dir durch Schulung etc ein entsprechendes Wissen in dem Bereich nachweisbar, dann sieht das aber ganz schnell anders aus.
Genau so wie bei anderen besonders fürsorgepflichtigen Konstellationen, wärst du als "Garant" unterwegs. Ein eindringliches (und nachweisbares) "Komm da jetzt runter und nicht ohne PSAgA+Schulung wieder rauf" wäre da das Mindeste.
§13 StGB ist echt toll.
Ist die gleiche Geschichte, wie wenn ich als Feuerwehrmann privat bei einem Verkehrsunfall Hilfe unterlasse, da bin ich auch sofort im Vorsatz der Körperverletzung durch Unterlassen.
Bei Skeptiker, mir und anderen müsste aufgrund des Berufsstandes schon eine Garantenstellung existieren. Es hilft dann einem selbst schon sehr oft mit Scheuklappen unterwegs zu sein, damit man nicht an jeder Straßenecke sich absichert.
Dem TS ist entsprechendes Wissen in diesem einen Fall aufgrund dieses Threads nachweisbar, also kann ich Skeptiker da verstehen. Obwohl es unwahrscheinlich scheint, dass es zur Kombination: Unfall + Klage gegen den Nachbarn + Einbau des Threads in das Verfahren kommt. -
Erstaunlich, dass die Vibrationen und Masse der vorne ersichtlichen Baumaschine nicht schon Teile der Erde in den Graben fallen lassen.
Aus eigener Erfahrung bei dem ein oder anderen Krauter: Es wird bei "guten" Mitarbeitern nicht sofort passieren, weil weit außen herum gefahren wird. Eine unbelastete Grabenkante kann durchaus schon mal länger stehen. Risse im Bodengefüge zeigen sich während die Grabenwand weiter ins Innere gedrückt wird, bis sich das natürliche Gleichgewicht des Bodens in Form einer Böschung ausbildet. Je nach Boden ist das durchaus plötzlich.
Abgrabungen neben Stützen sind aber selbst diesen Mitarbeitern zu heikel.
Das mag hin und wieder gut gehen, aber erfahrungsgemäß ist es vor der Picke schwarz. Niemand weiß, wie homogen der Boden ist und ob da nicht noch eine Schichtung ist, durch die ein Keil hineinrutscht.
Unsere (regionalen) Lehmböden können im trockenen Zustand bis 60°, stellenweise temporär und räumlich stark begrenzt bis 80° geböscht werden (wenn die BG und Bauleitung alle Augen zudrücken oder ein passendes Gutachten liefern). Aber wehe diese Böden werden feucht...
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Ist das noch okay so?
Aus Arbeitsschutzsicht: (Sofern keine abweichende Berechnung/Einschätzung eines Ingenieurs vorliegt) und rein optisch wird selbst der zu dem Beschluss kommen: NEIN.
Aus statischer Sicht: Müsste man rechnen lassen. Ohne Berechnung und OK vom Statiker: NEIN
Wenn das Punktfundament links nicht erheblich tiefer als die derzeitige Grabensohle einbindet und die derzeitigen Lasten aus dem Erddruck aufnehmen kann, ohne zu verschieben, dann kann ich nur dringend empfehlen den Graben zu zu schütten, bevor irgendjemand dort arbeitet oder das Haus betritt, alternative berechnen und passend abstützen (lassen).
Aus Sicht der anstehenden Arbeiten: Siehe Arbeitsschutz. Ohne Ausbesserung des Putzes eher schlecht.
Gerne kann ich noch mehr in die Details gehen, aber das oben ist halt der Klassiker mit dem Böschungswinkel, Grabenbreite und Unterfangen von Fundamenten. Machen unglaublich viele falsch und (zum Glück) gibt es viel zu wenig Tote für die Gefahren, die es birgt.
Meldung bei der zuständigen BGBAU oder SVLFG (bei Garten-Landschaftsbau) hilft Leben zu retten. 0800 80 20 100 (0561 785-0 SVLFG) -
ein paar offene Holzregale mit ein paar Umzugskartons
Gefüllt? Leer? Vorher schon drin gewesen?
Wäre nicht das erste Mal, dass in einem Karton etwas unbemerkt ausläuft oder reagiert und für Gerüche sorgt. Manche Arbeiter entsorgen auch Abfälle an den ungewöhnlichsten Orten.
Ansonsten bliebe noch die Frage nach den Putzarbeiten (was wurde wie verbaut bzw bestellt?)
Hat der Raum einen Bodenablauf, sonstige Öffnungen? Wenn ja, ist dort etwas drin?
Es gibt keine tageszeitlichen, saisonalen oder Schwankungen in der Intensität des Geruchs?
Änderungen am Boden oder Putzverhalten?
Wenn so oft gelüftet wird, besteht auch die Möglichkeit, dass sich im Raum etwas aus der Außenluft anreichert. Gibt es nahegelegen Industrie, Werkstättten, Lichtschacht in dem etwas sein könnte oder einen Fahrzeugstellplatz?
Wenn sich das alles verneint wäre ich mit meiner Glaskugel erst einmal am Ende.
Dann bleibt wahrscheinlich nur ein Hausbesuch eines SV. Zu finden über die Listen der Ingenieurskammern, Handwerkskammern und IHK. -
Akkustampfer eines renommierten Herstellers
Gleiche Thematik haben wir im Baustellentest auch durch geprobt. Resultat nach Kontrolle mit leichter Fallplatte: Schlechtere Verdichtung. Mit schmalem Fuß finde ich den Hingegen für den Rohrzwickel nicht schlecht...
Den akkubetriebenen Trennschleifer eines in Europa nicht so renommierten Gärtnerwerkzeugherstellers hingegen möchte ich nicht mehr her geben (300er Blatt).
Hat hier eigentlich schon jemand Erfahrung mit Ladeinfrastruktur für Werkzeug im E-Kastenwagen? -
Die Rechnung kann ich jetzt noch nicht ganz nachvollziehen
Nennt man auch schlechte Quellenangabe mit knapp 11,9kWh/l und Übertragungsfehler beim Eintippen, versehentlich doppelt halbiert.
Da sich dadurch aber das Gesamtgewicht deutlich erhöht, verschlechtert das die Anwendbarkeit auf der Baustelle noch mehr.
Bei mittlerer Belastung, Außenanlagen mit Erdbautätigkeit, Schottereinbau, viel Stillstand und Pflasterzange reichen 20l üblicherweise einen Arbeitstag beim 5 Tonner, beim 2 Tonner auch etwa 6l.
Angaben aus eigener Erfahrung, mögen vom Bediener, Hersteller und Gerät abhängig höher sein. Die Dieselmotoren dienen ja auch nur dem Antrieb der Hydraulikpumpe und dem Generator.
Unabhängig davon durfte ich letztens beinahe meinen ersten E-Auto Brand löschen... Bei Baumaschinen, möglichst auf einem hunderte Meter von der Wasserentnahmestelle entfernten Baufeld stelle ich mir das schwierig vor. -
Die Ingenieurbüros und SV die sich mit solchen Thematiken befassen kommen üblicherweise aus dem Bereich Bautenschutz, Bauphysik bzw. speziell Raumlufthygiene.
Bei Geruchsthematik wäre üblicherweise die Normenreihe DIN ISO 16000, insbesondere -32 relevant.
Fragen die ein Gutachter in dem Zusammenhang stellen wird (bzw hier fürs Forum auch im Rahmen einer Ursachensuche interessant sein können) wären:
- insbesondere: Welche Produkte wurde verwendet? (Das Sicherheitsdatenblatt gibt chemisch große Auskunft)
- Wie ist die Wand aufgebaut?
- Welches Baujahr hat das Gebäude?
- Wie wird und wurde der Raum genutzt (was steht da drin?)?
- Wie (viel) wird der Raum belüftet?
Ohne die Ursache des Geruchs definitiv zu kennen halte ich es persönlich nicht für ratsam gegen den Betrieb juristisch vorzugehen. Ansonsten siehe Kommentar #2
Du schreibst:- im Sommer dauerhaften - Lüftens
Was befindet sich im Keller bzw woraus bestehen die anderen Wände? Wie ist der Ausbau und Nutzungszustand (gerne auch Bilder)? Wie hoch ist die Luftfeuchtigkeit?
Off-Topic:(Da gab es doch mal einen Spruch bezüglich des "feucht Lüftens von Kellern"?)
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Ich habe auch schon mal kurz über E-Maschinen nachgedacht, allerdings sehe ich die zumindest in unserem Fall als nicht einsetzbar an. Wir machen zu 95% kommunalen Versorgungsleitungsbau, da fehlt es von vorn herein an passenden Lademöglichkeiten. Und die Maschinen abends zum Laden mit in die Firma zu nehmen ist kosten- und zeittechnisch keine Option.
Da ich vor kurzem auch noch in dem Bereich tätig war:
Das Beste wäre ein zwischen den Kleinmaschinen austauschbares Akkusystem in maximal der Größe eines Dieselkanisters. Nach dem Motto: Maschine bleibt, Akkublöcke werden getauscht. Sagen wir bis etwa zum 5 Tonnen Bagger.
Wenn man jetzt davon ausgeht, dass die üblichen Dieselmotore nicht mehr als 50% Wirkungsgrad haben, bräuchte man statt 20l Diesel (ca 120kWh; 50%=60kWh) mit der derzeit üblichen Akkutechnologie aus dem EV-Bereich knapp 500kg Akkus, also um die 20 Blöcke a 25kg mit knapp 10l Volumen. Würden sich zwar gut als Kontergewicht machen, schön ist das aber nicht.
Wegen der wegfallenden Stillstandszeiten wird wahrscheinlich der Verbrauch deutlich geringer sein, nur welcher Arbeiter schleppt bitte morgens und abends freiwillig weit über 100kg nur um Bagger/Walze/Rüttelplatte/Radlader zu "tanken"?Noch dazu bräuchte man die Ladeinfrastruktur am Firmensitz oder sogar bei den Arbeitnehmern zuhause.
In Kombination mit der tollen Ladungssicherung, die im Handwerk so an den Tag gelegt wird, scheint mir das einfach total Praxistauglich mit den üblichen "Fachkräften" für unter 20€/h. Wenn ich die Wahl zwischen einer losen Acetylenflasche und der gleichen Energiemenge in etwa 8 Akkus habe, die in Granatenform die Wände eines Kastenwagens malträtieren, würde der Feuerwehrmann in mir immer die Acetylenflasche bevorzugen.
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Annähernd alle sanierten bzw neu gebauten Vorlesungsräume und teils auch Flure in der Uni und Hochschule Bielefeld haben die an Decke und Wänden. Auch die Tiefgarage, wo noch neben der TGA Platz ist.
Echt der Hammer. TG mit Wohlfühlakustik....
Zumindest hört man hier im U1 den Lärm aus U2-U5 nicht, das ist bei geringfügigem Einsatz schon ordentlich.
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Die wurden früher gerne mal als Dämmung innenseitig auf die Wände gebracht
Auch sehr gerne als Putzträger oder "neuerdings" offenliegend zum Schallschutz.
Beim Abbruch/Entkernung teilweise teuer in der Entsorgung, weil es nicht sonderlich gut trennbar ist, da bleibt nur Deponie oder thermische Verwertung.Off-Topic:Ich habe bisher immer nur alte HWL mit Farbton wie oben ausgebaut, war das baujahrstypisch oder habe ich bisher immer schimmlige HWL ausgebaut?
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Damit die Antworten hier vielleicht nicht zu unfreundlich klingen, noch einmal als Erläuterung:
1. Der angepinnte Post in diesem Subforum: Statik: Neubau / Umbau / Rückbau tragender Bauteile oder: „Hält das so?“ / "Kann das weg?" / "Wie dick muss das sein?"
2. § 9 der Nutzungsbedingungen:Anfragen zu Do-It-Yourself – DIY – Vorhaben werden im Forum nicht unterstützt und können - ebenso wie auch Antworten darauf ohne vorherige Ankündigung gelöscht werden, insbesondere, wenn aus diesen Vorhaben gefährdende Situationen für Leib und Leben oder erhebliche Sachwerte resultieren können. [...] Eine Beratung zu Do-It-Yourself-Anfragen kann im Einzelfall erfolgen, wenn dem Nutzer angeraten wird, grundsätzlich Planer, Fachplaner und oder Fachunternehmen einzuschalten.
3. falls das zu viel Input ist: Die hier antwortenden Architekten, Ingenieure, Meister und sonstigen Fachkräfte können bei Antwort ala: "Mach doch", "Mach soundso", "Hält" durchaus haftbar werden, deshalb und weil die damit verbundenen Tätigkeiten (Berechnungen, Hirnschmalz etc.) üblicherweise gebührenpflichtig sind, wird hier niemand deine FrageZitatWie verläuft die Kraft im flachen Teil des Sprengwerks?
in Kombination mit
Hier möchte ich einen Balken anblattenbeantworten können/wollen.
Im Übrigen muss ich mich dem Beitrag #2 voll und ganz anschließen.
Ein ähnliches Tragwerk war bei uns Klausuraufgabe im Modul Holzbau, allerdings deutlich weniger komplex in der Lasteinwirkung (keine untergehangene Decke, nur Dach). Dafür war nach 4 Semestern Vollzeitstudium etwa eine Stunde angesetzt.
Dassolltegehört unbedingt nachgerechnet. Entweder bald oder es passiert als Gutachten, wenn dann die Ist-Konstruktion jemandem doch auf den Kopf fällt, weil die Kräfte doch anders als angenommen waren (Hinweis: §319 BGB).
Wenn Ihr noch Unterlagen vom Bau (Insbesondere Berechnungen) habt, kann es das dem Statiker deutlich einfacher machen, eine Aussage zu treffen. Angesichts des Baujahres gehe ich weniger davon aus.
Abgesehen davon:
Was ist eure angedachte Nutzung des Raumes?
Gegebenenfalls wird da bauordnungsrechtlich noch einiges nötig. Insbesondere bei Umnutzung (Vorher eine Gastwirtschaft?!) aber auch bei erneuter Nutzung als Versammlungsstätte drohen da einige Fallstricke, die eine komplette Überarbeitung notwendig machen könnten. Spätestens da ist dann ein Statiker sowieso an Bord. -
Parkplatzlaerm im Zeiten des BEV scheint mir schon sehr weit hergeholt als Verhinderungsbegruendung
Off-Topic:Als unmittelbarer Nachbar einer 24/7 Schnelladestation mit 11 Geräten muss ich sagen, dass es den Parkplatz erheblich lauter gemacht hat, insbesondere durch die Lüfter und nächtlichen Aufenthalt von Personen.
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War vor einer Woche noch da.
Der Michaelsberg ist immer noch Baustelle, der Dom hat noch ein Gerüst an den Türmen und die Neue Residenz ist immer einen Ausflug wert (wird aber in Kürze auch teils für Sanierungen geschlossen).
Die Altenburg hat gerade wieder eine neue Gastronomie erhalten. Mo & Di Ruhetag.
Wenns zeitlich passt, wäre ich dabei. -
Es ist aber nicht an der Stelle der Rinne immer ein Ablauf oder Tiefpunkt mit Wassersammlung? Sonst käme noch biogene Schwefelsäurekorrosion von unten als Auslösegrund dazu.
Auch ganz schön als möglicher Auslösegrund : Ich war selbst schon dabei als es jemand geschafft hat durch Uranin/Fluorescein (Natriumsalz) zur Gewässer/Undichteverfolgung solche Rinnenelemente zu ruinieren.
Wenn da also jemand das Dach auf Leckage oder die Rinnen an den gleichen Stellen geprüft hat... -
Wurde der Boden nach setzen der Winkelstützen "entdichtet"? Üblicherweise ist er dort durch Aushub und Maschinenverkehr deutlich stärker verdichtet als auf dem Rest der Fläche.
Je nach vorliegendem Boden kann sich dadurch eine dichte Schicht bilden. Je nach Vertrag könnte die funktionierende Entwässerung des Rasens vielleicht noch als Werkerfolg (-> lebender Rasen) geschuldet sein.Meine Hoffnung war nun das Problem durch Sanden zu beheben, allerdings wurde mir von Gärtner die Hoffnung genommen
Mit Bodenbelüftung (d.H. einschießen von Druckluft) könnte man eine entsprechende dichte Schicht durchbrechen und für einen Abfluss sorgen. Vorausgesetzt es ist entsprechend eine solche Schicht vorhanden und der Boden darunter aufnahmebereit genug um die anfallenden Niederschläge aufzunehmen und gegebenenfalls weiterzuleiten. Das ist vorher definitiv zu prüfen.
Mehr sagt meine Glaskugel aber hier nicht.
Wenn Planung und Ausführung vom Landschaftsbauer kommen, dann wäre die Frage danach eh hinfällig.
Wenn der Betrieb auch die Dauerpflege dieses Objektes beauftragt hat, dann ist eine Schuldfrage bei einem Ausführungsfehler klar. Es kann aber schnell schwer werden die Ansprüche geltend zu machen und gleichzeitig noch miteinander zu arbeiten, wenn Mängelbeseitigung und normal anfallende Arbeiten nicht sauber getrennt werden (können). Da ist diplomatisches Verhalten und saubere Rechnungsstellung auf allen Seiten wirklich wichtig. -
Ich möchte noch einmal auf die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens hinweisen, denn obgleich es dann mal eine Statik gibt, der Weihnachtsbaum variiert im Laufe der Nutzungsdauer und in Abhängigkeit der Wässerung von DIN 4102-1 B2 nach B3. Das ist zwar durchaus machbar, aber ob sich bis zum 24.12. diesen Jahres noch eine Genehmigungsbehörde damit befassen wird...
Bei gleichzeitigem Verbau von Paraffinzylindern mit Zündschnur gehe ich aber davon aus, dass definitiv noch weitere Anforderungen an den Brandschutz gestellt werden, sofern nicht gar objektbezogen Löschmittel bereitgestellt werden müssen. Erfahrungsgemäß würde ich generell einen 10l-Löschwasserbehälter oder 6kg Feuerlöscher der Klasse A mit einplanen. -
Gegen Wassereinbrüche durch Hochwasser etc. bist Du eh machtlos.
Sofern nicht bisher ein funktionierendes System dagegen existiert. In Anbetracht der Grundstückslage und entsprechender Einbauten sind wir dazu aber ahnungslos.
Gibt ja immer Grundstücke und Gebäude, die alleine aufgrund der Lage nie, oder quasi jährlich absaufen.
Wenn der Keller zum Beispiel immer über dem Bemessungswasserstand liegt und "dicht genug" ist kommt auch bei einem "feuchten" Keller kein Hochwasser an.Off-Topic:Es gab auf der Suche nach dem passenden Eigenheim mit meiner besseren Hälfte immer wieder Streit, jetzt liegen wir aber auf einem Hügel, bei dem selbst der Keller bei funktionierender Entwässerung nie voll laufen kann.
Ein Altbaukeller (insbesondere vor 1900) kann niemals (ohne erhebliche bauliche Veränderungen, die einen Neubaupreis übersteigen) ein Neubaukeller werden.Aber was passiert denn mit so einem Erd-Keller, wenn jetzt mal ein Starkregen kommt, was es die letzten 100 Jahre ja eher nicht so ausgeprägt gab?
Da wäre es jetzt hilfreich Informationen zur Lage (bitte Adresse nicht öffentlich stellen) und Fotos vom Objekt ("Drainageröhrchen"; Kellerwand; Kellerboden) zu haben. Es würde mich wundern, wenn es in den letzten 100 Jahren nicht mindestens ein mal ein 100 jähriges Starkregenereignis ("Jahrhundertregen") gab.
Laufen wir da Gefahr, dass der Boden aufweicht, die Stützen dadurch absinken und das ganze Haus instabil wird?
Das klingt nach einem Fall, der durch einen Bauingenieur bzw ein Büro für Grundbau für Geld beantwortet werden kann. Bei einem so lange bestehenden Gebäude ohne Änderungen an Substanz oder Nutzung aber sehr unwahrscheinlich erscheint.
Muss oder kann man dagegen irgendwas machen?
Wenn man (per Gutachten durch unabhängigen Sachverstand - nicht durch ausführendes Unternehmen) Bedarf festgestellt hat, dann sollte man den Empfehlungen üblicherweise Folgen.
Ich sehe, ohne weitere Informationen keinen weiteren Handlungsbedarf.
Die Fragen sollten aber lauten:
Was genau ist geplant? Wer plant und wer führt aus? Was ist überhaupt gewünscht? Passt das ins Budget?komplett sanieren
und
im Allgemeinen bleibt die Substanz aber wie sie ist
beißen sich meist etwas.
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Bei den derzeitigen Preisen für PV-Module kann man sich diese als Zaunfelder leisten.
Auch noch nach Anschluss durch einen Fachbetrieb?
Ich bin ja ein Freund von Mauern aus Kleinformat (NF/RF) mit und ohne gusseisernen oder geschmiedeten Zaunelementen.
Was war denn der Zaun? Wie sieht das Objekt und Umfeld aus? Nicht jede Umfriedung passt zu jedem Umfeld und jedem Objekt. -
Wie bringt der Unternehmer 23 lfm in einem nur 16 m langen Graben unter?
Indem er offenbar die Leitungslängen im Graben gemessen hat.
Eine klassische Positionsbeschreibung könnte lauten: "Zulage für im Graben verlaufende Bestandsleitungen, je m Leitung = x€"
Ich habe allerdings querende und parallel verlaufende Leitungen immer getrennt in Positionen betrachtet, natürlich mit Abgrenzung, ab wann welche Position gilt, denn nicht jede Leitung geht 90° hinüber. Macht schließlich unterschiedlich hohen Aufwand bei der Schachtung.
OT: Ich möchte mal anmerken, dass ich sehr erfreut bin, den waagerechten Verbau aus Holz eingesetzt zu sehen. Obgleich es wegen der Abweichung von DIN 4124 definitiv einer Statik benötigt und es so aussieht, als ob der erst nachträglich auf voller Tiefe eingestellt wurde.
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Mal praxisnah aus Sicht eines NRW-lerschen Löschnkechts, tragbare Leitern:
- Vor dem Fenster und die Zuwegung dort hin sollte mindestens 1.5m Breite haben, um die Leiter vernünftig mit 2 Trupps zu tragen (Je 2 FM rechts und links), 2m sind deutlich besser.
- In den Schleppkurven vom Fahrzeug bis zum Objekt keine Hindernisse größer Hüfthöhe.
- Für Schiebeleitern noch seitlich Platz, gleichschenkliges Dreieck, Wandseite ähnlich dem Abstand des Leiterfußes vom Objekt.
(Zitat FwDV10 NRW 2019; S.26; Geschosshöhe 3m)
Leiterlänge im Transport üblicherweise:
- Steckleiter (2x2 Teile übereinander): 4,6m
- Steckleiter 1 Teil: 2,7m
- Schiebleiter eingeschoben: 5,6m
Bei Steckleitern geht es auch zur Not im Bestand durch Unterschieben und senkrechtes Tragen der einzelnen Leiterteile, aber im Neubau muss das wirklich nicht sein.
Zu den Rettungshöhen:
(Zitat FwDV10 NRW 2019; S.26; Geschosshöhe 3m)
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Off-Topic:
VS-NFD ist die niedrigste Stufe
Faktisch richtig. Mit schwächer meine ich im Sinne von "Das verlässt diese Räumlichkeiten nicht, wird aber nicht offiziell eingestuft". An einer "richtigen" Einstufung hängt ein ganzer Rattenschwanz an Anforderungen. Einfach drauf schreiben kann man das (fälschlicherweise) auf quasi jedes Blatt.
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Meine Antwort #147 ursprünglich auf einem inhaltlichen Missverständnis aufgebaut. (Wer lesen kann ist klar im Vorteil) Dementsprechend würde ich ihn und diesen hier als weitestgehend offtopic betrachten.
Ein BauIng als Stadtrat kann damit vermutlich etwas anfangen, Laien kaum
Oft führt so eine Beschreibung im behördlichen Betrieb zu einer Einstufung in VS-NfD oder zumindest einer schwächeren Form, da einzeln vorkommende Wörter von den Medien aufgebauscht werden könnten. Genau das habe ich bereits mehrfach in eigener Tätigkeit beobachten dürfen.
Außer Strom-, Wasser-, Gas- und Telekommunikationsleitungen.
Gibt es beispielsweise die Fernwärme. Gerade Ausfälle der TK können mittlerweile erhebliche (finanzielle) Schäden verursachen. Die wichtigsten Versorgungsleitungen der KRITIS werden zum Glück meist gedükert.
Unabhängig der genannten kann aber die Bundeswasserstraße unterhalb (bei Anderen Autobahnen, Zugstrecken) ebenso ein (Störungs)Ziel darstellen.
Genug von meinem geistigen Erguss zu diesem Thema. -
Da ist keine Person betroffen, also sollte das öffentlich sein!
Um den ehemaligen Innenminister de Maizière zu zitieren:
Zitat"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"Es wundert mich nicht, dass Teile der Dokumente, obgleich im Bausektor oft sehr liberal verteilt, hier als Verschlusssache behandelt werden.
Alleine schon zur Terrorismusabwehr und der Verteidigung, schließlich ist eine Brücke kritische Infrastruktur bzw. hat diese mit eingebaut.
Zusätzlich wollen bestimmt einige Beteiligte keine Verantwortung übernehmen.
Von möglichen Schlüssen auf andere Objekte mal abgesehen.