Beiträge von kadihela

    Hallo chieff


    Kein Problem, ich bin ja für jeden Input dankbar. :thumbsup:


    Die Zeichung ist noch aus unserem Bauantrag damals. Die damals noch so bezeichnete "Planstr" ist jetzt unser Privatweg mit den rechtlichen Begebenheiten wie oben beschrieben. Seinerzeit haben sich eben nur die Stadtwerke für Gas und Wasser eine Dienstbarkeit eintragen lassen. Um die Erschließung mussten wir uns damals komplett selbst kümmern. Auch hier waren lediglich die Stadtwerke so "nett", den Teil bis zum "Abknicken" von Privatweg (Planstraße) auf unser Grundstück zu bezahlen.


    Der Wasserlauf vom Regenwasser ist in der Tat auch unser. Wir haben damals von unserem Tiefbauer extra alles neu Verohren lassen, da das vorher nur ein gemauerter Schacht war und wir Angst hatten, dass der zusammenkracht, wenn die Baufahrzeuge drüberfahren.


    Die Grundtücke (auch unser eingenes) sind praktisch Teile der Gärten der Hauseigentümer einer östlich parralel zur Planstraße verlaufenden öffentlichen Straße. Aus diesen "Gartenteilen" sind damals Baugrundtücke geworden. Wir haben aber bislang als einzige eines davon gekauft und bebaut. Erst jetzt nach zwanzig Jahren, scheinen sich auch für die anderen Kaufinteressenten zu finden.

    Die Grundstücke sind im Baulückenkataster der Stadt ausgewiesen. Der Verkauf ist aber auch noch nicht endgültig erfolgt. Vermutlich sind die Bauherren gerade dabei, genau das alles abzuklopfen. Wir sind halt ein bisschen der Meinung, dass es ja nicht zu unseren Lasten gehen kann, wo andere den Ertrag aus dem Verkauf haben.


    Insofern werde ich natürlich versuchen, die neuen Nachbarn dazu zu bringen, über die Verkäufergrundstücke zu entwässern. Mir geht es vor allem darum, nicht in einen Nachteil zu geraten, nur weil wir nett zu den neuen Nachbarn sein wollen. Und technisch habe ich von diesen Abwassersachen halt echt keine Leitung und eine Druckentwässerung ist ja sicher nochmal extra speziell - auch wenn wir in den fast 20 Jahren, die wir hier wohnen, nie Probleme hatten. Wobei ich da auch immer an den Spruch "Never change a running system" denken muss. ;)


    Vielen Dank jedenfalls für euren Input bis hierhin. Das hilft mir auf jeden Fall schonmal weiter. :thumbsup:

    interessant...

    Dann liegt es ja nicht nur alleine in eurer Entscheidungsgewalt ob sie an eure Druckleitung anschließen, sondern auch ob sie überhaupt eine Leitungsführung über euren Weg machen dürfen.


    Gibt es denn eine Alternative? z.B. in den Kanal auf der genannten anderen Straße?

    Ja, eine Alternative gibt es. Praktisch nach rechts über die Grundstücke der Verkäufer zu deren Anliegerstraße (ist auf der Skizze nicht ersichtlich). Soweit es mir bekannt ist, würden die dem auch zustimmen - vermutlich wären sie ohne diese Zusage die Grundstücke nicht losgeworden. Allerdings ist das ja so eine Sache mit mündlichen Zusagen. Vermutlich tritt man daher jetzt plötzlich an uns heran. Ich würde mich ja mal umhören, aber leider erzählt einem da niemand die ganze Wahrheit - vermute ich zumindest.

    Du hattest doch geschrieben dass die Hinterlieger Leitungsrechte als Grunddienstbarkeit haben.

    Natürlich fällt da auch die Herstellung und ggf. Instandhaltung darunter.

    Nein, die Hinterlieger haben nur Wegerecht. Leitungsrechte haben ausschließlich die Stadtwerke für Gas und Wasser (nicht für Abwasser, Strom etc.!)


    Ich hänge jetzt noch die Lagesskizze mit an wie von ThomasMD gewünscht. Gelb markiert ist unsere Druckleitung. Oben blau eingefärbt ist das neu zu bebauende Grundstück, die öffentliche Straße mit dem Schmutzwasserkanal ist unten.

    worauf ich hinauswollte - wenn eine eigene Leitung gelegtwerden muss, wird ja auf jeden Fall dein Weg aufgegraben.

    Auch wenn die Kosten die neuen Hinterlieger tragen, besser wird der Weg davon idR nicht.

    Das kann ja ein Argument pro Anschluss an die bestehende Leitung sein WENN nicht aufgrund anderer Leitungsarbeiten sowieso auf voller Länge geöffnet werden muss.

    Welche Beschaffenheit hat der Weg überhaupt? Schotter, Asphalt, Pflaster.. ? Zustand?

    Oder muss der Weg ggf nicht sowieso nach Abschluss der Bauarbeiten instand gesetzt werden?

    Na, das sind eben die ganzen Unwägbarkeiten, die ich auch (noch) nicht weiß, da ich ja nicht der Bauherr bin. Der Weg ist gepflastert und da die Baufahrzeuge dann darüber hinwegrollen, könnte es schon sein, dass er instandgesetzt werden muss. Anschlussmöglichkeiten bestehen allerdings nicht nur über unseren Weg, sondern auch über die Verkäufergrundstücke hinweg zu einer anderen Straße. Die Verkäufer würden die entsprechenden Genehmigungen auch erteilen, nur der Abwasserbetrieb will wohl lieber an unsere Leitung (Kürzerer Weg nehme ich an). Nun war ich aber auch der Meinung, dass man uns nicht einfach so den Weg aufgraben kann, wenn wir dem nicht zustimmen - mit Ausnahme der Stadtwerke, da für die eine Baulast eingetragen ist.

    wie sind denn die Eigentumsverhältnisse an dem Privatweg?

    WEG ? Wege- und Leitungsrechte?

    Hallo SirSydom


    der Privatweg ist unser, die dahinterliegenden Grundstücke haben aber ein dingliches Wegerecht, somit dann auch deren neue Eigentümer.

    Die Stadtwerke haben als Dienstbarkeit eingetragene Leitungsrechte für Gas und Wasser, der Abwasserbetrieb der Stsadt aber nicht für das Abwasser, um das es geht. Als wir damals gebaut haben, haben die Stadtwerke die Leitungen für Gas und Wasser unter unserem Privatweg bezahlt, die Druckleitung für das Abwasser mussten wir komplett allein zahlen.


    Zitat

    Die sollen was eigenes legen... Wo getrennt ist, kanns keinen Ärger geben.

    Ja, das war/ist mein erster Impuls auch. :)


    Die Skizze stelle ich gerne morgen noch ein. Habe die nur leider nicht auf dem Rechner uns muss dann erst scannen. Schonmal vielen Dank für die schnellen Antworten! :thumbsup:

    Hallo zusammen,


    wir wohnen in unserem EFH bereits seit 20 Jahren und pumpen das Schmutzwasser per Hebeanalge und Druckleitung von unserem Grundstück über einen Privatweg zur Hauptstraße. Gesamtlänge etwa 100m. Die Druckleitung steht dabei in unserem persönlichen Eigentum.


    Nun sollen zwei noch hinter uns liegende Grundstücke bebaut werden und die Abwasserbetriebe der Stadt haben den neuen Egentümern nahegelegt, doch möglichst mit an unsere Druckleitung anzuschließen. Der Anschlusspunkt wäre dabei nach etwa der Hälfte. Abgesehen von der Frage der Kostenbeteiligung der neuen Eigentümer, habe ich große Bauchschmerzen damit, einen weiteren Nutzer an unsere Leitung zu lassen. Falls einmal etwas mit der Leitung ist, wer trägt dann die Kosten? Und ist so eine Leitung überhaupt in der Lage, drei Grundstücke zu entsorgen, wenn sie damals nur für ein Grundstück konzipiert wurde? Auf den Rat des hieseigen Abwasserbetriebs kann ich mich aus eigener Erfahrung leider nicht so verlassen. Die empfehlen meist das, was für sie am wenigsten Arbeit und Kosten verursacht, nicht, was am sinnvollsten ist.


    Ich möchte mich natürlich nicht grundsätzlich querstellen (man will es sich ja nicht gleich mit den zukünftigen Nachbarn verscherzen), hoffe aber vielleicht hier jemanden zu finden, der schon Erfahrungen mit so etwas gemacht hat und/oder vielleicht einen Hinweis hat, was es besonders zu beachten gilt.


    In jedem Fall schon mal vorab vielen Dank für jeden Ratschlag! :)