Beiträge von VollNormal

    Ist das überhaupt rechtens?

    Die entsprechenden Paragraphen, auf die sich die BG hier stützt, sind ja im Schreiben angegeben. Das lässt sich also überprüfen.


    irgendwie deucht mir die BG Bau unterstellt uns

    Mich deucht, es handelt sich um eine stichprobenhafte Kontrolle, die dein Bauherr bei der Auslosung zufällig "gewonnen" hat.


    Vorlage der Pläne....wozu?

    Mutmaßlich um abzugleichen, ob für alle vorgesehenen Arbeiten auch entsprechende Werkverträge vorliegen.

    Was spricht dagegen, die Leinwand ganz ordinär auf einen Rahmen zu spannen?


    Das hätte mehrere charmante Vorteile:

    • deutlich geringeres Gewicht
    • reduzierte Bruchgefahr
    • zum Transport zerlegbar
    • kleines Packmaß zur Aufbewahrung
    • keine Gefahr, dass der Klebstoff durchschlägt

    Oder fahrt Ihr alle Autos mit so kleinem Tankinhalt, dass die Reichweite doch nicht so groß ist?

    Bei reiner Autobahfahrt und ohne Überschreitung der Richtgeschwindigkeit komme ich laut Bordcomputer gut 800 km weit mit einer Tankfüllung. Auf Mecklenburger Landstraßen können das auch 1200 km sein. Da macht sich halt der geschwindigkeitsabhängige Luftwiderstand bemerkbar. Das Vorgängerauto hatte sogar eine um ein Viertel größere Reichweite.

    für die Korrosion infolge Karbonatisierung benötigt es den Zutritt von CO2 aus der Luft. Aus meiner Sicht stellt sich hier die Frage, ob bei einem vollständig im Boden eingebetteten Fundament überhaupt CO2 in das Fundament eindringen kann

    Sofern das Haus nicht in einem Sumpfgebiet steht, wird die obere Bodenschicht nicht dauerhaft wassergesättigt sein. In den Poren (und erst recht in den Hohlräumen des Schotters) dürfte sich also zumindest zeitweise Luft finden, die in ihrer Zusammensetzung der Umgebungsluft entspricht, demnach auch CO2 enthält.

    Ich habe mir sogar (ich hoffe es klingt jetzt nicht lächerlich) eine komplette Atemschutzmaske fürs gesamte Gesicht und auch einen weißen Wegwerfschutzanzug gekauft.

    Das ist überhaupt nicht lächerlich sondern eine sinnvolle Schutzmaßnahme. Die persönliche Schutzausrüstung zu besitzen, ist allerdings erst der Anfang, die will auch korrekt benutzt werden. Im Zweifel finden sich z.B. in den Veröffentlichungen der BG Bau oder der DGUV gut aufbereitete und leicht verständliche Hinweise.

    Die KI hat mir zum Beispiel lang und breit erklärt, Mineralwolle wurde teilweise Asbest zugesetzt um sie brandschutztechnisch zu verbessern

    Mineralwolle ist, wie der Name schon sagt, mineralisch. Entweder aus geschmolzenem Glas oder aus geschmolzenem Gestein hergestellt. Beides brennt nicht, ein Asbestzusatz zur KMF aus Gründen des Brandschutzes wäre also sinnlos.

    Desweiteren würde durch Beimengung von Asbestfasern aus einem brennbaren Stoff auch nicht plötzlich ein unbrennbarer Stoff. Da hülfe nur, den brennbaren Stoff vollständig mit Asbest zu ummanteln, was auch viele Jahrzehnte genau so ausgeführt wurde.


    Soviel zur KD ...

    Ich murmaße mal, dass es mit der Erreichbarkeit des Absperrschiebers im Notfall zu tun hat. Im Ort unseres Sanierungsobjektes ist an jedem Haus eine Plakette angebracht, auf der die Lage des zugehörigen Schiebers angegeben ist (bzw. derer zwei, falls auch ein Gasanschluss vorhanden ist).


    Im Falle des TE ist an der Einfahrt ein Tor, das ja auch abgeschlossen und somit der Schieber nicht zugänglich sein könnte.

    Das Schadensbild deutet auf eine mangelhafte Ausführung der Rohrbettung hin, genauer die Überschreitung des zulässigen Größtkorns in der Bettungsschicht. Auf den weiteren Bildern sind in unmittelbarer Nähe des Rohrs auch Ziegelbruchstücke mit einer Kantenlänge von der Hälfte des Rohrdurchmessers oder mehr zu erkennen. Da wurde offensichtlich bei der Verlegung der Leitung gepfuscht. Mutmaßlich hat dann die zusätzliche Auflast aus dem Anbau in Verbindung mit der kaum vorhandenen Überdeckung für eine geringfügige Lageverschiebung des Rohrs gesorgt, wobei die Rohrwandung gegen das Ziegelbruchstück gedrückt wurde und der punktuellen Belastung nicht stand hielt. In der Folge konnte Wasser aus dem Boden in die Leitung infiltrieren. Weil dabei immer auch Bodenpartikel mit ins Rohr getragen und mit dem Abwasser abtransportiert werden, kommt es mit der Zeit zur Bildung eines Hohlraums. Ist der dann irgendwann groß genug, sacken die darüber liegenden Bodenschichten ab und es kommt zu einem Tagesbruch.

    (Entgegen der landläufigen Meinung ist in meiner Heimatstadt die häufigste Ursache für einen Tagesbruch nicht eine Hinterlassenschaft des Steinkohlebergbaus sondern tatsächlich ein defekter Abwasserkanal.)

    Was fängt ein heutiger Normalsterblicher mit 280m² an?

    Musst dich halt ein Bisschen einschränken ...



    nur je ein Bad je Geschoss gezeigt ist und diese beiden sicherlich nicht ausreichen werden

    Der Herr Nonnenmacher möchte ja auch zu der Wohnung gleich noch ein Gestaltungskozept verkaufen. Und das kann sogar: "auf die Wünsche der neuen Eigentümer abgestimmt werden." :yeah:


    So ein Objekt käme für mich nur in Frage, wenn ich es mir als Ganzes leisten könnte - inklusive Unterhalt. Also in diesem Leben wohl eher nicht mehr.

    Off-Topic:

    Klare Antwort der Straßenverkehrsbehörde: Nein, eine Vollsperrung ist nicht möglich.

    Bei uns unterscheiden die Kollegen durchaus zwischen den Anforderungen des Individualverkehrs (so bekommst du jahreszeitlich bedingt aktuell keine Genehmigung für eine Sperrung, die die Erreichbarkeit des Weihnachtsmarktes beeinträchtigen würde) und denen des Rettungsdienstes. Innerstädtische Kanalbaumaßnahmen lassen sich regelmäßig nur unter Vollsperrung durchführen, weil nach Abzug der nach RSA und ASR erforderlichen Arbeits- und Sicherheitsräume neben dem Graben keine ausreichende Fahrstreifenbreite mehr übrig bleibt. In Bezug auf Feuerwehr und Rettungsdienst werden dann besondere Auflagen erteilt. Entweder ist eine Vorbeifahrt möglich (im Einsatzfall würden die Bauarbeiten unterbrochen, um die Rettungskräfte nicht zu behindern, dementsprechend sind in dem Moment auch keine Arbeits- und Sicherheitsräume von der Durchfahrtsbreite abzuziehen) oder es wird z.B. die maximale Länge des offenen Grabens begrenzt, so dass von den Stirnseiten des Grabens aus angeleitert werden kann.


    Sackgasse

    Immer wieder gern genommen. Insbesondere, da es die hiesigen Stadtplaner in der Vergangenheit vielfach geschafft haben, dass ganze Wohngebiete mit teilweise mehreren hundert Bewohnern nur über eine einzige Zufahrt erreichbar sind.

    Zur Zeit wird versucht, eine Lösung zu finden für eine Straße, die beim Bau der A40 mal eben durchgeschnitten wurde. Der Fußweg am Ende des hier betrachteten Teils lässt sich vielleicht noch mit einem der heutzutage wieder aufgekommenen Kleinst-Pkw befahren, ganz sicher aber nicht mit einem Rettungsfahrzeug und leider auch nicht mit einem jener Lkw, die das am Wendehammer ansässige Unternehmen andienen. Für den Kanalbau gäbe es sogar noch ein Verkehrskonzept, dass mit Gewalt und viel gutem Willen vielleicht ganz knapp funktionieren würde - zumindest auf dem Papier passen die Schleppkurven. Spätestens bei der anschließenden Wiederherstellung der Straßenoberfläche bricht das absolut auf Kante genähte Konzept allerdings in sich zusammen. Bei einem Hirnstürmen kamen allerlei interessante Ideen hervor, von dem Tunnel unter oder der Brücke über die A40, jeweils wahlweise mit Paternosteraufzug für Pkw, über eine temporäre eigene Auf- und Abfahrt bis hin zum Hubschrauber-Shuttle-Service kombiniert mit temporärer Rettungswache vor Ort. Jedesmal war irgendeine Spaßbremse der Meinung: "Das geht nicht!" (Wenn es darum geht, den Sackgassenverkehr über den benachbarten Friedhof umzuleiten, bin ich geneigt zuzustimmen - die Wege sind einfach zu schmal und die Kurvenradien zu gering). Die einzig gangbare Möglichkeit scheint zu sein, eine Zuwegung über das Grundstück des ortsansässigen (Ex-)Landwirts und Großgrundbesitzers (übrigens selber Anlieger dieser Straße und Erbpachtgeber der gesamten westlichen Straßenseite) bis zum Wendehammer zu bauen. Von diesem eine Zustimmung zu erwirken, sollte jetzt keine allzugroße Herausforderung sein, da er dieses ehemalige Ackerland gerne in Wohnbauland umwandeln würde. Es gilt also nur noch, das Liegenschaftsamt sowie das Amt für Stadtplanung und Wohnen mit ins Boot zu holen und davon zu überzeugen, andere Projekte zurückzustellen und vorrangig den dort aufzustellenden Bebauungsplan voranzutreiben ...