Könnte an dem "nicht BRD" liegen
Warum sich dann auf den deutschen NA beziehen?
Könnte an dem "nicht BRD" liegen
Warum sich dann auf den deutschen NA beziehen?
Neffe von Karl des Großen
Und der lässt den armen Jungen mit kaputten Schuhen raumlaufen? - Rabenonkel!
wohin seid ihr ins lange Wochenende unterwegs?
Schon seit einer Woche am Sanierungsobjekt. Aber bisher nicht zum Sanieren gekommen sondern nur in Sachen Kunst unterwegs. Die Frau hat mal eben eine Arbeit verkauft und für nächstes Frühjahr eine Ausstellung in Wismar klar gemacht. Die Landeshauptstadt haben wir zum Feiertag wohlweislich gemieden, selbst Roland Kaiser konnte uns nicht locken ...
Richtig, die Gipsummantelung um die Dämmung von Rohrleitungen ist möglicherweise mit Asbest belastet.
echte Glaswolle, KEIN A..s..b..est
Trotzdem sind die üblichen Schutzvorkehrungen zu treffen.
Falls die alte Gipsbinde noch vorhanden sein sollte: das Zeug habe ich schon positiv auf Asbest beproben lassen. Ein Test ist da dringend angeraten.
alternativ auch Mauerziegel oder Kalksteine mit Mauer- und Putzmörtel
[...]Ich kann ja kaum Ziegel an das Metall anbauen
Nö. Zum Zumauern würde das Wandfutter ausgebaut, die beim Einbau des Futters durchbohrten Steine bis zur jeweils nächsten Fuge herausgenommen und dann das Loch mit möglichst passenden Steinen wieder verschlossen.
Sowohl wir als auch unsere Auftragnehmer halten es grundsätzlich so, dass in formellen Schreiben gesiezt wird. Auf der Baustelle und in informellen Mails ist, je nach Verhältnis der Beteiligten, regelmäßig auch das "du" üblich.
Ich habe Waschmaschine und Trockner an einem gemeinsamen Siphon angeschlossen, seit knapp zwei Jahren keine Probleme auch bei gleichzeitigem Betrieb. Waschmaschine leitet von oben ein, Trockner am seitlichen Abzweig.
Ergänzung: Der Siphon ist OldSchool vor der Wand.
Ich schätze, dass in großen Innenstädten auch noch nach Liegenschaften des letzten Krieges gesucht werden muss?
Bei uns sind z.B. unter dem Westring noch die alten Keller, in denen damals die halbe Innenstadt verklappt wurde. Die inneren beiden Fahrspuren entsprechen dem Verlauf der früheren Malteserstraße, dort wo deren Bebauung auf der westlichen Seite stand, verlaufen seit Anfang der 1950er Jahre die äußeren Fahrspuren des Westrings. Nicht auszuschließen ist, dass in dem Schutt auch noch Kampfmittel liegen.
Das Problem haben wir in unseren kleinen historischen Innenstädten hier im Süden nicht.
Tja, hier wurde die Gelegenheit genutzt, im Zuge des Wiederaufbaus die Innenstadt ganz toll modern zu machen und möglichst viel historische Bausubstanz aus dem Stadtbild zu entfernen. Letzteres ist leider zu einer bis heute beibehaltenen Tradition geworden.
Sollte wegen der vom Vorunternehmer " nicht richtig " erstellten Böschung keine Unfallgefahr bestehen und " nur " die Erstellung der Tiefgarage erschwert sein, obwohl dann ja auch am Fuß der Baugrube mit zu geringem Arbeitsraum gearbeitet werden müßte
Der Mindestarbeitsraum dient ja genau der Vermeidung von Unfällen oder durch dauerhafte Zwangshaltung hervorgerufenen körperlichen Schäden. Außerdem wird er ggf. als Flucht- oder Rettungsweg benötigt. Wobei die Vorgaben der DIN 4124 alles Andere als großzügig sind. Ich persönlich möchte nicht acht Stunden täglich unter solch beengten Verhältnissen arbeiten.
DIN zur Herstellung von Baugruben ( fällt mir ad hoc nicht ein ).
Nimm die 4124, dazu noch die DGUV Vorschrift 38. Bei nicht ausreichendem Arbeitsraum darf der Unternehmer seine Beschäftigten dort nicht tätig sein lassen und muss dementsprechend die Aufnahme der Arbeiten im Gefahrenbereich verweigern. Je nach vorgesehener Bauweise wäre es ihm aber unter Umständen durchaus möglich, in der Baugrube Arbeiten auszuführen, z.B. das Betonieren der Bodenplatte oder das Aufmauern von Wänden.
Ob es wirtschaftlich sinnvoll wäre, erst die Wände hochzuziehen und dann für das Aufbringen der Abdichtung und Dämmung die Baugrube nachträglich zu vergrößern, sei dahingestellt ...
Paragraf 3, Absatz 1
"Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben."
Fehlen dem AN denn an dieser Stelle Pläne oder sonstige Ausführungsunterlagen?
Ich vermute, es ist nach dem Paragraphen in der VOB/B gefragt. Da kann es helfen, diese einmal aus Sicht des Auftragnehmers sorgfältig und aufmerksam von Beginn an zu lesen und dabei die Antworten auf die folgenden Fragen im Kopf zu haben:
- Kann bzw. darf der Unternehmer seine Beschäftigten unter den gegebenen Umständen die Arbeiten ausführen lassen?
- Falls nein, warum nicht?
- Kann er unter den gegebenen Umständen die Arbeiten fristgerecht fertigstellen?
- Liegen die Gründe dafür, dass diese Situation eingetreten ist, in seinem Verantwortungsbereich?
Da sollten dir ein paar Stellen auffallen, die hier passen könnten.
Dienstanweisung, derartige Vorgänge zügig zu bearbeiten
Wenn die Rechnung eingeht, dann bekommt sie in der Poststelle den Eingangsstempel. Dann kriegt sie einen Aufkleber mit Barcode und wird eingescannt. Danach geht sie hausintern auf die Reise. Bis sie beim zuständigen Sachbearbeiter auf dem Tisch liegt, sind regelmäßig die ersten drei Tage um. Gelegentlich läuft die Rechnung auch erst irr und landet in der falschen Abteilung. (Manchmal weil der AN für mehrere Abteilungen tätig ist und in der Hektik falsch adressiert hat, manchmal aber auch, weil die Hauspost einen schlechten Tag hat.) Dann kann das auch schon mal eine Woche dauern, bis die Rechung beim richtigen Empfänger landet. Die Prüfung verläuft bei Abschlagsrechnungen meist nur oberflächlich, trotzdem muss jede einzelne Zahl von Mengenermittlung und Rechnung entweder abgehakt oder korrigiert werden. Der Papierkram mit Laufzettel, Beiblatt für die Kasse und Spezifikation für die Buchung im SAP braucht auch mindestens eine halbe Stunde. In vergleichsweise ruhigen Zeiten sind wir dann schon wieder einen Tag weiter. Falls grade Chaos auf den Baustellen herrscht, womöglich noch mehrere Kollegen krankheits- oder urlaubsbedingt vertreten werden müssen, fällt die Büroarbeit hinten über. Da sind die 21 Tage ganz schnell vorbei, bevor du überhaupt wirklich realisiert hast, dass da eine Rechnung zur Zahlung ansteht ...
Aber selbst, wenn mir die Rechnung einen Tag nach Eingang vorliegt und ich die am selben Tag fertig bearbeite, ist deren Odyssee noch lange nicht vorbei. Je nach Zahlbetrag müssen ausser mir noch Sachgebietsleitung, Abteilungsleitung und Amtsleitung jeweils ihren Willi drunter setzen. Bis die dann in der amtsinternen Buchhaltung ankommt, können noch mal locker drei (oder mehr) Tage vergehen. Dort wird dann formal geprüft, nochmals eingescannt und die weitere Reise verläuft dann digital: elektronische Freigabe durch den Vorgesetzten unserer Buchhaltungsdamen, nochmalige Freigabe durch die Amtsleitung (elektronisch, vorher war auf Papier), Freigabe durch was-weiss-ich-wen-noch, irgendwann landet die Rechnung endlich bei der Kasse. Die MitarbeitendenSternchenInnenAussen bei der Kasse kucken aufs Fälligkeitsdatum und richten die Zahlung so ein, dass die auf gar keinen Fall vor Fälligkeit beim Kreditor eingeht. Der Unternehmer ruft aber zwischendurch drei Mal beim Sachbearbeiter an und fragt, ob die Zahlung nicht etwas beschleunigt werden kann. Nur hat dieser überhaupt keinen Einfluss auf das weitere Geschehen und auch keine Information über den aktuellen Bearbeitungsstand.
Teilweise liegt es auch an der Organisation.
[...]
Man könnte (und müsste) da einiges verbessern.
!
Ich hätte da eigentlich jetzt gerne mehr Nachdruck reingelegt, aber dann hätte ich meinen wahren Geisteszustand offenbaren müssen: https://scienceblogs.de/planet…er-vielfachensatzzeichen/
arbeitet ihr (noch) für die öffentliche Hand
Ja klar, schließlich zahlt die unmittelbar mein Gehalt!
Da die unmittelbaren Kollegen zum größten Teil vorher in der freien Wirtschaft tätig waren, gibt es zumindest in unserem Sachgebiet vollstes Verständnis für die Nöte der Unternehmen. Allerdings sind wir aber in unserer Handlungsfreiheit sehr eingeschränkt und dürfen uns nur in einem recht eng abgesteckten rechtlichen Rahmen bewegen. Eine Änderung des Vertrages zugunsten des Unternehmens bekommen wir nicht so mal eben durch.
Ok, mir ging es eher nur darum das in $19 ja steht das die zulässige Grundfläche über die aus Absatz 1 Regel ERRECHNET wird.
Somit stehen ja im Grunde beide Absätze im Widerspruch. Einerseits festlegen aus 16 bzw. errechnen aus 19
Wo ist der Widerspruch?
In § 16 steht, dass der Planaufsteller die Wahl hat, wie er die zulässige Grundfläche angibt. In § 19 wird dann für den Fall, dass die Planaufstellerin die GRZ gewählt hat, ausgeführt, wie sich diese berechnet.
Könnte das das Gleiche sein?
Das ist definitiv etwas Anderes. Sieht aus wie uralte stoffummantelte Elektroleitungen mit Wandfarbe und Dreck.
Laut DIN EN 1991-1-1/NA müsste die Brüstung eine horiz. Nutzlast von min. 0,5kN/m aushalten (Brüstung sehr konservativ Angesetzt). Die ehemalige Norm in der TGL 32274/03 verlangte diese min. Nutzlast ebenfalls (Lastannahmen für Bauwerke).
Bei 2qm Modulfläche mit 20kg entspricht dies 0,1 kN/m. Heißt also, mindestens das 5fach unter der geforderten Norm. -> Tragfähigkeit wäre damit bestätigt.
Ansatz falsch oder Richtig?
Ansatz falsch, die Gewichtskraft wirkt vertikal!
(Außerdem stehen die 0,5 kN/m für die Kraft, die durch Personen auf das Geländer einwirkt, die sich dagegen lehnen. Und diese Kraft muss zusätzlich zu den ständigen Lasten aufgenommen werden können. Der Ansatz wäre also auch falsch, wenn beide Kräfte in dieselbe Richtung wirkten.)
Normalerweise kenne ich von Holz, dass es verschiedene Werte für Zug Druck und Biegung gibt.
Holz ist wegen seiner Faserstruktur ein inhomogener Werkstoff mit sehr unterschiedlichen Kennwerten in den verschiedenen Belastungsrichtungen. Außerdem wirken sich die Imperfektionen beim Wachstum des Baums in den verschiedenen Richtungen unterschiedlich aus.
Ich hatte gestern mit dem Chef der Firma telefoniert und dieser konnte noch nichts sagen, da er auf die Rechnung vom gutachter wartet. Dieser wollte ihm gegen rechnen was es preislich für einen Unterschied macht
Das braucht dich überhaupt nicht zu interessieren. Du hast Anspruch auf ein mangelfreies Werk, der Ersteller des Werks im Gegenzug Anspruch auf den vereinbarten Werklohn. Welche Aufwände der Unternehmer zur Mangelbeseitigung hat, ist allein dessen Problem.
habe ich hier noch eine Art Schadensersatz, da ich garten etc für längere Zeit nicht nutzen kann?
Schadenersatz gibt es nur für einen tatsächlich entstandenen Schaden, den du nicht nur nachweisen sondern auch monetär genau beziffern können musst.
Bleiben die Fliesen dran? Ansonsten auch deren Kleber.
Nur was ich dann alles testen lassen müsste...
Und du meinst, falls du die Tapete beprobungsfrei als unbelastet einstufen könntest, wäre der Rest automatisch auch OK?
so richtig wie möglich
Der Beschreibung nach wäre das:
- den befallenen Putz großzügig entfernen (da bliebe dann wohl kaum etwas an der Wand)
- Ursache abstellen (ich weiß, der dafür Verantwortliche will nicht)
- nach Trocknung der Wand neu verputzen
- Gestaltung der Oberfläche
Da die Schadenursache nicht beseitigt wird, ist alles Andere nur kurzlebige Kosmetik. Ich würde da gar nichts tun außer ggf. die Behandlung mit Alkohol zu wiederholen. Miete entsprechend der mangelnden Nutzbarkeit des Raums kürzen und so schnell wie möglich raus aus der Bude.
10-2 bis 10-6 allesamt Nebenleistungen
Aber doch nicht, wenn der Umbau des Gerüstes nur deswegen geschieht, damit ein anderes Gewerk dieses weiter benutzen kann.
Es wäre ja schön, wenn die Threadersteller-Sternchen-Innen (und -Außen?) eine Übungsaufgabe auch als solche kennzeichneten, das würde doch helfen beim Helfen.
Falls die 18299 nicht erschöpfend Auskunft gibt, kuckst du in den Abschnitt des jeweiligen Gewerks. Welches das ist, steht ja im Klartext dabei.
Magst du auch ein Nachherbild zeigen?
In Brandenburg ist nach einem Starkregen die Seitenwand eines Wohngebäudes eingestürzt.
Ich kenne die dortigen Bodenverhältnisse nicht, der seitlich gelagerte Aushub sieht mir aber nach einem bindigen Boden mit sandigen bis kiesigen Bestandteilen aus. Eine wie auch immer geartete Sicherung der Baugrubenwände kann ich auf den Bildern nicht erkennen. Nach meinem Dafürhalten wurde der Einsturz grob fahrlässig herbeigeführt.
Bei uns im Stadtgebiet findet sich unter der belebten Bodenzone flächendeckend im Wesentlichen der typische Bochumer Lösslehm, also ein feinsandiger Schluff. Bei normalen Verhältnissen steht der wie eine Eins, den kannst du locker drei und (teilweise deutlich) mehr Meter senkrecht ausschachten. Aber wehe, wenn der nass wird - dann passiert so etwas:
Und jetzt stell dir vor da wirkt nicht nur das Eigengewicht des Bodens sondern auch noch eine Auflast direkt an der Böschungskante ...
In der Abschlussrechnung wurde dann aber der Preis aller m2 auf 13,5Euro geändert.
Muss man diese Differenz akzeptieren?
im ursprünglichen Angebot war der Preis 13,5.
Wo bitte ist hier eine Differenz?
Dreizehnfuffzich vereinbart, dreizehnfuffzich berechnet, insoweit alles gut!