Das ist in NRW ähnlich geregelt, wobei ich die aktuellen Zahlenwerte nicht im Kopf habe. Den Grund kenne ich auch nicht, das Höhenphänomen scheint zumindest plausibel.
Beiträge von VollNormal
-
-
bliiges Lot nehmen das mehr Blei enthält
Hat der HSK-Installateur da in Zeiten von ROHS noch Zugriff drauf? Mir ist es vor Kurzem nicht gelungen, privat bleihaltiges Elektroniklot zu beschaffen.
-
Sinnvolle Alternative zu
FermacellHerstellerneutral heißen die "Gipsfaserplatten".
-
Wiederaufbau nach '45?
Die Stiele in der Kammer halte ich für nur die Tür und das Ende der 88 cm langen Wand haltend, eine weitergehende statische Funktion kann ich auf den Plänen nicht erkennen. Diese Annahme ist aber unbedingt in der Örtlichkeit zu überprüfen.
-
Interessant finde ich auch diesen Artikel:
An Zusagen der Vorbesitzer sind Grundstückskäufer nicht gebundenKoblenz (jur). Wer ein Grundstück gekauft hat, muss sich nicht an irgendwelche Zusagen der Vorbesitzerin halten. Maßgeblich sind allein die Eintragungen im…www.juraforum.deNur weil die Vorbesitzer mit irgendetwas einverstanden waren, muss es die aktuelle Besitzerin noch lange nicht sein.
-
Ist nicht zuallererst der Bauherr, also der Bauträger, für die Abwässer verantwortlich?
Doch, ist er. Allerdings nur auf seinem Grundstück. In der Regel gibt der Kanalnetzbetreiber vor, wo das Neubaugebiet angeschlossen wird, und sorgt dann für die weitere Ableitung im öffentlichen Bereich.
Die Entwässerungsplanung ist auch notwendiger Bestandteil des Bauantrags und eine funktionierende Entwässerung Voraussetzung für die öffentlich-rechtliche Bauabnahme.
-
Das ganze jetzt den Stadtwerken in die Schuhe zu schieben grenz ein wenig an überheblichkeit.
Ich sehe das genau anders: dass die Stadtwerke von der Bürgerin jetzt ohne vorherige vollständige Aufklärung und in sehr kurzer Frist die neue Grunddienstbarkeit fordern, während die bestehende noch nicht einmal den Status Quo abdeckt, überschreitet die Grenze zur Überheblichkeit deutlich.
-
Genau das will ich machen, verhandeln
Ich sehe deine Position da ziemlich gut, weil:
Die Bagger sind nämlich schon unterweg
Und jeder Tag, an dem die nicht baggern, kostet richtiges Geld. Solange du den Wisch nicht unterschrieben hast, hat kein Bagger, der eine Spurbreite von mehr als 2,00 m hat, auf deinem Grundstück etwas zu suchen.
die Stadtwerke sind nach eigener Aussage ein bissle sehr spät dran
Wenn die sich soviel Zeit lassen konnten, um mit den betroffenen Eigentümern zu reden, wieso solltest du es jetzt plötzlich eilig haben?
-
Wozu das Grundstück genutzt wird oder genutzt werden könnte, ist doch erstmal völlig wumpe. Ob Roth durch den Kanal irgendwelche Nachteile entstehen, ist auch nebensächlich. Fakt ist: es gibt eine Grunddienstbarkeit über 102 m Kanal. Tatsächlich verlegt wurden 138,34 m. Mehr als ein Drittel der Leitung ist also grundbuchlich nicht gesichert. Nach meinem Verständnis stünde es der TE zu, zu verlangen, dass die 36,34 m Kanal von ihrem Grundstück entfernt werden. Dass dadurch der restliche Kanal nicht mehr sinnvoll genutzt werden kann, soll dabei nicht ihr Problem sein.
-
Wir wissen nicht welche technischen Gründe für diesen Verlauf gesprochen haben
Mit Blick auf die Höhenlinien und nach einer kleinen Ortsrundfahrt per Streetview ergibt die Trassenführung durchaus Sinn. Eine andere Trasse mag möglich gewesen sein, wäre aber wohl deutlich teurer geworden (trotz der "horrenden" Entschädigungszahlung für die Grunddienstbarkeit). Aber das Geld scheint bei der neuen Planung wohl egal zu sein ...
-
Da würde ich die Vertreterin der Stadtwerke bei deren Besuch doch erstmal freundlich fragen, wann sie denn gedenken, den illegal verlegten Kanal von meinem Grundstück zu entfernen. Da ich aber lieb und nett bin und auch Verständnis dafür habe, dass der Kanal nicht so einfach entfernt werden kann, würde ich mich bereit erklären, den Bestand nachträglich zu den seinerseits vereinbarten Bedingungen zu legalisieren, und hätte dafür auch ein entsprechendes Schreiben vorbereitet, nach dem sich die Stadtwerke verpflichten, die damals vereinbarte Entschädigung in Höhe von 363,40 DM zuzüglich der Verzugszinsen seit dem xx.xx.1980 in Höhe von xx.000 € zu zahlen. Eine Verlegung von neuen Kanälen auf meinem Grundstück sowie eine Ausweitung des Schutzstreifens würde ich weiterhin dankend ablehnen.
-
Der Wandbildner ist Holzfachwerk mit ausgemauerten Gefachen. Der Zimmermann schlägt eine Bitumenbahn als Sperre unter dem zu erneuernden Schwellbalken vor.
-
Dazu muss die Horizontalsperre aber unter der Wand überstehen
So ist auch der Plan. Was ich mangels Erfahrung nicht weiß: Wieviel Überstand wird benötigt, um später sauber (und sicher) anschließen zu können. Aus diesem Faden habe ich mitgenommen, dass die Bitumenbahn sowohl unter der Schwelle als auch unter der Dämmung als Abdichtung geeignet ist.
-
Der "rechte Teil" des Y- Kanals soll auch erneuert werden (mündlich mitgeteilt).
Da dieser Kanal auf dem Plan in rot dargestellt ist, habe ich das auch als Neubau (bzw. Erneuerung) gedeutet.
Leider finden sich auf dem Plan keine Angaben zu den Sohlhöhen, somit lässt sich nicht abschätzen, ob auf dem Stück eine Umkehrung der Fließrichtung möglich wäre. Aus dem Plan geht auch nicht hervor, ob bei der von mir vorgeschlagenen alternativen Trasse eine entsprechende Vorflut zur Verfügung steht.
Ich denke, hier wurde es sich bei der Planung recht einfach gemacht und die erforderliche Zustimmung zu der Erweiterung der Grunddienstbarkeit entweder übersehen oder als "kein Problem" vorausgesetzt. Wir versuchen bei unseren Planungen immer, neu zu verlegende Kanäle aus privaten Flächen herauszuhalten, selbst wenn eine entsprechende Dienstbarkeit vorliegt.
-
Die Reparatur an sich sieht, soweit ich das anhand des Fotos beurteilen kann, ordentlich gemacht aus. Falls da tatsächlich ein Gegengefälle vorliegt, ist das (wie oben schon geschrieben) ein Mangel. Allerdings wurden da augenscheinlich zwei vorhandene Rohrenden verbunden, das Gegengefälle müsste es also vorher schon gegeben haben.
-
Ich sehe da in violett dargestellt einen Kanal der von Nordwesten kommt und gegenüber der Einmündung der vermutlich neuen Straße nach Südwesten abbiegt. Aus der vermutlich neuen Straße, die sich anscheinend eine Steigung hinaufschlängelt, kommen zwei Kanäle die in rot dargestellt sind. Die durchgezogene Linie halte ich für die Darstellung des Schmutz- bzw. Mischwasserkanals, der in der schraffiert dargestellten Fläche an den Bestand anschließen soll. Die unterbrochene Mehrfachlinie würde dann den Regenwasserkanal repräsentieren, der in anderer Trasse Richtung Süden geführt wird. Falls meine Deutung des Plans korrekt ist, muss diese Regenwassertrasse noch neu gebaut werden. Dann sollen die Abwasserbetriebe doch bitteschön den neuen Schmutzwasserkanal auch dort verlegen, wenn da schon ein Graben ausgehoben wird.
-
-
Liegt die Auflagerfläche der Schwellen auf der gleichen Höhe wie der [abzudichtende] Fußboden
Der genaue Fußbodenaufbau steht noch nicht fest. OKFFB wird etwa auf halber Höhe des Schwellbalkens (18 x 18) liegen, die Abdichtung unter der Dämmung entsprechend ungefähr in Höhe UK der Rollschicht. Nach unten habe ich bei Bedarf noch Platz, da nicht unterkellert, und etwas ausschachten muss ich eh noch.
-
Grundsatzdiskussion
Die kenne ich nicht, was wird da diskutiert?
ich gehe von WE-1 aus
Ich auch. Die spätere Dämmung (und damit die Abdichtung darunter) kommt oberhalb GOK zu liegen, den Boden schätze ich als schwach durchlässig ein.
Meine Frage zielt im Wesentlichen darauf, wie die Sperre unter der Schwelle an die Abdichtung unter der Dämmung anzuschließen ist. Falls ich Letztere ebenfalls mit Bitumenbahnen ausführe, sollte das problemlos möglich sein, da bräuchte ich bitte noch einen Hinweis, wie weit die Sperre seitlich überstehen muss, damit der Anschluss sicher ausgeführt werden kann.
Falls die Bitumenbahn unter der Dämmung ungeeignet ist, muss ja trotzdem ein Anschluss hergestellt werden. Welches Material käme dann in Frage und wie kann das an die Sperre angeschlossen werden? Oder brauche ich dann unter dem Balken auch ein anderes Material? Welches wäre das?
-
Mahlzeit!
Bei unserem Sanierungsobjekt wollen wir jetzt mit dem Austausch der Schwellbalken beginnen. Dabei soll auch die fehlende Horizontalsperre nachgerüstet werden. Der Zimmermann schlägt dafür eine Dachbahn aus Bitumenpappe vor. Mich treibt nun ein wenig die Sorge, ob das denn die richtige Wahl ist im Hinblick auf den späteren (noch zu planenden) Fußbodenaufbau. Angedacht ist: Erstellen des Planums in der benötigten Tiefe, Sauberkeitsschicht, Abdichtung, Dämmung, (evtl. Heiz-) Estrich, mineralischer Bodenbelag. Schränke ich mich durch den Einbau der Dachpappe übermäßig ein, was das mögliche Material für die Abdichtung des Fußbodens betrifft? Verbaue ich mir womöglich gar sinnvolle Optionen? Oder mache ich mir unnötig Gedanken und nehme für den Fußboden einfach ebenfalls Bitumenpappe?
Der Raum ist nicht unterkellert, der anstehende Boden ist ein sandiger Lehm, die OKFFB wird 2 Stufen höher liegen als die Durchfahrt und ca. 0,4 m bis 0,5 m höher als der Gehweg.
-
-
schlimmer
Als was?
Damit wir einen Vergleich ziehen können, musst du uns schon beide zu vergleichenden Dinge zeigen.
-
Der Kanal von 1980 ist im Grundbuch eingetragen.
Dann solltest du jetzt prüfen (lassen), welche Dienstbarkeit zu wessen Gunsten eingetragen ist und welche Rechte dem Begünstigten zugestanden werden. Dass dir eine Dienstbarkeitsbestellung zur Unterschrift vorgelegt wurde, lässt vermuten, dass die bestehenden Leitungsrechte für den Anschluss des Neubaugebiets nicht genügen.
Da ist anscheinend bei der Planung gepennt worden. Das muss aber nicht dein Problem sein. Ich bleibe inhaltlich bei meiner Aussage aus #2 auch wenn es korrekt heißen müsste: "nicht noch einen Kanal".
-
-
Wilslt du mal mitstoppen?
Heute habe ich dann endlich mal dran gedacht:
Es galt den Verbrauch von 565 km auszugleichen, davon ca. 200 km Landstraße, 300 km Autobahn mit max. 130 km/h (die meiste Zeit Tempomat 120 km/h, 25 min Stop&Go) und der Rest Stadtverkehr. Restreichweite 250 km, berechnet aus dem innerstädtischen Verbrauch (bei reiner Landstraßenfahrt wäre eine Reichweite von ca. 1 Mm möglich, bei einer Verkehrsdichte wie in Nordschweden wohl noch mehr). Nach den hier im Faden berichteten elektrischen Verbräuchen zwischen 13 und gut 20 kWh/100 km entspricht das also zwischen gut 70 und knapp 120 kWh.
Gestoppt habe ich von dem Moment "Motor aus" über den eigentlichen Tankvorgang, den Bezahlvorgang (mit kurzem Warten auf den Kassierer und Neustart der Kartenzahlung wegen Falscheingabe der Geheimzahl), Notieren des km-Stands auf der Tankquittung bis zum Moment "Motor an" exakt 4:00 Minuten. Die äquivalente elektrische Ladeleistung läge zwischen 1,0 und 1,8 MW - wohlgemerkt nicht in der Spitze sondern im Schnitt über den gesamten Ladevorgang.
Nachgefüllt habe ich übrigens 43,26 l Diesel (7,66 l/100 km oder 13,1 km/l) für 63,12 € (11,17 €/100 km).
Und falls ihr Vergleiche anstellen wollt:
Leergewicht 1785 kg
cw 0,39
Stirnfläche 2,74 m²
-
Vermutlich hat die Grafik einen transparenten Hintergrund.
-
Sind weitere Bilder bzgl. des "Abrisses" und wiederaufbaus gewünscht?
Auf jeden Fall!
Interessant wäre auch die Einschätzung des Fachmenschen vor Ort und in wieweit die von dem, was angesichts der Fotos geschrieben wurde, abweicht.
-
Ich sehe auf den Bildern auf Anhieb keinen Grund, die komplette Giebelwand zurück zu bauen. Die Krone und der Anschluss zum ehemaligen Anbau (Backofen?) lassen sich reparieren. Und sollte die Wand wirklich bedrohlich aus dem Lot gehen (was ich auf den Bildern so auch nicht sehe), kann man dem mittels Wandanker und Abspannung im Inneren begegnen.
-
Sonst lässt man teuer etwas brechen um es dann [...]
Falls ein Verdacht auf Schadstoffe vorliegt, die eine Verwertung des Materials verhindern, lässt man dieses sinnvollerweise vorher beproben und ggf. auch die Entsorgungswege festlegen.
Und falls ein Verdacht auf Schadstoffe vorliegt, die besonderen Arbeitsschutz erforderlich machen, lässt man das Material gefälligst vor Beginn der Arbeiten (und vor Einholung eines Angebotes) beproben. Meines Wissens gehört es zu den Pflichten des Bauherrn, das ausführende Unternehmen auf vorhandene Schadstoffe hinzuweisen.
-
Was macht ihr alle für ein Gewese um so ein bisschen Kaffee? Ich stell immer den Pott mit Wasser auf den Herd und warte, bis das endlich angebrannt ist ...