Beiträge von SirSydom

    Die Dachflächen sind mit mind. extensiver Dachbegrünung zu planen, um einen ökologischen Ausgleich für die Versiegelung zu erreichen (z.B. Stellplatzflächen, Gebäude direkt angrenzend an Landschaftsschutzgebiet)."

    da würd ich ganz platt einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen?


    Geht das nach §34 oder §35 BauGB? Oder Bebauungsplan?

    -> Oder ist eine öffentliche Verkehrsfläche etwas anderes als die Straße bzw. Straßenbegrenzungslinie?

    Zitat

    Straßenbegrenzungslinie

    Sie grenzt Straßenverkehrsflächen und Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung gegeneinander sowie gegenüber Flächen anderer Nutzung ab.


    Zitat

    Straßenverkehrsfläche, Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

    Zu den Straßenverkehrsflächen gehören die öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, einschließlich Brücken, Tunnel, Gräben, Randstreifen usw. Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung sind z.B. Parkflächen, Marktflächen, Fußgängerbereiche; die besondere Zweckbestimmung wird im Bebauungsplan genannt. (vgl. auch Straßenbegrenzungslinie).


    Sofern es dir nun darauf ankommt ob du den 1m zur Parkfläche wirklich einhalten willst (ist ja verschwendeter Platz, kein Mehrwert, nur Pflege...) denke ich könnte man hier schon diskutieren.

    Es gibt wohl zwei Straßengegrenzungslinien (zwischen Straße und P und P und Grundstück) - die Frage ist welche ist relevant.

    Der Zweck mit dem Abstand zur Straße ist ja auch klar - da geht es um Sicht. Dieser Zweck ist bei einer Parkfläche die in die Grundstücke versetzt ist, nicht gegeben.


    Das wäre ein Ansatz wenn dich der 1m stört. Ggf. nicht ganz konfliktfrei...

    Ich kann nur hoffen, dass du die Rechnung noch nicht oder zumindest noch nicht vollständig bezahlt hast.
    Ich würde hier erstmal auf keinen Fall die volle Rechnungssumme zahlen. Sonst bist du der, der seinem Geld nachlaufen muss.
    Einbehalten darfst du das 2 oder 3 fache (ich meine in diesem Fall das dreifach) der vorraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten.


    Du kannst noch versuchen dich zu einigen, ich halte das aber für Aussichtslos.
    Das ist ein Fall für den Gutachter und ggf. Rechtsbeistand. Kommt auch etwas drauf an, wie sich dein AN so verhält...


    Es kann auch Sinn machen, erstmal die Füße still zu halten, damit der sein Zeug fertig macht. Und dann erst das Faß öffnen.

    Aber zahlen solltest du nicht. 2k € würde ich da mind. als Druckmittel haben wollen (die Summe ist aus meinem Laien-Bauch heraus geraten).

    ich kenne die Regelung des Lüftungsgerät nicht und ist mir eigentlich auch egal. Das funktioniert. Je dichter die Filter, desto höher die Drehzahl.
    Eigentlich seh ich schon an der Drehzahl, wann es Zeit ist Filter zu wechseln. Die Drehzahl (und alle anderen Daten) hol' ich per Modbus TCP und generie eine Meldung wenns soweit ist.

    Die Temp-Werte sind leider schlecht und die Feuchte sehr schlecht. Daher der Wunsch nach eigenen Sensoren.


    Mein F9 DIY-Außenluftfilter ist so überdimensioniert, dass hier gar nichts passiert, aber die G4-Filtertüten in den Abluftventilen, da sieht man es schön.


    Hintergrund ist tatsächlich nur die Tatsache, dass meine Sensorgerät auch BME280 mit Luftdruck unterstützt (BME280 ist ein populärer Sensor im DIY-Bereich) und ich mich gefragt hab, ob ich mit dem zusätzlichen Druckwert bzw. deren Unterschiede ich irgendwas sinnvolles machen kann.
    Weniger aus einem konkreten Bedarf, vielmehr eine Möglichkeit...

    Servus beinand,


    ich will schon lange separate Fühler für Temp/Feuchte in meine KWL einbringen. Das sich nun meine Elektronik dem Fertig-Zustand nähert hab ich mich aber noch was gefragt.. Ich plane eigentlich mit den digitalen SHT31 Fühler, aber es gibt auch von Bosch BME280, die haben außerdem noch Luftdruck dabei! Die Dinger messen einen absoluten Luftdruck.

    Macht es irgendwie Sinn Druckdifferenzen zu erfassen? Eigentlich ist meine Anlage auch Differenzdruck geregelt... daher sollte der eigentlich konstant sein...

    Naja, wir haben seit ein paar Jahren in unserer 3.000 Seelen Gemeinde das Headquarter und Entwicklungszentrum eines großen Mittelständlers mit 2 Mrd. Jahresumsatz...
    Die letzten Erhöhungen der Trinkwasser- und Abwasserpreise (jeweils mehr als verdoppelt !!!) durch den selben Gemeinderat lässt in mir aber eine gewisse Hemmungslosigkeit vermuten, wenn man sowieso hinlangt.. und es auf jemand anderen schieben kann.

    Aber Einspruch kann ja mal nicht schaden, mach ich auf jeden Fall.
    Ob nun eine Besteuerung von Fläche oder Vermögen "gerecht" ist, darüber kann man trefflich streiten. Es gibt für beides Argumente...

    Servus,


    heute meinen neuen Grundsteuermessbetrag bekommen.

    Liegt mal locker flockig doppelt so hoch wie früher - was mich kaum wundert, schließlich berechnet sich in Bayern jetzt nur noch nach Fläche, nicht mehr nach Wert...


    Jetzt die Frage..wie ist das bei euch so?
    Muss ich eine Verdopplung der Grundsteuer befürchten?!


    Meine Vermutung ist nun, dass im Schnitt die Messbeträge in meiner Gemeinde stark ansteigen werden - und die Gemeinde Aufwandsneutral die Hebesätze senkt...

    aber andererseits glaub ich das nicht so recht. Politiker die auf mehr Geld verzichten :lach:


    35Cent mit 1 Jahr Preisgarantie.

    Ohne Preisgarantie mit 1 Monat Kündigungsfrist sind es nur 33 Cent.


    Meiner Meinung nach wird da grad ganz große Kasse mit der Trägheit der Kunden in Kobination mit der Strompreisbremse gemacht...

    Wenn Maingau das anbieten kann, dann hat Eon ganz sicher keine um 10-15 Cent höheren Beschaffungskosten. Niemals.

    Sieht man auch daran dass in der Grundversorgung, wo die Erhöhungen ja geprüft werden, nicht so erfolgt sind.

    Förderung für Heimspeicher gibt es kaum noch. Auf den Eigenverbrauch ist ab 2023 meines Wissens auch keine Abgabe mehr zu bezahlen.

    Sie wurden aber mal direkt gefördert.
    Und sie werden immer noch indirekt gefördert, denn im Gegensatz zum Strom "aus der Steckdose" fallen auf den Eigenverbrauch NICHT an:

    - Stromsteuer
    - Umsatzsteuer
    - Netzentgelte
    - Sonstige Umlagen (Offshore, etc..)

    diese sind für ca. 2/3 des Endkundenpreises verantwortlich!
    In dem der Gestzgeber diesen abgabenfreien Eigenverbrauch ermöglicht, fördert er dadurch eigentlich unwirtschaftliche Heimspeicher.


    Denn die "echte" Differenz zwischen Bezug und Einspeisung ist wesentlich weniger, also es die hohen Endkundenpreise suggerieren.
    Dies geht zu lasten der Steuerzahler bzw. aller andere Umlagenzahler, die dadurch mehr zahlen müssen.

    die Speicherei zuhause im Bereich 5-20kWh und noch mehr sogar die "Kleinstspeicher" für den Balkon - viel zu teuer, viel zu großer Fußabdruck. Das ist Unsinn!


    Das lohnt sich ja wenn überhaupt nur, weil man für den sog. Eigenverbrauch keine Abgaben zahlen muss. Aber auch der EV belastet das Netz, denn er reduziert z.B. die Spitzenlast nicht. Netze müssen aber nach Spitzenlast ausgelegt werden.


    Daher würde ich auf große Speicher setzen. Und die Förderpraxis der Heimspeicher grundlegend ändern.

    kann ich daraus folgern, dass wir mehr speicher (pumpkraftwerke?) bräuchten und die den 10-20-fachen ertrag bringen würden, weil fix regelbar?

    mehr:
    nein, es wird ja nicht mehr energie benötigt, sondern diese ist nur teurer.


    ertrag:

    das glaube ich weniger. Denn die Kosten steigen ja auch - Batterie laden, Wasser hochpumpen etc...

    zumindest im Bezug auf den konkreten Fall. Im Allgemeinen wird es wohl mehr Speicher brauchen... und mehr Regelbarkeit auf Verbraucherseite.

    kann den stromhändlern etwas besseres passieren, als steigende spotpreise?

    kleiner Schwank:
    die extrem angestiegenenen Börsenpreise haben einige Direktvermarkter fast runiniert. Warum ?
    Einige hatten fixe Entgelte für Ihre Kunden für die Direktvermarktung. In diesen Entgelten steckt neben dem Gewinn auch die Kosten für die Vermartung, was widerrum Regel- und Ausgleichsenergie beinhaltet (Differenz zur Schätzung vom Vortag). Diese Ausgleichsenergie kostet nun plötzlich um Faktor 10-20 mehr.
    Aktuelle Verträge bekommt man nun meist zu variablen Konditionen ;)

    Unser Grundversorger ruft jetzt schon mehr auf. Evtl. wird das durch die Strompreisbremse aktuell etwas aufgefangen, aber glaubt irgendjemand daran, dass die ewig gilt?

    ich glaube schon, dass sich der Energiemarkt erholen wird. Fraglich ist, wieviel an neuen Abgaben dazukommt. Aber die aktuellen Endkundenpreise beruhen auf den hohen Strommarktpreisen aus 2022.
    2023 geht ganz anders los.
    Ich halt Preise von 30Cent für realistisch.



    Spotpreisentwicklung der Leipziger Strombörse als Diagramm/Chart

    Wir brauchen als 4 köpfige Familie mit 2 Kindern (4+5) ca. 11m³ Wasser im Haushalt (im Sommer kommt der Garten dazu).
    Das allein sind schon 370Liter am Tag. Wenn da noch eine zweite DHH dazukommt dürfte nicht mehr allzuviel Spülwasser anfallen - dass man im Sommer wahrscheinlich auch zur Bewässerung verwenden könnte.
    Wichtig wäre halt eine intelligente Spüleinrichtung, die den Verbrauch der letzten 24h ermittelt und nur dann und nur soviel spült, wie nötig.

    Dazu muss man auch nicht zwangsläufig den Zähler 600m weit weg auswerten, dafür kann man auch einen Zwischenzähler nehmen. Und ein Magnetventil.

    Wie ist denn der bestehende Dachaufbau? Abdichtung? Attika? Kiesschüttung oder sowas?


    Ein Foto würde viel Rätselraten ersparen.


    Dir muss klar sein, dass eine Dachsanierug rein zum Zweck der PV-Anlage weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll sein wird.


    Ich empfehle mind. 15° Aufständerung der Module zwecks Schnee..


    Bei einer "einfachen" bituminösen Abdichtung kann man vielleicht mit Verankerung im Beton der Decke arbeiten und die Durchdringungen abdichten (lassen). Dann fällt die ganze Tragkonstruktion kleiner, leichter und günstiger aus, Der Ökologische Fußabdruck eines fetten Stahlträgers ist auch "fett".


    Ich hab vor gut einem Jahr selbst auf meiner Garage 10kWp PV installiert, Betondecke.
    Mit Ballast, aber ist auch ein Neubau.
    https://www.photovoltaikforum.…g-und-flachdach/?pageNo=1

    Dämmmaterial nur hinter den Modulen bringt für die Energieeinsparung nichts, wenn der Rest nicht gedämmt ist.

    das deckt sich nicht mit meinem Physik-Verständnis.
    Der Wärmestrom ist direkt proportional zur Fläche, und wenn ich auf 25% der Fläche den Wärmestrom um 90% reduziere, spare ich immer noch rund 22% Energie.

    Ob es andere bauphysikalische Gründe gibt warum eine Teildämmung schlecht ist, entzieht sich meiner Kentniss.

    Hinter den Modulen zu dämmen hätte den Vorteil dass man bei einer ggf. später erfolgenden Dämmung die PV (vielleicht) nicht demontieren muss. Wahrscheinlich aber doch, weil man sie sonst beschädigt.

    was mich bei dir wundert: dass du noch nicht 500 kg LiFePO4-zellen bestellt und z´sammgspaxt hast

    ja wundert mich auch :lach:


    hab (natürlich!) darüber nachgedacht, aber irgendwie ist mir das am Ende doch ne Nummer zu heiß...

    Und wenn man auf fertige Komponenten geht - victron Multiplus + Pylontech Batterie z.B. - dann ist es nicht mehr wirtschaftlich.

    Am Ende ist der sog. "Eigenverbrauch" ja gar nichts, was so unglaublich sinnvoll ist. Wirtschaftlich ist das nur, weil man die ganzen Abgaben spart (früher) bzw. seinen PV-Strom nicht fast verschenkt (Vergütung << Marktwert).
    Rein klimapolitisch sind Heimspeicher Schwachsinn...

    nun hats mich auch erwischt.

    Ab 01.03 Erhöhung von 21 ct/kWh auf 46ct/kWh.

    SIND DIE DOOF ???


    Als Grundversorger haben sie zum 01.01.2023 einen Preis von 33,356 ct/kWh rausgelegt:


    Aber meinen Tarif auf 46 ct erhöht??

    Das kann ja wohl nicht sein. Da wäre man ja schon dumm, würde man NICHT in die Grundversorgung wechseln...

    Ab 01.03 Erhöhung von 21 ct/kWh auf 46ct/kWh.

    Aktuelle Tarife: 36,8 Cent/kWh (Maingau, 1 Monat).
    Ich denke ich wechsle... gäbe auch ähnliches mit 12 monaten garantie, aber dann halt auch 12 monate preisbindung...

    Diese Gedanken kann ich nicht mal im Ansatz nachvollziehen. Die Einspeisevergütung gibt's für 20 Jahre fix, Vertrag ist Vertrag.

    Vertrag mag Vertrag sein, nur beruht der Anspruch auf die Einspeisevergütung nicht auf einem Vertrag sondern auf einem Gesetz (dem EEG).
    Der Gesetzgeber kann dieses Gesetz morgen ändern oder aufheben. Üblich ist das nicht in Deutschland, aber nicht unmöglich.


    Mit den heutigen Preisen für PV, den Strompreisen und der Einspeisevergütung behaupte ich mal aus dem Bauch raus, dass sich praktisch jede Anlage in weniger als 10 Jahren rechnet. Es gibt keinen vernünftigen Grund, es *nicht* zu machen.

    Ich bin ja für PV, und oft mag eine Anlage sinnvoll sein.

    ABER so optimistisch dass sich "praktisch jede" Anlage in 10 Jahren (!) rechnet, wäre ich bei weitem nicht. Dafür sind die Preise viel zu stark angestiegen.


    Man muss das wie bei jeder Investition gut durchkalkulieren.


    Mit dem Entfall der Ertragssteuerpflicht ab 2022 und UmSt ab 2023 fallen aber zwei vernünftige Gründe weg, bei nur kleinem Gewinn, es nicht zu tun.