eine Vollsperrung hat auch die Bewandtnis der Arbeitssicherheit während der Baumaßnahme sowie der Verkehrssicherungspflicht. Die Anforderungen an die Arbeitssicherheit sind heute recht hoch. Auf üblichen Ortsstraßen kann man quasi während der Arbeiten, selbst wenn man nur auf einer Fahrspur arbeitet, keinen laufenden Verkehr auf der anderen Spur dulden...
Wenn dann im Straßenraum während der Baumaßnahme auch noch Gefahrstellen vorhanden sind (das muss nicht unbedingt ein Kanalgraben sein, Erhebungen aufgrund neuer Schächte/Schieber/Straßeneinläufe etc. können schon genügen, muss schon aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gesperrt werden.
Es muss also schon aus Gründen der Versicherungspflicht eine Vollsperrung ausgesprochen werden.
Wenn in einer Infoveranstaltung dann gesagt wird "sprecht doch mit dem Polier, wenn ihr dringend reinmüsst" ist das ein nicht unübliches Entgegenkommen. Sofern es nicht Überhand nimmt. Das sind ja auch nur Menschen. Die wissen, wie es Euch ergeht. Aber diese müssen auch ihre Arbeit machen. Also bitte etwas Geduld haben dabei.
Manchmal dauert es auch mal ein paar Minuten, bis der Bagger wieder weg ist. Und manchmal dauert es auch ein bisschen länger, weil gerade eine Wasserleitung neu eingebunden werden muss...
Es kann einem Anwohner m.E. durchaus zugemutet werden, wenn bei geplanten Baumaßnahmen das Grundstück mal einige Zeit nur fußläufig erreichbar ist.
Ich hab schon erlebt, dass die Straßenbauarbeiter Wasserkisten und den Wochenendeinkauf mit dem Bagger zum Anwesen gefahren haben oder, wenn planbar ein LKW zufahren musste, das in ihren Bauablauf eingeplant haben. Oder die Mülltonnen zu einem vorher abgestimmten zentralen Sammelplatz gebracht haben.
Das funktioniert, wenn man das rechtzeitig anspricht.
Da Stress zu machen, erzeugt häufig Stress auf beiden Seiten...