dann frage ich mal anders:
Braucht Ihr die Lüftungsanlage um den Standard eines KfW-Effizienzhauses-55 zu erreichen?
oder nochmal anders: Was habt Ihr für eine Heizung?
Vereinfacht: die "Lüftung zum Feuchteschutz" zum dient vor allem dazu, dem Nutzer nicht die Verantwortung zu überlassen, dass für die Bausubstanz unzuträgliche Feuchtemengen sicher abgeführt werden. Also dient diese dazu, das Gebäude schadensfrei zu halten. Es geht dabei nicht um den hygienischen Luftwechsel. Dieser muss auch bei einem solchen Konzept über Fensterlüftung für gute Raumluft sorgen...
Die "Lüftung zum Feuchteschutz" ist technisch in der Regel sehr einfach gehalten (viel einfacher als eine klassische Lüftungsanlage) und damit auch sehr kostengünstig und nicht wartungsaufwändig. Sie soll insbesondere auch zu Nichtanwesenheitszeiten des Nutzers dafür sorgen, dass im Zuge der Nutzung eingetragene Feuchtemengen abgeführt werden.
Es geht also nicht darum, darüber hinausgehende Lüftungsanforderungen, wie z.B. das Abtransportieren von Gerüchen, Kohlendioxid und Schadstoffe, zu erfüllen. dafür ist der in der Regel um die 0,15-0,2-fache Luftwechsel zu gering.
Ein mechanisches System zur "Lüftung zum Feuchteschutz" ist aber m.E. keine anerkannte Regel der Technik. Und damit wäre diese auch nicht zwingend umzusetzen. Der Eigentümer und Nutzer sollte aber schon darüber aufgeklärt sind, welche Konsequenzen das Weglassen hat. Und umgekehrt.