Beiträge von JoWest

    Zitat
    Zitat von saibot2107 Fragen am Rande, da ich mir selbst unsicher bin.


    1. Das Baujahr der Decke war 1995. Die WU-Richtlinie wurde - soweit ich weiß - erstmals 2003 eingeführt. Kann man sich zur Beurteilung, ob eine Abdichtung notwendig ist, dann überhaupt auf die WU-Richtlinie beziehen?
    2. Gleiches gilt für Formal notwendige Expositionsklassen. 1995 wurde nach der DIN 1045:1988-07 geplant. Soweit ich weiß, hat diese Norm Expositionsklasse in der heutigen Form nicht gekannt. Wenn also keine Angaben zur verwendeten Betonrezeptur vorliegen, kann man doch im nachhinein gar keine Aussage treffen, ob die heute für "weiße Dächer" geforderten Expositionsklassen erhalten werden.

    Das ist ein sehr, sehr interessanter und wichtiger Hinweis, weil ich bisher davon ausgegangen bin, dass 1995 bereits a.R.d.T. für „weiße Decken“ existierten und hier auch richtig angewandt wurden, was aber nicht zwingend der Fall sein muss. Insofern bleibt genau das natürlich erstmal zu klären. Danke!


    Die WU-Richtlinie gab es erst später, aber es gab schon vorher Systeme der weißen Wanne die offensichtlich bauaufsichtlich zugelassen waren. Ich bin selbst erst seit 2007 in meiner Firma aber von meinem Vorgänger weiß ich, dass wir bereits in den 80er Jahren für öffentliche Auftraggeber weiße Wannen gebaut haben damals nach dem System Quinting Zementol. Ich gehe davon aus, dass diese Systeme a.a.R.d.T. waren sonst wären sie ja nicht bei öffentlichen Aufträgen zur Ausführung gekommen.


    Jochen

    Hallo zusammen,

    ich finde den Rollladenkasten an sich schon etwas komisch:

    1. er hat kein Auflager kann also gar kein selbsttragender Kasten sein

    2. es ist auch kein Aufsatzkasten, der müsste weiter vorne sitzen

    Für mich sieht es fast so aus als hätte man nachträglich einen "normalen" KAsten zum Aufsatzkasten umfunktioniert und in die Öffnung mit Bauschaum eingeklebt.

    Ein Aufmauern auf den Kasten ist folglich unmöglich. Der Kasten und evtl. das Fenster muss raus, Sturz einbauen und aufmauern. Kasten bzw. Fenster wieder montieren.

    Eigentlich auch gar nicht so schwierig oder habe ich etwas übersehen?

    Jochen

    Hallo,

    das sehe ich anders. Das Mauerwerk ist nicht zulässig. Über zwei Drittel keine Verzahnung und dort wo verzahnt ist ein schlechtes Überbindemaß. Das führt aus meiner Sicht mit sehr große Sicherheit zu Rissen.

    Ich denke das ist kein KS sondern der Wicklerkasten.

    Jochen

    Ich bin etwas verwirrt, da aus meiner Sicht die Fotos nichts mit dem zu tun haben was der TO beschreibt. Aus meiner Sicht sind....

    Auf den Fotos zu sehen: Eine Trennwand betoniert, eine Trennwand dagegen gemauert. Die Dämmung ist nicht auf Druck beansprucht, kann einfach eingelegt werden --> normale Trennwandplatte aus MiFa genügt. Ausführung sehr einfach

    Nach der Beschreibung des TO: Zwei Treppenhäuser Rücken an Rücken. Ich würde hier die erste Wand zweihäuptig einschalen und betonieren. Dann spezielle druckfeste MiFa z.B. Splitrock von R..kw...l anbringen. Die Fugen müssen verklebt werden und insbesondere bei den Ankerstellen ist darauf zu achten, dass kein Beton eindringen kann. Das ist gar nicht so einfach und es muss sehr sauber gearbeitet werden. Dann durch die erste Wand ankern. Alternativ wäre hier einhäuptig dagegen zu betonieren, dies ist auch aufwändig. Aus diesem Grund kommt das nicht so oft vor, ich bin jetzt kein Reihenhausspezialist aber ich hatte diesen Fall noch nie. Skeptiker: die Platten halten 50 MN/m2 aus. Da kann man ca. 2,00 m/Stunde betonieren, das geht schon gerade so geschosshoch wenn man zwei oder drei TRH auf einmal betonieren kann.

    Jochen

    Hallo,


    das Faserzementrohr wird rundherum eingemauert und sitzt kraftschlüssig in der Wand. Wie wird der Ringspalt für die PVC/PP/PE-HD Lösungen kraftschlüssig verschlossen?

    Für mich ist (bei nachträglichem Einbau) das Faserzementrohr die beste Lösung.



    Ja, das Kraso FE ist die bessere Wahl, da stabiler. Hatte ich aber glaube ich auch so geschrieben oder zumindest versucht zu schreiben.

    Hallo,


    die Hauff und Doyma Lösungen sind nach meiner Kenntnis beide für WU-Beton gedacht (siehe Skeptiker) und scheiden hier aus.

    Die Kraso Lösung ist prinzipiell nicht verkehrt, ich persönlich bleibe jedoch lieber beim Faserzement Futterrohr. Grund: möglichst homogene Stoffe. Bei der von dir vorgeschlagenen Lösung hast du PVC, Gummi, Bitumen, Porenbeton. Bei der Faserzement Variante hat man vorwiegend mineralische BAustoffe mit der Bitumendickbeschichtung.

    Ob das PVC des zuerst genannten Rohrflansches ausreichend ist für die Ringspaltdichtung? fraglich. Das Kraso FE wäre hier die bessere Wahl.

    Jochen

    Hallo,


    a) es gibt Futterrohre aus Faserbeton mit Flansch zum nachträglichen einmauern und abdichten. Möglich ist das aber wenig elegant, Porenbeton ist wie Skeptiker schon ausgeführt hat kein besonders gängiger Wandbildner im Kellerbereich und somit bieten hier die HErsteller natürlich auch wenig.

    b) ein Futterrohr wie vor für die MSH, eines für die Elektroleitungen (die sechs Leitungen können mit einer Mehrfachabdichtung abgedichtet werden), ein oder zwei für die gerippten Leerrohre. Es gibt meines Wissens nach keine Mehrfachabdichtungen für die gerippten FFKUS. Einfacher wäre hier ein Leerrohr mit größerem Durchmesser. Für die Entwässerungen wie du vorgeschlagen hast.

    c) nein, die Elektroleitungen können in einem Futterrohr zusammengefasst werden. Es gibt von fast allen Herstellern Mehrfachabdichtungen für Elektroleitungen

    d) nein

    Jochen

    Auch wenn es kein Denkmal ist finde ich persönlich es optisch nicht gerade prickelnd, aber technisch ist es mit Sicherheit eine Verbesserung. :thumbsup:

    Wir arbeiten viel im Freilandmuseum Bad Windsheim, dort wird mit Opferbrettern gearbeitet. Das morscht zwar alle 10 Jahre weg, der Aufwand zur Erneuerung ist aber überschaubar.

    Das ist schon ein wichtiges Thema speziell bei uns im fränkischen Fachwerk. Die Ausfachungen sind hier meist bündig gemauert und der Putz ist deutlich erhaben. Am Übergang zwischen Schwelle und Putz kann Feuchtigkeit eindringen und es gibt Schäden einerseits am Holz und andererseits am Mauerwerk/Putz durch Frost. Das Blech wäre technisch gesehen der richtige Ansatz ist aber optisch bzw. aus denkmalpflergerischer Sicht oft nicht möglich.

    Jochen

    Der Schaden sieht schlimmer aus als es ist, wäre mit wenigen Tausend Euro behoben, du musst nur einen guten Handwerksbetrieb finden, oftmals werden solche Fälle abgelehnt, da zu schadensträchtig.

    das sehe ich anders, der Schaden ist aus meiner Sicht ein Totalschaden. Alleine die Mängel auf dem ersten Bild sind für mich geschätzt > € 50.000

    Es wurde die Standsicherheit im Vorfeld nachgewiesen, die Böschungen u Abstände vorgegeben etc. Ursprünglich hätte das Haus ja auf die Seite kommen sollen, mussten aber umplanen, weil die Baugrube hätte der Mauer vermutlich den Rest gegeben

    Hat der Bodengutachter das auch mal vor Ort angesehen? Angesichts der Schichtengrenze im Bereich der Einflusszone der Fundamentierung der oberhalb stehenden Wand könnte ich nachts nicht ruhig schlafen. Das ist doch so eine richtige Einladung für einen Gleitkreis darauf talabwärts zu surfen.

    Pos. 20 „Baustelleneinrichtung“

    Hierzu sämtliche zur Durchführung der angebotenen Bauleistungen benötigte Baumaschinen, Werkzeuge und Werkzeugmaschinen, etc. antransportieren, für die gesamte Bauzeit vorhalten und nach Beendigung der Maßnahmen abtransportieren. Die Kosten für Wartung und Reinigung sind im Preis enthalten.

    1 pauschal

    Dann darf er die Bauleitung nicht einkalkulieren, da sich der Leistungstext explizit auf die Maschinen bezieht. Dies ist nur möglich wenn der Leistungstext weiter gefasst ist. Im vorliegenden Falle wäre das eine Mischkalkulation und ist nicht zulässig.

    Hallo,

    ich kenne den genauen Leistungstext der BE nicht, jedoch kalkuliere ich beim Rohbau auch den Teil der Bauüberwachung (Polier) der nicht den Einzelkosten der Teilleistung zugerechnet werden kann in diese Position mit ein. Der Polier nimmt z.B. an den Baubesprechungen teil etc. ist also nicht die ganze Zeit produktiv. Man könnte also argumentieren, dass sich durch die Verzögerung auch der Aufwand für die örtliche Bauüberwachung erhöht hat und dadurch die Verlängerung gerechtfertigt ist. In dem vorliegenden Fall ist das natürlich eine sehr dünne Argumentation.

    Jochen

    ich habe gerade noch mal für mein Gewerk geschaut (in dem ja sehr oft Abbrucharbeiten mit ausgeschrieben sind), dort steht in DIN 18330 bzw. DIN 18331: die Regeln gelten für die HERSTELLUNG von Mauerwerk bzw. StB. Das liest sich für mich so wie Abbruch- oder Rückbauarbeiten sind gerade nicht enthalten.


    btw: ich selbst habe es auch immer so gehalten wie der Handwerker des TE in der Hoffnung, dass niemand auf die Idee kommt die Abbruch ATV herauszuziehen. In den allermeisten Fällen geht es ja hier auch nur um eher kleinere Mengen.

    Üblicherweise werden die Abbruchleistungen in einem Gewerk nach der gleichen ATV wie das Gewerk selbst abgerechnet. Für Dachdcker wäre es die DIN 18338 VOB/C.

    ??? das hieße ja ind diesem Zusammenhang: Ein Abbrecher darf für die gleiche Leistung (wenn es gewerkeweise ausgeschrieben ist) nur weniger Abrechnen als ein Dachdecker? das fände ich jetzt etwas komisch. Darüber nachgedacht habe ich aber auch noch nicht.

    Hallo,


    zum ersten Punkt: Für die Abrechnung der Abbrucharbeiten gilt DIN ATV 18459, hier gelten kleinere Abzugsmaße. Für Dächer und Dachbekleidungen 0,3 m2. Ansonsten gelten aber grundsätzlich die 2,5 m2.

    zum zweiten Punkt: Die Abrechnung ist korrekt, die Öffnungen werden übermessen und zusätzlich die Zuschläge für das Anarbeiten verrechnet.

    Jochen