Beiträge von rootpickel

    Es sind eben nicht 'nur' 3 Stahlträger, die ein bisschen auf Biegung beansprucht werden.

    Da wird eine Seite komplett entfernt, d.h. die Aussteifung ist fraglich. Folglich ist schon das Thema der Gesamtaussteifung ein relevanter Punkt (Rahmenbetarchtungen odgl.), der tragwerksplanerisch beleuchtet gehört. Dazu noch Aussagen zum Lastabtrag über eine Stb.-Sohle + ggfs. Streifenfundamente. Da Stahlbeton eben auch noch B-Pläne, denn kein TWP wird (hoffentlich) diese Planung einem Laien überlassen.

    Dann noch die ohnehin fragliche Bestandssubstanz, in deren Verantwortungsbereich man sich begibt...


    Da empfinde ich 2100€ als günstig. Wenn es dafür einer macht....

    Lieber Herr Dühlmeyer, wir kommen hier sicher nicht zueinander...

    Off-Topic:

    Nein. Du hast weiter oben Gebäude, die jahrelang mit einer "tiefen" (mehr oder weniger) Grube daneben in der Landschaft stehen, als Freibrief für ein KOMPLETTES Freischachten hergenommen. Und darauf hin habe ich Dir Lotto/Glücksspiel vorgeworfen.

    Verdreh hier nicht die Tatsachen!

    Ihren Vorwurf an mich brauchen Sie nicht nochmal zu wiederholen. Er wird auch beim zweiten Mal nicht besser und richtiger.

    Ich habe weder irgendwo geschrieben, dass ich Gebäude bis zur Unterschreitung der Forderungen einer DIN4123 abgrabe, noch dass ich es als TWP zulasse, dass das bei einer meiner Baustellen so bliebe. Das unterstellen Sie mir nur aus herausgerissen Textphrasen.

    Ich habe lediglich auf andere Beiträge verwiesen, in denen aufgezeigt wurde, dass es ein vollständiges Freischachten möglich ist - wie, warum, weshalb das in diesem Beispiel ermöglicht wurde, war nicht Thema.

    Ja, richtig, Saibot2107, so kann man es machen. So beschreibt es aber Ralf Dühlmeyer eben für mich nicht....


    Ich bin grundsätzlich bei ihm, die 4123 dem Grunde nach als Regelung heranzuziehen. Das Thema eines Grundbruchs ist nicht von der Hand zu weisen. Deswegen ja auch mein Vorschlag einer möglichen Herangehensweise. Bis zu einer definierten Tiefe vollstandig über Gebäusebreite ausheben, mit Resteinbindung von 50cm des Bestands in den BG, tiefer nur abschnittsweise.


    Daraufhin wurde mir das Glücksspiel von RD vorgeworfen und daraus schließe ich die angedachte Baureihenfolge, dir er (augenscheinlich) wohl baupraktisch umsetzt. Zu Lasten und Kosten des Bauherrn..... Es bleibt bei "gruselig"

    Seiten Sie sich so freundlich, Herr Dühlmeyer, und beschreiben Sie einmal im Detail, wie Sie eine nachtragliche Abdichtung abschnittsweise durchführen bzw. planen?


    Ich verstehe das bisher Gelesene wie folgt (in Anlehnung an die 4123):

    1,25m Breite abschachten, ein weiteres Loch im Abstand von 3,75m, dann Abdichtungsebene herstellen, wieder verfüllen, dann die nächsten Löcher graben, abdichten, verfüllen usw.usf.? Das ganze in geschätzt 6-7 Durchläufen, weil man auch überlappend abkleben muss?


    Gruselig..... Fällt mir nichts anderes zu ein klingt nach dem brennendem Geld des Bauherrn.....

    Bitte mir nicht einsilbig Wörter in den Mund legen und auch nicht aus dem Kontext reißen.


    Ich sage aber, dass nicht jedes Haus einsturzgefährdet ist, nur weil es einseitig nicht hinterfüllt ist. Und ich sehe es als falsch an, pauschal an jedem Haus nur 1,25m ab GOK freischachten zu lassen. In die zugrunde gelegten Randbedingungen der DIN4123 sind eben im Detail zu berücksichtigen und anzuwenden.

    Danke, Saibot2107. Genau das war die Intension meiner o.g. Einrede.


    Man kann eben nicht pauschal sagen, dass immer im 1,25m Streifen abgegraben werden darf. Die Randbedingungen, wie z.B. ein Vorhandensein von Streifenfundamenten, die ausreichend tief in den Baugrund (im Bauzustand) einbinden, ist wichtig und elementar. Sonst kann es eben zu diversen Verunsicherungen oder unnötigen Kosten führen.

    Für mein Dafürhalten kann man durchaus eine Seite voll freilegen, sofern der Gründungshorizont des Gebäudes min 50cm unter Aushubgrenze liegt. Dann kann in der Fläche abgedichtet werden. Die Restfläche nach unten kann dann abschnittsweise und zug um zug erfolgen. Die DIN4123 regelt da nicht Pauschalaussagen, dass eine außenliegende Kellerabdichtung in 1,25m Schritten erfolgen kann....


    Im Grunde ist doch das Thema Grundbruch das ausschlaggebende Kriteritum.

    Wie oben zu lesen ist, stehen einzelene Gebäude Jahre mit einer seitlichen Baugrube. Da kommt auch schon das Thema Frost ins Spiel, inwieweit hier wohl frostsicher gegründet wurde.

    Grad erst wieder live erlebt. Kellerabdichtungserneuerung. Mail an Unternehmer geschrieben: Denken Sie an abschnittsweise Auführung. Prompt kam der Anruf: Im Prinzip ja, ist richtig, ABER... Ja, doch, abschnittsweise MUSS sein. Der ausführende Mitarbeiter wollte dann mit mir auf der Baustelle auch noch mal diskutieren. (6 m breite Abschnitte)

    Ääähhh - NÖ. 1,25 m . Als ich weg war, hat er mir bestimmt wenig nette Vornamen gegeben. :motz2: Is halt so.

    Warum ist das so?

    Die 1,25m kenne ich so von Unterfangungen, DIN4123, d.h. solange der Gründungshorizont <0,50m unterhalb der Aushubgrenze liegt. Bei so manchen EFHs ist dann sicher richtig.


    Oder gibt es darüber hinaus noch Festlegungen?

    Danke

    Das was Du da aber machst, ist eben nicht lösungsorientiert.

    Du versuchst Dir hier Abstriche gutzureden oder gar zu akteptieren. Das ist falsch.


    Wenn es bisher eine Stb.-Wand mit Kragtreppe war, weil Du es so wolltest, dann ist das so. Und dann müssen sich die anderen darum kümmern, dass das bauseits so hingestellt wird. Fertig, aus die Maus. Die Kandidaten würde ich zu 19Uhr auf die Baustelle bestellen und rund machen, bis da meine bestellte Leistung kopfnickend angenommen wird und eine zeitnahe und einwandfreie Leistung zugesichert wird. Und das Ganze danach verschriftlicht.

    Bei einem solch zentralen Thema, dass die Kragtreppe grundrissbestimmend und der Mittelpunkt des Hauses ist, kann es doch keine Diskussionen geben.


    Da muss man sich als Bauherr auch mal hinstellen und Tacheles sprechen -> "Ich will das haben! Wie ihr das löst, interessiert mich nicht. Ich bin der Bauherr, ich schaffe an, ihr setzt um. Dafür seid ihr beauftragt. Nicht fürs Lamentieren und auch nicht dafür, mir zu erzählen, wie diese Treppe anders aussehen kann und für euch einfacher herstellbar ist! Das ist alles nicht von Belang für mich. Ich will diese Treppe haben wie vorgesehen!"

    Na dann, wenn es schon immer eine Stb.-Wand war.... Dann wurde sich er auch so ausgeschrieben....

    Dann gibt es doch keine Diskussion. Wenn der Rohbauer diese Leistung bepreist hat, schuldet er sie auch. Ohne wenn und aber. Kann er das nicht leisten, muss er jemanden beauftragen, der das kann. Oder ihr einigt euch und Du beauftragst jemanden der das kann. Die Kosten reichst Du weiter an den Rohbauer :rulez:

    Nicht ganz richtig. Die Konsequenz der Aussage "Ich kann kein Stahlbeton." ist schlicht: Dann muss ein anderer kommen und Stahlbeton bauen. Daher auch mein Einwurf "Kostet es was es wolle."

    Natürlich kann es unter passenden Bedingungen möglich gemacht werden.


    Aber wir bauen heute im EFH-Bau eben auch keine Burgen. Und auch Vergleiche zu Kragtreppen in Jordanien sind gut und richtig (und ich meine den Link zum Beitrag in keinster Weise abwertend, saibot2107) - der rechnerische Nachweis, der eben dazugehört, muss auf den Tisch kommen. Irgendjemand wird sich dem annehmen müssen, wenn der BH das Haus um seine wichtige Treppe gebaut hat.


    Und ja, Architekt ist der Erfüllungsgehilfe des BH, das wurde sehr richtig vor einigen Beiträgen hervorgehoben.

    Wer zahlt schafft an. Der BH wünscht die Kragtreppe, da werden sich alle nach richten müssen. Kostet es was es wolle.... Aber pauschal zu sagen "geht nicht", ist keine Argumentation. Diese Treppe sollte ja irgendwo beschrieben worden sein (weil sie eben so wichtig für den BH ist) und durch den Statiker bearbeitet worden sein.

    Irgendeinen Grund wird es wohl geben, weshalb die Wand nicht in Stahlbeton nicht errichtet werden kann/soll/darf....


    Ich habe mir die Bilder der Fa. Kragtreppen24 einmal angeschaut.

    Klar, hier sind Befestigung an MW ausgeführt worden - dabei sollte man die Verankerungen und den Untergrund nicht in der Diskussion vergessen.

    Da sind Bilder zu sehen, bei denen die wandseitige Treppenwange über die Fertigkante der Wand hinausragen oder auch Konstruktionen zu erkennen, bei den mit ~6 Dübeln JE(!) Stufe der Lastabtrag in die Wand sichergestellt werden soll.


    Statisch muss man sich diese Dübelbefestigung in MW auch mal durchdenken. MW ist für tragende Dübelbefestigungen nicht der traumhafteste, eher sogar ein problematischer Untergrund. Die Tragfähigkeiten gehen direkt in den Keller. Die genaue Lage der Dübel im MW-Gefüge in Bezug auf die Mörtelfugen ist dabei zusätzlich sicherzustellen. Die Wanddicke und Materialität spielt auch eine entscheidende Rolle.... Da wundern mich 6 Dübel/Stufe überhaupt nicht.... Sogar in einer 24er Wand hätte ich da schon meine Zweifel.


    Ob man diesen Aufwand so betreiben will, weil ein anderer keine Stb-Wand ausführen kann, ich weiß nicht.... Ich als Statiker würde keine Kragtreppe in Mauerwerk planen und auch niemenden in diese Richtung beraten.

    Das funktioniert doch nie im Leben in einer MW-Wand.... Schon gar nicht, wenn man irgendwelche Löcher ins MW-Gefüge schneidet, bohrt oder was auch immer.

    Die Stufe ist 1m lang, die Einbindung der Schubknagge vielleicht 15cm. Das reicht ein grobes Verständis zum Hebelgesetz um zu erkennen, dass die Pressungen an der Wandaußenkante ein vielfacher Höher sind, als die Lasten aus Treppengebrauch.

    Die Kante wird einfach wegbrechen....


    Dann noch ein Punkt: Hat die Stufe erstmal das MW angeknackst, ist die Kragstufe auch schon gelöst vom "schwindarmen" Verfüllmaterial. Dann ziehst Du die Stufe also auch schon einfach aus der Wand raus....


    Sowas baut man nicht in Mauerwerk.

    Fertig.

    Im Grunde sind sich erfreulicherweise alle Beteiligten hier einig: Das Ding taugt nichts.


    Problematisch ist natürlich jetzt, sich mit dem "Schlosser" zu einigen, weil kein Planlauf und Abstimmung stattfand.

    Aber, und das wurde richtigerweise schon gesagt: Es wurde eine Faltwerktreppe bestellt. Und das, was dort steht, erfüllt diese BEstellung ausdrücklich nicht.


    Von daher: Falsche Treppe geliefert, abreißen, neu bauen. Mit Plänen, Statik und allem Pipapo.

    Nun, "nicht zwingend" ist aber auch keine Aussage...


    Das Ziel, die Dauerhaftigkeit, ist klar definiert: Entweder muss er dafür gestrichen werden oder eben nicht. Ja oder Nein. Aber "nicht zwingend" ist keine klare Angabe. Da kann wieder jeder reinlesen, was er möchte. Das technische Merkblatt ließt sich da eindeutig -> "[...] grundsätzlich mit einem Anstrich zu versehen."

    Tja.... Rustikal, möchte ich mal sagen :nono:

    Das meine ich in Bezug auf die Gestalltung, die Oberflächen, die Schweißnähte(!!!), die Konstruktion an sich....

    Abendteuerlich sind die beiden Stützen, die man allen Ernstes so lassen will....?

    Die Statik wirkt auch nicht vertrauenserweckend.


    Im Grunde sehe ich das so: Die Treppe entspricht nicht den Wünschen des Bauherrn, hier wurde augenscheinlich ohne Einbezug des BH eine Treppe "geplant".

    Worin bestand das Zutun des Architekten?

    Hallo, das funktioniert einfach nicht....

    Allein die Windbeanspruchungen werden dafür sorgen, dass die Wand an sich nicht standsicher ist. Die seitliche Halterung in die Dämmebene kann man unter Ulk verbuchen. Das ist weder hinsichtlich Standsicherheit hilfreich, noch entspricht es einer Regel der Technik.


    Als Anhaltpunkt hier einmal eine Übersicht. In der Tabelle sind Wandlasten von 0,6kN/m² zugrunde gelegt, die wahrscheinlich, je nach Exposition bei Euch, höher sein können und zu weiteren Abminderungen führen werden.

    DOC220422-003.pdf


    2m hoch, 3m lang, 17,5cm KS funktioniert einfach nicht.....

    Du, bei Deinen 380€ ist das Bad dann aber noch das Alte - die Badsanierung wird mit optionalen 14k€ veranschlagt.

    Das mit reingerechnet, landest Du bei 780€/m².


    Sparen lässt sich gut mit Eigenleistung. Tapeten, Böden rausreißen kann jeder....

    Und im Grunde, 14k€ für ein neues Bad, das dann hoffentlich wieder 20Jahre gut und gerne genutzt wird, sind sinnvoll investiertes Geld. Da spielt doch jede Bank mit, wenn die Barschaft im Moment nicht so locker sitzt.

    Naja, im Bauzustand ist es egal, ob der senkrecht stehende Baugrund runtermacht. Der wird ohnehin wieder aufgefüllt. Die geringe Erddruckkraft, die auf den Ring einwirkt ist mMn zu vernachlässigen. zumal der Ring innen ausbetoniert ist. Siehe oben. Aus der Garage wirken ebenso keine Lasten auf die GOK.

    wie funktioniert das praktisch?

    Ring auf den Boden stellen und dann manuell aus dem Inneren des Rings ausschachten?

    und anschließend den Aushub wieder in den Ring?

    Richitg, die Brunnenringe werden gestellt und der Baugrund darin ausgehoben. Gibt solche Kugelschaufeln für die Minibagger. Der Brunnenring sackt dann mit ein wenig Nachdruck vom Bagger einfach ins Loch, ohne dass Erdreich reinfällt. Damit stapelt man die Ringe bis man die passende Absetztiefe erreicht hat. Danach wird mit Magerbeton aufgefüllt. Tada!

    Das Ganze mus runter bis auf tragfähigen Baugrund. Sonst steht die Kiste nach einiger Zeit schief - sofern sie nur auf Auffüllungen steht. Immerhin kommt aus so einer Garage + Fahrzeug usw. einiges an Last runter. Und sie soll immerhin auch die nächsten Jahre gerade stehen und nicht absacken.

    Das vordere Fundament ist direkt am Höhensprung Mist. Wenn der Lieferant nicht schon auf der Einfahrt kehrt macht, macht später die Garage den Sittich.


    Meine Empfehlung bei solchen Geschichten ist gerne, zwei Brunnenringe als Senkkasten bis auf tragfähigen Baugrund abzulassen und darüber eine Streifenfundament als Biegetragglied auszuführen. Dabei hat man wenig mit Aushub zu tun. Das wäre in idesem besonderen Fall auch von Vorteil, weil man sich eben die L-Steine (Winkelstützwand) sparen kann.

    Ggfs. sind die vorhandenen SF so "klein und handlich" + statisch ausreichend dirmensioniert, dass sie umgesetzt, Brunnenringfundamente hergestellt und später wieder an Ort und Stelle verrückt werden können.

    Für mich sieht das aus wie Dreck....

    Die Decke ist der feuchten Außenluft ausgesetzt und durch den Unterhang an den Rändern schlecht(er) dem Wind ausgesetzt.

    Temperaturunterschiede kann kaum geben - das ist alles außen und nicht im im beheizten Innenraum. Schimmelwachstum könnte ich so nicht pauschal ableiten, auch nicht die Argumentation kalter Ecken odgl.


    Ich würde anhand der Bilder und der beschriebenen Lage der Flecken von einer Verschmutzung ausgehen.

    Der im gesamten Text wichtigste Satz versteckt sich im letzten Absatz: "Wurde schon einmal versucht auf eine Kulanzregelung hinzuarbeiten?" :thumbsup:


    Mein Eindruck ist immer mehr, dass jedwede Parteien zunehmend die Krawalllösung suchen, nach dem Motto "Ich will, also muss es."

    Gespräche und persönliche Aussprachen werden gekonnt umgangen. Leider immer immer weiter umsich greifendes Phänomen.


    Einen Anwalt einschalten, wegen 1,5m Lampenleitung in einer Mietswohnung, also bitte.... Damit wird nichts erreicht. Gar nichts, Gründe wurde einige genannt.

    Was das kostet.... Beide Seiten... Wegen 1,5m Lampenkabel....:eek::wall::wall:

    Ich verstehe den TExt eher so, dass der Threadersteller einen eigens beauftragten Elektriker an Bord geholt hat, der jetzt Querschlitze gebaut hat. Der Bauträger hat auf den Mangel hingewiesen und stellt jetzt die Statik infrage.


    Wie auch immer, ohne Bilder odgl. ist keine Aussage zu treffen. Sind die Schlitze zu tief hilft aber wohl auch kein Ausbessern. Damit ist nur der Schlitz verfüllt, aber die positive Tragwirkung ungewiss bis fehlend.

    Wo Du schon wieder im Genehmigungsverfahren sein solltest -> Eingriffe in die Gebäudestatik sind zumindest in NRW genehmigungspflichtig.

    Und mit den Ämtern und Deinen Ferienhäusern stehst Du doch ohnehin auf Kriegsfuß....

    Der allgemeine Konsens ist klar erkennbar - statisch zulässig ist es pauschal nicht.


    Das heißt aber nicht, dass es nicht funktionieren kann. Die Gefahr, dass es bei laienhaftem Handwerksgeschickt und/oder mangelnder Werkzeug zu Schäden an der Konstruktion kommt, ist groß. Der Schaden beschränkt sich dann nciht nur auf die Decke, osondern darüber hinaus zusätzlich auf die Nutzung des darüber liegenden Geschosses.


    Früher hat man Flachbandkabeln in die Putzschichten eingelegt. Heute sind, meines Wissens nach, diese Kabel nicht mehr zulässig.

    Mit ausreichend Fingerspitzengefühl könnte der Putzbelag als auch die Betonüberdeckung für einen Schlitz genutzt werden. Dafür muss aber die Betonüberdeckung an jeder Stelle bekannt sein. Gerade Altbauten zeigen in Bezug zu den planerischen Angaben hier Über- und Unterschreitungen bis hin zu völligem Fehlen der Deckung. Und da mit einer Betonsäge trotz Tiefenbegrenzung rangehen zu wollen, wäre "mutig".

    Ich würde ebenfalls eine solche Frage im Allgemeinen ablehnen.


    Wenn also der Deckenputz nicht ausreicht, hast Du Pech.....