Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage an die Brandschutzexperten unter uns.
Es geht um folgendes Problem:
Die Mindestfluchtwegbreite in einem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses beträgt in der Regel mind. 1m. Nun meine Frage ist, was passiert wenn diese Mindestbreite bspw. um 1-2cm unterschritten (ca. 98 cm statt 1m) ist. Hierbei geht es um einen einseitig angebrachten Handlauf. Der Abstand vom Handlauf zur gegenüberliegenden Wand beträgt nicht konstant 1m, sondern variiert teilweise. Müsste hier ein neuer Handlauf befestigt werden, oder gibt es Toleranzen. Wie gesagt, wird der Mindestabstand nicht konstant unterschritten, sondern nur an machen stellen (liegt vielleicht an Unebenheiten der Wände).
Ich hoffe hilfreiche Antworten!
Danke im Voraus!
LG