Beiträge von BAUING-HAY

    Hallo Zusammen,



    ich habe eine Frage an die Brandschutzexperten unter uns.

    Es geht um folgendes Problem:

    Die Mindestfluchtwegbreite in einem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses beträgt in der Regel mind. 1m. Nun meine Frage ist, was passiert wenn diese Mindestbreite bspw. um 1-2cm unterschritten (ca. 98 cm statt 1m) ist. Hierbei geht es um einen einseitig angebrachten Handlauf. Der Abstand vom Handlauf zur gegenüberliegenden Wand beträgt nicht konstant 1m, sondern variiert teilweise. Müsste hier ein neuer Handlauf befestigt werden, oder gibt es Toleranzen. Wie gesagt, wird der Mindestabstand nicht konstant unterschritten, sondern nur an machen stellen (liegt vielleicht an Unebenheiten der Wände).

    Ich hoffe hilfreiche Antworten!


    Danke im Voraus!


    LG

    Hallo liebes Forum,



    ich bin kein Schallschutzexperte, habe aber eine Frage bzgl. der DIN 4109-1. Diese DIN befasst sich mit dem Schallschutz im Hochbau und ist insbesondere auf schutzbedürftige Räume anzuwenden. Bei meiner Recherche habe ich immer wieder gelesen, dass er hierbei um nicht selbst verursachten Lärm geht, d.h. Lärm der von außen kommt. Nun habe ich eine Frage bezüglich folgendem Szenario:

    Sowohl mein eigener als auch die Rollladenden in den Wohnanlagen meiner Umgebung sind sehr laut. Viele meiner Nachbarn sind der Meinung, dass die Lautstärke nicht der DIN entspricht und wollen ihr Recht dem Bauträger gegenüber geltend machen. Nun meine Frage: Kann man die Norm auch auf die Lautstärke der eigenen Rollladen beziehen, oder bezieht sich sich laut Definition nur auf die durch die Nachbarrolladen verursachten Lärm? Ich selbst fühle mich von dieser "Lärmbelästigung", die innerhalb von Sekunden verschwindet nun nicht sehr eingeschränkt, dennoch würde ich gerne die Auslegung der DIN besser verstehen.


    Danke schonmal für eure Antworten!


    LG