Hallo,
da gibt es mehrere, z.B. Fachregeln für das deutsche Dachdeckerhandwerk, Fachregel für Dachdeckungen mit Bitumenschindeln, 1.2. Gestaltungshinweise, (8) Zur Vermeidung von thermischen Überlastungen der Deckung soll bei wärmegedämmten Dachkonstruktionen eine Belüftung zwischen Schalung und Wärmedämmung ausgeführt werden. ( Das ist aber erst der nachrangige Teil, wenn die Wärmedämmung bis an die Schalung ausgeführt wird, kann im Sommer die Wärme nicht abgeführt werden und die Bitumenschindeln sterben den Hitzetod weil von oben 80-100 °C ankommen und die Wärme auf der Rückseite durch die fehlende Hinterlüftung nicht abgeführt werden kann )
Dann gibt es noch, ebenfalls in den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks, Merkblatt, Wärmeschutz bei Dach und Wand, Konstruktionsprinzipien für nachweisfreie Bauteile, hier ist auch immer eine Hinterlüftung gefordert, es gibt zwar noch die Möglichkeit eines rechnerischen Nachweises, ABER dies funktioniert nicht bei Bitumenschindeln, siehe oben. Bei dem rechnerischen Nachweis wird durch Software nachgewiesen, wieviel Tauwasser in der Konstruktion anfällt und wieviel in der Verdunstungsperiode wieder rechnerisch abgegeben werden kann, wenn hier alle fest vorgegebenen Werte passen, kann es funktionieren. Aber das sind alles feste Vorgaben, wo sich das Klima, Ausführung usw. nicht immer dran halten, d.h. selbst mit rechnerischem Nachweis kann es zu Schäden kommen, aus diesem Grund halte ich persönlich nicht sonderlich viel von solchen Konstruktionen.
Das sind nur mal ein paar Beispiele um die Reaktion zu sehen, ich würde dir aber nicht empfehlen, ohne fachlichen Beistand in ein Gespräch zu gehen, weil es hier zum einen viele Fallstricke gibt und du wegen fehlender Kenntnis der Fachregeln, DIN`s und Normen auf Antworten nicht oder nicht richtig reagieren kannst, bzw. nicht überprüfen kannst, ob das alles stimmt, was du so erzählst bekommst.