Beiträge von Alex

    Wenn schon GEG als Begriff nicht bekannt war, stelle ich mir die Frage, ob es gleich ein so potentiell schadensträchtiger Aufbau wie ein wasserdampfdichtes Dach sein muss, was von Dir "bearbeitet" werden soll?

    Die gesetzlichen Anforderungen sind bei diesem Projekt noch das Geringste.


    Ich habe selbst schon die Erfahrung machen müssen, wie schnell man sich ein selbstkompostierendes Dach baut... War nicht schön.

    Ich sehe es so: an eine (hier: an der Decke) angebrachte "Akustikdämmplatte" sind die Anforderungen zu stellen, wie sie für Bauprodukte gelten.

    D.h. das gewählte Material darf eben nicht leichtentflammbar sein (da es funktionsbedingt die Schlussbekleidung der Decke darstellt) und vor allem nicht brennend abtropfen. Das sagt einem nicht nur der gesunde Menschenverstand.

    Diese Noppenbahnen/-platten gibt es auch in Ausführung B1. Das wäre aus meiner Sicht dann das Bauprodukt. Die verwendeten Platten waren völlig ungeeignet und daher aus meiner Sicht auch keine Bauprodukte.


    Eine Konformitätsbestätigung wäre dann der Nachweis der Übereinstimmung mit den geltenden (Produkt-)Normen.

    Ich sehe den Begriff "Akustikplatte" für das dort an der Decke angebrachte Material als zumindest irritierend an.

    Nach meiner Beobachtung handelt es sich um weiche Schaumstoffbahnen, die wir z.B. einsetzen, um damit Messgerätekoffer auszukleiden. Gibt es als Rollenware, einfachst mit dem Laser auf Maß zu schneiden.

    Entsprechend halte ich das nicht für ein Bauprodukt.


    Nebenbei: Ich war am Wochenende in Polen und konnte in einer Kneipe an der Decke genau den Aufbau sehen, der in der Schweiz zu diesem schrecklichen Unglück führte...

    Ich habe vor vielen Jahren auch vor dieser Aufgabe gestanden, ein altes Dach - in nahezu allen Details mit Deinem vergleichbar - zu ertüchtigen. Nach langer Abwägung ist es ein neues Dach geworden. Und ich bin sehr froh, damals zu dieser Entscheidung gekommen zu sein.

    Das war damals das selbstgenutzte EFH. Auf die besonderen Anforderungen bei vermieteten Objekten haben Dich die Experten hingewiesen.

    Jetzt meldet sich ein Nutzer, so wie Du einer bist.


    Ich finde es einfach nur unverschämt, wie Du Dich hier artikulierst. Und unterlasse Deine Sticheleien und Unterstellungen zum Beitrag #71. Da gibt es nichts vorzuwerfen. Abgesehen davon gehört es sich auch nicht, gerade darauf herumzutrampeln.


    Du hast von den Experten zu Deiner Ausgangsfrage die einzig richtige Antwort erhalten: das ist eine Aufgabe für einen Tragwerksplaner, der sich das Tragwerk vor Ort ansehen muss.

    Das kann ein Forum nicht leisten.


    Und Du hast es nun wohl auch geschafft, dass sich hier niemand mehr motiviert auf weitere Fragen von Dir stürzen wird.

    Als Nicht-Experte kann ich nur meine Erfahrungen einbringen, aber vielleicht hilft eben diese zur Entschärfung der Diskussionen um dieses Zitat:

    Das stimmt einfach NICHT. BEIDE Firmen sind selbst für die Planung und den Rohbau zuständig. Ich habe mit deren Architekten das Haus geplant. Grundriss ist fertig.

    Das bereits angesprochene Gewerbeobjekt habe ich mit einem Architekten geplant und in Einzelvergabe errichten lassen.

    Die Aufgabenteilung war einfach: ich wusste, WAS ich wollte, er wusste WIE es realisiert wird. Herausgekommen ist ein wirklich sehr gelungenes Objekt was prima zur Nutzung passt.

    Wir konnten an jedem Detail schrauben und immer war durch seine fachliche Expertise gewährleistet, dass alle Komponenten bei einer Entscheidungsfindung betrachtet werden. Für mich eine steile Lernkurve, ich habe wirklich unglaublich viel dabei mitgenommen.


    Unser Nachbar hat zeitgleich gebaut, allerdings mit einem Generalübernehmer.

    Das entspricht wohl Deiner Wahl. Da kommt am Ende auch ein Gebäude bei raus, allerdings musst Du damit leben, dass der Planer eben nicht für Dich arbeitet, sondern für den GÜ. Die Interessenlage ist eine andere, als wenn Du Architekt und Bauüberwacher bestellst und bezahlst. Nur dann

    a.) bekommst Du das Meiste für Dein Geld (Vergabe) und

    b.) eine vom Bauunternehmer unabhängig überwachte Qualität.


    Das sind persönliche Erfahrungen, aber sie bestätigen die Aussagen der Experten hier.

    Ich kann Thomas' Ausführungen nur zustimmen: Bei unserem Anhydritestrich waren es knapp acht Wochen Trocknungsdauer. Für uns kein Problem im Bauablauf. Das kann bei Dir aber ganz anders aussehen.

    Bestehe auf CM-Messungen und lasse die ordnungsgemäße Durchführung überwachen. Manche Bodenleger kleben nur eine Folie zur Prüfung - alles schon erlebt.

    Und überwache die Protokollierung des Funktions- und Belegreifheizens.

    Auch wenn Ihr mit der Diskussion schon viel weiter seid:

    Die Dampfsperre war aber unter der Dämmung oder? Die angesprochenen 10 cm Dämmung schließen die 3cm Tackerplatte mit Dämmung, die ich oft gesehen habe, mit ein oder gab es keine FBH? Wie dick war denn der Estrich?

    Die Dampfsperre war selbstverständlich unter der Dämmung und auf der BoPla.

    Wir hatten eine Katja Sprint genommen, die baut an den Überlappungen nicht so stark auf. Allerdings ist der Aufwand beim Anschluss an die Mauersperrbahn unter den Wänden größer.

    Die EPS-Dämmplatten wurden da direkt aufgelegt. Wir hatten einen zweilagigen Aufbau, dynamische Steifigkeiten der Materialien sind zu beachten!

    Darauf kam dann die Tackerplatte für die FBH.

    Der Estrich war für Flächenlasten von <= 5 kN/m2 und Einzellasten <= 4 kN/m2 ausgelegt und ich meine 75 mm stark.

    Vielleicht ein kurzer Bericht aus einer praktischen Umsetzung von mir, als Bauherr eines Gewerbeobjektes - gebaut vor ein paar Jahren:

    Alles, was Du hier von den Experten gelesen hast, hatten wir damals so umgesetzt.

    12 cm XPS unter der Bodenplatte, Gleitschicht 2xPE-Folie, BoPla als WU-Konstruktion, 10 cm Dämmung auf BoPla, Dampfsperre (und nicht durchlöchert), Wandbildner auf Iso-Kimmsteinen.


    Dieser Aufbau ist Teil eines Gesamtkonzeptes, welches durch einen Architekten erstellt wurde.

    Extrem wichtig sind dabei die Details, alles muss aufeinander abgestimmt sein.

    Eine WU-Konstruktion ist weit mehr, als nur die Verwendung von WU-Beton. Rissbreitenbeschränkung, Vewendung von Dichtungen für Rohrdurchführungen, etc.

    Bei XPS unter der BoPla: Erdungskonzept.


    Da gibt es also einiges bei der Planung zu beachten. Ob da (für die Planung) ein Bauunternehmer der richtige ist?


    Und sehr wichtig: Bauüberwachung. Du glaubst gar nicht, was beim Bauen alles so passiert.


    Wir haben damals diesen Aufbau gewählt, weil es beim Energieausweis "auf die Nachkommastelle" ankam - ich wollte eine Gasheizung und habe mir die KWL-Anlage gespart.

    Riesig war der Unterschied beim U-Wert nicht, aber eben für uns notwendig.


    Heute bin ich mit allen Entscheidungen absolut zufrieden. Das Gebäude ist rundum eingepackt und wir heizen mit 32 kWh/a×m2.

    Es handelt sich um die Decke zwischen Keller und EG. Es kamen Vorschläge, die Betondielen zwischen den Trägern herauszubrechen.

    Habe ich es überlesen, oder wurde das Thema Brandschutz in diesem Zusammenhang noch gar nicht diskutiert?

    Eine Rückfrage zeigt doch, dass sich jemand mit Deiner Fragestellung beschäftigt. So what?


    Eine Markierung/Pfeil hätte übrigens jede Rückfrage überflüssig gemacht. Man muss sich das Foto 2x ansehen, um sich orientieren zu können.


    Es wird sicher noch die Rückfrage kommen, wie das Blech in Verbindung zum Belag angeordnet ist.

    Wir haben so ein Flachdach, allerdings 0°. Über den gedämmten Sparren ist eine Unterspannbahn angebracht, dann auf den Sparren ein ca. 10 cm starkes Holz zur Sicherstellung einer Querlüftung, dann 25 mm OSB mit der EPDM-Folie. Die gesamte Konstruktion ist bezüglich der Querlüftung ausgelegt. Dampfsperre innen ist eine OSB/3 15 mm mit abgeklebten Fugen.

    Insgesamt eine aufwendige Lösung, aber machbar. Wir haben die Folie damals anfertigen lassen, um keine Nähte zu haben. Und Durchdringungen auf das Notwendigste reduziert.

    Ohne einen erfahreren Planer + gewissenhaften Dachdecker würde ich mich da nicht rantrauen.

    Das Dokument, aus dem Du zitierst ist ein statischer Nachweis. Dort werden detailliert einzelne Bauteile bzw. Konstruktionen nachgewiesen. So eine Statik ist keine Ausführungs- oder gar Werkplanung. Für den Laien also keine Einkaufsliste!


    Die doppelten Begriffe Breite sind etwas missverständlich. Aus dem Nachweis geht es aber hervor, wie groß die Auflager sein müssen und ob weitere Maßnahmen notwendig sind.


    Ich würde das Gespräch mit dem Nachweisersteller suchen.


    Hier im Forum sind einige TWP unterwegs, vielleicht mag sich noch ein Experte äußern.

    Das ist u.U. nicht so einfach zu reparieren. Auf die gebotene Eile bist Du schon hingewiesen worden. Nun muss der Mangel rechtswirksam und korrekt Deinem Vertragspartner angezeigt werden. Ich empfehle Dir zunächst schnell einen Planer (z.B. Archi) hinzuzuziehen. Der kann sich das ansehen, Dir das weitere Vorgehen aufzeigen und sicher Kontakte zu den richtigen Ansprechpartnern (z.B. Gutachter, Rechtsanwalt) herstellen.

    Ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen und womöglich selbst daran rumbasteln.

    Also ich sehe auf dem Foto in Beitrag #7 durchaus Betonreste an der Bewehrung und verstehe Tomtom369 so, dass das vorher eine durchgehend betonierte Wand war, allerdings mit zu geringer Überdeckung. Nach dem Aufstemmen löste sich die erste "Schale" bis zur Trennlage - der Folie.

    Ich vermute, die hing beim Betonieren in der Bewehrung zwischen der Schalung.

    Damit es zu dieser sackartigen Form kommen kann, muss sich der Beton zunächst im Bereich der nach außen zugewandten Seite ausgebreitet haben. Das würde auch das Herausdrücken der Bewehrung und in der Folge die mangelnde Überdeckung erklären.

    Ich verstehe das nicht. Stahlwange meint doch die vertikale Stahlabdeckung im Treppenauge, oder? Den Estrich dort fixieren zu wollen steht doch der Kompensation der fehlenden Anker entgegen. Die fehlen doch genau auf der gegenüberliegenden Seite des anzustückelden Estrichstreifens. Was übersehe ich?

    Auch wenn das nicht Deine primäre Fragestellung ist/war: Kannst Du die wichtigen Anmerkungen von Wolfgang und Ralf zum Thema Brandschutz einordnen?

    Wenn Brandschutz gefordert ist, dann sind die Träger feuerhemmend zu verkleiden - und damit verschwindet die Aufhübschung eh.

    Bei uns (Brandenburg) waren zwei ähnlich massive Träger beim Hausumbau "einzupacken". Ob das bei Dir auch so ist, musst Du recherchieren oder Du fragst einen Fachmann.

    Wir haben auch ein Haus mit Holzfaserdämmung. Ein wichtiges Thema bei der damaligen Planung war die Abdichtungsebene unter den Außenfensterbänken. Die wurde mit EPDM wannenförmig ausgebildet. Die Experten hier mögen beurteilen, ob das Fehlen der Abdichtungsebene eine Ursache sein könnte.

    Ansonsten (bei einem Holzhaus) alles innen dampfdicht?