Beiträge von J.B.

    Hallo,


    für eine variable Dampfbremse zum Spitzboden sehe ich hier keine Vorteile. Die Umkehrdiffusion funktioniert nur bei einem hohen Partialdruck im Sparrenbereich sprich, ich brauche höhere Temperaturen um das Wasser aus dem Sparrenzwischenraum durch die var. Dampfbremse zu bewegen. Diesen Zustand erreiche ich in einem besonnten Schräg- oder Flachdach, nicht aber im Bereich eines Spitzbodens.


    Wenn die Dampfbremse fachgerecht eingebracht werden kann (Anschlüsse an Wände usw. sind hier zu planen), sollte der Aufbau mit einem Dielenboden funktionieren.


    Für die Dachschrägen kann das funktionieren, hängt aber von der Unterspannbahn ab. Ist die Dachfläche besonnt um eine ausreichende Umkehrdiffusion zu ermöglichen? Was haben wir genau für eine Unterspannbahn vorliegen.


    An deiner Stelle würde ich noch einmal einen Kollegen drüber gucken lassen. Das bringt dir deutlich mehr Sicherheit als hier im Forum. Gerade was das einbringen der Dampfbremse und die Art der Unterspannbahn angeht sollte das vor Ort abgeklärt werden. Der Kollege kann dir dann bestimmt gute Fachhandwerker empfehlen.


    Achtung, ich rate bei diesen Arbeiten von Eigenleistung ab. Durch fehlerhafte Ausführung ist eine erhebliche Schädigung der Bausubstanz möglich!

    Genau, kommt regelmäßig vor das der Bassbereich limitiert werden muss. Da gibt's dann sogar häufig verplombte Limiter wenn das von Behördenseite gefordert wird. Ich finde, wenn man nicht gerade den A - B Vergleich hat, einmal mit Bass und einmal limitiertem Bass, merkt man es kaum.


    Mit DJ geht das auch immer recht einfach, schwieriger ist es mit Livemusik und Drums etc.

    Hallo,


    ich stimme mit den Kollegen überein. Ich habe noch eine Frage: Wird der Dachraum über Belüftungsöffnungen belüftet?


    Insgesamt beobachte ich eine Häufung ähnlicher Fälle. Diese Art undefinierter Lufträume macht immer wieder Probleme. Was mein ich mit undefiniert? Einen Luftraum, der weder dem Innenraumklima noch dem Außenklima klar zugeordnet werden kann. Wie man mit beheizten Räumen umgeht hat ein Großteil der Planer mittlerweile verstanden (Stichwort Luftdichtigkeit und Dampfbremsen).


    Was nicht verstanden wird, dass ein unbeheizter und unzureichend belüfteter Dachraum eine Wundertüte darstellen kann. Meine Empfehlung: Klare Bedingungen herstellen. Das bedeutet entweder den Raum mit in die beheizte Hülle nehmen oder durch ausreichend Belüftungsöffnungen mit Außenluft zu belüften.


    Wie Anda schon sehr anschaulich beschrieben hat, handelt es sich um Kondensat auf der kalten Dachhaut/Folie. Die Frage ist, wieso war die Luft im Dachraum so feucht, dass es zu so einem massiven Ausfall kommen konnte? Gibt es Undichtigkeiten zum Wohnraum? Das sollte man mittels Blower-Door-Test prüfen können. Ist der Dachraum überhaupt belüftet? Sonst hier Abhilfe schaffen!

    Du kannst doch jetzt einen Antrag auf iSFP stellen. Gilt das dann schon als der eine Antrag pro Antragsteller oder geht es bei der Einschränkung nur um Anträge im Sinne des BEG EM (mit und ohne Berücksichtigung iSFP).


    Die Kunden hätten natürlich gerne noch den Bonus von 5 % auf die alten Konditionen. Gibt es keinen iSFP muss dieser ja zunächst beantragt und erstellt werden, bevor man den Harken in den Einzelmaßnahmen für den Bonus setzten darf. Wenn ich aber jetzt den iSFP beantrage und damit später ( nächste Woche) keine Einzelmaßnahmen nach alten Konditionen mehr stellen darf, weil ich ja für die Person schon den iSFP gestellt habe macht das keinen Sinn.

    Bis zum 15.08 darf bei der BAFA nur ein Antrag pro Antragsteller gestellt werden. Weiß jemand von euch ob das auch für iSFP gilt und nach Antragstellung eines iSFP dann kein Antrag für Einzelmaßnahmen mehr gestellt werden kann?



    BEG: Neuerungen ab 15.08.2022

    Das BMWK hat die BEG – Einzelmaßnahmen angepasst, um einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern. Diese Änderungen treten beim BAFA zum 15.08.2022 in Kraft. Übergangsweise kann daher bis einschließlich zum 14.08.2022 nur ein Antrag pro Antragsteller unter den alten Förderbedingungen gestellt werden.

    Bei uns wird mittlerweile gefühlt mit den Infektionen immunisiert. Ständig hat irgend wer Corona im Umfeld. Gefühlt ist man dauernd in Kontakt mit Erkrankten gewesen. Ich kann mir gerade nicht vorstellen, wie das im Herbst noch schlimmer werden soll.


    Bei uns werden Masken in der Schule gerade diskutiert. Ich halte von dieser Maßnahme bei gegebener Virus-Variante nichts.

    Hallo,


    Verpflichtungen spreche ich in der Regel vorab mit dem Kunden durch, schreibe sie aber nicht in den Energieausweis. Häufig wird die Modernisierung dann so zeitnah umgesetzt, dass mit der Erstellung des E-Ausweises so lang noch gewartet wird. Die meisten Ausweise die ich erstelle sind aber meist Neubauten oder komplett modernisierte Altbauten.


    Ich finde dein Herangehensweise gut. Mich würde interessieren, was der Kunde für eine Rückmeldung gibt, wenn du die Pflicht z.B. zum Dämmen der Geschossdecke da reinschreibst. Kommen da nicht so Sätze wie: " Müssen wir das Aufführen, wir dämmen ja in Kürze und das macht sich nicht so gut bei der Mietersuche" oder ähnliche?

    Dämmung ist zwar kein Hexenwerk aber auch nicht so harmlos wie häufig gedacht wird. Durch die Dämmung ändert man fundamental die bauphysikalischen Bedingungen eines Bauteilaufbaus.


    Was ich nicht verstehe, wieso gibt es zu dem Aufbau keine Planung. Was sagt denn der Wärmeschutznachweis? Den müsstest du doch haben.


    Guck, dass du eine Aufdachdämmung hinbekommst. Lass das von einem Bauphysiker planen.

    Anscheinend werden Preise von 60 T€ für WP je Wohneinheit aufgerufen, sonst wäre das Förderinstrument sinnlos. Nur für LWP wird die Förderung gekürzt, wenn das Zitat stimmt. Wundert mich bei 40 T€ nur für Erdsonden für ein EFH nicht.

    Naja das kannst du so nicht rechnen. Die 60 k€ gelten ja für das gesamte Jahr, für alle Maßnahmen die als Einzelmaßnahme gefördert werden sollen. Wenn du also eine WP einbaust, die Heizungen austauscht, ev. sogar durch eine FBH ersetzt, Fenster und Dämmung anbringst, dann relativieren sich die 60 k€.


    Allerdings habe ich hier Angebote auf dem Tisch liegen, wo für eine Luft-WP inkl. Installation Preise von 40 k€ aufgerufen werden (inkl. Entsorgung Ölheizung, aber ohne Modernisierung Übergabe etc.).

    Ohne Förderung werden die Preise für Wärmepumpen vielleicht sinken. Dann wird das auch wirtschaftlich wieder interessant.


    Was mich stört, dass es immer so ohne Vorwarnung passiert. Als Energieberater ist man jetzt echt am rotieren. Zudem werden die Kürzungen in der breiten Presse (z.B. tageschau) sehr positiv präsentiert. Das verzerrt meiner Meinung die tatsächliche Situation.


    Um die Sanierung nicht abzuwürgen brauchen wir jetzt eine drastische Erhöhung der CO2 Steuer. Diese aber am besten unabhängig von der Erzeugerart. Zement, fossile Brennstoffe, Brennstoff Holz, etc.. Da darf es jetzt keine falschen Ideologien geben. Jeder Holzbau muss in Zukunft günstiger als KS oder Beton sein. Die Heiztechnik darf nur mit grünem Strom betrieben werden. Alles andere muss unwirtschaftlich sein.

    Da hast du nicht ganz unrecht. Ich bin gespannt, ob die Kosten für WDVS und Wärmepumpen ab dem Herbst um 10 % nachlassen werden. Kann mir das aber nicht so recht vorstellen.


    Im Sinne der CO2 Einsparung sind die Sanierungen zu Effizienzhäusern sicher sinnvoller als durch Amortisation der Heizkosten. Für die meisten Bauherren wäre aber zweiter Punkt entscheidend. Wer weiß ob in Zukunft die Preise für Sanierungen so weit fallen, oder die Heizkosten im fossilen so weit steigen, dass das in Zukunft wieder wirtschaftlich darstellbar wird.

    Ich hatte relative viele Effizienzgebäude und fand das auch immer Sinnvoll. Oft aus dem Sanierungsfahrplan entstanden, entschieden sich die Bauherren für eine Komplettsanierung in einem Zug. Ich finde die Komplettsanierung besser, da Einzelmaßnahmen viel zu oft nur Fenster oder Dach waren und die Gesamteffizienz des Gebäudes nur minimal verbessert wurde. Die Umsetzung von weiteren Maßnahmen war oft nicht einmal angedacht. Gerade bei den Effizienzhäusern brauchte man schon aufeinander abgestimmte Systeme die dann sinnvoll waren.


    feelfree Jo, den Punkt kann ich auch nachvollziehen. Wobei die Anforderungen immer renewable ready gewesen sind. Jetzt kann man sich in Zukunft die teure Forschung im Bereich grünen Wasserstoff sparen ;) .


    Grundsätzlich ist es ja nicht verkehrt sich auf eine Technologie zu fokussieren, ob sich dann immer die sinnvollste durchsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.

    Weitere Informationen:


    Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)


    Auch die Zuschüsse über die BAFA für Sanierungen werden drastisch gekürzt. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle gibt es jetzt noch 15 % Bonus bzw. 20 % mit Sanierungsfahrplan. Gasheizung sind komplett raus. Maximale Förderung bei Heizungen ist jetzt 40 %.


    Insgesamt ist meine Einschätzung, dass die Sanierung auf ein Effizienzgebäude jetzt tot ist, da sich das überhaupt nicht mehr rechnet. Förderungen für Heizung und Gebäudehülle wird wahrscheinlich weiterhin laufen, vor allem bei den Bauherren die sowieso was machen müssen.

    Es gibt mal wieder Neuigkeiten bezüglich der Förderlandschaft die mich sprachlos hinterlassen:


    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) wird die Bundes­förderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 anpassen:

    • Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 100 / Effizienz­gebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungs­fahrplan (iSFP-Bonus).
    • Die Kredit­förderung der Einzel­maßnahmen bei der KfW wird eingestellt. Die Zuschuss­förderung der Einzel­maßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.
    • Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einher­gehenden Umfeld­maßnahmen wird gestrichen.
    • Bei Sanierung, Neubau und Kauf werden Kredit­höchst­beträge und Tilgungs­zuschüsse angepasst.
    • Wichtig für Privatpersonen und Unternehmen: Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) können noch bis zum Ablauf des 27.07.2022 beantragt werden.


    Für eine Sanierung zum Effizienzhaus gibt es jetzt noch magere 5 % bzw. 6000,- € pro Wohneinheit.

    Ein trauriges Thema, wie ich finde. Der sommerliche Wärmeschutz wird häufig nur stiefmütterlich behandelt. Viele Kollegen wollen einfach den Haken grün sehen und nehmen die abenteuerlichsten Sachen an, wie z.B. passive Kühlung mit Luft-Wärme-Pumpe, hohe Nachtlüftung bei nur einer Etage,... Da scheint der Kreativität keine Grenzen gesetzt.


    Meiner Meinung nach ist die Einhaltung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz per Gesetz verpflichtend. Der Nachweis muss entweder über das einfache Nachweisverfahren der DIN 4108 erfolgen oder eine Simulationsrechnung mit Ermittlung der Übertemperatur-Gradstunden. Siehe dazu aktuell GEG §14

    Zitat

    Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz - GEG)
    § 14 Sommerlicher Wärmeschutz

    (1) Ein Gebäude ist so zu errichten, dass der Sonneneintrag durch einen ausreichenden baulichen sommerlichen Wärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Technik begrenzt wird. Bei der Ermittlung eines ausreichenden sommerlichen Wärmeschutzes nach den Absätzen 2 und 3 bleiben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die erforderliche Tageslichtversorgung unberührt.
    (2) Ein ausreichender sommerlicher Wärmeschutz nach Absatz 1 liegt vor, wenn die Anforderungen nach DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8 eingehalten werden und die rechnerisch ermittelten Werte des Sonnenenergieeintrags über transparente Bauteile in Gebäude (Sonneneintragskennwert) die in DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8.3.3 festgelegten Anforderungswerte nicht überschreiten. Der Sonneneintragskennwert des zu errichtenden Gebäudes ist nach dem in DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8.3.2 genannten Verfahren zu bestimmen.
    (3) Ein ausreichender sommerlicher Wärmeschutz nach Absatz 1 liegt auch vor, wenn mit einem Berechnungsverfahren nach DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8.4 (Simulationsrechnung) gezeigt werden kann, dass unter den dort genannten Randbedingungen die für den Standort des Gebäudes in DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8.4 Tabelle 9 angegebenen Übertemperatur-Gradstunden nicht überschritten werden.
    (4) Wird bei Gebäuden mit Anlagen zur Kühlung die Berechnung nach Absatz 3 durchgeführt, sind bauliche Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz gemäß DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 4.3 insoweit vorzusehen, wie sich die Investitionen für diese baulichen Maßnahmen innerhalb deren üblicher Nutzungsdauer durch die Einsparung von Energie zur Kühlung unter Zugrundelegung der im Gebäude installierten Anlagen zur Kühlung erwirtschaften lassen.
    (5) Auf Berechnungen nach den Absätzen 2 bis 4 kann unter den Voraussetzungen des Abschnitts 8.2.2 der DIN 4108-2: 2013-02 verzichtet werden.


    Bei kleiner Verglasungsfläche kann auf eine Nachweisführung verzichtet werden. Meiner Erfahrung nach sind die Verglasungsflächen besonders in den neuen Wohn-Ess-Küchenbereichen sogar so groß, dass eine Simulationsrechnung durchgeführt werden muss.


    Zu Anda: Keine Verschattung vorhanden heißt aber erst einmal nichts. Es könnte sein, dass nach Nachweisführung keine erforderlich war oder nicht einmal die Nachweisführung aufgrund der geringen Verglasungsflächen gefordert wurde. Da müsste man jetzt genauer gucken. Sollte die Nachweisführung aber eine Verschattung notwendig machen und diese fehlen, währe gegen geltendes Recht verstoßen worden.

    Super, vielen Dank :)


    Anda: Ursprünglich war nur eine Innendämmung geplant, welche ohne Förderung erfolgen sollte. Dann konnten aber doch noch ein paar cm auf der Außenwand gedämmt werden, was den U-Wert unter 0,2 W/m²K drückt. Daher hätte man mit kleinem Aufwand die Förderfähigkeit erreicht, und die Kosten für die Außendämmung währen durch die Förderung deutlich überkompensiert worden.

    Eventuell gibt es jetzt aber doch keine Probleme mit Abständen, Anschlüssen, usw., so dass doch klassisch auf der Außenwand gedämmt werden kann (nach Wochen in denen es angeblich unmöglich war ;) ) . Trotzdem Danke für euren Input.

    Moin,


    sagt mal, gibt es einen Trick die BAFA zu erreichen? Ich komme immer direkt in die Telefonansage. Eine Option einen Mitarbeiter ans Telefon zu bekommen kann man dort aber nicht auswählen. Oder habt Ihr da einen Trick?


    Hatte ihr schon einmal den Fall, dass ihr den förderfähigen U-Wert mittels Außen- und Innendämmung erreichen musstet? Für mich stellt sich gerade die Frage, ob der gesamte Innenaufbau (Ausgleichsschicht, Dämmung, und Innenputz mit Anstrich etc. ) zu den förderfähigen Kosten zählt. Ich habe noch nichts gefunden, was das ausschließen würde. Allerdings sind die Kosten für die Innenaufbau deutlich höher als für den äußeren Aufbau.


    Jetzt war die Förderung für KFW 40 EE und Plus Häuser mit einer Milliarde ab dem 20.04 wieder freigeschaltet, allerdings mit halbierten Fördesätzen. Die Milliarde hat genau 6 Stunden gehalten. Ab jetzt werden evt. nur noch Gebäude der Nachhaltigkeitsklasse gefördert. Geld steht aber noch nicht bereit.


    Weiß jemand, wie man zu einer Akkreditierungsstelle im Sinne der VO (EG) 765/2008 gemäß ISO/IEC 17065 wird?


    Insgesamt finde ich es schade, dass 100 Mrd. fürs Militär da sind aber der Klimaschutz nicht weiter gefördert wird. KFW 40 halte ich nämlich für förderwürdig. Insgesamt gehen jetzt viele Bauherren auf GEG-Standard. Ich kann es nicht verübeln. Bin gespannt wann es nicht mal mehr Geld für Sanierungen gibt. Da rennen die Beratungsbedürftigen einem gerade die Bude ein.


    Wen das Thema nachhaltiges Bauen interessiert, hier der Link zu den Anforderungen:


    Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) - Informationsportal Nachhaltiges Bauen

    Seit Omikron hilft Impfen auch nur bedingt. Zumindest nicht vor Ansteckung oder Symptomen. In meinem Umfeld sind alle mit Omikron infiziert worden und alle hatten auch mehr oder weniger schwere Symptome. Keiner musste aber ins KKH. Von daher bin auch auch für ein schnelles Durchseuchen.

    Ich messe mit einem Soundbook MK2 von Sinus Messtechnik. Dodekaeda und zwei Messmikrofone auf Stativ. Gemessen wird nach DIN EN ISO 140-4 und Kollegen.


    Wir nutzen als Signal häufig den Sweep, früher auch mal Rauschen. Gerade wenn ich Bauteile mit hohen Schalldämmmaßen habe, hat der Sweep Vorteile den 6 dB Abstand zum Grundgeräusch zu erreichen.


    Subjektiv kann der Sweep dazu führen, dass eher eine Resonanz durch z.B. Möbel stört. Allerdings sind in Vergleichsmessungen Sweep zu Rauschen die Unterschiede zwischen den Messungen des Schalldämmmaßes als insignifikant ermittelt worden.

    ob dieses Mass an Feuchtigkeit (Bild anbei) bereits problematisch ist.

    Ich frage einfach mal, problematisch für was?


    Welche Nutzung gedenkt ihr denn für den Gewölbekeller.


    Für die Haltbarkeit des Gebäudes sehe ich hier kein Problem, für die Lagerung von z.B. Möbel oder Akten aber schon.

    Die Kinderärzte in meiner Umgebung vertreten die Auffassung, dass aus gesundheitlicher Sicht eine Impfung im Kindesalter (gilt nicht für Risikopatienten, Stichwort: Stiko-Empfehlung) nicht notwendig ist. Auch nicht unter dem Einfluss von Omikron. Unter epidemiologischer Sicht empfehlen Sie aber eine Impfung. Ein Kinderarzt in meinem sozialen Umfeld impft sogar nur nach Stiko-Empfehlung.


    Genau so halte ich es auch, weshalb meine Kinder alle nicht geimpft sind. Dafür sind wir als Erwachsene alle geboostert.


    Was mich tierisch aufregt sind die Bedingungen in der Schule. Durch das z.T. Dauerlüften einiger ängstlicher Lehrer herrschen da z.T. Temperaturen von unter 10 °C. Ich habe den Kindern geeichte Messgeräte mitgegeben. Da eine gesunde Lehrkraft gerade in Gold aufzuwiegen ist, werde da aber keine Maßnahmen durch die Schulleitung ergriffen.

    Guckt man sich die offiziellen Zahlen an, so steht in meinem obigen Link, dass die KfW Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro für das BEG hatte. Von November bis jetzt sind aber laut KfW-Seite Anträge in Höhe von 20 Mrd. Euro eingegangen. Kann mir keiner Erzählen, dass das nicht Ende Dezember/ Anfang Januar oder sogar schon noch früher klar war. Aus einem internen Gespräch mit einem Mittarbeiter der KfW weiß ich, dass das Antragsvolumen seit ca. November sich verzehnfacht hätte.

    Anscheinend war das Geld ja schon Ende November nicht mehr ausreichend da. Wieso kommuniziert man dann bis gestern, das Anträge möglich sind. In der Zeit sind sehr viele Stunden Arbeit in Planung und Beantragung geflossen. Wer trägt die Kosten für diese vermeidbare Arbeit. Hätte ich das schon Anfang Januar gewusst hätte ich eine entspannte Zeit gehabt. So hab ich jedes Wochenende investiert. Kein Antrag aus dem Januar hat bis jetzt einen positiven Bescheid. Ich glaube es wird auch keinen mehr geben. Das das EH 40 ausläuft war nie Thema. Jetzt soll in Zukunft nur gefördert werden, wenn es eine Reduktion des CO2 /m² gibt. Viele EH's hatten das in der Sanierung bis jetzt nicht.


    Ich bin gespannt wie es weitergeht und genervt von der vielen unsinnigen Arbeit.

    Jep, das finde ich auch echt dramatisch. Wir sind hier ganz schön am rotieren. Ich hätte allein diese Woche noch 5 gBzA gehabt.


    Ich hoffe, die EH 40 Förderung bleibt. Dann könnte man einige noch umstricken. Gerade im Nichtwohngebäude ist die noch gut zu erreichen. Im Wohnungsbau ist die Dämmung bei massiver Bauweise schon ein Brett, von den Fenstern ganz zu schweigen .

    Nach meiner Information sieht es für Anträge, die nicht positiv Beschieden wurden sehr schlecht aus (zumindest alle die im Neubau EH 55 od. (EE) haben wollten). Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Mittel so weit erhöht werden um einen Standard umzusetzen, der nach politischem Willen bald den Anforderungen des GEG entspricht. Ich sehe aber noch etwas Hoffnung für die EH 40 Variante.

    Hallo,


    seit heute morgen (24.01.2022) besteht ein sofortiger Antrags- und Zusagestopp für die BEG-Förderungen. Der EH 55 und EH 55 EE Standard enden mit sofortiger Wirkung. Eigentlich sollten diese noch bis ende Januar fortgeführt werden. Ob der EH 40 Standard weiter gefördert wird ist noch unklar.


    Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt - Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu