Hallo liebe Experten,
wir planen an unserem Mittelreihenhaus (2 Vollgeschosse) eine Terrassenüberdachung. Bei einer Tiefe von mehr als 300cm ist sie in Hamburg genehmigungspflichtig.
Meine Frage ist nun: Ab wo werden die 300cm denn gemessen? Ab Hauswand oder ab Traufkante des Dachüberstandes? Dem Grunde nach ist meine Terrasse ja durch den Dachüberstand, allerdings in ca. 5m Höhe, schon immer "überdacht". Die Terrassenüberdachung wird 600 cm breit sein.
Ich fürchte natürlich, dass ab Hauswand gemessen wird; sofern es tatsächlich doch anders ist, wäre eine Rechtsgrundlage (Bauordnung, Rechtssprechung) als Quelle natürlich super. Ich konnte leider nichts dazu finden.
Auf jeden Fall herzlichen Dank für eine Antwort im Voraus!