Beiträge von Minttt

    nur weil manchmal roggen zur bodenverbesserung empfohlen wird , (der hilft tiefverdichtenteten boden aufzubrechen , sonst nichts ) ist er im hiesigen fall sowas von ungeeignet , ungeeigneter geht nicht

    Würdest Du das noch begründen?

    das dieser winter genauso ausfällt , wie der letzte (und das bisschen was kam , kam verdammt spät)? kannst du es zuverlässig versprechen ?

    Mir wurde damals gesagt, Rasen keimt ab 5 °C. Da wäre ich optimistisch (kenne aber die genaue Lage des TE nicht).


    ---------- 17. Oktober 2017, 07:29 ----------


    was für Saatgut für den Rasen zu empfehlen ist

    Ich würde in jedem Fall eine "Regelsaatgutmischung" nehmen, in Frage käme "RSM 2.3 Gebrauchsrasen Spielrasen".

    Winterroggen wäre auch noch möglich, den kann man auch kurz vor Weihnachten noch sähen, je nach dem. Bei uns wurde vor ziemlich genau einem Jahr Rasen gesäht. Es ist schon noch warm genug.


    Am einfachsten wäre m.E. Variante 3; jetzt noch den Rasen sähen. Der Nachteil ist, dass man die Fläche schwerlich sehr ebenmäßig hinbekommt. Dies wird besser bei Variante 1. In der Wartezeit sollte man regelmäßig das Unkraut entfernen.

    Bei uns wurde neulich Regenwasser über die Attika der Betonfertigarage gedrückt (durch Wind). Soviel zum Thema 15 cm ... find ich gut.


    Trotzdem würde ich mich freuen, wenn ein Experte mal etwas zur Haustürfrage sagen kann. Da habe ich nämlich noch nie 15 cm gesehen ...

    Ist das wesentliche Argument nicht folgendes? Wenn man schon eine KWL verbaut, ist der Mehraufwand, eine WRG vorzusehen, so klein, dass es wenig sinnvoll ist, ohne WRG zu bauen. Und auch bei dezentralen Anlagen gibt es WRG.

    Na ja, für die detaillierte Optimierung meiner LWWP fehlt mir die Zeit.


    Um Autofahren zu lernen, habe ich seinerzeit ~>1000 DM bezahlt. Seitdem reichen mir zwei, drei Minuten, dann finde ich sogar so versteckte Sachen wie Tankdeckelöffnungshebel oder Rückwärtsgänge an mir bisher fremden Autos.

    Wir haben gerade jeweils 2 Stück folgender Pflanze als Hecke gepflanzt. Bin gespannt, wie das in 2, 3 Jahren aussehen wird :-).


    Purpur-Hartriegel
    Cornus alba 'Sibirica'


    Blasenspiere
    Physocarpus opulifolius 'Lady in Red' -R-


    Winter-Schneeball
    Viburnum bodnantense 'Charles Lamont'


    Erdbeer-Deutzie
    Deutzia hybrida 'Strawberry Fields'


    Japanische Spiere Snowmound
    Spiraea nipponica 'Snowmound'


    Gold-Liguster
    Ligustrum ovalifolium 'Aureum'


    Gelbbunte Weigelie
    Weigela florida 'Brigela' -R-


    Gefüllter Gartenjasmin
    Philadelphus 'Schneesturm'


    Weiße Rispen-Spiere
    Spiraea cinerea 'Grefsheim'


    Weigelie Bristol Ruby
    Weigela 'Bristol Ruby'

    Verankerungen

    Ohne den Thread zu kapern, würde ich hier gerne einhaken. Wenn nun ein Gerüst gestellt wird und das Haus hat ein [definition=50,0]WDVS[/definition]. Wird das Gerüst an der Wand befestigt? Wie? Und wie (und wer) macht das hinterher wieder schön?

    Ich bin da - auch als Gutachter - nur bedingt empathiefähig, wenn Menschen bei der grössten Investition ihres Lebens einem Vertragspartner mit wirtschftlicher Zwangsjacke (Preis ist fix, Gewinn MUSS erzielt werden (sonst Pleite)) blind vertrauen.

    Das Zitat ist ein Ausschnitt, ich wollte nicht den ganzen Beitrag kopieren, aber meine Antwort ist sehr allgemein und bezieht sich auf die Aussage zwischen den Zeilen. Ketzerisch gefragt: Sind Käufer eines VW-Diesel auch selbst schuld? Hätten sie ja vor dem Kauf mal prüfen sollen? Also nun nicht klagen?


    Damit wir uns richtig verstehen: Ich würde vorsichtig -- hier, der Fall Käufer gegen Bauträger --, von einer Klage abraten. Aber nicht aus "höheren" Gründen, sondern nur aus schierer Vernunft/Resignation, weil es ja eh nichts bringt (nur Ärger, Kosten, etc.). Wohl wissend, dass den vermeintlichen(!) schwarzen Schafen der Branche nie das Handwerk gelegt wird, wenn jeder Käufer nur an sich denkt und das Klagen lässt.

    Wir hatten neulich auch von jetzt auf gleich Nebel bei Frost und, zack, Lüftung klang wie ein Düsenjet. Anscheinend/offenbar war die Zuluftöffnung vereist. Wir haben die Lüftung abgestellt, am nächsten Nachmittag war alles okay. (Ich werde gerne noch Details nachreichen, möchte auch die Links noch verfolgen, aber nicht mehr heute ...)

    Was hat Euch vor dem ersten Spatenstich bewegt?

    - Wie kommen wir an ein [definition=52,1]Grundstück[/definition], das unseren Ansprüchen genügt?
    - Was wird das ganze Projekt kosten?
    - In welcher Reihenfolge und in welchem Takt gehen wir was an (Bauunternehmen finden, Angebot unterschriftsreif haben, Finanzierung finden, Darlehensvertrag unterschriftsreif haben)?
    - Wer wird uns wie beistehen (baufachlich, rechtlich)? Was wird das kosten?
    - Wie finden wir ein seriöses Bauunternehmen, das zu unseren Ansprüchen passt? (Dort, wo die Bau- und Leistungsbeschreibung erst nach Unterschrift unter den Vertrag ausgehändigt werden sollte, sind wir zum Glück schnell wieder gegangen.)
    - Eher untergeordnet: Was für ein Haus wollen wir? Wirklich ohne Keller (wieder Kosten ;-))?


    Was hat Euch während der Bauphase schlaflose Nächte bereitet?

    - Warum dauert das so lange? Welchem Zeitplan folgt der Bauträger wohl?
    - Kriegen die das hin?
    - Können wir uns die Mehrkosten leisten?


    Was würdet Ihr wieder machen und was würdet Ihr in Eurem Handeln verbessern?

    Wieder:
    - Weit recherchieren
    - Viel vor der Unterschrift festlegen
    - Externe Überwachung beauftragen
    Besser:
    - Langfristiger die eigene (Vermögens-)Planung am Hausbau ausrichten
    - Früher bauen?
    - Aufmerksamer das Zinsniveau verfolgen (speziell: wir haben in einer sehr volatilen Zeit eher ungünstig abgeschlossen).
    - Auch die rechtliche Seite konsequent prüfen lassen (auch ein paar Hundert Euro dafür ausgeben)
    - In der Bad-Bemusterung mit der Faust auf den Tisch hauen und die eigenen Interessen klarer zur Geltung bringen
    - Zielgerichteter mit den Subunternehmern und dem Sub-Bauleiter sprechen (vor allem über Termine)
    - Wenn möglich: bauträgerfreies [definition=52,1]Grundstück[/definition] finden, mit einem Architekten frei planen
    - Die Elektroplanung des Küchenbauers kritischer prüfen
    - Den Darlehensanspruch nicht an den Bauträger abtreten


    Welche Fragen blieben unbeantwortet?

    - Ist das alles mangelfrei?
    - Sind die kleineren Ärgernisse noch abstellbar?


    Was wären Eure 10 wichtigsten Fragen zum Thema Hausbau?

    Das ist schwer zu beantworten ;-).
    1. Wie komme ich an ein [definition=52,1]Grundstück[/definition]?
    2. Was muss ich bei der Auswahl des Grundstücks beachten?
    3. Was wird das Projekt kosten?
    4. Welche Möglichkeiten der Finanzierung habe ich?
    5. Welche Bauweise ist zu wählen?
    6. Wie organisiert man das (Architekt? [definition=32,0]GU[/definition]? [definition=33,0]GÜ[/definition]? BT?)?
    7. Was muss ich als Bauherr beachten? Wann?
    8. Wie lange dauert das ganze Projekt?

    Hallo zusammen,


    es geht um unser Haus (vom Bauträger) und dabei um den Einbau der Fenster und den Anschluss des [definition=50,0]WDVS[/definition] an die Fenster. Unser Baubegleiter (kein Sachverständiger, sondern hauptberuflich -- für andere -- Bauleiter) hat seinerzeit die Ausführung bemängelt, der Bauträger und seine Subunternehmer bestreiten den Mangel. Wer hat Recht? :-).


    Folgendes zur Sache (siehe auch nicht maßstabsgerechte Skizze):
    - Kalksandstein-Mauerwerk mit Wärmedämmverbundsystem
    - Fenster (Kunststoff) mit Profitiefe 70 mm und aufgesetzter Rolladenschiene
    - Das Fenster ist mit Multifunktionsdichtband ("Kompriband") an das Mauerwerk angeschlossen, das Dichtband hat eine nominelle Breite von 68 mm.
    - Zwischen Rolladenschiene und Mauerwerk verbleibt ein Spalt, so dick, wie das Kompriband (ca. 1,5 cm) und so tief wie die Rolladenschiene (ca. 2 bis 3 cm).
    - Auf dem Mauerwerk ist dann überlappend auf die Rolladenschiene das [definition=50,0]WDVS[/definition] montiert.



    Fraglich ist, ob der Spalt verschlossen werden hätte müssen (ausschäumen).


    Freue mich über Hinweise aller Art!

    Wir haben dasselbe Problem (hier ist es meine bessere Hälfte, die keinesfalls Fremde alleine zu Hause lassen wird). Jedenfalls hat unser Bauträger für die Gewährleistungsphase im Vertrag festhalten lassen, dass wir zu üblichen Zeit Zugang gewähren müssen. Ich müsste die Formulierung nachschlagen, aber gemeint ist praktisch die Kernarbeitszeit werktags ...


    Soviel zur Gewährleistung. Ob diese Klausel auch anwendbar ist für die offenen Arbeiten und Mängel, die im Abnahmeprotokoll festgehalten sind, vermag ich nicht zu sagen.

    Im OG können die Abluftventile in eine Wand, etwa 20 cm unter der Decke, bspw. im Bad in eine (sowieso vorhandene) Vorwand. Gegenüber der Absaugung aus der Decke spart dies 1 x 90°-Boden. Wahrscheinlich brauchst Du eine zweite Abluftöffnung im OG, das muss man berücksichtigen (Wanddicke, oder Trockenbauwand). Wer plant denn die Lüftung?

    Ich würde niemals von einem Maler verlangen, dass er mühsam um abgehängte Heizungs - u. Wasserleirungen, wenns geht noch fertigisoliert, herumwabert.
    Diese Räume werden vorher gespritzt oder gerollt. Wenn notwendig, geht der Maler kurz vorm Isolieren nochmal kurz durch und alles ist ohne Aufwand chic.

    Der von unserem Bauträger beauftragte Maler erzählte, er hätte in 20 Jahren Berufspraxis einmal (!) einen Hausanschluss-/Hauswirtschaftsraum vor den ganzen Leitung-Gewerken streichen dürfen. Bei uns war der Maler auch der letzte im [definition=34,0]HWR[/definition]. So sieht's dann auch aus (wofür der Maler nichts kann, der hat eigentlich noch das Beste daraus gemacht!).

    Die zwischenzeitlich erreichte Komplexität des Zusammenspiels und der ausufernde Umfang der Gewerke wird grundsätzlich unterschätzt. Wenn grundsätzliche Hausaufgaben nicht rechtzeitig gemacht wurden kann ein Kontrolletti blos noch Elend bemängeln. Blos Lösungen .... geht anders als "nur" Kontrollettiwahn .... aber auch das geht nicht in die Köpfe der meisten Bauherren.

    Der normale Bauherr (oder Hauskäufer) müsste ja zunächst wissen, dass es ein Hausbau ein komplexes Thema ist und das sein gegenüber (obwohl schon > 100 Häuser fertig gestellt und sicher nicht der billigste am Platz), jede Menge Murks produzieren wird.

    Ich spendiere noch mehr aus dem Vertrag, förmliche Abnahme ist vereinbart, beide müssen (hier) unterschreiben. Ansonsten gilt das BGB (VOB ist nicht vereinbart).


    Der OP fragte nach einem Fachanwalt und was das in etwa kosten würde. Beides wird auf der von mir verlinkten Seite beantwortet. Das wusste ich aus eigener Recherche und da dachte ich ... hey, eine der seltenen Gelegenheiten, jemandem hier konkret zu helfen. Toll, machen!


    Ich kenne auch das "grüne Forum" (und auch noch ein anderes Forum zum Thema Hausbau, wo es deutlich weniger "Experten"-mäßig zugeht). Die jeweiligen Regeln versuche ich grundsätzlich zu befolgen, selbst wenn ich das eine oder andere anders sehe (was ist das Internet ohne Links?). Im Fall hier: Wäre mir in dem Moment bewusst gewesen, dass dieser Link nicht erwünscht ist, hätte ich es unterlassen ihn zu posten!


    Noch mal für ganz Dumme: Es ging hier im konkreten Fall nicht um den Hyperlink (der ist erlaubt hier?), sondern um die URL/URI, eine Webseite eines real existierenden Fachanwalts für Baurecht, der zum Festpreis Vertragsberatung anbietet? Und ohne Angabe dieser Webseite oder der zugehörigen Kanzlei wäre es okay, den dort verlangten Festpreis zu nennen (als Antwort auf die Frage des OP)?

    Wo wir gerade so schön dabei sind:
    In einem Buch habe ich gelesen, das Abnahmeprotokoll sei unbedingt von beiden Seiten zu unterschreiben! Im www (focus.de?) stand, es sei nicht nötig, dass der Verkäufer unterschreibe. Letzteres kommt mir komisch vor, ich würde natürlich eher dem Buch vertrauen. Ist das klar geregelt? Ist die Unterschrift relevant?

    Zitat von "Baumal"

    wie kommst du überhaupt auf die idee, jemanden so viel
    kohle, bar in die hand zu drücken?

    Ein bisschen Ironie war da schon enthalten; im Übrigen bin ich strikt gegen jede Bestrebung, das Bargeld abzuschaffen. Konkret würde es mir schon gefallen, aus "X+3" ein X+0" zu machen. Irgendwo ist das ja auch der Kern der Frage ("Zug um Zug" --> Ich reiche mit der rechten Hand das Geld rüber, der Bauträger gibt mir in meine linke Hand den Schlüssel zum Objekt).


    Wie auch immer, es wird definitiv per Überweisung laufen!


    (Ralf Wortmann hat mit seinem Beitrag auch sehr geholfen!)
    (Gibt es in diesem Forum eine Funktion für ein Mehrfachzitat?)

    Zitat von "Ralf Dühlmeyer"

    Das ist falsch!

    Bei Gelegenheit (nie?) werde ich das an den Notar weiter geben, der den Vertrag beurkundet hat ...


    Zitat von "Ralf Dühlmeyer"

    Das ist wichtig zu wissen, um die eigene Rechtsposition zu beurteilen. Wenn Ihr meint, die Fliese über der Spültaste sei mangelhaft, dann kommt das ins Abnahmeprotokoll. Egal, was der BT zetert. Der ist nämlich auch nur Gast bei der Veranstaltung, auch wenn er noch der Eigentümer des Objekts ist!


    Lasst Euch also weder vom BT irgendwelche Formulare unterjubeln noch dreinquatschen, was ins Protokoll reinkommt.


    Danke! Wissen wir im Grunde, werden wir auch versuchen, zu beherzigen (wir sind auch nicht alleine bei der Abnahme), trotzdem kann es nur helfen, wenn man das "eingebläut" bekommt ;-).

    Zitat von "Gast1234"

    5% werden als vertragserfüllung am anfang einbehalten, einen gewährleistungseinbalt für die dauer der vereinbarten gewährleistungszeit gibt es am ende nicht - oder?

    Ich hoffe doch:

    Zitat von "Ralf Wortmann"

    Der BT ist nicht verpflichtet, den Nachweis, dass dort keine Wärmebrücke vorhanden ist, durch die Vorlage von Unterlagen zu führen.

    Muss man hier nicht unterscheiden? Vor der Abnahme, liegt die Beweislast, dass es keinen Mangel gibt, beim Bauträger und nach der Abnahme beim Käufer?


    Ist es so, dass der Käufer jeden (vermeintlichen) Mangel beweisen muss (also praktisch immer einen Sachverständigen benötigt)? Unabhängig ob vor oder nach Abnahme?