Hallo zusammen,
ich habe vor 5 jahren ein Haus (60er Baujahr) gekauft mit Spitzdach in dem der Dachboden wohl in den 90er Jahren nachträglich als Schlafzimmer / Wohnraum ausgebaut worden ist.
Daß dies gar nicht beantragt worden ist , habe ich nun 1 Monat nach dem der Vorbesitzer gestorben ist erst erfahren. 2er Fluchtweg durch grosse Veluxfenster ist vorhanden.
Gilt für diesen Fall eine Art Bestandschutz , nach damaligen Gesetzen oder ähnliches ? Ist dies überhaupt genehmigungspflichtig ?
Bis auf 1 kleines Leck am Fenster ist das zimmer eig bezugsfertig, der Vorbesitzer hatte dort ein Schlafzimmer.
Müssen die heutigen Isolierungsmassnahmen eingehalten werden , wenn man den Raum lediglich selbst als Eigner nutzt ?
vielen Dank schonmal im voraus, wenn sich jemand hierzu äussern kann, ich arbeite in der Veranstaltungsbranche normalerweise und teurer expertenrat ist einfach nicht drin gerade.
der Landhai