Hallo Zusammen,
dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum und ich würde mich freuen, qualifizierte Rückmeldungen zu erhalten.
Hintergrund:
Ich bzw. wir haben vor zwei Altbauwohnungen zu kaufen, die übereinander liegen. Diese sollen dann temporär (~20 Jahre) durch eine zusätzliche Innentreppe verbunden werden mit der Option, die Wohnungen wieder zu trennen, wenn die Kinder aus dem Haus sind. Es handelt sich um die Wohnungen im EG und 1.OG (Geschosshöhe je 3,80m) eines Altbaus mit 5 Wohnungen der Gebäudeklasse 5. Die Decke ist eine Holzbalkendecke. Der Statiker (der der Haus seit 20 Jahren "betreut") und ein befreundeter Architekt haben grundsätzlich keine Bedenken. WEG-Rechtlich ist ebenfalls alles geklärt.
Ein erster Blick ins Gesetz sowie ein Anruf bei der Baubehörde haben ergeben, dass ich hierfür (Durchbruch mit Innentreppe) eine Baugenehmigung brauche.
Was mir zurzeit unklar ist und wofür mit jedes "Gefühl" hinsichtlich Aufwand und Kosten fehlt sind mögliche Brandschutzauflagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, da die Geschossdecke - so wie ich es verstandenen habe - auch eine Brandschutzfunktion hat.
Ein befreundeter Ingenieur (kein Bau-Ing.) meinte ein mögliches "Lösungsszenario" könnte darin liegen, das man die Treppe am Abschluss mir brandhemmenden Leichtbauwänden udn entsprechender Tür umschließen müsste um so den "Abschluss" wieder zu gewährleisten (ggf. liese sich so auch das "Problem" der Abgeschlossenheitsbescheinigung lösen).
Er empfahl mir grundsätzlich eine Bauvoranfrage zu stellen, was ich auch gedenke zu tun.
Ziel meines Beitrages ist es nun Input zu bekommen, welche grundsätzlichen Bedenken anzuführen und zu bedenken sind, auch im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten entsprechender Maßnahmen.
Vielen Dank.