Beiträge von de Bakel

    Bei aller Liebe, und bitte nicht falsch verstehen, Du hast Null Ahnung von Stahlbeton.

    Musst Du auch nicht. Ich kann auch keine Brötchen backen oder ein Auto reparieren.


    Du hast einen Statiker. Der hätte die Grundregeln kennen und beherrschen müssen. Die Bügel mit dem Bewehrungseisen dazwischen lassen aber erhebliche Zweifel aufkommen.


    Entweder, der Statiker holt sich Hilfe und bessert seine Planung nach oder Du beauftragst einen anderen.

    Selbst irgendwelche "Lösungen" basteln, wird vollständig daneben gehen.

    Wer die Mehrkosten zu tragen hat, ist dann eine Sache für einen Anwalt.

    Schön, dass Euch das Wohl des Nachbarn heilig ist.


    Die Terrassenüberdachung des Nachbarn schränkt die baulichen Möglichkeiten auf Eurem Grundstück dauerhaft ein und mindert dadurch auch den Wert Eures Hauses.

    Wenn Ihr das so hinnehmen wollt, hält Euch keiner davon ab.

    Das "Formular" der Firma ist wertloses Papier.

    Da Rose24 das so in #2 geschrieben hat, wäre das offizielle Formular zu verwenden. (Hätte ich nicht so erwartet.)


    Um Dir selbst später eine Überdachung zu ermöglichen, sollte der Vorschlag aus #2 umgesetzt werden. Ein "Anbau auf Lücke" ist definitiv nicht zulässig und dann hast Du einen 5 m breiten, nicht bebaubaren Streifen.

    Das Bildchen mag täuschen. Ich kann aber bei dem Stahlbündel keinen Mindestabstand von 20 mm erkennen.

    Das lässt sich so weder fachgerecht verlängern noch betonieren.


    Der Tragwerksplaner soll gefälligst einen ordentlichen Bewehrungsplan zaubern. Den bekommt er ja (hoffentlich) auch bezahlt.


    P.S.: Das die Bewehrung so schön geneigt ausgerichtet ist, ist wohl ein bauzeitlicher Zwischenzustand, oder?

    Die Regelungsdichte zur Z-Folie ist sehr gering.

    Hinsichtlich Schlagregen und Z-Folie mal ein kurzes Zitat.

    Zitat von Bauen mit Backstein - Zweischalige Wand Marketing e.V. 05/2008

    Bei Schlagregen wird die Hauptwassermenge über die Verblendschale abgewehrt. Auch wird die geringe Wassermenge, die meist bei freistehenden Gebäuden an den Wetterseiten durch das Fugennetz in die Hohlschicht eindringt, beim Abfließen wieder von der Rückseite der Verblendschale aufgenommen und kapillar an die Mauerwerksoberfläche transportiert. Nur in sehr seltenen Fällen kann das durch die Verblendschale durchgeschlagene Regenwasser unten in der Hohlschicht ankommen, so dass dann die Sockelabdichtung und die offenen Stoßfugen zur Entwässerung der Verblendschale notwendig wären.

    Im Merkblatt zur Abdichtung von Mauerwerk der DGfM aus 06/2016 wird folgerichtig in Abhängigkeit von der Schlagregenbeanspruchung, der Himmelsrichtung, dem Ziegel usw. zwischen einer aufwendigen und einfachen Fußpunktausbildung unterscheiden.


    In der Praxis ist mir bisher kaum eine Planung untergekommen, die diesen Detailpunkt beleuchtet. Dafür wird dann die "Planung" durch den Ausführenden vorgenommen und die Stöße werden nicht verklebt. Das ist in den meisten Fällen wohl auch ausreichend, denn wie im Zitat oben dargelegt, sollte kein Wasser in nennenswerter Menge hinter die Vorsatzschale gelangen.


    Wenn aber am aufgehenden Mauerwerk Verwahrungen und Abdichtungen nicht fachgerecht ausgeführt wurden und dadurch Wasser in erheblicher Menge hinter die Vorsatzschale gelangt, kann die Z-Folie schon eine Rolle spielen. Zudem führt die unvollständige Öffnung der Entwässerungsöffnungen zu einem anstauen. Nicht verklebte Stöße sind dann doppelt gefährlich.

    Es steht in einem Erholungsgebiet und wird derzeit als Erholungsgrundstück geführt, jedoch haben sich im Laufe der Zeit die Bestimmungen geändert, so das die Möglichkeit besteht, dies als Baugrundstück umwandeln zu können.

    Ob dem so ist, lässt sich über ein Bauvoranfrage rechtssicher klären.

    Schwierigkeit die ich für diese Grundstück zusätzlich sehe, dass die Wasserleitungen für meine Nachbarn über mein Grundstück verlaufen.

    Das ist kein baurechtliches "Problem".


    P.S: Der Versorger wird inzwischen ein Leitungsrecht eingetragen haben. Einfach mal die Unterlagen prüfen.

    Es geht mir eher um die größeren Flächen, lassen die sich denn auch mit dem Leichtmörtel ausbessern?

    Ja klar. Nur irgendwann macht es keinen Sinn mehr. Insbesondere wenn es sich, so wie es dem Bildchen aussieht, um 20-25 mm Putzdicke handelt.


    P.S.: Die Detailpunkte wie Holzbalkendecke, einbindende Wände, Fensterlaibungen usw. hast ja als Energieberater sicher im Blick.

    1. Wie verfüllt man am Besten die Fugen? Auch mit Putz?

    2. Sollte der Putz großflächig abgeschlagen und neu aufgebracht werden oder hält es, wenn die Spalte ausgefüllt werden?

    3. Welche Art von Putz eignet sich hier am besten?

    4. Worauf sollten wir noch achten?

    Zunächst wäre ein Blick in die Verarbeitungsrichtlinien schön gewesen. Ein kurzer Auszug zur Untergrundvorbehandlung hätte die ersten Fragen schon beantwortet.

    Darauf wurden im EG noch 2-3cm Aufbeton gegossen.

    Die Dicke des Aufbetons ist für die Tragfähigkeit entscheidend. Wenn möglich also genauer ermitteln.

    leider steht auf der Rechnung nur "Spannbetondecke"

    Spannbetondecken sind eine ganz andere Konstruktion als die Füllkörperdecke. Hier besteht, sofern die Decke nicht bereits geöffnet wurde, noch Klärungsbedarf.


    P.S.: Ich kann nur auf DDR-Erfahrungen zurückgreifen. Da gab es 60 und 50 cm Balkenabstand. Ob in den gebrauchten Ländern andere Abstände (hier 62,5 cm) üblich waren, kann ich nicht sagen.

    Zunächst zur Beruhigung.

    Davon bricht nichts zusammen.


    Der alt-gegen-neu-Vergleich ist ein probates Mittel.

    Wenn die Lasten allerdings deutlich erhöht werden sollen, kann es rechnerisch eng werden.


    Am sinnvollsten ist es tatsächlich, sich nochmals auf die Suche zu machen. Die Ingenieurkammern der Bundesländer führen Listen mit eingetragenen Tragwerksplanern. Die Suche ist im allgemeinen einfach und übersichtlich. Ggf. die Nachbarländer mit durchsuchen, fall es in "Grenznähe" ist.

    Damit käme allenfalls die Rohrleitungsdämmung als Emittent von gesundheitsschädlichen Fasern in Frage und könnte Objekt einer Untersuchung sein.

    Selbst das ist eher unwahrscheinlich, da an der Dämmung ja nicht hantiert wird.

    Eine Untersuchung der Heizung auf Gefahr- und Schadstoffe könnte schon einige ergeben. Das wäre dann aber für eine Erneuerung, also die Demontage der alten Heizung, interessant.


    Ich würde den potenziellen Mieter frage, wovor er Angst hat.

    Mir würde keine diesbezüglich sinnvolle Aufgabenstellung für einen Gutachter einfallen.

    Wie war das? KI sollte man durch S"I" ersetzen "simulierte Intelligenz"


    Ich nutze die Tools derzeit nur, wenn ich null Ahnung habe und einen Anfang brauche.

    Da sind die echt hilfreich ;)

    Die Regelvorgabe in der Rückbaustatik lautet dann doch immer: „Überschnitte sind unzulässig!“

    Da kommt der Freitext ;)

    und wir benutzen es aber sowieso für Ausschreibungen fast ausschließlich

    Warum? (Du musst mich als "Verweigerer des StBL" nicht überzeugen.) Frage Dich selbst.

    Die Regelvorgabe in der Rückbaustatik lautet dann doch immer: „Überschnitte sind unzulässig!“

    Da sind wir bei #2


    Eleganter würde ich die Ausschreibung der Wände nach Stück finden.

    Dabei kann man dann auch die Schnitte und andere technologische Anforderungen einarbeiten.

    sondern die Folgen des Auffüllens selbst, wenn das nicht geplant und berechnet wurde (Statik)

    Na ja, der Hinweis kam ja nun schon des Öfteren.

    Entweder ist es dem TE sowieso klar oder, und den Eindruck habe ich, es wird verdrängt.