Beiträge von de Bakel

    wie Escroda schon schrieb

    Ohne eine akribische Recherche der Entstehungsgeschichte ist eine Bewertung nicht möglich.

    Die Aussage

    die Scheune wurde mit Ausnahme des grünen Bereichs zusammen mit dem Haus errichtet.

    macht, mit der Baulast zusammen, keinen Sinn.


    Für mich sieht es auf den ersten Blick danach aus, dass A 1924 die Scheune gebaut hat und dafür die Baulast eingetragen wurde. Die Scheune von B müsste dann danach als Schwarzbau gekommen sein.


    P.S.: Ich würde die bestehende Gesamtsituation brandschutztechnisch prüfen lassen. Eventuell kann man den IST-Zustand auch genehmigen lassen und damit Rechtssicherheit erlangen.

    zu UB1 habe ich das hier gegoogelt, was aus meiner laienhaften Sicht auch Sinn gemacht und ja evtl. auch in D Gültigkeit gehabt hätte

    Na ja, schwache Entschuldigung. Aus MV eine Ö-Norm zu bekommen, ist eher unwahrscheinlich, wenn der Bauort BW ist ;)

    Ein kreativer Vorschlag ist nach wie vor willkommen.

    Die kamen schon. Waren Dir aber zu aufwändig.

    Bessere wird es kaum geben.

    Bei 4 cm Aufbau kommt nur ein Verbundestrich ohne Abdichtung und Dämmung infrage.

    Merkst was?


    Nimm die 4-6 cm Beton raus und dann mit UB1 tieferlegen.

    Bitte Probeschürfe und min. 0,50 über Gründungssohle bleiben.


    P.S.: In Deinem Aufbau fehlt eine Ausgleichsschicht. Es fehlt die Dämmung, sodass Kondensat auf der Folie entsteht und der Aufbau in 5-10 Jahren weggammelt.

    Die 10 mm für Fliese und Kleber sind auch eher zu knapp gerechnet.

    Aus § 9.1 der Nutzungsbedingungen:

    "Anfragen zu Do-It-Yourself – DIY – Vorhaben werden im Forum nicht unterstützt [...]. Eine Beratung zu Do-It-Yourself-Anfragen kann im Einzelfall erfolgen, wenn dem Nutzer angeraten wird, grundsätzlich Planer, Fachplaner und oder Fachunternehmen einzuschalten."

    Würdet Ihr bitte aufhören, die unbegründete Phobie zu füttern?


    P.S.: Ob es ein Troll ist oder nicht, habe ich für mich noch nicht entschieden.

    Die theoretischen Überlegungen sind aber nicht zielführend.


    Spätestens in #25 wurde es abschließend betrachtet.

    Man solle sich im Klaren sein, dass man 1962 Keller gebaut habe, um einen Keller zu haben. Was anderes, wie Hobbyräume, Büroräume oder gar eine Souterrainwohnung sei nicht vorgesehen gewesen und auch nicht sinnvoll umzusetzen, man solle da nicht auf allumfassende Versprechungen hören. Gegen die Physik sei man halt machtlos.


    Wenn einer, der mit Abdichten Geld verdient und hier sehr viel Geld verdienen könnte, diesen Auftrag gar nicht erst annehmen will, und das auch noch begründen kann, wird man wohl nicht so falsch liegen, wenn man auf ihn hört.

    Die beiden Aussagen bringen es auf den Punkt.


    P.S.: Für die horizontale Abdichtung kommt Sägen infrage.

    Ist allerdings auch eine ordentliche Hausnummer und muss zusammen mit den übrigen Arbeiten geplant werden.

    Bin halt lieber vorher vorsichtig, als dass es hinterher heißt, hättest du dich mal lieber besser informiert. Bin ja kein Profi. Es gibt zu dem Thema so viele Meinungen, wie soll man da wissen was richtig ist. Aber Wegkratzen ist nicht so gut irgendwie oder?

    Dann wechsel das Thema. Es gibt realistischere Gefahren ;)

    Neue Studie belegt Gesundheitsgefahr durch Einweg-Coffee-to-go-Becher: Deutsche Umwelthilfe fordert Verbot
    Plastikbeschichtete Einwegbecher enthalten gesundheitsschädliche Chemikalien wie per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) – Stoffe im Blut von Kindern…
    www.duh.de

    Die Verfärbungen lassen sich zu 99% mit einem Keramik-Diamant-Pad rausschleifen,

    Das hat Dir Deine geheime Astrologie gesagt?


    Den TS scheint es ja nicht mehr zu interessieren, aber die Themen Mikroporen, Polymerisation, Molekülwanderung usw. kann man ja gern ausblenden. Die geheime Lehre der Sternenkonstellationen mag da eine Lösung haben. - Da bin ich leider nicht eingeweiht.


    Es gibt im Internet auch Seiten, die das Problem sicher lösen.

    Ob auch erfolgreich, weiß ich nicht.


    P.S.: Sorry Anda,

    Ich konnte jetzt nicht mehr widerstehen, gebe Dir aber vollständig recht.

    Da hilft vermutlich kein Reiniger mehr. Eventuell hat der Steinmetz des Vertrauens um die Ecke noch eine Idee.


    Es wird wohl auf "raus und neu" oder "mit den Flecken leben" hinauslaufen.


    P.S.: Der Vormieter soll mal seine Haftpflichtversicherung informieren.

    2/3 ausklinken ein Verstärkungsblech/Flansch als neue Auflage für den Ringanker anschweißen + eine Kopfplatte an den 2/3 ausgeklinkten Teil zum anschrauben evtl. kann auch noch ein Winkel an den Ringanker /Wand unter dem Träger als auflage angebracht werden.?

    Wenn Querkraft, Restmoment aus der Befestigung im Auflager, Außermittigkeit der Wandbelastung usw. mitspielen ...


    aber das wurde ja alles schon mehr oder weniger angesprochen. Ergebnis:

    Zurück auf 0 und alles vernünftig planen.

    Statiker, Ausführungsplaner und Ausführend(n) an einen Tisch.

    Darf ich die hochinteressante Diskussion mal ein wenig ablenken?


    Das die paar kg die Standsicherheit des Geländers nicht beeinträchtigen, dürfte klar sein,

    Ebenfalls dürfte klar sein, dass die "Rechenansätze" des TS gelinde gesagt "Schwachsinn" waren.


    Geprüft werden muss aber, ob die Anschlüsse noch in Ordnung sind. Korrosion ist da ein großes Thema.


    Es geht doch hier eher um das rechtliche Problem, der Verantwortung.


    Wie das zu bewerten ist, dürfte ein Thema für Juristen sein, genauso wie das Them, was passiert, wenn.

    Genau diese Unsicherheit ist es, weshalb derartige Forderungen nach Nachweisen gestellt werden (müssen).


    P.S.: Der juristische Teil würde mich schon interessieren, insbesondere, weil meine Frau genau das "Problem" auch hat.

    Typisch Politiker - heiße Luft, und nicht weiter denken.

    Etwas "GUTES" verabschieden und alle sind (un)glücklich.


    Wenn ich an meinen lokalen politischen Star "denke" - Kreißsaal, Hörsaal, Plenarsaal.

    Bisher keine berufliche Ausbildung, dafür aber Staatssekretär ;)

    Fachwissen schadet wohl in der politischen Karriere.

    Skeptiker, besten Dank für die Informationen, die Nachfragen auf Deine Frage

    Es wird eine Möglichkeit zum Messen kleiner Bewegungen (absolut < 10 mm!) gesucht, die mit dem bloßen Auge bei einer Genauigkeit von mind. 0,05 mm (absolut!) ablesbar sein muss.

    wurde bisher nicht beantwortet.

    Warum müssen die Bewegungen und Lasteinwirkungen so genau gemessen werden?


    Ich verstehe die Aufgabenstellung nicht.


    Wieder scheint sich zu bewahrheiten: Wer viel misst, misst Mist!

    P.S.: Nur eine willkürliche Auswahl der Nachfragen nach dem Sinne dieser Messungen.

    Deine Fragen sind juristische Fragen im Einzelfall, welche wir nicht beantworten dürfen [§ 3 RDG] und aufgrund der mageren Fakten auch nicht wirklich beantworten können.

    1. ist ein Bplan gültig, wenn es das noch abzuteilende Flurstück garnicht gibt?

    Sofern er wirksam beschlossen wurde, ist er örtlich geltendes Baurecht.

    Gegen die für Euch ungünstigen Festlegungen, hättet ihr im Rahmen des Auslegungsverfahrens vorgehen müssen.


    3. gibt es Argumente für die Nutzung des gesamten großen Flurstückes als ein Grundstück und so um die Festsetzung des BPlanes in dem Bereich herum zu kommen?

    Da fallen mir keine ein.

    2. kann bzw, darf ein Bplan auch Teile eines Flurstücks erfassen oder muss er zur Bestimmtheit das komplette Flurstück erfassen?

    Das ist eher unüblich. Ansonsten sh. Frage 1.


    P.S.: Wenn ihr es wirklich wollt, solltet Ihr einen Fachanwalt einschalten. Die Erfolgsaussichten sind, sofern der B-Plan wirksam ist, eher marginal.

    Davon aber mal unabhängig sollte es für einen halbwegs erfahrenen Bautrupp kein wirkliches Problem sein, eine 14 m hohe Stütze im Lot zu errichten:

    Das mag sein, nur "warum ist diese so übergenaue Messung" erforderlich?


    In der Statik werden die Risiken, grob geschätzt, gedrittelt.

    1/3 für den Statiker

    1/3 für den Ausführenden

    1/3 als Reserve


    Ob sich die Decke anschließend wieder um genau 1 mm oder um 2 oder sogar um 3 mm setzt, dürfte für den statischen Nachweis nicht einmal im Promillebereich landen.

    Andernfalls wurde eine ungeeignete Lösung geplant.

    Hier kommen ja massiv viele Ideen. Meine erste war, wer in seinem Konzept eine 100-stel Messung von Längenänderung im Millimeterbereich im Bauwesen vorsieht, sollte auch eine "Lösung" haben;)


    Warum müssen die Bewegungen und Lasteinwirkungen so genau gemessen werden?

    Die statischen Bemessungen gehen eh von Annahmen aus und abstrahieren alles massiv. Der 100-stel Millimeter ist also mehr als eine Illusion. Laständerungen infolge von Formänderungen werden z.B. in den allermeisten Fällen komplett ignoriert. (statisches System erster Ordnung)

    Ähnliches gilt für zeitveränderlichen (Verkehrs)lasten.


    5 mm Anhebung sind auf dem Bau schon eine Herausforderung, die ein Vermesser (Sofern er sich nicht wörtlich betätigt.) lösen kann.

    Die Handwerker, die dann alles ausführen sollen, können ebenfalls max. auf 5 mm genau arbeiten.


    Die vorgeschlagene Lösung mit 100-stel Millimeter ist also keine "Lösung", sondern eine Utopie und max. im Gerätebau umsetzbar.