Beiträge von de Bakel

    Beim österreichisches Baurecht dürften die meisten hier unwissende Laien sein.


    Fangt mit einem Architekten/Bauingenieur an. (Je nachdem, welche Berufsgruppen bauvorlageberechtigt sind.)


    Die Schilderung hört sich nach Außenbereich an. Ich vermute, dass es da ähnliche Einschränkungen wie bei uns gibt.

    Falls dem so ist, bleibt nur noch Sanierung.


    Die eingeschränkten finanziellen Mittel sprechen ebenfalls eher für eine schrittweise Sanierung im bewohnten Zustand.

    Ich zitiere gern meinen alten Stahlbetonlehrer.

    Mir als Laie war jedenfalls nicht bekannt, dass es eine Welt jenseits Glaser gibt :)

    Solange die Bewehrung auf der richtigen Seite liegt, rechne ich Euch alles hin.


    Das Schöne am Bauwesen ist, dass es nie nur einen Weg zum Ziel gibt.

    Trotzdem würde ich bei der "schmalen" (wärmeschutztechnisch betrachtet) Wand, NIE eine Innendämmung vorsehen.

    Wenn ich meine Bauteilberechnung richtig lese, dann spricht GEGEN die nachweisfreie Innendämmung, dass ich im bestehenden Wandaufbau einen Wärmedurchlasswiderstand (R in m2 x K/W) von 1,285 habe. Ich muss laut der DIN aber mindestens 1,2 haben.

    Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) liegt nach Deiner Berechnung bei 1,285 W/(m²K).

    Für die nachweisfrei Dämmung muss der R-Wert (Wärmedurchlasswiderstand) aber min. 1,20 m2K/W betragen. Ausgewiesen sind 0,778 m2K/W.


    Da die Durchfeuchtung zu einer Beeinträchtigung der Funktion der Wärmedämmung führt, darf die Kondensatmenge max. 1 kg/m² betragen. Du hast mehr als das doppelte ausgewiesen.

    Das Thema Holzwerkstoffe wurde ja im Nachweis schon ausgewiesen.

    [Pkt. 5.2.2 DIN 4108-3]

    Für alles weitere braucht es einen rechnerischen Nachweis.

    Ich denke schon, dass hier ein rechnerischer Nachweis erforderlich wird.

    Ausweislich #106 wird der ausreichende Wärmeschutz, als Voraussetzung für eine nachweisfreie Ausführung, deutlich verfehlt.


    Der in #108 gemachte Versuch weist zudem einen massiven Feuchteausfall im Bereich der Dämmung aus, der deutlich über 1 kg/m² liegt.

    Zu den Holzwerkstoffen wird im Nachweis sogar explizit auf den Regelverstoß hingewiesen.


    Eigentlich hat der TE schon berechnet, dass die Konstruktion so nicht funktioniert bzw. mit dem Glaser-Verfahren nicht nachweisbar ist.

    Angelesenes Nichtwissen schützt vor Fehlern nicht.

    Zitat von Pkt. 5.3.1 DIN 4108-3

    Für die nachfolgend aufgeführten Bauteile mit ausreichendem Wärmeschutz nach DIN 4108-2 und luftdichter Ausführung nach DIN 4108-7 ...

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?


    P.S.: In Deinem Beitrag passen die Begriffe und Maßeinheiten nicht zueinander.

    Bei den 0,5 m²K/W handelt es sich um den Wärmedurchlasswiderstand der Dämmschicht und der sd-Wert wird in Meter angegeben.


    Eine Innendämmung ist bauphysikalisch komplex und stellt hohe Anforderungen an die Ausführung. Sie ist definitiv nichts für DIY nach "Bauchgefühl".

    Im Gegensatz zu anderen Anfragen hier, nicht einmal schlecht ;)

    Sie leidet an den üblichen Problemen. Pauschale Fragen mit vorgegebenen Antworten.


    Warum darf man nur bei einigen Fragen selbst antworten?


    Das Grundproblem ist aber, dass Digitalisierung im Bauwesen mit Nachhaltigkeit im Bauwesen kaum was zu tun hat.

    Dazu dann Phrasen und politische Polemik.


    Keine wirkliche Ergründung, wie es die Anwender sehen.

    Jetzt geht es um die Stellplätze und "falsche" Studien und nicht mehr um Vögel oder Einwände von Nachbarn?

    Da kann man gewiss noch mehr Einzelpunkte anpicken.


    Wenn Du erfolgreich gegen den B-Plan vorgehen willst, benötigst Du einen erfahrenen Rechtsbeistand. Selbst dem dürfte es bei dem deutlich fortgeschrittenen Planungsstand recht schwerfallen bis unmöglich sein.

    Gehen wir davon aus, dass der Rigips nun vollständig entfernt ist, ich keinen wesentlichen Schimmelbefall hatte und die Holzbalkendecke (auch durch Kontrolle von unten) keine strukturellen Schäden aufweist.

    Mutige Annahme bei der Vorgeschichte.

    Nun möchte ich die Wanne aber ungern einfach wieder auf den Holzboden stellen (mit Wannenträger), sondern eine wassersperrende Schicht einziehen. Mir fällt da aber im Grunde genommen nur ein, z.B. eine Fermacellplatte so einzubringen, dass sie die Leitungen abdeckt und stumpf gegen die Rigipsplatten an der Wand stößt. Die Fermacellplatte könnte ich sogar Bodengleich mit dem Estrich einbringen. Dann könnte ich die Wände, die Platte und den Boden des Bades abdichten. Die Duschwanne kommt dann auf einen Wannenträger, der Auf dem Fermacell steht. Die Fermacellplatte könnte z.B. auf einem geeigneten Unterbau aus Holzrahmen liegen.

    Es kann, wenn es denn sauber geplant und ausgeführt wird, funzen. Die anerkannte Regeln der Technik sagen aber dazu erstmal "NEIN".

    Ergo: Saubere Planung und Ausführung. Klärung der Frage der Haftung.


    PS.: Die Nutzungsbedingungen wurden gelesen?

    Zitat

    Anfragen zu Do-It-Yourself – DIY – Vorhaben werden im Forum nicht unterstützt

    Rätselraten macht besonders Spaß, wenn man unvollständige und nicht wirklich lesbare Pläne bekommt ;)


    Soll die "Loggia" der Flachdachbereich in den Bildern 2 und 3 sein?

    In dem Fall dürfte es sich nicht um eine durchlaufende Decke handeln.


    P.S.: Da Du anscheinend vom Bauwesen Null Ahnung hast, was nicht negativ gemeint ist (ich kann auch weder Brötchen backen, noch Wurst machen oder ein Auto reparieren), solltest Du Deine "wirkliche" Frage formulieren und einen Tragwerksplaner (Statiker) einschalten.

    Hätte der BGH seine Rechtsprechung zu den " Verwendungen " nicht geändert, wäre ihm dies wohl auch gelungen.

    Diese blöden deutschen Richter. In den USA wäre es besser gelaufen ;)

    Im Notfall hätte man Trump oder Musk angerufen.


    P.S.: Danke für die zusammenfassenden Ausführungen.

    Das Gutachten ist echt der Wahnsinn.

    Also ein Schlechtachter der Gegenseite?

    Einen eigenen Rechtsanwalt hast ja anscheinend. Hoffentlich einen, der auf Baurecht spezialisiert ist.

    Wie steht es mit dem eigenen Sachverständigen?


    Mache Bitte endlich Nägel mit Köpfen.

    Beweissicherungsverfahren einleiten und Klage erheben.


    P.S.: DEIN Rechtsbeistand scheint auch keiner zu sein, der sich auf Baurecht spezialisiert hat, oder?


    P.S. P.S.: Du kannst, wenn Du den Aufwand scheust, auch die Vogel-Strauss-Politik anwenden.

    Machst Du ja anscheinend schon ;)

    Die wesentlichen Punkte wurden ja schon geschrieben.

    Nach Lesen des Eingangsposts hatte ich das Gefühl, dass:

    Der Bauherr wünscht die Drainage.

    Super, bringt zusätzliches Geld.

    Bauherr weiß eh nicht, was er braucht und was die Drainage (nicht) bringt.

    Oh ja, aktuelle "Probleme"

    die dringend gelöst werden müssen ;)


    Künstliche Mineralfasern [KMF] stehen im Verdacht, karzogen (kerbserzeugend) zu sein.

    Das Jahr, bis wann das war, müsste ich nachlesen, Habe was von 1998 im Hinterkopf.


    Solange der Schiet in Ruhe gelassen wird, ist er ungefährlich.