In diesem Datenblatt sind Fliesen ohne Voranstrich/Grundierung aufgelistet:
Ein anderes Produkt von einem anderen Hersteller als in #27 benannt.
In diesem Datenblatt sind Fliesen ohne Voranstrich/Grundierung aufgelistet:
Ein anderes Produkt von einem anderen Hersteller als in #27 benannt.
Momentan tendiere ich in die Richtung des Kalk-Zement-Spachtels (Baumit Fassaden- und Sanierungsspachtel faserverstärkt), einfach wegen der besseren Kompatibilität zu Gips UND Fliesen.
Auf der Internetseite werden zwar auch Fliesen als "geeigneter Untergrund" genannt, im Datenblatt hingegen nicht.
Zitat von Auszug aus dem DatenblattGeeignete Untergründe sind Betonflächen, Mischmauerwerk, KS-Planstein-Mauerwerk sowie kalk- und zementhaltige Unterputze.
Der Untergrund muss trag- und saugfähig, sauber, frostfrei sowie frei von Ausblühungen oder Bewuchs und von haftmindernden bzw.
nicht tragfähigen Rückständen (Anstriche, Schmutz und Staub) sein.
Zudem erfüllen Fliesen nicht die Forderung nach einem saugfähigen Untergrund.
Ich würde mir die Eignung für den konkreten Untergrund vom Hersteller in Textform bestätigen lassen.
Meisterpflichtige Handwerke benötigen auch als GmbH in der IHK für handwerklich tätige Betriebsteile Meister:innen als Betriebsleiter:innen.
Das kann ich in Deiner Quelle nicht finden.
Das scheint etwas komplexer zu sein
Worauf beziehst Du Dich.
Ich werde jetzt nicht 50 Seiten kleingedrucktes durcharbeiten.
Ich habe einen Architekten im Bekanntenkreis,
Warum wird dann auf ein Forum zurückgegriffen, wo man die Qualität der Antworten nur schlecht einschätzen kann.
Gilt da der Grundsatz: "Nie für die Familie, nie für Freunde, nie für Lehrer, Ärzte oder Rechtsanwälte."
Bitte nicht falsch verstehen, aber die halbweisen Antworten aus Bauchgefühl und Nichtwissen sind für meinen "Geschmack" nicht hilfreich und einem "Expertenforum" nicht angemessen.
Da hätte ich bedenken, dass Feuchtigkeit, die irgendwie mal in den Gips reinkkommen sollte, wegen der Sperrschicht der Dämmplatte nicht mehr richtig abtrocknen kann
Das kann man, wie schon geschrieben, rechnerisch prüfen. (Die Austrocknung erfolgt nicht nur nach innen, sondern auch nach außen.)
und deshalb dahinter Schimmel entsteht.
"Dahinter" kann kein Schimmel entstehen. Selbst wenn wäre er "eingesperrt" und unbedenklich.
Zum Abschluss die Frage: "Warum bietet kein namhafter Hersteller eine Spachtelung an, die auf Fliesen verwendet werden kann?"
Ja, es gib Exoten. Selbst OBI bietet eine "Lösung" an.
Die fachgerechte Lösung heißt aber, "alte Fliesen entfernen.".
der Meistertitel also keine Besonderheit darstellt.
Leider, oder auch nicht.
Da dürfen Zimmerer, Dachdeckerleistungen machen und umgekehrt.
Der Fliesenleger ist inzwischen ja wieder meisterpflichtig.
Der Maurermeister ist geschenkt. (Habe ich selbst "geschenkt" bekommen).
UND was beim Friseur den Meister begründet (Chemie ?), weiß ich auch nicht.
Dafür darf jeder Trottel Trockenbau machen, ohne Ahnung von Zulassungen, Brandschutz, Schallschutz oder gar Strahlenschutz zu haben.
P.S.: Ich hoffe, dass jetzt keiner auf IHK und HWK abstellen will.
Bei einer GmbH in der IHK braucht es nicht einmal den Meister.
Werde glücklich.
Wir sollen Dir sagen, ob die Dir vorliegende Berechnung richtig ist, obwohl wir weder die noch Dein Projekt kennen?
Die Antwort dürfte selbst einem Buchhalter klar sein. Soll gehabt haben.
P.S.: In den bisherigen Darstellungen wurden auch Hinweise auf unvollständige Angaben kund getan. Die allein hätten auch einem Laien schon zu denken geben müssen.
Ha, ich gehöre schon im Wiederholungsfall in die letzte Gruppe!
und ja, ich wohne sogar selbst unter sowas!
Da habe ich den dezenten Hinweis, dass es aufgrund der bisher bekannten Fakten vermutlich zu Wasserschäden kommt, wohl zu gut versteckt.
In Abwandlung eines Filmzitats: "Das Wasser findet einen Weg."
In der Abnahme werde ich dies auf jeden Fall vermerken.
Ein besseres "Geschenk" kannst Du dem Planer bzw. seiner Haftpflicht nicht machen.
Spart später wenigstens teure Rechtsstreitigkeiten.
Besorge Dir Fachkunde. Nicht nur bauliche sondern auch rechtliche. Geld spielt ja anscheinend
wenn es nur die verschwendete Energie ist, dann juckt es mich eigentlich nicht wirklich.
keine Rolle.
Immerhin: Es gibt offenkundig eine Planung!
Naja. Wer bei einem Flachdach die Abdichtung gänzliche ohne Gefälle "plant" und meint, dass das Wasser schon einen Weg finden wird, baut entweder ein Schwimmbecken oder behält recht ![]()
Die Antwort ist nichtssagend. Zudem stimmt der Aufbau mit den bisher eingestellten Ausschnitten des Wärmeschutznachweises nicht überein.
Falls tatsächlich nur 80 bzw. 100 mm Dämmung vorgesehen sind und das dann ggf. sogar die mittlere Dicke darstellen soll. Ist die Behauptung im letzten Satz der Stellungnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch.
Das die verbleibende Anschlusshöhe von max. 80 mm absolut unzureichend ist, steht auf einem anderen Blatt. Wurde vermutlich auch nicht gefragt.
Ich wiederhole mich ungern, aber hole Dir schnellstmöglich eigenen Sachverstand an die Seite (aber bitte nicht die, mit den großen Buchstaben).
Die 10.000,- € sind jetzt noch gut investiert. Sachverständige und Anwälte werden nachher ein vielfaches kosten.
Schönreden für Fortgeschrittene.
Aber schön, wenn man gleich alles kommentiert.
Wenn ich alles kommentiert hätte, wären wir schon auf Seite 100.
Wir bauen mit einem großen Bauträger
Du versuchst eine fehlende Planung des Bauträgers zu heilen. Das ist ausschließlich Sache des Bauträgers und nicht Deine.
Was Du da versuchst, mag gut gemeint sein, es kann Dir aber massivst auf die Füße fallen.
P.S.: Ich habe jetzt einfach mal vorausgesetzt, dass zumindest der Begriff "Bauträger" hier korrekt verwendet wurde, Ihr also ein Haus mit Grundstück erwerbt.
Wir bauen mit einem großen Bauträger mit Mehrfamilienhauserfahrung.
Na dann. Zudem scheint der nur Engel zu beschäftigen. Die brauchen keine Absturzsicherungen.
Kaufe Dir zeitnahe eigenen Sachverstand ein. In den bisher vorgelegten rudimentären Unterlagen strotzt es nur so vor Fehlern. Planung kann man das beim besten Willen nicht nennen.
P.S.: Deine Bauherrenhaftpflicht wäre bestimmt froh, wenn Du das letzte Bild mal an die Berufsgenossenschaft schickst ![]()
sondern darum zu verstehen, welche Punkte zwingend fachlich gelöst werden müssen und welche pragmatischen Varianten für den jetzigen Zustand noch sinnvoll möglich sind.
Ich kann keine Abdichtung sehen. Ist keine erforderlich?
Für die längere Bauunterbrechung ist eine Sicherung der Noppenbahn gegen abrutschen erforderlich. Dafür muss die Dämmung jetzt vermutlich um 10-20 cm eingekürzt werden.
Die Noppenbahn dient vorwiegend als Anfüllschutz und als Gleitschicht, weshalb die Lagesicherung sinnvoll ist.
In Deinem Fall kann die Noppenbahn zusätzlich den für die lange Bauzeitunterbrechung erforderlichen UV-Schutz der Dämmung (zumindest teilweise) absichern.
Was ist mit konstruktiven Wärmebrücken? Der Außenwandbereich oberhalb der Dämmung ist jetzt ja (noch) nicht gedämmt. Ich kann auf den Bildern zwar keine Kellerfenster sehen, da aber eine Dämmung der Fundamente nur selten Sinn macht, vermute ich dahinter Räume.
Sorry, Du kennst Deine LBO nicht?
§ 60 (1) Nr. 11 d)
oder handelt es sich um ein Hochhaus?
wenn ja, bliebe eine geringfügige optische Beeinträchtigung...
Nö. Die Frage der Abdichtung bleibt bestehen.
Der TE hat aber anscheinend kein Interesse mehr ![]()
Andernfalls wäre meine Frage, warum so eine hohe Schwelle?
Hilfe bei Hausaufgaben?
Wenns klemmt gern, nur werden wir Dir nicht Deine Hausaufgaben machen.
das wir tatsächlich etwas gefunden haben, was nicht in einer Fachregel, DIN o.ä. reguliert ist
Die Höhe, in der Fensteroliven anzubringen sind, ist auch nicht geregelt ![]()
Genau so würde ich es an Deine Stelle auch machen:
Bürokratie pur.
Die Diskussion hat ja klar ergeben, dass es keine a.R.d.T gibt.
Die "Messungen" wurden zwar beschrieben, sind aber hinsichtlich Tiefe, Aussagekraft und Verbindlichkeit eher schwammig.
Da es anscheinend keine anerkannten Regeln gibt, sind auch die Vorgaben der Hersteller/Verbände nur schwammig.
Ich habe herausgelesen, dass drei Wochen als Minimum anerkannt werden, es aber eher 4+ Wochen sein sollten.
P.S,; Mein Einwand der Alkalität war wohl falsch. Bitumen sind gegen ein alkalisches Milieu anscheinend beständig.
Was sagt der Systemhersteller?
Bauder z.B. ist sehr allgemein.
ZitatStahlbetondecken einschließlich vorhandener Gefälleschichten müssen ausreichend erhärtet und oberflächentrocken sein und eine abgeriebene, stetig verlaufende Oberfläche haben. Haftungsmindernde Schichten sind zu entfernen.
"Ausgasen" dürfte kein Problem sein. (Da "gast" nichts.)
Probleme sehe ich eher bei der Alkalität und in gewissem Umfang beim Schwinden.
Vom Gefühl her würde ich möglichst die berühmten 28 Tage warten, mindestens aber bis die Decke ausgeschalt wurde.
Da fällt mir der Bayer ein, der nach seinem Englandurlaub gefragt wurde, wie er war.
"Ganz gut. Nur die Sprach.
Zu i soagans, Ei,
zu Ei soagens egg,
zu Eck soagens coaner und
zu Koaner sogens nobody."
Das "verlängern" ist NICHT das Problem. Zwischen Beton und Stahl wird kein Verbund erfolgen. Damit funktioniert die Konstruktion schon jetzt nicht mehr.
Schnauzt endlich den Statiker an. DER HAT EINEN FUNKTIONIERENDEN BEWEHRUNGSPLAN ZU LIEFERN.
Schnauzt den Unternehmer an. DER HAT BEDENKEN ANZUMELDEN.
Schnauzt den ggf. vorhandenen Bauleiter, den Ihr eigentlich nach LBO gesondert zu beauftragt habt
an, seine Verantwortung zu übernehmen.
So wie es ist, ist es Sch,,,,,
P.S.: Sorry fürs Schreien, aber #2 wurde ja bisher vollkommen ignoriert.
Wie ist es denn mit Beplankung? Hat es einen Einfluss auf die Last?
Spätestens wenn Du die hochgeschleppt hast, kannst Du Dir DIE Frage allein beantworten ![]()
Die Eingangsfrage
Ich habe eine Frage zur Verkehrslast des Dachbodens.
wurde Dir doch schon beantwortet.
Mein Statiker sagte mal „rund 100kg/m2“ - ohne Beplankung.
Um zu beurteilen, ob die 12 mm OSB in Ordnung sind, ist der Balkenabstand (Mitte-Mitte) interessant.
Das Bauamt ist vermutlich nicht der richtige Ansprechpartner, oder handelt es sich um eine kreisfreie Stadt?
Genehmigungsbehörde ist die untere Bauaufsicht.
Wenn da ein entsprechender Abweichungsantrag eingeht, mit guter Begründung natürlich, könnte eine Genehmigung möglich sein.
Die Skizze deutet aber auf einen Außenbereich hin. Wenn die 500 m²auch für andere E-Parker zur Verfügung gestellt werden, kann ich mir sogar eine Kostenbeteiligung er Kommune vorstellen ![]()
Wo kommt die krumme Zahl her?
Kam mir auch sofort in den Sinn ![]()
Die 100 kg/m² sind eine übliche Annahme für die von Dir beschriebene Nutzung.
P.S.: Hat der Statiker da 6 kg/m² für die Beplankung aufgeschlagen?
Einer, der mitdenkt ![]()
wenn ich mal wieder
Ohje. Noch so ein Wiederholungstäter ![]()
Bei aller Liebe, und bitte nicht falsch verstehen, Du hast Null Ahnung von Stahlbeton.
Musst Du auch nicht. Ich kann auch keine Brötchen backen oder ein Auto reparieren.
Du hast einen Statiker. Der hätte die Grundregeln kennen und beherrschen müssen. Die Bügel mit dem Bewehrungseisen dazwischen lassen aber erhebliche Zweifel aufkommen.
Entweder, der Statiker holt sich Hilfe und bessert seine Planung nach oder Du beauftragst einen anderen.
Selbst irgendwelche "Lösungen" basteln, wird vollständig daneben gehen.
Wer die Mehrkosten zu tragen hat, ist dann eine Sache für einen Anwalt.