Beiträge von de Bakel

    Ich schätzer das Risiko auf exakt null.

    Der Gutachter würde vermutlich 0,001% schreiben ;)


    Interessant sind freigesetzte Fasern und die Dauer der Exposition. Solange ihr den Kitt nicht regelmäßig abgeschabt und am Staub geschnüffelt habt ...


    Egal, es ist Vergangenheit, die eh nicht mehr zu ändern ist.


    P.S.: Die Gefahr von am Mobiliar anhaftenden Fasern dürfte gegen Null tendieren.

    Russisches Roulette. Beim Nachbar hats ja gehalten, also hält es... Tja...

    Meine Bürgermeisterin (Bauing. und langjährige Bauamtsleiterin) rief mich von unterwegs wegen eine Brandruine an.

    "Da scheint sich der Giebel zu wölben."


    Ja klar. Ruine, offenes Dach, mehr als 10 Jahre bewittert - da ist Totalversagen angesagt.


    Mist. Der Abbruch würde ja was kosten.

    Alles in Ordnung.

    Meine Kollegin sieht sich jedes Jahr "Der Hirsch mit dem goldenen Geweih" an.


    Da kam dann natürlich wieder das Thema, wann er dieses Jahr läuft.


    Kann es sein, dass russische Märchen aus der Filmwelt verbannt wurden?

    Falls ja, würde ich das als politisch stark übertrieben ansehen.

    Und wer hat die konkrete Ausfuehrung des Fundaments auf der Basis des BGGA dann geplant? Also so Sachen wie Bewehrung, Betongüte, Erdung...?

    Natürlich niemand.

    Planung ist überbewertet und vom bauen hat jeder Ahnung.


    Ihr seit einmal komplett reingefallen und fragt jetzt nach einem "billigen" Ausweg?


    P.S.:

    Was können wir gegen die alte Baufirma machen? Denkt ihr es ist möglich Schandensersatz von ihnen zu verlangen?

    Hier fehlen alle vertragsrelevanten Angaben.

    Das Ergebnis dürfte sein: "Vermutlich nichts. "

    Die Maßnahmen zur Wärmedämmung sind entsprechend Nr. 2 lit. e des Anhangs zu § 50 Abs 1 der LBO BW

    verfahrensfrei. Die Gebäudeklasse ändert sich auch nicht. Warum das jetzt plötzlich genehmigungspflichtig sein soll und was die 15 cm damit zu tun haben könnten, würde mich auch interessieren.


    P.S.: Ich gehe mal davon aus, dass es kein Hochhaus ist ;)

    Ohne jetzt alles gelesen zu haben

    Die Frage der arglistigen Täuschung und die rechtliche Bewertung durch einen Fachanwalt stelle ich zurück,

    Die Kosten für die Rechtsberatung kann man sich sparen, wegen

    des mittlerweile insolventen Bauträgers

    Aus der Insolvenzmasse wird es (wenn überhaupt) nur wenig zu holen geben und die persönliche Haftung des GF ist nahezu nie gegeben/nachweisbar.

    Es ist Vereinbarungssache ;)


    Auf den ersten Blick drängt sich eine Abrechnung der LPh 1-3 nach den derzeitigen Kosten auf und für den Rest nach den Baukosten 2026.


    Wird 2026 tatsächlich gebaut oder erst 2027?

    Wie entwickeln sich die Kosten / der Aufwand?

    Welche rechtlichen Regelungen haben sich bis dahin geändert, die eine Anpassung der Entwurfsplanung (streng genommen auch der LPh 1 und 2) erfordern?


    Ich würde da als Auftraggeber anbieten:

    * LPh 1-3 nach aktuellen Kosten

    * LPh 4-9 nach Ausschreibungsergebnis (ohne Nachträge)

    * Anpassung der Entwurfsplanung kostenlos

    Die Decken haben wir damals angeschaut und auch durch einen Statiker bewerten lassen, da wir oben eine Fußbodenheizung mit einem dünnen Fließestrich eingebaut haben

    Und was sagt der Statiker zu dem jetzigen Zustand?


    Die Lösung könnte darauf hinauslaufen, den Estrich wieder auszubauen.

    Alternativ ist auch eine Öffnung der Decke und Verstärkung der Balken denkbar.


    Was konkret sinnvoll und machbar ist, ist mit der Schilderung und ohne Ortskentnis aus der Ferne nicht wirklich zu sagen.

    (8 Minuten á 26,50€)

    oder

    8 Minuten ist der Abrechnungsintervall (8 Minuten kosten 26,50), auf der Rechnung standen 45 Minuten.

    aber egal wie, ich komme da nicht auf die 260,- €. Ist aber nicht kriegsentscheidend.

    Und die Ursache ist in dem Fall wohl immer bei mir zu suchen?

    Dein Tank, Deine Verantwortung.

    Die Regelungen zum Umweltschutz haben sich stetig verschärft. Was vor 12 Jahren noch gemacht wurde ist heute teilweise schon undenkbar.

    Die Ursache für den erfolglosen Reinigungsversuch ist je von Dir zu vertreten.


    Das die 39,- € für die Anfahrt nicht die tatsächlichen Kosten sind, dürfte klar sein.


    Die Leute haben den Domschacht geöffnet und ggf. gereinigt, vielleicht noch den Tankdeckel abgeschraubt und sind dann am zu kleinen Domschacht gescheidtert.

    8 min. sind da eine mehr als glaubhafte Zeit. Ob die 26,50 € je Minute für Personal und Fahrzeug noch angemessen sind, könnte man prüfen lassen. Vermutlich kostet die Prüfung dann aber mehr als die 260,- €.

    Ob Ihr noch was zahlen müsst oder nicht ist eine Rechtsfrage, die erst nach Prüfung aller Unterlagen beantwortet werden kann. Die Schilderung spricht aber dafür, dass der Dachdecker keinen offenen Vergütungsansprüche mehr hat.


    Ich würde den eigenen Bauleiter nochmal um Stellungnahme bitten und dann vermutlich die Forderung des Rechtsanwaltes mit einem kurzen Zweizeiler als unbegründet zurück weisen.


    Sollte tatsächlich Klage erhoben werden oder ein Mahnbescheid eintrudeln kann man immer noch zum Anwalt gehen.

    Naja weil mit dieser Bauweise der Schallschutz nicht eingehalten werden kann und es 2 schalig sein müsste. Und dies wäre ja mit einer Wohnung nicht machbar also wäre es ja dann wieder ein Haus.

    Anscheinend hast Du die Post nicht verstanden.


    Ob der vereinbarte Schallschutz erreicht wurde oder nicht kann erst geklärt werden, wenn klar ist, was vereinbart wurde.


    Die scheibchenweisen Informationen aus dem Kaufvertrag ergeben für mich den Kauf einer Wohnung und zum Schallschutz die Vereinbarung der Werte nach alter DIN 4109 Beiblatt 2. Das habt ihr vermutlich sogar bekommen.

    Wieso schockiert?


    Als Beispiel:

    Die Frage an den Gutachter: Ist das rotes Licht?

    Die Antwort: Die Wellenlänge von rotem Licht liegt zwischen 600-780 nm. Es wurde eine Wellenlänge von 700 nm gemessen. Diese Wellenlänge wird üblicherweise als rot wahrgenommen.


    Ob es jetzt tatsächlich rotes Licht ist, muss das Gericht dann entscheiden ;)

    und der soll beurteilen was geschuldet ist.

    Das ist eine Rechtsfrage, die der Gutachter gerade nicht beantworten darf.

    Er darf die zur Beantwortung erforderlichen Messwerte und technischen Informationen entsprechend der ihm vom Gericht gestellten Frage liefern. Nichts weiter.

    Natürlich hätte im Bauvertrag das genau drin stehen müssen was es bedeutet eine einschalige Wand zu haben

    Wieso? Wenn ihr es nicht versteht, könnt ihr fragen oder euch Sachverstand einkaufen.

    Aber bei uns steht wirklich nur drin einschalige Bauweise mit erhöhten Schallschutz.

    Zum Bauzeitpunkt galt noch die alte DIN 4109, die aber nicht mehr a.R.d.T. war. Ob die "neue" es ist, ist auch schon strittig.


    Sofern an die Trenwand Aufentahltsräume angrenzen sind nach Tab 2 DIN 4109-5:2020-08 (die alte habe ich nicht zur Hand) je nach Lage und Konstruktion für R'w min 62 dB erforderlich.

    Das ist mit einer einschaligen Konstruktion nicht erreichbar.


    Welche Anforderungen eure Konstruktion entsprechend Vertrag haben sollte, müssen Rechtsanwalt und Gutachter ermitteln.

    Das hätte sinnvollerweise vor Klageeinreichung geschehen sollen.


    Die 15.000 € in Verbesserungsmaßnahmen zu investieren, wäre wohl zielführender gewesen.

    Mal interessehalber am Rande gefragt: Ist es nur technisches Interesse oder steht die Frage tatsächlich im Raum?

    Die Eigentümergemeinschaft möchte zusätzlich zur erstmaligen Begrünung jetzt eine Überarbeitung der Abdichtung und Erneuerung aller Anschlüsse beauftragen.

    Wenn der Bauherr es wünscht, soll er es auch kriegen oder spricht was (außer Kosten) dagegen?

    Auch wenn formal keine Abdichtung benötigt wird, würde ich sie machen.


    Zum einen sind Wurzeln sehr "erfinderisch" und nutzen auch kleinste Lücken aus.

    Zum anderen können Huminsäuren entstehen und das ist ein zusätzlicher Schutz der Bewehrung schon nicht schlecht.

    aber der bewusste Ausschluss behinderter Menschen vom Betreten eines öffentlichen Gebäudes ist anno Domini 2023 natürlich ein Unding.

    Nö, gerade bei einem Baudenkmal ist es sogar oftmals die "Begründung" ;)


    P.S.: Barrierefreiheit beschränkt sich nicht auf Rollstuhlfahrer.

    Stichworte sind: Groß- und Kleinwüchsige, Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit, Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, Geistige Behinderungen ...


    Im diskutierten Fall geht es aber am Thema vorbei. Die Eigentümer haben Hochherrschaftlich auf die erforderliche Beantragung der Umnutzung zur Aussichtsplattform verzichtet. Ein entsprechender Antrag mit einem schlüssigen Brandschutzkonzept (z.B. Beschränkung der maximal zulässigen Personen, Sicherheitstreppenraum, Notrutsche) wäre positiv bescheidbar.


    Aber die Sesselpfurzer sind schuld, ist halt einfacher.

    um eine salzbelastete Wand (Salpeter) im rel. feuchten und kalten Keller zu sanieren,

    Ist es tatsächlich "Salpeter"?

    Vermutlich eher nicht.


    Die nach WTA zertifizierten Sanierputze sind ohnehin "Opferputze".

    Je nach Art und Ursache der Salzeintragung sind die eh alle paar Jahre zu erneuern.


    P.S.: Welches System wurde denn angeboten?

    Wurde eine Analyse hinsichtlich Art und Umfang der Salzbelastung angefertigt?

    Wurde die Ursache des Salzeintrags ermittelt?

    Wurden begleitende Maßnahmen empfohlen?

    Die KITA-Leitung war auch etwas überfragt.


    Nach interner Diskussion und Vermessung des Altbestandes haben sie sich dann auf jeweils 1 WC tiefer setzen festgelegt.

    Rest an WC's, Urinal und Waschtische in Standardhöhe.


    Besten Dank für die Hinweise.

    MV ist ganz stolz darauf, den Vorschriftenjungel gelichtet zu haben.


    Jetzt gibt es noch die "Hygienegrundsätze in Kindertagesstätten" mit schrägen Festlegungen (wenn man die wörtlich liest)

    Zitat

    Als Standardwerte für Metalle im Spielsand sind folgende Werte einzuhalten:

    • Arsen 10 mg/kg TS (Trockensand),

    • Chrom 15 mg/kg TS,

    • Blei 0 mg/kg TS,

    • Cadmium 0,4 mg/kg TS.


    Zur Montagehöhe von WC's, Urinalen oder Handwaschbecken werden keine konkreten Aussagen getroffen.