Die Stütze wird nicht frei stehen, sondern mit einem Brandschutzanstrich (F-90, da GK 5) versehen in einer Ummantelung aus porosierten Dämmziegeln, der Zwischenraum verstopft mit Mineralfaserdämmung, die Ziegel außenseitig mit 4,5 cm starkem Wärmedämmung-Leichtputz mit zwei Lagen Putzbewehrung versehen in ein Wandende integriert werden - von außen nicht erkennbar. Die verputzten Dämmziegel werden voraussichtlich mit einem Kompriband vom Putz / WDVS der Balkonunterseiten entkoppelt werden.
mich würde interessieren welcher Brandschutzanstrich das in seiner Zulassung erlaubt oder welcher Hersteller das als nicht wesentliche Abweichung beurteilt.
die Anstriche die ich kenne dürfen nicht direkt bekleidet werden, da der Intumeszierende Anstrich platz braucht um aufzugehen und die Beschichtung muss normalerweise zur Inspektion zugänglich sein (Interwall kann ich jetzt auswendig nicht sagen).
Die Nutzungsdauer eines Brandschutzanstrichs passt auch nicht so recht zur Nutzungsdauer eines Wohngebäudes.