Beiträge von Dominik

    Zur Kaltseitigen OSB wurde, denke ich, schon genug gesagt.

    Bezüglich Brandschutz sind die Informationen zu wenig um das beurteilen zu können. Aber auf jeden Fall wichtig das zu Betrachten.

    Was mir noch etwas seltsam Vorkommt sind die Geplanten 14 cm Dämmung für die oberste Geschossdecke, ich habs jetzt nicht nachgerechnet aber ich vermute die erfüllt nichtmal die Mindestanforderung nach GEG.

    ohje mit den Abkürzungen bitte etwas aufpassen.


    GKB = Gipskartonbauplatte

    GKF = Gipskartonfeuerschutzplatt

    wenn man Gipsfaserplatte umbedingt abkürzen muss dann mit GF


    erfahrungsgemäß kommt die Empfehlung für Gipsfaserplatten meist von Zimmerern, bei denen kann sie auch Sinn machen da man Gipsfaserplatten auch zur Aussteifung ansetzen kann.

    Aber als Dachgeschossbekleidung hat eine Gipsfaserplatte keine Vorteile und wenn diese dann noch mit Gewebe verputzt werden soll frage ich mich wirklich wer sowas empfiehlt. Evtl der Baumarkt der umsatz machen will

    da Uponor System kenn ich jetzt nicht persönlich aber für 40 € bekommt man nichtmal mehr eine Normale GK-Decke. Somit würde ich die dort genannten Preise mit Vorsicht geniesen.

    Wenn man im Internet mal die Listenpreise von den Heizschlangen ansieht vermute ich das dieses System in einem ähnlichen Preissegment ist wie die anderen GK-Klimadecken

    ich könnte mir vorstellen das hier nur der Preis der Holzfaserplatte angesehen wird. Ich vermute das der Kleber und der Putz teuerer als die Platte sind.

    ganz zu schweigen von den zusätzlichen arbeiten:


    Gips ist bei den Herstellern die ich kenne als Untergrund normalerweise ausgeschlossen, somit entfernen des Trockenputzes und warscheinlich erstmal einen Ausgleichsputz damit man die Innendämmung überhaupt hohlraumfrei ankleben kann.

    Estrich zurückschneiden und danach wieder anarbeiten

    Flankendämmung und die kaschierung dieser

    da gibt es soooo viele Punkte die zu berücksichtigen sind.....

    also ich würde schauen ob ich eine passende Hebebührne für die gegebenheiten finde.

    Das erste Suchergebnis wo ich es schnelle in Google eingebenhabe war ein Hersteller der eine Grundplattenverstärkung für seine Hebebühnen anbietet und dann nur 150 mm C20/25 vorgiebt.

    oder evtl ist Scherenbühne oder eine andere auch eine Alternative

    das ging sogar schon mit den DA11 Dateien.

    Der AN muss die das Aufmaß nur entsprechend eingeben und daraus die Datei erzeugen.

    Was ich jedoch schon erlebt habe das das Aufmaß in irgendeiner Excel-Tabelle oder gar Händisch gemacht wurde und dann nur die Summen in das Rechnungsprogramm übertragen, wenn die Dateierzeugung dann über das Rechnungsprogramm erfolgt kann es auch nur diese Summen auswerfen

    so jetzt haben wir fast allen durcheinander.

    ich bin bei WDVS nicht ganz so fit. Aber ich bin davon ausgegangen das es sich um ein WDVS mit deutschem Verwendbarkeitsnachtweis (Zulassung oder Bauartgenemigung), dort sind nicht wesentliche Abweichung Möglich (in der BayBo unwesentliche Abweichungen).

    Wenn es sich um ein WDVS mit ETA handelt schaut das anders aus, dann ist es nach Einbauanleitung einzubauen.


    Bayern hat eine andere Numerierung.

    für die Technischen Baubestimmungen:

    Art. 81a Technische Baubestimmungen

    (1) 1Die vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr öffentlich bekanntgemachten Technischen Baubestimmungen sind zu beachten. 2Von den Technischen Baubestimmungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die allgemeinen Anforderungen des Art. 3 Satz 1 erfüllt werden und in der Technischen Baubestimmung eine Abweichung nicht ausgeschlossen ist; Art. 15 Abs. 2 und Art. 17 bleiben unberührt. 3Werden die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik beachtet, gelten die entsprechenden bauaufsichtlichen Anforderungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften als eingehalten.


    bzw für Bauarten wäre das:

    Art. 15Bauarten

    (5) 1Für jede Bauart muss bestätigt werden, dass sie mit den Technischen Baubestimmungen, den allgemeinen Bauartgenehmigungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Bauarten oder den vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen übereinstimmt. 2Unwesentliche Abweichungen bleiben außer Betracht. 3Art. 21 Abs. 3 gilt für den Anwender der Bauart entsprechend.

    Papierbinde wäre eine Möglichkeit, diese über Eck zu spachteln ist allerdings nicht so einfach.

    es gibt Spachtelprofile für Innenecken diese sind einfach einzuspachteln.

    Was es in "nicht BRD" gibt, muss man schauen.

    also die Fragestellung ist da wirklich das einfachste:

    in den Knick der Dachschräge ein Bewegungsfugenprofil einspachteln

    die innenecken mit Eckprofil für innenecken oder mit dezentem Schattenfugenprofil oder klassisch mit Papierbinde (das braucht aber Übung).


    aber warum man sich solche Lösungen antut muss glaub keiner verstehen.

    Warum nutzt man ein Sanierungssystem zur Dämmung der Dachschräge wenn man sowieso komplett entkernt? und verhunzt das auch noch.

    Warum die Idee immer wieder aufkommt eine OSB auf Metallprofile zu schrauben hab ich auch noch nie verstanden, die unterschiedlichen Bauphysikalischen Eigenschaften sehe ich dabei im normalen Wohnungsbau nicht so kritisch.


    Acryl hat im Trockenbau schon lang nichts mehr verloren (auch wenn es, vor allem im Industriebau, noch gang und gäbe ist).

    Gemäß DIN 18340 sind schon länger bei Dachbekleidungen die Anschlüsse mit Profilen herzustellen.

    Durften denn jemals Ausstattungs- und Komfortstandards in aRdT vorgegeben werden? Waren die normsetzenden Stellen, wie z.B. die DIN-Ausschüsse, hierfür jemals zuständig?

    da ist eben das Problem der allgemeinen Vermutungswirkung, wonach DIN-Normen Allgemein anerkannte Regeln der Technik seien.

    und damit verbunden eine "DIN-Hörigkeit", natürlich je nach Gericht und Gutachter natürlich


    aber anscheinen gibt es mittlerweile ein bisschen Gegenwind.


    in diesem Zusammenhang interessant die Ausführungen vom Herrn Prof. Zöller, ich glaub Baurechtstag oder Baugerichtstag muss er da interesannte Vorträge gehalten haben in Bezug ob ein Bausachverständiger überhaupt beurteilen kann ob etwas eine anerkannte Regel der Technik ist.....

    und auch interessant die Ausführungen des Gerichts diesbezüglich im Fall OLG Düsseldorf vom 9.2.23 - 5 U 227/21

    ok das konnte ich bisher nicht herauslesen, nur das er Gegenargumente haben möchte.

    das sind in meinen Augen die geeigneten Handwerker finden und die Kosten. Ob einem das gefällt ist Geschmacksfrage (meins wäre es nicht).


    Wenn die Idee Sichtmauerwerk verworfen ist, wissen wir nur das er einen Bungalow mit 200m² möchte und er sich über thermische Spannungen macht.

    dann werfe ich Holzständerbauweise in den Ring. Notfalls kann man überall Riemchen draufkleben

    er hat eigentlich ziemlich genau gesagt was er haben möchte.

    Ziegel NF als Sichtmauerwerk überall, Wärmedämmung in der zweischichtigen Außenwand, Hitze und Schallschutz ergeben sich durch die Masse.

    Es ergeben sich dadurch natürlich Probleme aber die sollten sich mit einer umfassenden Planung lösen lassen. Installation lässt sich minimieren, Aufputz verlegen, in Sockelkanäle verlegen oder auch in Bodenkanäle.

    die großen Probleme sehe ich eher darin Handwerker dafür zu finden und ob er den Geldbeutel so weit aufmachen möchte.

    und evtl das es bei Sichtmauerwerk eigentlich nur eine Sichtseite gibt aber das ist wieder geschacks sache.

    GKP gelten als diffusionsoffen (sd 0,1 m),

    mir läuft es immer kalt den Rücken runter wenn ich GKP lese. Eine GKP wäre eine Putzträgerplatte (ich glaub die gibt es in Deutschland gar nicht mehr).


    die Spannweite von GK-Platten ist bei einer Dicke von 12,5mm auf 50 cm begrenzt. Je nach Dicke geht das aber bis 80 cm.

    Die Stütze wird nicht frei stehen, sondern mit einem Brandschutzanstrich (F-90, da GK 5) versehen in einer Ummantelung aus porosierten Dämmziegeln, der Zwischenraum verstopft mit Mineralfaserdämmung, die Ziegel außenseitig mit 4,5 cm starkem Wärmedämmung-Leichtputz mit zwei Lagen Putzbewehrung versehen in ein Wandende integriert werden - von außen nicht erkennbar. Die verputzten Dämmziegel werden voraussichtlich mit einem Kompriband vom Putz / WDVS der Balkonunterseiten entkoppelt werden.


    mich würde interessieren welcher Brandschutzanstrich das in seiner Zulassung erlaubt oder welcher Hersteller das als nicht wesentliche Abweichung beurteilt.

    die Anstriche die ich kenne dürfen nicht direkt bekleidet werden, da der Intumeszierende Anstrich platz braucht um aufzugehen und die Beschichtung muss normalerweise zur Inspektion zugänglich sein (Interwall kann ich jetzt auswendig nicht sagen).

    Die Nutzungsdauer eines Brandschutzanstrichs passt auch nicht so recht zur Nutzungsdauer eines Wohngebäudes.

    ich hab jetzt nicht mit den Knauf-Konstruktionen abgeglichen aber normalerweise sind das die Konstruktionen aus der DIn 4102-4.

    Die Überlegung dahinter ist das es zu keinem Hitzestau hinter der Platte kommt, wodurch die Beplankung frühzeitig versagen könnte.


    bei Systemen nach Prüfzeugnis kenne ich diese Problematik nicht.