Diese ganzen Vermutungen zu "Ein Elektriker hat einen Schalter gesetzt" passen doch nicht wirklich zum Foto. Das sieht doch eher aus nach "einer der Vormieter wollte Licht in seinen Verschlag bringen, hat sich ein paar Meter NYM-Kabel, eine Klemmdose, eine Lampe und einen Aufputz-Schalter aus dem Baumarkt besorgt, und an die hausseitige Installation angezwirbelt". Damit den Vermieter anzusprechen, führt doch vermutlich zum Aufwecken schlafender Hunde und zu Dunkelheit wegen fortgesetztem Stromdiebstahl.
Beiträge von Kunkrab
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Ich bin nicht sicher, aber außer dem Eigentümer, dessen "Recht am Bild" durch die Panoramafreiheit eingeschränkt wird, gibt es noch den Entwurfsverfasser (Architekt), der ein Urheberrecht an der Gestaltung hat. Ich denke, dieses Recht wird nicht durch die Panoramafreiheit einschränkt, insbesondere wenn das Gebäude das Motiv und nicht nur der Hintergrund ist. Gerade wenn es sich um einen Bildband zur Architektur handelt, müsste sich der Verlag doch wohl die Veröffentlichungsrechte beim Architekten einholen.
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Sicherlich, der Unterschied zwischen Manual und Hardware ist fragwürdig, also ist das formal nicht in Ordnung.
Aber die eigentliche Sicherheit gegen Berührung von gefährlicher Spannung wird doch von der Spannungsversorgung geleistet? Auf dem weißen Kasten sind ganz viele Prüfzeichen und ein großes SELV (Sicherheitskleinspannung) zu sehen. D.h. alles hinter dieser Kiste sollte berührungssicher sein, selbst wenn ein Zuleitungskabel zu den LEDs eine leitende Verbindung zu dem Blechgehäuse haben sollte. Die Frage ist, ob hier ein reales Risiko, oder "nur" eine Verletzung einer Formalität vorliegt.
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Das gesundheitliche Risiko der Installation ist vermutlich vorhanden.
Ich denke schon, dass Schalldrücke einer Bassreflexbox, die Fensterkitt zum Bröseln bringen, auf Dauer bleibenden Schaden bei einem kindlichen Gehör verursachen können.
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Wenn du mit ein und derselben Einstellung 10 Schrauben reindrehst, sind die alle unterschiedlich weit drin.
Sollte nicht die Druck-/Quetschfestigkeit des Holzes in Relation zum Schraubenkopf (Durchmesser, flach, gesenkt) das finale Drehmoment bestimmen? Dass die Schraube vollständig eingeschraubt ist, ist natürlich notwendig, und bei hartem Holz ist das notwendige Drehmoment dafür vielleicht sogar größer als das Drehmoment, mit dem der Kopf angepresst wird, aber das Drehmoment, das dazu führt, dass der Kopf abreißt, wird doch wohl vom Anpressdruck definiert.
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Das Bild ist ja scharf genug, dass man den Bahnhofsnamen ablesen kann. Du sitzt in der ersten Klasse, vermutlich eines ICE's. Sollen wir etwa die Zugnummer raten?
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Unser Heizestrich wurde vor 3 Wochen eingebracht. Das Maßnahmenprotokoll des Estrichlegers sieht vor, den Estrich mindestens 7 Tage ruhen zu lassen und gibt danach ein Heizprotokoll vor. Eine Höchstdauer für die Ruhephase ist nicht angegeben. Leider ist unser Heizungsbauer etwas hinterher - z.B. muss der Zähler für die Gasheizung noch gesetzt werden.
Wie kritisch ist ein verzögerter Beginn des Funktionsheizens? Was wäre etwa die Toleranz?
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Off-Topic:
Ich finde es immer super, wenn jemand eine Frage stellt, die eigenlich nicht die Frage ist und dann hofft, dass die Antworten die eigentliche Frage beantworten
Dafür gibt es sogar einen Fachbegriff: XY-Problem.
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Flughafen?
Muenchen?
Terminal 2?
United Airlines?
Sieht alles ok aus. München, da ist ein M auf dem weißen Auto links im Bild. Stand 204/1 sollte Gate G04 oder G05 entsprechen, aber da passen die Abflüge nicht wirklich.
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Sieht nach einem Duty-Free-Shop in einem Flughafen aus.
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Es riecht nach Troll. Hoffentlich geht die Sonne bald auf.
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Als neuestes Schmankerl hat sich heute der Treppenbauer über die bauchigen und aus dem Lot stehenden Putzflächen beschwert ...
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wie will denn der AN die mehrputzberechtigung nachweisen?
Grundsätzlich waren Mehrmengen im Angebot als Eventualposition ausgewiesen und bepreist.
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Ist das denn relevant wieviel Putz aufgebracht wurde?
Für den AN auf jeden Fall. Wenn unten 1,5cm und oben 3cm aufgebracht wurden (und die verputzte Wand senkrecht ist), hat er mit der Nachforderung Recht (wenn auch vielleicht nicht korrekt angezeigt). Wenn unten und oben 3cm aufgebracht wurden, war das Geldschneiderei.
An einer Türzarge konnte der AN zeigen, dass der Putz unten und oben unterschiedlich dick ist, ok, aber das ist eine Fläche von vielen.
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Kunkrab: Es ist wohl vorab bereits eine Vorwarnung gegeben worden
Wie darf man sich das vorstellen?
Es gab Kommunikation Bauleiter/AN, aber wohl nicht in der Form einer formalen Anzeige.
Ja, Bauleitung nach LP8 ist beauftragt und das ist jetzt im Rahmen der Rechnungsprüfung. Da es bereits in die Konfliktphase geht, und noch weitere Arbeiten vom selben AN ausstehen, zielte meine Frage im Wesentlichen auf eine schnelle, glaubwürdige Methode zur Feststellung der erbrachten Leistung.
Und nein, der Rohbau war keine windschiefe Angelegenheit. Der AN selbst hat zugegeben, dass das besser ist, als was er sonst so zu sehen bekommt.
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Unser AN fordert etwa 45% über den vereinbarten Preis nach, da er Mehrstärken beim Kalk-Zement-Innenputz geltend macht. Vereinbart war eine Putzstärke von 1,5cm, teilweise seien bis zu 3cm aufgetragen worden, um "Ungenauigkeiten des Rohbaus" auszugleichen (der bereits ohne Mängel abgenommen war). Unser Planer/Bauleiter vermutet, dass die Putzstärke allgemein bereits zu hoch ist. Es ist wohl vorab bereits eine Vorwarnung gegeben worden, aber die Höhe der Nachforderung ist überraschend. Der Nachweis wird rechnerisch mit Mehrverbrauch von Material (Massenangaben des Herstellers der Trockenputzmasse, Silo) geführt.
Ist das ein "übliches" Vorgehen im Putzgewerbe? Ist der Nachweis (einige Tonnen Putzmaterial "zuviel" verbraucht) geeignet? Was wäre eine schnelle und effiziente Technik, um die Putzstärke zu messen? Muss man da bohren oder gibt es Ultraschall-Geräte oder Ähnliches?
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Wegen 8bar vs. 4bar: Sehe ich das richtig, dass, weil Wasser ja weitestgehend unkomprimierbar ist und in der Warmwasserbereitung auch keine Luftblasen sein sollten, einige wenige Tropfen bereits diesen erstaunlichen Druckunterschied bewirken? Im Heizkreis mit einem Ausdehnungsgefäß ist das ja etwas ganz anderes, da muss man ein paar Liter nachfüllen, damit sich der Druck ändert.
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Die "saubere Lösung" ist ein Zylinder mit Not- und Gefahrenfunktion.
Die gibt's aber nur bei einem Zylinder, der länger ist, als zwei Schlüssellängen. Beim OP ist das offensichtlich nicht der Fall.
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Was steht denn im Angebot?
Tja, das LV (vom Architekt erstellt) redet leider von Firstziegeln:
Zitat von LVDachziegel
Dachziegel liefern und verlegen DN 18°einschl. aller Passstücke und Zuschnitte
Wienerberger Karthago 14, Farbe toskana
Firstziegel
Lieferung und Einbau von Firstziegeln, passend zur Dacheindeckung
Firstanfang / Firstende
Lieferung und Einbau von Sonderziegeln für Firstanfang, -ende, passend zur Dacheindeckung
Ich hätte da allerdings vom Dachdecker etwas Beratung erwartet, dass Firstziegel nicht zu Pultdach passt. Wir haben parallel beim Dachdecker mit der Frage zum Pultziegel angefragt - davon hältst Du auch nichts?
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Nein, sein Dachdecker und sein Architekt haben vorgegeben,
Naja, der Dachdecker hat vorgeschlagen, was er halt konnte (offensichtlich hatte er keine Pultziegel bestellt) und der Architekt (und wir Bauherren) waren von der Ausführung mit dem Firstziegel nicht angetan. Mag ja sein, dass Pultziegel nicht das Gelbe vom Ei sind (warum?) aber sehen würde man das schon gerne, insbesondere weil ja wohl der Hersteller die Pultziegel dafür gedacht hat. Ja, der Architekt hätte das vorausplanen können, hat er aber nicht.
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Ok, Pultziegel, danke für den Tipp. Ich hatte vermutet, dass es das für den Wienerberger Karthago nicht gibt, aber wenn man nicht selber nachsieht ...
Das ist der richtige Ziegel dafür, richtig? Weder Planer, noch Dachdecker hatten den wohl im Blick.
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An der unteren Längsseite eines Pultdachs hängt naturgemäß die Regenrinne. Wie aber sieht fachgerecht die obere Längsseite aus?
Für ein kleines Nebengebäude hat unser Dachdecker zwei Vorschläge, die aber beide nicht recht gefallen.
In der Längsansicht links wurde ein Firststein (und darunter wohl noch ein Kantenstein) verwendet. Das sieht irgendwie ungesund aus, da der Firststein ja für einen symmetrischen First gedacht ist.
Auf der rechten Seite ein Zinkblech, rückseitig mit Bleiblech an die Ziegel angeschlossen (kein Foto). Ich denke, das ist die "korrekte" Methode, aber dieses flächige Zinkblech sieht in der Ansicht schon recht groß und auffällig aus. Geht das kleiner? Wir haben überall Zinkblech, aber könnte man nur für diesen First Kupfer nehmen (das ist ja völlig isoliert vom Rest)?
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Für Bilder kein Problem, für HD-Video ist ist manchmal der Fileserver das Nadelör, aber im Allgemeinen ist es ok. Ich habe das noch nicht ganz genau daraufhin untersucht, ob es der Server selber oder das Netzwerk ist.
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Was hilft ein Gb-LAN im Haus, wenn das von einem 16000Mbit-DSL-Router versorgt wird?
Ich habe meine Daten (Bilder, Video, ...) auf einem lokalen NAS, ca. 5 TB, und ich mache z.B. Videobearbeitung direkt auf dem NAS, weil ich sonst ständig von der Workstation auf den NAS umkopieren muss und backups und snapshots zentralisiert sind. Momentan leider nur 1Gbit, aber mit geplanter inhouse 10Gbit-Verkabelung.
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wie sieht denn der beton in der fläche, von oben, aus?
Da habe ich (noch) etwas wenig Bilder, das hier ist von einer anderen Ecke und sieht unauffällig aus. Diese Eisen in der Ecke waren wohl als Anfängereisen gedacht und werden nicht gebraucht (abgeflext).
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Ist der Randabstand des Schöck-Element (Bild unten rechts) überhaupt i.O.?
Zur Einbauvorschrift kann ich nichts sagen, aber hier ein Bild von vor der Betonierung: Die Schöck-Bolzen liegen zumindest gut innerhalb der Bewehrung.
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Ok, danke. Es gibt einen beauftragten Tragwerksplaner (unabhängig vom ausführenden Betrieb), der auch die Bewehrungsabnahme vorgenommen hat. Ist es sinnvoll, zunächst nur diesen damit zu befassen, oder möglichst sofort einen externen Betonsachverständigen ins Boot zu holen?
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Unsere Decke über Erdgeschoss (Filigrandecke, Ortbeton mit Bewehrung, insgesamt 20cm Stärke) sowie die gleichzeitig betonierten Überzüge und Ringanker sehen auf den ersten Laienblick nicht besonders gelungen aus, deutlich schlechter jedenfalls als die bisherigen Betonarbeiten. In Bild Nr.4 ist einer von 4 Isokörben, an dem ein Balkon befestigt werden soll, in einem recht lockeren Gefüge. Ist das ok, kann das gefixt werden oder sind das Indizien für einen kritischen Zustand?
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Ist denn schon ein Rechtsanwalt eingeschaltet? Nachdem was ich hier lese, ist die einhellige Meinung, dass die voreilige Kündigung des Architektenvertrags das größte Problem darstellt. War die Kündigung überhaupt rechtsgültig? (Form-/Frist-/Verbraucherschutz/...) Solche formaljuristischen Plänkeleien sind zwar für den, der auf der "falschen" Seite sitzt, ein enormes Ärgernis, aber ein guter Rechtsanwalt würde diese formalen Sachverhalte als erstes abprüfen.
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die Firma wurde umfirmiert und von jemand anderem übernommen
Beides sollte nach meinem Laienverständnis eine Haftung nicht ausschließen. Bei einer Körperschaft (GmbH) besteht die selbe Firma fort. Rechtsanwalt.