Beiträge von Dipol

    Als Vergleich, das es bei Stromkabeln VDE konform ist (Zugentlastung, Abdichtung etc.).

    Auch wenn du keine Norm benennen kannst, ist klar, dass du den Schrumpfschlauch gemeint hast.


    Mit einem Leitungssucher kommt einem keine Wasserleitung zu nahe und man selbst auch keinem Netzwerkkabel. Dieser Schaden wäre damit ganz einfach zu vermeiden gewesen.


    Hätte, hätte, Fahrradkette.

    Die Verlegung im Schutzrohr (genauer: "Die austauschbare Verlegung") ist schon länger a.R.d.T. ! Aber wer weiß das schon ... :confused_face:

    Man kann aber nur Normen einhalten, die man auch kennt.

    Ich halte die "austauschbare Verlegung" für ein modernes Märchen der Installateure, ...

    Ein Märchen ist, dass das unmöglich sei.


    Rohre so zu verlegen, dass die Leitungen austauschbar sind, erfordert aber mehr Sorgfalt und Zeit als mache Kalkulation zulässt. Es gibt Altanlagen in Baumstruktur wo die eingeputzten 60 Ohm-Koaxkabel mit jeder Bandbreitenerweiterung grenzwertiger wurden und wo letztendlich am Leerrohr nichts gespart war.


    SES ASTRA/Glasfaser-ABC haben schon mehrfach in Großprojekten wie u. a. im Stuttgart-Asemwald bewiesen, dass man auch in Hochhäusern fachgerecht verlegte Telefon-Leerrohre für Glasfaserumstellung in über 1000 Wohneinheiten nutzen kann.

    Zitat

    Für eine Verlegung mit so großen Rohrdurchmessern und Radien ist außer in Doppelböden regelmäßig gar kein Platz. Auch dort wo Placeborohre verbaut sind, funktioniert das Nachziehen fast nie.

    Nicht zugfähig verlegte Leerrohre kenne ich genug, aber auch das Gegenteil. Wenn DIN 18015-1, 4.5 Rohrnetze, beachtet wird und Zugdosen gesetzt werden, sind die in der Norm genannten 15 und 25 m auch machbar, wenn die Bögen fachgerecht ausgeführt wurden.


    Dass für IuK- und RuK-Netze getrennte Rohrnetze gefordert aber Hybridkabel ausdrücklich zulässig sind, ist m. E. nicht plausibel. Ein zugfähiges Rohrsystem für IT/TK reicht.


    Welche Stärke die horizontal geschlitzte Wand hat, wäre auch ganz interessant zu efahren.

    Der neue Blitzplaner ist zur Light + Building am 08.03.2026 angekündigt.


    Entgegen der bisherigen Praxis englischsprachig nur eine Übersetzung der deutschen Regelwerke wiederzugeben, soll in ausländischen Versionen auch auf nationale Abweichungen eingegangen werden. So wurde es bislang nur bei der auf Österreich "adaptierten" Blitzfibel in komprimierter Form gehandhabt.

    Dem Sachverständigen Schauer geht es bei der Kritik zur DIN 18 014 um eine ganz andere Frage, nämlich ob sie wegen Widersprüchen zu anderen Fachregeln und wegen seiner Ansicht nach überzogenen und unnötigen wirtschaftlichen Aufwendungen als aRdT anzusehen und deren Anwendung in diesem Fall gleichwohl in den TAB der Versorger gefordert werden kann.


    Er greift also die Vermutung der DIN 18 104 als aRdT an, was selbstverständlich bei jeder DIN möglich ist, sofern denn deren Vermutungswirkung mit triftigen Gründen widerlegt wird.

    Der einzige Widerspruch zu anderen Fachregeln. der mir spontan einfällt, bezieht sich auf die abgelöste Ausgabe der DIN VDE 0100-540, in der noch - ohne Bezug auf eine Netzform - die gestrichene Pauschalaussage stand, dass eine Elektroanlage keinen eigenen Erder benötigen würde.


    Dass für Blitzschutzanlagen und nach Reihe DIN VDE 0800 seit jeher Erder gefordert waren, hat Herr Schauer nie kritisiert oder deren Erfordernis bestritten. Dabei hätten die unterschiedlichen Längenanforderungen bei Tiefenerdern zwischen 1,5 m und 10 m reichlich Raum für Kritik geboten.

    Das hat Herr Schauer in anderen Publikationen aber behauptet.


    Der Ansicht hat sich die Bundesnetzagentur aber nicht angeschlossen und auch der Ausgang des Schiedsverfahrens kann Herrn Schauer nicht gefallen haben.

    Zitat

    Als - nach eigenen Angaben - juristischer Laie steht es Dir natürlich frei, Merkblätter, die die anderweitig weitgehend ungeschriebenen und speziellen Regeln ( zur Innenabdichtung ) zusammenfassen, als " Beiblätter " ( zu was denn? ) zu qualifizieren.


    Ausdrücklich oder konkludent vereinbart werden, müssen aRdT nicht.

    In der Ausbildung zum Betriebswirt des Handwerks durfte ich 1979 an der Akademie des Handwerks ein Jahr lang dem legendären Prof. Dr. Förschler und Herrn Dr. Kiesel als Referenten lauschen. Beide haben uns noch eingebläut, dass damals ausnahmslos ALLE Normen einschließlich z. B. der Reihe DIN 18015 anerkannte Regeln der Technik wären und nach dem damals noch recht neuen AGB-Gesetz (z. B. Leerrohranlagen für Informationstechnik) auch nicht formularmäßig auszuschließen wären.


    In Kenntnis von Bewertungen, die von der damaligen Lehrmeinung abweichen, würde ich niemals behaupten, dass die aRdT (eigens) konkludent vereinbart sein müssten. :)

    Folglich kommt es nicht darauf an, ob sie


    allgemein anerkannt und allgemein bekannt


    sind.

    Das sieht nicht jeder so.


    Insbesondere die Bauprofis nicht, welche meinen, dass Normen unverbindlich wären, weil sie nicht zum Nulltarif ins Haus flattern.

    Zitat von Eric

    Es wäre ja auch kaum zu begründen, dass sie auch solchen Bauschaffenden bekannt sein müßten, die sich noch nicht intensiv mit der Innenabdichtung in Altbauten beschäftigt haben.

    Exakt so argumentiert aber der Sachverständige Schauer und der von ihm dominierte b.v.s gegen die DIN 18014. Herr Schauer kennt bestimmt auch noch weitere Normen die nur einer Minderheit der Bauschaffenden bekannt sind, aber die nimmt er von seiner Definition aus.


    Als Betriebswirt des Handwerks bin ich juristischer Laie. Als solcher gehe ich davon aus, dass Merkblätter keine höhere Relevanz als Beiblätter haben und konkludent vereinbart sein müssen.

    Den Antennentuner im Garten, wo die Hühnerleiter von oben hineingeht, wollte ich über einen richtigen V4A-Staberder nach Norm erden. Da wäre dann auch der Schirm aufgelegt. Und die Koaxialleitung ziehe ich vom Transceiver erstmal ab, wenns gewittert oder keiner zu Hause ist. Das müsste erstmal reichen, oder?

    Das klingt stark nach einem netzgespeisten Betrieb in einer Gartenhütte?


    Nicht nur Krischke hat im Rothammel die damals noch für Afu zuständige DIN EN 50083-1 (VDE 0855-1):1994-03 als auch die erste DIN VDE 0855-300:2000-04 verschlafen, sondern auch Moltrecht.


    Als ich DJ4UF am 18.09.2013 darauf hingewiesen hatte, dass die Mindestlänge von Vertikalerdern von 1,5 m auf 2,5 m und von Horizontalerdern von 3 auf 5 bzw. 2 x 2,5 m Strahlenerder vergrößert wurde, war ihm das in seinem spanischen Alterswohnsitz neu. Seitdem ist noch eine Anpassung an die Blitzschutznormen hinzugekommen, wonach Tiefenerder mit 2,5 m Mindestlänge (oder auch 2 x 1,5 m) um 0,5 m unter Grund versenkt oder für oberdirdischen Anschluss von Erdungsleitern entsprechend länger sein müssen. Ob NIRO bei dir wirklich Pflicht ist, ist noch fraglich.


    73 Dipol

    ... an den Grundlagen hat sich ja nicht viel geändert, Physik ist und bleibt eben Physik.

    Die Physik der Natur hat sich nicht geändert, die Erkenntnisse darüber aber schon.


    Wenn man bei Blitzschutzanlagen vergleicht wie die Berechnung der Trennungsabstände nach Altnormen noch ohne das Wissen aus Hochspannungslaboren von den aktuellen Formel abweichen, gerät man unwillkürlich ins Grübeln. Die Normen für Antennensicherheit wurden nur moderat geändert, was sie vor skurrilen Aussagen nicht bewahrt hat.


    3 Beispiele, warum man bei Fragen zu Blitzschutz, Erdung und Potentialausgleich den Rothammel an seinem Ehrenplatz im Regal lassen sollte:

    Zitat von Rothammels Antennenbuch, Drucklegung 2006

    Für die Funkamateure existiert momentan keine umfassende Vorschrift.

    ...

    Ist eine Blitzschutzanlage vorhanden, so müssen die Antenne bzw. der Antennenträger auf kurzem Wege mit einer Potentialausgleichsleitung von mindestens 4 mm² Querschnitt aus Kupfer blank oder isoliert (grün-gelb) mit der Blitzschutzanlage verbunden sein.

    ...

    Von einem Gebäude abgesetzt errichtete Antennenanlagen sind mit einer Ableitung von ausreichendem Querschnitt (16 mm² Cu, 25 mm² Al, 50 mm² Stahl verzinkt) mit einem Staberder aus verzinktem Stahl von mindestens 1,5 m Länge oder einem Banderder aus verzinktem Stahl von mindestens 3 m Länge, der mindestens 0,5 m tief im Erdreich verlegt ist, verbunden sein.

    Die Fehler wurden dem Verlag gemeldet. Ob sie wenigsten in der letzten Ausgabe vom Autor Krischke (Jahrgang 1936) beseitigt wurden, weiß ich nicht.


    Noch ein Nostalgie-Knaller:

    Zitat von Amateurfunk-Lehrgang A, DJ4UF von 2021

    Erdungsleitungen innerhalb von Gebäuden dürfen bis zu 1 m aus dem Gebäude herausgeführt werden.

    Der Stuss ist noch auf der DARC-Homepage in der Moltrecht-Schulung zu alten Prüfungsfragen nachzulesen. Das wurde aus der DIN VDE 0855-1:1971-07 abgeschrieben und galt damals auch nur für blanke Erdungsleiter aus bis 1984 zulässigem Erdungsleiter-Querschnitt aus 10 mm² Cu.

    Und jetzt sollten wir den TE noch darauf hinweisen, dass er die Antennenleitung in´s Gebäude absichern soll, damit er nach dem nächsten Unwetter nicht seine Gerätschaften reparieren muss. ;)

    Ganz meiner Meinung, aber siehe die (noch) aktuelle Normausgabe:

    Zitat von DIN VDE 0855-300:2008-08

    12.3.1 Ausführung von Erdung und Potentialausgleich


    Die Forderung nach 12.3.1 (Einbeziehung der metallenen Kabelschirmen der Antennenspeiseleitungen in den Potentialausgleich) gilt nicht für Drahtantennen des CB- und Amateurfunks.

    Diese mit der Reihe DIN VDE 0100 und IEC 60728-11 unvereinbare Befreiung kam durch Lobby-Einfluss in die Norm, demzufolge sich Blitzströme nach Aufschmelzung von Langdrähten anscheinend in Wohlgefallen auflösen. In E DIN VDE 0855-300:2025-01 wurde dieser m. E. physikalisch unverantwortliche Humbug gestrichen


    Viele OMs fürchten sich ja selbst bei Vertikalantennen mehr vor statischen Aufladungen als vor atmosphärischen Entladungen.

    Ja, lang ist´s her. Ich sollte vielleicht mal wieder meinen alten Rothammel aus dem Regal holen. Richtig old school, nix pdf. ;)

    Der ist wie die Lehrgangsbücher von Moltrecht oder die Lichtblicke von Lindemann hf-technisch top. Aber in Sicherheitsfragen verstrahlen die Publikationen alle den Charme längst abgelöster Normen aus Ost und West. Meine 12. Rothammel-Ausgabe, 4. Druckausgabe von 2006, macht da leider keine Ausnahme.

    Hallo und Willkommen im Forum!

    Auf das Dach einer Doppelhaushälfte Bj. 95 soll ein Antennenmast mit einer üblichen Dachsparrenhalterung gesetzt werden - jedoch ohne Antenne, es gibt also keine Leitungen, die in das Haus führen. Der Mast muss jedoch hoch angebaut werden, da er 50 cm über die Dachkante hinausragen soll.

    Wenn das Gebäude eine Blitzschutzanlage hat, wäre die Reihe IEC 62305 zu beachten. Ohne LPS gilt für die Montage von Empfangsantennen primär die IEC 60728-11 und für Funksende-/-empfangsantennen derzeit noch die nationale Sondernorm DIN VDE 0855-300.


    Kurioserweise müsste der Dachsparrenhalter auf Gebäuden ohne LPS auch dann nicht blitzstromtragfähig geerdet werden, wenn an ihm z. B. eine Wetterstation angebracht wäre. Wegen einem Kunststoffseil muss ein metallischer Dachsparrenhalter nicht blitzstromtragfähig geerdet werden.


    EDIT: Roman-Ende. :)

    I wois. Den Göttern und Göttinnen sei Dank, gibt es auch noch genug normale Bayer und Bayerinnen. ;)

    Rasssimus ist aber auch unter Beutebayern in Schwaben und im Allgäu sowie unter Frangn verbreitet, die den Freistaat zumeist regieren.


    Was mich wundert ist, dass man dem BT als Wiederholungstäter nicht schon an anderen Objekten aufgezeigt hatte, was eine behördliche Harke ist. Als ehemals freier Wohnungsunternehmer fällt es mir schwer zu glauben, dass die offenbar wiederholten Rechtsbrüche ganz ohne politische Amigo-Seilschaften so lange rentabel funktioniert haben können.

    Unter anderen Umständen wäre ich gerne dabei gewesen und hätte die Teilnehmer kennengelernt.


    Dem stehen aber leider sowohl konkurrierende Termine als auch mal wieder ein Bandscheibenvorfall entgegen. Frühestens Montag erfahre ich ob die schon lange empfohlene OP nochmals aufgeschoben werden kann. Ich drücke Euch aber beide Daumen für ein gelungenes Forentreffen.

    Ich muss da nochmal einhacken, wurde der Blitzschutz als PE genutzt?

    Davon gehe ich bislang aus, es sei denn der zweite grün-gelbe Leiter führt nicht wie ich annehme zum Shack sondern zur MET/HES.

    Zitat

    PV Anlagen und sonsitge Aufbauten brauchen ja einen Berührungssschutz.

    und nach der zweiten Ansicht sieht das ja eher nach Berühungsschutz PE über Blitzschutz aus. irritiert mich dann aber insoweit, das der Blitzschutz nicht in Starr bis zum Masten gezogen wurde, sondern der Schwachpunkt im grün-gelben ghewählt wurde zwischen Mast und Potischiene.....

    Offenbar haben wir grundlegend unterschiedliche Auslegungen was ein Berührungsschutz ist. Schutzisolation zähle ich dazu, Schutz- oder Funktionserdung aber nicht. PV-Module sind schutzisoliert. :)


    Hier schimmert die seit fast 15 Jahren überholte Ansicht durch, dass blitzstrombeaufschlagte Erdungsleiter starr sein müssten. Die Dauerbrenner-Frage, ob Erdungsleiter auch mehrdrähtig zulässig sind hat auch schon einige honorige Referenten für Antennentechnik oder Blitzschutz in Verlegenheit gebracht.


    Vorbehaltlich dafür konzipierter Verbinder sind fein- und mehrdrähtige Leiter für transiente Blitzströme wegen des Skin-Effekts eigentlich geeigneter und 16 mm² Cu überstehen auch feindrähtig seltene Monster-LEMPs mit 200 kA, sind aber korrosionsanfälliger. Einzelmassivdrähte sind mechanisch leichter gegen die Elektrodynamik von Blitzen zu fixieren, weshalb die im Antennenbau (und nur dort aber nie im Blitzschutzbau!) temporär gefordert waren.


    Die Aufgabe dieses Irrwegs in DIN VDE 0855-300:2000-02 und mit 10 Jahren Verzögerung auch in DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1): 2010-12 ist aber noch zu neu um sich zu jedem Antennenbauer herumgesprochen zu haben. ;)


    Der Antennenmast ist zwar außen mit der Fangleitung verbunden, aber nicht materialgleich, was viel einfacher als das Gebastel mit einem zu langen flexiblen Ausgleichskabel und Verbindern, welche die Klasse H = 100 kA verfehlen, gewesen wäre. Der dargestellte PA weicht zwar von der noch aktuellen DIN VDE 0855-300:2008-08 ab, geht aber mit einer PAS mit Zugklemmen und einem Überspannungsschutz (Nur SPD 2-Überspannungsableiter oder normkonform SPD 1 Blitzstromableiter?) deutlich über das hinaus was bei AFU-Antennen üblich ist.


    Wäre schön, wenn auch Kalle als zweiter Dachdecker die Drahtdurchführung bewerten würde.

    Wenn es schon ohne Formstein, wie z.B. ein Solardurchgang, ausgeführt wird, dann wenigstens durch die Höhenüberdeckung und nicht durch die Seitenüberdeckung vom Betondachstein.

    So hätte ich als RFT und BSFK ohne Dachdecker-Qualifikation notwendige Erdungsleiter verlegt aber den auch noch abgeklebt. Zur Vermeidung von Kopfständen hab ich den Bildausschnitt mal gedreht.



    Wenn ich das Konstrukt richtig deute, hat da jemand über über einen zufällig vorgefundenen gn/ge Draht einen örtlichen PA (Schiene) errichtet, dort den Koax-ÜSP und den äusseren Blitzschutzdraht angebunden, und dann über die Fusspunkterdung mit extrem leistungsfähigen gn/ge-Draht den Mast geerdet. Woran auch immer...

    Den grün-gelben Leiter wird der Installateur schon bewusst gewählt haben.


    Bedeutsamer ist, dass der Schutz gegen den elektrischen Schlag bei reinen Empfangsantennen schon länger nicht mehr allein über den der Korrosion ausgesetzten äußeren Blitzschutz erfolgen darf und innen noch ein PA-Leiter aus 2,5 mm² Cu (geschützt) oder 4 mm² Cu (ungeschützt) verlegt werden muss. Eine vergleichbare Bestimmung ist aber im Normenoldie DIN VDE 0855-300:2008-08 noch nicht drin und wurde aber auch im Entwurf E DIN VDE 0855-300:2025-01 vergessen.

    ABER, aus meiner Logik herraus, hat ein Blitzschutz , was nur ein Blitzableiter ist und kein SCHUTZ, nichts im Gebäude zu suchen.

    Dieser Vortrag behandelt normkonforme Edung und PA von Amateurfunkantennen und daher sind die Mindestanforderungen nach Reihe IEC 62305 und abweichend vom internationalen Usus in Deutschland nicht die IEC 6o728-11 sondern als Sonderweg die nationale DIN VDE 0855-300 zu beachten, die demnächst neu herausgegeben wird.


    Bei mit den LPS verbundenen Antennenmasten sind die Blitzströme zwangsläufig schon ins Gebäude eingekoppelt und wo Koaxleitungen nicht auch außen abgeleitet und erst auf Erdebene eingeführt und über ÜSE geführt werden auch noch darüber Teilblitzströme auf Dachebene eingekoppelt. Innen durchgeführt sind auch ohne LPS konventionelle Erdungsleiter und Koaxleiter ebenso wie PV-Leitungen Blitzautobahnen, bei denen gefährliche Näherungen unvermeidlich sind.


    Wer das vermeiden will muss objektiv seltene Direkteinschläge mit teuren getrennten Fangeinrichtungen oder noch kostspieligeren Fangstangen mit hochspannungsfesten Leitungen gegen Erde ableiten. Das ist aufwändig und speziell bei AFU-Antennen fraglich ob sich der Aufwand auch amortisiert. Sollte St. Florian versagen und das Gebäude einen seltenen Direkteinschlag abbekommen, wir es den Z-förmigen Blitzableiterdraht auch gehörig verspulen und die Dachdeckung beschädigen.


    Mir ging es aber ausschließlich erst einmal um die "kreative" Drahteinführung, welche ich keiner professionellen Blitzschutzfachkraft zuordne, die überwiegend Dachdecker sind.

    Falls das Thema besser zur Rubrik Dach passt bitte verschieben.


    Ich finde es überaus löblich, dass man beim DARC versucht die Funkamateure normkundiger zu machen, denn was bislang in den AFU-Lehrgängen von Moltrecht und den alten Prüfungsfragen zu Erung und Potentialausgleich verbreitet wurde, verstrahlt den Charme längst abgelöster Normen. Bei diesen Bildern



    aus einem Vortrag der Amateurfunk-Tagung 2015 in München schließe ich aus, dass diese Drahteinführung ohne Abklebung oder ein Walzblei dicht und fachgerecht ausgeführt ist.


    Abgesehen davon, dass schon der Mastanschluss über Dach an die Firstleitung nicht normkonform ist und der abgebildete Blitzableiterdraht eine in D nicht geforderte zweite Fußpunkterdung ist, würde ich gerne noch das fachliche Urteil von Dachdeckerprofis wie Kalle erfahren.

    Ich wollte schon schreiben, bis man dafür in DE eine Genehmigung bekommt, haben die Chinesen ...

    So schnell und pragmatisch wie schweres Gerät an der Unglücksstelle eingetroffen ist, glaube ich nicht, dass das in autokratisch geführten Ländern besser organisiert worden wäre.

    Das ist wohl jetzt der Fluch der hyperempfindlichem Messtechik. Die scheint sogar Flöhe, oder hier wohl eher die Steinlaus, husten zu hören.

    Das wäre aber fatal wenn die Lausch-Experten punktgenau geortete Spannstahl-Abbrüche (Plural!) im Mittelpfeiler nicht vom Husten einer Steinlaus unterscheiden könnten.

    JA Komplex ist sie, ich vermisse aber schon lange eine Vereinfachung.

    Die wünscht sich wohl jeder, es hapert aber stets bei der Umsetzung in Normentext.


    Dass das ausgerechnet bei einer so komplexen Materie wie der Statik klappt, bezweifle ich. Es gibt in der internationalen IEC 60728-11 und in der nationalen DIN VDE 0855-300 eine auf längst abgelösten DIN-Normen basierende vereinfachte Windlastberechnung für Antennen, die sich m. E. zwar bewährt hat aber bauaufsichtlich in Europa nicht mehr anwendbar ist.


    Meine Versuche im NABau oder in Foren Statiker zu finden, die eine zu den Eurocode-Normen kompatible Nachfolgelösung entwickeln, sind krachend gescheitert. Ohne die musste die Windlastberechnung in E DIN VDE 0855-300:2025-01 ersatzlos gestrichen werden und dass bis zur nächsten Ed. 6 der IEC 60728-11 etwas folgt, glaube ich nicht mehr.


    FAZIT: Es darf weiterhin von Vereinfachungen und schlankeren Norm-Neuausgaben geträumt werden.

    Ich habe gestern Abend beim Gang vom Hotel Bilderberg zum Sophienkeller einen Schlenker über die Köpckestraße zur Absperrung an der Carola-Brücke gemacht aber in der Dunkelheit leider nüscht gesehen.


    Der östliche Fußweg auf der Augustusbrücke wurde einer oberirdischen Fernwärmeleitung (?) geopfert. Gestern Abend wirkte dort alles locker, keinerlei Stau und der Brückenoldie übernimmt auch zusätzlichen Straßenbahn-Verkehr. Allerdings quietschen die Trambahnen in den Kurven so jämmerlich laut als wenn die Kurvenradien für die langen Züge zu eng wären.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein VDIV seinen Mitgliedern empfiehlt, rechtswidrig zu handeln.

    Die Juristen in diesem Verband sind für Gesetzestreue bekannt und schauen ganz ohne Leseschwäche im Detail genau hin.

    Zitat von R.B.

    Der Zug für eine Gesetzesänderung ist durch, der Bundesrat wird das abnicken. Vielleicht hat der VDIV das seit dem Artikel im April auch schon erkannt, denn Fachverbände haben den Gesetzen schon im Vorfeld zugestimmt. Ob der VDIV hier überhaupt gefragt wurde, oder ob er in irgendeiner Form involviert war, das ist mir nicht bekannt.

    Offenbar ist das mit der Unterscheidung in jetzt und künftig in diesem PDF des Bundesministeriums der Justiz noch nicht durch, wie durch Wunschdenken unterstellt. Das PDF zeigt m. E. eindeutig auf was aktuell möglich ist und was künftig, wenn das Wohnungseigentumsgesetz geändert wurde.


    feelfree, dessen Stil frappant dem von User EBC 41 in einem Elektroforum ähnelt, der gerne mit seiner Normferne kokettiert, sollte im PDF mal "5. Können Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer Steckersolargeräte in Zukunft ohne vorherige Absprache installieren?" lesen.

    Weshalb bezeichnest Du R.B. als „ITler“ und wenn er es wäre - was nicht meiner Wahrnehmung entspricht - weshalb wäre es negativ zu bewerten?

    Dazu müsste es mit der Gleichsetzung von Nachrichtentechnik mit Informationstechnik negativ gemeint gewesen sein, was es bei einem RFT mit Eintrag in der Handwerksrolle für Informationstechnik auszuschließen ist.


    Es ist mir völlig schleierhaft wie man das so missdeuten kann, gleichwohl bedauere ich das Missverständnis.