Beiträge von saibot2107

    Ich verstehe wirklich manchmal dieses Gehabe nicht.

    Um das "Gehabe" in den Antworten zu verstehen, hilft ein Blick in StGB, §319

    (1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.

    (3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Das musst Du eben gerade nicht nur mit Dir selbst ausmachen...

    da Uponor System kenn ich jetzt nicht persönlich

    Uponor System

    Achtung, der Link von Vaillant nennt mindestens zwei verschiedene Systeme, das von Uponor und eins von Viega.

    aber für 40 € bekommt man nichtmal mehr eine Normale GK-Decke.

    Gem. "Baupreislexikon.de" liegt der Preis für eine normale GK-Decke (einlagig mit Bauplatte Typ A, 12,5 mm beplankt, UK Stahlblochprofil verzinkt, Q2) ohne Dämmung in Rheinland-Pfalz (Herkunft des TE) zwischen 40,87 EUR/m² und 50,26 EUR/m². Deutschlandweit liegt der Preis zwischen 38,49 EUR/m² und 58,35 EUR/m². Für 40 EUR kann man also schon eine normale GK-Decke bekommen...

    dann sind es "gute" Systeme, denn die wenigsten denken daran, dass eine Deckenheizung nicht nur aus ein paar Rohren und etwas Putz besteht. Möchte man bei wasserführenden Systemen die Heizwassertemperatur niedrig (WP Betrieb) und den Strahlungsanteil möglichst hoch halten, dann braucht es halt mehr als nur ein paar Rohre an die Decke zu tackern. Dann kommt man auch auf einen Strahlungsanteil von sagen wir mal 20-30W/m² bei WP tauglichen 35/30/20.

    Als ich den Vorschlag gemacht habe, hatte ich vor meinem geistigen Auge ein System wie beispielsweise dieses von Vaillant (das wassergeführte, nicht das elektrische). Lässt sich montieren wie eine Abhangdecke in Trockenbauweise und ist mit 40-90€/m² auch nicht viel teurer als eine Abhangdecke in Trockenbauweise...

    Kurz: Deckenheizung allein funktioniert im wenig gedämmten Altbau an sich schon kaum, mit WP leider so gut wie nie.

    Okay, wenn Du Dich auf einen wenig gedämmten Altbau beziehst, muss ich Dir recht geben, da ist die Deckenheizung wahrscheinlich nicht die beste Wahl.

    Ändert aber nichts daran, dass sie bei entsprechenden Begleitmaßnahmen im Altbau eine sinnvolle und kostengünstigere Alternative zur nachträglich eingebauten Fußbodenheizung sein kann.

    Wie gesagt, der besagt TGA-Planer empfiehlt sie bei Sanierungen im Altbau sehr gerne, wenn entsprechende Raumhöhe vorhanden ist.

    Die Deckenheizung war von mir auch nur genannt wurde, weil besagter TGA-Planer such meinte, dass viele Heizungsbauer die Deckenheizungen gar nicht auf dem Schirm haben.

    Ja, grundsätzlich schon, aber die funktioniert nur bei vergleichsweise hohen Vorlauftemperaturen und ist dann

    1. gefühlt am Kopf unangenehm "heiss" und damit unbehaglich.
    2. führt aufgrund der erf. hohen Vorlauftemperaturen zu einem sehr ineffizienten Betrieb der WP

    Deckt sich nicht mit dem, was mir ein TGA-Planer letztens im Gespräch gesagt hat und was auf dieser Seite zu lesen ist. Gem. Link kommt die Deckenheizung mit einer Vorlauftemperatur von 26°C bis 38°C aus, sofern die Deckenhöhe nicht größer als 3,5 m ist.

    Somit wäre ein ineffizienter Betrieb der WP auch nicht zu erwarten.

    Auch der "heiße" Kopf wäre bei Oberflächemtemperaturen der Heizflächen von 23°C bis 34°C nicht zu erwarten.

    Einzige Voraussetzung wäre demnach, dass die Deckenhöhe nach Einbau der angehängten Decke noch ausreichend ist. Bei vor. Raumhöhem an der unteren Grenze der jeweiligen Landesbauordnung könnte eine entsprechende Heizung natürlich nicht eingebaut werden...

    Wandheizung wäre auch eine Möglichkeit um die Heizfäche zu vergrößern, aber das muss sich jemand anschauen bevor man dazu Ratschläge gibt

    Was hab ich für Alternativen?

    Eine grundsätzlich ausreichende Raumhöhe vorausgesetzt, wie wäre es denn mit einer Deckenheizung in Form einer abgehängten als alternative zur Fußbodenheizung? Nach meiner laienhaften Kenntnis sollte die doch ähnlich effektiv mit einer Wärmepumpe funktionieren wie eine Fußbodenheizung, vom Einbau her aber deutlich günstiger sein?

    Ich frage mich da immer, warum muss man bei BIM noch händisch aufmessen? Wenn man sich am Plan hält, muss doch alles so aussehen wie im BIM Modell. Also kann man die Maße und Massen aus dem BIM Modell heran ziehen. Paar Kontrollmaße vor Ort, dass alles so gemacht wurde, der Rest müsste dann passen wenn die Kontrollmaße passen. Oder ist man mental bei allen Beteiligten noch nicht soweit?

    Aber selbst im besten Modell passt z. B. die Aushubmasse im Modell und in der Realität nicht zu 100%. So genau kann ein digitales Geländemodell gar nicht sein. Gleiches gilt für die Massen der einzelnen Homogenbereiche. So genau kann insbesondere das Baugrundmodell nicht sein. Oder der Träger des Berliner Verbaus mussten fünf Meter tiefer eingebracht werden, weil der Baugrund schlechter als erwartet war. Da ließen sich im Rohbau sicher viele Beispiele finden.

    Und nach meinem Verständnis werden auch bei BIM z. B. die Elektrokabel nicht alle einzeln zentimetergenau eingegeben. Schalter, Steckdosen, Schaltschränke usw. schon, aber ansonsten gibt es weiterhin den schematischen Schaltplan. Die tatsächliche verlegte Länge der Elektrokabel muss also schon aufgemessen werden.

    Und Schlussendlich wäre die Frage zu klären, ob und wenn ja wie oft in der Örtlichkeit improvisiert werden musste, weil auf Grund von Fehlern/Toleranzen doch etwas nicht so gut gepasst hat, wie es im 3d-Modell dargstellt wurde oder auch, weil in der Planung jemand gepennt hat und die Kollisionskontrolle vergessen hat.

    Es gibt diese Pflicht und einige öffentliche AG fordern deren Umsetzung auch schon seit einigen Jahren energisch ein.


    Erst in der vergangenen Woche musste ich bei einem kommunalen AG (Großstadt mit über 300.000 Ew.) das genaue Gegenteil erleben: Ja, die Pflicht zur eRechnung gäbe es, aber man könne die im Bauamt nicht verarbeiten. Man wird die AN auf deren Bitten hin von der Abgabe befreien. Dies mögen wir undokumentiert veranlassen. Die Übergabe von Aufmaßdaten über die GAEB-Schnittstelle dürften wir einfordern, würden bei der Durchsetzung vom AG aber nicht unterstützen werden. Im Übrigen begänne die Rechnungsprüfung erst mit Vorliegen von zwei Papierexemplaren beim AG!


    Ich habe dann mitgeteilt, die Videokonferenz (immerhin!) kurz verlassen zu müssen, um still weinen zu können. Die Protokolle der Bauablaufbesprechungen würde ich im Gegenzug ausschließlich handschriftlich verfassen und per Postbrief versenden. Ich erntete irritierte Blicke vom Vertreter des AG. Wo der Zusammenhang sei, das würde doch nur Zeit kosten?!

    :eek: ;( =o

    Es geht mir in diesem Zusammenhang nicht darum, dass AVA-Programme, dass unser AVA-Programm Aufmaße nicht einlesen kann, sondern darum, dass nach unserer Beobachtung die meisten eher kleineren AN allenfalls mit Schwierigkeiten eRechnungen und GAEB-Dateien ausgeben können, ganz sicher aber keine eRechnungen mit integrierten Aufmaßdaten. Das ist ein riesiger Kostenbrocken, der mir momentan mehr Sorgen macht, als die langsame Weiterentwicklung beim BIM, über welches hier ja seitens älterer Planender überwiegend unwissend gespottet wird.

    Das liegt dann aber doch eher am allgemeinem deutschen Unwillen, sich der digitalen Welt zu stellen. Wie gesagt, BIM ist für alle beteiligten samt seiner unbestreitbaren Vorteile nur dann sinnvoll anwendbar, wenn alle beteiligten bereit sind, sich an entsprechende Vorgehensweite zu halten. Dazu lassen sich allerdings sicherlich einige Betriebe nur über Druck durch die Auftraggeber bewegen, die entsprechende Arbeitsweisen einfordern. Bei der eRechnung könnte helfen, dass die ja seit 01.01.25 - soweit ich weiß - bei öffentlichen Auftraggebern verpflichtend ist.

    Mit der verlinkten Umfrage hat das nur noch insoweit zu tun, als derartige Alltagsaspekte in den sehr allgemein gehaltenen Fragen nicht abbildbar sind.

    Das ist richtig.

    Mir scheint, hier liegt ein grundsätzliches Missverständnis vor: Ich meine, dass wir eRechnungen bzw. die darin eingebetteten Aufmaßdaten einlesen („importieren“) können - allein wir bekommen sie nie eingebettet, sondern wenn, dann als x-Irgendwas-Dateien mühsam per irgendeinem Datentransfer und dann eben außerhalb der eRechnungen.

    Ich habe Dich schon verstanden. Die Frage ist nur, nutzt Ihr das falsche AVA-Programm, macht Ihr Fehler bei der Bedienung des AVA-Programms oder machen die Baufirmen, die Euch die Daten digital zusenden Fehler, sodass Ihr diese nicht richtig einlesen könnt. Nach der verlinkten Beschreibung von RIB ist es grundsätzlich möglich, dass die Aufmaßdaten direkt in die eRechnung eingebunden sind und von den AVA-Programmen von RIB (iTWO und RIB 4.0) eingelesen und verstanden werden können. An der Stelle muss ich aber zugeben, dass ich mit iTWO und BIM noch nicht ausreichend auseinander gesetzt habe, um beurteilen zu können, in wie weit ein Abgleich der Aufmaßdaten mit den Mengenermittlungen am digitalen Modell automatisiert im Rahmen der Prüfung erfolgen kann.

    Was hilft mir das tolle BIM-Modell, wenn mein ausführender Handwerksbetrieb die Rechnung mit der mechanischen Schreibmaschine erstellt / erstellen lässt oder eben heute mühsam im Dritten Anlauf das Aufmaß über die GAEB-Schnittstelle herausgepresst bekommt.

    BIM macht natürlich nur Sinn, wenn alle beteiligten die entsprechenden Programme korrekt anwenden (können). Wenn nur eine Seite - hier der Planer/Bauüberwacher - mit BIM arbeiten, die Bauunternehmen aber nicht, macht es wenig Sinn, überhaupt mit BIM zu arbeiten. Da liegt es dann aber an den Auftraggebern, ggf. mit Unterstützung des Planungsteams, im Rahmen der Ausschreibung entsprechende Vorgaben zu machen und auch nur solche Unternehmen zu beauftragen, die Willens und in der Lage sind, die BIM-Methodik vollständig umzusetzen.

    Eigene (e)Rechnungen für unsere eigenen Leistungen erstellen wir aber natürlich nicht im AVA-Programm!

    Das ist mir selbstverständlich klar. Die Verwaltung der Leistungen des Planungsteams hat ja auch nichts mit BIM zu tun. Der Bauherr nutzt dieses Tool ja allenfalls nach der Fertigstellung im Zuge des "Facility Managements", nicht aber während der Planungs- und Bauphase...

    Der Datensustausch über GAEB findet natürlich weiterhin in den AVA-Programmen statt, diese haben aber Zugriff auf das Gebäudemodell. Inwieweit dann Aufmaße auf Grundlage des Gebäudemodells stattfinden, weiß ich nicht. Soweit bin ich in BIM noch nicht vorgedrungen. Gleiches gilt für eRechnungen, die aber auch eher aus dem AVA-Programm gestellt werden.

    Ihne zu wissen, welche Methoden Ihr in Eurem Büro genau anwendet, würde ich aber vermuten, dass Ihr Euch eher noch auf Level 1 bewegt. Eventuell auch schon teilweise in Level 2. Bei Level 2 haben allerdings schon die 4. und 5. Dimension Einzug erhalten. Es werden also auch die Bauabläufe im Modell geplant (4d) und die Kostenentwicklung (5d) am Modell überwacht werden.

    Deine Frage lässt aber IMHO den Schluss zu, dass eine 5d-Planung bei euch im Büro noch nicht stattfindet...

    Was ist bspw. mit AVA?

    Nach meiner Definition in

    BIM

    integriert, spätestens ab Level 3. Im Modell werden dann alle für die Ausschreibung erforderlichen Informationen integriert, teilweise inkl. Aisschreibungstext und aus dem zur Ausgabe/Weiterverarbeitung an die spezialisierte Software übergeben. Mengenänderungen im Modell werden dabei, wenn ich richtig informatiert (teil-)automatisiert übernommen.

    Off-Topic:

    So sieht es bei mir aus (Screenshot)

    So sieht es bei mir meistens auch aus, außer, wenn ich Skeptiker zitiere und er nachträglich seinen zutierten Post ändert, zumindest ist es das zweite mal, dass es passiert ist. Ist ja auch kein grundsätzliches Problem und hier im Thread auch überhaupt kein Problem. Es kann halt u.U. für Verwirrung sorgen...

    Off-Topic:

    Am PC wird es angezeigt, sonst hätte ich nicht nachgesehen.

    Off-Topic:

    Muss ich bei mir nochmal nach schauen, allerdings habe ich diesen Beitrag

    :hä:

    Ich bin mir sehr sicher, dass es diesen Nachsatz noch nicht gab, als ich meinen Beitrag verfasst habe, da mein Beitrag mit dem Nachsatz ja gar keinen Sinn mehr ergibt.

    Off-Topic:

    Allerdings kann ich nicht erkennen, dass der zutierte Beitrag von Skeptiker nachträglich nochmal ergänzt wurde. Etwas dubios =o

    am PV geschrieben und da konnte ich, wie ich geschrieben habe, auch nicht erkennen, dass der Beitrag nachträglich ergänzt wurde.

    hast beim Zitieren leider meinen Nachsatz

    weggelassen!

    :hä:

    Ich bin mir sehr sicher, dass es diesen Nachsatz noch nicht gab, als ich meinen Beitrag verfasst habe, da mein Beitrag mit dem Nachsatz ja gar keinen Sinn mehr ergibt.

    Off-Topic:

    Allerdings kann ich nicht erkennen, dass der zutierte Beitrag von Skeptiker nachträglich nochmal ergänzt wurde. Etwas dubios =o

    Ansonsten solltest Du jemanden beauftragen der für Deinen Einzelfall den Taschenrechner schwingt, und Dir einen belastbaren Plan liefert.

    Das dürften dann eher die aus dem aktiven Berufsleben bereits ausgeschiedenen Kollegen sein. Heute wird doch meist der Computer genutzt.

    Wie kommst Du denn zu dieser Annahme?

    Ich zumindest, der ich noch 21 Jahre Berufsleben vor mir habe - sofern das Renteneintrittsalter nicht doch noch weiter angehoben wird - schwinge nach wie vor den Taschenrechner und habe immer Statikpapier und Bleistift griffbereit. Für manchen Kleinkram lohnt es sich nach wie vor gar nicht, den PC überhaupt anzuwerfen.

    Nur um es nochmal zu verstehen: Meine Idee mit der großen Stahlplatte hätte schon eine merkbare Auswirkung, sofern diese natürlich auch zusätzlich an mehreren Punkten mit dem Boden verankert ist oder ist das mit dem Hebel nochmal anders?

    Nein, die "großen Stahlplatten" von 0,7x1,5x0,008 m hat so gut wie keinen Einfluss. Die Aufstandsfläche für Vertikallasten wird bei diesen Abmessungen um gerade mal 1,6 cm vergrößert, zur Aufnahme und sinnvollen Verteilung der aus den vorhandenen Hebelarmen resultierenden Momente ist die Platte wahrscheinlich viel zu biegeweich, was sich ohne genauere Rechnung aber nicht wirklich beurteilen lässt...

    Sicher das das nicht "nur" ein Bedienungsfehler ist? Nach meinem Verständnis sollte die X31-Schnittstelle in der Lage sein, auch die Rechenansätze übergeben werden können, zumindest, wenn ich den ORCA Helpdesk richtig verstehe:

    - Werte von Positionen ohne...

    Übergibt neben den Rechenansätzen der Tabellarischen Mengenermittlung auch Werte, die Sie direkt im Dialogfeld Menge eingetragen haben und für die daher keine Rechenansätze vorhanden sind.

    Liest sich für mich - auch wenn ich selbst weder ORCA kenne, noch die X31-Schnittstelle in irgendeinem AVA-Programm jemals angewandt habe - so, als ob die Rechenansätze übergeben werden können. Auch die Erläuterungen hier (aus der nachfolgendes Bild stammt) deuten für mich in diese Richtung...



    Auch nach dieser Hilfeseite von ORCA ermöglicht das GAEB-Format X31 den Austausch von Rechenansätzen nach REB23.003

    Am 19. und 20. März 2025 fand das diesjährige, 34. Dresdener Brückenbausymposion statt, der Veranstaltung zum Thema "Planung, Bauausführung, instandsetzung und Ertüchtigung von Brücken" in Deutschland schlechthin mit - soweit ich weiß - ca. 1000 Teilnehmern. Bei Interessen können sich hier die Themen angeschaut werden, der Tagungsband kann zeitnah über den Link ebenfalls heruntergeladen werden.


    Beim Symposion ging es - natürlich - auch um die Carolabrücke und die Einsturzursache, wobei im zugehörigen Bericht (ist über obigen Link auffindbar) gegenüber dem hier schon diskutierten Vortrag von Prof. Marx im Bauausschuss der Stadt Dresden keine neuen Erkenntnisse enthalten sind. In der Diskussion hier hatte ich im Zuge des Vortrags von Prof. Marx darauf hingewiesen, dass unter anderem die extrem hohe Ausnutzung des Querschnittes mit ursächlich dafür war, dass sich der Einsturz nicht angekündigt hat. Anbei daher mal ein Querschnitt mit der vorhandenen Bewehrung (vorgespannte und schlaff) im Stützquerschnitt "Achse D" des Brückenzuges B. "Achse D" ist dabei der Pfeiler, der in der Elbe steht. Man beachte vor allem die schlaffe Bewehrung in der Bodenplatte des Kastenquerschnitts.


    In der Bodenplatte ist Druckbewehrung eingebaut. Wenn ich mich nicht verzählt habe, handelt es sich um 340 Stäbe mit einem Durchmesser von 32 mm, also um 2.733,6 cm², schlaffe Bewehrung im Druckgurt der Brücke. An der Brückenoberseite sind insgesamt 140 Spannglieder BSG 100 mit insgesamt 1.680 cm² Fläche eingebaut.

    Ich habe im Studium mal gelernt, dass Druckbewehrung in Biegebauteilen - und bei einer Brücke handelt es sich im wesentlichen um ein Biegebauteil - nur dann eingebaut wird, wenn es gar nicht anders geht und dass Druckbewehrung ein Zeichen dafür ist, dass die Querschnittsabmessungen eigentlich zu klein ist. Die Bewehrungsskizze zeigt also eindrücklich, wie hoch ausgelastet der Brückenquerschnitt tatsächlich war.

    Gleichzeitig zeigt er aber auch, warum alle denkbaren zerstörungsfreie Untersuchungsmethoden im vorliegenden Fall an ihre Grenzen stoßen. Die Spannglieder an der Oberseite sind über eine Höhe von ca. 84 bis 90 cm (abhängig von der vorhandene Betondeckung, die im Ausschnitt leider nicht angegeben ist) verteilt. Dass hier eine Röntgenuntersuchung oder auch eine magnetische Streufeldmessung an ihre Grenzen stoßen, scheint mir offensichtlich...

    Auszug aus Mauerwerkskalender 2017

    Ein Einbau ohne Tragklötze ist also grundsätzlich möglich und zulässig. Das ift Rosenheim schreibt selbst, dass die Anordnung von Tragklötzen ein "Kann-Bestimmung" und keine "Mus-Bestimmung" ist. Wenn auf die Tragklötze verzichtet werden soll, sind halt ggf. zusätzliche Nachweise der Befestigungsmittel erforderlich, die Ansonsten nicht erforderlich sind.

    Was das DIN heute sagt und was man später daraus macht, muss nicht zwangsläufig gleich sein. Ist wie bei Politikern, heute A, morgen B, und übermorgen kann man sich an nichts mehr erinnern. Wie gesagt, man kann gerne einen Leitfaden machen, es braucht dafür aber keine "Norm".

    Was daraus wird, liegt dann aber in der Hand der Anwender und hat nichts damit zu tun, ob es sich um eine Norm, einen Leitfaden oder was auch immer handelt.

    Ansonsten ist eine Norm doch qua Definition nichts anderes als ein Leitfaden, ich zitiere mal aus Wikipedia:

    Normen haben kraft Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen, deren Beachtung und Anwendung jedermann freisteht. Norman an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit.

    Normen können durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften eines Gesetz- oder Verordnungsgebers oder durch Verträge, in denen ihre Einhaltung vereinbart wurde, verbindlich werden. Sie dienen häufig der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes "Stand der Technik", und erlangen dadurch rechtliche Bedeutung.

    Niemand kann Dich zwingen, eine Norm, die Dir nicht gefällt oder die Du für unnötig hältst, anzuwenden. Außer, der Gesetzgeber erlässt Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, die die Anwendung fordern oder Du bist vertragliche Verpflichtungen eingegangen, die die Anwendung fordern. Aber vor allem auch im ersten Fall ist es möglich, von Normen abzuweichen. Mache ich in der Tragwerksplanung tatsächlich auch ab und an mal. Man muss dann nur gut begründen können, warum man von den "anerkannten Regeln der Technik" abgewichen ist, vor allem, wenn es doch zu einem Schaden kommt. Wenn man weiß, was man tut, ist das aber in der Regeln kein Problem.


    Um auf E DIN 94681 zurückzukommen, so handelt es sich hierbei, nach meinem Verständnis, um eine Zusammenfassung bereits bestehender Vorschriften in einem Dokument, das dazu dienen soll, die Überwachung dieser Vorschriften zu vereinheitlichen und zu erleichtern. Solange der Gesetzgeber nicht auf die Idee kommt, die Anwendung der Norm verbindlich zu machen, handelt es sich um eine Empfehlung, also einen Leitfaden. Ist zitiere mal Auszugsweise, was die Norm Hinsichtlich der Verkehrssicherheitsüberprüfung zum Themenkomplex "Konstruktion und Standsicherheit" vorschlägt:

    Zitat von E DIN 94681, 6.2

    1. Konstruktion und Standsicherheit - Sichtprüfung

    Hier wird die Verkehrssicherheitsprüfung aller Bauteile, die der Gefahrengruppe Konstruktion und Standsicherheit zugeordnet sind, berücksichtigt.

    1.1 Dachdeckung, Dachrandabdeckung, Dacheinfassung, Dachgauben (Steildach)

    • Ist die Dacheindeckung vollständig (z. B. fehlende Ziegel) und unbeschädigt, sodass diese kein offensichtliches Risiko darstellt?
    • Ist die Befestigung der Dacheindeckung noch funktionstüchtig (lose Ziegel/Dachfenster)?
    • Sind Metall An- und Abschlüsse sicher befestigt?
    • Sind Schneefanggitter über Verkehrsflächen (ab 45 Grad) in schneereichen Regionen vorhanden?
    • Sind Tritte und Wege für Dachbegehungen augenscheinlich standsicher und unbeschädigt, sodass diese kein offensichtliches Risiko darstellen?
    • Sind Dachrinnen und Fallrohre sicher befestigt?
    • Sind Kamine/Schornsteine ohne erkennbar Schäden (Standsicherheit, Abplatzungen, Risse)?

    [...]

    Wenn man sich das durchliest, kann das meiste davon tatsächlich vom Hausbesitzer selbst erledigt werden, dass muss man nicht an irgendwelche Sachverständigen delegieren. Vieles davon muss eigentlich auch nur einmal gemacht werden, z. B. die Überprüfung ob Geländer- oder Brüstungshöhen ausreichend sind. Ändert sich ja nichts mehr daran, wenn es keine baulichen Änderungen gibt.

    Insgesamt liest sich der Normentwurf jetzt nicht wie ein Monsterwerk. Da kenne ich wesentlich schwieriger zu lesende Normen. Viele Punkte fallen meiner Meinung nach nur bei der Erstanwendung der Norm an, danach kann man sie ja für ja abhaken, wenn es keine bauliche Änderungen gab. Und das allermeiste kann man tatsächlich selbst überprüfen. Allenfalls bei den Sichtprüfungen auf dem Dach könnte es ggf. schwierig werden, wenn man es vom Boden aus nicht klar erkennen kann und sich nicht selbst aufs Dach traut. Sinnvoll sind aber auch diese vorgeschlagenen Prüfpunkte, wenn nicht der Schornsteinfeger beim nächsten Kehreinsatz vom Dach purzeln soll...

    In diesem Artikel liest es sich auch deutlich differenzierter. Dem DIN geht es nach eigener Aussage wohl "nur" darum, bereits bestehende Vorschriften zu bündeln und zusammenzufassen. Nach Aussage des DIN werden durch die neue Norm keine neuen Vorschriften "kreiert", sondern, wie gesagt, nur bestehende Vorschriften zusammengefasst.