Warum ist Horst Seehofer immer noch Innenminister
...warum ist er das überhaupt?
Warum ist Horst Seehofer immer noch Innenminister
...warum ist er das überhaupt?
keinerlei versorgungsengpässe bei medizinprodukten
Habe letzte Woche bei Siegmund Care bestellt - bin gespannt wann die Lieferung ankommt. Die Website war ja nach Söders überstürzter Einführung der FFP2-Maskenpflicht einen Tag lang vollkommen zusammengebrochen...
Sind denn Franken echte Bayern?
Halt BYOD nehme ich an.
Hygienekonzept ein fall für den betriebsarzt? Ich gehe davon aus das You get what you pay for
Die Abkürzung kenne ich nicht. Die Reinigungskräfte sind jedenfalls nicht mehr wie früher beim LRA angestellt, sondern gehören zu einer externen Reinigungsfirma.
Es gab noch schlimmere Dinge, da hatte ich aber nicht den Mut einfach "draufzuhalten".
Kann ich verstehen - da habe ich manchmal schon bei Baukontrollen im Speckgürtel von München ein schlechtes Gewissen.
Also ganz grob 7 - 28 Tage, je nachdem wie der Hersteller es handhabt.
Wundert mich, dass das Thema FBH und anschließende Aufheizung nach Fliesenbelegung nicht häufiger im Netz zu finden ist. 🤔
Zur Estrichaufheizphase dagegen gibt's ganze Romane im Netz. 😅
Nach dem Fliesen war das bei uns auch kein Thema mehr. Heizung lief nach dem Funktions- und Belegreifheizen einfach weiter (wir sind im Februar eingezogen).
Masken und Arbeitgeber
in diesem Fall Reinigungskräfte
Gratis-Schutzmasken für Reinigungskräfte fehlen - Gemeinden - Mittelbayerische
Bei uns im Haus tragen die Reinigungskräfte seit November 2020 Community-Masken.
Mal sehen, Drosten spricht wohl von möglichen Fallzahlen bis zu 100.000 pro Tag im Sommer 2021 ...
Wo hast Du das gelesen?
Bayern gehört eh nicht zu DEUTSCHLAND
...und auch nicht zur EU.
Wir haben eine Brettstapeldecke und sind sehr zufrieden damit. Allerdings ist unser Haus ein Massivholzhaus (mit Dübelholzelementen in Wänden).
naja, das ist jetzt schon ein wenig abwertend...Ich bin Marktgemeinderat in einer kleinen Gemeinde in Bayern. Wenn wir hier eine eigene Satzung erarbeiten und rausgeben wollen, dürften wir wohl unsere Planstellen verdoppeln. Das macht wohl keinen Sinn.
Also "meine" Gemeinden sind so groß nicht - und da sind schon einige Satzungen im Entstehen...
Ich wundere mich etwas, dass in Bayern jede Kommune ihr eigenes Abstandsflächenrecht basteln darf. Was ist da der geschichtliche Hintergrund?
Die spinnen die Bayern - würde Asterix sagen.
Es gab bisher schon die Möglichkeit für die Gemeinden, Abstandsflächen zu verkürzen, s. den aktuellen Art. 6 Abs. 7 BayBO.
Das wurde m.W. selten bis nie genutzt. Jetzt wollen wohl einige Gemeinde zum alten Abstandsflächenrecht zurück.
Alleine die Vollzugshinweise zur neuen BayBO befassen sich auf mehreren Seiten mit dem neuen Art. 6. Ich bin vor allem gespannt, ob da in zehn Jahren noch irgendwer durchblickt was wann wie genehmigt wurde und ob Bestandsschutz greift...
Alles anzeigenIch glaub die Voodoo Priesterin ist unsere Alexa(Echo Plus)Sie hat die Kontrolle übernommen.
Netflix geht super.Wird von meiner Frau genutzt
Disney + geht super.Wird von meine zwei Mädels genutzt
Receiver und Fußball schauen wo meine Frau schläft,stört was die Übertragung.
Gehe ich ins Wohnzimmer Fußball schauen,geht alles.
Ich werde Alexa in Alexander umbenennen😄
Ab und an kann man den Lichtschalter fürs Wohnzimmer,Küche und Esszimmer nicht mehr manuell betätigen.Alexa sperrt das.Dann geht es nur über Alexa und Sprachsteuerung.
Dann muss ich Alexa vom Strom nehmen,damit ich die Lichtschalter betätigen kann.
Das ist nun seit 6 Monate nicht mehr gewesen.
Vielleicht wird die Alexa heute vom Netz genommen.
Sie kann ganz schön nerven.
Vom Geschäft aus kann ich ihr sagen das sie den SaugWisch Roboter starten soll.Bin ich zu Hause,kennt sie keine Befehle mehr was das saugen und wischen angeht.
Unsere Voodoo Priesterin
ymmd!
Ob sich das alles jemals rentiert?
Dafür ist es aber dann ein wirklich schönes Hobby, wenn einer versteht was er tut.
Wo steht das Aquarium?
Näher an der Küche/Bad/Heizraum?
...das hängt vermutlich vom Verwendungszweck der Fische ab...
massivholz- oder brettsperrholzdecke
oder brettstapeldecke?
Und die 0,4 x h gilt nunmehr auf allen vier Seiten des Gebäudes, nicht nur auf 2 Seiten bis max. 16m Länge....das war einmal.
...wenn Du Dich da mal nicht täuschst - viele Gemeinden arbeiten bereits an Satzungen und basteln so ihr eigenes Abstandsflächenrecht.
Das kann noch lustig werden - ich freue mich schon!
Klar, sozialer Wohnungsbau sieht anders aus!
Das bestätigt mal wieder, dass viel Geld alleine nicht zu besserer Gestaltung führt. Bei uns im Ort gibt es auch so eine Geschmacksverirrung - das traue ich mich gar nicht zu fotografieren...
Irre ich mich oder waren die Nagelbinder nicht auch nach dem Katastrophenwinter 2005/2006 ein großes Thema? Damals haben bei starker Schneelast einige Dächer dieser Art nachgegeben und wenn ich mich richtig erinnere, gab es danach auch ein Rundschreiben der bayerischen Obersten Baubehörde dazu. Außerdem wurde eine weitere Schneelastzone eingeführt, die inzwischen dem Klimawandel zum Opfer gefallen ist.
...
Vielleicht wird ja der Herr mit E Kanzlerkandidat? Hat sich ja schon als Wirtschaftsminister angeboten-wie selbstlos!
...das wäre dann aber schon fast der worst case...
Von einer ganz anderen Seite her:
Kostet zwar was, aber ich habe es sehr bereut, dass ich es nicht gemacht habe bei unserem (echten) Flachdach. Einfach aus ökologischen Gründen. Wir versiegeln so viel, da kann man schon was zurückgeben in kleinem Rahmen.
Geht mir auch so. Wir hätten die Garage gerne begrünt - nur hat der GÜ uns eine Garage hingestellt, die dafür nicht geeignet ist, obwohl er etwas anders behauptet hat. Extensive begrünte Dächer können wahre Bienenmagneten sein und wenn sie einsehbar sind auch eine Augenweide.
Zur Sache:
Ich würde hier zwischen Garagen und Carports unterscheiden und halte die Aussage der Gemeinde für falsch. Begründung: die Festsetzung findet sich unter der Überschrift "Örtliche Bauvorschriften". In Art. 81 BayBO steht in Abs. 1 Nr. 1 dass die Gemeinden örtliche Bauvorschriften über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern, insbesondere die Begrünung von Dächern, festsetzen dürfen. Da sind die m.E. ziemlich frei in der Auswahl der baulichen Anlagen und wenn sie schon Garagen UND Carports erwähnen, müssen sie auch im weiteren Text zwischen beidem unterscheiden.
Allerdings kenne ich dazu keine Gerichtsurteil und im Fall dass Du tatsächlich eine Beseitigungsanordnung für ein nicht begrüntes Carportdach bekommen solltest, ist der Ausgang eines anschließenden Gerichtsverfahrens ungewiss.
Ich würde deshalb dazu auch noch beim zuständigen Landratsamt nachfragen - die müssen ja im Zweifel die Beseitigung anordnen. Das darf die Gemeinde nämlich nicht selbst.
PS (bei Twitter folge ich nur DB Cargo, irgendwas lustiges braucht man in diesen Zeiten)
Zitatdanke für den Tipp - ist wirklich lustig
mein 356B Cabrio wäre jetzt 60 und ich habe ihn 1985 für 25.000 DM verkauft!
der `74er 911er Targa mit 70.000 auf dem Tacho ging etwa zur gleichen Zeit für 11.000,-DM weg. 2x
Mein Mann hat in den 80ern bei Ralleys eine Reihe Autos zu Schrott gefahren, die heute ein Vermögen wert wären. Was soll's - so ist das Leben. Dafür hat es Spaß gemacht...
Alles anzeigenGute Entscheidung!
Und jetzt kommt die noch viel schwierigere: Die Entscheidung für einen guten Anwalt!
Ihr sucht einen "Anwalt für öffentliches Baurecht". Am besten einen, der genau damit hausieren geht. Und nicht einer, der das mal ebenso mitmacht.
Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist oft auch mehr im zivilrechtlichen Bereich unterwegs und mit Ö-Recht gar nicht so bewandert.
Also, Augen auf!
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Das kann ich so nur ebenfalls unterschreiben. Ich denke euere Chancen sind angesichts der doch sehr schwachen Begründung der Ablehnung nicht so schlecht.
Nachtrag: Es ist nicht so, dass keine LKWs anliefern würden. Es würden keine Sattelschlepper kommen, sondern nur kleinere LKWs mit Hebebühne, 7,5 Tonner, in dieser Richtung. Hierfür haben wir eine Anzahl von durchschnittlich 3 Anlieferungen pro Monat angegeben. Und die Pläne wurden sogar extra so gestaltet, dass diese Anlieferer in das Grundstück einfahren könnten, inkl. Schleppkurve.
O.k. - da liegt also der Hase im Pfeffer (zusammen mit der Nutzungsänderung für das Lager). Gab es eine Beurteilung durch die Untere Immissionsschutzbehörde und was genau war das Ergebnis? Überschreitung der Lärmwerte an den nächstgelegenen Immissionsorten? Von welcher Gebietsart wurde ausgegangen?
Das ist mir klar. Ich will nur darauf hinaus, dass es in der Summe für die Nutzungsart Einzelhandel kaum Unterschiede gibt und insofern die Angrenzung von Ladengeschäft zu Online-Handel in konkreten Fall keine baulich relevanten Aspekte nach sich zieht.
Es wäre allenfalls ein Problem, wenn sich der Lieferverkehr merklich ändern würde.
...
Ich wüsste auch garnicht, wie sich das auf die bauliche Nutzung auswirken könnte.
Dem TE geht es um eine Neugenehmigung für beides Ladengeschäft und Onlinehandel, nicht um eine Nutzungsänderung. Relevant wäre hier theoretisch nur der zusätzliche Lieferverkehr. Dass der aber so exorbitant ist, dass damit gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen würde (Stichwort: immissionsschutzfachliche Beurteilung) kann ich mir eben auch nicht vorstellen, vor allem wenn kein Lkw-Verkehr stattfindet. Darum würde ich das Ganze gelassen sehen.
Alles anzeigenWas würdet ihr denn machen, wenn ein Onlineshop gerichtsfest nicht genehmigt würde?
Anderes Grundstück suchen?
Andere Frage: Ist ein Onlinehandel tatsächlich Baugenehmigungspflichtig?!
Muss jetzt jeder Ladeninhaber, der während Corona auf Onlinehandel umstellt, eine Nutzungsänderung bei der Baubehörde stellen?
Ich hätte gesagt, wenn ein Ladengeschäft zusätzlich einen Onlineshop anbietet, ändert das nichts an der Nutzung des Ladengeschäfts. Lager, Pausenraum, Vekaufsfläche etc...
Es ändert sich die Frequenz der Zu- und Ablieferungen. Ich kann mir aber bei der Beschreibung des TE beim besten Willen nicht vorstellen, dass das für eine Ablehnung reicht (hier müsste ja sonst eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots vorliegen). Deshalb würde ich den Widerspruchsbescheid abwarten und ggf. klagen. Besser wäre wahrscheinlich gewesen, den Onlinehandel gar nicht mit zu beantragen und stattdessen einfach zu machen. Vermutlich wäre das nie jemandem aufgefallen. Ich kenne auch keinen Fall, wo so etwas schon einmal beantragt worden wäre.
Und nein - die Geschäfte die jetzt Onlinedienste anbieten benötigen keine Nutzungsänderung. Vermutlich ist bei denen jetzt weniger los als im Normalbetieb. Es ist also nicht zu erwarten, dass hier so ein exorbitanter Zu- und Ablieferverkehr herrscht, dass sich der Charakter der Nutzung ändern würde.
Was spricht dagegen, die Nutzungsänderung ohne den Onlineshop umzusetzen und in der Zwischenzeit auf die Entscheidung Regierungspräsidiums zu warten? Wenn innerhalb von drei Monaten nicht entschieden wird, kannst Du Untätigkeitsklage erheben, also sollte das nicht ewig dauern. Und in einem Klageverfahren entscheiden zum Schluss unabhängige Verwaltungsrichter - da sehe ich in dem vorliegenden Fall durchaus Chancen auf eine Genehmigung auch des Onlineshops. Den kannst Du dann immer noch nachgenehmigen lassen.
Kurzum, absolute Sicherheit gibt es nicht, gab es noch nie. Deswegen -> Abstand halten, und im Idealfall nicht für einen längeren Zeitraum gemeinsam in einem Raum aufhalten.
Genau so ist es.
...
ob das jetzt ökologischer ist, als meine alten möhren zu fahren, bis die auseinanderfallen, weiss ich auch ned
Ich vermute eher nein.