Von Aufgegebenen Betrieb hab ich nichts gelesen.
Der Betrieb ist verpachtet - wird also nicht mehr vom TE selbst geführt. So kann man es auch sagen.
Von Aufgegebenen Betrieb hab ich nichts gelesen.
Der Betrieb ist verpachtet - wird also nicht mehr vom TE selbst geführt. So kann man es auch sagen.
1. Ich glaube nicht, das es einen unterschied macht ob der Grundbesitz verpachtet ist oder nicht. Er kannja Jederzeit die Pacht auslaufen lassen und selbst was anbauen. Daher würde ich dort nochmal nachhacken.
2. Scheunen für LW.Geräte sind soweit ich das noch weis, Nur ein Problem, wenn der Standort schlecht ist. Also verhandlungssache und Auswahlsache.Vorallem würde ich da beide Anträge gleichzeitig stellen. Dann erkennnen die Genehmigungsbehörden den Sinn dahinter. So ein Feldstadel verschwindet selten wenn er jungen Baujahres ist. der LW-Verband kann dir da bestimmt fachkundigere Hilfe geben.
3. Ist das mit dem Abriss genehmigt? gab hier neulich ein Projekt, wo ein Abriss nicht möglich war.
4. Hüte dich vor ungeahnten Kosten. Ein Landwirtschaftliches Anwesen in private Nutzung zu überführen freut das Finanzamt zu gerne.
1. sh. weisduwas - so einfach Pacht zurücknehmen ist meistens nicht.
2. ein aufgegebener Betrieb hat keine baurechtliche Privilegierung mehr, um eine neue Scheune für nicht mehr benötigte Maschinen im Außenbereich zu bauen.
3. das ist selten ein Problem.
4. ist kein Problem, solange der Betrieb verpachtet ist. Das Grundstück für das neue Haus muss aber möglicherweise aus dem Betriebsvermögen entnommen werden.
Ja Hofstelle ist mitten im Ort/Dorf
Ja dann...
Klingt für mich eher so, als gäbe es keine Privilegierung mehr. Einfamilienhaus dürfte auch schwierig werden. Neue Scheune oder Überseecontainer auch.
Ich könnte mir hier am ehesten eine Nutzungsänderung der bestehenden Scheune zu Wohn- und (je nach Größe) anderen Zwecken vorstellen.
So etwas klärt man am besten mit einem Vorbescheidsantrag.
Ja - ich bin auch froh, dass meine Balkonsanierung jetzt endlich erledigt ist. Wobei mein Zimmerer schon im Sommer Probleme hatte qualitativ hochwertiges Lärchenholz für den Belag zu bekommen.
Ob ich von Störungen etwas mitbekommen werde, bleibt abzuwarten, weil dafür die TGA-Kollegen zuständig sind - so es sie gibt.
Kannst ja dann einfach mal nachfragen... - wäre schon interessant.
Ende Oktober eine gekauft (~270€, wollte den MS Flugsimulator ausprobieren). Lief aber in meinem Rechner nicht sauber, deshalb im Dezember wieder verkauft (300€, gefreut dass ich keinen Verlust gemacht habe). Heute bekäme ich 800€ dafür...
... Da hülfe tatsächlich nur Sirs Deckenhaken mit Flaschenzug.
Und dann versuche mal, die Platte tatsächlich unfallfrei über die Glasabtrennung zu heben...
Ich wäre da misstrauisch. So schön das aussehen mag - manchmal ist Funktion dann doch wichtiger als Design.
Skeptiker: ich bin schon gespannt auf einen Erfahrungsbericht in - sagen wir mal - 5 bis 10 Jahren.
Also auf den Videoplattformen gibt es zu hauf. Extralange Akustikvideos mit Regengeprassel und Gewitter im hintergrund. Probiers mal aus
Nein danke...
Schwierig. Am umweltfreundlichsten ist vermutlich die Spirale oder der Hochdruckreiniger (mit Spezialdüse). Letzteren nehmen wir um den Abfluss zu reinigen - wobei bisher immer nur der Küchenabfluss das Problem war.
OT
Das ist eine Aussage, die ich dir nicht glaube.
Das darfst Du schon glauben. Zumindest soweit es sich auf ständige (unnötige) Instandhaltungsarbeiten handelt.
Danke, Markus. Für mich spricht das dann eher gegen das einpinseln. Der Zimmerer hat - soweit ich das beurteilen kann - eine sehr saubere Arbeit abgeliefert. Er meinte auch, dass das 20 Jahre halten müsste - da bin ich mal gespannt. Aber wenn es eh nichts bringt für die Lebensdauer spare ich mir das Einpinseln - ich bin nämlich eher faul veranlagt...
Vermutlich war die alte Verstopfung nur zum Teil behoben und der Abfluss hat sich erneut verlegt. Auch Seife kann verklumpen...
Würde mich interessieren, was da Sanitärmenschen empfehlen.
Mich auch. Ich habe die Duschrinne schon öfter gereinigt und es waren immer jede Menge Haare drin. Einen Haarsieb gibt es bei meiner Rinne m.E. nicht - da ist nur so ein Plastikring drin mit zwei Zapfen, an denen ein Teil hängen bleibt.
mls: würdest Du denn generell empfehlen das Holz zu behandeln (bei mir den Lärchenholz-Belag des Balkons) oder würdest Du es unbehandelt lassen?
Da die aufgezählten Voraussetzungen mit einem "und" verbunden sind, setzt IMHO diese Nummer den Fortbestand eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes voraus.
e) das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs,
Wird das bei Euch anders gehandhabt?
§ 35 Abs. 4 Nr. 4 und 5 BauGB sind die sogenannten "teilprivilegierten" Vorhaben, die mit Landwirtschaft erst einmal nichts zu tun haben.
Bei § 35 Abs. 4 Nr. 1 geht es um die Nutznsänderung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude. Die ist auch dann möglich, wenn der Betrieb insgesamt aufgegeben wurde. Mir wäre neu, dass das nur in Bayern so sein soll. In Bayern wurde lediglich die Frist nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c BauGB für nicht anzuwenden erklärt.
= bleibt der Betrieb privilegiert.
Ja, aber nur der Betrieb des Pächters.
Fällt darunter auch ein verpachteter landwirtschaftlicher Betrieb, weiß du das vielleicht?
Wie genau meinst Du das?
Deiner Schilderung zufolge kommt IMHO die Genehmigungsfähigkeit nach BauGB §35, Absatz 4, Nr. 4 und/oder Nr. 5 in Betracht.
...oder § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB - das ist m.E. sogar das Wahrscheinlichste.
die Frage ist, ist die Landwirtschaft aufgegeben wenn sie noch angemeldet ist?
Das ist nur eine steuerliche Frage. Für die landwirtschaftliche Privilegierung im Sinne des Baugesetzbuchs muss ein nachhaltiger, landwirtschaftlicher Erwerbsbetrieb existieren. Der muss auch tatsächlich bewirtschaftet werden und eine Gewinnerzielungsabsicht haben.
Sorry wofür? Ihr bringt mich ständig zum Lachen - ich finde es toll!
Der TE ist der Neffe des Erblassers und somit kein Nachkomme. Der Verkauf wäre somit vergleichbar mit einem Verkauf an einen Fremden.
Seid Ihr sicher, dass die Umbauten dann auch genehmigungsfähig sind?
Das sollte kein Problem sein.
Wenn nun die Landwirtschaftliche Nutzung schon vor langer Zeit aufgegeben wurde (7 Jahre?)
In Bayern kein Problem, sh: Art. 82 Abs. 2 BayBO - wie es in Ba-Wü aussieht weiß ich nicht.
Am besten man lässt das per Vorbescheid rechtsverbindlich klären.
Niederschlagswassergebühr
So etwas gibt es bei uns nicht. Wir wohnen quasi auf einer Kiesgrube - da versickter das Niederschlagswasser problemlos!
chieff: Was hast Du für ein neues Profilbild? Da brauche ich ja gar keine Pilze mehr
Man kann sich damit prima wegdröhnen!
Eigentlich woltle ich zuerst schreiben, EInfach die unnütze Dachrinne weglassen, die kann dann garnicht tropfen, wenn nicht vorhanden
Aber das wäre für das Forum viel zu einfach
Super Idee - dann habe ich einen Wasserfall auf dem Balkon...
Schaden nicht, aber je nach Untergrund wird man es schon sehen.
Vermutlich ist es wirklich ein Luxusproblem und nicht wird wirklich wert dagegen anzugehen - zumindest entnehme ich das euren Beiträgen. Vielen Dank dafür!
So - jetzt hat mein Partner auch seinen ersten Impftermin erhalten - mit AZ. Ich bin froh drüber - er geht sonst sehr ungern zum Arzt aber die Impfung nimmt er auf jeden Fall.
Wenn man die Kondensatbildung nicht verhindern kann, dann versucht man zumindest bei Trapezblechen das Kondensat zu binden, so dass es langsam wieder verdunsten kann.
Ja, so etwas in der Art hatte ich mir vorgestellt. Hat jemand Erfahrung damit, wie gut das bei den Trapezblechen funktioniert? Gehört habe ich davon schon. Mein Carportdach tropft auch - bei meinem Auto kann ich aber mit den Tropfflecken leben, das ist ja abwaschbar .
Eine Anwendung bei Dachrinnen ist mir bisher auch nicht bekannt. Muss mal sehen, was das Zeug kostet und dann überlege ich mir, ob es das wert ist. Jetzt sieht der Balkonbelag halt noch sehr schön aus, dass sich das aber sowieso mit der Zeit ändert ist mir klar.
Der Klimawandel kommt! (Sagen die Wissenschaftler und die Schulschwänzer fon F4F!)
Jaja - nur dass die Wissenschaftler sagen, dass es bei uns dann erst einmal kälter wird.
Heute habe ich mal eine Frage in eigener Sache.
Mein Balkon ist vorgestern endlich fertig geworden - nachdem der alte Aufbau wegen
komplett neu gemacht werden musste.
Über dem Balkon befindet sich die Dachrinne, von der bei der derzeitigen Witterung vormittags immer Kondenswasser auf die Balkondielen tropft. Gibt es da irgendeine Möglichkeit, das zu verhindern?
Hier ein Foto:
Klingt gut, aber noch eine Frage: Muss das Holz vorher abgeschliffen werden? Hatte Tisch und Stühle dummerweise im Winter dem Wetter ausgesetzt gelassen, sind in der Oberfläche ganz rau.
Laut Datenblatt reicht eine mechanische Reinigung. Ich bin auch gerade am überlegen, ob ich den neuen Balkonbelag aus Lärche behandeln soll...?
Vielleicht probiere ich es auch erstmal an meinen Holz-Gartenmöbeln aus.