Beiträge von Rose24

    Ich würde gucken mich zu einigen und den Grenzverlauf zu korrigieren

    Das wäre m.E. das vernünftigste. Kann aber am Nachbarn scheitern und dann ist eine Veränderung des Gebäudes im geschilderten Umfang m.E. schon privatrechtlich ausgeschlossen.

    Die Behörde kann ggf. trotzdem genehmigen - denn die Baugenehmigung wird ungeachtet der privaten Rechte Dritter erteilt. Dann kann aber der Nachbar die Verwirklichung privatrechtlich unterbinden.

    vor was hast du Bedenken? Giftige Ausdünstungen jahrzehnte alter Balken im unbewohnten Dachstuhl?! Ich bitte dich... mach dir nicht ins Hemd.

    Ich kenne ein ehemaliges Forsthaus, da ist der Dachspeicher für die Nutzung gesperrt, weil das Holz mit Lindan behandelt wurde. Das ist auch heute noch giftig, obwohl die Behandlung Jahrzehnte zurückliegt.

    Zum Thema Immobilienpreise gibt es hier einen interessanten Artikel: War das Eigenheim früher erschwinglicher?


    In der SZ gab es auch einen aktuellen Artikel mit dem Titel "Eigenheim? Lieber nicht", leider hinter der Bezahlschranke. Dieser kommt zu dem Schluss, dass alleine das Gefühl, Immobilien und Zinsen wären heute unerschwinglich, viele davon abhält, überhaupt an den Bau oder Kauf eines Eigenheims zu denken. Am ehesten würden derzeit noch diejenigen in Immobilien investieren, die bereits Immobilieneigentum besitzen.


    Vielleicht ist es auch so, dass die jüngeren Leute sich einfach nicht mehr so in ihrem Leben einschränken möchten, nur damit sie bauen können.

    Das sehen im Alltag erstaunlich viele Menschen auf der dem Nachbarn zugewandten Seite ihrer Grenzwand gerade nicht so - egal, wie wir das bewerten. Aus Sicht der betroffenen Nachbarschaft sieht es natürlich genau anders herum aus. Es ist und bleibt Geschmacksache und eine Frage des nachbarschaftlichen Umgangs miteinander.

    So ist es. Ich hatte schon einige Nachbarschaftsstreits auf dem Tisch, bei denen es darum ging, dass der Garagenbesitzer die Grenzwand auf der Nachbarseite nicht streichen wollte. Andersherum gab es das aber auch schon - der Garagenbesitzer wurde nicht aufs Nachbargrundstück gelassen. Ein Hoch auf eine gute Nachbarschaft! Oft wird völlig unterschätzt, wie wertvoll eine solche sein kann. :)

    Wiesenchampignon. Hatte ich schon mal gefunden. 20x kontrolliert, ob’s nicht ein weißer Knollenblätterpilz ist. Nur leicht angebraten - lecker!

    Parasol kenne ich auch eine Stelle


    Jetzt habe ich Hunger und ihr seid Schuld

    Wir hatten letztes Jahr auch Schirmlinge im Garten - allerdings hat mir eine Pilzkennerin mitgeteilt, dass diese giftig sind. Es waren "Spitzschuppige Schirmlinge".

    Gut dass ich meinem ersten Impuls, die Pilze zu probieren nicht gefolgt bin...


    Spitzschuppiger Schirmling: ...und so sehen Schopftintlinge aus:

    ...das Wetter ist jetzt da - im Moment regnet es einfach nur. Losgegangen ist es allerdings stürmisch - die Böen haben ganz schön ums Haus gepfiffen und auf der Südseite ist das Wasser in Strömen die Fenster hinunter gelaufen. Größere Schäden gab es aber wohl nicht.

    Mein Balkon, der auch beregnet wird, hat vor zwei Jahren einen Belag aus Lärche bekommen. Der Zimmerer hat dabei auf Qualität geachtet und etwas dickere Bretter einer sogenannten "Gebirgslärche" von einer kleinen Sägerei aus dem Schwarzwald beschafft. Persönlich würde ich das wieder nehmen - schon alleine weil es einheimisches Holz ist. Wichtig für die Dauerhaftigkeit ist vor allem die richtige Verlegung - dann sollte das Holz schon 20 Jahre halten.


    Also wenn ich lese, dass bei Dir schon das Baugrundstück 950 m² hat, dann hast Du doch mehr als genug um hobbymäßig Obst und Gemüse anzubauen. Wir haben 650 m² und nicht nur zur Zeit bin ich jeden Tag mit Gießen und Ernten beschäftigt. Tomaten, Bohnen, Paprika, verschiedene Beeren, Trauben, Äpfel, Birnen, Walnüsse... - also mir wäre neben meiner Arbeit mehr davon deutlich zu viel. Fang doch erst einmal in Deinem Garten damit an - und wenn es Dir dann noch nicht genug Arbeit macht kannst Du ja erweitern... :)

    Aber endlich Abkühlung.

    ...hier leider auch noch nicht. Danke Frau Maier für die Info.

    Ich hoffe, dass wir auch bald richtig Regen bekommen und nicht immer nur so kleine Gewitterschauer. Es ist auch hier noch unheimlich schwül, aktuell 26,5°C in der Bude. Gestern abend beim Heimfahren von der Arbeit waren es 32°C. Puh - langsam habe ich genug von diesem Sommer.

    Aber vielleicht werden wir morgen auch gleich weggewaschen, es sind ja schwere Regenfälle angekündigt.

    Wenn Du kein Landwirt bist, kannst Du nicht viel mit dem Acker machen. Sicher, eine quasi landwirtschaftliche Bodennutzung wird Dir wohl keiner verbieten. Auch nicht die Umwandlung in eine Wiese.

    Hecken- (keine Formschnitthecken und keine exotischen Gehölze) oder Obstbaumpflanzungen sollten möglich sein. Dazu würde ich vorher bei der Unteren Naturschutzbehörde nachfragen, um Ärger zu vermeiden.

    Eine "Möblierung" der Fläche (Schaukel, Ruschbahn, Pavillion, Grillplatz etc.) wird Dir sicher nicht gestattet - dazu sollte das Baugrundstück aber ja wirklich mehr als ausreichen.

    Bei meinem Bruder wurden alle Häuser in der Reihe von verschiedenen Firmen gebaut und es gab keine nennenswerten Probleme.

    Ich kenne einen Fünfspänner, bei dem mit den beiden Endhäusern zuerst begonnen wurde und zum Schluss die Häuser nicht mehr zusammengepasst haben, weil die ersten beiden nicht genau "auf Linie" gebaut hatten. :rulez:

    Danach gab es heftige Streitereien um die Gestaltung, insbesondere auch um die Tiefe der Dachüberstände. Entsprechend sieht das Haus jetzt auch aus. :wall:

    In mindestens einem DH im Baugebiet, bei dem sich die Nachbarn vorher nicht kannten, herrscht seit der Bauphase vor 7 Jahren Krieg, ohne Aussicht auf Besserung.

    ...aus dem Grund sagte mir einer unserer "alten" Bauingenieure im Amt einmal, dass nach seiner Meinung Doppelhäuser verboten gehören.

    Mich würde an einer DHH eher die fensterlose Wand stören - auch wenn man dafür mit weniger Grundstück auskommt.

    Ist es wirklich so, dass in einem Dorfgebiet nicht 100% der Grundstücke mit einem Wohnhaus bebaut sein dürfen?

    Ja, genau so ist es. Sonst wäre es kein Dorfgebiet mehr sondern ein Wohngebiet. Das widerspräche dem sog. "Gebietserhaltungsanspruch".

    Ist übrigens das selbe Problem wie bei Mischgebieten, die zunächst nur mit Wohnhäusern bebaut werden. Wenn die Gebietsart zu kippen droht, muss entweder der B-Plan geändert werden oder es ist eben kein weiteres Wohnhaus mehr möglich.

    Wenn man den Artikel genau liest, kann man herauslesen, dass die bauliche Anlage nur für den 5-jährigen Starkregen ausgelegt wurde, die Bauherrn über diese begrenzte Aufnahmefähigkeit und vor allem die Notwendigkeit für seltenere Starkregenereignisse auf eigenem Grund selbst Vorsorge zu treffen nicht mitgeteilt wurde. Ich könnte mir dort einen Planungsmangel und / oder dessen Duldung / Billigung durch die Gemeinde vorstellen.

    Ja richtig. Allerdings liefen auch deshalb viele Keller voll, weil man diese als Wohnkeller ausgestaltet und mit großzügigen Lichtgräben versehen hat. Man hat also perfekte Swimmingpools angelegt.

    :lach:

    Ich stelle mir gerade vor, was man in dem Dorf unter "sozialen Gesichtspunkten" versteht. ;)

    Der Neffe vom Bürgermeister, der Vorstand vom Schützenverein,........ und ein Grundstück für den Herrn Pfarrer für den Beistand von oben.

    Fehlt dann nur noch die Alibi Familie die man braucht wenn mal einer dumm fragt. :lach:

    Da kommt dann sowas dabei raus: Mauschelvorwürfe gegen Stadt; Folgeberichterstattung: Bei Zwiefeln geben wir das Grundstück zurück und Stadtkämmerer zieht Bewerbung zurück.

    War übrigens ein sehr exklusives Baugebiet mit Blick bis in die Alpen.


    Baufehler gab es dann auch noch: Überflutungen nach Starkregen - aber das nur am Rande.

    Bitte immer bedenken: beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen gibt es ein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht zu Gunsten von Landwirten gem. Reichsiedlungsgesetz, jetzt umgesetzt in Landesrecht. Das und andere Einschränkungen wird i.d.R. umgesetzt durch eine landeseigene Siedlungsgesellschaft. Für Bayern ist das die BBV LandSiedlung GmbH: Hier ist der Link zu deren Erläuterung i.S. Vorkaufsrecht


    Es ist also auch nicht ganz trivial, sich "mal eben" landwirtschaftliche Flächen zu kaufen.

    Das gilt aber erst bei Flächen > 1 Hektar.


    Zum Vorkaufsrecht der Gemeinde gibt es hier einen ausführlichen Artikel: VORKAUFSRECHT GEMEINDE - DAS SOLLTE MAN WISSEN


    Ob es tatsächlich möglich ist in 10-15 Jahren? Da kann Rose24 wohl mehr dazu beitragen.

    Nein, da kann ich nicht viel dazu beitragen. Die Gemeinde hat die Planungshoheit und sie alleine entscheidet, ob eine Ausweisung als Bauland in Frage kommt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.


    Beim Verkäufer natürlich ganz anders, der nennt Punkte wie "kein Naturschutzgebiet", "innerhalb der Dorfabrundung" etc.

    Klar, der möchte ja auch verkaufen. Ich habe einen Kollegen, der hat solche Grundstücke geerbt und trotz bester Beziehungen (war selbst bei der "richtigen" Partei im Gemeinderat) bis heute keine Baulandausweisung bekommen.