Beiträge von Rose24
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Wenn die Sonne scheint, wird es schnell schön warm.
Ja, das ist bei uns auch so. Nur die Heizung habe ich trotzdem noch nicht abgeschaltet. Nachts sind die Temperaturen immer noch bei 0 Grad und tagsüber schaltet sie ab 15 Grad selbst ab.
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So wie das dort aussieht, wäre das wohl am ehesten Pflicht der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, sich das näher anzuschauen und ggf. entsprechend zu reagieren. So kann diese z.B verlangen, dass ein Tragwerksplaner die Standsicherheit des Gebäudes bestätigt.
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Also - das zweiseitige Formblatt ist schon das offizielle. Und nein, ich würde das auch nicht so machen, wie der Nachbar es vorschlägt.
Für die von mir in #2 beschriebene Variante braucht es m.E. einen Antrag auf Abweichung nach Art. 63 BayBO.
Und das für die Genehmigung zuständige Bauamt ist nicht die Gemeinde, sondern das Landratsamt. Dieses ist auch für die Erteilung der Abweichung zuständig.
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Zumindest bei uns könnte man auch im Bauamt fragen.
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Da hast Du einen Punkt. M.E. kommt es drauf an, wo die DHH steht. Innen- oder Außenbereich oder B-Plan. Das sollte das zuständige Bauamt beurteilen können.
Allerdings wenn wie beschrieben mit einem Meter Grenzabstand gebaut werden soll, wird es eine Abstandsflächenübernahme brauchen.
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Hallo zurück,
wenn Du die Abstandsfläche auf Dein Grundstück übernimmst, dann ist das so als ob die Grundstücksgrenze verschoben wird. In der übernommenen Fläche darf grundsätzlich nichts mehr gebaut werden und sie muss auch frei von Abstandsflächen bleiben. Das gilt aber nur, wenn es sich um das offiziell eingeführte Formblatt für die Abstandsflächenübernahme handelt.
Ich würde etwas anderes machen - ich würde dem Nachbar vorschlagen bis ganz an die Grenze zu bauen und hierfür eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften zu beantragen. Dann hättest Du, wenn die Abweichung erteilt wird, die Möglichkeit später anzubauen. Ein Terrassendach auch für Deine DHH sollte eigentlich eine Aufwertung sein. Die Frage ist nur, ob das zuständige Bauamt da mitspielt. Ich habe das schon öfter zugelassen.
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Kaum zu glauben, dass das eine Baustelle in Deutschland sein soll...

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Frage an die Gesetzeskenner: Die Höhe der Strafe ist begrenzt, oder? Ich glaube im fünfstelligem Bereich? Oder vom Wert der Gebäude abhängig?
Es geht hier nicht um eine Strafe, sondern um ein Zwangsgeld. Das ist in diesem Fall ein Zwangsmittel zur Durchsetzung der Beseitigungsanordnung.
Das höchste mögliche Bußgeld beträgt 500.000 €.
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Saharastaub?
Bei uns ja. Aber der Frühling kommt mit aller Macht - und es ist warm genug für erste Ausflüge mit dem Roller.
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Ihr seid da im Sommer barfuß unterwegs?

Durchaus. Es soll ja manchmal im Sommer ziemlich warm werden...
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Bei uns wurde nach der Sanierung im Landratsamt überall Linoleum verlegt. Die Böden werden natürlich regelmäßig mit Maschine gepflegt - dennoch, trotz der intensiven Nutzung durch Besucher und Personal das ganze Jahr über sehen sie immer noch gut aus.
Ich würde mir das tatsächlich mal als Alternative anschauen, zumal es diese Böden in vielen schönen Farben gibt.
Auch wurden in den Büros schon mal Löcher fachmännisch geflickt - da wird dann einfach ein Reparaturstück eingeklebt. Klar sieht man das, aber Beschädigungen kann es bei jedem Boden geben.
Und ja, im Sommer sind die Böden auch barfuß angenehm.
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Ahnung von Anwälten habe ich in der Tat keine, weil auch null Erfahrungen. Ich bin nun bald 40 Jahre meines Erwachsenendaseins ohne Rechtsstreit ausgekommen.
Da hast Du Glück gehabt. Unsere Baumängel beliefen sich auf einen sechsstelligen Betrag. Den wollten wir dem GÜ nicht einfach schenken. Und wir hatten nach neun Jahren das Glück, unseren Prozess gewonnen und sogar das Geld für die Mängelbeseitigung bekommen zu haben.
Über weite Strecken des Verfahrens sah es nicht gut für uns aus - am Ende hat sich unsere Hartnäckigkeit für uns ausgezahlt. Leider konnte sich mein Partner trotzdem nicht mehr richtig über unser (inzwischen repariertes) Haus freuen.
Ich hätte mir den Prozess auch gerne gespart. Positiv war das Engagement unseres Anwalts, der auch noch bei der Bezahlung sehr fair zu uns war. Ein Mensch, der ein starkes Gerechtigkeitsempfinden hat. Für mich eine Ausnahmeerscheinung.
Was rodop bzw. seiner Frau bisher widerfahren ist finde ich unglaublich - und leider wird es wohl kein Happy End geben. Ein Musterbeispiel für das totale Versagen der Justiz.
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Denn die Standsicherheit hat der Ersteller dem Bauamt erst nach Erhalt der Genehmigung und vor Baubeginn durch Vorlage einer Statik + Prüfzeugnis zu belegen, die vom Bauamt allerdings nicht nochmals und selbständig geprüft werden.
Zumindest in Bayern trifft das so nicht zu. Wir überprüfen da gar nix, wenn es sich um Wohnhäuser handelt...
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Ok, wenn ein Anwalt einen Fall als hoffnungslos einschätzt, dann unterstelle ich ihm nicht, dass er ihn trotzdem annimmt und durchzieht.
...wenn Du Dich da mal nicht täuschst...
Meine berufliche Erfahrung hat mir diesen Zahn längst gezogen.
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Tja, die Fachanwälte müssen ja gegenüber dem Gericht erst einmal auftrumpfen - ist doch klar, sonst müsste man das Ganze ja gleich bleiben lassen.
Letztlich muss der/die Kläger(in) dann selbst abwägen, welche Chancen er sieht.
Wir hatten zum Schluss Glück, ich glaube der letzte Richter in der 1. Instanz hatte keine Lust mehr und hat den Sack einfach zugemacht. Wir haben mit 7/10 gewonnen.
Die Berufung hat der GÜ dann komplett verloren.
Aber in weiten Teilen des Verfahrens sah es so aus, als ob wir auch verlieren könnten. Wir hatten den Mut dagegen anzugehen und ob der Schäden haben wir dann auch noch Widerklage gegen die Klage des GÜ auf Restwerklohnzahlung erhoben. Unser Anwalt war auch bis zum Schluss überzeugt, dass wir gewinnen.
Meine Nachbarn, die mit uns gebaut haben, haben es nach der 1. Instanz gutsein lassen. Sie hätten vielleicht mit einer Widerklage ebenfalls mehr herausholen können - allerdings hatten sie eine Richterin, die das ganze Verfahren von Anfang bis Ende geführt hat.
Letztlich beinhaltet der alte Spruch " vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" sehr viel Wahrheit.
Ehrlich gesagt hätte ich auch gedacht, dass der Prozess Deiner Frau anders hätte ausgehen müssen. Aber ich hätte wahrscheinlich ob der horrenden Gerichtskosten in ihrem Fall nicht durchgehalten und eher abgewogen, ob ich es nicht irgendwann beende.
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Oje, nein, ich fürchte das war es jetzt wirklich. Was für eine Farce! Und das über 20 Jahre - ich kann Deinen Fatalismus irgendwie verstehen...
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Mein Kleiner hat nur einen 32 Liter-Tank und kommt damit ca. 600 km weit - im Winter gerne auch weniger. Dafür kostet er auf 100 km aber auch nur ca. 9,15 €. Ist ein Benziner mit Automatik und mild Hybrid. Aber ich fahre selten große Strecken - da kann man schon mal unterwegs nachtanken.
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Vielleicht bekam der eine oder andere nun einen Denkanstoß, viel Hoffnung mache ich mir allerdings nicht.
Zumindest bei Zeltabnahmen findet unser Baumkontrolleur immer wieder mal Siloplanen als Raumteiler (die ja auch brennend abtropfen) oder Strohballen als Einbauten vor. Die lässt er dann entfernen. Aber die kleineren Zelte werden meist nicht abgenommen, da möchte ich nicht wissen, wie viele Verstöße gegen Brandschutzvorschriften dort vorkommen...
Auch bei der Überprüfung der Versammlungsstätten kommt es immer wieder zu Beanstandungen. Leider fehlt das Personal, um hier mehr zu kontrollieren.
Zum Glück passiert dennoch eher wenig.
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Das sieht für mich immer noch nicht Vertrauen erweckend aus...
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Die Bayer. Versammlungsstättenverordnung gibt zum Thema Deckenverkleidung einiges her, sh. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVStaettV-5
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Bei uns immer noch weiß draußen, heute ist aber nichts mehr hinzugekommen - es war etwas zu warm.
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Bist Du eigentlich immer noch im selbständigen Beweisverfahren oder wurde inzwischen Klage erhoben?
Das alles zieht sich ja schon lange und ich komme nicht mehr ganz mit...
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Heute Morgen habe ich als Frühsport den Gehweg und Hofeinfahrt geräumt. Der Schnee war relativ schwer.
Das habe ich gestern am Nachmittag gemacht. Ich war anschließend genauso nass (geschwitzt) wieder Schnee...

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Sieht gut aus. Bei uns bietet sich vom Balkon dieser Anblick:
Der Bach ist noch immer gefroren, zwischenzeitlich hat das Eis sogar getragen (jetzt nicht mehr).
Im Moment hat es knapp 3°C und es schneit ganz leicht.
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Aktuell sind wir schon wieder bei fast -12°C. Wir hatten letzte Woche noch tiefere Temperaturen und unser Bach hinter dem Haus ist inzwischen dick gefroren.
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Wintermärchen in den Innauen bei Rosenheim:
Leider wird es am Wochenende damit wohl vorbei sein.
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Es wurde im Bebauungsplan Umweltbericht festgelegt, dass mindestens 40 % unbebaut und unversiegelt bleiben müssen, damit die Bodenfunktion bezüglich Grundwasser und Aufheizung (Kleinklima) gewahrt bleibt. Die Baugenehmigung hat aber 70 % (GRZ 0,7) genehmigt.
Ist diese Muss-Feststellung des Bebauungsplanes nachbarschützend (drittschützend)?
Nein, die "Muss-Feststellung" ist nicht nachbarschützend. Sie ist aber gleichwohl erst einmal einzuhalten und könnte ein Grundzug der Planung sein.
Das kann dann durchaus bedeuten, dass die erlaubte GRZ nicht ausgenutzt werden kann. Aber offenbar wurde sie genehmigt und dafür muss es eine Begründung geben.
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Nein, aber das war mein Gedanke der mir dabei kam. "Sind das nicht Plätzchen?"
Zefix
,aber viel zu klein und ohne meine Extras... und viel zu umständlich.
Aber es werden echte Kekse! Strange...
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Bei uns immerhin -11 Grad.
Ich war gestern Bergwandern - war kalt aber schön.