Leiter ausgenommen, alles OK mit der Stützenschalung
Beiträge von Carden Mark
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Das mit den Schrägstützen ist regelmäßig ein gangbarer Weg.
Es sollten nur ausreichend viele sein....
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Die Kosten sind abhängig von den zu erbringenden Vorleistungen und den Zustand der Substanz. Dazu noch vom Verhältnis der Längenmeter zur Fläche und der Anzahl und Dicke der in die Außenwände einbindenden Innenwände usw.
Preise aus dem Ärmel.... geht leider nicht.
Und wie schon geschrieben, bei drückenden Wasser - vergiss es.
Dann schon eher vergelen...
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Wir haben selber schon mehrfach die Remmersabdichtung vorgenommen.
Bisher mit Erfolgt. Nicht immer im 1. Versuch. Das sollte aber auch dem Fachmann klar sein. Deshalb würde ich auch keine Gewährleistung auf vollständige Dichtigkeit geben…
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Wie ich schon schrieb: Ich kenne die WTA-Merkblätter nicht, hatte also bisher noch nie die Möglichkeit, diese beruflich anzuwenden und mich entsprechend einzuarbeiten.
Hier kann man z. B. den Gelbdruck des Merkblattes 4-6 "Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile" finden.
Nach dem Querlesen des Dokumentes würde ich sagen, dass das Merkblatt vorhandene und etablierte Normen unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen beim Bauen im Bestand zusammenfasst. Es scheint mir da nichts drin zu stehen, was man sich nicht anhand anderer Normen, Richtlinien, Merkblätter selbst erarbeiten könnte. Ich glaube, dass ist auch genau, was das schon verlinkte Urteil des OLG Köln feststellen wollte, wenn in der Urteilsbegründung geschrieben wurde:
Hervorhebungen durch mich.
Ich würde also meinen, dass es sich so darstellt, dass jemand, der bei der Planung die WTA-Merkblätter berücksichtigt und befolgt, immer die anerkannten Regeln der Technik beachtet, dass es umgekehrt aber auch möglich ist, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten, ohne explizit die WTA-Merkblätter zu berücksichtigen. Die WTA-Merkblätter scheinen beim Bauen im Bestand und in der Denkmalpflege die Arbeit aber etwas zu erleichtern, da man nicht mehr die gesamte Fachliteratur (inkl. Normen und Richtlinien) kennen muss, sondern "nur" noch die Merkblätter. Das oben verlinkte Merkblatt z. B. nennt Insgesamt 31 Literaturquellen, die bei der Erstellung des Merkblattes berücksichtigt wurden. Wenn man die WTA-Merkblätter, auf die das Merkblatt 4-6 verweist abzieht, bleiben immer noch 21 verschiedenen Normen, Richtlinien und Gesetze als Literaturquellen übrig, die das Merkblatt zusammenfasst.
Ich bin jetzt allerdings auch hier kein Fachmann, mit der Planung von Abdichtungen habe ich als Tragwerksplaner nur dann etwas zu tun, wenn es um die WU-Richtlinie geht. Nach dem Querlesen dieses einen speziellen Merkblattes scheint es hinsichtlich der nachträglichen Abdichtung aber nicht so zu sein, dass das Merkblatt Lösungsvorschläge anbietet, die nicht auch in anderen Normen, Richtlinien, Leitfäden, Arbeitsblätter usw. bereits vorhanden sind.
da gehe ich 100 % mit..
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Wenn ich für ein Gutachten WILL das deren Inhalt aRdT sind, dann würde ich mich NICHT auf das WTA-MB selber, sondern nur auf den Inhalt fokussieren. Dann würde ich behauten, dass diese gesammelte aRdT sind.
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Macht der SV auch Planungen?
Die SV, die ICH kenne, beurteilen nur gebaute Zustände oder max. fertige Planungen, machen die aber nicht.
Nicht, dass sie es nicht könnten, sie machen es schlicht nicht. Zumindest nicht an ihren Gutachtenobjekten.
Zum Dämmthema hat Eric alles gesagt.
bei einem Privatgutachtenauftrag ist das alles eine Frage der Beauftragung und der Honorierung.
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eine ordentliche Verblenderschale (zweischaliges Mauerwerk) ist und bleibt das Maß aller Dinge

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Kann man die nicht einfach umdrehen? (Rückseite nach oben) Da gibt es doch keine Verlegerichtung, oder habe ich ein falsches Bild der Steine vor Augen?
meisten gibt es zumindest oben und unten....
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Nunja - die Säcke müssen ja auch nach hinten.
Es geht hier um knappe 3,0 m³ Beton (bei 2,400 KG/m³)
= 15 Mörtelwannen mit je 200 Liter von nächsten BU leihen??
Evt. hat er ja auch eine Wannenkarre...
Oder 4 Schubkarren, 4 Mann.....
Ortbeton mit 5 Stunden Verzögerer bestellen und ab geht es.
Tägliches Brot
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Kaffee-Automaten-Sachverständigen wird das nix.......
Und für den Dühli bitte noch eine eigene Überwachung die den überwacht....
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bezügl. der Bohrlöcher würde ich mir wenig (gar Keine) Sorgen machen.
Was meinst Du wie wir unsere Schalungen auf den Bodenplatten ausrichten?
Richtig, mit 12 mm Bohrlöcher und Betonschrauben.
Natürlich nur bis zu Tiefen des Austrocknungsbereichs. Weit weg vom Kapillarbereich (max 50-70 mm auf der wasserzugewandten Seite) . Zwischen diesen liegt dann noch der Kernbereich als weiterer Puffer.
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Das ist korrekt, aber sind damit nicht eher Haarrisse mit einer Rissbreite < 0,5 mm gemeint, als Bohrlöcher mit einem Durchmesser von 6,0 mm?

je nach Druckgefälle und anstehende Wässer sogar nur 0,2 mm Trennrissweiten
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........ und leider gibt es auch immer weniger Meister und Facharbeiter auf den Baustellen.
nur das gerade die sich am wenigsten mit den Normeninhalt auseinander setzen. Facharbeiter sowieso nicht. Und auch bei den Meistern sieht es nicht besser aus.
Die meisten Handwerksbetriebe werde heute (Erbengeneration) sowieso von Ing`s geleitet.
Und glaube mir, aus meine nun 22 Jährigen Erfahrung als öbuv SV - bei denen ist es leider auch nicht besser.
Ob es nun am mangelnden Interesse liegt, den ausufernden Anforderungen im Tagesgeschäft (12 zeitgleiche Baustellen = 12 täglich zu führende Bautagebücher, 12 (meist sinnlose) Bauleitersitzungen die Woche, ist nur ein so ein Thema.
Den Anforderungen der BG (Prävention, schriftliche Gefährdungsbeurteilungen, jedes mal neu, für Arbeiten die die AN seit 30 Jahren jeden Tag machen) .
Keine Ahnung woran es liegt.
Unter Umständen stellen viele einfach nur fest, das der Tag nur 24 Stunden hat.............
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PS: Hat sich schon einer mit den neuen Betonbauqualitätsklassen der 1045 auseinander gesetzt?
Ich könnte.......
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Natürlich sollte es nicht so sein, dass der Handwerker auf der Baustelle statische Nachweise aufstelle muss. Dass sollte er, oder der Statiker schon im Vorfeld erledigt haben.
Ich für meinen Teil kann aber unseren Zimmer-Mann gut verstehen.
Ich fand es früher gut, dass ich noch die statischen Berechnungen auf der Baustelle ohne Kopfkratzen nachvollziehen konnte. Teilweise fällt es ja schon Statiker schwer, wenn es sich um andere Berechnungsprogramme handelt, wie das was er
selber nutzt..
Und wenn ich so an die gute alte 1053 Denke.
Heute EC6 mit einem Haufen nationaler Anhänge.
Klar können da (Fach) Gutachter mit umgehen (obwohl schon da oft Diskussionen losbrechen und sich Unwissen auftut). Planer (TWP) können da (meist) auch mit umgehen. Bei (normalen) Architekten hört es langsam auf. Und bei dem 8 Stunden am Tag, jeden Tag, auf der Baustelle tätigen Handwerker, sowieso. Das liegt auch an der Normsprache. Die zu lesen, zu interpretieren ist Übungssache. Vergesst das Bitte nicht. Ihr übt und Diskutiert hier schon ein paar Jahre. Manche gefühlt, mehr Zeit am Tag als dieser noch Zeit für die Arbeit hätte, die Vollzeithandwerker in deren Betriebe aufwenden müssen.
Das ist KEIN Statement gegen Normen.
Nur kann man nicht jenen „nicht Normfall“ mit einer Norm abhandelt. Dann versteht die keiner mehr und das führt dazu, dass diese in Frage gestellt wird.
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Wir arbeiten ca. zu 60% für die öffentliche Hand.
Ab und u braucht es einen langen Atem und etwas Rücklagen um deren schleppende Zahlungsmoral (Prüfungsmoral ist es eigentlich eher) zu überbrücken.
Aber man hat sich in den letzten Jahren halt dran gewöhnt.
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Das mag sein, nur "warum ist diese so übergenaue Messung" erforderlich?
Das war mein erster Gedanke.....
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.............., was passiert dann mit der Bodenplatte (oder was auch Immer es ist). Es kann ja nie mehr abtrocknen, und dem Bewehrunsstahl tut das doch sicher auch nicht so gut?
das ist der Bodenplatte so etwas von egal...
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Ich nehme an, dass die Dachterrasse gedämmt ist. Dann würde mich als nächstes interessieren, wo das eventuellen Kabelleerrohres endet. Endet dieses außerhalb der beheizten Gebäudehülle?
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Der Fragesteller beschreibt Wasserpfützen.
Ich lese nicht, dass sein Keller bis zur UK Decke mit Wasser vollgelaufen ist.
Ergo, wird der Wasserdruck, zu mindestens raumseits, „zur Zeit“ vermutlich bei unter 0,01 Bar liegen….
Soviel zum Nachdecken ob es einer geschlossenen, nachträglich WU-Konstruktion in den Keller betoniert bedarf. Dieses, für die, die solche Konstruktionen ohne Anamnese reflexartig lächerlich machen.
Eine Abdichtung von innen, also eine negative Abdichtung ist mit MDS sehr wohl denkbar. Alles eine Frage des Abdichtungsuntergrundzustands und wie die Bodenplatte und die Wandbildner vorbereitet werden. Und letztendlich auch des Wasserdrucks. Siehe WTA Merkblattes 4-6-2014. Mehrere Hersteller bieten hierzu Systeme an. Ein Hersteller macht das schon seit 40 Jahren. Einfach das Zeug draufschmieren ist aber nicht. Es bedarf einer Gesamtbetrachtung, eine Zustandsanalyse der Bausubstanz und einer Festlegung des Bemessungswasserstands. Die Abdichtung muss eine geschlossene Wann bis zur OK des Bemessungswasserstands bilden. Zu führen ist die MDS unter den Innen-Wänden hindurch, dass Selbe bei Innenwandanschlüssen an die Außenwände. Die Kombination, funktionstüchtige Abdichtung der erdberührten Wände von außen, mit einer Negativabdichtung der Bodenplatte von Innen schließt sich ohne weitere Maßnahmen aus.
Ja, der Fall, dass es infolge zukünftiger höherer Wasserstände zu einem höheren Wasserdruck von unten auf die Bodenplatte kommt, muss betrachtet werden. Bisher gab es aber nur eine Pfütze?? Ja das kann sich in Zukunft (schnellere Abfolge von Starkregenereignisse) ändern. Aber wenn befürchtet werden muss, dass sich ein Auftrieb wie bei einem Bootkörper einstellt, hätte man sichtlich auch bei einer geschlossenen Bodenplatten Betonage so seine Probleme. Meist dann in Raummitte.
Das Erste was ich ermitteln würde ist die Situation der Bodenplatte. Ist das 1 stck unter den Wänden durchgehende Betonplatte oder wie de Bakel vermutet, nur bessere Sauberkeitsschichten die zwischen den Kellerwänden betoniert sind. Dann: mit welcher Wasserangriffsart bis zu welcher Höhe ist für zukünftige Ereignisse zu rechnen.
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Wie stellst Du Dir das vor, zumal, wenn jemand nach einer kostenlosen Universallösung fragt?
Ich für meinen Teil antworte nicht auf Fragen wo ich nichts beizutragen habe oder das wesentliche schon gesagt ist.
Das ist explizit nicht auf Dich gerichtet, passte aber so gut zu Deiner Frage
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jaaaaa, bei ausreichend hoher Gründung.
Hier: Bild 20 liegt nicht mal eine erdberührte Wand vor. Lt. genauer Lesensart der DIN (hier noch die 18195, aber auch jetzt bei der 18533) keine Sockelabdichtung notwendig.
und mal ehrlich, was wird da gerade abgedichtet wenn die erdberührten Wände 30 über OKG liegen?
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Hallo zusammen,
ich habe schon immer viel Wasser an den Außenwänden des Kellers. Der Keller wurde als weiße Wanne angelegt. Als ich 1998 gebaut habe, .............
Es wäre aber zu klären, gegen welche Wasserangriffsart die WW erstellt und geplant wurde (besser anders herum)
Es gibt auch solche, die nur gegen Bodenfeuchtigkeit und nicht aufstauendes Sickerwasser geplant und erstellt werden.
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Wenn das Stauwasser nach dem Bodengutachten mindestens 15 cm unterhalb der vorgenannten Horizontalabdichtung bleibt, muss der Sockel nicht abgedichtet werden,
Steht so mM nach nicht in der 18533-1
Hier steht:
8.8.2 Wandsockel
8.8.2.1 Allgemeines
Im Sockelbereich erdberührter Wände sollte der auch im erdberührten Wandbereich eingesetzte Abdichtungsstoff verwendet werden. Je nach Bauart der aufgehenden Außenwand können auch andere Abdichtungsstoffe oder Feuchteschutzmaßnahmen eingesetzt werden.
Im Sockelbereich ist die Abdichtungsschicht im Bauzustand bis 30 cm über GOK hochzuführen, um ausreichende Anpassungsmöglichkeiten der Geländeoberfläche sicherzustellen (siehe Bild 18). Im Endzustand sollte dieser Wert 15 cm nicht unterschreiten (zu Ausnahmen bei niveaugleichen Schwellen siehe 9.3). Auf das Hochführen der Abdichtungsschicht über der Oberkante des angrenzenden Geländes kann verzichtet werden, wenn im Sockelbereich ausreichend wasserabweisende Stoffe verwendet werden und die Abdichtungsschicht nicht hinterlaufen werden kann.
Geplant werden muss also bis +0,30 m üOKG
Nach unplanmäßigen Anpassungen dürfen 15 cm nicht unterschritten werden.
Diese sind aber nicht planmäßig (zum Geld sparen) so zu planen. Das muss sich aus Versehen so ergeben. Dann gilt diese Passage der Norm, genau genommen, aber nur dann, wenn überhaupt "erdberührte Wände" vorliegen. In diesem Fall also die Sockelaufkantung (Aufstelzung)
Bleibt das Gelände auch nur 1,0 cm tiefer als die OK Rohsohle, greift die Normpassage genaugenommen nicht mehr.
Greifen tut die sowieso nur, wenn die Aufkantung und die Bodenplatte nicht als WU-Konstruktion nach WU-Richtlinie erstellt ist.
Aus meiner Erfahrung kann ich aber jetzt schon versprechen, das ist KEINE WU-Konstruktion.....
Also... es ist anzunehmen, dass eine Abdichtung nach W2.1-E (mäßige Einwirkung von drückendem Wasser) auszuführen ist, sofern die unterste Abdichtungsebene tiefer liegt als 50 cm über dem Bemessungswasserstand. Was bei Stauwasser regelmäßig so sein wird.
Dann wäre die Abdichtung 15 cm auf die Bodenplatte herunterzuführen und bis +0,30 m über OK-Gelände hochzuführen.
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PS.: WU-Beton heisst richtig Beton mit geringer Wassereindringtiefe

hmmm, eigentlich ist das ein Beton mit einem hohen Wassereindringwiderstand.
(Schlaumeiermoduswiederaus...)
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Der dritte Satz gilt nur für die flächige Abdichtung auf der Bodenplatte unter dem Estrich.
Auch dann nur, wenn keine höherwertig genutzten Räume hier abzudichten wäre.
Die Abdichtungsnorm gilt aber nur auf "normalen" Bodenplatten. Nicht auf WU-Konstruktionen nach WU-Richtlinie.
Das hat jetzt mal mit der Sockelabdichtung sogarnix zu tun.....
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Der Fliesenleger wurde gefragt, leider rückt er (noch) nicht damit raus... (Das hat mich schon skeptisch gemacht und habe mittlerweile auch die Vermutung, dass es die Norm gar nicht gibt)
Das zu bohrende Loch war rund 5 cm groß, geworden sind es ca. 7 und dadurch, dass nicht genau zentrisch gebohrt wurde ist der Überstand zu Stande gekommen. Die Rosette an sich ist ebenfalls rund 7 cm groß.
Ich verstehe das Problem nicht.
VOR der Abnahme ist es in der Pflicht nachzuweisen, dass seine Leistung Regelkonform ist. Ergo muss er mit dem Nachweis der behaupteten Schriftquelle um die Ecke kommen.
PS: Ich kenne keine solche.....
Ich tippe auf eine Luftnummer.
Im Ergebnis dann, größere Rosette (wenn vom AG gewünscht) oder Fliesen raus und Neu...
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wie füllt man 50 Minuten zum Thema "was machen Architekten....???"
Das ist schon eine Herausforderung
