Beiträge von Carden Mark

    Gefährlich wohl eher nicht - aber eine nicht unerhebliche Belästigung. Ich würde den Nachbarn darum bitten, die Betondecke vor dem Schleifen nass zu machen.

    dann kann er aber nicht mehr fräsen oder schleifen. Dann schlämmt er nur noch.

    Hilfreich und Regelgerecht wäre wohl aber eine Absaugung.

    (wenn ich aber lese 2 Wo lang "fräsen", handelt es sich wohl eher um einen Handschleifer, Mit einer Fräse 2 Wo lang fräsen würde ein paar tausend qm bedeuten.

    Alles Weicheier :)

    Ich hatte (vor 30 Jahren) mal in einem Berliner Hinterhof (Fahrmischer kahm nicht rein, Pumpen ging nicht, 7,5 to Kieslaster passte) mal 30 m³ mit 2 Freifallmischer angemischt und mit Schiebkarre in einer Bodenplatte eingebracht. Und danach nach OWL nach Hause gefahren. 2 große Freifallmischer. 2 Leute zum schaufeln, 4 Knechte des AG zum Karre schieben, einer zum verdichten und patschen.

    Die letzten 2 Stunden stand ich alleine vor 2 Mischmaschinen.

    Wobei wir wieder bei meinem ersten Satz wären.............

    Zitat

    Zitat von Bauexpertenforum


    Bei solch einem Wohnungsumbau muss man eigentlich täglich eine Stunde mit Ortstermin und Nachbereitung einplanen, sonst läuft es schief. Das sind dann bei 100€/h 600€/Tag.


    Das heißt, das nach 16Tagen die 10.000€ netto aufgebraucht wären.

    wobei wir wieder bei der Beschleunigungszulage wären....

    ... oder er hat einfach nach VOB/C abgerechnet..... eben weil er es immer so tut. Und es aus meiner Sicht, losgelöst was ich selber immer so in Ausschreibungen lesen darf, richtig ist so abzurechnen.

    Die Abrechnung der ATV 18330 ist ausgewogen.

    Sie gleicht Nachteile für beide Seiten aus.

    Mangels anderen Abrechnungsvereinbarungen wurde diese schon mehrmals auch von Gerichten als Berechnungsgrundlage anerkannt.

    Man könnte sogar behauten sie wäre anerkannte Regel.


    Ich verstehe sehr wohl, dass es für Laien befremdlich ist, dass da einer Löcher bezahlt haben will.

    Aber das herstellen solcher Löcher ist (je nach Größe) deutlich aufwändiger als das blosse durchmauern.

    Alles eine Frage des Entwurfsgrundsatzes (WU-RiLi A,B oder C)

    Und der vertraglichen Konstellation in Verbindung mit den obliegenden Aufklärungspflichten.

    Und noch so ein paar...............

    Ohne jetzt Normenzitate anzuwenden.

    DIN 18533 Reihe

    Hier als Basis die 18533-T1.

    Irgendwo unter „1.“ steht, …. Maßnahmen gegen Wasser und / oder Feuchte von erdberührten Bauteilen.

    Ergo auch gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit, auch bei Bodenplatten.

    Für mich ist das daher bis zum Beweis des Gegenteils eine „Abdichtung“ im Sinne der Norm. Die Bodenplatte ist erdberührt und vermutlich KEIN wasserundurchlässiges Bauteil im Sinne der DAfStb-WU-Richtlinie“.

    Von daher ist diese abzudichten.


    Unter „Anordnungen“ steht, dass diese Abdichtung idR auf der Wasserseite anzuordnen sind, bei Betonbodenplatte, je nach Einwirkung auch auf der Raumseite.

    Ab 8.5 werden dann die Abdichtungsarten, je nach Wasserangriffsklasse beschrieben. Z.B. Tabelle 4 führt dann die Abdichtungsarten je nach Bauteilen auf (hier bei W1-E).

    Unter 8.8 Abdichtungen an Sockel und „in- und unter Wänden“ [bei Letzteren fällt dann die vermutlich verwendete Schweißbahn allerdings hinten runter = unzulässig, siehe DIN EN 1996-1/NA]


    In der 18533-T2 unter 8. werden dann die zulässigen Bahnen beschrieben

    Dasselbe dann unter 18533-T3 für die flüssigen Stoffe.

    Hier hat der BU die Lage der Abdichtungen "in- und unter Wänden" und die der "flächigen Abdichtung" in einem Guß erstellt.

    Das herunterführen auf der Bodenplattenstirnseite erfolgt mit der Abdichtung der "erdberührten Bauteile".

    Diese wird dann mit einem T-Stoß, dicht an die vorgenannten Abdichtungslager "in- und unter Wänden" herangeführt, bzw. mit dieser Verbunden.


    Sollte die Abdichtung der "erdberührten Bauteile" mit Spachtelbaren Abdichtsstoffen erfolgen, wäre ein herunterführen der Abdichtung aus der ersten Lage kontraproduktiv.

    Interessant wäre hier zu erfahren ob der Planer des Fragestellers dem BU die Bewehrungspläne für die Unter- und Oberbewehrung beigestellt hat. Wenn nein, ging wohl irgendwer "bauseits" sowieso von einer Teilefertigdecke aus.

    Hier ist ob der Leistungsbeschreibung im LV wie u.a.:

    zu fürchten, das der Unternehmer beim Kalkulieren bereits ein Zettel daneben liegen hatte, auf dem er Positionen für spätere Nachträge/Mehrleistungen und die dazugehörigen Preise notiert hat

    hmmm, dem BU solches zu unterstellen, nur weil die ausschreibende Stelle (was in letzter Zeit immer häufiger vorkommt) offenbar unfähig war gezielt auszuschreiben finde ich nicht OK. Vor allem sehe ich hier keine Grundlage für diese Annahme.

    Ob es günstiger ist für den Betonbauer mit Teilefertigdecken zu arbeiten oder zu schalen ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

    Wer eine solche Decke einmal mit allen Preise durchkalkuliert hat (für mich tägliches Brot) weiß, dass oft genug eine geschalte Decke günstiger sein kann.

    Besonders dann, wenn keinerlei Anforderungen an die Unteransichten gestellt werden.

    Zitat

    Pos.48.) Massivplattendecke über EG, 1. OG und 2. OG in C 25/30,

    Plattendecke, die Oberseiten sind eben abzuziehen

    und abzuscheiben und genau waagrecht herzustellen.

    a) d = 20 cm 700 m

    warum liest hier eigentlich jeder aus dem wörtchen "Massivplattendecke" (was auch immer das sein soll), eine örtlich geschalte Ortbetondecke heraus?

    Von Schalung steht das erst einmal nix.

    Auch nichts von einer unterseitigen Qualität.

    vorprogrammierter Murks

    Mit dem Mauerwerk gerade abschließende Bodenplatten, die nicht mit dem über das übliche Maß sehr gerade abgestellt werden, weisen oft solche Probleme auf.

    Lösung:

    z.B.

    1. Freilegen der horizontalsperre um die folgeschichten dicht anschließen zu können.
    2. Vorbereiten der Bodenplattenstirnseite (z.B. schleifen) zu Aufnahme der Folgeschichten
    3. Vorauftrag einer Dichtungsschlämme (Haftgrund)
    4. Auftragen von Dichtmörtel zum egalisieren der Versprünge, frisch in frisch mit zuvor, aber so, dass die Folgeschichten wieder an die vorbereitete Bodenplatte heraufgeführt werden können
    5. Auftrag einer Abdichtung, mit Verstärkungseinlage bis auf die vorbereitete Bodenplatte

    Es sind immer die Herstellervorschriften des Materialherstellers zu befolgen

    Wenn der Unterzug auf dem Foto unter der Außenwand mit dem Riss liegt, dann könnte man wohl von einer Durchbiegung dessen ausgehen. So ich ich das verstanden habe, ist dieser wohl auch nachträglich eingezogen worden.

    Daher wohl die Vermutung vom Skeptiker, dass auf der andern Seite auch ein Riss sein sollte.

    Häusliche Garagen sind nach Bauteilkatalog aber diese Exposition nicht ausgesetzt. Ausserdem scheint da 1 mm Absatz zu sein, da muss man aber massig Salzwasser eintragen, bis die Schraubenköpfe erreicht werden.


    Wie begründet sich die Forderung nach VA-Schrauben in Vorschriften?

    mit der Logik!

    Wie könnte eine Exposition hier anders sein?

    Es ist nicht alles niedergeschrieben was aRdT ist.

    Beweisen möchte ich es aber auch nicht müssen...........