Ohne jetzt Normenzitate anzuwenden.
DIN 18533 Reihe
Hier als Basis die 18533-T1.
Irgendwo unter „1.“ steht, …. Maßnahmen gegen Wasser und / oder Feuchte von erdberührten Bauteilen.
Ergo auch gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit, auch bei Bodenplatten.
Für mich ist das daher bis zum Beweis des Gegenteils eine „Abdichtung“ im Sinne der Norm. Die Bodenplatte ist erdberührt und vermutlich KEIN wasserundurchlässiges Bauteil im Sinne der DAfStb-WU-Richtlinie“.
Von daher ist diese abzudichten.
Unter „Anordnungen“ steht, dass diese Abdichtung idR auf der Wasserseite anzuordnen sind, bei Betonbodenplatte, je nach Einwirkung auch auf der Raumseite.
Ab 8.5 werden dann die Abdichtungsarten, je nach Wasserangriffsklasse beschrieben. Z.B. Tabelle 4 führt dann die Abdichtungsarten je nach Bauteilen auf (hier bei W1-E).
Unter 8.8 Abdichtungen an Sockel und „in- und unter Wänden“ [bei Letzteren fällt dann die vermutlich verwendete Schweißbahn allerdings hinten runter = unzulässig, siehe DIN EN 1996-1/NA]
In der 18533-T2 unter 8. werden dann die zulässigen Bahnen beschrieben
Dasselbe dann unter 18533-T3 für die flüssigen Stoffe.