Hauptsächlich dient es als Lagerstätte für unsere Erdgascontainer und Kleingeräte.
Und nebensächlich?
Gerne mache ich nachher noch ein Foto.
Gute Idee. Und wenn Du es hier auch zeigtest, lieferte es vielleicht auch Erkenntnisse für die Antwortenden.
ob der Nachbar mich nachträglich noch rechtlich belangen kann oder etwas einfordern kann?
Das kommt darauf an, gegen welche Vorschriften Du verstoßen hast. Verstöße gegen Baurecht verjähren nicht, allerdings kann dann der Nachbar möglicherweise selber nichts mehr machen sondern muss die Behörde dazu bringen einzuschreiten.
Vom Bau her entspricht eigentlich alles der bayrischen Norm
Eigentlich bedeutet eigentlich, dass vielleicht doch nicht alles der Norm (welcher eigentlich?) entspricht.
Sehe ich nicht so:
Art. 57 Abs. 1 Nr. 1. a) BayBO
Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3,
(5,10m + 2,20m) / 2 * 4,80m * 5,80m = 101,6m³ > 75m³ => genehmigungspflichtig
und es ist ja sowieso mein Grund auf dem ich machen kann, was ich möchte.
Ja, allerdings gilt auch der zweite Satz des Art. 14 GG Abs. 1 :
Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Oder ist da etwas das ich beachten muss oder sollte, um nicht wieder einen Nachbarschaftsstreit zu haben?
Ja, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Gesetz zur Ausführung des BGB (AGBGB) und vor allem die BayBO, insbesondere den Art. 6.
Wie nah darf man wie hoch etwas an eine Grundstücksgrenze bauen ohne rechtliche Probleme zu bekommen?
Die Frage ist zu Allgemein, als dass man im Rahmen des Forums darauf antworten könnte.
Für bayern habe ich zwar versucht, Infos im Internet zu finden, aber nichts klares oder aussagekräftiges gefunden
Dann fang' mal mit Art. 6 der Landesbauordnung (BayBO) an. Wenn Du Fragen dazu hast, sollten diese von konkreten Informationen begleitet sein, z.B. vom bereits mehrfach angesprochenen Lageplan und ob es einen Bebauungsplan gibt.