was sie nie bebauen lassen wollte?
Das ist nicht richtig. Im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke als Wohnbaufläche ausgewiesen. Damit handelt es sich um Bauerwartungsland. Der übliche Weg wäre gewesen, dass die Gemeinde oder ein Bauträger durch einen BPlan verbindliches Baurecht schafft.
Die Presseberichte sind natürlich sehr verkürzt und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sie oft auch Fehlinformationen beinhalten. Hier gibt es neben der bereits erwähnten zweifelhaften Genehmigungsfähigkeit noch weitere Ungereimtheiten, z.B. das Versagen der Baukontrolle und der offensichtliche Verzicht auf weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen wie Zwangsgelder wegen Weiterbauens trotz Baustopp. Spätestens bei der Vergabe der Hausnummer (§126 Abs. 3 BauGB) und der Anmeldung der Mieter beim Einwohnermeldeamt kommt auch wieder die Gemeinde ins Spiel, wenigstens die Nutzung zu verhindern.
Nehmen wir also an, die bekannten Fakten wären korrekt. Dann ist die Rechtslage eindeutig. Es gibt eine Baugenehmigung. Es wurde abweichend von der Baugenehmigung gebaut. Damit sind die Gebäude illegal. Der Bauherr wurde zum Rückbau aufgefordert und die Aufforderung wurde obergerichtlich bestätigt.
Wenn die Gemeinde diese Häuser legalisiert, warum hat sie das nicht schon vorher gemacht?
Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde dem Bauträger nahegelegt, einen BPlan zu erarbeiten (§§11, 12 BauGB), was aber abgelehnt wurde. Und damit ist er zunächst ja auch durchgekommen. Wobei wir wieder bei der Frage wären, wie die Baugenehmigungen zustande gekommen sind. Keine Gemeinde stellt für drei Grundstücke, die nicht in ihrem Eigentum sind, einen BPlan auf ihre Kosten auf. Genau dafür gibt es ja das Instrument der städtebaulichen Verträge.
In meinen Augen würde die Gemeindeverwaltung hier jegliche Glaubwürdigkeit verlieren. Zuerst kriminalisieren, dann vereinnahmen, und am Ende legalisieren.
Das ist Unsinn. Es geht um eine praktikable und rechtssichere Lösung. Und die heißt BPlan-Verfahren, was der Bauträger nicht wollte.
"Freiwilliger" Verkauf, nach Gerichtsverfahren und Abrissverfügung, warum kommt mir da gerade das Bild von einem Mafia Paten in den Sinn.
Sorry, jetzt wird's albern. Mafia Methoden scheint doch bisher eher der Bauträger angewandt zu haben, indem er sämtliche behördlichen Entscheidungen ignorierte. Im Moment gehören ihm drei illegal bebaute Grundstücke im Außenbereich. Nach Gerichtentscheid müsste er jetzt jede Menge Geld in die Hand nehmen, um die von ihm geschaffenen Werte wieder zu vernichten.
Die Gemeinde könnte aber durch ein geordnetes BPlan-Verfahren alle Belange gegeneinander abwägen, notwendige Kompensationsmaßnahmen berücksichtigen und geordnetes Planungsrecht schaffen.
Es kann m.E. nicht sein, dass eine Kommune, die für Bau- bzw. Planungsrecht zuständig ist, eine andere (juristische) Person mit der Begründung der Unrechtmäßigkeit sich ohne Entschädigung des späteren Verkehrswerts mehrere Grundstücke mit Gebäuden verschafft und im Nachgang genau die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft, die sie der betroffenen Person vorher verweigert hat.
Das wäre hier ja nicht der Fall. Sie hat der betroffenen Person nicht verweigert, einen BPlan zu entwickeln. Wenn die Grundstücke Teilflächen von mehreren Ackerflächen wären, die unterschiedlichen Eigentümern gehörten, könnte die Gemeinde einen BPlan aufstellen und ein Umlegungsverfahren durchführen. Dann gibt es für die Beteiligten auch keine Entschädigung in Höhe des späteren Verkehrswertes, sondern nur in Höhe des Einwurfswertes.
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, wurde ein B-Plan von der Gemeinde versagt, wie überhaupt eine positive Stellungnahme zu den Bauvorhaben.
Ich glaube, wir brauchen doch verlässlichere Fakten.