Zum ersten Punkt der Enteignung hab ich gehört das die Gemeinde das Grundstück auch kaufen kann zu einem bestimmten Preis um anschließend Bauland daraus zu machen.
Die Enteignung habe ich nur erwähnt, um einen objektiven Wert anzugeben. Das ist wie mit den 10€-Münzen. Wenn Du mit denen an der Kasse bezahlst oder sie zur Bank bringst, bekommst Du genau 10€. Wenn Deinem Nachbarn genau die eine, die Du besitzt, noch zur Vervollständigung seiner Sammlung fehlt, gibt er Dir vielleicht dafür 20m² mehr von seinem Grundstück.
Enteignung kommt in Deutschland sehr selten vor, wenn man nicht wie ich aus dem rheinischen Braunkohlegebiet kommt. Was häufiger geschieht, ist die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes nach §24 BauGB. Das steht der Gemeinde aber nur in den dort genannten Fällen zu. Dann gibt es noch andere Gesetze, die der Gemeinde ein Vorkaufsrecht einräumen, z.B. Denkmal- und Naturschutz, aber auch nur unter bestimmten Bedingungen. Spielt bei Dir vermutlich aber keine Rolle, da Du ohnehin mehr zu zahlen bereit bist, als dass die Gemeinde in den Kaufvertrag einsteigen würde.
ich bin mir wegen meiner gesammelten Daten wirklich
unsicher ob sie es wert ist.
Du weißt ja nicht, was sie wert ist, und auch nicht, was der Verkäufer sich denn nun vorstellt. Er hätte zumindest eine Zahl nennen können, dann wüsstest Du, ob überhaupt die Chance auf eine Einigung besteht.
Und ich habe mal recherchiert was den alles eine Wiese ist
Sagen wir besser "... sein kann", denn manche Auflagen sind nur an besondere Wiesen gebunden, z.B. bei besonders geschützten Biotopen. Beim Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen hat im Allgemeinen zwar die Landwirtschaftskammer auch noch ein Wörtchen mitzusprechen, bei so einer kleinen Fläche aber, die eine Bewirtschaftung der Restfläche so gut wie gar nicht erschwert, sehe ich hier kein Hindernis, vorbehaltlich eines deutlich größeren Kartenausschnitts.
- Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen in der Nutzzeit (April-September) grundsätzlich nicht betreten werden.
"Deine" Wiese wäre dann ja nicht mehr landwirtschaftlich genutzt.
Dazu : Wer landwirtschaftliche Flächen entgegen der Verbote betritt bzw. außerhalb geeigneter
Wege mit dem Fahrrad fährt oder reitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die ihm eine
Geldbuße von bis zu 15.000 € droht; zusätzlich Schadensersatzansprüche des Landwirts.
Das sind die üblichen Schutzvorschriften, damit man nicht den Drachen auf der Wintergerste steigen lässt. Das hätte mit "Deiner" Fläche nichts zu tun.
Eine Wiese ist also eine Wiese.
Sie muss es aber nur in seltenen Fällen auch bleiben.
Also ich kaufe tatsächlich eine Wiese mit der ich wirklich nichts machen darf
Das müssen deine Recherchen erst mal bestätigen. Im Moment erscheint mir das nicht plausibel.