ein Baustellenschild als Baufreigabe der damaligen Besatzung
Zeig mal!
liegen nur wenige Unterlagen vor
Was gibt's noch?
Es wird auch immer wieder behauptet, das Gebäude sei einmal eine Gärtnerei gewesen
Gibt es Anhaltspunkte oder gar Beweise, dass es nicht so war?
Es liegt eine Statikberechnung von 1946 vor.
Das ist kein Beleg für die Rechtmäßigkeit der beabsichtigten reinen Wohnnutzung und allenfalls ein Indiz dafür, dass wenigstens das Gebäude legal errichtet wurde.
Das Haus wurde bewohnt und es wurde entsprechend auch eine Hausnummer vergeben.
Bei privilegierter Nutzung, z.B. Gärtnerei, wäre die untergeordnete Wohnnutzung auch legal gewesen. Doch auch ein Schwarzbau kann bewohnt werden und mit einer Hausnummer versehen werden. Meistens werden die Hausnummern als ordnungsbehördliches Instrument nicht vom baugenehmigenden Amt vergeben, so dass auch hieraus keine Anzeichen für eine rechtmäßige Errichtung oder Duldung abgeleitet werden können.
Luftaufnahmen aus dem Geoportal zeigen das Gebäude bereits seit 1959.
Sie würden auch einen Schwarzbau zeigen.
Seit den 90zigern wird auch (zumindest liegen dazu die Unterlagen vor...) die Grundsteuer für das Grundstück mit Wohnhaus eingezogen.
Ebenfalls irrelevant, da sich das Finanzamt nicht für das Baurecht interessiert.
Die Mülltonnengebühren laufen ebenso.
Auch nicht beweiskräftig, da die zuständige Stelle nicht die Bauakte prüft.
Beim Liegenschaftsamt ist das Grundstück bzw. das Haus auch eingetragen und das Grundstück ist als Gebäude und Freifläche zu Wohnzwecken deklariert.
Ich vermute, Du meinst Katasteramt, und das führt im Liegenschaftskataster die tatsächliche Nutzung des Grundstücks völlig unabhängig von Genehmigung oder Zulässigkeiten.
Im Grundbuch steht auch Haus und Hoffläche drin.
Da das Grundbuch die Daten nachrichtlich aus dem Liegenschaftskataster übernimmt, hat auch dies keine Aussagekraft bezüglich der Legalität.
Wie kann es sein, dass die Behörden nicht über diese Unterlagen verfügen.
Die Behörden verfügen über diese Unterlagen, nur dass die jeweiligen Behörden nur die Unterlagen haben, die für ihren Zuständigkeitsbereich von Bedeutung sind, und für die Baugenehmigungsbehörde sind nur baurechtliche Genehmigungen von Bedeutung.
Eine Umnutzung wäre wohl auch schwierig wegen der Lage im Außenbereich.
Ja.
Dies sei notwendig um das Haus zu legalisieren.
Dann besteht ja noch Hoffnung.
Meiner Meinung nach ist das Haus aber bereits legal!
Dieser Meinung kann ich mich vorbehaltlich der Kenntnis der "wenigen Unterlagen" nicht anschließen.
Irgendjemand muss hier was verschlampt haben.
Eher nicht, wenn das Haus 1946 unter den Alliierten erbaut wurde.
Gibt es noch ein anderes Verfahren/Möglichkeiten?
Ich sehe keine.
Ich habe Angst, dass mir durch dieses Vorgehen die Möglichkeit der Nutzung versagt wird, weil bzgl. des Außenbereiches immer so viel "tam tam" gemacht wird
Du hast zu Recht Angst, weil zu Recht viel "tam tam" im Außenbereich gemacht wird. Daher rate ich, einen mit Nutzung im Außenbereich sehr erfahrenen bauvorlageberechtigten Menschen zu suchen. §35 BauGB bietet einige Möglichkeiten, die aber für den Einzelfall gut recherchiert und schlüssig dargelegt werden müssen. Der baurechtliche Laie kann bei der Kommunikation mit der Baugenehmigungsbehörde viel Porzellan zerschlagen.
Wie bindend ist die Deklarierung des Katasteramtes für die anderen Behörden?
Gar nicht (s.o.).
Kann hier trotzdem eine Nutzung untersagt werden
Ja.
muss das Bauamt pos. entscheiden weil die Erschließung gegeben ist und beim Katasteramt alles als legal dokumentiert ist?
Nein.