ich möchte Euch gern teilhaben lassen wie es weiterging und -geht 
Nach einer "Ehrenrunde" wegen dem geschilderten Problem für die Aufteilungspläne/Abgeschlossenheitsbescheinigung, wurde das von der LBK nach Änderung und Neubeantragung nach ein paar Monden nun für gut befunden. Aufteilungspläne ok, Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt.
Notar, Teilungserklärung -> Aufteilungspläne zum Grundbuchamt.
Die dortige Rechtspflegerin verweigert nun aber die Eintragung ins Grundbuch.
Grund: Es gibt eine Maßangabe, die für das ganze Gebäude (= eine Flucht) von Gebäudeaußenkante bis Grundstücksgrenze gilt. Gebäude steht also in der kompletten Länge parallel zu dieser Grundstücksgrenze. Da aber die Freiflächen nach neuem WEG Recht auch Sondereigentum sind, muss an jeder Gebäudekante eine eigene Maßkette eingetragen sein, auch wenn es überall das gleiche Maß ist (die LBK hat das nicht bemängelt. logisch, weil parallel).
Zudem: wenn sie die vorhandenen Maßketten für die Grundstücksbreiten addiert, ergibt sich für sie eine Unstimmigkeit von 5mm (!) an einer Stelle der Grundstücksbreite (stimmt aber gar nicht, weil das Grundstück nicht 100% parallel ist sondern auf 40m ein paar cm breiter wird. Da sie die Maßketten aber an unterschiedlichen "Tiefen" der Grundstücks addiert, gibt es hier eine "Differenz").
Es geht also noch genauer als bei der LBK. 
Nach einem ersten Telefonat mit der LBK, sieht man hier eher keine Möglichkeiten, die gewünschten Maßketten in den Plänen nachzutragen, sondern es wird wohl wieder auf neue Aufteilungspläne und Antrag auf Abgeschlossenheit hinauslaufen, auch wenn die LBK diese Akribie des Grundbuchamts auch nicht ganz nachvollziehen kann.
Na dann...
Wir (mein Notar und ich) warten jetzt mal auf die offizielle schriftliche Stellungnahme der Rechtspflegerin und dann schau mer mal. Er meinte nur, Neuantrag wird schneller gehen, als den Klageweg vor das Verwaltungsgericht...das glaub ich sofort 
Ich glaub ich schreib mal alle Verwaltungshürden zusammen und schick die mal unseren Stadtpolitikern, dass sie sehen, welchen Dschungel ein privater Bauherr hier durchlaufen darf bis mal so ein Haus final und ordnungsgemäß steht.