#Planerhaftung?
Beiträge von chieff
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Unter üblichen Vertragsbedingungen und nach HOAI ist der alte Plan weder bestellt noch bezahlt. Er würde demzufolge auch nicht nochmals gezahlt, sondern erstmals. Den meisten privaten Bauherrn ist nicht klar, dass die Planung der TGA nicht Teil der regulären Beauftragung von Grundleistungen nach § 34 HOAI ist - never. "Wie, dafür wollen Sie auch noch Geld?" "Nein, dafür sollten Sie sich einen Fachplaner suchen."
Wie schon mehrfach geschrieben, wird die Entwässerungsplanung von Architekturbüros bei kleineren Projekten wie EFH oft ohne Berechnung mit gemacht, ist aber vertraglich eindeutig nicht geschuldet. Wenn sie gemacht wurde - auch fehlerhaft - ist sie auch zu honorieren. Allerdings sind dann auch kostenlos die Mängel daran zu beseitigen!
Der Architekt ist hier als Unternehmer tätig und der BH als Privatperson?
Dann ist es Aufgabe der ARCHIdösel, darauf hinzweisen das er das nicht macht oder kann oder jemand anderen dazu bauftzragen muss.
ER hat einen GEsamtauftrag angenommen und abgeboten und dazu auch schon die vorleistungen in der Genehmigung erbracht. Er hat sich selber nurr nicht an seine Eigen erbrachte LEistung gehalten und umgeplant.
Warum auch immer ist egal. Er hat sich für Varante B inklusive BH entschieden.... dann ist es auch sein ver..... problem wie er das dann hinbiegt mit der Behörde.
SEINE Planung, SEINE Änderung, SEIN Problem. Dem würde ich so gewaltig aufs Dach steigen das ihm schwindlig wird.
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gefühlt wurde die Luft im Raum irgendwann mal stickig. Vorteil - die Raumluft wurde kontinuierlich gefiltert und von Staub befreit…
Das ist gewiss ein Nachteil und kein Vorteil, Was soll der Ventilator denn scho einfangen? Sobald der Filter zu ist, geht entweder nix mehr oder er wird zu schleuder.
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.. ich hab ja vergessen das ich in einem Planerforum bin....
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Ohne jetzt Jurist zu sein, würde ich aber mal behaupten, dass die Trinkwasserverordnung Gesetzescharakter hat, wird der Erlass einer solchen Verordnung in §38 IfSG doch explizit erwähnt...
Ich hab nie was anderes behauptet. Gerade dass in dieser Verordnung Strafen explizit aufgeführt sind, macht sie zu etwas Gesetzesähnlicherem.
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Ohje,
Eine Verordnung ist eine Verordnung und kein Gesetz.
Wenn aber expliziert in der Verordnung Strafen erwähnt sind, ist das was anderes. Dann gibt es einen direkten Bezug zu der Verordnung und den Strafen.
Wird aber gegen eine Verordnung verstoßen ohne explizite Strefen, ist das deutlich schwieriger durchzusetzen.
(Da könnte man ja glatt i meinen Planerthread weiter machen )
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Vielleicht noch als Ergänzung:
Ich habe mir in den letzten Monaten wirklich eine Menge Fahrzeuge angeschaut, zuerst natürlich die verfügbaren Datenblätter und technischen Unterlagen, und eine Auswahl daraus dann auch bei Händlern. Mein Eindruck, die Chinesen bringen durchaus frischen Wind in die Bude, aber bei der großen Auswahl an Fahrzeugen werden Vergleiche immer schwieriger.
.......Falls noch jemand einen Vorschlag hat für ein Fahrzeug das ich meiner Tabelle hinzufügen könnte, dann her damit.
JA, Das tun Sie, gerade war Elektro angeht hat Hyundai sehr effiziente und zuverlässige Fahrzeuge. Auch Nissan ist technisch und Qualiativ oben auf.
Durch genau diese Vielfalt , (Früher waren es nur Benziner / Diesel ) sind es Elektro, hybriden, Diesel und benziner... zzgl gemischter Varianten ect ect.). mehr Details, mehr Chancen den überblick zu verlieren.
Apropo Fahrzeug, Der Maxus e Deliver5 , den ich Probe gefahren bin, ist es nicht geworden.
1. Qualiativ in gewissen Punkten schwierig oder unklar,
2.auch die Kommunkation der Daten mit dem deutschen Autohaus war nicht sehr gut. Dafür war die Serie an sich, (es gibt nur diese Ausstattungslinie und ggf Farbe und zweite Scheibetür) eine einfache Auswahl.
3. Der Preis war nicht so günstig wie man sich das eigentlich beim Chinaauto denkt. (wird ja komplett in China gefertigt und dann nur etwas umgerüstet, angepasst. auf EU Version., auch wenn die Chinesen in Östereich produzieren lassen bei "Magna"? Ich weis den namen nicht auswendig.
4. Ein höherer Transporter mit gleichen spezifikationen oder besser mit Europäischer bzw Japanischer knowhow hat dann auch das Qualitätsniveau und das Vertrauen erhalten, nachdem unteranderem auch bekannt wurde,...das:
Norwegische und Dännische Busse.....
5. der Preisunterschied zum e Deliver nur eine untergeordnete Rolle spielt. er ist wzar da, aber man bekomtm auch mehr Auto und mehr Qualität
Edit: Würde R.B. einfach mal seine Ziele oder Anforderungen konkreter Formulieren, müsste man nicht drunherum raten. Was soll man da empfehlen wernn man zwichen Sauerkraut und Spätze raten muss.
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Nach meiner Erfahrung liegt der Gewinn bei Distanzen ab 2,0 m bzw. 3,0 m in der Einsparung der 2. Person, die am anderen Ende des Bandmaßes steht. Und das macht bei unserer Arbeitsweise einen ganz deutlichen Vorteil - abgesehen davon, dass sich mit dem Disto locker Distanzen bis 100 m präzise messen lassen - vom Stativ aus und mit der optischen Visierhilfe natürlich.
Nö, der Disto hatte schon vor über 20 Jahren einen Selbstauslöser mit Verzögerungstimer. Und das Stativ habe ich für den Kreuzlinienlaser eh dabei. Außerdem schreibt bei uns fast immer eine Person, die andere misst.
..... passt jetzt irgendwie nicht zusammen.....

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Tja, wer eine vernüftige und Bezahlbare möglkichkeit weis wie man einen Raum voll-digital einmisst per Scan, der darf sich melden.
Der Lasermesser hat seine schwächen, sowie auch díe ausziehbare Messlatte die Ralf vorgeschlagen hat.
Der Handlaser Entfernungsmesser scheitert ganz klar an Außenecken und im freien. wenn nicht sogar beim zielen durch Störstoffe.
Ein Niveliergerät kann alles. bedarf aber gerade in Analoger Ausführung guter Mathematikkentnisse,
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Danke dir. Das Abkochen und die Trinkwasseruntersuchung seien eine Empfehlung der Sanitärfirma per Aushang. Ich mache mir Gedanken, ob dem Heizungswasser etwas zugesetzt wurde. Per Internet kann das Korrosionsschutz und alles mögliche Zeugs sein. Ich glaube nicht, dass man zwingend eine Verunreinigung schmecken kann. Das Ergebnis der Wasserprobe der anderen Wohnungen wird auch dauern. Fakt ist, der Vermieter hat die Verunreinigung 11 Tage lang verschwiegen und meine Wohnung wird nicht getestet.
Da meine Nachbarn eine Anpassung der unplausibel erhöhten NK-Abrechnung 2024 für Wasser + Heizung wg. des defekten Warmwasserbereiters erreichen konnten und dieser Verbrauchswert doch bestimmt schon vor vielen Monaten abgelesen wurde, bedeutet das für mich, dass der WWB schon lange defekt war und möglicherweise auch so lange schon Heizungswasser beigemischt war. Die Nachbarn beriefen sich auf Infos die sie erhalten hätten und hatten allen Parteien einen Infozettel zwecks Anpassung in den Briefkasten geworfen. Und da ich nur Leitungswasser trinke, mache ich mir natürlich Gedanken. Mit Magen-Darm-Infektion haben die Übelkeit und die Schmerzen nichts zu tun. Ich bin diesbzgl. null anfällig. Es ist auch eine ganz seltsame Form vom Übelkeit.
Vermutungen sind keine tatsachen.
Vrsteife dich nicht so auf: "hätte, vielleicht, oder doch? ".
Die Nebenkostenabrechnug hat nichts mit deinem Trinkwasser bzw deren Qualität zu tun.
Ergänzung:
Wenn du schon weist, das das Trinkwasser aktuell nicht gut ist, wegen evt Schäden an der TEchnik, dann Nutze es vorläufig nicht und Kauf dir 2 Kisten Wasser in Flaschen.
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Seit fast 2 Wochen ist die blaue Citrone im Hof. Bei Eiseskälte im Frankfurt abgeholt und es ohne Leiden bis in den Süden geschafft. Da meine parktischen Schnell-Ladeerfahrungen sehr begranzt waren hab ich bei ca34% Akkustand den geplanten Zwischenstop in Dettelbach (Main-Frankenpark) eingelegt und hab erstmal eine Säule ausgenockt. Da aber ja genügend Säulen rumstehen hab ich die nächste genommen und es geschafft das Auto zu laden
.70kw war der peak an Ladeleistung. Ich war aber mit der MIttagspause zu langsam und hab ich dann das Auto erwischt wie es noch bei 3kw bei 97% rumdümpelt am Laden.
Das sind 128km Strecke vom Abholort und nachgeladen hab ich 27,8kwh -machen wir 29kwh draus wären das bei Minusgraden und Autobahnfahrt 22kwh/100km gezahlt hab ich für die 27,8kwh 15,32€
Ich hab dann nochmal geladen bei Giengen an der A7 wo ich innerhalb von 17min 16,6kwh abgegriffen habe. Das sind dann aufm Routenplaner 148km. Leider seh ich kein Daten des Akkus in der Ladehistorie. Ich glaub aber ich hab auf ca 50% hochgeladen weil das mehr als ausreichend war um nach Hause zu kommen, was wiederum 45km entfernt ist.
Ich glaub auch, ich war bei 30-33% beim ankommen.
PS: Citroen eC3 Max mit 44kwh LFP
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Ich bin weder AG, noch eines der Planungsbüros.
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was möchtest Du noch wissen?
So viel wie möglich

Kann ich oder andere selber bei der Kammer erfragen ob besagte ING. Eine bestehende Versicherung hat? Falls ja, auch bei welchem Versicherer?
Im aufgeführten Fall, ist eine Kommunikationspanne passiert. Planungsbüro A hat die Schirmherrschaft, darunter folgen 2 weitere technische Planungsbüros. bezeichnet als B und C.
Gegen Ende des Projektes fällt dem AG auf, das sein Bauwerk nicht vollumfänglich nutzbar ist wie es im Gesetz steht.
Planungsbüro A hat dies berücksichtigt, aber nicht in der Kommunikation für Büro B und C eindeutig definiert. Rein rechtlich wäre er aber raus,..angeblich.
Planungsbüro B und C werden ebenfalls über das "Problem" unterrichtet und eingebunden. Der AG besteht auf Nachbesserung, weil dies Gesetzlich so vorgegeben ist.
Der AG verweist drauf, dass die Kosten der Anpassung nicht zu lasten ihm gehen dürfen.
Planungsbüro A meldet an, sich etwas dran zu beteiligen. (hörensagen)
Planungsbüro B übernimmt die Kosten seiner Gewerke nach zähem Verlauf über seine Versicherung.
Planungsbüro C weigert sich bis dato jegliche Kosten zu begleichen trotz schuldeingeständnis, noch der Einschaltung s-einer Versicherung.
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Sprecht ihr da aus Erfahrung? Nicht das ich es jedem Wünsche einen Schadensfall zu haben, aber es passieren nunmal fehler, dass kann passieren, aber wie habt ihr das gehandhabt und wie ging das aus?
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Nach meinem Verständnis beschreibt "beratender Ingenieur" wie "freier Architekt" lediglich in "geschützter" (Zulassungsvoraussetzungen) eine bestimmte juristisch geregelte Form der unabhängigen Berufsausübung "frei von (wirtschaftlichen) Interessen Dritter". Das hat mit der Haftung nichts zu tun.
Bei versicherter Inanspruchnahme wegen einer Haftung aus der Berufsausübung übernimmt eine bestehende Berufshaftpflicht (um die ging es oben) die "Prozessführungsbefugnis" der oder des in Anspruch genommenen Versicherten. Diesen ist deshalb insbesondere bei Ingenieurversicherungen ausdrücklich untersagt, eine Verantwortung einzugestehen oder selbst ohne Zustimmung des Versicherers Zahlungen zu leisten. In beiden Fällen endet sofort die Haftung des Versicherers. Deshalb ist davon auszugehen, dass gerade bei versicherten Schäden oberhalb der Selbstbehaltsgrenze (typisch zwischen 4.000 € und 10.000 € / Schaden) Versicherte ohne ihre Versicherung bzw. ohne deren Zustimmung kein Wort schreiben dürfen.
Da es um erheblich größere Summen geht, läuft das also deutlich anders ab als bei der Kfz-Haftpflicht. Spätestens wenn es um einen fünfstelligen Eurobetrag geht antwortet also nur noch die Versicherung und die zahlt nach meiner Beobachtung eher nicht freiwillig.
Das ist intressant.
Es wäre jetzt wahrscheinlich Sinnlos aufzuzählen wann die Versicherung haftet. Aber wann ist denn die Versicherung raus? Grobes fehlverhalten ausgeschlossen.
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Ich hab mich da ein bisschen belesen. Die landeskammern schreiben, das regelmäßig nachgewiesen werden muss das Fortbildungen in gewissen Umfang stattgefunden haben, sich die Haftpflicht in einem Gewissen Umfang befindet. Mehr so generell nicht.
Verweigert die Bezeichnung "beratender Ingenieur" die Begleichung eines nachweislichen Schadens durch das Planungsbüro?
Die Berufsordnung als Beispiel: Kammer BW
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Wenn jeder Ingenieur "Beratender Ingenieur" wäre, wäre das Qualitätssiegel obsolet...
Woran wird den die Qualität festgemacht eines "beratenden Ingenieurs"
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Hmm, Dann sind nicht Alle eingetragen, aber gelistet. Die die eingetragen sind dürfen sich "beratende Ingenieure" nennen und die die Nur gelistet sind eben nur Ingenieur für XYZ.
Ich dachte jeder Muss der Kammer zugehören. wie die dummen Handwerksfirmen der HWK angehören müssen.

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Natürlich gibt es freiwillige Eintragungen, speziell als beratende Ingenieure.
Auf das woltle ich noch zu sprechen kommen.
Der Titel "Beratende Ingenieure" ist ja eine "Auszeichnung" oder anderst gesagt eine höhere Allgemeinqualifizierung, wenn ich das so richtig gelesen haben. Verspricht mehr QUalität und höheren Masstab. Oder?
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Jetzt muss ich mal die Kammerthematik der Ingenieure erfragen.
Jeder Ingenieur gehört einer Kammer an. bzw dessen Planungsbüro.
Welche Kammer ist denn zuständig? Also die, an der der Sitz des Ingenieur ist und ggf der Bundesverband der Kammern BingK?
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In den meisten Exposes steht doch eh immer "ca" zur Größenangabe. Das sichert den Marker und den Verkäufer schon mal ganz gut ab.
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Das ist jetzt nicht wirklich ein
?
Nein, aber das war mein Gedanke der mir dabei kam. "Sind das nicht Plätzchen?"
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,aber viel zu klein und ohne meine Extras... und viel zu umständlich.
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Hier gab es heute Nacht Schnee! Allerdings ist der schon recht pappig und wird vermutlich tagsüber weg geregnet.
Dafür habe ich gestern die Küche mit dem Ofen indirekt geheizt - für saisonale Backwaren.
Tja, ich hatte da ja neulich eine Geschäftsidee...... wo ich dieses BIld in einem anderem Forum gepostet habe.
Als nächstes gibt es einen Plätzchenteig3Ddrucker mit Ofenfunktion zum ausbacken und der Schokoglasur und Steuselfunktion.

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Ja das kommt vor.
Meist sind die Abluftleitungen stark betroffen die zum Gerät führen. Abluft ist halt ungefiltert bis zum Gerät.
Man macht da aber teilweise schon an den Tellerventilen kleine Filter drauf um das System sauber zu halten.
Wenn es vorkommt das die Zuluftleitungen ungefiltert eingeblasen werden, kann man da auch mal durchfahren, die sollten aber nur leicht staubig sein über die Jahre.
Zu Viel mechanische Arbeit schadet den Rohren. Die sind innen auch nur Hauchdümm ausgekleidet damit sie kein Wellrohr bilden.
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Zumindest wird man bei den 3-Ecken einen Liegestuhl vernüftig nutzen können, was bei den rechteckigen daneben nicht der fall ist.
Und man spart sich dazu noch eine ganze Stütze und das Fundament dazu. Billiger geht nur mit , Weglassen.
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NEIN, nur eine schraube hat eine Haltekraft bei dem besagten Hebel zzgl der häheren Hebels der Sitzerhöhung.
Außer man möchte das Risiko eines sturzes deutlich erhöhen, der klebt und hofft das sich niemand das kreuz bricht.
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Vielleicht sieht der gleiche prozentuale Vorteil in absoluten Zahlen beim Diesel nicht so gut aus? Oder anders ausgedrückt: "Der ist doch eh schon sparsam, da lohnt sich das doch nicht ..."
Hmm, Mehrer Gründe wohlmöglich:
A) ein Deiselauto ist grundsätzlich teurer , so war es früher zumindest, dafür aber billiger Dieselkraftstoff.
B) und das halte ich für relevanter:
Als beispiel von uns hier , für so eine Strecke wie R.B. fährt;
Bis zu Autobahn sind es ca 10km, dannach gehts über alle varianten darüber in alle Himmelsrichtungen. gibt auch alternativen die 50km erzeugen.
Was machst du nun im Standartdiesel? Fahren und bis zur Autobahn ist der Motor durchgewärmt, Dannach gibts dauerlauf bei 130kmh (als Beispeil)
Mit dem Elektrozusatz entfällt das ganze. Der Diesel knallt eiskalt in die Autobahnfahrt rein, Es mag vielleicht eine ölvorwärmung geben und eine Dieselheizung, aber nichts ist wirklich warm.
Eigentlich machst du damit dem Motor kaputt.
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Keine Ahnung, du hast doch die Papiere zur Armatur. Eine ungepürfte Armatur hat im Trinkwassernetz nix zu suchen. Blei, chrom, und lt. solche anderen Legierungen die nichts im Trinkwasser zu suchen haben.
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Das es ja ein Expertenforum ist muss ich dir ganz klar dazu sagen:
Weder Boiler noch Armatur (beim Boiler hab ich garnix dazu), haben keinerlei Prüfzeichen. Weder Ce noch DVGW noch sonst was.
UNd wenn die Symptomatik so bliebt, erwartet dich der erste Wasserschaden in deiner neuen Küche.
Edit: Der Boiler kann bleiben sofern es eine UT Version ist.
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Holzhaus?
Wasserschaden?
Schlecht verlegt Ablaufleitungen und somit ein Leerziehen eines Sifons.
Wohnraumlüftung?
Kanalabluft direkt neber dem Dachfenster?
Trockebausysteme? Wasserschaden alt?