Beiträge von Thomas T.

    Ja, das war in den Flächenländern lange so. Jeder Maurer- und Zimmerermeister war damals für kleine Objekte bauvorlageberechtigt.

    Ist heute immer noch oder wieder so, z.B. Brandenburg§ 65, in Berlin für "geringfügige oder technisch einfache Bauvorhaben", wie immer das definiert ist. Bayern geht noch weiter:

    "(3) Bauvorlageberechtigt sind ferner die Angehörigen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen‚ die Absolventen einer Ausbildung sind, die dazu berechtigt, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen zu dürfen, sowie die staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Bautechnik und die Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererfachs für
    1.freistehende oder nur einseitig angebaute oder anbaubare Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit nicht mehr als drei Wohnungen,
    2.eingeschossige gewerblich genutzte Gebäude mit freien Stützweiten von nicht mehr als 12 m und nicht mehr als 250 m2,
    3.land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,
    4.Kleingaragen im Sinn der Rechtsverordnung nach Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3,
    5.einfache Änderungen von sonstigen Gebäuden."


    Da sind schon ganz schöne Klopper möglich ohne Listeneintrag.


    Ob es genutzt wird, weiß ich nicht.

    Mal wieder was zur Reichweite und Verbrauchskosten von E-Autos auf längeren Strecken:


    Wir waren kürzlich mit dem ID.4 in Dresden, einfache Strecke ca. 250 km + ein paar km Umweg ins Restaurant.


    Los mit 100 %, Ankunft mit 15 %. Am Hotel konnten wir kostenlos laden (rel. hohe Parkplatzgebühr excl.), Rückfahrt mit 20 % bei Ankunft. Der Verbrauch lag hinzu bei knapp 25 kWh/100 km, auf der Rückfahrt bei 23,x. Das lag wohl am Wind.


    Bei einem Arbeitspreis von 34 Ct/kWh (laden über PV ist in dieser Jahreszeit unmöglich) ergeben sich bei 25 kWh Verbrauchskosten von 0,34*25*1,1 (Faktor für Ladeverluste) = 9,35 €/100 km. Das entspricht etwa 5,5 l E5/100 km. Ob das einem Diesel oder Benziner in dieser Größenklasse entspricht, kann ich mangels vergleichbarem Fahrzeug nicht beurteilen, erscheint mir aber knapp.


    gefahrene Geschwindigkeit max. 145 km/h, einige Geschwindigkeitsbegrenzungen und Baustellen. Die reduzieren den Verbrauch. Dafür musste die Heizung rel. viel bringen (23°C + Sitzheizung beidseits).


    Es funktioniert also, wenn man auf längeren Strecken ohnehin sinnvollerweise alle 2,5 h mal eine Pause einlegt.

    Ich bekomme ständig Mails mit Link, von Banken, Strato, Amazon ... Ob Elster auch schon dabei war, k.A.


    Niemals auf einen Link klicken! Ich habe letztens eine Mail scheinbar von meinem eigenen Account bekommen...

    Er gibt an, dass Makler / Kaufinteressierte nach einer von einem Architekten unterschriebenen Wohnflächenberechnung gefragt haben und will diese schnell vorlegen

    Scheint mir plausibel. Ich habe in der letzten Zeit mehrere Wohnflächenberechnungen für Bestandsgebäude gemacht, weil wohl die Banken diese von einem Bauvorlageberechtigten angefertigt seit einigen Jahren fordern. Da kamen zwar auch Anfragen, wo ich nur mal schnell etwas unterschreiben sollte, was der Verkäufer/Makler selbst gefertigt hat, damit es nicht so teuer ist... Das mache ich selbstredend nicht.

    Die bayr. Garagenverordnung sagt, Zitat:


    "§ 2
    Zu- und Abfahrten

    (1) 1Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. 2Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen."


    Das entspricht dem, was wohl überall gängige Praxis ist.


    Abweichungen sind möglich, aber immer im Einzelfall zu betrachten.

    Ich hatte bis jetzt nur einen einzigen Fall, wo eine Garage direkt an die Grenze sollte. Es wurde ein Abstand von 3 m gefordert, obwohl verkehrsberuhigter Bereich. Begründung: Der Fahrzeugführer führe sonst "blind" auf die Straße und könne keine sich nähernden Verkehrsteilnehmer sehen. Das ist nachvollziehbar.


    In nicht verkehrsberuhigten Straßen sind m.E. immer 5 m einzuhalten, siehe Thomas B in #6.


    Für Carports können teilweise andere Regeln gelten, da die Sicht hier nicht eingeschränkt wird.

    WDVS und VHF dürften ähnliche Randbedingungen haben, was Veralgung angeht: Geringe Masse und durch die Dämmung oder Luftschicht unterbrochene Wärmeleitung. Also ganz schnell Kondensat.


    Beim WDVS-Bild kann man auch schön sehen, was fehlende Dachüberstände bewirken. Selbst unterhalb der Fensterbänke gibt es weniger Kondensat als auf den durchgehenden Flächen.

    Vor diesem Bild

    hat es 7 Tage nicht geregnet und war mehrere Tage über 15 Grad Celsius warm.

    Die Nächte sind kalt und feucht (Kondensat/Raureif). Auch ohne Regen war die Straße bei uns oft sichtbar nass/feucht. Den Rasen gegossen habe ich seit einigen Wochen nicht mehr, und der steht in sattem grün. Im späten Frühjahr oder erst recht im Sommer undenkbar.

    Da die Konstruktion der Decken inzwischen oft an die Fertigteilwerke ausgelagert wird, tauchen solche Punkte erst bei deren Bearbeitung auf, so dass sich die Frage stellt, ob die Elementpläne des Werkes noch einmal vom Architekten geprüft und freigegeben wurden (so kenne ich es) oder vom Statiker oder von niemandem. Hätte er prüfen sollen und nicht geprüft oder geprüft und ohne Übernahme dieses Punktes freigegeben oder einfach produzieren lassen, wäre aus juristischer Laiensicht der Ball wieder ausschließlich im Feld des Architekten.

    Es gibt bei prüfbefreiten Bauvorhaben keinerlei Pflicht, Umplanungen der (Halb-)Fertigteile statisch zu prüfen. Der Architekt kann ohnehin nur zur geometrischen Prüfung beitragen, z.B. richtige Lage und Größe der Deckendurchbrüche, Wände richtig übernommen, aber i.d.R. nichts zur Statik. Der Statiker muss i.d.R. auch nicht, Ausnahme ist wohl Hessen.


    Deshalb war ich immer ein Befürworter von statischen Prüfungen incl. Bauüberwachungen auch bei EFH, die es in Brandenburg bis 2016 gab.

    Der rote Schiefer wird allgemein als „sehr selten“ bezeichnet, es scheint ihn aber sogar in Thüringen zu geben.

    In Thüringen wird gar kein Dachschiefer mehr abgebaut.


    Zur Farbe: Teilweise sieht man in Thüringen noch so etwas oder ähnlich an älteren Gebäuden:


    Link zum Bild


    Heute wird meines Wissens deutschlandweit im wesentlichen spanischer Schiefer verbaut. Der sieht so schön gleichmäßig blaugrau aus, man könnte auch sagen "steril" aus.

    Er warnte damals sogar vor Kerbrissen im Beton durch Faltenwurf der Folie und vor der nicht ausreichenden Gleitfähigkeit der Folien und riet von der PE-Folie eher ab.

    1. Kerbrisse entstehen nicht durch Faltenwurf der Folie. Und bei 0,2 mm Dicke bleibt keine Falte stehen. Außerdem ist es ein leichtes, die Folie faltenfrei auf einer ebenen Fläche zu verlegen.

    2. Wenn die Gleitfähigkeit einer Lage Folie nicht ausreicht, wie kann die ohne Folie und mit Verzahnung in den Plattenstößen, egal ob mit oder ohne Stufenfalz, höher sein?

    Die Schweißbahn auf der BP würde dann aber nicht wegfallen oder? Wegen der Restfeuchte der BP.

    Nein, die hat eine ganz andere Funktion. Die PE-Folie auf der XPS-Dämmung hat keine messbare bauphysikalische Funktion. Genauso könnte man die Stöße der Platten dicht verkleben, da es nur darum geht, das Eindringen von Frischbetonbestandteilen in die Dämmung zu verhindern. Die Schweißbahn auf der Betonplatte funktioniert als Dampfsperre.

    Da ich bevorzugt weiße Wannen auf Perimeterdämmung plane und bauen lasse, benötigen wir auf der dann typischen XPS-Dämmung keine PE-Folie. Die Abstandshalter für die untere Bewehrungslage kommen dann direkt auf die XPS-Platten.

    Ist das nicht ein Verstoß gegen die a.R.d.T.?


    Die Fachvereinigung Extruderschaum schreibt:

    "Auf die Dämmschicht kommt dann eine Schutzschicht, zum Beispiel in Form einer Folie aus Polyethylen (PE). Diese Schicht verhindert, dass Betonnasen oder Zementmilch in den Verbund aus Dämmstoffplatten eindringen und deren Dämmwirkung beeinträchtigen."


    Genauso kenne ich das auch und handhabe das so schon immer.

    Warum, um Himmels Willen, macht man so was...


    Da wird ein "schlauer" oder neudeutsch "smarter" Kollege (Hüstel) die Bauordnung, das BauGB, ie BauNVo und die Bauleitplanung bis aufs Blut ausgequetscht haben.

    Das ist auch meine Vermutung.


    In West-Berlin gibt es noch viele alte B-Pläne von vor 1990 mit GRZ/GFZ 0,2/0,4. Für diese Gebiete gab es in den 90ern eine "Aufweichung", dass alles, was ein Dach hat, nicht als Geschoss zählt. Da wurden dann statt 2 eben 4 Geschosse gebaut. So hässlich wie im Beispiel habe ich aber noch kein Haus gesehen.


    Ergänzung: Die Aufweichung bestand darin, dass alles unter dem Dach als Dachraum galt und diese nicht mehr auf die GFZ angerechnet werden mussten. Die GFZ 0,4 musste also nur für die beiden Vollgeschosse ermittelt werden. Nach BauNVO 1977 hätten Aufenthaltsräume und noch ein bisschen mehr im Dachraum auf die GFZ angerechnet werden müssen.

    Ich würde sogar noch weiter gehen: Sie kann nach dieser Übersicht nicht stimmen und muss mind. XC3, realistischer aber eigentlich sogar XC4 lauten

    Ich würde nicht ausschließen, dass es bei einer auf Aufenthaltsniveau beheizten Garage irgendeine Konstruktion für den Fußboden gibt, die XC 1 ermöglicht, siehe hier. Allerdings kenne ich keinen solchen Fall persönlich.

    Der Auszug aus der Statik enthält die Berechnung für einen Deckenstreifen mit beliebiger Breite. Durchbrüche oder Querschnittsschwächungen sind nicht berücksichtigt.


    Für eine Garage passt die Expositionsklasse XC 1 höchstwahrscheinlich nicht.


    Hat die Statik wirklich ein qualifizierter Tragwerksplaner gemacht? Und wusste von den geplanten Durchbrüchen und Leitungen?

    Nach meiner Erfahrung reichen 20 cm niemals, es sind min. 24 cm erforderlich, bei einer Filigrandecke ggf. mehr, weil die Rohre durch die Gitterträger gefädelt werden müssen.


    I.d.R. kommen alle Rohre durch einen Deckendurchbruch. Dort und angrenzend ist statisch nicht mehr viel Beton übrig. Das ist bei der Bemessung der Decke und der Bewehrungsführung zu berücksichtigen.