Beiträge von Thomas T.

    Und eine geplantes Ortsbild lässt sich so sowieso nicht erreichen ...

    Beispiel mein eigenes Haus:

    zul. GR 120 m² + 50 % Überschreitung Nebenanlagen. Ist soweit i.O., aber:

    Die Festlegungen gelten unabhängig von der Grundstücksgröße. Eine hintere Bebauung ist auch zulässig. Bei Teilungen müssen jeweils min. 500 m² Grundstücksgröße erhalten bleiben.


    Viele Grundstücken im Gebiet waren oder sind noch größer als 1000 m². Das hatte und hat zur Folge, dass geteilt wird, bis die Schwarte kracht. Und so kommt bei 530 m² (das wäre etwa die Hälfte von unserem Grundstück - nein, wir teilen nicht!) eine GRZ I von 120/530 = 0,23 zustande, GRZ II 180/550 = 0,34, und dabei wollte man lt. Begründung doch so eine schöne lockere Bebauung haben. :wall:

    Aber wenn ihr das so kennt und das ok ist, glaube ich dem.

    Bestimmt ist das auch ein sog. "Einfacher Bebauungsplan gemäß §30(3)BauGB (Textbebauungsplan)"?


    Scheint eine Brandenburger Spezialität zu sein.


    Ich habe zufällig einen aus OHV gefunden, Zitat:

    "1.2 Maß der baulichen Nutzung (§9(1)1. BauGB, §16 BauNVO)


    1.2.1 Grundflächenzahl und Grundfläche baulicher Anlagen (§9(1)1. BauGB, §16(2)1. BauNVO)


    (1) Auf allen Baugrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird festgesetzt:

    Grundfläche baulicher Anlagen

    - je Baugrundstück mit einer Größe unter 500 m² GR 90m²,

    Überschreitung gemäß §19(4) BauNVO um max. 20m²,

    - je Baugrundstück mit einer Größe ab 500 m² bis unter 900m² GR 100m²,

    Überschreitung gemäß §19(4) BauNVO um max. 25m²,

    - je Baugrundstück mit einer Größe ab 900 m² GR 125m²,

    Überschreitung gemäß §19(4) BauNVO um max. 25m²."


    Wenn ich bei einem Grundstück 500-899 m² mit 100 m² zul. GR zul. eine zul. Überschreitung von 25 m² lese, stellen sich mir die Nackenhaare auf. Das reicht nicht mal für die in dieser Gemeinde geforderten 2 Pkw.-Stellplätze ab 100 m² Nfl. und ihre Zufahrten.

    Das ist eine Brandschutzplatte aus gepresstem Asbest, Konsistenz weich, ohne jedes weitere Trägermaterial und Bindemittel.

    So eine Platte, schön weich und biegsam, ca. 50 x 50 cm, stand früher bei uns auf dem Dachboden. Ich vermute, als Rohling für ähnliche Zwecke.


    Mit der habe ich als Kind immer mal gespielt...

    Ich hole das alte Thema mal wieder vor.


    Im Mai 2023 schrieb ich:

    Das Auto meiner Frau wird ein E-Auto. Wir holen nächste Woche unseren ID.4 ab.

    Ein Forist meinte damals:

    Gut, bei dem genannten Fahrzeug braucht ihr Euch ums Laden kaum Sorgen machen, der steht im Regelfall in der Werkstatt, wo verzweifelt versucht wird, die Softwareproblematik in den Griff zu bekommen.

    In der Werkstatt war das Auto 2 mal.

    Das erste Mal nach ca. 5000 km, weil der Klimakompressor kaputt war. Das ist ein Armutszeugnis für VW, hat aber mit E-Auto nichts zu tun.

    Das 2. Mal war im Frühjahr, um ein Software-Update aufzuspielen. Kleinere Updaten gehen automatisch, aber das war wohl etwas größeres.


    Also scheinen die Softwaremacken wohl behoben zu sein.


    Kurz-Fazit nach ca. 15 Monaten und ca. 12 Tkm:


    Das Auto macht Spaß. Das volle Drehmoment ist sofort und ohne Unterbrechung da. Der Motor ist innen geräuschlos, lediglich Wind- und Fahrgeräusche sind zu hören.

    Geladen wird er von Mitte Februar bis Mitte November fast ausschließlich von der eigenen PV. Das kostet ca. 1,50 €/100 km (entgangene Einspeisegebühr). Das funktioniert nur, weil das Auto tagsüber meistens zu hause steht. In der dunklen Jahreszeit steigt der Verbrauch auf ca. 20-22 kWh. Einen Strompreis von 40 Ct zugrundgelegt, kosten 100 km dann ca. 8,50 €, was etwa 5 l Benzin entspricht.


    Die Reichweiten sind umgekehrt proportional zur gefahrenen Geschwindigkeit. Bei Frost auf der Autobahn bei 140 km/h sind auch 25-30 kWh/100 km drin.

    Im Moment zeigt die App eine Reichweite von 324 km bei 64 % Akku an, was ca. 500 km bei 100 % wären. Da ist ein Teil Autobahn dabei. Es geht auch noch mehr im reinen Stadtverkehr. das schöne ist, dass der Verbrauch im Gegensatz zum Verbrenner bei niedrigen Geschwindigkeiten auch niedrig ist. Ampelstopps verbrauchen außer Klimaanlage und dem bisschen LEDs nichts.


    Laden an Schnelladesäulen an der Autobahn dauert 1 gemütlichen Kaffee lang, wenn es nicht bis 100 % Ladestand gehen soll.


    Von den Betriebskosten ist für uns ein E-Auto unschlagbar.


    Aber: Wer auf Schnelladesäulen angewiesen ist, fährt teuer. Bei ca. 80 Ct/kWh kommt man schnell dahin, wo ein Benziner mit 10 l/100 km oder ein Diesel mit 12 l landet.

    Keiner hat so viele Angstzuschläge in der Statik wie wir ...

    Das stelle ich in Frage. EC gelten europaweit. Die Nachweise sind sehr viel aufwändiger geworden und händisch kaum noch zu machen, aber nach DIN kam nicht viel anderes raus.


    Im Gegenteil, Berechnungsverfahren wie Finite Elemente ermöglichen weniger Bewehrung, aber bessere Passgenauigkeit. Wo früher Unterzüge nötig waren oder Stahlträger mit Bohrungen für die obere Bewehrung in die Stahlbetonplatten eingelegt wurden, reicht oft etwas mehr Bewehrung.


    Die nominalen Betondeckungen sind z.T. größer geworden, aber das liegt daran, dass man aus Schaden klug wurde.

    Wo bekommst du kurzfristig Pumpspeicher geplant genehmigt gebaut?

    Kurzfristig geht das nicht. Wo es langfristig ginge, fehlt mir der Überblick. Ein Pumpspeicherwerk in den Alpen, um Windstrom aus der Nordsee zu puffern, hielte ich allerdings für einen Schildbürgerstreich.


    Bayern ist doch angeblich so vorne dran mit PV. Da geht im Sommer garantiert jede Menge Strom "flöten" bzw. es werden PV-Anlagen gar nicht erst ans Netz genommen.


    Um da Abhilfe zu schaffen, braucht es keine 1000 km Stromtrasse.

    Ich hab eher den Eindruck, du pflegst das negative Strompreisnarrativ?

    Ich pflege gar nichts, von mir sind die Zahlen nicht, sondern allgemein und öffentlich zugänglich. Ich habe nur schon mal vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass sich das Problem in diesem Jahr und zukünftig verschärfen wird. Und genau das ist eingetreten. Du hast mir damals schon vehement widersprochen.


    Sinnvoll finde ich diese Verschwendung von regenerativer Energie nicht.

    Elektrische Verbundnetze machen Sinn siehe Australien bis Singapur.

    Die gibt es doch in Europa längst.


    Dass da immer noch Strom "übrig" ist, kann derzeit nicht verhindert werden. Dazu bräuchte man kurzfristig und ggf. stundenweise oder noch kürzer anspringende "Verbraucher", wie mehr Pumpspeicherwerke, Batterien oder auch Elektrolyseure.

    Netzausbau über 1000 km wäre in D gar nicht notwendig. Mehr dezentrale Speicher und Elektrolyseure wären bei uns nötig, dann könnte der überschüssige Strom (Stichwort negative Strompreise mit zunehmender Tendenz) vor Ort sinnvoll verbraucht werden.


    In D dauert alles zu lange. In zugegeben dünn besiedelten Australien scheinen Freileitungen kein Problem zu sein, bei uns sind sie des Teufels.

    Warum werden Wohnungen und auch Wohnhäuser Deiner Meinung nach denn immer größer?

    Ich sehe diesen Trend nicht. Weder bei dem, was bei uns zur Miete angeboten wird, noch bei den EFH, die ich auf dem Tisch habe (Statik). Mein letztes abgeschlossenes EFH hatte 103 m², habe gerade eine Umnutzung von Wochenendhaus zum EFH mit Anbau vorliegen mit 46 m², ansonsten schätze ich im Schnitt 140 m², wobei kaum ein Haus mit Keller ist.

    Seit 1990 ist die durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung um 10 m², die Durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf um 12,8 m² gestiegen.

    Ein Grund dafür sind die exorbitanten Neubaumieten. Ich kenne einen Rentner, der in Berlin (ehem. Westteil, recht zentral) 160 m² alleine bewohnt. Eine kleinere Wohnung kann er sich nicht leisten.

    Glaubst Du ernsthaft, dass ein Bauträger EFH verkaufen könnte, die die Wohnfläche eines EFH aus den 1950er haben?

    Ja. Sieht nicht nach 50er aus, hat aber nicht mal 90 m² Wohnfläche.

    Ich bezweifle nur, dass die Anforderungen des GEG der Hauptgrund für gestiegene Baukosten sind.

    Das hat hier auch niemand behauptet. Wir müssen uns auch nicht ausschließlich am GEG festbeißen.

    Und ich behaupte auf Grundlage der mir bekannten Berechnungen, dass sich die Mehrkosten des GEG für EFH-Eigentümer lohnen.

    Nicht, wenn dadurch die Finanzierung platzt. Wir drehen uns im Kreis.

    Er hätte nun die Wahl, der der Trend zu größeren Wohnungen geht, zwar mehr, aber kleiner Wohnungen zu bauen, die dann aber leer stehen, weil es keinen Markt dafür gibt, oder halt die Wünsche der Mieter zu erfüllen...

    Das ist gelinde gesagt Unsinn. Dort, wo es Wohnungsmangel gibt, stehen kleine Wohnungen nicht leer. Sonst würden die Mieten sinken.


    Und mit EFH-Interessenten hat das nichts zu tun.


    Siehe z.B. hier, Zitat von 2023:

    • "Baugenehmigungen im Neubau von Januar bis Juni 2023: -35,4 % bei Einfamilienhäusern, -53,4 % bei Zweifamilienhäusern, -27,0 % bei Mehrfamilienhäusern"

    oder hier:

    "Besonders deutlich ging im ersten Quartal 2024 den Wiesbadener Statistikern zufolge die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser zurück: um rund ein Drittel (35,6 Prozent) auf 9.200 Einheiten."

    Wieso Speicher? Die WP läuft doch hauptsächlich tagsüber?

    Speicher, um mehr Ertrag nutzen zu können. Hat im Winter wenig Nutzen, danach schon.


    Die WP läuft gleichmäßig durch. Eine Nachtabsenkung dürfte keinen großen Einfluss haben, wenn ich um 7.00 Uhr die Bude und das Wasser warm haben will. Noch am 31.01. ist bei uns Sonnenaufgang 7.50 und -untergang 16.50 Uhr. Es ist wurscht, ob die PV-Erträge tags oder nachts nicht ausreichen.

    Die Baukosten sind aber für alle Gebäudetypen und für alle Nutzungen, ja sogar für alle Bauwerke nahezu gleichermaßen gestiegen. An den teuren WP und den "übertriebenen Vorschriften für Gebäude" allein kann es also eigentlich liegen.

    Wer hat behauptet, dass es daran allein liegen würde?

    Aber die Gaspreise hat Habeck doch explodieren lassen!?

    Hat wer behauptet?

    Und für den Investor macht es schon auch einen Unterschied, ob er in sein MFH 9 oder 10 Wohnungen einbauen kann, bei ansonsten gleicher Grundfläche des Hauses.

    Stimmt, 9 Wohnungen sind billiger als 10 zu errichten bei gleicher Wohnfläche, weil je 1 mal Küche und Bad entfallen.

    Es ist doch nicht verboten, dass die PV-Anlage die Wärmepumpe versorgt?

    Ich bin mir nicht sicher, glaube aber nicht. Die PV liefert nur nichts bis sehr wenig, wenn die WP auf Hochtouren läuft.


    Erträge unserer PV mit knapp 25 kWp:

    - Nov. 23: 360 kWh

    - Dez. 23: 127 kWh

    - Januar 24: 210 kWh


    Da wird an keinem Tag der Speicher voll, d.h. der Strom wird hauptsächlich zugekauft.

    Und mit der Wärmepumpe sollte der Mieter langfristig doch auch gelt sparen, da sie, insbesondere im Neubau, doch wesentlich effektiver heizt als jede Gasheizung, oder nicht?

    Das mag sein, aber die Mehrkosten muss der Eigentümer erst einmal vorfinanzieren. Und im Moment werden werden Gaspreise von 7 Ct/kWh angeboten, was bei einer JAZ von 4 einem Strompreis von 28 Ct. entspricht. Aktuell also patt.

    Nein es ist gibt keine Pflicht zur PV, sondern lediglich eine Pflicht zur Nutzung von Sonnenenergie, die natürlich auch durch Solarthermie erfüllt werden kann.

    Das ist richtig. Nur sind beispielsweise 16,x m² Solarthermie auf einem relativ kleinen MFH mit 325 m² Wfl. (aktuelles Beispiel von mir) und geplanter WP sinnlos. Also wird es auf PV hinauslaufen.

    Alleine seit 2010 sind Wohnungen im Durchschnitt ca. 1 m² bzw. die Wohnfläche pro Person um ca. 2,7 m² gestiegen. Das hat Deiner Meinung nach also keinen Einfluss auf die Kosten, wenn auf Grund der größeren Wohnung pro Haus weniger Wohnungen gebaut werden, weil selbige größer werden?

    Größere Wohnungen sind je m² Wfl. günstiger als kleine, da die Kosten wie Bad, Küche, Anteile für unvermietbares Treppenhaus und Technikraum nur 1x je Wohnung anfallen.

    Mit einem Passivhaus oder gar einem Nullenergiehaus fährt man auf Dauer günstiger und die Mehrkosten amortisieren sich innerhalb der Tilgungszeit des Darlehens.

    Das mag sein, deshalb haben wir auch damals KfW 70 mit WP gebaut. Mit detaillierter Wärmebrückenberechnung wäre ich auf KfW 55 gekommen, hätte sich aber nach den damaligen Förderrichtlinien finanziell nicht gelohnt.


    Für die Banken ist am wichtigsten, dass das Darlehen mit größter Wahrscheinlichkeit auch bedient werden kann, und da können 40 T€ mehr Kredit ein Ausschlusskriterium sein. Und sie sind es auch, sondern würden mehr Häuser gebaut. Der Bedarf und das Interesse sind da.


    Deshalb stimme ich

    Es mag sich amortisieren, aber den Zaster muss der kleine Mann erst mal aufbringen, bzw die Bank bereit sein es ihm zu leihen und das nicht mehr auf 10 oder 20 Jahre, sondern auf 30 Jahre. Wer geht das Risiko noch ein?

    hier zu.

    Welche aRdT oder welche Norm siehst Du aus welchem Grund als Kostentreiber und welche Gründe könnten dafür sprechen, die entsprechende aRdT oder Norm abzuschwächen?

    z.B. ist in Berlin bei MFH eine PV auf dem Dach zwingend. Die mag sich für den Eigentümer irgendwann amortisieren, aber die Kosten fallen sofort an. Genau wie bei der WP, egal ob Luft oder Erdsonden.

    Persönliche Meinung: Im Neubau ist es mittlerweile viel Rechnerei (Wärmebrücken) und zu sehr auf die Spitze getrieben.

    Meine Rede schon lange. Am Gebäude ändert sich nichts, ob nun mit pauschalem Zuschlag 0,1 oder detailliert nachgewiesen 0,01 rauskommt.

    Ich persönlich glaube ja eher, dass sich die Baukosten so massiv erhöht haben, weil die Ansprüche an eine Wohnung über die Jahre deutlich gestiegen sind. ... Gleichzeitig hat sich der Anteil der 1-Personen-Haushalte seit 1950 mehr als verdoppelt. Dass unter diesen Bedingungen bauen immer teurer wird, sollte sich eigentlich selbst erklären...

    Nein, die Ansprüche an eine Wohnung sind m.E. heute keine anderen als 2010. Und den Zusammenhang zwischen 1-Personen-Haushalten und Baukosten verstehe ich gar nicht. 1- und 2-Zimmer-Wohnungen als Mietwohnungen waren schon immer gang und gäbe.

    Aber zumindest der Wärmeschutz ist, nach meinem Verständnis, nicht der Preistreiber, da sich die Mehrkosten ja auch für Mieter "amortisieren" - höhere Grundmiete auf der einen Seite vs. geringere Nebenkosten auf der anderen Seite.

    Da amortisiert sich nicht viel. Viel billiger als mit Gastherme (Installation + Betriebskosten) kann man wahrscheinlich auch heute nicht heizen, und von einer eventuellen PV auf dem Dach haben die Mieter nichts.

    Gerade im privaten Sektor, also eher kleine Häuser, usw. stellen die erhöhten (meines Erachtens massiv überhöhten) Anforderungen (GEG!) mittlerweile eine echte Hürde dar.

    Und gerade da kann ich nicht sehen, dass die Ansprüche der Bewohner in den letzten Jahren gestiegen sind.


    Die Preise schon. Wir haben z.B. 2012 für 2x90 m Erdsonden mit geologischer Einmessung und WP incl. aller Ausdehnungsgefäße, Installation usw. ca. 20 T€ bezahlt. Heute bekommst Du dafür nicht mal die Sonden.


    Für identisches Haus und Grundstück müssten wir heute min. das Doppelte bezahlen wie vor 11-12 Jahren. Das kann sich kein Durchschnittsverdiener mehr leisten, auch nicht mit 30 Jahren Zeithorizont.


    Die Zinsen sind übrigens nicht mehr der gravierende Faktor. Die waren damals auf ähnlichem Niveau wie heute (3,xx je nach Laufzeit für 60-80 % Beleihungswert).

    Die Zahlen in den Links erscheinen mir fragwürdig.


    Der 1. Link ist m.E. nicht aussagekräftig, da anhand der Tabelle keiner weiß, was da eigentlich gebaut wurde.


    Die Passivhaus-"Berechnung" geht von 15 T€ Mehrkosten im Vergleich zu den Mindestanforderungen aus.

    Als Einzelposten z.B.:

    - Mehrkosten Passivhausfenster als Aufpreis zur 2-Scheibenverglasung 5.400 € - das ging noch nicht mal 2010, und angeblich sollen die Fenster 2022 billiger sein.

    - Mehrkosten KWL 5.200 € - da wurde wohl die 1. Ziffer vergessen. Auch das angeblich 2022 noch günstiger.


    Ich halte diese Statistik für zuverlässiger, Zitat:

    "Der Häuserpreisindex misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller typischen Markttransaktionen für Wohnimmobilien (Eigentumswohnungen sowie Ein-/Zweifamilienhäuser), die als »Gesamtpaket« aus Grundstück und Gebäude verkauft werden. Dazu zählen sowohl neu erstellte als auch bestehende Wohnimmobilien. Da sich die Entwicklung der Immobilienpreise je nach Region stark unterscheidet, weisen wir den Häuserpreisindex zusätzlich getrennt nach fünf Regionstypen aus: von sehr ländlichen Gebieten bis zu Metropolen. Bundesweit haben sich die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen zwischen 2010 und 2022 um rund 94% verteuert."


    Bis dato werden es wohl im Bundesschnitt eher >100 % sein, wobei es regional noch heftiger ist.


    Für unsere Region (nördl. Berliner Speckgürtel) gehe ich von mehr als 100 % Gesamtkosten aus. Resultat ist, dass sehr viel weniger gebaut wird, obwohl aus Berlin ständig Zuzug ist. Deshalb gilt lt. Immoscout 17€/m² kalt für Mietwohnungen jetzt als "guter Preis".


    Das ist sicher nur zum kleinen Teil dem GEG in die Schuhe zu schieben, aber alle Verschärfungen erhöhen den Kostendruck.

    Brauche ich für den Antrag für eine Baugenehmigung einen Architekten oder kann ich das auch selber machen?

    Wenn ich die BW-LBO richtig verstanden habe, braucht es nach § 43 Abs. (5) 3. für Garagen bis 100 m² keinen Bauvorlageberechtigten.


    Die Unterlagen müssen natürlich trotzdem vollständig und richtig sein.

    Weshalb sollte man bei abnehmender Auftragslage mehr arbeiten?

    Das meinte ich andersherum.

    muss aber natürlich immer abwägen, ob dies betriebswirtschaftlich langfristig sinnvoll sein kann - auch im kleineren Planungsbüro, um welches hier ja geht.

    Ich war der Annahme, dass es um alle am Bau Beteiligten geht.


    Die kleinen Planungsbüros, die ich kenne, machen alle über die Feiertage frei. Trotzdem ist i.d.R. der 02.01. wieder Arbeitsbeginn, auch bei mir. Wo der 06.01. Feiertag ist und Schulferien, mag das anders sein.

    Dass zwischen dem ca. 20.12. und dem 07.01. im deutschen Bauwesen von praktisch keinem deutschen AN gearbeitet wird, hat inzwischen sogar der letzte Projektsteuerer verstanden, ...

    Die mir bekannten Baufirmen haben durchaus bis 23.12., bei druck auch zwischen Weihnachten und Silvester und ab 02.01. gearbeitet.


    Bei den Planern ist das sicher nicht so, aber arbeiten bis 23.12. und ab 02.01. war und ist keine Seltenheit.


    Mit abnehmender Auftragslage kann sich das ändern oder hat schon.

    Ältere Lasttannahmen für Balkone bis 2010 unterschieden nach Größe.


    Verkehrslast bis 10 m² 5 kN/m², darüber 3,5 kN/m².


    Zum Vergleich: 1 RM Buche sind etwa 5 kN, 1 SRM < 4 kN.


    Ein bautechnisch halbwegs intakter Balkon kippt nicht ab, egal, wieviel Leute da drauf sind. Trotzdem passiert es leider immer mal.