Beiträge von Thomas T.

    Wir haben bei allen einsehbaren Waseranalysen unseres Wasserwerks immer 16° dH. Trotzdem käme ich nie auf die Idee, mir das Trinkwasser mit irgendwelchen Chemikalien zu versauen.


    Übrigens: Alle Mischbatterien, Geschirrspüler, Warmwasserbereiter usw. funktionieren bis jetzt seit fast 14 Jahren Nutzung immer noch. Wenn mal etwas kaputt gehen wird, sind die Kosten für den Austausch sicher geringer als die Enthärtungsanlage + Betriebs- und Verbrauchskosten in 14 Jahren.

    Das wär ja für sich schon Mangel, weil Abweichung von der Detailplanung (15°) Die 15° halte ich in Punkto Spritzwasserbelastung auch für zu gering.

    Ich glaube, Du hast das dargestellte Detail mit den Fotos aus #1 verwechselt.

    Das ist für das zurückprallende Niederschlagswasser aber kaum relevant, da Niederschlagswasser in diesem Neigungsbereich sowieso wieder hoch spritzt.

    Ist das jetzt ein Problem für die Dauerhaftigkeit der Lärcheschalung oder eher ein optisches?

    Über Freisitzflächen wurde vom Bauträger der Mangel stillschweigend anerkannt. Er macht dazu den Einzeleigentümern ein mir nicht näher bekanntes "Angebot". Der SV hat diese Punkte nicht in sein Gutachten aufgenommen.

    Wenn der Mangel vom BT unstrittig anerkannt wurde, halte ich es für entbehrlich, dass der Gutachter dazu Stellung nimmt.

    Und was ist mit Eis und Schnee? Bleiben auf den Brandriegeln liegen und behindern den Abfluß. Ist der SV Fan des Klimawandels?

    Für mich ähnelt das Detail eher einer Fensterbank, aber stärker geneigt. Da macht sich auch niemand Gedanken, ob der aufliegende Eispanzer den Abfluss von Niederschlag vom Fenster behindert. Warum nicht?


    Und welche Fachregel oder DIN (genaue Angabe mit Unterpunkt[en]) gilt in dem Fall?

    Wenn Du eine kennst, dann her damit! Regeln für Sockel oder Terrassen dürften m.E. hier nicht zutreffen.

    Muss es unbedingt eine 22kW Wallbox sein?

    Ich habe auch eine. Die lädt aber mit max. 10,x kW. Bei ausreichend PV-Leistung wird i.d.R. mit 4-8 kW geladen, es geht auch einphasig, dann sind es 1,x kW.


    Über den Speicher das Auto zu laden ist recht sinnfrei wegen der Verluste. Die paar kW kann man anders (Heizung, Warmwasser, Hausstrom) sinniger verbrauchen.

    ...möchte ich mein Dusch-WC nicht mehr missen.

    Ich auch nicht, ganz ohne japanische Erfahrung. Allerdings kannte ich bis eben (Tröt von ThomasMD) niemanden, der eins hat.

    Ich habe allerdings schon dreimal beim Bad-Umbau für mehr oder weniger betuchte ältere Herrschaften erlebt, wie die nach langer Planung und Bemusterung (!) sich am Ende doch dagegen entschieden haben - vorgeblich aus Kostengründen.

    Ältere Herrschaften sind sehr beständig in ihren Angewohnheiten. Ich kann mich noch an Diskussionen erinnern, wie schlimm und krankmachend doch Klimaanlagen in Autos sind. Heute gibt es keins mehr ohne.

    Verivox listet eine Menge Anbieter, die "Biogas" zumindest im Lieferprogramm haben.

    Ich hatte Strom gemeint, wo es nur noch Ökotarife gibt, obwohl der Strom in Berlin und Brandenburg zu einem erheblichen Teil aus der Braunkohle kommt. Das funktioniert nur über Zertifikatehandel. Und so wird auch Biogas z.B. aus Brasilien hier in Grüngas umgelabelt werden, obwohl weiter fossiles Gas verbrannt wird.

    Die Anzahl ist auch gar nicht die begrenzende Größe. Die zur Verfügung stehende Ackerfläche ist es:

    Genau das habe ich gemeint. Egal ob Biomais oder Getreide, die Biostrom- und Gaserzeugung wird ein Nischenprodukt bleiben.


    Vielleicht importieren wir auch mehr aus Brasilien von gerodeten Regenwaldflächen, dann könnte der Anteil etwas größer werden...

    Ich finde die Aufregung jetzt ein bisschen übertrieben. Wo die Preise hingehen, ist noch völlig offen, die Energiewende will auch bezahlt werden.


    Grüngas ist m.E. das gleiche Greenwashing wie Ökostrom. So viele Biogasanlagen wird es in D vermutlich nicht geben, dass ein nennenswerter Anteil Erdgas gespart werden könnte.


    2025 hat Deutschland 864 TWh Gas verbraucht. Zur Biogaserzeugung habe ich keine verwertbaren Zahlen gefunden, die dürfte aber weit unter 5 % liegen.


    Für Grüngas wird es Zertifikate aus allen möglichen Regionen geben wie jetzt schon beim Ökostrom. Es gibt für Privatverbraucher meines Wissens gar keine anderen Tarife mehr, obwohl im Januar 2026 der Anteil Braunkohle in Brandenburg bei ca. 46 % lag.

    Und es ist auf beiden Seiten der Mantelsteine Kondensat möglich - innen und außen! Nur dass das Kondensat von der Innenseite erfahrungsgemäß (Betonsteine!) außenseitig nicht zu sehen sein wird - jedenfalls nicht schon nach zwei Wintern.

    Falls da keine Zuluft im Inneren verbaut ist, kann m.E. auch nichts innen kondensieren.


    Woher das Kondensat an der Außenseite kommt, ist für mich die Frage. Nur Wärmeleitung im Beton halte ich für wenig wahrscheinlich, wenn der Dachboden nicht besonders feucht ist. Solche Schornsteine wurden und werden in Massen verbaut ohne diese Erscheinungen.

    Wo ist da der Unterschied zu einem normal gebauten zweistöckigen Gebäude?

    Z.B. die Abstandsfläche, falls in der jeweils gültigen Fassung entsprechende Regeln stehen.


    Evtl. gab es auch eine Planungsvorgabe, dass nur geneigte Dächer zulässig sind. Ist z.B. in dem Gebiet so, wo ich selbst wohne. Fläachdächer sind hier unzulässig, für geneigte gibt es Vorgaben, daraus resultierend ein paar Gaubenarien.


    Vielleicht ist das abgebildete Gebäude auch nicht ganz zwanglos so geplant worden, wer weiß.

    in B nicht

    Die BauOBln 1985 gibt gar nichts zu Gauben her, in späteren habe ich auf die Schnelle auch nichts gefunden.


    Zu MV kann ich nicht viel beitragen. In der Fassung von 1994 gibt es für Dachaufbauten ähnlich wie in Brandenburg Regeln für Abstandsflächen von Dachaufbauten.


    An eine generelle Beschränkung kann ich mich weder in Berlin noch in Brandenburg erinnern. Selbst wenn es so etwas gegeben hätte und im gezeigten Beispiel die Grenzen für eine Definition "Dachgaube" überschritten wäre, müsste man den Dachaufbau eben nicht als solche bezeichnen.


    Hier gibt es noch mehr Wunderwerke mit maximal breiten Gauben zu bestaunen.

    Ich meine, mich an Zeiten zu erinnern, in denen einzelne LBO die Gesamtlänge auf 1/3 oder 1/2 der Dachbreite beschränkten.

    Nach meiner Erinnerung ging es da um Abstandsflächen.


    z.B. Zitat BbgBO 1998 § 6:

    "(4) Die Tiefe der Abstandsflächen bemißt sich nach der Wandhöhe; sie wird senkrecht zur Wand gemessen. Als Wandhöhe gilt das Maß von der Geländeoberfläche bis zur Schnittlinie der Außenfläche der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluß der Wand; bei gestaffelten Wänden gilt dies für den jeweiligen Wandabschnitt. Bei geneigter Geländeoberfläche oder bei geneigtem oberen Wandabschluß ist die mittlere Wandhöhe maßgebend. Zur Wandhöhe werden hinzugerechnet:


    1. voll die Höhe von Dächern und Dachteilen mit einer Dachneigung von mehr als 70 ,

    2. zur Hälfte die Höhe von Dächern mit Dachgauben oder Dachaufbauten, deren Gesamtbreite je Dachfläche mehr als die Hälfte der darunterliegenden Gebäudewand beträgt,

    3. zu einem Drittel die Höhe von

    a) Dächern und Dachteilen mit einer Dachneigung von mehr als 45 , b) Dächern mit Dachgauben oder Dachaufbauten, deren Gesamtbreite je Dachfläche mehr als ein Drittel, jedoch nicht mehr als die Hälfte der darunterliegenden Gebäudewand beträgt.


    Das sich ergebende Maß ist H."


    Schon länger gibt es diese Regelung nicht mehr.

    Entspricht dieses (öffentliche!) Gebäude

    den Vorgaben der LBO-MV für Dachgauben?

    Die LBOs geben dazu m.E. nicht viel her. Ich kenne aber B-Pläne, in denen es weitergehende Forderungen gibt, z.B. hinter die darunterliegende Wand um x cm versetzt, Länge max. 1/3 der Außenwand im darunterliegenden Geschoss usw. In B-Plänen oder Satzungen können Gauben auch vollständig ausgeschlossen werden.


    Ohne diese oder andere Einschränkungen würde ich die Gauben des fotografierten Gebäudes als bauordnungskonform betrachten.