Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass irgendeine Behörde eine rein wohnwirtschaftliche Nutzung absegnen wird.
Kommt drauf an, was die Gemeinde will.
Ich hatte vor ein paar Jahren ein EFH im Außenbereich, wo ein paar reine Wohngebäude ohne Bezug zu irgendeinem Betrieb genehmigt wurden.
In anderen Fällen und in anderer Gemeinde wurde alles abgeschmettert, sogar die Errichtung eines Nebengebäudes auf einem mit Wohnhaus und mehreren Gewerbegebäuden bebauten Grundstück, das (für mich sehr zweifelhaft) zum Außenbereich erklärt wurde.
Falls die Gemeinde ein Interesse daran hat, die Lücken entlang der Dorfstraße (als Splittersiedlung würde ich nicht mehr betrachten wollen, aber das ist nur meine persönliche Ansicht) schließen zu wollen, könnte es Chancen geben.
Für einen Laien stelle ich mir das aber als recht große Herausforderung vor (fast unlösbares Problem darf man ja nicht mehr sagen ), da stringent zu argumentieren.
Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen, dass ein ortskundiger Planer da ran sollte. Eine Voranfrage kostet nicht die Welt.