Ich würde das einfach mit der Gebäudeversicherung klären.
Z.B. bei der Versicherung aus Coburg sind Ladestationen für zumindest für eigene E-Autos mitversichert. Ob das auch für fremde gilt, muss man erfragen.
Ich würde das einfach mit der Gebäudeversicherung klären.
Z.B. bei der Versicherung aus Coburg sind Ladestationen für zumindest für eigene E-Autos mitversichert. Ob das auch für fremde gilt, muss man erfragen.
Damit meine ich das ein kleiner Raum schneller warm wird als ein großer und somit das Ventil schneller schließt weil es die eforderliche Wärme erreicht hat.
Lies nochmal #145 durch und versuche, das zu verstehen. Die Erklärung steht doch da!
ein passendes "Standarddetail" wirst Du nicht finden
Dazu Zitat aus dem Architektenordner Backstein:
"Die Autoren haben das Planungstool nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können inhaltliche und technische Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Alle Angaben erfolgen daher ohne Gewähr.
Die dargestellten Grafiken, Details, Zeichnungen, Tabellen sind auch im Hinblick auf die Übereinstimmung mit geltenden Normen oder sonstigen Bestimmungen bzw. Erfordernissen entsprechend dem Stand der Technik vom Anwender unbedingt objektbezogen und eigenverantwortlich zu überprüfen."
Nichts anderes schreiben wir hier die ganze Zeit.
Als Orientierungshilfe ganz schön, aber ohne Kenntnis der Randbedingungen taugen diese Details auch nicht.
Du betonierst zuerst die Frostschürze ringsherum. In der Mitte, der freien Fläche verlegst Du die Dämmung. Darauf wird dann wiederum die Bodenplatte betoniert.
Es geht auch anders: Planum herstellen, Frostschürzen ausschachten, XPS verlegen, außen Randschalung bis OK XPS, betonieren.
Ich hatte ja gesagt klinkern ab Fundament
Die Klinker kannst Du auf die Frostschürzen/Streifenfundamente in erforderlicher Breite stellen.
Der Rest ist von den konkreten Randbedingungen abhängig. Du kannst noch so lange suchen, ein passendes "Standarddetail" wirst Du nicht finden, und hier kann auch keiner eins liefern - einfach, weil so etwas für den konkreten Bau geplant werden muss.
Ob die Frostschürze gedämmt werden muss oder sollte, weiß hier auch keiner. Hilfreich ist eine Wärmebrückenberechnung für den konkreten Fall.
Abdichtung außen hier nicht dargestellt.
Wie bringt man eine Sockelabdichtung innen auf das XPS vor dem Betonieren?
Das kann man vor dem Betonieren noch einebnen, auf die geplante Höhe.
Sehr eigenartige Bauweise, wenn erst Frostschürzen ausgehoben werden und dann der Rüttler nochmal drüber soll ...
nette Fangfrage.
nächste: Wurde der Boden nochmal nachverdichtet? Da würde doch die Fundamentschalung aus XPS garantiert den Weg des geringsten Widerstands gehen...
Fettich.
Und wohin kommt die äußere Abdichtung? Auf das XPS?
daher wird er vermutlich höhere VL bringen müssen
Nein, die ist i.d.R. außentemperaturabhängig. Wenn die Vorlauftemperatur nicht ausreicht, bleibt das Thermostat immer offen, und der Raum wird trotzdem nicht ausreichend warm.
Also so habe ich es verstanden.
Richtig. Wenn 19° bzw. das Äquivalent (Ziffern z.B. 1-5) am Thermostat eingestellt sind, schließt er. Nach dem Öffnen, also bei Abkühlung, fließt warmes Wasser durch die FBH, und der Estrich wird etwas wärmer. Angenommen, die Oberflächentemperatur ist 20° bei z.B. 40° VLT, geht das Thermostat wieder zu.
20° empfinden die Füße als rel. kühl, bei Fliesen noch kühler.
Da nicht alle Heizkreise eine identische Rohrlänge haben, kann es durchaus sein, dass die Oberflächentemperatur unterschiedlich ist.
im Gäste WC habe ich 8mm starke Fliesen da spüre ich die Wärme unter den Füßen total aber da wo die Fliesen 1,2cm sind spüre ich nur Kälte.
vereinfachtes Rechenbeispiel:
Ich gehe von gleichen Verlegeabständen aus, so dass sich max. mögliche Rohrlänge proportional zur Fläche verhält.
1. rechteckiges Gäste WC, Fußbodenfläche 2 m², davon Ecken (Rundungen der Heizungsrohre) abgezogen 2 - 4*0,60*0,60/2 = 1,28 m² Heizfläche
2. rechteckiges Wohnzimmer, Fußbodenfläche 40 m², Ecken abgezogen 40 - 4*0,60*0,60/2 = 39,28 m² Heizfläche
Die Grundfläche 2. ist 20 mal so groß wie 1., die Heizfläche 30,7 mal. Also muss weniger warmes Wasser durch, die Oberflächentemperatur im Wohnzimmer ist niedriger als im WC.
Das soll mit einer vernünftigen Heizlastberechnung und einem hydraulischen Abgleich zwar ver- bzw. behindert werden, aber gerade bei Gasheizungen nehmen es die Installateure manchmal nicht so genau. "Max. Rohr rein, Hauptsache, die Bude wird warm, Heizlastberechnung ist sowieso theoretischer Quatsch. Der Kunde bezahlt es ja."
Jetzt mal Spaß beiseite, sieht das heute keiner mehr durch?
Nein, wer sollte das sein?
Uffffff heilige Makkaroni
Du verstehst nicht ansatzweise das hier Geschriebene, so oft es auch wiederholt und versucht wird zu erklären.
Ich klinke mich jetzt erst mal aus, das ist mir zu anstrengend und Zeitverschwendung.
Wenn Du eine konkrete Planung vorliegen hast, ist eine Diskussion evtl. wieder sinnvoll. Bin mir da aber nicht sicher.
0,30 W/m²K sind doch vorgeschrieben unter BoPla
Nein, weder unter noch auf der BopLa. Für den Neubau mit Bedarfsausweis gibt es gar keine Mindestwerte. Selbst das Referenzgebäude hat 0,35. Es können theoretisch auch 0,6 sein, wenn durch z.B. besser gedämmte Wände der Nachweis für das gesamte Gebäude eingehalten wird.
Wenn das alles steht, kann man anfangen sich über bautechnische Details Gedanken zu machen.
Bei einem Reihenhaus, ggf. mit Realteilung, kann man ggf. auf tragende Innenwände verzichten. Dann wäre auch eine elastisch gebettete Fundamentplatte wenig sinnvoll. Über Dämmung unter der Platte muss man sich dann gar keine Gedanken mehr machen, weil i.d.R. ohnehin an jedem Haus umlaufend Frostschürzen anzuordnen wären, aus denen man gleich Streifenfundamente machen könnte.
Aber wenn Kai-Michael die Dämmung will, bekommt er sie natürlich. Aber bitte nicht nach dem Sinn fragen!
Wenn man Heizenergie von 5 bis 10 Prozent einsparen möchte und eine Dämmung dabei hilft was soll daran verkehrt sein?
Nichts. Nur wirst Du mit einer Dämmung unter der Bodenplatte Richtung 0 - 1 % einsparen. Nicht abwegig wird im GEG-Nachweis der Flächenanteil einer gedämmten Bodenplatte mit 0,2 angesetzt. Jetzt überschlage mal grob den verbleibenden Anteil der Bodenplatte an der wärmeübertragenden Fläche.
Einfaches Beispiel:
Reihenhaus, 2 Geschosse, Breite 3*6 = 18 m, Tiefe 12 m, Höhe 6,50 m, Satteldach 30° ohne Drempel/Kniestock
Gesamtfläche: (2*12 + 2*18)*6,50 + 18*2*6,93 + 18*12*0,2 = 682,7 m², davon Bodenplatte 43,2 m², also 6,3 %. Mal angenommen, durch die unterseitige Dämmung würde der U-Wert der Bopla halbiert, wären es noch 3,15 %.
Zu den Energiekosten für Transmissionswärmeverluste kommen Lüftungswärmeverluste, Hilfsenergie für Pumpen usw. und die Energie für Trinkwassererwärmung.
Insgesamt dürften die 0-1 % also plausibel sein.
Wäre ich Dein Planer, hätte ich nichts dagegen, wenn Du teure Dämmung unter die Platte legen willst. Das erhöht die Baukosten schon in der Kostenberechnung und damit mein Honorar. Also los! Keiner wird Dich daran hindern.
Ergänzung: Es gibt sicher sinnvollere Dämmmaßnahmen als an einem Renditeobjekt das Geld in der Erde zu versenken.
Ich werde dem Planer sagen soviel wir brauchen und dann ein tucken mehr. Egal was das kostet. Dann soll er rechnen wieviel cm sinnvoll sind.
Wenn es egal ist, was es kostet, würde ich 20 cm vorschlagen. Beim Rechnen, wieviel sinnvoll ist kann durchaus 0 rauskommen. Weil, der eine Sinn könnte sein, maximale Dämmung, der andere Sinn wenig Baukosten. Deine Ausführung ist also sinnfrei.
Es ist mittlerweile Gang und Gebe das man eine Dämmung unter der Bodenplatte hat.
Nein.
Was ist jetzt so daran schlimm das ich mir eine Dämmung unter der Bodenplatte wünsche?
Nichts. Wenn Du sie unbedingt bezahlen willst, nimm sie.
Dann kann man hier nochmal nachfragen, Input holen wie du sagst und bevor das Kind in den Brunnen fehlt nochmal im Plan ergänzen oder korrigieren.
Dann mach das, wenn Du eine Planung hast. Bis jetzt stocherst Du nur im Nebel, nennst keine Randbedingung, und meinst, mit Deinem im Netz angelesenen 1%-Wissen alles besser zu wissen. Genügend Ratschläge hast Du bekommen, wie man eine Planung angehen sollte.
EXPERTENFORUM BAU nennt sich das??
Genau das ist es.
Für Beratungsresistente ist allerdings ein DIY-Bastelforum besser.
Mit dem Planer hätte ich nicht mal ein Dach auf dem Haus und keine Fenster sondern Plexiglas
Na dann mach mal ohne. Hals- und Beinbruch!
Suche Dir einen Planer, der mit Dir ein wirtschaftlich tragfähiges, ansprechendes und nachgefragtes Objekt entwickelt.
Volle Zustimmung. Sinnvollerweise gleich den Energieberater mit. Für KfW 70 ist ohnehin einer nötig. Wenn der Planer weiß, was er tut, kann der Statiker etwas später kommen. Ein Baugrundgutachten sollte sinnvollerweise vor Beginn irgendwelcher Planungsschritte vorliegen.
Es kommt grundsätzlich immer darauf an, ein Optimum zu finden. Das könnte z.B. sein möglichst billig, Verbrauchskosten egal, da der Mieter bezahlt, oder möglichst geringer Energieverbrauch, oder maximale Raumanzahl auf kleinster Fläche, oder, oder.
Die Größenordnung des Finanzrahmens muss auch festliegen, bevor es an einen Vorentwurf geht.
Das nennt sich "Bedarfsplanung". Die muss nicht nach DIN passieren, ist aber Voraussetzung, um überhaupt eine Planung zu beginnen.
Ob da nachher 20 cm Dämmung unter der Bodenplatte oder gar keine herauskommen, ist bis dahin nebensächlich, genauso wie die Wahl des Wandbildners.
die Zukunft was damals(tm) herrlich.
wusste schon Karl Valentin, dessen 75. Todestag in Kürze ist.
Unterschreibst DU das einfach so - und dann sagt der Bauherr: Tschüüüüssssss
Ich unterschreibe als TWP doch gar nix. Falls die Bauaufsicht irgendwann kommt, weiß ich von nix.
In Deinem Formular steht auch nur, wer TWP ist, und nicht, dass die Statik schon vorzuliegen hat.
Zum Bauantrag ist die Unterschrift eines TWP auf einem Formblatt erforderlich.
Aus der Bauvorlagenverordnung lese ich heraus, dass das erst vor Erteilung der Baugenehmigung nötig ist. Anders macht das auch keinen Sinn, da es im Zuge des Genehmigungsverfahrens nicht selten Änderungen oder Ergänzungen gibt.
Zu 2. Hinterlüftung. Oben und unten Löcher im Klinker (Stoßfuge) Zuluft/ Abluft). 1cm ist schon sehr wenig (zu wenig).
Entweder Kerndämmung oder min. 4 cm Luftschicht. Standard ist heute Kerndämmung.
okay dann nehme ich eine 15cm Bodenplatte bei einem 2 Vollgeschoss Haus.
Bei Streifenfundamenten kein Problem
In Nds MUSS die Statik zum Bauantrag vorliegen (nicht dabei sein bei EFH; RH )
Anscheinend erst vor Erteilung der Baugenehmigung, siehe Link.
Der Bauantrag kann erst mal ohne gestellt werden und wird dann ergänzt.
In Brandenburg gibt es auch schwebende unwirksame Baugenehmigungen, d.h. es darf erst begonnen werden, bis Bescheinigung des TWP bzw. Prüfbericht vorliegen. Geht das in Nds nicht?
Als Beispiel das man sagt nee du vergiss die 8cm Dämmung unter der Bodenplatte
und lass sie ganz weg, so wie die meisten nicht unterkellerten Gebäude gebaut werden.
Was nützt Dir so eine Aussage?
Deine Fragen beantwortet am besten Dein Planer.
Noch ein Werbelink, und Du wirst dauerhaft gesperrt.
eine fachgerechte Ausführung ist der Fliesenbelag allein mangels Abdichtung aber nicht
Die Abdichtung der Stahlbetonplatte, falls überhaupt vorhanden, gehört unter den Estrich.
Wenn der Akku also in 10 Jahren 2000 Lade/Entladezyklen schafft, kostet die kWh 50ct.
Unser Grundversorger ruft jetzt schon mehr auf. Evtl. wird das durch die Strompreisbremse aktuell etwas aufgefangen, aber glaubt irgendjemand daran, dass die ewig gilt?
Einfach Pflastern und gut ist.
Geht nicht mehr, weil:
Ich habe jetzt gerade nur einen Estrich drin
Die Stufe wird kaum befahrbar sein.
Oberflächenschutzsysteme für Stahlbeton sind in mehrfacher Hinsicht genormt.
Estrich ist aber kein Stahlbeton.
Robin0711, ich empfehle Feinsteinzeugfliesen 30 x 30 cm. Die kosten immer noch ca. 14 €/m² und ein paar € für den Fliesenleger. Wir haben die seit 10 Jahren in der Garage ohne Schäden. Sockelfliesen kann der Fliesenleger aus der ganzen Fliese schneiden. Damit ist auch die Wand vor Wasser und Tausalz geschützt.
es gibt den § 4 zur DVO zur LBO.
Danke, ich habe mit Hilfe Deines Links auch zur Größe der Rettungsfenster etwas gefunden.
Demnach wäre es wurscht, ob die 1,20 m die Höhe oder die Breite sind. Oder Ralf Dühlmeyer ?