Außenseitig waren keine ausgewaschenen Bereiche , Verfärbungen etc. der Außenwände erkennbar.
Läuft das Fallrohr frei aus?
Außenseitig waren keine ausgewaschenen Bereiche , Verfärbungen etc. der Außenwände erkennbar.
Läuft das Fallrohr frei aus?
Es handelt sich um ein Reihenhaus mit 2 x 6 m x 2 m = rd. 24 m2 zu sanierender Wandfläche.
Unabhängig vom Vorgehen: Wenn nur die eine Wand saniert wird, kommt das Wasser über die Nachbarhäuser wieder dort an. Oder sind die nicht nass?
Weitere Fragen:
1. Ist der Baugrund versickerungsfähig?
2. Tritt die Feuchtigkeit auch an der gegenüberliegenden Wand auf?
3. Ist auszuschließen, dass die Wand durch die Dachentwässerung durchfeuchtet wurde?
Außerdem arbeiten 90% meiner Belegschaft auf dem Bau und somit draußen.
Super, die sind sowieso schon erkältet (richtiger: haben eine Virusinfektion mit Krankheitssymptomen) und werden gezwungen, damit die Krankheit bei nasskaltem Wetter zu verschlimmern oder zu verschleppen, siehe hier, Zitat:
"Die meisten Medikamente dämpfen nur die Symptome, bei der Heilung helfen sie nicht. Dafür braucht es vor allem: Geduld, ausreichend Flüssigkeit und Ruhe."
Bei leichten Kopfschmerzen komme ich ja auch zur Arbeit
Die sind auch nicht ansteckend.
Wenn nur Schnupfen und etwas matt dann durchaus zur Arbeit kommen...
Finde ich daneben. Man infiziert die Kollegen mit Ansage, damit das Immunsystem dann schön ausgelastet ist, wenn Covid kommt.
Das war das Facharbeiterstück eines Fensterbauers...Aufgabenstellung: Wieviele verschiedene Fenstertypen bekommt man im Neubau unter.
Ich hatte mal eine Statik für ein EFH auf dem Tisch, wo im Giebel 5 Fenster in verschiedenen Formaten waren - gruselig.
Die Nachfrage bei der Planerin ergab dann, dass das die Bauherren unbedingt so wollten. Die Außenansicht war ihnen egal, Hauptsache, die Fenster passten zur Anordnung in den Räumen...
Falls das einen Unterschied macht, das Haus gehört uns und das Dachgeschoss wird vom Eigentümer selbst bewohnt.
Für den 2. Rettungsweg spielt es keine Rolle.
Zitat Sächsische Bauordnung:
(1) 1Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein. 2Beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.
(2) 1Für Nutzungseinheiten nach Absatz 1, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen. 2Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. 3Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum).
(3) 1Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt. 2Der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr ist nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen."
Wenn aber ein Passagierflugzeug auf einem AKW zum Absturz gebracht wird, nützt kein Containment ...
Das mag bei den alten KKW so sein, aber schon beim nie in Betrieb gegangenen KKW Stendal wurde für das Containment der Lastfall Flugzeugabsturz untersucht. Das war so um 1985, die Bauhochschule Weimar war einbezogen.
Das ist jetzt so ca. 40 Jahre her, und heute sind die Sicherheitsstandards zweifellos höher als damals.
Aber doch keine Folgekosten.
Egal wofür, bezahlen werden Alle, und die Energieerzeuger machen Gewinne.
Atomstrom funktioniert nur, weil die Gewinne privatisiert und die Verluste sozialisiert werden
Das ist beim regenerativen Strom doch nicht anders. Oder glaubt jemand, die dt. Energieerzeuger machen keine Gewinne? Bezahlen muss immer die Bevölkerung, einmal über den Strompreis, den Rest über Steuern.
Wäre es dann nicht vielleicht doch sinnvoller, andere Techniken, die wahrscheinlich weniger Folgekosten nach sich ziehen, ähnlich massiv zu subventionieren, wie den Atomstrom?
Kann man machen, wenn man nur wüsste, was, siehe hier:
Bereits die ca. 170TWh p.a. Kohleanteil an der Stromerzeugung zu ersetzen dürfte schwierig (bis unmöglich?) werden, und das wäre nur ca. ein Viertel des Kohleverbrauchs in DE. ... Bei Gas sieht es auch nicht viel besser aus, da bewegen wir uns in einer Größenordnung um die 800-1.000TWh p.a. und primärer Einsatz ist die Wärmeerzeugung (Stromerzeugung nur ca. 50-70TWh p.a.).
siehe Stromkarte von heute. Kohle und Gas bringen ca. 60 % der Stromerzeugung, Wind und PV 16 %.
Und der Strombedarf steigt planmäßig, siehe WP und E-Mobilität.
Du hattest behauptet, dass für die Erzeugung von Strom aus Atomkraft keine Subventionen anfallen würden, ich habe Quellen genannt, die das widerlegen
Da muss ich mich korrigieren, kein Problem.
Und selbst wenn man bei der Energiewende auf Atomstrom setzen würde und die bisher jemals in Deutschland gebauten Atomkraftwerke noch am Netz wären, so wären immer noch "nur" 30% des Strombedarfs gedeckt.
Immerhin wären das 30 % so gut wie CO2-freier Strom.
Und ist ja jetzt nicht so, dass neue Atomkraftwerke nichts kosten würden...
Beileibe nicht, aber wir hätten noch mehr CO2-freien Strom. Und bei überschüssigem Atomstrom könnten noch jede Menge grüner Wasserstoff und E-Fuels "anfallen".
Die Alternativen sind CO2-Ausstoß bis St. Nimmerlein und Verschärfung des Klimawandels oder Kernenergie. Auf der derzeitigen Weltklimakonferenz wird der Ausbau der Kernenergie gefordert.
Ich bleibe dabei, wie ich es an anderer Stelle schon mal geschrieben habe: Atomkraft in der jetzigen Form existiert weltweit nur, weil es politisch gewollt ist und extrem gefördert wird. Und nicht, weil es aus ökonomischer Sicht sinnvoll ist.
Das ifo-Institut schreibt:
"Die kumulativen systemischen Mehrkosten für die Energiewende bis 2050 liegen je nach Randbedingungen zwischen 500 Milliarden Euro und mehr als 3000 Milliarden Euro."
Wirklich billiger erscheint mir das nicht.
deshalb ist es umso dringender, sich endlich aktiv um Alternativen zu den fossilen Brennstoffen zu kümmern statt deren Entwicklung bestenfalls "abzuwarten"
Da stimme ich Dir voll zu. Welche Alternativen siehst Du? Alleine zur Netzstabilisierung sind Fossile bis auf Weiteres unabdingbar, wenn es auch Ansätze mit Erneuerbaren gibt.
Wurden denn dafür genausoviele Fördermittel aufgewendet wie für die Atomkraft?
Vermutlich müssten auch im Betrieb Fördermittel fließen. Das ist bei Atomkraft anders.
Wie der Kohleausstieg bis 2030 (NRW in 7 Jahren) bzw. 2038 (Lausitz in 15 Jahren) gelingen soll, ist mir nach wie vor ein Rätsel.
Habeck anscheinend auch.
Ich persönlich würde Uran nicht als "regenerativ" betrachten, nur weil es nicht zur CO2-Emission beiträgt, sondern auch als "fossil"
Nein, Uran zählt nicht dazu.
An die Verlässlichkeit der aus Braunkohle gespeisten "Grundlast" wird sich manch in Ostdeutschland vor 1979 geborener Forist mit den "Jahrhundertwinter" 1979 sicher noch schmerzhaft erinnern?
Schmerzhaft nicht, aber erinnern schon. Außer ein paar Stromsperren war der Winter 1978/79 im Thüringer Wald eher durchschnittlich. Und nur auf Braunkohle zu setzen, war der Mangelwirtschaft der DDR geschuldet, die sich weder Öl- noch Steinkohlekraftwerke leisten konnte.
Ergänzend braucht es natürlich für Lastspitzen Speicher
Die gibt es in D aber nicht. Batteriespeicher sind in der erforderlichen Größenordnung derzeit nicht praktikabel, natürliche Speicher gibt die Geografie nicht her. Alles schon längst bekannt.
Eine Form der Speicherung könnte eventuell Wasserstoff werden - vielleicht.
Trotz gigantischer Fördermittel wurde ein Projekt in S-H wegen Unwirtschaftlichkeit abgebrochen.
Dafür gibt nun seit 80 Jahren Nutzung weltweit bis heute kein einziges nutzbares und sicheres Endlager.
Doch, in Finnland geht dieses Jahr eins in Betrieb, die Schweiz plant konkret. Dass es woanders keins gibt, hat m.E. politische und keine technischen Gründe. Ich halte ein nicht mehr zugängliches Endlager für sinnlos. Spätere Generationen werden den "Atommüll" als Rohstoff benutzen.
Wie der Kohleausstieg bis 2030 (NRW in 7 Jahren) bzw. 2038 (Lausitz in 15 Jahren) gelingen soll, ist mir nach wie vor ein Rätsel.
bei der Braunkohle sind wir nun 'mal leider fast die letzten großen Verbrenner. Und ja, es wird Zeit, dass das aufhört!
Welche nicht fossilen Alternativen für Grundlast außer KKW fallen Dir da ein?
In knapp jedem 20. bis dahin gebauten Kernreaktor ist es damit zu diesem Zeitpunkt zu einer Kernschmelze gekommen
partielle bitte, von Tschernobyl mal abgesehen. Dort kamen sowjetische Reaktoren zum Einsatz, die auch kernwaffenfähiges Plutonium herstellen konnten. Also ein etwas "ausgefallenes" Konzept.
Und dann die Jahreszahlen: von Fukushima abgesehen, Beginn mit 1952, die letzte 1980, also quasi aus der Zeit, als die Kernkraft laufen lernte. Der Baubeginn des letzten Betroffenen war der 01.01.1966.
Was wird in den sozialem Medien als gefährlich diskutiert? Richtig, die E-Autos!
Ich hoffe, nicht hier!
Andererseits ist das ein gutes Beispiel für unbegründete Ängste, wozu ich die vor Kernkraft halte. Durch Kohlebergbau starb und stirbt ein Vielfaches an Menschen. Natürlich nicht direkt hier (NIMBY). Und wenn nicht davon abgerückt wird, Holzverbrennung als klimaneutral zu betrachten, werden Asthma, Pseudokrupp und Konsorten in D fröhliche Urständ feiern.
Es ging nicht um den Einfluss eines Tsunamis in Japan sondern darum, dass das ausgewiesene Hochtechnologieland Japan nicht in der Lage war, die Folgen einer Naturkatastrophe für ein AKW in den Griff zu bekommen, ohne dass es zu einem Super-GAU kommt.
Aus Fehlern kann man lernen, was übrigens auch passiert ist.
Neue KKW können auf einem viel höheren Sicherheitslevel geplant und betrieben werden als die heutigen deutschen, die alle vor ca. 50-60 Jahren geplant wurden.
Man hat sich in D anscheinend dafür entschieden, mehr Tote durch den Klimawandel in Kauf zu nehmen.
Durch den SuperGAU in Fukushima kam übrigens 1 Mensch durch Strahlenbelastung ums Leben, 5 starben bei Aufräumarbeiten, also durch Arbeitsunfälle.
Die UNO schreibt 2021:
"„Seit dem UNSCEAR-Bericht 2013 wurden keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bewohner von Fukushima dokumentiert, die direkt auf die Strahlenbelastung durch den Unfall zurückzuführen wären“, bemerkte Frau Gillian Hirth, Vorsitzende von UNSCEAR."
Zu den Abstandsflächen: Ich meine nicht, dass keine erforderlich sind, aber mehr als 3-seitig erforderliche 3 m kommen doch da nicht raus.
Die Wärmepumpe ist ja verfahrensfrei ...
Ist sie das? Grundsätzlich kenne ich es so, dass alles, was zugelassen werden kann, beantragt werden muss.
Weil selbst ein Hochtechnologieland wie Japan nicht in der Lage war, ein Super-GAU zu verhindern. Hat sie damals ganz klar so gesagt und als Grund dafür angeführt den Ausstieg vom Ausstieg vom Ausstieg zu begehen.
Den Einfluss eines Tsunamis in Japan auf die Sicherheit deutscher KKW habe ich schon damals nicht verstanden.
Da ist nicht "Merkel umgekippt", da haben damals satte 85,5 % der Abgeordneten dafür gestimmt!
Ohne das Umkippen Merkels hätte die Abstimmung mit Sicherheit ein anderes Ergebnis gehabt.
Das war übrigens noch zu seligen Zeiten, als Nord Stream 1 in Betrieb ging und kurz bevor die konkrete Planung von Nord Stream 2 begann, als also vermeintlich billiges russisches Gas in unermesslichen Mengen strömen sollte.
Und weil das so eine gute Idee und der Atomausstieg unwiderruflich war, nahm Habeck alle verfügbaren Kohlekraftwerke aus der Reserve.
Die sollen angeblich Ende 2024 nicht wieder in Betrieb gehen. Mal sehen, wo bis dahin die zusätzlich benötigten Gaskraftwerke mit Wasserstoffbetrieb stehen...
Klar, weil seit der Regierungsbeteiligung der Grünen in D massiv Photovoltaik und Windkraft abgebaut und Braunkohlenkraftwerke gebaut wurden.
Die Regierungen seit einschl. der merkelschen haben sich alle nicht mit Ruhm bekleckert. Der Atomausstieg war und ist (bis heute, ich bin überzeugt, das wird sich ändern) allerdings grüne DNA. Warum die Physikerin Merkel da umgekippt ist, kann ich nicht so recht nachvollziehen.
Die jetzige Regierung hätte angesichts des Ukrainekriegs den Atomausstieg rückgängig machen können, sogar mit Zustimmung einer Bevölkerungsmehrheit.
Mittlerweile fordert sogar der Weltklimagipfel den Ausbau der Kernkraft, und D hat seit Frühjahr (Ausstieg) so viel Strom importiert wie noch nie, und das mit beträchtlichem Anteil Atomstrom aus Frankreich.
WP und E-Mobilität mit regenerativem Strom betrieben reduzieren den CO2-Ausstoß zweifellos, allerdings nicht in der jetzigen Jahreszeit. Heute ist der Anteil Windstrom wieder etwas höher, aber den Hauptteil liefert nach wie vor die Kohle.
Wie ein Kohleausstieg mit steigendem Strombedarf gelingen soll, ist mir nach wie vor ein Rätsel.
Die jetzige Regierung mit einem bräsigen untätigen Kanzler mit Erinnerungslücken und allerhand unbeholfenem Personal in allen Regierungsparteien wird das allerdings nicht lösen.
Abstandsflächen sind doch wurscht, die 3 m nach links und rechts sind sicher ohne Probleme machbar, Richtung Straßenmitte sowieso.
Die Frage ist, ob die WP überhaupt vor der Baugrenze stehen darf. Dazu ist der B-Plan incl. Begründung heranzuziehen.
Nach aktueller Beurteilung zählt sie zu den Hauptanlagen.
Zitat BauNVO 1968 § 19 "Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche", Unterstreichung von mir:
"(4) Auf die zulässige Grundfläche werden die Grundflächen von Nebenanlagen im Sinne des § 14 nicht angerechnet. Das gleiche gilt für Balkone, Loggien, Terrassen sowie für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht im Bauwich oder in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können."
Hier werden (heutige) viel größere Hauptanlagen, wie die genannten oder auch Erker in bestimmten Maßen nicht angerechnet. Also wäre m.E. der knappe m² WP erst recht nicht anzurechnen.
weiter Zitat BauNVO 1968 § 23 "Überbaubare Grundstücksfläche":
"(5) Wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist, können auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 zugelassen werden. Das gleiche gilt für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht im Bauwich oder in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können."
"zugelassen werden können" bedeutet erst mal Antrag. Ob überhaupt eine Befreiung erforderlich ist, hängt wiederum vom B-Plan ab.
Mir scheint, das ist etwas für Baurecht-Forensiker...
Für das 1. Halbjahr habe ich auf den ersten Blick nur deutlich andere Zahlen gefunden.
"Im Schnitt war das Wasser 1 m tief, trotzdem ist die Kuh ersoffen!" Was nutzt ein Durchschnitt bei der aktuellen Beurteilung?
Derzeit (das Diagramm wird anscheinend häufig angepasst) sind es ca. 43 % aus Kohle und 7 % aus Wind und PV.
Meine PV mit knapp 25 kWp hatte übrigens in letzten Tagen folgende Erträge: letzte Woche 60,1 kWh, Mo. 9,8 kWh, Di. 3,3 kWh, Mi. 1,1 kWh, Do. 0,1 kWh, heute bis jetzt 0, und daran wird sich auch nichts mehr ändern. Grund sind verschneite/vereiste Module.
Mir fällt es schwer, bei dermaßen katastrophalen Anteil von Regenerativen und einem steigenden Anteil WP und E-Autos an einen Kohleausstieg 2038 zu glauben.
Hinter den anderen Themen ist es nur wenig wahrgenommen worden, aber gestern hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die bisherige Klimaschutzpolitik der aktuellen Bundesregierung in den Bereichen Verkehr und Gebäude nicht ausreicht und damit gesetzeswidrig ist.
Vermutlich ist das Schnee von gestern, wie die TAZ schreibt:
"Noch allerdings ist das OVG-Urteil nicht rechtskräftig, denn die Berliner Richter:innen haben die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Es ist zu vermuten, dass die Bundesregierung davon Gebrauch macht und Revision einlegt. Zum einen hätte das Rechtsmittel aufschiebende Wirkung. Zum anderen plant die Ampelkoalition eine Änderung des Klimaschutzgesetzes, die der Klage die Grundlage entziehen würde."
Davon abgesehen wird es höchste Zeit, die verfügbaren KKW wieder in Betrieb zu nehmen.
Die dt. CO2-Emissionen liegen auf gleichem Niveau wie das hochentwickelte Industrieland Kosovo, nur Polen stößt als einziges europ. Land mehr CO2/kWh aus. Und das, obwohl wir derzeit netto rel. sauberen Strom importieren. Fast die Hälfte des dt. Stroms kommt aus Kohle, incl. Öl und Gas sind es ca. 2/3.
Haengt den die Befreiung im Bewilligungsverfahren explizit von der Begruendung ab, oder geht es hier um eher allgemeine Dinge, die z.B. bei Erstellung des Bebauungsplans noch nicht bekannt oder bedacht waren?
Die hängt zuerst davon ab, ob Kommune und Bauaufsicht befreien wollen. Bei jüngeren B-Plänen sehr unwahrscheinlich, weil da garantiert Anträge auf Befreiung abgelehnt wurden und die Ämter sich ggf. schadensersatzpflichtig machen würden, wenn später ähnliche Befreiungen erteilt würden.
Bei alten B-Plänen kann das anders aussehen. Z.B. war 1975 nicht absehbar, dass außerhalb des Gebäudes sinnvoll eine Heizungsanlage stehen könnte.
Ich würde aber erst mal klären (lassen), ob das Ding Haupt- oder Nebenanlage nach BauNVO 68 ist. In letzterem Fall wüsste ich nicht, wovon befreit werden sollte, da Nebenanlagen nicht auf die zulässige Grundfläche angerechnet werden.
Dann mal nachschauen was dort zu Nebenanlagen steht, ob diese in den Abstandsflächen zulässig sind...
WP zählen in Brandenburg zu den Hauptanlagen, allerdings nach Auslegung BauNVO 1990. Möglicherweise ist es in BaWü auch so.
Die Abstandsfläche wäre uninteressant, aber das:
Leider steht das Haus auf der Straßenseite direkt auf der Grenze des Baufensters.
ist das eigentliche Problem. Wenn also die WP zu den Hauptanlagen zählt, wäre eine Befreiung erforderlich.
Bebauungsplan gibt es (von 1975)
Dann ist die BauNVO 1968 zur Beurteilung heranzuziehen.
Zitat "§ 14 Nebenanlagen
(1) Außer den in den §§ 2 bis 13 genannten Anlagen sind auch untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen zulässig, die dem Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Baugebiets selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen. Im Bebauungsplan kann die Zulässigkeit solcher Nebenanlagen
und Einrichtungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
(2) Die der Versorgung der Baugebiete mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienenden Nebenanlagen können in den Baugebieten als Ausnahme zugelassen werden, auch soweit für sie im Bebauungsplan keine besonderen Flächen festgesetzt sind."
Aus Abs. (2) lässt sich wohl kein Honig saugen, da die WP nicht der Versorgung des Baugebiets dient.
Nach Abs. (1) könnte man argumentieren, dass die eigentliche Heizung im Gebäude steht und der Lüfter nur eine untergeordnete Funktion hat, also Nebenanlage.
Oder es findet noch jemand einen in BaWü damals anerkannten Kommentar zur BauNVO 1968.
Ansonsten bliebe noch eine Anfrage (durch einen erfahrenen Planer), bei der Bauaufsicht, ob die Außeneinheit der WP Haupt- oder Nebenanlage nach BauNVO 1968 ist.
Die Lärmproblematik halte ich für lösbar, wenn das gegenüberliegende Haus 20 m weg ist und ansonsten ca. 5 m zur seitlichen Grundstücksgrenze eingehalten werden.
Angst ist vielleicht etwas übertrieben. Aber aller größte Sorgen, vor allem, wenn man sich etwas damit beschäftigt, wie einfach die Grundsätze unserer Demokratie eigentlich auf demokratischem Weg abzuschaffen sind.
Ich empfehle dazu die verlinkte Satire aus "Schröder darf alles". Mir ist jedenfalls öfters das Lachen im Hals stecken geblieben.
Hier in H und umzu gabs z.B. zwei
Na siehste, irgendwas war in D schon immer geregelt. Möglicherweise hatten die Länder Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe eine andere Bauordnung, aber gar keine halte ich für unmöglich.
In Nds. galt bis dahin m.E. die preußische Bauordnung von anno dazumal.
Was wäre dann mit den z.T. ja noch Rechtskraft besitzenden B-Plänen, die VOR Aufstellung der jeweiligen LBO erlassen wurden?
Irgendeine LBO wird schon zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des B-Plans schon gegolten haben. Für die nicht ganz so gebrauchten Bundesländer trifft das nicht zu, aber alle anderen haben noch B-Pläne vor BauNVO 1990, und da sind für den Vollgeschossbegriff eben die damals gültige BauNVO und LBO anzuwenden.
Sei froh, dass der BPlan nicht ein Jahr später in Kraft getreten ist, denn dann wäre es auf jeden Fall ein Vollgeschoss, sobald ein Aufenthaltsraum möglich ist, unabhängig von Größe und Höhe.
Das ist wohl wahr. Vermutlich wäre der B-Plan dann aber anders formuliert worden.
Der Stichtag für die Anwendung der Landesbauordnung ist meines Erachtens rechtlich nicht eindeutig geklärt ...
Ich habe dazu mit der Justiziarin der Bauaufsicht telefoniert. Sie verwies mich auf BbgBO § 88 - Übergangsvorschriften, Zitat:
"Auf Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes Rechtswirksamkeit erlangt haben, ist der zum Zeitpunkt des jeweiligen Satzungsbeschlusses geltende Begriff des Vollgeschosses weiter anzuwenden."
Da ist der Zeitpunkt definiert. Der Hinweis auf die Bauordnung im B-Plan ist damit tatsächlich obsolet.
Wie es in anderen LBOs aussieht, kann ich nicht beurteilen, vermute aber, ähnlich oder genauso.
Danke für die Antworten, die Sache hat sich für mich (und die Bauherrschaft) leider schon erledigt.
Die im B-Plan genannte Version trat am 01.01.1998 in Kraft und enthält bereits die ungünstigere Vollgeschossregelung, so wie alle Nachfolgeversionen. Deshalb ist es für die Planung wurscht, welche Änderungen die BO in der Zwischenzeit erfahren hat.