a.) Es ist immer notwendig, einen Systetrenner zu haben, wenn das TW indirekt erwärmt wird
Die Pflicht zur Systemtrennung hat nichts mit der Art der Trinkwassererwärmung zu tun.
Es geht hier um eine unzulässige Verbindung zwischen der Trinkwasseranlage mit einer Nichttrinkwasseranlage. Hier betrifft es eine Heizung, es kann aber auch eine andere Anlage mit evtl. leicht verunreinigtem ungiftigen und nichtifektiösem Wasserinhalt sein. Letztere sind grundsätzlich und immer nach dem Prinzip des "offenen Zulaufs" anzuschließen. Dieses Prinzip wir in Deiner Waschmaschine und in Deinem Toilettenspülkasten angewandt.
Früher wurde zur Heizungsfüllung ein einfacher Schlauch verwendet. Der Gesetzgeber hat dies als "kurzzeitige Verbindung unter Aufsicht" toleriert.
Das ist seit geraumer Zeit nicht mehr zulässig. Heizungsanlagen ohne giftige Inhibitoren dürfen nicht mehr, auch nicht kurzzeitig, mit der Trinkwasseranalge verbunden werden. Das Befüllen hat entweder über eine Pumpe oder unter Zwischenschaltung eines Rohr- oder Systemtrenners zu erfolgen.
Wartungspflicht, sofern ein Systemtrenner verbaut ist
Ja, die rechtlichen Grundlagen sind oben angeführt.
Diese Frage kann ich nur mit einem "?" beantworten. Ich hasse Verschwendung 