Beiträge von ThomasMD

    Ich habe mich in den letzten Tagen bei Temperaturen bis -15°C mal wieder intensiver für unseren Wärmezähler interessiert.

    Der höchste gemessene Wert lag bei 32 kW für 18 Wohnungen und ~1200 m² Wohnfläche.

    Berechnet und dem Liefervertrag Fernwärme zugrundegelegt waren vor 13 Jahren 75 kW Heizlast.

    In den Normen sind offensichtlich noch erhebliche Angstzuschläge enthalten.

    Was hat sich seit 2016 bei Euch geändert?

    So sehr viel hat sich bei mir nicht geändert. Hatte 2016 noch DSL mit 50 Mbit/s, aber nur, weil an dem Kupferanschluss von 1&1 noch gratis 2 Mobilfunknummern dranhingen. Auch damals hätte ich mich schon für Glasfaser entscheiden können. Beim Bau des Hauses hatte ich für eine parallele Erschließung aller 18 Wohnungen mit Kupfer und FTTH gesorgt.

    Vor zwei Jahren habe ich mich für den Umstieg auf Glasfaser entschieden und bin mit 110 Mbit/s völlig zufrieden. Mein Anbieter garantiert bis zu 1000 Mbit/s.

    Sehen wir uns dann also 2036 wieder?

    Dann bin ich 84. Warum nicht?

    gerade die Vogelwasserschale reingeholt

    Bei uns müssen die Piepmätze seit Weihnachten Schlittschuhlaufen.

    Ich kippe jeden Morgen mein Eierkochwasser raus, abet nach 10 min ist das schon wieder gefroren. ich hoffe, die nehmen auch Schnee.

    Mal wieder ganz ohne Mücken, Schnecken und "Gefiech".

    Interessant, was der Wind in Zusammenarbeit mit Bauwerksdetails zu schaffen im Stande ist.

    Temperatur über Nacht auf -5°C gestiegen, Luftdruck auch von 1000 auf 1005 mbar.

    Die Eisschollen auf der Elbe scheinen langsamer zu treiben. Heute Nachmittag wird uns sogar Sonne versprochen.

    Habe mir gestern einen Schneezieher (Gegenteil vom Schneeschieber) gebaut, um das Dach vom Überwinterungsgewächshaus zu entlasten. Damit werde ich nachher die PV-Module freiräumen.

    Vielleicht sollte man wissen, dass Mücken und andere Insekten nicht als "Viech" überwintern sondern als Ei und denen ist die Temperatur ziemlich egal.

    Vor jedweder Technolgieüberlegung würde ich unbedingt eine raumweise Heizlastermittlung ansetzen. Jetzt und ohne zeitlichen Druck würde ich es machen, wie ich es bei etlichen meiner Freunde während der vergangenen Winter gemacht habe: Sukzessive die Heizkurve absenken, um rauszufinden, welcher Raum zuerst nicht mehr ausreichend beheizbar ist und dort versuchen nachzubessern.

    Dann kennst Du die Auslegungstemperatur für den jetzigen Bauzustand des Hauses. Erst dann macht es Sinn, über die beste Technik einer Wärmepumpe nachzudenken. In den vergangenen Jahren haben die Luftwärmepumpen und die Kältemittel solch eine Entwicklung genommen, dass sich meist andere Quellen erübrigen.

    a.) Es ist immer notwendig, einen Systetrenner zu haben, wenn das TW indirekt erwärmt wird

    Die Pflicht zur Systemtrennung hat nichts mit der Art der Trinkwassererwärmung zu tun.

    Es geht hier um eine unzulässige Verbindung zwischen der Trinkwasseranlage mit einer Nichttrinkwasseranlage. Hier betrifft es eine Heizung, es kann aber auch eine andere Anlage mit evtl. leicht verunreinigtem ungiftigen und nichtifektiösem Wasserinhalt sein. Letztere sind grundsätzlich und immer nach dem Prinzip des "offenen Zulaufs" anzuschließen. Dieses Prinzip wir in Deiner Waschmaschine und in Deinem Toilettenspülkasten angewandt.

    Früher wurde zur Heizungsfüllung ein einfacher Schlauch verwendet. Der Gesetzgeber hat dies als "kurzzeitige Verbindung unter Aufsicht" toleriert.

    Das ist seit geraumer Zeit nicht mehr zulässig. Heizungsanlagen ohne giftige Inhibitoren dürfen nicht mehr, auch nicht kurzzeitig, mit der Trinkwasseranalge verbunden werden. Das Befüllen hat entweder über eine Pumpe oder unter Zwischenschaltung eines Rohr- oder Systemtrenners zu erfolgen.

    Wartungspflicht, sofern ein Systemtrenner verbaut ist

    Ja, die rechtlichen Grundlagen sind oben angeführt.

    ????

    Diese Frage kann ich nur mit einem "?" beantworten. Ich hasse Verschwendung ;)

    Sehr gern.

    Leider hat es SYR versäumt, die Wartungspflicht der Bedienungsanleitung beizufügen.

    Es handelt sich dabei nicht um eine Kann-Bestimmung. Die Füllkombi-BA ist zum Schutz des Trinkwassers notwendig und deren sichere Funktion muss stets gewährleistet sein.

    Ich habe deshalb mal den entsprechenden Passus aus den Unterlagen eines anderen Herstellers kopiert:

    Die Pflicht zur jährlichen Wartung durch einen Fachbetrieb obliegt dem Anlagenbetreiber. Der Unternehmer hätte hier allerdings eine Beratungspflicht gehabt um Dich darauf hinzuweisen.

    Ich rate Kleinanlagenbetreibern meist von der Anschaffung von Systemtrennern und ihren Folgekosten ab. Eine Anlage hat dicht zu sein. Da muss nicht ständig dranrummgefüllt werden.

    Eine Fachfirma hat einen Schlauch mit Füllkombi und Entsalzungspatrone an Bord und kann somit den Anlagendruck für einen Bruchteil des Geldes korrigieren.

    Wurde denn bei der Wartung auch der Systemtrenner BA gewartet? Das wird gern vergessen, ist aber jährliche Pflicht.

    Auf dem Foto sehe ich, dass der Systemtrenner zur Heizanlage hin abgesperrt ist. Das ist auch richtig so, nur kann das Manometer dann unmöglich den Anlagendruck abbilden.


    Druckers machen kann man das Manometer, indem man die Mitteldruckkammer am Systemtrenner drucklos macht.

    Angesichts Deiner Unkenntnis über die Zusammenhänge solltest Du aber besser die Finger davon lassen und Dich darauf beschränken, zu kontrollieren, ob dessen Wartung Bestandteil der jährlichen Wartung war.

    ich vertraue analogen Zeigerinstrumenten mehr als digitalen Anzeigen.

    Das Manometer kannst Du gut selbst prüfen:

    Geht der Druck auf Null zurück, wenn Du es beidseitig drucklos machst?

    Welchen Druck zeigt es an, wenn Du zur Therme hin absperrst und den ungedrosselten Waserdruck auf die Füllkombi gibst?

    Eine Möglichkeit für den Unterschied könnte auch sein, dass zwischen Heizkreis und Manometer ein Rückströmverhinderer liegt und somit nicht der reale Anlagendruck angezeigt wird.

    Flieder

    Ich hätte erwartet, dass Du nach meiner gestrigen Antwort gehörigen Alarm schlägst.

    Stattdessen kommen nur Fragen, ob es vielleicht doch nicht so schlimm sei.

    Wie schlimm die Situation wirklich ist, kann nur eine Beprobung aller Leitungsteile im Haus beantworten.

    Zur Gefahreneinschätzung sollte auch das Heizungswasser analysiert werden, um zu wissen, welche Stoffe alles beigemischt wurden.

    Falls sich die Verantwortlichen von Verwaltung und Vermietung weiterhin totstellen, ist das Gesundheitsamt verbindlich und mit Nachdruck zu informieren und zum Handeln aufzufordern.

    hat mich nicht ganz so beruhigt, wie ich gehofft hatte ...

    Das ist auch nicht die Absicht einer fachlichen Antwort nach bestem Wissen, die lediglich auf wenigen unklaren Informationen beruht.

    möglich, dass das schon seit langer Zeit der Fall

    Ja. Korrosion ist ein schleichender Prozess.

    Umstellen auf nur noch einen Warmwasserbereiter gibt es dann keine Verunreinigung mehr?

    Doch, damit ist das Problem nur vermindert, aber nicht beseitigt.

    Betrifft die stattgefundene Verunreinigung dann nur das Warmwasser oder auch das Kaltwasser?

    Über die Mischarmaturen im Haus gibt es überall Verbindungen, die auch eine Kontamination des kalten Trinkwassers befürchten lassen.

    "menschlichem Gebrauch"

    Menschlicher Gebrauch ist das Trinken, das Zubereiten von Speisen, die Körperpflege und wenn man es strikt auslegt, auch das Waschen der Körperwäsche.

    Kurze Ersteinschätzung:

    Ein defekter WW-Speicher ist dann ursächlich für Trinkwasserverunreinigung, wenn die innenliegende Heizschlange undicht wird.

    Meist ist allerdings der Druck des Trinkwassers höher als der Heizungsdruck, so das sich der Defekt über ein Abblasen des Sicherheitsventils bemerkbar macht.

    Ist solch eine Verunreinigung entstanden, ist der Betreiber, hier die Hausverwaltung im Namen des Eigentümers, verpflichtet, sofort den Defekt zu beseitigen, die Nutzer zu informieren, dass die Nutzung des Wassers für den menschlichen Gebrauch untersagt ist und erst nach einer umfassenden professionellen Spülung und nachfolgender mikrobieller und chemischer Untersuchung durch ein akkreditiertes Labor wieder freizugeben.

    Abkochen reicht nicht.

    Erscheinung im verwahrlosten Umfeld

    Ok, ich habe aus meiner Magdeburger Genossenschafts-Erfahrung geschrieben.

    Diese Schuhorgien habe ich tatsächlich nur in unsanierten Bauten aus den Siebzigern und Achtzigern angetroffen. Zwischenzeitlich wurden die nahezu vollständig saniert und seitdem wird akribisch auf Einhaltung der Hausordnung geachtet.

    Wir verwalteten bis 2024 aber auch einen größeren Bestand an Eigentumswohnungen (noch aus dem Altschuldenhilfegesetz) und dort hat die soziale Kontrolle gut funktioniert und die Treppenhäuser blieben sauber.

    Schuhregale im Treppenhaus sind doch gewöhnlich eine Unsitte aus längerem Gebrauch in verwahrlosten Umfeld. Wie passt das zur Abnahme von Gemeinschaftseigentum einer WEG?

    Als Bauleiter einer Wohnungsbaugenossenschaft hatte ich gelegentlich auch solche Brandlasten und Einschränkungen des Rettungsweges zu bekämpfen. Dem waren aber immer Nachlässigkeiten von nicht durchsetzungsfähigen Verwaltern vorausgegangen.